Biometrie

Biometrie ist die automatisierte Erkennung von Personen anhand einzigartiger körperlicher oder verhaltensbezogener Merkmale.

  • : #31c3: Spaß mit Biometrie und Politikern – Ich sehe, also bin ich … Du
    #31c3: Spaß mit Biometrie und Politikern – Ich sehe, also bin ich … Du

    Einer der Highlights auf dem 31. Chaos Communication Congress war der Vortrag von Starbug über „Ich sehe, also bin ich … Du“. Starbug erforscht biometrische Systeme und hat mal ausprobiert, ob man aus hochauflösenden Bildern von Politikern einen Fingerabdruck rauskopieren kann. Am Beispiel von Ursula von der Leyen ist es ihm gelungen. Und auch den Irisscan hat er erforscht, ob man z.B. aus Bildern von Angela Merkel diesen rauskopieren kann.

    Bei der Passworteingabe über die Schultern schauen? Die Mateflasche klauen, um an Fingerabdrücke zu kommen? Alles Technik von gestern. Der Vortrag zeigt, wie man heutzutage an Daten kommt, um Authentifizierungsmethoden zu überwinden.

    Den Vortrag gibt es hier in diversen Formaten zum herunterladen und Datenschutzfreundlich anschauen. Oder hier auf Youtube:

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    29. Dezember 2014 2
  • : Neue Risiken für Spitzel – Keine Zukunft bei digitaler Vergangenheit?
    Das BKA unterstützt Forschungen zum Durchsuchen seiner Datenbanken nach Gesichtern. Jetzt geht die Technik nach hinten los.
    Neue Risiken für Spitzel – Keine Zukunft bei digitaler Vergangenheit?

    Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage zur Gefährdung verdeckter ErmittlerInnen durch Gesichtserkennungssoftware geantwortet. Dabei ging es um das Phänomen, dass Angehörige von Geheimdiensten oder Polizeien zwar mit falschen Identitäten ausgestattet sind, die manipulierten Ausweisdokumente aber tatsächlich existierende biometrische Daten enthalten müssen. Diese könnten bei geheimdienstlichen, polizeilichen oder grenzpolizeilichen Maßnahmen anderer Länder Rückschlüsse auf Klarnamen zulassen. Auch könnten Familien und FreundInnen von verdeckten ErmittlerInnen ausgeforscht werden, wenn deren aktuelle Bilder mit früheren Postings bei Facebook oder Google+ verglichen würden.

    Das Bundesinnenministerium bestätigt, das Phänomen sei bekannt und würde beim verdeckten Einsatz von Angehörigen des Bundeskriminalamtes (BKA) „in adäquatem Maße berücksichtigt“. Jedem Spitzel würde vermittelt, dass die Veröffentlichung „persönlicher Lichtbilder“ im Internet zur Enttarnung führen kann. Dies sei aber unabhängig vom Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware. Biometrische Erkennungsverfahren hätten in den letzten Jahren „einen enormen Aufschwung erlebt“. Der „technische Fortschritt“ erlaube in zunehmendem Maße die rasche Messung und Auswertung „biologischer Charakteristiken“.

    Auch BKA durchsucht seine Fotobestände

    Allerdings ist das BKA selbst mit entsprechenden Forschungen befasst. Die Behörde beteiligt sich am Projekt „Multi-Biometrische Gesichtserkennung“, das Verfahren zum Durchsuchen von polizeilichen Lichtbilddatenbanken ermöglicht. Hierzu genügt ein ausreichend aufgelöstes Standbild aus der Videoüberwachung. Das BKA wendet das Verfahren bereits in steigendem Maße an. Ein ähnliches Ziel verfolgt das Projekt „Multi-Biometriebasierte Forensische Personensuche in Lichtbild- und Videomessdaten“, das im kommenden April endet. Möglicherweise könnten auch die neuen Anlagen zur Videoüberwachung an Bahnhöfen mit derartigen Systemen ausgestattet werden.

    Auch auf EU-Ebene wird die Gefährdung von Staatsbediensteten durch Gesichtserkennungssoftware thematisiert, das BKA nahm daran teil. Der Austausch von Spitzeln wird darüberhinaus in den eigens dafür gegründeten Polizeinetzwerken „International Working Group on Police Undercover Activities und „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) ausgewertet. Dort werden neue Möglichkeiten und Gefahren vorgestellt. Auch biometrische Verfahren wurden bereits behandelt.

    Für das Ausstellen falscher Papiere existieren bei Polizeien und Geheimdiensten jeweils eigene Strukturen. Das BKA hat den derzeitigen Vorsitz einer Arbeitsgruppe von „mit Legendierungsaufgaben befassten Experten des Bundes und der Länder“, die der Innenministerkonferenz angegliedert ist. Auch das Zollkriminalamt ist dort vertreten.

    Welches Staatswohl eigentlich?

    Ein beträchtlicher Teil der Antwort wird gar nicht oder nur unter Geheimhaltung beantwortet. Zur Begründung heißt es, „verdeckt eingesetzte Personen“ würden sich in „verbrecherischen und terroristischen Umfeldern“ bewegen, deren Angehörige sich durch einen „hohen Grad an Staatsferne, Kriminalisierung sowie Aggressions- und Gewaltpotential auszeichnen“. Jeder Rückschluss auf tatsächliche Einsätze bzw. die wahre Identität der Spitzel müsse deshalb vermieden werden. Ausnahmsweise würden deshalb „Gesichtspunkte des Staatswohls und des Schutzes der Grundrechte Dritter“ gegenüber dem parlamentarischen Kontrollrecht überwiegen.

    Das mit der „Staatsferne“ kann man aber auch den Polizeispitzeln vorwerfen. So hatte die kürzlich aufgeflogene Hamburger LKA-Beamtin Iris Plate bei ihrem sechsjährigen Einsatz gleich mehrere Rechtsbrüche vorgenommen. Hierzu gehört unter anderem, Liebesbeziehungen mit Ziel- oder Kontaktpersonen einzugehen. Die Bundesregierung hatte vergangene Woche bestätigt, dass dies auch zur „Legendenbildung“ nicht gestattet ist.

    In Großbritannien klagen mehrere Frauen gegen Polizeispitzel die Sexualität zur Erlangung von Informationen einsetzen. Eine der Klägerinnen wird ihren Fall beim 31C3 vorstellen. Dabei geht es auch um den Fall eines Spitzels, der ein Kind zeugte und verschwand. Im Gerichtsverfahren wurde der Betroffenen nun eine hohe sechsstellige Summe als Schadensersatz zugesprochen.

    26. Dezember 2014 9
  • : Austausch von DNA-Daten mit den USA liegt weiter auf Eis, Fingerabdrücke könnten aber verarbeitet werden
    Der frühere IM Schäuble 2007 beim Aushandeln von Datendeals mit den USA.
    Der frühere IM Schäuble 2007 beim Aushandeln von Datendeals mit den USA.
    Austausch von DNA-Daten mit den USA liegt weiter auf Eis, Fingerabdrücke könnten aber verarbeitet werden

    Der automatisierte Austausch von DNA-Daten mit den USA verzögert sich weiter. Dies erklärt das Bundesinnenministerium jetzt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Demnach sei die Angelegenheit „derzeit kein Gegenstand von Gesprächen bzw. Erörterungen“. Als Grund heißt es, seitens der USA fehlten zurzeit „die notwendigen Rechtsgrundlagen“. Entsprechende Verhandlungen über eine Durchführungsvereinbarung seien deshalb auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.

    Der biometrische Datentausch basiert auf dem 2008 unterzeichneten deutsch-amerikanischen „Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“. Der Vertrag geht auf Betreiben des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) zurück.

    BKA kooperiert mit Heimatschutzministerium

    Von deutscher Seite hat das Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, seitens der USA das Departement of Homeland Security (DHS) und das Departement of Justice. Kooperationspartner ist mit dem FBI eine Polizeibehörde, allerdings könnten auch andere US-amerikanische Stellen auf die Daten zugreifen. Abfragen sollen nach dem „Hit-/No-Hit-Verfahren“ vorgenommen werden: Die interessierte Behörde kann erfragen, ob zu bestimmten DNA-Daten weitere Angaben vorliegen. Im Trefferfall können personenbezogene Daten angefordert werden.

    Getauscht werden aber auch Fingerabdrücke. Im Frühjahr hatte die Bundesregierung erklärt, diese könnten womöglich ab dem Sommer übermittelt und verarbeitet werden. Inwiefern dies inzwischen umgesetzt ist, ist nicht bekannt. Das BKA hatte für die Verarbeitung von Fingerabdrücken laut der Antwort auf eine frühere Anfrage die „technischen Voraussetzungen“ geschaffen. Komponenten im Wert von 1,8 Millionen Euro kamen von den Firmen Morpho, VMware und HP. Welche Firmen auf US-Seite mit der Installation entsprechender Anlagen beauftragt wurden, ist unklar.

    Kritik von DatenschützerInnen und einigen Bundesländern

    Das Abkommen wurde im „Gegenseitigkeitsprinzip“ abgeschlossen und gilt mithin in beide Richtungen. Die USA geben als Zweck die „Verhinderung einer ernsthaften Bedrohung ihrer öffentlichen Sicherheit“ an. Laut den Ausführungsbestimmungen können die biometrischen Daten aber auch bei einer vermuteten „Schleusung von Migranten“, Meineid, Falschaussage, Untreue, „Diebstahlsdelikten“, Hehlerei oder dem Handel mit Betäubungsmitteln aller Art ausgetauscht werden. DatenschützerInnen und einige Bundesländer hatten weiche Datenschutzbestimmungen kritisiert. Personenbezogene Daten dürfen in den USA solange aufbewahrt werden, „wie dies für den Zweck, zu dem die Daten bereit gestellt oder weiterverarbeitet wurden, erforderlich ist“.

    Der Schäuble-Vertrag mit den USA wurde zum Vorbild mit mindestens 11 europäischen Ländern. Die Weitergabe biometrischer Daten gilt mittlerweile sogar als Bedingung für weitere Abkommen: So gewähren US-Behörden europäischen Ländern nur dann Reiseerleichterungen im Rahmen des „Visa Waiver“-Programms, wenn die Regierungen zuvor dem Tausch von DNA- und Fingerabdruckdaten zustimmen.

    BKA leitete „Kompetenz Team“ für gesamte EU

    Technische Hilfestellung für die europäischen Systeme kam vom BKA. Wie das Bundesinnenministerium nun erläutert, hatte das Wiesbadener Amt eine Expertengruppe unter dem Namen „Mobiles Kompetenz Team“ eingerichtet. Ziel war, alle 28 EU-Mitgliedstaaten bei der „Wirkbetriebsaufnahme der automatisierten Austausche von DNA- und Fingerabdruckdaten“ zu beraten und zu unterstützen. Auch Polizeibehörden aus Österreich und Rumänien hatten in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet, die Federführung oblag aber dem BKA.

    Im sogenannten Prüm-Verfahren tauscht Deutschland DNA-Daten mittlerweile mit 14 EU-Mitgliedstaaten im automatisierten Verfahren. Die Zahlenwerte der DNA-Muster werden – zunächst anonym – miteinander abgeglichen. Im Falle eines Treffers wird den Behörden eine „Referenznummer“ mitgeteilt. Hieran schließt sich dann der reguläre polizeiliche Informationsaustausch an.

    22. Dezember 2014 2
  • : EU testet neue Vorratsdatenspeicherung von Fingerabdrücken. Kriegen grenzüberschreitend eingesetzte Spitzel nun das Schlottern?
    Die CIA warnt vor dem Auffliegen von Spitzeln beim EU-Grenzübertritt. Auch EU-Polizeien haben sich bereits mit dem Phänomen befasst.
    Die CIA warnt vor dem Auffliegen von Spitzeln beim EU-Grenzübertritt. Auch EU-Polizeien haben sich bereits mit dem Phänomen befasst.
    EU testet neue Vorratsdatenspeicherung von Fingerabdrücken. Kriegen grenzüberschreitend eingesetzte Spitzel nun das Schlottern?

    Die EU-Mitgliedstaaten haben sich darauf geeinigt, das seit 2008 geplante System „Intelligente Grenzen“ nächstes Jahr in einem Pilotprojekt zu testen. Dies geht aus einem Dokument hervor, dass vergangene Woche vom Ausschuss der Ständigen Vertreter veröffentlicht wurde. In der Arbeitsgruppe organisieren sich alle 28 Regierungen der Europäischen Union.

    Bei allen Einreisen an den Außengrenzen sollen in einem „Ein/Ausreiseystem“ zukünftig bis zu zehn Fingerabdrücke abgenommen werden. Dies beträfe sämtliche Angehörigen von „Drittstaaten“, also jenen Ländern außerhalb der EU. Dabei soll es keine Rolle spielen, ob diese aus geschäftlichen, touristischen oder schutzbedürftigen Gründen einreisen. Ziel ist, sogenannte Over-Stayer aufzuspüren. Gemeint sind Personen, die zwar mit einem legalen Aufenthaltstitel (gewöhnlich ein Visum) einreisen, die dort festgeschriebene Aufenthaltsdauer aber überschreiten.

    Massive Investitionen: 1,35 Milliarden für die biometrische Industrie

    Das System „Intelligente Grenzen“ besteht aus einem weiteren Programm zur Bevorzugung von „vertrauenswürdigen Vielreisenden”. Für eine Gebühr von 20 Euro können vorab biometrische Daten auf einer Chipkarte hinterlegt werden. Damit könnten die Reisenden dann elektronische Kontrollgates nutzen, wie sie derzeit an mehreren deutschen Flughäfen installiert werden.

    Das gesamte „Maßnahmenpaket intelligente Grenzen” soll nach gegenwärtigem Stand 1,35 Milliarden Euro kosten und wird massive Investitionen für biometrische Systeme zur Folge haben. Die genauen Ausgaben können nicht beziffert werden: Die EU-Kommission hat noch keine Übersicht über ihre Verteilung auf den EU-Haushalt bzw. die Haushalte der Mitgliedstaaten vorgelegt.

    Im Herbst hatte die Kommission Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie vorgelegt, die technische Konzepte untersucht und bewertet hat. Die dort genannten Möglichkeiten für die Verarbeitung biometrischer Daten werden nun ab März nächsten Jahres in der Pilotstudie ausprobiert.

    Tests mit verschiedenen Verfahren und Geräten

    Die neue Vorratsdatenspeicherung wird von der im Dezember 2012 in Estland eingerichteten Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) verwaltet. Die Agentur ist auch für die Durchführung der neuen technischen Studie verantwortlich. Deren Kosten werden mit 3,5 Millionen Euro angegeben. Dabei sollen auch Reisende und Grenzbeamte nach ihren Erfahrungen befragt werden.

    Getestet werden verschiedene Verfahren. Immer wird das Gesichtsbild verarbeitet, das jedoch entweder mit vier, acht oder allen zehn Fingerabdrücken kombiniert wird. Auch bei der Abnahme der daktyloskopischen Daten kommen verschiedene Geräte zur Anwendung. So soll zum einen die an den Außengrenzen bereits existierende Technologie eingesetzt werden. Versuche werden aber auch mit der „neuesten Generation von Fingerabdruckscannern“ unternommen. Hierzu gehören tragbare Geräte, die sowohl mit oder ohne direktem Kontakt der Finger funktionieren sollen. Auch die elektronischen Kontrollgates an Flughäfen und die damit womöglich verkürzten Wartezeiten werden einer Eignungsprüfung unterzogen.

    Ergebnisse der Pilotstudie sollen im September 2015 vorliegen, im November werden diese nach jetzigem Stand in einem Bericht veröffentlicht. Dann soll sich das EU-Parlament damit befassen, damit das System „Intelligente Grenzen“ zügig eingeführt werden kann. Das Ratsdokument nennt hierfür „Mitte 2016“.

    Probleme für heimlich agierende Angehörige von Polizeien und Geheimdiensten

    Viele Mitgliedstaaten hatten zuvor Bedenken wegen der hohen Kosten für die grenzpolizeiliche Datensammlung zum Aufspüren nicht ausgereister Personen geäußert. Allerdings führte dies nicht zum Abbruch des Projekts. Im Gegenteil konnten sich jene Staaten durchsetzen, die das System auch für polizeiliche Zwecke nutzen wollen. Auch die Bundesregierung befürwortet, dass das System „zur Verhütung und Verfolgung terroristischer und sonstiger schwerwiegender Straftaten“ genutzt wird. Der noch amtierende italienische EU-Vorsitz erarbeitet derzeit eine Formulierungsvorschlag für eine entsprechende Verordnung.

    Allerdings sind mit der Einführung der biometriegestützten Vorratsdatenspeicherung auch Probleme für die Sicherheitsbehörden verbunden. Denn über die Fingerabdrücke oder das Gesichtsbild werden auch Angehörige von Polizeien und Geheimdienste, wenn sie unter falschem Namen einreisen, erkannt. Im Falle verdeckt ermittelnder PolizistInnen ist dies legal und üblich, die Grenzübertritte müssen aber vorher angemeldet werden. Allerdings ist das zukünftig mit Aufwand verbunden, denn in den biometrischen Datenbanken der Grenzbehörden sind den Fingerabdrücken einer Person dann zwei Identitäten zugeordnet. Dies könnte einen unbeabsichtigten Alarm auslösen.

    Mehrmals haben sich deshalb bereits internationale Polizeinetzwerke zum Einsatz verdeckter ErmittlerInnen mit dem Phänomen befasst. Auch die EU-Polizeiagentur Europol hatte die Problematik auf einer Tagung behandelt. In Antworten auf parlamentarische Anfragen hält die Bundesregierung wesentliche Ergebnisse unter Verschluss. Eine neue Kleine Anfrage soll nun Klärung bringen.

    CIA veröffentlicht Handbücher

    Auch der US-Geheimdienst CIA sorgt sich um das Auffliegen seiner AgentInnen und hat 2011 und 2012 zwei als geheim eingestufte Handbücher für grenzüberschreitend eingesetzte Spitzel erstellt. Laut den gestern von Wikileaks veröffentlichten Dokumenten wurden die bestehenden EU-Datensammlungen und Überwachungssysteme auf ihre Möglichkeiten zur Enttarnung von US-BeamtInnen untersucht.

    Im Ergebnis hieß es, dass der Fokus der Systeme glücklicherweise vor allem auf der Bekämpfung unerwünschter Migration liege. Allerdings würden immer mehr Staaten Fluggastdatensammlungen anlegen und verarbeiten, weshalb Grenzbehörden immer öfter vorab die Identitäten aller Passagiere erfahren. Gefahr drohe auch durch „sekundäre Befragungen“, wenn die Spitzel etwa durch Kleidung oder Gepäck auffallen und einer weiteren Prüfung unterzogen werden.

    Schon damals warnte die CIA aber vor dem neuen System „Intelligente Grenzen“ und den dort erhobenen biometrischen Daten. Das ist insofern interessant, als dass die Einrichtung der neuen EU-Vorratsdatenspeicherung „Intelligente Grenzen“ in enger Absprache mit US-Behörden erfolgte, die selbst seit Jahren umfangreiche biometrische Systeme einsetzen.

    22. Dezember 2014 9
  • : Spitzel von Polizeien und Geheimdiensten fürchten sich vor Gesichtserkennungssoftware
    Die erst acht Jahre nach ihrem verdeckten Einsatz enttarnte Hamburger LKA-Beamtin Iris Plate. Das könnte demnächst schneller gehen.
    Die erst acht Jahre nach ihrem verdeckten Einsatz enttarnte Hamburger LKA-Beamtin Iris Plate. Das könnte demnächst schneller gehen.
    Spitzel von Polizeien und Geheimdiensten fürchten sich vor Gesichtserkennungssoftware

    Vergangene Woche berichtete ZEIT ONLINE Details zur „Strategischen Initiative Technik“ des Bundesnachrichtendienstes (BND): Der Auslandsgeheimdienst will seinen Etat um rund 300 Millionen Euro erhöhen, um neue Methoden zur Überwachung der Telekommunikation und sozialer Netzwerke einzuführen. Auch neue Sensortechnik und Biometriemethoden werden beforscht.

    Der Zeitung liegt offenbar eine komplette Sammlung der anvisierten Maßnahmen vor. Aus dieser „geheimen Projektliste“ geht laut einem heute veröffentlichten Artikel von Kai Biermann auch hervor, dass der BND „heimliche Hintertüren in biometrische Fotos“ einbauen will. Eines der Vorhaben trägt demnach den Titel „Schutz vor Identitätsaufklärung durch Bildmanipulation/-verfremdung“.

    Probleme beim Grenzübertritt

    Geheimdienstler mit falschen Identitäten stehen vor dem Problem, dass Ausweisdokumente heutzutage biometrische Daten enthalten, in der Europäischen Union ist dies mittlerweile allen Mitgliedstaaten vorgeschrieben. Lediglich die Art des biometrischen Identitätsnachweises variiert. Bei einem Grenzübertritt kann es also passieren, dass eine Software der Grenzpolizei die richtige Identität erkennt und einen Alarm ausgibt, weil das vorgezeigte Dokument auf einen anderen Namen lautet.

    Ärger droht beispielsweise an großen, internationalen Flughäfen. Um das Problem zu umschiffen müssten GrenzbeamtInnen vor jeder Ein- und Ausreise von Spitzeln unterrichtet werden – ein zeitraubender und fehleranfälliger Vorgang.

    Ähnliches gilt für Profile in Sozialen Netzwerken: Haben sich AgentInnen in ihrer Jugend auf Facebook oder in anderen Sozialen Netzwerken herumgetrieben, sind dort vermutlich auch Fotos von ihnen zu sehen. Eine frei benutzbare Gesichtserkennungssoftware von Google oder Facebook könnte also Ausschau halten, ob Personen dem Internet unter anderem Namen bekannt sind. Geheimdienste versuchen womöglich, auf diese Weise AgentInnen zu enttarnen und hierfür eigene Suchmaschinen programmieren.

    Stirbt das Berufsbild der Spitzel aus?

    Vor drei Jahren hatte die australische Polizei eine Studie zum Thema beauftragt. 90% weibliche und 81 % männliche PolizistInnen gaben an, Soziale Netzwerke zu nutzen. 85% erklärten überdies, dass befreundete Personen bereits Bilder von ihnen online gestellt hätten. Das Berufsbild des Polizeispitzels dürfte dadurch außerordentlich unpopulär werden – wenn nicht Lösungen gefunden werden. Ein früherer hoher Mitarbeiter der Polizei Australiens argwöhnt sogar, dass es mit der verdeckten Polizeiarbeit in einigen Jahren vorbei sein könnte.

    Mehrmals haben sich deshalb bereits internationale Polizeinetzwerke mit dem Phänomen befasst. Eine weltweit aktive Arbeitsgruppe arbeitet seit 25 Jahren an der Erleichterung grenzüberschreitender Spitzeleinsätze. Mehrere Sitzungen dieser „Cooperation Group on Undercover Activities“ beschäftigten sich bereits mit einer nicht näher bezeichneten „Entwicklung im Bereich biometrischer Daten“.

    Letztes Jahr lotete die European Police Chiefs Convention in einer Konferenz „moderne Technologien“ für die heutige Polizeiarbeit aus. Eine der Arbeitsgruppen widmete sich „Zeugenschutz und Führung von Informanten“. Dabei ging es unter anderem um die Verbreitung biometrischer Verfahren, wodurch mit auch die mit anderer Identität ausgestatteten ZeugInnen gefährdet werden könnten. Delegierte kamen aus 41 Ländern, darunter Kolumbien, Island, Israel, Australien, Kanada, Mexiko, Russland, USA und Türkei. Auch die internationale Polizeiorganisation Interpol war zugegen.

    Kleiner Vorsprung gegenüber Fähigkeiten von Gesichtserkennungssoftware

    Mittlerweile haben die EU-Mitgliedstaaten die Einrichtung einer „Technologie-Beobachtungsstelle“ für die Polizeibehörden ihrer Mitgliedstaaten beschlossen. Damit erhält das seit 2008 existierende „Europäische Netz technischer Dienste für die Strafverfolgung“ (ENLETS) mehr Kompetenzen. Zu dessen Aufgaben gehört nun die Koordination bei der Einführung neuer Technologien.

    In Deutschland will nun der BND 100.000 Euro ausgeben, um eine Software zu entwickeln die Passfotos verfremdet. Nächstes Jahr ist eine Machbarkeitsstudie geplant. Möglich dass die Spitzel dadurch einen Vorsprung gegenüber den Fähigkeiten von Gesichtserkennungssoftware erreichen, auf Dauer dürften aber auch solche Manipulationen erkannt werden.

    Wir können gespannt sein ob ZEIT Online weitere Details zur „Strategischen Initiative Technik“ des BND erzählt. Bekannt ist beispielsweise, dass der Dienst auch Sprecherkennungssysteme betreibt und in diesem Bereich eine Zeitlang sogar Marktführer war. Die EU-Kommission fördert ein ähnliches Projekt, um anonyme Telefonie über VoIP anhand von Stimmproben abgehörter Gespräche zu analysieren.

    18. November 2014 19
  • : BND möchte sich vor Gesichtserkennung schützen
    BND möchte sich vor Gesichtserkennung schützen

    Der ganze Biometrie-Wahn frisst jetzt die Kinder, die ihn riefen: BND möchte sich vor Gesichtserkennung schützen. Und fördert nun eine Machbarkeitsstudie für 100.000 Euro.

    Denn Biometrie enttarnt nicht nur kriminelle Passfälscher, Biometrie enttarnt auch Agenten und Spione, die mit falschem Namen unterwegs sind. „Gerade Agenten haben echte Probleme mit der Einführung der Biometrie bei Grenzkontrollen, da fallen ihre Zweitidentitäten plötzlich auf“, sagt Jan Krissler.[…]Um glaubwürdig zu sein, schreibt der BND, müssten die falschen Lebensläufe von Agenten heute auch mit Internetseiten belegt werden. Gemeint sind wahrscheinlich Facebook-Profile und gefälschte Firmenwebsites. Darauf veröffentlichte Porträtfotos aber würden die Gefahr bergen, dass Gesichtserkennungssoftware sie findet und mit bestehenden Fotodatenbanken vergleicht. Mit dem Risiko, dass die Agenten dem BND zugeordnet würden, oder dass gar ihr richtiger Namen identifiziert werde.

    18. November 2014 4
  • : Interview zum Hack der iPhone-TouchID: „Erschreckend einfach“
    Interview zum Hack der iPhone-TouchID: „Erschreckend einfach“

    starbug-hacked-touchidAm Sonntag Abend berichteten wir, dass es einem Hacker des Chaos Computer Clubs gelungen ist, die Fingerabdrucksperre des vor wenigen Tagen erschienen iPhone zu umgehen. Wir haben ein Interview mit Starbug zu seinem Hack geführt.

    netzpolitik.org: Woher hast du den Fingerabdruck für die Attrappe? Reicht ein Abdruck einer Flasche oder des iPhones selbst?

    Starbug: Für den hier gezeigten Hack habe ich den Abdruck direkt vom Display des iPhones genommen. Die Oberfläche bietet sich ja perfekt an und was gibt es besseres, als den Abdruck gleich auf dem Gerät zu haben, dass man hacken will? Natürlich bieten sich aber auch Abdrücke auf Flaschen oder Türklinken an.

    netzpolitik.org: Wie einfach war es für Dich, die Fingerabdrucksperre zu umgehen?

    Starbug: Erschreckend einfach. Ich hatte mit ein bis zwei Wochen intensiver Arbeit gerechnet. Aber schon nach den ersten Tests zeigte sich, dass die Frage nach dem Material für die Attrappe keine grosse Rolle spielt. Von da an war es eigentlich nur eine Frage ausreichend guter Auflösungen und Qualitäten der Einzelschritte der Attrappenherstellung.

    netzpolitik.org: Braucht man dafür Spezialwissen oder kann das jeder machen?

    24. September 2013 18
  • : Vermeintliche Sicherheit: CCC hackt Apple TouchID – Fingerabdrucksperre
    Vermeintliche Sicherheit: CCC hackt Apple TouchID – Fingerabdrucksperre

    Das ging schnell: Der Chaos Computer Club hat mit einfachen Mitteln die Fingerabdrucksperre TouchID im neuen iPhone gehackt. Was verwundert: Das war einfacher als gedacht, zumindest suggerierte Apple, dass das sicher sei. Hier ist die PM: Chaos Computer Club hackt Apple TouchID.

    „Tatsächlich hat der Sensor von Apple nur eine höhere Auflösung im Vergleich zu bisherigen Sensoren. Wir mußten nur die Ganularität unseres Kunstfingers ein wenig erhöhen“, erklärt der Hacker mit dem Pseudonym starbug, welcher durch Experimente die Methode für die Überlistung des Sensors optimiert hat. „Seit Jahren warnen wir immer wieder vor der Verwendung von Fingerabdrücken zur Zugriffssicherung. Fingerabdrücke hinterlassen wir überall, und es ist ein Kinderspiel, gefälschte Finger daraus zu erstellen.“

    Herzlichen Glückwunsch an Starbug! Hier ist ein Video:

    22. September 2013 37
  • : Innenminister will mehr Überwachung – Forschungsministerium lässt Mustererkennung im öffentlichen Raum testen
    Innenminister will mehr Überwachung – Forschungsministerium lässt Mustererkennung im öffentlichen Raum testen

    Vor einigen Wochen hatten wir hier dazu aufgerufen, an einer Kleinen Anfrage zur Videoüberwachung mitzubasteln. Gefragt wurde nach deutschen und europäischen Forschungen zum Einsatz automatisierter Mustererkennung und Biometrie zum Aufspüren von „bedrohlichem Verhalten“. Die Antwort ist jetzt gekommen und durchaus aufschlußreich.

    Eine Lektüre lohnt vor allem vor dem Hintergrund der Forderungen nach mehr Videoüberwachung, wie sie nach dem jüngsten Anschlag in Boston von konservativen Innenpolitikern erhoben werden. Dazu IM Friedrich heute im Spiegel:

    Sowohl die Erstbeschaffung der Kameras mit Aufzeichnungsmöglichkeit, eine gute Auswertung der Bilder und der permanente Betrieb ist teuer, und sowohl die Bahn als auch die Flughäfen oder ein Schnellrestaurant sollten ein Interesse an mehr Sicherheit haben […] Wir sprechen derzeit intensiv mit der Deutschen Bahn, um die Überwachung der Bahnhöfe zu verbessern. Ähnliche Gespräche gibt es mit den Flughäfen.

    25. April 2013 2
  • : Bundesregierung lässt Bevölkerungsscanner zur Erkennung „bedrohlicher Handlung“ an Mimik und Gestik beforschen
    Bundesregierung lässt Bevölkerungsscanner zur Erkennung „bedrohlicher Handlung“ an Mimik und Gestik beforschen

    In mehreren Projekten finanziert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) wissenschaftliche Arbeiten zur sogenannten „Mustererkennung“. Automatisierte Verfahren sollen helfen, unerwünschtes Verhalten und dessen menschlichen UrheberInnen zu erkennen und zu verfolgen. Die Vorhaben verfolgen damit das gleiche Ziel wie das höchst umstrittene EU-Sicherheitsforschungsprojekt INDECT. Sogar das Zusammenführen der verschiedenen Analyseverfahren in einer einzigen Überwachungsplattform wird von der Bundesregierung gefördert: In einem einzigartigen, deutsch-amerikanischen Verbund forscht das deutsche Fraunhofer Institut mit dem US-Department of Homeland Security seit 2011 zu „Visual Analytics for Security Applications“ (VASA). Nächstes Jahr sollen Ergebnisse präsentiert werden.

    Alle anderen Forschungen des Themenfeldes „Musterkennung“ sind bereits abgeschlossen oder enden in den nächsten Monaten. Im Mai geht auch das Projekt mit dem sperrigen Namen „Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster“ (ADIS) zuende, das vom bayrischen Landeskriminalamt (BLKA) begleitet wird. Dort entwickelte „Auswertungsroutinen“ sollen nicht nur das Verhalten, also Bewegungsabläufe einer Person auswerten. Überdies sollen Verfahren programmiert werden, um aus Videodaten jene Gestik und Mimik zu analysieren, die „typischerweise zu einer bedrohlichen Handlung“ führe. Üblicherweise besteht die Rolle von an derartigen Forschungen beteiligten Polizeien darin, das inkriminierte unerwünschte Verhalten zu definieren. Es dürfte also das BLKA gewesen sein, das festlegte, welches Verhalten bzw. welche Gesichtszüge als „bedrohlich“ zu werten sind.

    26. Februar 2013 33
  • : Der „digitale Tsunami“ wird wahr: Zweite EU-Studie zu Polizeimaßnahmen im Internet veröffentlicht
    Der „digitale Tsunami“ wird wahr: Zweite EU-Studie zu Polizeimaßnahmen im Internet veröffentlicht

    Umfragen unter europäischen Polizeibehörden sollen die Nutzung sozialer Medien vorantreiben. Zu sechs behandelten „IT-Trends“ gehören „Überwachung“, „digitale Biometrie“ und „Probleme mit der Nutzerakzeptanz“.

    Polizei und Internet: Das passt nicht immer gut zusammen. Um den Verfolgungsbehörden der 27 EU-Mitgliedstaaten zu mehr Überblick verhelfen, hat die Europäische Union das Forschungsprojekt „Comparative Police Studies in the EU“ (COMPOSITE) auf die Schiene gebracht. Dabei geht es unter anderem um die Nutzung von Social Media zu Fahndungszwecken oder zur Präsentation der heimischen Polizeiarbeit im globalen Netz. Aus Deutschland nimmt das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT ) unter der Leitung von Sebastian Denef am Projekt teil. Das Institut sorgt sich, dass die Polizei den „digitalen Tsunami“ (O‑Ton Future Group des früheren Innenministers Wolfgang Schäuble) verschläft:

    Die schnelle Einführung von Technologie ist nicht ohne Probleme für die Polizisten. Oftmals sind die neuen Systeme schwierig zu handhaben oder der Umgang nur schwer zu erlernen. Oder etwa physikalische Grenzen (z.B. Netzabdeckung) schränken den Nutzen ein. Teilweise führt das Festhalten an gewohnten Rollen und Praktiken auch dazu, dass neue Technologie nur eingeschränkt, verzögert oder gar nicht benutzt wird.

    Zunächst wurden Interviews mit Herstellern, Providern und Polizeiorganisationen in zehn europäischen Ländern durchgeführt (Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Mazedonien, den Niederlanden, Rumänien, Spanien, Tschechische Republik). Später durften sich 20 Polizeiausrüster zu Wort melden. Zu den sechs „IT-Trends“ der Polizei gehört demnach neben „digitaler Biometrie“, „Überwachung“ und „Probleme mit der Nutzerakzeptanz“ vor allem die Nutzung Sozialer Medien.

    12. Dezember 2012 2
  • : Die Mutter aller E‑Government-Projekte: Indien baut die größte biometrische Datenbank der Welt
    Die Mutter aller E‑Government-Projekte: Indien baut die größte biometrische Datenbank der Welt

    Indien baut mit einem gewaltigem Aufwand eine Datenbank, um alle 1,2 Milliarden Einwohner zu identifizieren. Jede Person im zweitbevölkerungsreichsten Land der Erde soll drei verschiedene biometrische Merkmale abgeben und eine eindeutige Nummer bekommen. Datenschützer kritisieren das Mammut-Projekt.

    Melderegister und Identifikationsnummer

    Genauer gesagt gibt es zwei Initiativen: Das nationale Melderegister (National Population Register, NPR) und die eindeutige Identifikationsnummer Aadhaar (Unique Identification Authority number, UID).

    Autor: Kannanshanmugam,shanmugamstudio,Kollam, Lizenz: Cc BY-SA 3.0.Das Melderegister ist Teil der aktuellen Volkszählung in Indien. Alle in Indien lebenden Menschen, also auch Ausländer, müssen sich dafür registrieren lassen. Parallel dazu soll jeder Bürger eine 12-stellige eindeutige Identifikationsnummer erhalten. Neben ein paar personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geschlecht) sollen drei biometrische Merkmale vermessen werden: Gesichtsbild, Fingerabdrücke und Iris. Diese Daten werden, verknüpft mit der eindeutigen Nummer, in einer zentralen staatlichen Datenbank gespeichert. Die beiden Datenbanken konkurrieren miteinander, werden aber im Endeffekt zusammen geführt.

    Dafür wird ein gewaltiger Aufwand betrieben. 36.000 Registrierungsstellen sind aktiv dabei, die Daten zu erheben. In weniger als einem Jahr sind bereits 170 Millionen Menschen erfasst worden, bis 2017 sollen alle 1,2 Milliarden Menschen in der Datenbank sein. Also jeder siebte Mensch auf der Erde.

    8. Mai 2012 8
  • : Soziale Software: Polizei identifiziert Verkehrssünder
    Soziale Software: Polizei identifiziert Verkehrssünder

    Ich habe es immer schon gesagt: Leute, wenn ihr schon eure Bilder in sozialen Netzwerken postet, denkt bitte auch daran, sie ordentlich zu taggen. Nein, ernsthaft. Ohne gewissenhafte Verschlagwortung hat niemand was von euren Bildern!

    Weder eure Freunde, noch eure Freunde und Helfer. Gerade letzteren kann man durch sauber referenziertes Bildmaterial eine echte Freude machen. Zum Beispiel bei der Identifizierung des Fahrers auf „Blitzerfotos“. Da gibt es nämlich ein echtes Problem: Liegt nach ein paar Wochen endlich der Anhörungbogen auf dem Tisch, will es wieder keiner gewesen sein.

    Das Resultat: Erhöhter Aufwand für die Behörden, die in der Nachbarschaft von Tür zu Tür ziehen müssen, um jemanden zu finden, der den Fahrer identifizieren kann.Ein Aufwand (Hallo, Steuergelder!), der völlig unnötig wäre, wenn jeder (Daten-)Verkehrsteilnehmer seine Bilder ordentlich taggen würde. Glaubt ihr nicht? Dann bitte hier entlang, zu einer aktuellen Meldung bei Focus Online:

    […] einem Bericht der „Hamburger Morgenpost“ zufolge, greifen Polizeibeamte gezielt auf die frei zugänglichen Aufnahmen [in sozialen Netzwerken] zurück und gleichen sie mit Blitzerfotos ab. […] Auch wer tatsächlich in einem fremden Wagen geblitzt wird, kann sich nicht mehr sicher sein: Verbindungen zwischen Personen, die sich ein Auto teilen, sind schließlich auch in sozialen Netzwerken sehr wahrscheinlich. Wer Rückschlüsse der Polizei vermeiden will, dem bleibt nur ein Deckname oder ein unkenntliches Bild auf Facebook und Co.

    PS: Wer sein Fahrzeug stets rücksichtsvoll und in Einklang mit der Straßenverkehrs-Ordnung bewegt, darf seine Bilder natürlich trotzdem taggen. Maschinenlesbarkeit ist kein Verbrechen! #datalove!

     

    10. Juni 2011 23
  • : Chaosradio heute Abend zur „Freiheit statt Angst“-Demo
    Chaosradio heute Abend zur „Freiheit statt Angst“-Demo

    Wie immer am letzten Mittwoch im Monat gibt es heute um 22:00 das Chaosradio auf Radio Fritz. Der Live-Stream ist hier.

    Heute geht es um die anstehende Großdemonstration „Freiheit statt Angst“ am 11. September in Berlin. Weil derzeit die klassischen Feindbilder wie Otto „Biometrie-Ausweis“ Schily, Wolfgang „Stasi 2.0“ Schäuble und Ursula „Zensursula“ von der Leyen etwas weggebrochen sind und die Politik sich statt dessen mit Minister-Kaffekränzchen, Enquete-Kommissionen und Google- bzw. Facebook-Bashing bei der datenschutzaffinen Netzbevölkerung beliebt zu machen versucht, könnte man meinen, die Teilnahme an der Demo sei dieses Jahr nicht mehr so wichtig. Das Gegenteil ist der Fall, wie in der Sendung hoffentlich deutlich werden wird (wir werden versuchen, in den nächsten Tagen hierzu auch noch ein paar Zsammenstellungen zu bringen).

    Die Ankündigung für die Sendung liest sich jedenfalls vielversprechend:

    25. August 2010
  • : „Freiheit, Freiheit über alles?“ Peter Voß fragt die Schriftstellerin Juli Zeh (Video)
    „Freiheit, Freiheit über alles?“ Peter Voß fragt die Schriftstellerin Juli Zeh (Video)

    Sind wir bereit, unsere Freiheit für ein übertriebenes Sicherheitsbedürfnis zu opfern? Wie bedroht sind wir wirklich? Und woher diese apokalyptische Tendenz in der Politik, immer das Schlimmste zu erwarten?

    Peter Voß hatte am 21. Dezember 2009 die Schriftstellerin Juli Zeh zu Gast:

    In diesem Fenster soll der Inhalt eines Drittanbieters wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an diesen Anbieter. Aus technischen Gründen muss zum Beispiel Deine IP-Adresse übermittelt werden. Viele Unternehmen nutzen die Möglichkeit jedoch auch, um Dein Nutzungsverhalten mithilfe von Cookies oder anderen Tracking-Technologien zu Marktforschungs- und Marketingzwecken zu analysieren.

    Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Abfluss deiner Daten an den Drittanbieter so lange, bis Du aktiv auf diesen Hinweis klickst. Technisch gesehen wird der Inhalt erst nach dem Klick eingebunden. Der Drittanbieter betrachtet Deinen Klick möglicherweise als Einwilligung die Nutzung deiner Daten. Weitere Informationen stellt der Drittanbieter hoffentlich in der Datenschutzerklärung bereit.

    Zur Datenschutzerklärung von Vimeo

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    (via netwatcher24)

    5. Januar 2010 23
  • : Fingerabdrücke für Einreise chirurgisch verändert
    Fingerabdrücke für Einreise chirurgisch verändert

    Eine Chinesin hat sich die Haut von Daumen und Zeigefingern vertauschen lassen, um nach Japan einreisen zu können. Laut der Zeitung „Yomiuri Shimbun“ war die Frau 2007 aus Japan ausgewiesen worden, weil sie gegen Visa-Vorschriften verstoßen hatte. Nachdem sie sich einem chirurgischen Eingriff unterzog, gelang ihr mit den vertauschten Fingerabdrücken und einem gefälschten Pass die Wiedereinreise.

    „Yomiuri Shimbun“ zufolge zahlte die Chinesin umgerechnet etwa 10.000 Euro für die Operation. Behörden entdeckten den Fall, weil Ermittlern ungewöhnliche Narben an den Fingerspitzen der Frau aufgefallen waren, nachdem sie wegen einer vorgetäuschten Ehe festgenommen wurde.

    Ausländer sind seit November 2007 dazu verpflichtet, bei der Einreise nach Japan Fingerabdrücke abzugeben. Nachdem im April letzten Jahres eine Koreanerin die Grenzkontrollen mithilfe eines speziellen Klebebandes auf den Fingerkuppen überwunden hatte, wurden die Überprüfungen noch einmal verschärft.

    (via)

    7. Dezember 2009 4
  • : Wie gut sind genetische Informationen bei 23andMe & Co geschützt?
    Wie gut sind genetische Informationen bei 23andMe & Co geschützt?

    Tobias Maier von WeiterGen hat sich in zwei Artikeln mit der Gen-Diagnose bei den US-Unternehmen 23andMe, Navigenics und deCODEme auseinandergesetzt. Im zweiten Teil der Serie widmet er sich dem Datenschutz bei diesen Anbietern:

    Es werden Berge an Daten generiert und gespeichert. Was geschieht mit diesen Daten, wer hat zu welchem Zweck und in welchem Ausmaß Zugang zu den As, Ts, Cs und Gs und wem nutzt dieses Wissen? Sind die Daten ausreichend geschützt?

    Tobias analysiert nicht allein die Datenschutzbestimmungen der drei Anbieter, sondern stellt auch die Frage, wer genetische Informationen (kommerziell) nutzen und wie ein solches Geschäftsmodell aussehen könnte:

    Wäre es denkbar, dass Versicherungen Produkte auflegen, speziell für Kunden, die ihre genetischen Daten freiwillig zur Verfügung stellen? Wie günstig müssten die Konditionen sein, wie viel individueller Service müsste geboten werden um mit maßgeschneiderten, personalisierten Versicherungsprodukten [sic], basierend auf den SNPs, Kunden zu Vertragsabschlüssen zu bewegen?

    Den ersten Teil dieser lesenswerten Serie (in dem auch erklärt wird, was „SNPs“ sind) gibt es hier, den zweiten hier.

    10. November 2009 2
  • : „Madrider Erklärung“ fordert internationale Datenschutzabkommen und ein Moratorium für Überwachungsgesetze
    „Madrider Erklärung“ fordert internationale Datenschutzabkommen und ein Moratorium für Überwachungsgesetze

    58 Nichtregierungsorganisationen aus aller Welt fordern in einer Erklärung internationale Abkommen zum Schutz von Privatsphäre und informationeller Selbstbestimmung der Bürger. Das Papier soll während dem 31. internationalen Gipfeltreffen der Datenschutzbeauftragten im November übergeben werden.

    Insgesamt zehn Punkte enthält die Liste der Forderungen. Einige davon wirken bescheiden, so etwa die Einhaltung bestehender nationaler und internationaler Datenschutzbestimmungen. Leider wird das nicht mehr Selbstverständlichkeit gesehen. Länder, die noch keine entsprechende Gesetzgebung erlassen habe, sollen das „so rasch wie möglich“ nachholen. Konkret setzen sich die Bürgerrechtler für die Ratifizierung der Europaratskonvention zum Datenschutz ein.

    23. Oktober 2009 2
  • : Biometrische Grenzkontrollen in Frankreich
    Biometrische Grenzkontrollen in Frankreich

    In Frankreich können EU-Bürger in Zukunft bei der Einreise in und Ausreise aus der Schengen-Zone die Grenzkontrollen schneller passieren, wenn sie ihre Fingerabdrücke abgeben, schreibt futurezone. Das freiwillige Verfahren heißt PARAFES (Automatisierter schneller Durchgang an den Schengen-Außengrenzen) und soll vorerst an den größten Flughäfen umgesetzt werden – ein erster Testlauf ist am Pariser Airport Charles de Gaulle angelaufen.

    Die Passagiere müssen an einem Erfassungsterminal einen optisch lesbaren Pass und die Abdrücke von acht Fingern (ohne die Daumen) einlesen, dass können sie die Schranken passieren, ohne dass ein Grenzbeamter ihren Pass in die Hand nehmen muss. Bisher sind auf den elektronischen Pässen nur zwei Fingerabdrücke gespeichert.

    Deshalb sieht die Pariser Liga für Menschenrechte hinter der von Präsident Sarkozy genannten Beschleunigung der Ein- und Ausreisevorgänge das Ziel, „die Fingerabdrücke einer möglichst großen Zahl von Franzosen“ zu sammeln. „Nach der Überwachung der Häftlinge und der Erfassung von Personen, die Straftaten verdächtigt werden, fordert man jetzt die anständigen Bürger auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und freiwillig ihre Fingerabdrücke zu geben, um eine riesige Datenbank zu schaffen“, erklärt LDH-Präsident Jean-Pierre Dubois gegenüber der Zeitung „Le Parisien“.

    19. Oktober 2009 4
  • : USA bekommen Olympiade nicht – wegen der Einreisekontrollen?
    USA bekommen Olympiade nicht – wegen der Einreisekontrollen?

    Man kann ja über so ein Monster-Ereignis wie eine Sommer-Olympiade denken was man will. Jedenfalls hat das nicht nur tolle Nebenwirkungen, sondern führt oft zu Verdrängungseffekten im städtischen Raum, zu merkwürdigen Bauprojekten und zu polizeilichen Sonderbefugnissen, die oft hinterher auf permanent umgestellt werden. Insofern sind die Einwohner von Rio de Janeiro nicht zwingend dafür zu beneiden, dass die Sommerspiele 2016 dort stattfinden werden.

    Die Vermutungen der New York Times zur Frage, warum der Gegenkandidat Chicago trotz hohem Einsatzes nicht ausgewählt wurde, sind aber auf der anderen Seite dann doch ein Grund für Schadenfreude aus Bürgerrechts-Sicht: Die Einreise-Prozeduren in die USA sind einfach zu harsch.

    Did Chicago lose the chance to host the 2016 Olympics because of airport security issues?

    Among the toughest questions posed to the Chicago bid team this week in Copenhagen was one that raised the issue of what kind of welcome foreigners would get from airport officials when they arrived in this country to attend the Games. Syed Shahid Ali, an I.O.C. member from Pakistan, in the question-and-answer session following Chicago’s official presentation, pointed out that entering the United States can be “a rather harrowing experience.”

    5. Oktober 2009 11