Bundesregierung

  • : Bundesregierung: Agenda für das Urheberrecht 2009
    Bundesregierung: Agenda für das Urheberrecht 2009

    Den Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 hatte ich vor Weihnachten schonmal verlinkt, aber damals nur die Einleitung überflogen. Christiane Schulzki-Haddouti hat sich den Bericht mal genauer durchgelesen und verweist bei Kooptech auf den Urheberrechts-Teil, wo konkrete Projekte für genannt werden:

    So will die Bundesregierung “entsprechend den Entschließungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates” “den Handlungsbedarf für die nachfolgenden Themen prüfen”:

    * Begrenzung der Privatkopie auf Kopien nur vom Original und das Verbot der Herstellung einer Kopie durch Dritte;
    * gesetzliches Verbot sogenannter intelligenter Aufnahmesoftware;
    * Zweitverwertungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind;
    * das Recht der Kabelweitersendung;
    * Handel mit gebrauchter Software;
    * Widerrufsmöglichkeit für Filmurheber bei unbekannten Nutzungsarten;
    * Open Access- und Open Source- Verwertungsmodelle;
    * Ausweitung des § 52b UrhG (Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen) auf Bildungseinrichtungen sowie Versand elektronischer Kopien durch Bibliotheken.
    * Klärung des Handlungsbedarfs hinsichtlich der sogenannten „verwaisten Werke“, also Werken, deren Urheber nicht mehr ermittelt werden kann. Auch von der Europäischen Union sind weiterhin Impulse zu erwarten.

    Vor allem die ersten beiden Punkte zählen zu den letzten Mosaik-Stückchen, was von Seiten der Rechteindustrie seit Jahren gefordert wird. Andere Punkte könnten positiv ausgehen, wie z.B. eine vernünftige Regelung z verwaisten Werken, dem Zweitverwertungsrecht und mal schauen, was unter dem Punkt „Open Access- und Open Source- Verwertungsmodelle“ diskutiert wird.

    Die aufmerksame Leserschaft wird ein Thema vermissen: Die 3‑Strikes-Regelung. Stimmt, aber da wird ja auch erstmal eine „freiwillige Kooperation“ angepeilt. Ausserdem gibt es Anfang Mai ja die internationale Urheberrechtskonferenz vom Bundesjustizministerium und dort geht es u.a. um:

    Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben gebeten zu prüfen, ob in weiteren Bereichen Reformbedarf besteht, wie z. B. im Bereich Urheberrecht und Wissenschaft, oder dem Handel mit gebrauchter Software. Das Bundesministerium der Justiz wird hierzu ein schriftliches Konsultationsverfahren beginnen. Außerdem wird es wird den Dialog zu “Creative Content Online”, insbesondere zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Internet, mit den Beteiligten fortführen.

    12. Januar 2009 5
  • : Nicht-öffentliches Spitzengespräch zu Internetzensur
    Nicht-öffentliches Spitzengespräch zu Internetzensur

    Scheint ja gerade in Mode zu sein: Es gibt noch ein weiteres von der Bundesregierung organisiertes nicht-öffentliches Spitzengespräch rund um Netzpolitik. Am 13. Januar lädt das Bundesinnenministerium diverse größere Provider ein, um sie auf ihren geplanten Kampf gegen Kinderpornographie einzuschwören, bzw. diese zu überzeugen, dabei mitzumachen und Zensurinfrastrukturen zu errichten. Einem Kontakt zufolge sind Schäuble, Glos und von der Leyen daran beteiligt. (Die SPD darf wohl nicht mitspielen)

    Wie das so ist, gibt es keine öffentlichen Informationen dazu und auch das Bundesfamilienministerium reagiert nicht auf Nachfrage. Und wie immer: Wir freuen uns über mehr Informationen aus der Leserschaft und verbreiten diese ggf. gerne.

    9. Januar 2009 14
  • : Fahrverbote fürs Internet gibt’s doch schon
    Fahrverbote fürs Internet gibt’s doch schon

    Jetzt.de hat mich zur 3‑Strikes and you’re out – Strategie und dem nicht-öffentlichen Spitzengespräch im Bundesjustizministerium dazu befragt: „Fahrverbote fürs Internet gibt’s doch schon“.

    In die Debatte um Filesharing und Urheberrechtsverletzungen im Internet ist wieder Bewegung gekommen, seit der Verband der amerikanischen Musikindustrie kurz vor Weihnachten ankündigte, auf juristische Schritte zu verzichten und statt dessen eine Warn-Strategie zu fahren. Markus Beckedahl, der das Weblog netzpolitik.org betreibt, befürchtet, dass diese Pläne auch in Deutschland realisiert werden könnten.

    Auf meine schriftliche Anfrage vom Dienstag Mittag beim Bundesjustizministerium, wer denn eingeladen sei und wie die Tagesordnung ist, hab ich bisher keine Antwort bekommen.

    8. Januar 2009 2
  • : Änderungsentwurf zum BSI-Errichtungsgesetz im Volltext
    Änderungsentwurf zum BSI-Errichtungsgesetz im Volltext

    Der bisher nicht öffentliche Referentenentwurf für das Änderungsgesetz zum BSI-Errichtungsgesetz ist uns gerade zugespielt worden. Im September hatten wir bereits auf eine Sendung im Deutschlandradio verwiesen, in dem auf eine geplante Befugnis des BSI hingewiesen wurde,

    sich Zugang zu Gebäuden, Einrichtungen und informationstechnischen Systemen [zu] verschaffen, die für den Betrieb der betroffenen Informationstechnik von Bedeutung sind und die Steuerung solcher Einrichtungen [zu] übernehmen, wenn dies zur Abwehr einer dringenden Gefahr für die Kommunikationstechnik des Bundes erforderlich ist.

    Heise hatte im Dezember dann den Referentenentwurf vorliegen und ihn ganz gut zusammengefasst. Von der Befugnis, Gebäude zu betreten oder ganze IT-Systeme zu übernehmen, war da allerdings schon nicht mehr die Rede. Dennoch gibt es einige unter Umständen heikle neue Befugnisse:

    • die Speicherung und Verarbeitung von Telekommunikationsdaten zu Sicherheitszwecken sowie deren Weitergabe an Polizei, Strafverfolgungsbehörden und „sonstige öffentliche Stellen“,
    • die Unterstützung des BND durch das BSI,
    • die Befugnis des BSI, für Behörden verpflichtende IT-Sicherheitsstandards zu erlassen,
    • die neue Rolle des BSI als Zertifizierungsstelle für IT-Sicherheit.

    Nun liegt also der Entwurf im Volltext vor, und ihr könnt euch selber ein Bild machen. Zum Vergleich hier die derzeit gültige Fassung des „Gesetzes über die Errichtung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik“ (BSI-Gesetz).

    8. Januar 2009 7
  • : Nichtöffentliches Spitzengespräch im Justizministerium
    Nichtöffentliches Spitzengespräch im Justizministerium

    Das Bundesjustizministerium lädt am 27. Januar zu einem „nichtöffentlichen Spitzengespräch“ über «die Interessen der Content-Industrie» sowie über «die Verhinderung und Bekämpfung der Piraterie im digitalen Umfeld» ein. Unklar ist, wer Teil der Einladerunde ist. Bisher hab ich nur den Providerverband Eco herausfinden können. Die Pressestelle des Bundesjustizministerium fühlte sich gerade am Telefon nicht wirklich zuständig für diese Frage und wollte eine Mailanfrage von mir an das zuständige Referat weiterleiten. Mal schauen, ob mir von dort die Einladerliste geschickt wird. Ich frag auch mal die Verbraucherzentralen an, ob diese eingeladen worden sind.

    Konkret soll dort über die sogenannte Olivienne-Vereinbarung gesprochen werden, die auch als „3 strikes and you’re out“ – Modell inklusive Internetsperrungen bekannt ist. Mit am Tisch dürften auch die üblichen Verdächtigen aus der Rechteindustrie-Lobby sitzen. Und das Ziel ist offensichtlich: Gemeinsam mit dem BMJ will man Druck auf die Provider ausüben, einer „freiwilligen Verpflichtung“ zuzustimmen, was die Rechteindustrie seit einiger Zeit fordert. Schon in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen Fraktion im Bundestag aus dem vergangen September schrieb die Bundesregierung, dass die “Entwicklung von Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetanbietern zur Verfolgung und Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet” angestrebt werde.

    Dies würde eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung bedeuteten, ohne jegliche Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit und mit Umgehung jeglicher rechtsstaatlicher Instanzen. Dazu gibt es noch einige andere gesellschaftlich unangenehme Nebenwirkungen, wenn diese Massnahme Realität werden würde.

    Die Bundesministerin der Justiz veranstaltet am 7. und 8. Mai 2009 eine internationale Urheberrechtskonferenz in Berlin. Diese soll „Denkanstöße für die weitere rechtspolitische Diskussion auf dem Gebiet des Urheberrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene geben“ und wird „eine Plattform bieten für die Begegnung von Wissenschaft, Politik und Wirtschaft“.

    Mehr dazu bietet die aktuelle Pressemitteilung aus dem Bundesjustizministerium: „2009 – Europäisches Jahr der Kreativität und Innovation.

    6. Januar 2009 15
  • : Bundesregierung: Keine Einschüchterungseffekte durch Speicherungspflichten
    Bundesregierung: Keine Einschüchterungseffekte durch Speicherungspflichten

    Heute im Bundestag verweist auf eine Antwort der Bundesregierung (16/11139) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (16/10952) bezüglich den Speicherungspflichten von Daten. Konkret ging es um die Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Speicherungspflichten von Daten keinen unzulässigen Einschüchterungseffekt erzeugen. Argumentiert wird damit, dass ein solcher Einschüchterungseffekt auch früher nicht wahrgenommen worden sei, obwohl bereits „vor der Einführung von Flatrates vergleichsweise viele Daten im Rahmen privatrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen gespeichert worden sind, für die gesetzliche Zugriffmöglichkeiten der Behörden bestanden.“

    17. Dezember 2008 4
  • : Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung
    Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung

    Unser Kultur-Staatsminister Bernd Neumann hat den „Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung“ (PDF / 2,7MB) veröffentlicht, nachdem dieser heute vom Bundeskabinett beschlossen worden ist. Der Kommunikations- und Medienbericht hat eine Tradition seit 1976. Damals forderte der Bundestag die Bundesregierung auf, fortlaufend einen Medienbericht zu erstellen. Nachdem in den 90er Jahren die Digitalisierung in die Medienwelt kam, wurde es ein „Medien- und Kommunikationsbericht“.

    Diesmal gibt es auch ein Gutachten des Hans-Bredow-Institut für Medienforschung an der Universität Hamburg (HBI) dazu. Dieses wurde von der Bundesregierung beauftragt, „die wesentlichen Linien der Medienentwicklung zwischen 1998 und 2007 in einem ausführlichen Gutachten wissenschaftlich aufzubereiten“.

    In der Pressemitteilung wird auch auf zwei zentrale Schlüsselfelder verwiesen. Dies sind wenig überraschend Urheberrecht und Jugendschutz:

    Der Bericht stellt die Ergebnisse und Pläne der Bundesregierung einschließlich der Handlungsfelder, auf denen Bund und Länder inzwischen erfolgreich kooperieren dar, Staatsminister Bernd Neumann betonte: „Eine zentrale Rolle kommt der Gestaltung des Mediensektors in den Bereichen Urheberrecht und Jugendschutz zu. Hier liegen Schlüsselaufgaben für eine gesellschaftsverträgliche und zugleich erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung der Medien.

    Aber auch das Lieblings-Projekt unseres Kulturstaatsminister wurde nicht vergessen, die „Nationale Initiative Printmedien“, damit die jungen Leute endlich wieder was lesen und die Demokratie gerettet wird:

    „Angesichts der wachsenden Bedeutung von elektronischen Medien weist der Bericht darauf hin, dass gedruckte Medien auch künftig für die Bildung und Meinungsvielfalt unverzichtbar bleiben werden. Dazu beitragen soll die „Nationale Initiative Printmedien“ unter der Schirmherrschaft des Staatsministers für Kultur und Medien: Ihr Ziel ist es, Jugendlichen die regelmäßige Lektüre von Zeitungen und Zeitschriften nahe zu bringen.“

    17. Dezember 2008 1
  • : Familienministerium: Britische Kinderpornographie-Filter funktionieren
    Familienministerium: Britische Kinderpornographie-Filter funktionieren

    Als unsere Familienministerin von der Leyen ihre Pläne bezüglich Sperrungen von Kinderpornographie-Seiten öffentlich kommunizierte, schrieb Alvar Freude einen offenen Brief an das Fmailienministerium. Nun ist die Antwort eingetroffen. Zwar heißt Alvar Freude nicht “ Herr Franke“, an den das Anschreibens addressiert ist, aber der Inhalt ist trotzdem interessant. Vor allem im Bezug auf die aktuelle Sperrung von Wikipedia in Grossbritanien, die gestern wieder aufgehoben wurde. Aus der Begründung:

    Dass das System funktioniert, zeigen die jahrelangen Erfahrungen anderer Länder, die bereits Zugangssperren eingerichtet haben. Statt vor den Möglichkeiten im World-Wide-Web zu resignieren, werden alle Mittel gegen die Verbreitung von Kinderpornografie genutzt. Wenn Zugangsprovider das wollen, können sie heute punktgenau gefährliche Inhalte blockieren. Das zeigen die Beispiele aus dem Ausland. Die in Großbritannien eingeführte Technik vermag sogar einzelne Bilder zu sperren. Das Problem des unabsichtlichen Blockierens anderer Seiten („Overblocking“) ist damit technisch längst lösbar.

    In Grossbritanien wurde ja gerade der Weltöffentlichkeit präsentiert, wie gut das System funktioniert: Während das beanstandete Album-Cover der Scorpions (Also das Bild) noch öffentlich zugänglich war, fiel die gesamte Wikipedia in UK einem Kollateralschaden zum Opfer und wurde fürs editieren gesperrt.

    Zum Hintergrund: Netzpolitik-Interview: Alvar Freude über Netzsperrungen.

    10. Dezember 2008 8
  • : Bundesregierung beschließt Datenschutz-Novelle
    Bundesregierung beschließt Datenschutz-Novelle

    Heute morgen hat das Bundeskabinett den Entwurf für neue Datenschutzregelungen in der Privatwirtschaft beschlossen. Dies war ein Ergebnis der Datenskandale bei der Deutschen Telekom, bei Lidl, den Lottogesellschaften und anderen Unternehmen im Laufe des Jahres.

    Wesentliche Neuerungen laut der Pressemitteilung des BMI, dpa und taz sind:

    • Die Weitergabe persönlicher Daten ohne Zustimmung der Betroffenen ist grundsätzlich verboten (opt-in-Verfahren). Bisher konnten bestimmte Daten wie Name, Adresse und Alter immer dann verkauft werden, wenn man nicht explizit widersprochen hat. Ausnahmen gibt es laut BMI für Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten – auch unter Zuhilfenahme externer Selektionskriterien -, Spendenwerbung gemeinnütziger Organisationen, Werbung an Unternehmen und Freiberufler (B2B) sowie die sogenannte „Beipackwerbung“.
    • Internet-Geschäfte sollen müssen auch dann möglich sein, wenn man der Weitergabe seiner Daten nicht zustimmt. Dieses Koppelungsverbot gilt allerdings nur für marktbeherrschande Unternehmen.
    • Der Bußgeldrahmen wird von 250.000 auf 300.000 Euro erhöht, Gewinne aus illegaler Verwendung von Daten können nun abgeschöpft werden.
    • Bei Daten-Diebstählen müssen die Betroffenen künftig von den Firmen informiert werden.
    • Es gibt nun eine bundesweite Regelung zum Datenschutzaudit. Unternehmen können ein Gütesiegel erwerben, wenn sie sich einem Kontrollverfahren unterwerfen.
    • Die Firmen bekommen für die Anpassung ihres Werbeverhaltens drei Jahre Zeit.
    • Für die internen betrieblichen Datenschutzbeauftragten sind ein besserer Kündigungsschutz sowie ein Anspruch auf Fortbildung vorgesehen.

    Die Kritik bezieht sich vor allem auf das Audit-Verfahren, auf diverse Ausnahmeregelungen zum Weitergabeverbot, die fehlende Kennzeichnung der Daten in Bezug auf ihre Herkunft und bei der Weitergabe, sowie die immer noch mangelnde Austattung der Datenschutzbehörden mit weiter gehenden Kompetenzen und auch mit entsprechenden Ressourcen:

    Laut taz, der der Entwurf schon gestern vorlag, können Unternehmen bereits mit dem Datenschutzsiegel werben, bevor sie überhaupt ein Auditverfahren durchlaufen haben. Sie müssen es lediglich dem Bundesbeauftragten für Datenschutz mitteilen. Die Kontrolle müsse erst dann erfolgen, „sobald“ die Arbeit der Kontrollstelle „es ermöglicht“. Wer weiß, wie schlecht die Datenschutzbehörden personell ausgestattet sind, kann sich vorstellen, was das bedeuten wird. Zudem sind die Gutachter dafür nicht unabhängig. „Diese sollen von den Kontrollierten beauftragt und bezahlt werden. Das riecht stark nach Gefälligkeitsgutachten“, so Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein. Dort gibt es seit einigen Jahren bereits ein eigenes Gütesiegel, das mittlerweile als Modell für ein EU-weites Datenschutz-Siegel fungiert. „Bei uns werden die Gutachten noch einmal überprüft“, sagte Weichert der taz.

    Weichert kritisierte außerdem die Ausnahmenregelungen zum Opt-in-Verfahren:

    „Die Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis haben zugenommen. Die Verständlichkeit der gesetzlichen Regelung bleibt noch hinter den bisher schon schwer handhabbaren Normen zurück. Das Koppelungsverbot wird durch den Verweis auf sonstige Marktangebote fast völlig entwertet.“

    Was es ebenfalls nicht in den Gesetzesentwurf geschafft hat, ist eine Kennzeichnung der Daten mit Informationen über ihre Herkunft, ihre Weitergabe und ihre Verwendungszwecke. Damit wäre auch möglich, den Weg der Daten im Falle der Weitergabe zu dokumentieren. Solche Meta-Daten sind seit einigen Jahren ein heißes Thema auf den Datenschützerkonferenzen, und dieser Ansatz wird z.B. bei IBM schon länger intern benutzt. Mit der Enterprise Privacy Authorization Language (EPAL) gibt es sogar schon einen Entwurf für einen Standard. Hiermit könnte auch das seit einiger Zeit diskutierte Verfallsdatum für personenbezogene Daten implementiert werden. Innenminister Schäuble hat mal wieder nicht verstanden, dass es inzwischen solche technischen Lösungen gibt:

    „Ein lückenloser Herkunftsnachweis ist unmöglich. Deswegen haben wir davon Abstand genommen.“

    Während die Werbewirtschaft in den letzten Wochen Sturm gelaufen ist und offenbar die vielen Ausnahmeregeln noch mit erwirkt hat, ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar laut eigener Aussage am Entstehen des Gesetzesentwurfs nur „bisweilen beteiligt gewesen“. „In den letzten Wochen sind wir nicht berücksichtigt worden“, kritisierte er.

    Schaar fordert darüber hinaus auch weitere Befugnisse für die Datenschutzämter:

    „Die Aufsichtsbehörden sollen nicht erst dann einschreiten können, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Sie brauchen die Befugnis, bei schwerwiegenden Datenschutzverstößen die Datenverarbeitung zu untersagen.“

    Update: Heise berichtet jetzt auch und gibt noch Informationen zum Zeitplan:

    Nach einem Durchgang durch den Bundesrat könnte das Vorhaben im März im Bundestag beraten und frühestens Mitte Mai verabschiedet werden.

    Das Datenschutzzentrum (ULD) in Kiel fordert für das weitere Gesetzgebungsverfahren, die Audit-Regelungen wegen der schweren Probleme vom Rest des Gesetzes abzutrennen und gesondert nachzuarbeiten.

    Update 2: Hier ist der alte Gesetzesentwurf mit Stand vom 30.7.2008. Sobald die heute beschlossene Fassung online ist, wird sie hier auch noch verlinkt. Hier ist die heute beschlossene Fassung. Seiten 1–12 sind das neue Datenschutzauditgesetz, Seiten 13–18 die Änderungen an Bundesdatenschutzgesetz, danach folgen Änderungen des Telemediengesetzes und des Telekommunikationsgesetzes, und die Seiten 21–56 sind die Begründung.

    Update 3: Bei heise gibt es jetzt auch eine Übersicht der Reaktionen auf den Entwurf.

    Update 4 (11.12.2008):Jetzt fordern auch prominente SPD-Abgeordnete Nachbesserungen. Mal sehen, wie schnell sie dieses Mal einknicken – nach kleinen kosmetischen Änderungen natürlich, über die Schäuble wieder öffentlich zetern wird, damit es als großer Erfolg erscheint.

    10. Dezember 2008 3
  • : Fast 2200 Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung
    Fast 2200 Anfragen zur Vorratsdatenspeicherung

    Die FDP-Abgeordnete Gisela Piltz hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung zur Nutzung der Vorratsdatenspeicherung befragt. Herausgekommen ist die Zahl (fast) 2200. Soviel Ermittlungsverfahren wurden von Richtern in Deutschland von Mai bis einschließlich Juli 2008 angeordnet, um Rückgriff auf die Verbindungsdaten von Telefonkunden und Internet-Nutzern zu erhalten.

    Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich.

    Dafür, dass viele Provider immer noch keine Vorratsdatenspeicherung betreiben, ist das ganz schön viel. Und die Vorratsdatenspeicherung ist laut dem Bundesverfassungsgericht (momentan zumindest) nur bei schweren Straftaten und beim internationalen Terrorismus zugelassen.

    3. Dezember 2008 7
  • : Große Koalition findet wohl Kompromiss beim BKA-Gesetz
    Große Koalition findet wohl Kompromiss beim BKA-Gesetz

    Laut Deutschlandfunk haben sich Union und SPD heute Abend offenbar auf einen Kompromiss beim BKA-Gesetz geeinigt. Damit seien „offenbar strittige Punkte des BKA-Gesetzes ausgeräumt“. Anscheinend gab es ein Treffen zwischen Vertreter der Fraktionen, der Länder und der zuständigen Ministerien bei einem Treffen am Abend in Berlin. Bei der Online-Durchsuchung soll u.a. die Eilfallregelung wegfallen. Das war als Rückfalllinie zu erwarten. Weiter gibt es bisher nur die Info, dass man sich „in der Frage der Zuständigkeiten“ verständigt hat. Nun soll der Vermittlungsausschuss angerufen werden.

    Mal schauen, ob der Widerstand im Bundesrat weiter bestehen bleibt.

    3. Dezember 2008 4
  • : Bundesverwaltung kann bald ODF lesen
    Bundesverwaltung kann bald ODF lesen

    Die Behörden der Bundesverwaltung sollen bis spätestens Anfang 2010 das offene Dokumentenformat ODF nutzen können. Sie sollen bis dahin in der Lage sein, Dokumente diesen Formates zu empfangen und zu versenden, zu lesen und auch zu bearbeiten. Das verkündet der IT-Rat der Bundesregierung: IT-Rat der Bundesregierung eröffnet den Einsatz offener Dokumentenformate (ODF).

    Staatssekretär Dr. Hans Bernhard Beus, Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik und Vorsitzender des IT-Rats, bezeichnete die Entscheidung als „wichtigen Schritt, um den Wettbewerb zwischen den Software-Herstellern zu fördern, die IT-Sicherheit zu stärken und die Interoperabilität zu verbessern, denn offene Dokumentenformate werden vollständig und regelmäßig veröffentlicht.“

    Bürgern, Unternehmen und anderen Verwaltungen wird damit künftig der Dokumentenaustausch mit der Bundesverwaltung auch im ODF-Format eröffnet.

    2. Dezember 2008 4
  • : 32. Zeit Forum Wissenschaft zu Datensicherheit
    32. Zeit Forum Wissenschaft zu Datensicherheit

    Übernächste Woche kann man unseren Minister für Informationskontrolle in Berlin live erleben. Wolfgang Schäuble spricht dort auf einer Veranstaltung zu einem Thema, wo er besonders kompetent ist: 32. ZEIT FORUM WISSENSCHAFT: Datensicherheit.

    Surfen, Chatten, Mailen, Onlinebanking – das Internet hat unsere Kommunikations- und Informationsgewohnheiten revolutioniert. Doch das weltweite Netz birgt immer mehr Gefahren: Spams, Viren, Trojaner – bereits 86 Prozent aller registrierten Angriffe betreffen Privatcomputer. Und die Attacken werden immer professioneller. Private Firmen, Hacker, Internetkriminelle und auch der Staat versuchen an unsere Daten im Netz zu kommen, ohne dass wir es merken. Aber welches Maß an Sicherheit ist in der Informationsgesellschaft überhaupt möglich? Vertraue niemandem – offensichtlich ist die Sammlung und Kontrolle von Daten Folge der technischen Entwicklung. Ohne Vertrauen jedoch funktioniert weder das Internet noch die Zivilgesellschaft. Welche Maßnahmen zur Abwehr von missbräuchlichen Aktivitäten im Internet müssen ergriffen werden? Wie schützt der Staat seine Bürger und wie können sich die Bürger selbst schützen? Mit welchen neuen Kriminalitätsformen müssen andererseits die Sicherheitsbehörden in Verbindung mit dem Internet kämpfen? 

    28. November 2008 4
  • : Schäuble und die Informationskontrolle
    Schäuble und die Informationskontrolle

    Wolfgang Schäuble und der Freudsche Versprecher – Informationskontrolle:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble bei den 3. Berliner Medienreden am 24.11.2008. Dabei entfleucht ihm wohl ein Freudscher Versprecher. Man beachte die Reaktion des Publikums in Form unterdrückten Gelächters

    Da muss es doch einen Originalmitschnitt geben – den hätte ich gerne zum remixen.

    26. November 2008 6
  • : Akzeptanzgrundlage für DE-Mail
    Akzeptanzgrundlage für DE-Mail

    Kristian Köhntopp hat sich die Online-Konsultation rund um die DE-Mail und die derzeitigen Kommentare dort mal angeschaut. Er kommt zu dem Fazit:

    Wie man beim Durchlesen der Kommentare schnell bemerkt, sind die Eckpunkte um überhaupt eine Akzeptanz für das Projekt schaffen zu können:

    * Vollständige Transparenz der verwendeten Software und Prozesse, das schließt insbesondere die Verwendung von Open Source Software mit ein, die wiederholt gefordert wird.
    * Vollständige Kontrolle des Endanwenders über die Generierung und Speicherung der verwendeten privaten Schlüssel, um Key Escrow und Backdoors auszuschließen.
    * Verwendung von Anbietern und Behörden die nicht wie das Innenministerium und das BSI in einem Interessenkonflikt stehen und nicht wie die Telekom durch Abhörskandale und Kundendatenverlust in ihrer Vertrauenswürdigkeit kompromittiert sind.

    24. November 2008 9
  • : Wie teuer wird die DE-Mail?
    Wie teuer wird die DE-Mail?

    Die DE-Mail wurde ja im Rahmen des IT-Gipfels als tolle neue Innovation angekündigt. Zweifel kommen vielen Menschen, wenn sie hören, dass dies eine Ko-Produktion des Bundesinnenministeriums und T‑Systems ist. Weder das Innenministeriums noch der Telekom-Konzern haben sich in den letzten Monaten und Jahren als Garanten einer anonymen Kommunikation erwiesen.

    Lustig ist hingegen die FAQ zur DE-Mail. Dort wurde die Frage „Wie teuer wird der De-Mail-Versand?“ gestellt und auch eine Antwort ist schon da:

    Preise und Modalitäten wird jeder Anbieter von De-Mail im freien Wettbewerb um die Kunden selbst festlegen. Es wird voraussichtlich ein ähnliches Prinzip wie beim Postversand gelten: der Absender zahlt ein e‑Porto.

    Das wird sicherlich viele Bürger überzeugen, die DE-Mail einzusetzen. Wo sonst kann man beim Versand von eMails schon Porto zahlen…?.

    (Danke an Gernot)

    21. November 2008 33
  • : Presse-Echo zum IT-Gipfel
    Presse-Echo zum IT-Gipfel

    Heise: IT-Gipfel: „digitale Dividende“ für mobile Breitband-Versorgung

    Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich für eine rasche Neuaufteilung des durch die Digitalisierung von Radio und Fernsehen freiwerdenden Funkspektrums ausgesprochen. „Wir brauchen auch die Luft“, erklärte die CDU-Politikerin Politiker am heutigen Donnerstag auf dem dritten nationalen IT-Gipfel in Darmstadt. Die „digitale Dividende“ im Rundfunkbereich müsse in den Internetbereich umgelagert werden. Sonst sei das Vorhaben nicht zu schultern, Breitband „bis ins letzte Haus“ verfügbar zu machen. Dieses Ziel sollte ihrer Ansicht nach aber prinzipiell „in drei bis vier Jahren“ umgesetzt werden. Das habe schon allein etwas mit der Schaffung von Lebensqualität zu tun.

    Carta: “IT-Gipfel”: Korporatistisches Schaulaufen ohne Vision.

    Dabei hätte die Digitalisierung und ihre Folgen eine wirklich ernsthafte Beschäftigung der Regierung verdient. Dabei müssen die inhaltliche Vorbereitung, die Führung und die Visionen jedoch von der Politik und der Regierung ausgehen. Das genau aber scheint bei dem Gipfel nicht der Fall zu sein. Statt dessen entsteht der Eindruck einer eher mäßig organisierten Kontaktmesse für Regierungsbeamte und Lobbyisten mit angeschlossenem Medienevent.

    Breitband-Online: Visionen an der Leine – IT-Gipfel verpasst den Anschluss an eine zeitgemäße Netzpolitik.

    Statt Internet als Grundversorgung voranzubringen, forden die Branchenriesen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur. Dazu gehören die elektronische Gesundheitskarte oder der neue ePersonalausweis – beide Projekte sind außerhalb der profitierenden IT-Branche höchst umstritten.

    20. November 2008 4
  • : beta.bund.de
    beta.bund.de

    bund.de, das Portal des Bundes“, bekommt endlich mal einen Relaunch verpasst. Unter beta.bund.de kann man die neue Version schon nutzen. Und da gab es einige Verbesserungen, wobei es auch schwierig geworden wäre, mit einem Relaunch keine Verbesserungen hin zu bekommen.

    Es wirkt jetzt aufgeräumter und vor allem gibt es endlich RSS-Feeds. Ausserdem wurden die runden Ecken nicht vergessen. Willkommen im neuen Jahrtausend.

    17. November 2008
  • : Nationale Initiative Printmedien – perfekte Demokratieförderung?
    Nationale Initiative Printmedien – perfekte Demokratieförderung?

    Unserem Kulturstaatsminister Neumann fällt zum Thema Internet nichts anderes als die „Nationale Initiative Printmedien“ ein. Das Thema gab es ja schonmal vor einige Monaten. Etwas verwundert bin ich gerade über eine aktuelle Pressemitteilung der CDU-/CSU-Fraktion zu der Initaitive. Der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Börnsen (Bönstrup) MdB, erklärt: Nationale Initiative Printmedien – perfekte Demokratieförderung.

    Auch und gerade im Zeitalter des Internet bleiben Zeitungen und Zeitschriften für unsere Demokratie unverzichtbar. Sie sind und bleiben der Garant für Meinungsvielfalt in Deutschland. Die Nationale Initiative Printmedien ist die angemessene Antwort auf die zunehmende Verdrängung der Printmedien durch elektronische Angebote.[…] Ziel dieses Gemeinschaftsprojekts ist es, Kindern und Jugendlichen die Rolle und Funktion der Medien bewusst zu machen und ihnen den Stellenwert und die Bedeutung auch der Printmedien für unsere Medien- und Meinungsvielfalt näherzubringen. Auf diese Weise werden der kritische und bewusste Umgang mit den Medien, wird die „Medienkompetenz“ der jungen Menschen gestärkt werden. […] Die „Nationale Initiative Printmedien“ ist ein beispielhaftes Projekt, das den Trend der Zeit nicht ändern kann, aber für die richtige Balance in unserer Medienlandschaft sorgen will. Die Weichen sind gestellt. Nun gilt es, sie zu nutzen und auszubauen.

    Liebe CDU/CSU. Die Zukunft der Medien liegt nicht im Printbereich, sondern im Netz. Auch die „Nationale Initiative Printmedien“ wird mit unseren Steuergeldern das Rad der Geschichte nicht zurückdrehen. Wie wäre es stattdessen mal mit etwas mehr Medienkompetenzförderung im Internet? Das können nicht nur die jungen Menschen gebrauchen. Oftmals hat es den Anschein, dass gerade die älteren Generationen hier noch etwas Nachholbedarf haben.

    12. November 2008 13
  • : IT-Gipfel der Bundesregierung
    IT-Gipfel der Bundesregierung

    Zum dritten Mal jährt sich am 20. November der IT-Gipfel der Bundesregierung. Das Treffen zwischen Regierung, Wirtschaft und ausgewählten Vertretern aus dem universitären Bereich trifft sich jedes Mal an einem anderen Ort. Dieses Jahr ist die Universität Darmstadt Ort der Sonntagsreden.

    Update: Inhaltlich kommentiere ich hier den IT-Gipfel.

    Zur Vorgeschichte muß man erklären, dass die Vereinten Nationen zwischen 2001 – 2005 einen globalen Prozess zur Gestaltung der Informationsgesellschaft durchgeführt haben. Der World Summit on Information Society (WSIS), auf deutsch UN Weltgipfel zur Informationsgesellschaft, war zum ersten Mal der Versuch, die globalen Herausforderungen der Digitalisierung in einer neuen Form von Governance zu diskutieren. Zu den üblichen Regierungsvertretern kamen in einem „Multi-Stakeholder-Prozess“ weitere Player hinzu: Die Wirtschaft, u.a. weil der die Infrastrukturen des Internets gehören und die Zivilgesellschaft, also wir, die Vertreter derjenigen, die das Internet mit Leben füllen. Schon im Rahmen des WSIS war die Motivation der Bundesregierung, einen richtigen Multi-Stakeholder-Prozess mit Leben zu füllen, eher begrenzt. In wenigen Konsultationstreffen zwischen Regierungsvertretern, Wirtschafts-Lobbyisten und Vertretern der Zivilgesellschaft in Berlin dürften wir als zivilgesellschaftliche Vertreter auch mal etwas sagen. Üblich war die Vorgehensweise, dass die Regierungsvertreter und Wirtschafts-Lobbyisten schon zusammen sassen, man die Zivilgesellschaft mal kurz reinließ, zur Artikulation von politischen Positionen und wir dann wieder gehen dürften, damit Regierung und Wirtschaft weiter reden konnten. Es war also mehr eine Simulation eines Multi-Stakeholder-Prozesses.

    7. November 2008 18