Alles wird gut? Die große Koalition hat sich nun auf konkrete Rahmenbedingungen bei der Einführung der heimlichen Online-Durchsuchung im Rahmen des BKA-Gesetzes geeinigt. Die Verhandlungsergebnisse beeindrucken schon: Die SPD verkündet dabei tatsächlich eine Befristung der Maßnahme bis 2020 als Verhandlungserfolg. Solange Laufzeiten machen bei Befristungen allerdings keinen Sinn. Weiter soll neben zwei BKA-Beamten auch der Datenschutzbeauftragte der Behörde (Behörde = BKA und nicht der Bundesdatenschutzbeauftragte) abgegriffene Daten auf Berührung des eigentlich unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung hin begutachten.
Einen Richtervorbehalt soll es auf dem Papier auch geben, allerdings mit der Ausnahme einer Eilbefugnis durch den BKA-Präsidenten für die Anordnung der Maßnahme in besonderen Gefährdungssituationen. Heise verweist ausserdem auf eine Äusserung des SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper gegenüber der ARD, wonach mit dem gefundenen Verfahren für das Ausspähen von Festplatten den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen würde. Was zu bezweifeln wäre.
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19 Kommentare zu „Große Koalition einigt sich bei Online-Durchsuchung“
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Seit wann hält sich irgendeine Bundesregierung an selbst auferlegte Befristungen? Ich erinnere mal an zwei Befristungen:
1. Solidaritätszuschlag (erst 5, dann 10 Jahre, jetzt unbefristet)
2. Anpassung der Ostlöhne an Westniveau (erst 5, dann 10 Jahre, Ende offen)
Es gibt noch diverse Beispiele mehr, aber die rauszusuchen würde jetzt zu langwierig.
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Wobei man auch sagen muss, dass Fristen verlängert werden können.
Das weiß ich aus dem Steuerrecht ;)
Einfach dem Finanzamt einen Brief schreiben das man noch etwas länger brauchen kann, denn der Steuerberater kümmert sich drum :P
So ähnlich wird das wohl auch so im Jahre 2018 sein.
Naja.
SPD-Politiker verhalten sich in letzter Zeit ohnehin etwas merkwürdig.
Wenn das so weiter geht, werden wohl die Grünen oder die Linken die SPD langfristig bundesweit ablösen.
Die SPD besteht ja nur noch aus Chaos.
Ach ja solche langen Laufzeiten machen sehr wohl Sinn, da der Mensch die negative Eigenschaft hat Dinge, die nicht laufend present sind, schnell wieder zu vergessen.
Das ist doch der Trick. Die wollen das doch so.
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Hat jemand irgendwie Zugriff auf den Text des Entwurfs? Oder bezieht sich alle Information auf die Interviews und die AP-Meldung?
Insbesondere würde mich interessieren, wie das mit dem heimlichen Eindringen in Wohnungen jetzt geregelt wurde.
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Was ich bei all dem irgendwie nicht verstehe ist, dass vom BVG doch erst Anfang des Jahres die Onlinedurchsuchung mit höchsten Verfassungsrechtlichen Schranken belegt wurde. Wieso können die das jetzt trotzdem machen ?
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Sind die „besonderen Gefährdungssituationen“ irgendwo genauer definiert?
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In einer einstweiligen Anordnung haben die Richter in Karlsruhe entschieden, dass Verbindungsdaten nur dann an die Polizei weitergegeben werden dürfen, wenn Gefahr für Leib und Leben oder die Freiheit einer Person besteht oder es die Sicherheit des B…
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wenn orwell dies doch alles noch mitkriegen würde… langsam wird´s besser als im buch…
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[…] es besteht dringender Handlungsbedarf: Obwohl der genaue Text des Koalitions-”Kompromisses” zu den neuen Befugnissen des Bundeskriminalamts noch nicht einmal bekannt ist, soll er bereits am […]
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[…] große koalition hat sich als auf das neue bka-gesetz geinigt. da dies aber noch zu verhindern ist (liebe abgeordnete) möchte ich es mir nicht nehmen lassen […]
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[…] der Verabschiedung der Vorratsdatenspeicherung am 09.11.2007und der Geplanten Verabschiedung des BKA-Kompromisses, machen wir eine […]
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