Alvar Freude hat den Gesetzesentwurf (PDF) für Internet-Sperren zugeschickt bekommen und veröffentlicht: Der Gesetzesentwurf für Internet-Sperren: Europa oder alle Länder?
Bei Heise gibt es dazu einen Artikel: Kinderporno-Sperren: Gesetzentwurf sieht nur Blockade außereuropäischer Webseiten vor.
Dem Papier zufolge schlägt das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor, dem Telemediengesetz (TMG) einen Paragrafen 8a hinzuzufügen. Im ersten Absatz dieses 8a sollen Provider dazu verpflichtet werden, „durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen“, den Zugang zu Kinderpornographieangeboten auf der Sperrliste „zu erschweren“. Gemäß dem fünften Absatz sollen die Provider „dem BKA eine statistische Auswertung über die Anzahl der abgewehrten Zugriffe pro Tag unter Benennung der Zugriffsziele“ übermitteln. Das Bundeskriminalamtgesetz wird laut Entwurf um einen Paragrafen 4a ergänzt. Hier findet sich eine Überraschung: Dem Vorschlag des BMWi zufolge soll das BKA nur Webadressen auf die Liste setzen, die außerhalb der Europäischen Union gehostet werden. Das BKA soll außerdem jederzeit in der Lage sein nachzuweisen, dass die Webseiten zum Zeitpunkt der Bewertung tatsächlich kinderpornografisches Material enthielten.