Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage zur Gefährdung verdeckter ErmittlerInnen durch Gesichtserkennungssoftware geantwortet. Dabei ging es um das Phänomen, dass Angehörige von Geheimdiensten oder Polizeien zwar mit falschen Identitäten ausgestattet sind, die manipulierten Ausweisdokumente aber tatsächlich existierende biometrische Daten enthalten müssen. Diese könnten bei geheimdienstlichen, polizeilichen oder grenzpolizeilichen Maßnahmen anderer Länder Rückschlüsse auf Klarnamen zulassen. Auch könnten Familien und FreundInnen von verdeckten ErmittlerInnen ausgeforscht werden, wenn deren aktuelle Bilder mit früheren Postings bei Facebook oder Google+ verglichen würden.
Das Bundesinnenministerium bestätigt, das Phänomen sei bekannt und würde beim verdeckten Einsatz von Angehörigen des Bundeskriminalamtes (BKA) „in adäquatem Maße berücksichtigt“. Jedem Spitzel würde vermittelt, dass die Veröffentlichung „persönlicher Lichtbilder“ im Internet zur Enttarnung führen kann. Dies sei aber unabhängig vom Einsatz einer Gesichtserkennungssoftware. Biometrische Erkennungsverfahren hätten in den letzten Jahren „einen enormen Aufschwung erlebt“. Der „technische Fortschritt“ erlaube in zunehmendem Maße die rasche Messung und Auswertung „biologischer Charakteristiken“.
Auch BKA durchsucht seine Fotobestände
Allerdings ist das BKA selbst mit entsprechenden Forschungen befasst. Die Behörde beteiligt sich am Projekt „Multi-Biometrische Gesichtserkennung“, das Verfahren zum Durchsuchen von polizeilichen Lichtbilddatenbanken ermöglicht. Hierzu genügt ein ausreichend aufgelöstes Standbild aus der Videoüberwachung. Das BKA wendet das Verfahren bereits in steigendem Maße an. Ein ähnliches Ziel verfolgt das Projekt „Multi-Biometriebasierte Forensische Personensuche in Lichtbild- und Videomessdaten“, das im kommenden April endet. Möglicherweise könnten auch die neuen Anlagen zur Videoüberwachung an Bahnhöfen mit derartigen Systemen ausgestattet werden.
Auch auf EU-Ebene wird die Gefährdung von Staatsbediensteten durch Gesichtserkennungssoftware thematisiert, das BKA nahm daran teil. Der Austausch von Spitzeln wird darüberhinaus in den eigens dafür gegründeten Polizeinetzwerken „International Working Group on Police Undercover Activities und „European Cooperation Group on Undercover Activities“ (ECG) ausgewertet. Dort werden neue Möglichkeiten und Gefahren vorgestellt. Auch biometrische Verfahren wurden bereits behandelt.
Für das Ausstellen falscher Papiere existieren bei Polizeien und Geheimdiensten jeweils eigene Strukturen. Das BKA hat den derzeitigen Vorsitz einer Arbeitsgruppe von „mit Legendierungsaufgaben befassten Experten des Bundes und der Länder“, die der Innenministerkonferenz angegliedert ist. Auch das Zollkriminalamt ist dort vertreten.
Welches Staatswohl eigentlich?
Ein beträchtlicher Teil der Antwort wird gar nicht oder nur unter Geheimhaltung beantwortet. Zur Begründung heißt es, „verdeckt eingesetzte Personen“ würden sich in „verbrecherischen und terroristischen Umfeldern“ bewegen, deren Angehörige sich durch einen „hohen Grad an Staatsferne, Kriminalisierung sowie Aggressions- und Gewaltpotential auszeichnen“. Jeder Rückschluss auf tatsächliche Einsätze bzw. die wahre Identität der Spitzel müsse deshalb vermieden werden. Ausnahmsweise würden deshalb „Gesichtspunkte des Staatswohls und des Schutzes der Grundrechte Dritter“ gegenüber dem parlamentarischen Kontrollrecht überwiegen.
Das mit der „Staatsferne“ kann man aber auch den Polizeispitzeln vorwerfen. So hatte die kürzlich aufgeflogene Hamburger LKA-Beamtin Iris Plate bei ihrem sechsjährigen Einsatz gleich mehrere Rechtsbrüche vorgenommen. Hierzu gehört unter anderem, Liebesbeziehungen mit Ziel- oder Kontaktpersonen einzugehen. Die Bundesregierung hatte vergangene Woche bestätigt, dass dies auch zur „Legendenbildung“ nicht gestattet ist.
In Großbritannien klagen mehrere Frauen gegen Polizeispitzel die Sexualität zur Erlangung von Informationen einsetzen. Eine der Klägerinnen wird ihren Fall beim 31C3 vorstellen. Dabei geht es auch um den Fall eines Spitzels, der ein Kind zeugte und verschwand. Im Gerichtsverfahren wurde der Betroffenen nun eine hohe sechsstellige Summe als Schadensersatz zugesprochen.
