Den Medien- und Kommunikationsbericht der Bundesregierung 2008 hatte ich vor Weihnachten schonmal verlinkt, aber damals nur die Einleitung überflogen. Christiane Schulzki-Haddouti hat sich den Bericht mal genauer durchgelesen und verweist bei Kooptech auf den Urheberrechts-Teil, wo konkrete Projekte für genannt werden:
So will die Bundesregierung “entsprechend den Entschließungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates” “den Handlungsbedarf für die nachfolgenden Themen prüfen”:
* Begrenzung der Privatkopie auf Kopien nur vom Original und das Verbot der Herstellung einer Kopie durch Dritte;
* gesetzliches Verbot sogenannter intelligenter Aufnahmesoftware;
* Zweitverwertungsrecht für Urheber von wissenschaftlichen Beiträgen, die überwiegend im Rahmen einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Lehr- und Forschungstätigkeit entstanden sind;
* das Recht der Kabelweitersendung;
* Handel mit gebrauchter Software;
* Widerrufsmöglichkeit für Filmurheber bei unbekannten Nutzungsarten;
* Open Access- und Open Source- Verwertungsmodelle;
* Ausweitung des § 52b UrhG (Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen) auf Bildungseinrichtungen sowie Versand elektronischer Kopien durch Bibliotheken.
* Klärung des Handlungsbedarfs hinsichtlich der sogenannten „verwaisten Werke“, also Werken, deren Urheber nicht mehr ermittelt werden kann. Auch von der Europäischen Union sind weiterhin Impulse zu erwarten.
Vor allem die ersten beiden Punkte zählen zu den letzten Mosaik-Stückchen, was von Seiten der Rechteindustrie seit Jahren gefordert wird. Andere Punkte könnten positiv ausgehen, wie z.B. eine vernünftige Regelung z verwaisten Werken, dem Zweitverwertungsrecht und mal schauen, was unter dem Punkt „Open Access- und Open Source- Verwertungsmodelle“ diskutiert wird.
Die aufmerksame Leserschaft wird ein Thema vermissen: Die 3-Strikes-Regelung. Stimmt, aber da wird ja auch erstmal eine „freiwillige Kooperation“ angepeilt. Ausserdem gibt es Anfang Mai ja die internationale Urheberrechtskonferenz vom Bundesjustizministerium und dort geht es u.a. um:
Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben gebeten zu prüfen, ob in weiteren Bereichen Reformbedarf besteht, wie z. B. im Bereich Urheberrecht und Wissenschaft, oder dem Handel mit gebrauchter Software. Das Bundesministerium der Justiz wird hierzu ein schriftliches Konsultationsverfahren beginnen. Außerdem wird es wird den Dialog zu “Creative Content Online”, insbesondere zur Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums im Internet, mit den Beteiligten fortführen.
So SOLLTE die Bundesregierung “entsprechend den Entschließungen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates” “den Handlungsbedarf für die nachfolgenden Themen prüfen”:
* Lernen, was ein Browser ist
* Privatkopie festschreiben, bevor man darüber entscheidet, ob sie verboten oder eingeschränkt wird
* Überprüfen, ob die geplanten Verbote gemäß realistischen Vorstellungen durchsetzbar sind und den Bürger nicht am A**** vorbei gehen
Auweia, das wird sicher haarig.