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Netzzensur: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert

Vor einigen Tagen hatten wir über ein Protokoll der „Arbeitsgruppe Access Blocking“ mit veröffenlticht. Dort war die Sprache von einem Gutachten, was das Bundesinnenministerium zur Machbarkeit vorlegen sollte. Das ist jetzt da („Grundrechtliche, telekommunikations- und telemedienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet“) und praktischerweise wieder geleakt. Alvar Freude hat es veröffentlicht:…

  • Markus Beckedahl

Vor einigen Tagen hatten wir über ein Protokoll der „Arbeitsgruppe Access Blocking“ mit veröffenlticht. Dort war die Sprache von einem Gutachten, was das Bundesinnenministerium zur Machbarkeit vorlegen sollte. Das ist jetzt da („Grundrechtliche, telekommunikations- und telemedienrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Sperrung kinderpornographischer Inhalte im Internet“) und praktischerweise wieder geleakt. Alvar Freude hat es veröffentlicht: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert.

Die passenden Kommentare zu dem Text, der den Namen Gutachten nicht wirklich verdient hat, könnt ihr bei Alvar lesen.

Über die Autor:innen

  • Markus Beckedahl
    Darja Preuss

    Markus Beckedahl hat schon 2003 in der Ur-Form von netzpolitik.org gebloggt und hat zwischen 2004 bis 2022 die Plattform als Chefredakteur entwickelt. Seit 2024 ist er nicht mehr Teil der Redaktion und schreibt einen Newsletter auf digitalpolitik.de. Kontakt: Mail: markus (ett) netzpolitik.org, Presseanfragen: +49-177-7503541 Er ist auch auf Mastodon, Facebook, Twitter und Instagram zu finden.


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2 Kommentare zu „Netzzensur: Wie man Grundrechtseingriffe wegzaubert“


  1. Und hier ist die fundierte juristische Stellungnahme dazu, die der Autor in seinen Artikel hätte aufnehmen können:

    http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/zum-fernmeldegeheimnis/


  2. Eine kleine Doppeldeutigkeit ist mir in dem Text auch noch aufgefallen. Ich habe dazu mal einen Screenshot angefertigt.

    http://tinyurl.com/diedoppeldeutigkeitdesauthors

    Ist nun das fettgeschrieben des Authors aussage oder der gesamte Satz?

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