Gesetzentwurf zu elektronischem Personalausweis und elektronischer Identifizierung

Ravenhorst verweist auf den Entwurf eines Gesetzes mit Begründung der Bundesregierung in der Fassung vom 7. Oktober 2008 über (elektronische) Personalausweise (ePA) und den elektronischen Identitätsnachweis (eID) sowie zur Änderung weiterer Vorschriften. Das wurde bei Heute im Bundestag angekündigt: Personalausweise auch für die „virtuelle Welt“.

Der herkömmliche Personalausweis soll zu einem „biometriegestützten Identitätsdokument“ werden. Auf Wunsch der Bürger könnten die gespeicherten Daten, darunter ein Foto des Ausweisinhabers, um zwei Fingerabdrücke erweitert werden, heißt es in der Begründung zum Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis. Mit dem Gesetzentwurf zieht die Bundesregierung auch Konsequenzen aus der Föderalismusreform und überführt bisher von den Ländern geregelte Tatbestände in das Bundesrecht. Darüber hinaus soll der Ausweis „zum elektronischen Identitätsnachweis in der virtuellen Welt“ werden.

Deutsche Personalausweise gehörten zu den fälschungssichersten Dokumenten der Welt, schreibt die Regierung in der Begründung des Entwurfs. Täter würden daher die Ausweise seltener fälschen, sondern vermehrt Dokumentenmissbrauch betreiben. Ausweise würden ihren Inhabern gezielt gestohlen und dann von fremden Personen verwendet, die den Inhabern ähnlich sehen oder sich ein ähnliches Aussehen durch Änderung von Frisur oder Brille verschaffen würden. Bei biometrischen Kontrollen sei dieser Missbrauch nicht mehr möglich, hofft die Regierung. Die Bürger könnten überdies durch die freiwillige Speicherung von Fingerabdrücken in dem Dokument „zur Verkleinerung dieses Missbrauchsrisikos beitragen“.

Kommentar von Kai Raven dazu:

Alles Blödsinn! – alter Personalausweis ohne RFID Funkchip, „Bürgerportale“ und „De-Mail“, Speicherung biometrischer Körpermerkmale, Verknüpfung zum Bundesmelderegister, eID und ohne Milliardenkosten und weitere Datenschutzlochpotentiale reicht, zweckgebundene Smartcard mit elektronischer Signatur fürs Einkaufen, offiziellen „Briefverkehr“ und eGovernment im Netz, wer es braucht. Punkt.

4 Ergänzungen

  1. [quote]Ausweise würden ihren Inhabern gezielt gestohlen und dann von fremden Personen verwendet, die den Inhabern ähnlich sehen oder sich ein ähnliches Aussehen durch Änderung von Frisur oder Brille verschaffen würden. Bei biometrischen Kontrollen sei dieser Missbrauch nicht mehr möglich, hofft die Regierung.[/quote]

    Nunja, und was soll dann ein Bürger machen, der sein Aussehen aus persönlichen oder ästhetischen Gründen ändern möchte und sich eine neue Frisur schneiden lässt? Wird der dann pauschal bei der vollautomatisierten Kontrolle am Flughafen ausgesperrt?
    Denn man kann nicht beides haben: Entweder man möchte verhindern, dass sich ähnlich sehende Menschen ihre Identitäten austauschen können oder aber man lässt den Bürgern ihre Freiheit, ab und zu ihr Aussehen zu ändern.

    Genauso arm dran sind dann Leute, die einen Unfall erleiden und dadurch ihre biometrischen Merkmale verändert oder unlesbar werden: Ein unachtsamer Mensch kann sich durchaus ein Stück der Fingerkuppe beim Karottenschnippeln abschneiden und dann hat es sich mit dem Zeigefingerabdruck…

    Sicherheit schön und gut, aber nicht wenn sie zu Kosten der Individualität oder der Flexibilität geht…

    1. Ahh, da hab ich gepennt, wie ist denn der quote-Tag bei WordPress? BBcode scheint es ja nicht zu mögen ;)

  2. Die Fingerabdrücke sind freiwillig. Außerdem steht im Gesetzentwurf drin, dass der Fingerabdruck unterbleibt, wenn aus medizinischen oder körperlichen Gründen keine verwertbaren Fingerabdrücke genommen werden können. –Detlef

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.