Three strikes and you’re slow?

Raubkopierer sind Verbrecher“ haben heute zusammen mit der GVU eine Aktion am Potsdamer Platz in Berlin gemacht und neue Wünsche an die Politik formuliert. Drei Tage nach Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des Geistigen Eigentums“ folgen schon wieder die nächsten Forderungen nach einer weiteren Eskalation. In der Pressemitteilung spricht man von einer „sinnvollem Ergänzung zu einer straf- oder zivilrechtlichen Ahndung auf Massenebene“. Nach Vorbild der „Three strikes and you’re out“-Strategie, die von der internationalen Musikindustrie in die Diskussion geworfen wurde, wünscht man sich jetzt erstmal ein „Three strikes and you’re slow“.

Gewünscht wird eine Kooperation mit den Internetprovidern, wie wir es gerade auch in der Diskussion rund um das Telekom-Paket auf EU-Ebene haben. Man spricht auch von einer „sinnvollen Ergänzung“. Das Konzept stellt man sich so vor, dass die privaten Ermittler der Rechteinhaber IP-Adressen an die Provider schicken. Diese sollen dann ihre Kunden in einer „Warnmail auf die Rechtswidrigkeit ihres Handelns“ hinweisen. Sollte die „Warnmail“ nichts bringen, wünscht man sich bei Wiederholungen „stufenweise Sanktionen“ und stellt sich darunter „etwa die Einschränkung der Bandbreite“ vor. In der Pressemitteilung wird von der „Besonderheit“ eines „Deutschen Wegs bei der Providerkooperation“ gesprochen. Als Vorteil wird herausgestellt, dass die Internetprovider in diesem Verfahren nicht dazu angehalten seien, eigenständig die Netze nach „Raubkopien ihrer Kunden zu durchsuchen“. Allerdings ist letzteres nach deutschem Recht auch gar nicht möglich, da dies ein unverhältnissmässiger Eingriff in die Privatsphäre der Internetnutzer wäre.

Wie so immer ergibt die Wunschliste verschiedene Problemstellungen:

  • Hier wird eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung gefordert, ohne jegliche Überprüfung auf Rechtsstaatlichkeit und mit Umgehung jeglicher rechtsstaatlicher Instanzen.
  • Die von den privaten Ermittlern übermittelte IP-Adresse muss nicht unbedingt die richtige sein.
  • Viele Provider-Kunden lesen nicht unbedingt die Mails ihrer Provider, die in der Regel Werbemüll enthalten.
  • Die Eskalation setzt sich fort, ohne das Problem zu lösen. Der Schritt zu Internetsperrungen ist nur noch ein sehr kleiner, wenn dieses Modell eingeführt ist.
  • Es ist ein unverhältnissmässiger Eingriff, den Internetzugang zu drosseln und die Netzneutralität wird dabei verletzt. Die Sanktion trifft den Anschlussinhaber und nicht unbedingt den Rechtsverletzter.
  • Die Eskalationstufe trägt nicht dazu bei, dass die Frage gelöst wird, wie Kreative im digitalen Zeitalter vergütet werden können.
  • Es gibt bereits strafrechtliche und zivilrechtliche Ansprüche für Rechteinhaber. Ohne jegliche Evaluation der neuen Massnahmen soll jetzt sofort noch mehr durchgesetzt werden.
  • Kunden verlieren das Vertrauen in ihre Provider. Provider werden zur Verantwortung gezogen und sollen als Kontrollinstanz agieren.
  • Was ist mit Triple- und Quadruple-Play-Anschlüssen? Wird dann auch das Telefon gekappt?
  • Was ist bei Irrtümern? Falsche Zuordnungen von IP-Adressen zu Anschlussinhabern kommen vor, Zahlendreher passieren. Wer haftet? Wer ist Ansprechpartner?
  • Mehr Argumente können gerne in den Kommentaren ergänzt werden.

    Update: Heise berichtet über die Aktion und hat weitere Statements: Filmindustrie propagiert „deutschen Weg“ gegen „Raubkopierer“. Zitiert wird der neue GVU-Geschäftsführer Matthias Leonardy:

    „Die politische Lage ist eher von Stillstand geprägt“, erklärte Leonardy daher. Man baue folglich darauf, eine „praktikable Lösung“ mit den Providern selbst zu finden. Diese würden aber nach wie vor mauern und einen „Riesenaufwand“ beklagen, obwohl die Hinweise von der GVU kämen und die Zugangsanbieter ihre Kunden nicht selbst überwachen müssten.

    Dann wollen wir mal hoffen, dass die Provider standhaft bleiben und den privaten Ermittlern der GVU nicht die Türen öffnen.

    16 Ergänzungen

    1. „- Kunden verlieren das Vertrauen in ihre Provider. Provider werden zur Verantwortung gezogen und sollen als Kontrollinstanz agieren.“

      Und wie gedenkt man zu verhindern, dass der Raubkopierer „einfach“ den Provider wechselt? Müssen die Provider dann auch noch eine Blacklist ihrer schwarzen Schafe veröffentlichen oder zumindest ihren Mit-Providern zur Verfügung stellen?

    2. naja wunderbar somit haben nicht nur staatliche stellen das recht ihre hexenjagt auf terroristen durchzuführen

      mit einer solchen gesetzgebung sind auch private berechtigt laut hexe[raubkopierer] zu brüllen um jemanden auf den scheiterhaufen zu bringen
      natürlich ohne verhandlung und beweisführung

    3. Das Konstrukt nennt man doch Selbstjustiz, oder? Strafverfolgung, Urteil und Vollstreckung, ohne dass die staatliche Gewalt auch nur tangiert (bzw. informiert) wird. Sehr bedenklich.

    4. Wenn ein Provider einseitig Einschraenkungen an einer Verbindung zu seinem Kunden vornimmt – egal ob er sie ’nur‘ drosselt oder ganz blockiert – wird er damit nicht vertragsbruechig (zumindest bei allen bestehenden Vertraegen)? Dann koennten sich daraus auch ganz erhebliche Risiken in puncto Schadensersatzforderung gegen ihn eroeffnen. Die Provider waeren (nicht nur) in dem Falle schlecht beraten, wenn sie sich zum Erfuellungsgehilfen der Content-Industrien machen lassen.

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