Der Gesetzesentwurf für Internet-Sperren

Alvar Freude hat den Gesetzesentwurf (PDF) für Internet-Sperren zugeschickt bekommen und veröffentlicht: Der Gesetzesentwurf für Internet-Sperren: Europa oder alle Länder?

Bei Heise gibt es dazu einen Artikel: Kinderporno-Sperren: Gesetzentwurf sieht nur Blockade außereuropäischer Webseiten vor.

Dem Papier zufolge schlägt das federführende Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) vor, dem Telemediengesetz (TMG) einen Paragrafen 8a hinzuzufügen. Im ersten Absatz dieses 8a sollen Provider dazu verpflichtet werden, „durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen“, den Zugang zu Kinderpornographieangeboten auf der Sperrliste „zu erschweren“. Gemäß dem fünften Absatz sollen die Provider „dem BKA eine statistische Auswertung über die Anzahl der abgewehrten Zugriffe pro Tag unter Benennung der Zugriffsziele“ übermitteln. Das Bundeskriminalamtgesetz wird laut Entwurf um einen Paragrafen 4a ergänzt. Hier findet sich eine Überraschung: Dem Vorschlag des BMWi zufolge soll das BKA nur Webadressen auf die Liste setzen, die außerhalb der Europäischen Union gehostet werden. Das BKA soll außerdem jederzeit in der Lage sein nachzuweisen, dass die Webseiten zum Zeitpunkt der Bewertung tatsächlich kinderpornografisches Material enthielten.

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10 Ergänzungen

  1. Tja, die Sache mit dem Zeitpunkt der Bewertung ist aber auch nicht ganz brauchbar. War nicht auf der australischen Liste (oder sonst einer?) ein Zahnarzt drauf, dessen Server mal gehackt war, dann aber gesäubert und gesichert wurde?

  2. wenn das BKA in regelmäßigen Abständen (z.b. täglich) alle Einträge der Sperrliste neu bewerten muss, sollten sich solche Fehler schnell korrigieren.
    Im Gesetzesentwurf steht nur was von einer täglichen Übermittlung der Sperrliste, k.A. ob daraus auch eine tägliche Bewertung folgt.

    (4b) Das BKA haftet für die falsche Bewertung einer Internetadresse als kinderpornographisch
    oder bei Fehlern aufgrund der Aufnahme einer Internetadresse in die Liste. Er haftet insbesondere
    da&, dass aufgrund seiner Vorgabe unbeabsichtigt legale Seiten gesperrt werden.

    zusätzliche Frage ist immer noch, wem das BKA rechenschaftspflichtig ist. Das sollte meiner Meinung nach genaustens verfolgt werden. Wenn das vernünftig demokratisch kontorlliert werden kann, habe ich schon fast nix mehr gegen das Gesetz.

  3. Aber hallo.
    Auf den ersten Blick sollte man meinen, da habe jemand mit spitzen Fingern ein paar Körnchen Gold in einen Haufen Scheiße gestreut.

    Auf den zweiten Blick ist der Haufen aber immer noch einer, der staatliche Zensur im Gesetz verankert.

    Den dritten Blick hebe ich mir für morgen auf, wenn ich weniger übermüdet bin.

    Immerhin schon mal schön zu lesen, daß es einigen Ungenannten scheinbar gelungen ist heimlich ein wenig gesunden Menschenverstand in den Bundestag zu schmuggeln. Die Hoffnung bleibt, daß erstgenannter wenigstens vorübergehend Bestand hat.

  4. Interessante Details:

    1) Haftung des BKA für false Positives:
    „Finanzielle Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte: 1. Haushaltsausgaben ohne Vollzugsaufwand: Keine“ vs. „Das BKA haftet für die falsche Bewertung einer Internetadresse als kinderpornographisch oder bei Fehlern aufgrund der Aufnahme einer Internetadresse in die Liste.“

    Und: Es gibt keinerlei Regelung für ein Beschwerdeverfahren, wenn man aus Versehen auf der Liste landet. Damit wird das BKA eine Reihe von Gerichtsverfahren an den Hals kriegen.

    -> Kann mal ein Jurist sagen, was das bedeuten soll? Ist hier ein Trojaner aus dem BMWi eingebaut, der das ganze Vorhaben killen soll?

    2) Bußgelder:
    Das Nicht-Einhalten oder Leaken der BKA-Kinderpornographie-Sperrliste soll bis zu 50 000 Euro kosten, indem die Bußgeldliste im Telemediengesetz §16 entsprechend ergänzt wird.

    3) Technische Umsetzung:
    Die ganze SperrZensurtechnik wird „technologieneutral“ geregelt. Das bedeutet einerseits, dass die schon verstanden haben, dass es neue Formen der Umgehung gibt und geben wird. Das bedeute aber andererseits, dass man beim Provider jeweils nachfragen muss, ob die DNS manipulieren, ob sie gleich ganze IP-Nummern sperren (mit allen Nebenwirkungen), ob sie DPI einsetzen, ob sie In-Game-Kommunikation zensieren, oder ob sie sonst irgendwas machen. Damit dient das Gesetz nicht dazu, die Eingriffe minimal zu halten.

    Die Formulierung „tragen durch geeignete und zumutbare technische Maßnahmen dazu bei, den Zugang (…) zu erschweren“ ist jedenfalls nicht gerade präzise und dient damit nicht der Rechtssicherheit.

    4) Nur außerhalb der EU
    Laut Artikel 2 soll das Gesetz nur für Webseiten gelten, die außerhalb der EU gehostet werden. Damit wurde die Kritik aufgenommen, dass viele Angebote hierzulande liegen. Aber warum gibt es dazu dann nicht mal eine bessere Anwendung bereits geltenden Rechts???

    5) Fazit:
    Gefährliche Symbolpolitik ohne Umsetzung geltender Vorschriften, und gleichzeitig mögliches Einfallstor für weitere Zensur. Anstatt für die Umsetzung geltenden Rechts Ressourcen freizumachen, werden dem BKA unkalkulierbare Subprime-Budgetrisiken aufgebürdet – ohne das auch nur zuzugeben. Oder: Falls das BKA sowieso nicht für irgendwas haften muss (haften die z.B. für falsche Hausdurchsuchungen?), dann wird hier ein Einfallstor für weitergehende Zensur unter dem Deckmantel KiPo geschaffen.

  5. Moin Moin

    DNS-Sperren?? Na dann eben andren Port!=53 und außerhalb Deutschland einen DNS-Server und und schon alles ausgehebelt.

    Warum werden nicht die Server(des besagten Inhalt) innerhalb von Deutschland bereinigt? Dazu gibt es gesetztes Grundlagen. Naja nach dem letzten Gerichtsurteil gegen Wikileaks (er hätte auf illegale Web-Inhalte Verlinkt) wundert mich Garnichts mehr.
    Ich werde einfach den Eindruck einer Zensur nicht los!!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.