BMI-Dokument zu Internet-Sperren

Alvar FReude hat wieder ein internes Dokument des Bundesinnenministeriums zur Netzzensur bekommen und veröffentlicht: BMI-Interna zu Internet-Sperren.

Hier ist das ganze Dokument, wo der Grundrechtsrahmen abgesteckt wird und analysiert wird, wie man das am Besten machen könnte:

Aber zurück zur internen Stellungnahme des Innenministeriums:

In einer internen Notiz weist der Autor auf die Probleme der angedachten Verträge der Provider mit dem BKA in Zusammenhang mit § 58 Verwaltungsverfahrensgesetz hin, um dann gleich die Frage zu stellen, ob man diese nicht „lieber verschweigen“ solle (Seite 7 unten im PDF). Der Grund dies zu verschweigen ist klar: jeder Internet-Nutzer müsste demnach schriftlich der Sperre zustimmen:

“ § 58 VwVfG

Zustimmung von Dritten und Behörden

(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.“

Es gibt also allen Grund, dies erstmal unter den Tisch kehren zu wollen …

Ähnlich Aufschlussreich ist auch die Begründung, warum ein Grundrechtseingriff durch eine AGB-Änderung weggewischt werden würde: Wenn der Kunde einwilligt, gebe es ja gar keinen Grundrechtseingriff. Ach so! Hier ist dem Autor wohl entgangen, dass überraschende AGB-Klauseln unwirksam sind. Und es dürfte kein Zweifel daran bestehen, dass eine AGB-Klausel, die das Blockieren der Wikipedia, der W3C-Webseite, von Technik-Blogs oder von in Deutschland gehosteten Webseiten erlaubt, überraschend ist.

Auch die Wegzauberei von Grundrechtseingriffen findet sich in dem Dokument.

Gänzlich hanebüchen wird es aber, wenn der Mensch aus dem Innenministerium behauptet, die Weiterleitung aller gesperrten Zugriffe auf einen BKA-Server sei kein Grundrechtseingriff. Schließlich sei es ja Massenkommunikation und der Nutzer habe zugestimmt. Abgesehen von den juristischen Scharmützeln vergisst der Autor, dass es sich da um beliebige Zugriffe auf die betreffenden Webseiten handeln kann: Ob der Nutzer ein Formular abschickt, einen Text anruft oder nur die Startseite ganz normal aufruft, ist im Vorfeld nicht kontrollierbar.

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10 Ergänzungen

  1. Da lese ich gerade eben ganz unbekümmert euren Feed und bin einmal wieder schockiert über die Äußerungen des BMI. Erschreckend finde ich dabei die Ignoranz des BMI den Bürgern und deren Rechten gegenüber. Bei mir kommt das Gefühl auf, dass denen sehr viel an diesen Sperren liegt, ja fast schon zu viel. Es scheint als müssten diese Internetsperren um jeden Preis her und das ohne einen guten Grund, im Sinne eines positiven Nutzens für die Allgemeinheit.
    Ich hoffe diesen Tag des zensierten Internets in Deutschland niemals zu erleben.

    1. Vermutlich kommen sich solche Winkeladvokaten dabei auch noch richtig schlau vor und haben eine diebische Freude daran, unsere Rechte zu beschneiden. Ekelhaft!

    1. Schade. Habe deinen Kommentar leider 40 Minuten zu spät gelesen. Vielleicht lohnt es sich ja aber in die „Chat-Aufzeichnung“, die „in Kürze“ erscheinen soll, reinzuschauen.
      Hat da jemand teilgenommen?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.