Bundesregierung
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: BKA-Gesetz: Der Kompromiss – Text
: BKA-Gesetz: Der Kompromiss – Text Vorgestern hat die Große Koalition den endgültigen Kompromiss zum BKA-Gesetz beschlossen. Wie es leider so üblich ist, wird der Text natürlich nicht rechtzeitig online gestellt. Trotzdem kursiert der Text, wie bei allen Gesetzesprozessen üblich, im politischen Berlin.
Meiner Meinung nach sollte die Politik transparenter handeln und den Text einfach online stellen, damit die Bürger dieses Landes sich eine eigene Meinung bilden können. Da dies leider nicht gemacht wird, bin ich froh, dass wir wieder den Text von einem freundlichen Menschen zugeschickt bekommen haben und ihn hier veröffentlichen können (PDF). Bildet Euch selbst eine Meinung.
Interessant ist die Begründung, warum es die „Gefahr in Verzug“-Regelung gibt, also die Aussetzung des Richtervorbehaltes bei der Online-Durchsuchung. Hier steht die Formulierung:
Die betroffenen Behörden und die Gerichtsorganisation haben danach im Rahmen des Möglichen sicherzustellen, dass in der Masse der Alltagsfälle die in der Verfassung vorgesehene „Verteilung der Gewichte“, nämlich die Regelzuständigkeit des Richters, gewahrt bleibt. Hiernach „Gefahr im Verzug“ mit Tatsachen begründet werden, die auf den Einzelfall bezogen sind.
Mich als Nicht-Juristen verwirrt die Formulierung „Masse der Alltagsfälle“, wo doch die Online-Durchsuchung nur in ganz wenigen Fällen pro Jahr angewendet werden soll. Oder lese ich da irgendwas falsches und als Jurist liest man was anderes daraus?
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: BKA-Gesetz soll nächste Woche durch den Bundestag gepeitscht werden
: BKA-Gesetz soll nächste Woche durch den Bundestag gepeitscht werden Achtung, es besteht dringender Handlungsbedarf: Obwohl der genaue Text des Koalitions-„Kompromisses“ zu den neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts noch nicht einmal bekannt ist, soll er bereits am Mittwoch nächster Woche (!) im Bundestag verabschiedet werden.
Wenn der Bundesrat dann auch noch zustimmt, könnten wir zum ersten Januar ein deutsches FBI bekommen, mit allen Problemen, die damit verbunden sind – Vermischung von Polizei und Geheimdienstarbeit, fehlende richterliche und bundesanwaltliche Kontrollen, Kompetenzwirrwarr mit den Ländern, Auskunftspflicht für Journalisten, großem Spähangriff auf Privatwohnungen und natürlich der heimlichen Online-Durchsuchung.
Die Einigung in der Koalitionsrunde auf den Entwurf für das neue BKA-Gesetz hat daher nicht unerwartet sehr viele kritische Reaktionen hervorgerufen – unten folgt eine kleine Auswahl mit den wichtigsten Argumenten. Mehr Hintergrund-Infos gibt es z.B. im Archiv der Artikel zum Thema bei heise, bei der Humanistischen Union, in der Petition des AK Vorrat, und in den Berichten zur Experten-Anhörung im Bundestag bei Fefe und Ravenhorst.
Wichtig ist jetzt, dass bis nächste Woche die Abgeordneten von SPD und Union massiv zu hören kriegen, dass dieses Überwachungsmonster von der breiten Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt wird.
Werdet also bitte schnellstens aktiv! Ruft eure Wahlkreisabgeordneten an, besucht sie möglichst morgen noch im Wahlkreisbüro, bloggt darüber, macht Mahnwachen vor dem Bundestag, und tut alles andere was euch einfällt, um diesen gefährlichen Unsinn noch zu verhindern.
Vor allem muss denen klar gemacht werden, dass die Großdemo gegen den Überwachungswahn im Oktober der Startschuss für weitere Aktionen der wachsenden Bürgerrechtsbewegung gerade im Wahlkampfjahr 2009 war. Wenn sie das nicht verstehen, wird es ihnen wie John McCain gehen, der ebenfalls nicht verstanden hat, auf die Internet-Generation einzugehen. Statt weiterhin auf eine Politik der Angst zu setzen, wollen wir nämlich mehr Freiheit, eine lebenswerte digitale Umwelt ohne ständige Überwachung, und daher eine neue Sicherheitspolitik.
Zur heimlichen Online-Durchsuchung (Bundestrojaner): FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger nannte die Befristung der heimlichen Online-Durchsuchung im Jahr 2020 eine „Farce“. Der fehlende Richtervorbehalt bei „Gefahr im Verzuge“ sei darüber hinaus sinnlos, denn Online-Razzien seien „technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind“. Das hat übrigens gerade auch der BKA-Chef Ziercke bestätigt, der sagte,
„dass jede Online-Durchsuchung ein sorgfältig programmiertes Unikat sein werde, weil jeder Rechner andere Virenscanner, Firewalls oder Spyware-Sucher aufweisen würde, die überlistet werden müssten.“
Wer unter solchen Umständen immer noch von „Gefahr im Verzug“ redet (wie Ziercke übrigens selber auch), dem geht es gar nicht um die Online-Durchsuchung, sondern um einen generellen Abbau rechtsstaatlicher Bremsen der Überwachungs- und Sicherheitsbehörden.
Der ehemalige BND-Chef Hansjörg Geiger fordert für solche und andere heimliche Ermittlungsmaßnahmen: Hier „sollte der Staat einen Bürgeranwalt beauftragen, die Rechte der Betroffenen wahrzunehmen, auch wenn diese zunächst nichts davon erfahren.“ Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, verlangt dagegen weiterhin eine unabhängige Kontrolle durch einen Richter.
Renate Künast von den Grünen und Gerhart Baum von der FDP haben bereits Verfassungsklage angekündigt.
Zu den weiteren BKA-Kompetenzen: Der Vorsitzende des Deutschen Journalisten-Verbandes, Michael Konken, kritisierte,
dass das BKA von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial verlangen kann, obwohl ein Zeugnisverweigerungsrecht zum Schutz der Informanten besteht. „Mit diesem Gesetz werden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts schlicht ignoriert“, kritisierte Konken. Es entziehe Journalisten den Schutz, den sie bei Recherchen bräuchten.
Annalist schreibt zum Spähangriff in Privatwohnungen:
Ich kann nicht sagen, dass ich die Aufregung um die Nacktscanner an Flughäfen letzte Woche schlecht gefunden hätte, aber was ich nicht verstehe ist: Warum ist das so viel dramatischer als die sog. ‚Visuelle Wohnraumüberwachung’, also Kameras, die das BKA ab nächster Woche legal heimlich in Wohnungen einsetzen darf? Am Flughafen kann ich ihnen dabei wenigstens in die Augen gucken. Und es ist nur ein Moment.
Ex-BND-Chef Geiger befürchtet eine Vermischung von Bundes- und Länderkompetenzen:
Es ist nicht klar geregelt, wann nun das BKA und wann die Länder für die Abwehr internationalen Terrors zuständig sind. Deshalb droht eine doppelte Zuständigkeit, die die Bürger übermäßig belastet, zudem ineffizient ist und politische Verantwortlichkeit verwischt.
Darüber hinaus weist er darauf hin, dass bei der Gefahrenabwehr das BKA nicht mehr der Kontrolle durch die Bundesanwaltschaft unterliegt. Zu dem Argument der Überwachungspolitiker, das BKA bekomme nur Kompetenzen, die die Landeskriminalämter auch schon haben, sagte Geiger:
Das BKA ist personell und technisch ganz anders ausgestattet als ein Landeskriminalamt, das führt zu einem qualitativen Sprung. Denn das BKA kann und wird von diesen Befugnissen – Lausch- und Spähangriff, Computer- und Telefonüberwachung – viel mehr Gebrauch machen als die Länder. Da entsteht eine Art deutsches FBI.
Allgemeines: Die Innenpolitiker der großen Koalition sind stolz auf die Einigung:
Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter-Uhl, betonte, dass der Kompromiss Sicherheit und Freiheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringe. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz lobte das Ergebnis als „qualifiziertestes Polizeigesetz Deutschlands“.
Dazu der treffende Kommentar von Fefe:
Wer hat uns verraten? Na klar, die Sozialdemokraten.
Zur „Überprüfung“ im Jahr 2020 hat er ebenfalls die richtigen Worte gefunden:
Boah ich kann mich gar nicht beruhigen, dass die das hier als Fortschritt zu verkaufen versuchen, dass sie das Gesetz nach ein paar Jahren nochmal angucken. Hallo? Das ist Standard! Die nächste Regierung kann euren ganzen Flurschaden wieder weg machen. Das nennt man Demokratie. Dass ausgerechnet IHR das jetzt UNS als Vorteil zu verkaufen versucht, das ist eine Schande.
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: Große Koalition einigt sich bei Online-Durchsuchung
: Große Koalition einigt sich bei Online-Durchsuchung Alles wird gut? Die große Koalition hat sich nun auf konkrete Rahmenbedingungen bei der Einführung der heimlichen Online-Durchsuchung im Rahmen des BKA-Gesetzes geeinigt. Die Verhandlungsergebnisse beeindrucken schon: Die SPD verkündet dabei tatsächlich eine Befristung der Maßnahme bis 2020 als Verhandlungserfolg. Solange Laufzeiten machen bei Befristungen allerdings keinen Sinn. Weiter soll neben zwei BKA-Beamten auch der Datenschutzbeauftragte der Behörde (Behörde = BKA und nicht der Bundesdatenschutzbeauftragte) abgegriffene Daten auf Berührung des eigentlich unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung hin begutachten.
Einen Richtervorbehalt soll es auf dem Papier auch geben, allerdings mit der Ausnahme einer Eilbefugnis durch den BKA-Präsidenten für die Anordnung der Maßnahme in besonderen Gefährdungssituationen. Heise verweist ausserdem auf eine Äusserung des SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper gegenüber der ARD, wonach mit dem gefundenen Verfahren für das Ausspähen von Festplatten den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen würde. Was zu bezweifeln wäre.
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: Gesetzentwurf zu elektronischem Personalausweis und elektronischer Identifizierung
: Gesetzentwurf zu elektronischem Personalausweis und elektronischer Identifizierung Ravenhorst verweist auf den Entwurf eines Gesetzes mit Begründung der Bundesregierung in der Fassung vom 7. Oktober 2008 über (elektronische) Personalausweise (ePA) und den elektronischen Identitätsnachweis (eID) sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Das wurde bei Heute im Bundestag angekündigt: Personalausweise auch für die „virtuelle Welt“.
Der herkömmliche Personalausweis soll zu einem „biometriegestützten Identitätsdokument“ werden. Auf Wunsch der Bürger könnten die gespeicherten Daten, darunter ein Foto des Ausweisinhabers, um zwei Fingerabdrücke erweitert werden, heißt es in der Begründung zum Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis. Mit dem Gesetzentwurf zieht die Bundesregierung auch Konsequenzen aus der Föderalismusreform und überführt bisher von den Ländern geregelte Tatbestände in das Bundesrecht. Darüber hinaus soll der Ausweis „zum elektronischen Identitätsnachweis in der virtuellen Welt“ werden.
Deutsche Personalausweise gehörten zu den fälschungssichersten Dokumenten der Welt, schreibt die Regierung in der Begründung des Entwurfs. Täter würden daher die Ausweise seltener fälschen, sondern vermehrt Dokumentenmissbrauch betreiben. Ausweise würden ihren Inhabern gezielt gestohlen und dann von fremden Personen verwendet, die den Inhabern ähnlich sehen oder sich ein ähnliches Aussehen durch Änderung von Frisur oder Brille verschaffen würden. Bei biometrischen Kontrollen sei dieser Missbrauch nicht mehr möglich, hofft die Regierung. Die Bürger könnten überdies durch die freiwillige Speicherung von Fingerabdrücken in dem Dokument „zur Verkleinerung dieses Missbrauchsrisikos beitragen“.
Kommentar von Kai Raven dazu:
Alles Blödsinn! – alter Personalausweis ohne RFID Funkchip, „Bürgerportale“ und „De-Mail“, Speicherung biometrischer Körpermerkmale, Verknüpfung zum Bundesmelderegister, eID und ohne Milliardenkosten und weitere Datenschutzlochpotentiale reicht, zweckgebundene Smartcard mit elektronischer Signatur fürs Einkaufen, offiziellen „Briefverkehr“ und eGovernment im Netz, wer es braucht. Punkt.
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: Taz-Interview mit Wolfgang Schäuble
: Taz-Interview mit Wolfgang Schäuble Die Taz hat unseren Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ausführlich zur Vorratsdatenspeicherung und den aktuellen Datenschutz-Diskussionen interviewt: „Ich schütze, ich gefährde sie nicht“. Die Vorratsdatenspeicherung ist natürlich vollkommen ungefährlich und die Angst wird nur von linken Medien geschürt. Wundere mich nur, dass die FDP auch auf linke Medien reinfällt. Ansonsten ist die Vorratsdatenspeicherung eigentlich auch nur sowas, wie die Datensammlung in einem Telefonbuch. Aber lest selbst diesen kleinen Auschnitt des recht langen Interviews:
taz: Auch Juristen und Politiker fürchten, dass die Demokratie hierzulande Züge eines Überwachungsstaates bekommt.
Schäuble: Wer schürt denn diese Angst? Wer hat denn den Leuten eingeredet, dass eine sechsmonatige Speicherung ihrer Kommunikationsdaten eine Bedrohung der Freiheit sei? Das waren gewisse Medien, Organe wie das Ihre gehören leider bisweilen auch dazu. Dabei ist es eine Frechheit, dass wir uns ausgerechnet von der politischen Linken vorhalten lassen müssen, unsere Sicherheitsorgane seien mit der Stasi vergleichbar. Dahinter steckt bei manchen natürlich auch der Versuch, die Stasi im Nachhinein zu verharmlosen.
Taz: Aber große Datensammlungen führen nun mal schnell zu Pannen bei sensiblen Informationen. Oder sehen sie das anders?
Schäuble: Das ist wahr. Es gibt diese Risiken. Alles in der Menschheitsgeschichte ist eben nicht nur Fortschritt, sondern birgt immer auch eine Gefahr. Wir haben das Telefonbuch bis vor kurzem noch als Alltagshilfe empfunden. Heute gilt es manchen wohl als riesige Datensammlung. Wollen wir deswegen auf die Vorzüge eines Telefonbuches verzichten? Das ist doch Maschinenstürmerei. Ich nehme den Datenschutz ernst, und damit er wirksamer realisiert werden kann, legt die Bundesregierung jetzt auch ein neues Gesetz vor.
taz: Ein Telefonbuch lässt sich doch schwer mit Millionen Verbindungsdaten vergleichen. Die Frage ist doch, ob die Speicherung derart vieler Angaben nicht ein höheres Risiko darstellt als die Gefahren, vor denen Sie schützen wollen.
Schäuble: Das heißt, sie wollen die Informationstechnologie ganz abschaffen?
taz: Sie argumentieren sehr schwarz-weiß.
Schäuble: Ich bleibe nur in der Logik Ihrer Frage. Und wenn ich die weiterdenke, kann man nur zu diesem Schluss kommen.
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: Bundeswehreinsatz im Inneren
: Bundeswehreinsatz im Inneren Burkhard Hirsch beschreibt im Gesellschafter-Tagebuch, was der Bundeswehreinsatz im Inneren bedeutet: Nothelfer Bundeswehr?
Wir wollen sie weder mit noch ohne Bordkanonen im Inland eingesetzt sehen. Wir wollen nicht, dass unser Leben und unsere Rechte vom Verstand und der Nervenkraft des Verteidigungsministers und seiner Berater abhängen. Wir wollen, dass Bund und Länder ihre Polizeien so ausrüsten und ausbilden, dass die Bundesregierung nicht meint, sie müsste gegen ihre Bürger den Krieg ausrufen. Kaiser Wilhelm konnte das. Aber wir sind keine Untertanen, sondern Bürger, die ihre Verfassung verteidigen wollen.
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: BMJ klärt über Impressumspflicht auf
: BMJ klärt über Impressumspflicht auf Das Bundesjustizministerium hat einen Leitfaden zur Impressumspflicht veröffentlicht: Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet.
Die nachfolgenden Hinweise beziehen sich auf die Kennzeichnungspflichten, die sich aus dem Telemediengesetz (TMG) ergeben. Im Einzelfall bestehen möglicherweise weitergehende Informationspflichten mit unterschiedlichen Rechtsfolgen (beispielsweise bei Fernabsatzverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder bei Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten nach dem Rundfunkstaatsvertrag), die hier nicht behandelt werden.
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: Mitschnitt der Anhörung zum BKA-Gesetz
: Mitschnitt der Anhörung zum BKA-Gesetz Der Bundestag stellt einen Mitschnitt der sechsstündigen Anhörung zum BKA-Gesetz vom vergangenen Montag im RealVideo-Format für DSL und Modem zur Verfügung.
Update: Chris hat den Stream mal als *.rm gecaptured und via BitTorrent verfügbar gemacht.
Weiterlesen:
Sonst meinte das Web-TV-Team des Bundestags übrigens noch, dass sie sich auch über Feedback hinsichtlich der präferierten elektronischen Darreichungsform ihrer Inhalte freuen. In welchen Formaten hätten wirs denn gern?
Politisch korrekt wäre wohl OGG/Vorbis, massentauglich aber eher h264 in nem MP4-Container und nen Flash zum Embedden für die Webkiddies. Und die drei bitte sowohl für die Files danach als auch für die Livestreams. Ah – einzelne RSS-Feeds für jeden Ausschuss wärn auch schon.
Was noch?
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: Bundesregierung antwortet zu ACTA, Internetsperrungen und 3. Korb
: Bundesregierung antwortet zu ACTA, Internetsperrungen und 3. Korb Die grüne Bundestagsfraktion hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung nach dem Anti-Piraterieabkommen ACTA, Internetsperrungen nach französischem Modell und einer Neuauflage der unendlichen Urheberrechtsreform (3. Korb) befragt.
Zu ACTA ist herausgekommen, dass man den Verhandlungsprozess „so transparent wie möglich“ gestalten will. Mit anderen Worten, man begrüsst die Verhandlungen und wird nichts darüber kommunizieren.
Zum Thema Internetsperrungen ist es interessant, endlich mal eine Antwort darauf zu bekommen, wie die Bundesregierung dazu steht. Anfang Juni hatte ich die Bundesregierung mal angefragt in der Hoffnung, dass man als Bürger auch eine Antwort erhält. Bisher ist da nichts gekommen. (FDP, Julis, CDU/CSU und Junge Union haben meinen Fragenkatalog damals auch nicht beantwortet). Herausgekommen ist jetzt, dass man die „Entwicklung von Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetanbietern zur Verfolgung und Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet“ befürwortet. Das ist die Linie und Forderung der deutschen Rechteinhaber (Three strikes and you’re slow) und ist auch Bestandteil des aktuellen Kompromisses im Telekom-Paket. Der Bundesregierung ist bewusst, dass auf nationaler Ebene (zumindest derzeit) das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem IT-Grundrecht dem französischen Modell im Weg steht. Man möchte auch erstmal abwarten, was anhängende Verfahren am Bundesverfassungsgericht für Ergebnisse bringen (u.a. Vorratsdatenspeicherung). Mehr Inhalt gibt es in der Antwort auf die Anfrage nicht.
Zum 3. Korb äussert man sich nur, dass die Bundesregierung eine „umfassende Konsultation mit den beteiligten Kreisen“ einleiten möchte. Da die anderen beiden „Körbe“ auch so gestartet sind, kann man davon ausgehen, dass diese Konsultation der Startschuss ist. Vermutlich möchte man aber die kommende Bundestagswahl abwarten, bis man den Prozess auch öffentlich 3. Korb nennt.
Auf drei Fragen kommen drei Antworten. Viel Inhalt steht da aber nicht drin. Das ist Politik.
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: BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden
: BKA-Gesetz mit Online-Durchsuchung soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden Gestern fand im Innenausschuss des Bundestages eine Anhörung von Sachverständigen zum Thema „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt“ statt.
Der debattierte Entwurf des neuen BKA-Gesetzes wurde im April von netzpolitik.org veröffentlicht und ist mittlerweile auch als offizielle Drucksache erhältlich. Nach der Verabschiedung durch das Kabinett im Juni war dies wahrscheinlich die letzte Hürde für das umstrittene Gesetz vor der Abstimmung im Bundestag.
Bekannt ist das Gesetz vor allem für die Einführung der Online-Durchsuchung für das BKA, doch darüber hinaus beinhaltet es insgesamt 24 Spiegelstriche mit neuen Befugnissen für die Bundesbehörde, wie Rasterfahndung und visuelle Wohnraumüberwachung. Diese werden teils heftig kritisiert, es wird befürchtet, dass mit diesem Gesetz das BKA geheimdienstliche Befugnisse erhält und damit die Trennung von Polizei und Geheimdiensten in Deutschland aufgelöst wird.
Anhörung
Die Anhörung selbst war eher juristisch und bot keine wesentlichen neuen Erkenntnisse. Die Sachverständigen, Vertreter von Polizei, NGOs und Juristen, referierten zu Beginn ihre vorher abgegebenen Stellungnahmen. Kai Raven hat eine detaillierte Zusammenfassung, die fast als Protokoll durchgehen könnte. (Das offizielle Protokoll lässt ebenso wie der Web-TV-Mitschnitt noch auf sich warten.)
Eine verkürzte Zusammenfassung: Dem Gesetz positiv gestimmt sind naturgemäß die Präsidenten des Bayrischen LKA Peter Dathe und des BKA Jörg Ziercke sowie die bayrischen Professoren Dirk Heckmann und Markus Möstl. Die Professoren Christoph Gusy aus Bielefeld und Ralf Poscher aus Bochum versuchten sich neutral zu verhalten und juristische Korrekturen vorzunehmen. Gegen das Gesetz in dieser Form sprachen sich der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, Fredrik Roggan von der Humanistischen Union, sowie die Professoren Hansjörg Geiger, Martin Kutscha und Christoph Möllers aus.
Stefan Krempl hat für Heise schöne Zusammenfassungen geschrieben, in der sowohl eine Mehrheit von Bedenken als auch Uneinigkeit geschildert wird. Die Tagesschau hingegen sieht kaum Bedenken und nur Detail-Kritik, während der Stern keine Bedenken bemerkt hat. Auch „Heute im Bundestag“ fasst zusammen, dass das Gesetz verfassungskonform ausgestaltet sei und nur Korrekturen bedarf. Vom CCC war Felix von Leitner vor Ort und kommentierte die Veranstaltung.
Die Berichterstattung über die Stellungnahmen der Sachverständigen und die Debatte mit den Parlamentariern ist damit recht umfangreich. Anzumerken bleibt, dass die öffentliche Förderung nach einer Online-Durchsuchung so artikuliert wurde, dass diese über das Internet durchgeführt werden soll. In diesem Sinne wurde dies auch in den Kabinettsentwurf eingearbeitet. Das Betreten der Wohung zur Installation dieser Software sei nicht Sinn des Gesetzes, sondern ein viel härterer Eingriff, so Geiger. Der als „butterweich“ beschriebene oberste Datenschützer Schaar äußerte im Vorfeld nur korrigierende Kritik und schlug vor, dass eine Benachrichtigung Dritter von einer Abhörmaßnahme unterbleiben kann, wenn der Rechercheaufwand dafür zu groß wäre.
Weitere Positionen
Etwas vernachlässigt in der Medienlandschaft wurden die weiteren Stellungnahmen von organisierten Verbänden. Der Deutsche Anwaltverein kritisiert, dass der Begriff des „internationalen Terrorismus“ nicht definiert wird, Polizeibefugnisse „vernachrichtlicht“ werden und der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht ausreichend geschützt wird. Letzteres wird aber in Urteilen des Bundesverfassungsgerichts zu Rasterfahndung und Online-Durchsuchung gefordert. Die Bundesrechtsanwaltskammer hingegen stellt keine grundsätzlichen Überlegungen an und liefert Korrekturvorschläge.
Trotz fraglicher Berichterstattung lehnen Journalistenverbände den Entwurf ab. Ein Bündnis von ARD, ZDF, ver.di, DJV, BDZV, VDZ, VPRT und Deutschem Presserat sieht einen „abermals und in gravierender Weise verschlechterten“ Informantenschutz, der „ungestörte Redaktionsarbeit nachhaltig beschädigt.“ Der DJV warnte in Pressemitteilungen vor einer Beugehaft für Journalisten und sieht diese Befürchtung im Nachhinein auch bestätigt.
Auch die Evangelische Kirche in Deutschland und das Kommissariat der Deutschen Bischöfe fürchten um ihre Vertraulichkeit und fordern eine Ergänzung im Gesetz, die eine Auskunftspflicht für Geistliche ausschließt.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag meint, dass sich mit dem Gesetz „niemand mehr sicher sein kann, ob er den geplanten geheimdienstlichen Maßnahmen ausgesetzt ist, egal wie gesetzestreu er sich verhält.“ Dies führe zu einer „sonst für demokratische Staaten untypischen … Angst vor Bespitzelung.“ Den Bundestrojaner sieht der DIHK als eine neue Dimension der Ausforschung, durch die „der Betroffene in einem Maß ausgeliefert ist, wie es bisher in unserer Rechtsordnung nicht vorstellbar war.“ Missbrauchspotential sieht er nicht nur bei Dritten, sondern auch bei Behörden.
Weitere Verbände kommentieren die Anhörung in Pressemitteilungen. Der eco – Verband der deutschen Internetwirtschaft beklagt, „dass die angehörten Experten zu wenig Internet-Sachkunde mitbringen“ und spricht sich erneut gegen die Online-Durchsuchung aus. Die Humanistische Union sieht einen „Neuen Putschversuch“, da das Gesetz den Vorgaben vom Bundesverfassungsgericht nicht Rechnung trägt. Mit der Online-Durchsuchung sei der Schutz der Intimsphäre „de facto abgeschafft.“ Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung kritisiert die Vielzahl neuer Befugnisse, die Aufhebung des Trennungsgebots und einen unzureichenden Schutz des Kernbereichs. Die Gewerkschaft der Polizei hingegen fordert einen Vertrauensvorschuss sowie eine bessere Ausstattung der Polizeien.
Ausblick
Wie erwartet sehen sich alle Fraktionen durch die Anhörung in ihrer Position bestätigt. Hans-Peter Uhl (Union) bezeichnet die Kritik am Entwurf als „überzogen“ und „haltlos“. Die Opposition hingegen fordert das Gesetz zurückzuziehen, da die vielen neuen Kompetenzen die Bürgerrechte massiv schädigten. Gisela Piltz (FDP) sieht die „generelle Erforderlichkeit“ nicht gegeben. Ulla Jelpke (Linke) kritisiert, dass Schwarz-Rot das Gesetz „noch in diesem Jahr durchs Parlament peitschen“ will. Auch Dieter Wiefelspütz (SPD) rechnet damit, dass das Gesetz schon Anfang 2009 in Kraft treten kann, spricht jedoch euphemistisch von einer „Punktlandung“.
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: BDK: „Der Gipfel war sein Geld nicht wert“
: BDK: „Der Gipfel war sein Geld nicht wert“ Der Datenschutz-Gipfel von Innenminister Schäuble ist vorbei und viele Datenschützer sind zufrieden mit den erreichten Ergebnissen.
Konkrete inhaltliche Kritik kommt nun ausgerechtet vom Bund Deutscher Kriminalbeamter. So erklärt dessen Bundesvorsitzender Klaus Jansen:
Die Ergebnisse des gestrigen Gipfels helfen dem Bürger in der konkreten Situation nicht. Seine Daten sind im Zweifelsfall schon im Umlauf, können national oder international genutzt werden, heute oder erst in 20 Jahren. Diese vagabundierenden Datensätze sind nicht wieder einzufangen.
Die Einrichtung von Arbeitskreisen, die dann die unterschiedlichen Regelungen der Bundesländer i.S. Datenschutz unter einen Hut bringen sollen, zeigt mit welchen folkloristischen Ansätzen Deutschland kriminellen Machenschaften im Internet und im internationalen Datenhandel zu begegnen beabsichtigt. Kann die Erhöhung von Bußgeldern bei unerlaubtem Datenhandel angesichts der Gewinnmargen in diesem Bereich ernsthaft abschrecken, persönliche Daten von Kunden an weitere Interessenten weiterzugeben? Der Bürger sollte nach diesem Datengipfel nicht auf eine spätere Wirksamkeiten der Beschlüsse von Datenschützern und Politik hoffen.
Er empfiehlt den Wechsel von Konto- und Telefonnummer, Datensparsamkeit und eine Quittierung für herausgegebene Daten. Achja, und eine flächendeckende Nutzung der E‑Signatur.
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: Netzpolitik-Podcast 066: Peter Schaar über den Datengipfel
: Netzpolitik-Podcast 066: Peter Schaar über den Datengipfel Der Netzpolitik-Podcast Folge 066 ist ein rund zehn minuten langes Interview mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar über den Datengipfel.
In dem Gespräch zieht Schaar ein Resumee des gestrigen Treffens von Datenschützern mit Mitgliedern der Bundesregierung. Er beschreibt die Einigungen und welche Punkte noch strittig sind. Zum Schluss geht es um die Frage, ob Datenschutz jetzt sexy ist und ob die Debatte noch länger andauert. -
: NetzpolitikTV 051: Constanze Kurz über den Datengipfel
: NetzpolitikTV 051: Constanze Kurz über den Datengipfel In der NetzpolitikTV Folge 051 kommentiert Constanze Kurz, Sprecherin des Chaos Computer Club, den gestrigen Datenschutz-Gipfel der Bundesregierung:
„Alle Erwartungen, die wir nicht hatten, sind erfüllt worden.“
„Das ist eine Feigenblatt-Politik“.
„Was will man von einem Innenminister erwarten, der selber die grösste Datenkrake ist?“
„Die Internet-Ausdrucker werden hoffentlich über die Jahre weniger.“
Constanze Kurz zählt verschiedene Massnahmen auf, die beim Datenschutz-Gipfel vergessen worden sind, aber nach Ansicht des Chaos Computer Club dringend auf die politische Agenda müssten.
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: NetzpolitikTV 050: padeluun über den Datengipfel
: NetzpolitikTV 050: padeluun über den Datengipfel In NetzpolitikTV 050 kommentiert padeluun vom Foebud den Datengipfel der Bundesregierung in Berlin und fordert mehr „Datenhöflichkeit“.
„Vor 20 Jahren hätte ich Tränen geweint, dass wir die Chance haben, wenn wir etwas bestellen, man erst ankreuzen muss, ob die Daten wirklich verwendet werden dürfen. Naja, mittlerweile ist das völlig egal, weil: sie haben alle Daten.“
„Diesen Gipfel halte ich für eine reine Farce.“
„Da wollte der Bock zeigen, dass er Gärtner ist und nun im Datengarten rumwildert.“
Hier ist das MP4 dazu.
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: Datenschutz: Seehofer vs. Künast
: Datenschutz: Seehofer vs. Künast Unserem Landwirtschaftsminister Seehofer ist wohl erklärt worden, dass er auch für den Verbraucherschutz zuständig ist und darunter auch Datenschutz fallen kann. Nun will er laut Spiegel-Online das das Datenschutzgesetz in drei Punkten ändern lassen: Verbraucherschutzminister Seehofer will neues Gesetz.
Ohne ausdrückliche Zustimmung sollten persönliche Daten künftig nicht mehr gehandelt werden dürfen. Wer mit Daten handele, sollte deren Nutzung dokumentieren. Und marktbeherrschende Firmen sollten an Vertragsabschlüsse nicht mehr die Zustimmung zur Datenverwertung knüpfen dürfen.
Wie das bei unserer Bundesregierung so ist: Das fällt ihnen erst ein, als Datenschutz das Sommerloch-Thema des Jahres 2008 geworden ist. Diese Forderungen hätte man ruhig schon im Kabinettsbeschluss unterbringen können, der vor 21 (!) Tagen beschlossen wurde.
Bei Spiegel-Online findet sich auch ein Interview mit der ehemaligen Verbraucherschutz-Ministerin Renate Künast, wo sie Seehofer kommentieren darf: „Seehofer hat die Verbraucher hängen lassen“.
Künast: Seehofer hat die Verbraucher in seiner Amtszeit hängen lassen. Die Umbenennung des Ministeriums, bei dem Verbraucherschutz an die letzte Stelle rückte, war die erste Botschaft. Und es ist bezeichnend, dass er im aktuellen Datenskandal jetzt mehr als eine Woche auf Tauchstation war. Beim Engagement für die Verbraucher ist die Regierung ein Ausfall – von Informationsrechten für Verbraucher, über die Ampelkennzeichnung bei Lebensmitteln bis zur Verankerung des Datenschutzes in der Verfassung.
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: Grosse Koalition will plötzlich mehr Datenschutz wagen
: Grosse Koalition will plötzlich mehr Datenschutz wagen Es ist ja interessant, wie schnell sich die Bundesregierung und die grosse Koalition nach den aktuellen Datenschutz-Skandalen im Wind dreht und mehr Datenschutz machen will. Bisher hatte man die Chance, dies im aktuellen Prozess der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zu machen. Da gibt es einen aktuellen Kabinettsbeschluss. Bisher spielte da der Verbraucherschutz aber keine grosse Rolle. Nun soll aber alles anders werden, was ja ausnahmsweise auch erfreulich ist.
Tagesschau.de berichtet über ein Umschwenken von Justizministerin Brigitte Zypries: Zypries erwägt schärfere Datenschutzregeln.
Aus ihrer Sicht kommen vor allem drei Konsequenzen in Betracht: Eine ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen für die Weitergabe persönlicher Daten, eine Informationspflicht der Unternehmen bei Datenpannen und die Möglichkeit, durch Datenmissbrauch entstandenen Gewinn wieder einzuziehen. Zypries verwies darauf, dass für den Datenschutz primär das Innenministerium zuständig sei. Die von ihr genannten Punkte seien zum Teil relativ einfach gesetzlich zu verankern, sagte die SPD-Politikerin. Die Regelung, dass die Datenweitergabe bisher nur durch einen ausdrücklichen Widerspruch unterbunden werden kann, müsse lediglich umgekehrt werden. Eine Informationspflicht für Unternehmen über interne Fehler beim Umgang mit Daten läge auch in deren Interesse, um das Vertrauen ihrer Kunden zu erhalten, sagte Zypries.
Dazu fordert sie noch eine Gewinnabschöpfung bei der illegalen Weitergabe von personenbezogenen Daten.
Und auch die CDU hat bemerkt, dass sie einen gesellschaftlichen Trend verschlafen hat und will jetzt auch mehr Datenschutz wagen. Heise zitiert Wolfgang Bosbach, den stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, der sich gegenüber AP für Nachbesserungen beim Bundesdatenschutzgesetz ausgesprochen hat, um den Verkauf von Kundendaten zu erschweren: Datenhandel-Skandal: Unionsvize fordert Verschärfung des Datenschutzrechts.
„Ich bin strikt dafür, dass personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen“ […] Diese Zustimmung müsse vor einem wirtschaftlichen Transfer personenbezogener Daten gemäß dem Opt-in-Prinzip ausdrücklich eingeholt werden. Als wichtig bezeichnete Bosbach auch das Plädoyer der Bürgervertreter, Zugriffe auf Datenbanken in Unternehmen zu protokollieren. Auf diese Weise könnten Datenschutzbeauftragte nachprüfen, ob ein rechtmäßiger Zugang bestanden habe.
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: Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
: Kabinettsbeschluss zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (PDF) beschlossen.
Wolfgang Schäuble erklärt in einer Pressemitteilung des Bundesinnenministerium die Vorteile:
„Da sich in der Praxis gezeigt hat, dass insbesondere beim Einsatz der sog. Scoringverfahren die Verbraucher die von einer Auskunftei ihnen oder ihren potentiellen Vertragspartnern erteilte Auskunft oftmals nicht nachvollziehen können, ist die Notwendigkeit gesetzgeberischen Handelns entstanden. Ein Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es daher, durch die Erweiterung der Informations- und Auskunftsrechte der Betroffenen gegenüber Auskunfteien und deren Geschäftspartnern die Tätigkeit von Auskunfteien transparenter zu machen. In Zukunft sollen dem Betroffenen auf Wunsch die Informationen zur Verfügung gestellt werden, aus denen er ersehen kann, mit Hilfe welcher Daten eine ihn betreffende Entscheidung zustande gekommen ist. Dadurch wird ihm erleichtert oder teilweise sogar erst ermöglicht, fehlerhafte Daten zu korrigieren, Missverständnisse aufzuklären und seine Interessen sachgerecht gegenüber dem potentiellen Geschäftspartner zu vertreten.“
Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar fordert noch mehr Transparenz in einer Pressemitteilung: Bundeskabinett beschließt Reformgesetz zu Auskunfteien.
„Die Gesetzesnovelle geht in die richtige Richtung, ist aber zu zaghaft“, […] „Die Unternehmen müssen dem Kunden mitteilen, warum er einen begehrten Vertrag nicht erhält oder für einen Kredit höhere Zinsen zahlen soll. Angesichts der immer umfangreicheren Datensammlungen muss der Betroffene wissen, welche Daten über ihn gespeichert und an Dritte weitergegeben werden. Nur so hat er überhaupt eine Chance, unrichtige Daten zu korrigieren oder Fehlinterpretationen zu begegnen. Deshalb begrüße ich, dass der Entwurf die Auskunftsrechte der Betroffenen gegenüber Auskunfteien verbessert.“ […] „Für den Betroffenen muss klar sein, welche Informationen mit welcher Gewichtung in einen Scorewert eingeflossen sind und ihn gegebenenfalls negativ beeinflusst haben. Die maßgeblichen Merkmale sollten nach ihrer Bedeutung beziehungsweise dem Grad ihres Einflusses auf den konkreten Scorewert mitgeteilt werden. Hier ist der Gesetzentwurf noch nicht deutlich genug.“ „Ich wünsche mir auch,“ so Schaar weiter, „dass nur solche Unternehmen diese sensiblen Informationen bekommen, die ein kreditorisches Risiko eingehen und nicht diejenigen, die sich bereits auf anderem Wege absichern können. Es darf nicht sein, dass sich letztlich sogar Arbeitgeber bei Auskunfteien über die finanziellen Verhältnisse ihrer Mitarbeiter informieren dürfen. Auch hier muss im Entwurf noch nachgebessert werden.“
Die Grüne-Fraktion begrüsst zwar die minimale Stärkung der Informationsrechte für Bürger und Bürgerinnen. Kritisiert wird aber, dass jetzt per Gesetz ausdrücklich erlaubt wird, Wohnortdaten in die Ermittlung der Scorewerte einzubeziehen. Das „berüchtigte Geo-Scoring“ würde damit legalisiert. Dabei geht es darum, dass man schlechtere Scoring-Daten erhält, wenn man in der falschen Wohngegend wohnt. Die Grüne Fraktion nennt dies „Moderne Sippenhaft in der digitalen Welt“ und spricht sich für ein Verbot im laufenden Gesetzgebungsverfahren aus.
Die minimalen Verbesserungen bei den Informationsrechten gehen uns nicht weit genug. In unserem Antrag haben wir verlangt, dass der Betroffene über die verwendeten Scorewerte informiert wird. Wir begrüßen daher, dass zukünftig nicht nur die Scorewerte mitgeteilt werden müssen, sondern auch die zur Ermittlung herbeigezogenen Daten und die „wesentlichen Gründe“ für die Entscheidung. In unserem Antrag haben wir gefordert, dass der Betroffene die Gründe erfahren muss, welche zur Ablehnung eines Kreditantrages beigetragen haben. Die Bundesregierung verlangt nun von den Bürgern und Bürgerinnen, dass sie ihre Informationsrechte aktiv wahrnehmen. Wer keine Auskunft einfordert, der erhält auch keine. Eigenverantwortlich aktiv werden können Verbraucher und Verbraucherinnen aber nur, wenn sie wissen, wer über sie Scorewerte angelegt hat und wer Scorewerte abgefragt hat. Die Große Koalition gibt ein Informationsrecht, lässt im Gesetz aber gleichzeitig völlig offen, wie es realisiert werden kann.
Einen guten Überblick über den Gesetzentwurf bietet Zeit-Online: Sind Sie kreditwürdig?
Das Bundeskabinett will den Datenschutz beim Scoring verbessern. Doch der beschlossene Gesetzentwurf stärkt vor allem die Rechtssicherheit für Kreditfirmen.
[…]
Da hilft es auch nichts, dass der letzte Entwurf des Gesetzes (hier als pdf) gegenüber den vorherigen noch einmal überarbeitet wurde. Verfahren, die bisher sowieso schon Verwendung fanden, verpasste die Bundesregierung lediglich eine gesetzliche Grundlage. Was bisher in einer Art Grauzone geschah, ist nun offiziell erlaubt. Die Wirtschaft erhält Rechtssicherheit, geben musste sie dafür nicht viel.Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass der Entwurf zu kurz greift: Scoring: Denken in Schubladen geht weiter.
Als nicht ausreichend kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die heute im Kabinett beschlossenen Neuregelungen zum Einsatz von Scoring-Verfahren. „Verbraucher werden auch in Zukunft nicht erfahren, warum sie von Unternehmen in welche Schubladen gesteckt werden“, befürchtet Cornelia Tausch, Fachbereichsleiterin Wirtschaft. Ziel der Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz ist es, transparente Regeln für den Einsatz von Scoring-Verfahren zu schaffen. Tausch: „Die heute beschlossenen Maßnahmen stellen einen richtigen Schritt dar, laufen aber Gefahr, das Ziel zu verfehlen.“ Die Verbraucherschützer appellieren jetzt an die Bundestagsfraktionen, sich für Bewertungsverfahren einzusetzen, die den ungezügelten Einsatz von Scoring-Verfahren begrenzen und die Transparenz der Verfahren spürbar verbessern.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert weiter, dass die Bundesregierung die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes auch dazu nutzt, den Schutz der Verbraucher insgesamt zu stärken. Hierzu seien notwendig:
* Die Klagebefugnis der Verbraucherverbände zu stärken, um datenschutzrechtliche Verstöße abmahnen zu können.
* Ein Verbot des praktizierten Opt-Out-Prinzips bei Datenweitergabeklauseln. Ein obligatorisches ‚Opt-In’ würde die Kenntnisnahme und Einwilligung der Verbraucher in die Verwendung ihrer persönlichen Daten zu Werbezwecken sicherstellen.
* Ein Sammelrückrufrecht, damit Verbraucher ihre Einwilligung zur Verwendung ihrer Daten in einem Zuge widerrufen können.
* Den zügigen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Einführung eines Datenschutzaudit.Weitere Meldungen:
Tagesschau: Mehr Verbraucherrechte gegenüber Auskunfteien.
Heise: Bundesregierung will Geo-Scoring zur Bonitätsprüfung zulassen.
Heute.de: Prüfung der Kreditwürdigkeit soll transparenter werden. -
: 18.000 Terroristen in Deutschland?
: 18.000 Terroristen in Deutschland? Es ist vollkommen unklar, ob wir 18.000 Terroristen in Deutschland haben. Was aber klar ist, dass 17.745 Einträge in der neuen Anti-Terror-Datei gespeichert sind und eine Menge Menschen von den Sicherheitsbehörden damit als potentielle Terroristen angesehen werden. Das verkündet die Bundesregierung als Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen-Fraktion im Bundestag. Gegenüber dem Start der Anti-Terror-Datei im März 2007 ist dies sogar eine Steigerung von knapp 25%, bzw. sind einzelne Personen gleich mehrfach Terror-verdächtig, nämlich in einzelnen Dateien in verschiedenen Bundesländern. Eine genaue Aufschlüsselung der Datensätze ist der Bundesregierung leider nicht möglich, da sie dafür „unter Einbeziehung von Länderbehörden gespeicherte Daten öffentlich Auskunft“ geben müsste.
Wie das immer so bei Listen ist: Wer einmal da rein kommt, auch wenn es nur ein dummer Zufall ist, kommt da dort so schnell nicht mehr raus.
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: Wolfang Schäuble über die Informationsgesellschaft
: Wolfang Schäuble über die Informationsgesellschaft Wolfgang Schäuble hat sich eine Rede zum Thema „Informationsgesellschaft in einer globalisierten Welt“ schreiben lassen und diese heute in Halle vorgelesen. Hier findet sich fast jeder wieder, man könnte es auch Referate-Potpourri nennen.
Da finden sich viele lustige Zitate, die sich teilweise widersprechen:
Wir brauchen also Selbstbeschränkung. Ein Zuviel an Information kann zu Fehleinschätzungen, Überforderung und Desorientierung führen.[…] Auch im digitalen Zeitalter bleiben die Sicherheitsbehörden auf Informationen angewiesen. Sie brauchen klar definierte rechtliche Befugnisse, moderne technische Infrastrukturen und automatisierte Verfahren der Informationsauswertung und des Informationsaustauschs. Anders kann der Staat eine seiner Kernaufgaben: Sicherheit zu gewährleisten, nicht erfüllen.
Höhepunkt ist das folgende, wo man glatt die unzähligen Überwachungsmassnahmen vergessen möchte und von der Freiheit träumt:
Generell ist die Regelungskompetenz, die unser freiheitlich verfasster Staat in der Informationsgesellschaft hat, eine eng begrenzte, und das muss sie auch sein. Es ist nicht Aufgabe des Staates, den Bürgern vorzuschreiben, wie sie mit den Freiheiten etwa des Internets umzugehen haben. Der Staat soll lediglich individuelle Rechte schützen und einen Ordnungsrahmen bereitstellen, in dem Freiheit sich entfalten kann. Je verantwortungsvoller Nutzer mit dem Internet umgehen, desto weniger muss der Staat regulierend eingreifen. Diese Verantwortung jedes Einzelnen sollte gestärkt werden, auch durch präventive Angebote.
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: Kabinettsvorlage: Kleine Änderungen beim BKA-Gesetz
: Kabinettsvorlage: Kleine Änderungen beim BKA-Gesetz Am kommenden Mittwoch soll das BKA-Gesetz im Kabinett beschlossen werden. Heise liegt der aktuelle Entwurf vor und berichtet über die geringfügigen Änderungen gegenüber der Version, die wir am 20. April veröffentlicht haben: Kabinett ändert Entwurf zur Novelle des BKA-Gesetzes nur geringfügig ab.
Die Bundesregierung will den geplanten großen Spähangriff im Kampf gegen den Terrorismus ein wenig zurechtstutzen. Nach den heftigen Protesten selbst aus der Union gegen das Ausmaß der Vorschlags zur optischen Wohnraumüberwachung durch das Bundeskriminalamt (BKA) soll sich die Maßnahme nun nicht mehr auch gegen Kontakt- und Begleitpersonen Verdächtiger richten dürfen. […] Im Gegenzug zu der leichten Entschärfung plant die Bundesregierung, den großen Lauschangriff auszuweiten. Dem Entwurf nach soll sich die akustische Wohnraumüberwachung nämlich nun auch auf Kontakt- und Begleitpersonen eines „Gefährders“ beziehen dürfen. Generell ist vorgesehen, dass sich der Einsatz von Abhörwanzen oder Kameras auch gegen Wohnungen Dritter wenden kann. Voraussetzung soll sein, dass sich der Verdächtige dort aufhält und die Maßnahmen in seinen vier Wänden allein nicht zur Abwehr der ausgemachten dringenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person beziehungsweise Sachen von bedeutendem Wert führen würden. Im Rahmen dieser Überwachung von Wohnungen Unverdächtiger dürfen dem Vorhaben nach weiterhin auch „andere Personen“ betroffen werden, wenn dies „unvermeidbar“ ist.
Ansonsten sieht der Kabinettsentwurf gegenüber dem Referentenpapier, auf das sich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und seine SPD-Kollegin aus dem Justizressort, Brigitte Zypries, Mitte April geeinigt hatten, nur noch eine geringfügige Änderung beim nicht weniger umkämpften Paragraphen 20k zur heimlichen Online-Durchsuchung vor. So soll der Zusatz entfallen, dass die Protokollierung eines „verdeckten Eingriffs in informationstechnische Systeme“ zum Zwecke der Datenschutzkontrolle und Beweissicherung zu erfolgen hat.
Würde mich freuen, wenn mir jemand die aktuelle Version zum veröffentlichen schicken könnte. Ansonsten sei hier nochmal auf unsere Erklärung verwiesen, was denn ein Kabinettsbeschluss genau ist.