Bundesregierung antwortet zu ACTA, Internetsperrungen und 3. Korb

Die grüne Bundestagsfraktion hat in einer kleinen Anfrage die Bundesregierung nach dem Anti-Piraterieabkommen ACTA, Internetsperrungen nach französischem Modell und einer Neuauflage der unendlichen Urheberrechtsreform (3. Korb) befragt.

Zu ACTA ist herausgekommen, dass man den Verhandlungsprozess “so transparent wie möglich” gestalten will. Mit anderen Worten, man begrüsst die Verhandlungen und wird nichts darüber kommunizieren.

Zum Thema Internetsperrungen ist es interessant, endlich mal eine Antwort darauf zu bekommen, wie die Bundesregierung dazu steht. Anfang Juni hatte ich die Bundesregierung mal angefragt in der Hoffnung, dass man als Bürger auch eine Antwort erhält. Bisher ist da nichts gekommen. (FDP, Julis, CDU/CSU und Junge Union haben meinen Fragenkatalog damals auch nicht beantwortet). Herausgekommen ist jetzt, dass man die “Entwicklung von Kooperationsverfahren zwischen Rechteinhabern und Internetanbietern zur Verfolgung und Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet” befürwortet. Das ist die Linie und Forderung der deutschen Rechteinhaber (Three strikes and you’re slow) und ist auch Bestandteil des aktuellen Kompromisses im Telekom-Paket. Der Bundesregierung ist bewusst, dass auf nationaler Ebene (zumindest derzeit) das Fernmeldegeheimnis, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und dem IT-Grundrecht dem französischen Modell im Weg steht. Man möchte auch erstmal abwarten, was anhängende Verfahren am Bundesverfassungsgericht für Ergebnisse bringen (u.a. Vorratsdatenspeicherung). Mehr Inhalt gibt es in der Antwort auf die Anfrage nicht.

Zum 3. Korb äussert man sich nur, dass die Bundesregierung eine “umfassende Konsultation mit den beteiligten Kreisen” einleiten möchte. Da die anderen beiden “Körbe” auch so gestartet sind, kann man davon ausgehen, dass diese Konsultation der Startschuss ist. Vermutlich möchte man aber die kommende Bundestagswahl abwarten, bis man den Prozess auch öffentlich 3. Korb nennt.

Auf drei Fragen kommen drei Antworten. Viel Inhalt steht da aber nicht drin. Das ist Politik.

Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Deutschland, Digital Rights, Urheberrecht und getagged , , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL. Dieser Beitrag steht unter der Lizenz CC BY-NC-SA: Markus Beckedahl, Netzpolitik.org.

5 Kommentare

  1. Erstellt am 16. September 2008 um 18:49 | Permanent-Link

    Auf drei Fragen kommen drei Antworten. Viel Inhalt steht da aber nicht drin. Das ist Politik.

    Nein, das ist Politik, wie sie nicht sein sollte.

  2. kostr
    Erstellt am 16. September 2008 um 19:04 | Permanent-Link

    Wie soll das mit diesem Three Strikes eigentlich funktionieren ?

    Das würde doch bedeuten das die Urheberrechtsmafia quasi jeden internetanschluss auf Anfrage lahmlegen kann.
    Denn der Nutzer wird seine “Unschuld” wohl kaum beweisen können, vor allem wenn es keine rechtsstaatliche Gerichtsverhandlung gibt.

  3. Johanns
    Erstellt am 17. September 2008 um 01:36 | Permanent-Link

    Was ist eigentlich mit selbstständigen Informatikern? Kommt da ein Netzverbot nicht einem Berufsverbot gleich?

  4. Kai K.
    Erstellt am 17. September 2008 um 09:46 | Permanent-Link

    Der Aspekt der Internet-Lahmlegung wird meines Erachtens so nicht funktionieren, wenn er ausschließlich aufgrund von Gesetzen erfolgt. Die können dann im verwaltungsgerichtlichen Verfahren – spätestens vorm Bundesverfassungsgericht – angefochten werden.
    Wesentlich schwieriger wird es da, wenn die Access-Provider freiwillige Vereinbarungen treffen und Internetsperrungen in ihre AGBs aufnehmen. Dagegen wird man kaum vorgehen können. Ob die kleineren Access-Provider -ohne derartige AGBs- sich dann unbedingt auf -kostenträchtige, weil viel Traffic verursachende- Filesharer stürzen werden, wage ich zu bezweifeln.
    Viel hängt m.E. demnach davon ab, wie sich T-Com als der größte Anbieter in dieser Sache verhält.

    Abgesehen davon, ist es aber wohl schon ein Erfolg, wenn Internetsperrungen nicht von EU-Ebene her quasi verordnet werden. So kann man dann national besser Druck auf Politiker ausüben, die nicht mehr mit der Ausrede kommen können, dass seien Vorgaben aus Brüssel, gegen die sie nichts machen könnten.

    • markus
      Erstellt am 17. September 2008 um 11:09 | Permanent-Link

      Danke für die Einschätzung, ich gehe davon aus, dass dies am ehesten so laufen wird. Im Telekom-Paket gibt es auch die dafür notwendigen Vorbereitungen. Interessiert leider niemanden.

3 Trackbacks

  1. Von Jahresrückblick 2008 : netzpolitik.org am 25. Dezember 2008 um 22:31

    [...] Bundesregierung antwortet zu ACTA, Internetsperrungen und 3. Korb [...]

  2. [...] Verpflichtung” zuzustimmen, was die Rechteindustrie seit einiger Zeit fordert. Schon in einer Antwort auf eine kleine Anfrage der Grünen Fraktion im Bundestag aus dem vergangen September schrieb die Bundesregierung, dass [...]

  3. Von Urheberrecht: 3. Korb? » Infobib am 5. Mai 2009 um 13:53

    [...] schrieb dazu vor etwa einem halben Jahr über eine Anfrage der grünen Bundestagsfraktion an die [...]

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt. Benötigte Felder sind mit * markiert

*
*

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>

Anzeige
Die von uns verfassten Inhalte stehen unter der Lizenz CC BY-NC-SA.
Netzpolitik.org nutzt Wordpress. Das Design ist ein Thematic-Kind von Linus Neumann.