Biometrie

Biometrie ist die automatisierte Erkennung von Personen anhand einzigartiger körperlicher oder verhaltensbezogener Merkmale.

  • : Berliner Datenschützerin gegen „intelligente“ Videoüberwachung
    Videoüberwachung auf Schritt und Tritt. <br /> <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a>, via Unsplash/<a href="https://unsplash.com/photos/Klvm9EZGKQs">David Schap</a>
    Berliner Datenschützerin gegen „intelligente“ Videoüberwachung

    Als eine „Technik ohne Zukunft“ sieht die oberste Berliner Datenschützerin Maja Smoltczyk den Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung. Schnelles Handeln ist angesagt, denn schon bald will die Deutsche Bahn „intelligente Videoüberwachung“ in Berlin einsetzen.

    24. Februar 2017 9
  • : Biometrie: Das Schengener Informationssystem wird aufgebohrt
    Nach Fingerabdrücken sollen im SIS II zukünftig auch Gesichtsbilder und vielleicht DNA-Daten zentral gespeichert werden. (Bild: Wikipedia/ Gemeinfrei)
    Biometrie: Das Schengener Informationssystem wird aufgebohrt

    Die größte polizeiliche EU-Datenbank wird demnächst kräftig ausgebaut. Neue Personenkreise sollen erfasst, neue Funktionen bereitgestellt und der Kreis der Zugriffsberechtigten erweitert werden. Allerdings werfen die Änderungen rechtliche und technische Fragen auf.

    26. Januar 2017 9
  • : Tattoo-Erkennung: Fraunhofer nutzte Fotos aus BKA-Datenbank und von privaten Webseiten (Update)
    Foto: <a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0</a> | <a href="https://unsplash.com/photos/8soQzdz9XXA">Clem Onojeghuo</a>
    Tattoo-Erkennung: Fraunhofer nutzte Fotos aus BKA-Datenbank und von privaten Webseiten (Update)

    Eine Abteilung des Fraunhofer-Instituts hat tausende Fotos von privaten Webseiten und hundertausende aus einer Datenbank des Bundeskriminalamts für biometrische Tests genutzt. Als wir bei den Beteiligten nachfragen, stoßen wir auf eine Mauer des Schweigens.

    5. Januar 2017 15
  • : Auch für Kinder: Datenbank zu Asylsuchenden soll durchsuchbare Gesichtsbilder enthalten
    Fingerabdrücke können unleserlich gemacht werden. Gegen ähnliche Tricks mit Gesichtsbildern wappnet sich deutsche Behörden im <a href="https://www.bmbf.de/de/mehr-sicherheit-durch-verbesserte-gesichtserkennung-2390.html">Forschungsprojekt "FeGeb"</a>. (Bild: BMBF)
    Auch für Kinder: Datenbank zu Asylsuchenden soll durchsuchbare Gesichtsbilder enthalten

    Die Fingerabdruckdatei EURODAC war das erste Informationssystem der Europäischen Union mit biometrischen Daten. Nun sollen auch durchsuchbare Lichtbilder verarbeitet werden. Geflüchtete werden abermals zu Versuchskaninchen für mehr Überwachung.

    12. Dezember 2016 2
  • : Forscher überlisten Gesichtserkennungssysteme mit bunten Brillen
    Bild (a) zeigt eine Verhinderung von Gesichtserkennung. Die Bilder (b)–(d) zeigen Impersonation-Attacken, wobei unten immer die Personen sind, die mit der Brille nachgeahmt wurden. Foto: Auszug aus der Studie.
    Forscher überlisten Gesichtserkennungssysteme mit bunten Brillen

    Selten war Datenschutz so funky und bunt: Forscher haben Brillen entwickelt, mit denen gängige Gesichtserkennungssoftware erfolgreich ausgetrickst werden kann. Für nur wenige Cent könnte man so Gesichtserkennungssystemen vorgaukeln, Innenminister Thomas de Maizière zu sein.

    7. November 2016 30
  • : Unionsfraktion vollendet Sicherheitsquartett mit neuem Zwölf-Punkte-Programm
    BKA-Chef Holger Münch und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union Dr. Stephan Harbarth bei der Vorstellung des Zwölf-Punkte-Programms.
    (Von rechts:) BKA-Chef Holger Münch und der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Union Dr. Stephan Harbarth bei der Vorstellung des Zwölf-Punkte-Programms. Foto: <a href="https://www.youtube.com/watch?v=Dv6Q3UjiwZ8">Youtube-Thumbnail</a>
    Unionsfraktion vollendet Sicherheitsquartett mit neuem Zwölf-Punkte-Programm

    Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat ein Zwölf-Punkte-Programm zur Terrorismusbekämpfung vorgelegt. Der Beschluss sieht unter anderem den Einsatz von Staatstrojanern, die Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung sowie privatisierte Zensurinfrastrukturen bei sozialen Netzwerken vor.

    5. September 2016 23
  • : Datenschützer zu Kameraüberwachungsplänen: Auch Innenminister müssen sich an Gesetze halten
    Videoüberwachung (Symbolbild). Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/exacq/439368480/sizes/o/"> exacq</a>
    Datenschützer zu Kameraüberwachungsplänen: Auch Innenminister müssen sich an Gesetze halten

    Thomas de Maizière hat gerade den Datenschutz und die Datenschutzbeauftragten der Länder scharf kritisiert. Diese kontern jetzt, dass der Rechtsstaat wegen bestehender oder gefühlter Bedrohungslagen nicht über Bord geworfen werden darf.

    15. August 2016 13
  • : Überwachungsoffensive: Innenminister de Maizière fordert Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp, Twitter & Co.
    Innenminister de Maizière will Telemediendienste, die zur Kommunikation genutzt werden, auch von der Vorratsdatenspeicherung erfassen lassen. Dazu gehören neben Messengern wie WhatsApp auch Webseiten mit Kommentarfunktion. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC-BY 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/samazgor/9344676230/sizes/l">Sam Azgor</a>
    Überwachungsoffensive: Innenminister de Maizière fordert Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp, Twitter & Co.

    Ein Anti-Terror-Paket jagt das nächste. Das Innenministerium will jetzt die Vorratsdatenspeicherung auf soziale Medien und Messenger-Dienste ausweiten. Bei der Videoüberwachung soll Gesichtserkennung erlaubt sein, die direkt mit Fahndungsdatenbanken abgeglichen wird.

    11. August 2016 123
  • : Ein Fall für FindFace? EU-Polizeidatenbanken sollen Fingerabdrücke, Gesichtsbilder und DNA-Daten speichern
    Geflüchtete auf der "Balkan-Route" im Herbst 2015. Die erweiterten Systeme SIS II, EURODAC, VIS und ECRIS betreffen zuerst MigrantInnen.
    Geflüchtete auf der "Balkan-Route" im Herbst 2015. Die erweiterten Systeme SIS II, EURODAC, VIS und ECRIS betreffen zuerst MigrantInnen.
    Ein Fall für FindFace? EU-Polizeidatenbanken sollen Fingerabdrücke, Gesichtsbilder und DNA-Daten speichern

    Biometriebasierte Datenbanken von EU-Sicherheitsbehörden verschmelzen derzeit zu einem „Kernsystem“. Nun sollen durchsuchbare Gesichtsbilder hinzukommen, auch DNA-Daten sind im Gespräch. Die Neuerungen betreffen zuerst Asylsuchende.

    30. Mai 2016 5
  • : EU prüft Erweiterung des Prüm-Verfahrens auf Gesichtsbilder
    BMBF-Projekt "FeGeb - Fälschungserkennung für die Gesichtsbiometrie". (Bild: Broschüre)
    Wie umgehen mit immer mehr Gesichtserkennungssystemen? Das BMBF-Projekt "FeGeb" erforscht bereits die "Fälschungserkennung". (Bild: BMBF-Broschüre)
    EU prüft Erweiterung des Prüm-Verfahrens auf Gesichtsbilder

    Der „Lichtbildvergleich“ in Polizeidatenbanken nimmt stetig zu. Wegen immer besserer Algorithmen soll die Bildersuche nun grenzüberschreitend möglich werden. In Deutschland könnte dies die INPOL-Datei betreffen.

    19. Mai 2016 28
  • : An Bahnhöfen lieber nicht rennen oder herumlungern: Bundespolizei erprobt Videoüberwachung mit Mustererkennung
    Möglicherweise Vorbild: Projekt "Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster" zur freiwilligen Überwachung in bestimmten Zonen.
    Möglicherweise Vorbild: Projekt "Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster" zur freiwilligen Überwachung in bestimmten Zonen.
    An Bahnhöfen lieber nicht rennen oder herumlungern: Bundespolizei erprobt Videoüberwachung mit Mustererkennung

    Die Bundespolizei will auch auf einem Berliner Bahnhof „intelligente Videotechnik“ erproben. Dies berichtet die Berliner Zeitung im Zusammenhang mit dem Ausbau der Videoüberwachung in Berlin und dem Umland durch die Deutsche Bahn AG. Es soll sich dabei um ein Pilotprojekt handeln. Welche Station mit der Technik ausgestattet wird stehe aber noch nicht fest, allerdings sei der S- und Fernbahnhof Südkreuz mit seinen großzügigen Bahnsteigen „eine Möglichkeit“. Das Projekt startet noch in diesem Jahr.

    Dem Bericht zufolge kommt eine Software zur Mustererkennung zum Einsatz. Auf diese Weise können verdächtige Bewegungen von Personen aufgespürt werden, ohne dass die anfallenden Videoströme permanent von menschlichen BedienerInnen beobachtet werden müssen. Als Beispiele nennt die Zeitung Personen, die sich auffällig lange auf einem Bahnsteig aufhalten und immer wieder dieselbe Strecke gehen. Möglich ist auch die Beobachtung von Gegenständen. Laut dem Vizepräsidenten der Bundespolizeidirektion löse die Anlage einen Alarm aus, „wenn sie feststellt, dass ein Koffer seit längerem nicht bewegt worden ist“.

    Den Ausbau der Videoüberwachung mit „guter Auswertung der Bilder“ hatte der frühere Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) nach den Anschlägen beim Marathon in Boston/ USA vor drei Jahren angekündigt. Das Bundesinnenministerium hat sich hierzu mit der Bundespolizei und dem Bundeskriminalamt (BKA) sowie Landeskriminalämtern bereits an mehreren Forschungsprojekten beteiligt. Von Interesse war unter anderem die Suche nach Personen über den Abgleich von Lichtbildern mit Echtzeit-Videodaten.

    „Rückwärts- und vorwärtsgerichtete“ Überwachung

    Eines der Projekte trug den Namen „Analyse von Personenbewegungen an Flughäfen mittels zeitlich rückwärts- und vorwärtsgerichteter Videodatenströme“ (APFeL) und wurde an Flughäfen getestet. „Auffällig erscheinende Personen“ können auf Bildschirmen markiert und auf diese Weise automatisch verfolgt werden. Das Verfahren funktioniert in Echtzeit, aber auch für die Rückverfolgung in archivierten Videodaten. Ähnlich forschten die Beteiligten des Vorhabens „Automatische Situationseinschätzung für ereignisgesteuerte Videoüberwachung“ (ASEV) an einer Plattform, die einen Alarm auslöst wenn „Personen, Gegenstände, Flugzeuge oder Fahrzeuge sich außerhalb des ihnen erlaubten Bereiches aufhalten“. Genutzt wurden „Übersichtsaufnahmen mit herkömmlichen Videokameras“. Die Erkennung „potenzieller Gefährdungssituationen“ wurden zudem im Projekt „Verteilte, vernetzte Kamerasysteme zur in situ-Erkennung personeninduzierter Gefahrensituationen“ (CAMINSENS) erprobt.

    Nicht zufriedenstellend verlief bislang die Erkennung einer „sich anbahnenden Situation mit Bedrohungspotential“, wie es im Projekt „Mustererkennung und Video Tracking: sozialpsychologische, soziologische, ethische und rechtswissenschaftliche Analysen“ (MuViT) untersucht wurde. Die ForscherInnen wollten die „Detektion von aggressiven Akten“ möglichst in Echtzeit automatisieren. Unklar blieb, welches Verhalten als „aggressiv“ definiert wurde. Bis 2014 forschte das Bundespolizeipräsidium mit der Polizei Hamburg zur „Multi-Biometriebasierten Forensischen Personensuche in Lichtbild- und Videomassendaten“ (MisPel). Getestet wurden Verfahren der „Bildinhaltsanalyse“ zum Auffinden von Personen in Daten aus der öffentlichen Videoüberwachung. Das Verfahren wird inzwischen zum Lichtbildvergleich in Polizeidatenbanken genutzt.

    Bleiben überwachungsfreie Räume?

    Die nun in Berlin erprobte „intelligente Videotechnik“ könnte auf dem Projekt „Automatisierte Detektion interventionsbedürftiger Situationen durch Klassifizierung visueller Muster“ (ADIS) basieren. Es wurde speziell für den Einsatz an Bahnhöfen entwickelt. Vorgesehen war die Einrichtung spezieller Zonen für die Überwachung, während gleichzeitig nicht überwachte Räume beibehalten und speziell gekennzeichnet würden. Indem Reisende also selbst entscheiden können, ob sie von einer Kamera beobachtet werden wollen, soll die Akzeptanz der teilautomatisierten Überwachung gesteigert werden.

    Viele der Forschungen wurden von Universitäten mit Instituten des Fraunhofer-Verbunds durchgeführt. Das Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (IOSB) ist beispielsweise auf „Videoauswertesysteme“ spezialisiert. Das Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) ist mit Forschungen zu „Visual Analytics“ befasst, etwa um biometrische Gesichtsbilder zur Identifikation oder Verifizierung von Personen zu nutzen. Nach den Anschlägen in Paris hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit der französischen nationalen Forschungsagentur ein Programm „Zukünftige Sicherheit in Urbanen Räumen“ gestartet. Von den Forschungen sollten auch Verkehrsbetriebe profitieren.

    12. Mai 2016 33
  • : EU erweitert polizeiliche Datenbanken mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung
    Forschungsprojekt GES-3D von BKA und BSI mit Herstellern biometrischer Software.
    Forschungsprojekt GES-3D von BKA und BSI mit Herstellern biometrischer Software.
    EU erweitert polizeiliche Datenbanken mit Fähigkeiten zur Gesichtserkennung

    Die EU plant erhöhte Speicherfristen, die Erweiterung von Datenkategorien und Abgleichsfähigkeiten sowie einen Zwang zur erkennungsdienstlichen Behandlung.

    5. Mai 2016 35
  • : Bundestag hintergangen: Innenminister ist nun doch für „Verknüpfung“ von EU-Polizeidatenbanken
    TdM will Datenbanken "verknüpfen". Wie soll das gehen?
    Bundestag hintergangen: Innenminister ist nun doch für „Verknüpfung“ von EU-Polizeidatenbanken

    Der Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert eine Verknüpfung von bestehenden europäischen Datenbanken. In einem Interview mit der Tageszeitung WELT erklärte der Minister, auf diese Weise einen größeren Nutzen aus dem Schengener Informationssystem (SIS), der Fingerabdruckdatei EURODAC oder dem Visa-Informationssystem (VIS) ziehen zu wollen. Auch soll die Europäische Union „endlich“ ein Passagierdatenregister (EU-PNR) einrichten.

    Nicht nur aus Gründen des Datenschutzes können Datenbanken nicht einfach miteinander „verknüpft“ werden. Errichtungsanordnungen und Durchführungsgesetze sehen die Anwendung nur für einen bestimmten Zweck vor. Allerdings wurden die Informationssysteme längst schrittweise ausgebaut.

    Die Abgabe von Fingerabdrücken ist mittlerweile bereits bei der Beantragung eines Visums im Heimatland verpflichtend. Die nur zum Abgleich von Asylanträgen eingerichtete Fingerabdruck-Datei EURODAC ist nun für andere Polizeibehörden zugänglich. Das SIS in seiner neuen Generation kann ebenfalls Fingerabdrücke speichern, bald soll hierzu eine Suchfunktion zur Verfügung stehen.

    Vorschlag der Kommission für „Intelligente Grenzen“ am 23. März

    Die Europäische Kommission und der Rat arbeiten derzeit an der Errichtung eines Systems „Intelligente Grenzen“ für den Schengen-Raum. Von allen Einreisenden – auch TouristInnen, Geschäftsreisenden oder Studierenden – sollen Fingerabdrücke und womöglich das Gesichtsbild abgenommen und gespeichert werden. Auch „Intelligente Grenzen“ war eigentlich zum Zweck der Migrationskontrolle angekündigt worden. Nach derzeitigen Plänen entwickelt es sich aber zu einer europäischen Superdatenbank.

    Dass auch Polizeibehörden zugreifen dürfen, ist hinter den Kulissen bereits beschlossen. Frankreich fordert sogar die Ausweitung auf Staatsangehörige der Europäischen Union. De Maizière deutet gegenüber der WELT an, dass das System die gewünschte Verknüpfung von VIS, EURODAC und SIS besorgen soll. So sei es für den „Kampf gegen den internationalen Terrorismus, kriminelle Banden und die illegale Migration“ notwendig, Zeitpunkt und Ort der Ein- sowie Ausreise von Drittstaatenangehörigen in den Schengenraum zu erfassen.

    Für die Administration von VIS, EURODAC und SIS hat die Europäische Union in Riga eine „Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen“ eingerichtet. Dort würde auch das System „Intelligente Grenzen“ angesiedelt. Am 23. März will die Kommission hierzu einen erneuerten Vorschlag präsentieren. Auf Ratsebene versuchen die Regierungen der Mitgliedstaaten deshalb, ihren Änderungswünschen zu mehr Gewicht zu verhelfen. Die Aussage von de Maizière dürfte in diese Richtung gemeint sein.

    Staatssekretärin verschweigt EU-Vorstoß

    Mit dem Vorstoß düpiert der Minister jedoch den Bundestag. Denn zwei Wochen zuvor hatte der Abgeordnete Alexander S. Neu gefragt, inwiefern die EU-Datenbanken untereinander vernetzt werden könnten oder sollten. Die Antwort der Staatssekretärin im Bundesministerium, Emily Haber:

    Sowohl die Europäische Kommission als auch der Rat unter verschiedenen Präsidentschaften haben in der Vergangenheit wiederholt Überlegungen zur Verbesserung der Interoperabilität und Interkonnektivität der Systemlandschaft auf EU-Ebene im Justiz- und Innenbereich angestellt und zur Diskussion gestellt. Die Bundesregierung nimmt solche Überlegungen zur Kenntnis und prüft sie jeweils eingehend auf ihren operationellen Nutzen und ihre Vereinbarkeit mit datenschutzrechtlichen Grundsätzen.

    Das klingt äußerst passiv und bleibt weit hinter der gestrigen Forderung von de Maizière zurück. Dass sich Haber und de Maizière in dieser Frage nicht koordinieren ist unwahrscheinlich. Deutlich wird vielmehr die Aushöhlung des Frage- und Informationsrechts von Abgeordneten mit verschwurbelten oder nachweislich falschen Antworten.

    Die Staatssekretärin hat sich aber nicht nur vor einer wahrheitsgemäßen Antwort gedrückt, sondern das Parlament hintergangen. Denn im Februar wurde bekannt, dass das Bundesinnenministerium die Kommission selbst zu einer Prüfung aufforderte, wie eine solche „Verknüpfung“ von Polizeidatenbanken umgesetzt werden könnte. In der Antwort an Alexander S. Neu findet sich dazu nicht einmal eine Andeutung. Auf Ratsebene prescht die deutsche Delegation also vor, während die deutschen Abgeordneten im Unklaren bleiben.

    Bundesregierung schafft Fakten

    Zum Aufbau des Systems „Intelligente Grenzen“ hatte die Kommission vergangenes Jahr ein Pilotprojekt durchgeführt. Unter anderem am Flughafen Frankfurt und dem Kreuzfahrt-Terminal in Rostock-Warnemünde wurden Verfahren zur Abnahme und Kontrolle biometrischer Daten getestet. Von Interesse war, inwiefern die Grenzkontrollen dadurch womöglich verzögert würden. Das Pilotprojekt wurde von der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen verantwortet. In Deutschland beteiligten sich daran die Bundespolizei, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundesverwaltungsamt.

    Die Tests liefen bis Ende September 2015. Schon vorher entschloss sich die Bundesregierung, die Pilotstudie auf eigene Faust weiterzuführen. Dies wurde erst durch die Mitteilung eines beteiligten Softwareunternehmens bekannt. Dem Bundesinnenministerium gingen die EU-Erprobungen nicht weit genug, weshalb die Bundesbehörden das System nun in einem „Ende-zu-Ende Grenzkontrollprozess“ ausprobieren.

    Um den Pilotbetrieb „noch realitätsnäher gestalten zu können“ hat das Bundesverwaltungsamt ein „rudimentäres“ Ein- und Ausreisesystem programmiert. Es basiert auf dem EU-System, wurde aber um einige Features erweitert und per Schnittstelle zur Bundespolizei in den Grenzkontrollprozess integriert. Die Kosten für die Fortführung der Erprobung schätzt das Bundesinnenministerium bis Herbst 2016 auf 1,4 Millionen Euro.

    Erweiterung durch „Back Office“

    Vor einigen Tagen attestierte das Bundesinnenministerium dem derzeitigen EU-System schwere Mängel. So seien unerwartet viele „fachliche Sonderfälle“ aufgetreten, etwa Reisende mit mehreren gültigen Visa, Personen mit mehreren Pässen oder Ausnahmen aufgrund bilateraler Abkommen. Auch sei ein signifikanter Anteil von mangelhaften Dokumentendaten sowie von falsch gespeicherten Daten festgestellt worden.

    Eine Korrektur bei der Kontrolle der Betroffenen sei zu aufwändig und sollte laut der Staatssekretärin Emily Haber besser an ein „Back Office“ verlagert werden. Nähere Erläuterungen zu diesem „Hintergrundbüro“ fehlen.

    Jedoch wäre denkbar, bereits vorhandene Personendaten der Informationssysteme VIS, EURODAC und SIS heranzuziehen: Die von de Maizière geforderte „Verknüpfung“ der europäischen Datenbanken.

    13. März 2016 9
  • : Dein Gesicht gegen Kreditkartenbetrug: Worldpay setzt auf Biometrie beim Bezahlen
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/23912576@N05/2962194797/">Ludovic Bertron</a>
    Dein Gesicht gegen Kreditkartenbetrug: Worldpay setzt auf Biometrie beim Bezahlen

    Der Zahlungsdienstleister Worldpay experimentiert mit Gesichtserkennungssoftware beim Bezahlen. Müssen wir beim Einsatz der Kreditkarte in Zukunft auch noch freundlich lächeln?
    Wie die BBC berichtet, befindet sich die Technologie derzeit noch in einer betriebsinternen Testphase und könnte in fünf Jahren zum Einsatz kommen.

    Dabei wird eine Kamera in das stationäre Kartenlesegerät an der Kasse integriert. Beim Bezahlen mit einer (Kredit-)Karte erfasst diese das Gesicht des Bezahlenden und verknüpft es mit dem bestehenden Profil im Worldpay-Serverzentrum. Die aufgezeichneten Gesichtsbilder werden bei weiteren Bezahlvorgängen ins Profil eingespeist und mit bestehenden Daten verglichen. Kommt es dabei zu Problemen, kann eine weitere Identifikation notwendig werden, etwa über Ausweisdokumente. Gegebenenfalls ist die Zahlung auch zurückzuweisen.

    400.000 Unternehmen setzen Bezahlsysteme von Worldpay ein. Dabei werden täglich rund 31 Millionen Transaktionen verarbeitet. Die Gesichtserkennung soll den zunehmenden Missbrauch von Kreditkarten eindämmen. Biometrische Erkennungsverfahren wie der Fingerabdruckscan sind schon seit langem im Gespräch. Sie können die persönliche Identifikationsnummer (PIN) ergänzen oder sogar ersetzen, heißt es aus der Branche. Systeme wie das von Worldpay bieten daher zusätzliche Sicherheit gegen den Missbrauch der Karte.

    Neben Worldpay experimentieren auch Mastercard, PayPal und American Express mit Gesichtserkennungssoftware. Apples mobiler Bezahldienst „Apple Pay“ erfordert bereits einen Abgleich des Fingerabdrucks („Touch ID“). Auch für solche mobilen Systeme könnte die Gesichtserkennung interessant werden: Hier ist die Kamera schließlich bereits im Gerät vorhanden.

    Die britische Bürgerrechtsorganisation Big Brother Watch warnt gegenüber der BBC jedoch: Bevor solche ‚Innovationen’ flächendeckend zum Einsatz kommen, sei eine Debatte über die Privatsphäre der Nutzer zu führen.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Biometrie im (Konsum-)Alltag einen weiteren Summanden der Überwachungsgesamtrechnung darstellt. Betrachtet man die Summe aller Datensammlungen, so würde das Gesichtsbild bei Bezahlen nicht nur ein weiteres Element darstellen. Es könnte zudem auch noch einfach mit den Profilen der Kreditkarten und Bonusprogrammen wie Payback verknüpft werden. Auch die Identifikation über die Bezahldienstleistung hinweg wird möglich, das so genannte Cross-Matching. Hier werden wohl Begehrlichkeiten geweckt: Welche Überwachungstechnologie hätte nicht gerne Zugriff auf die frischen und eindeutig zuzuordnenden Bilder, die dann bei jedem Bezahlvorgang erfasst werden?

    Fraglich ist auch, ob sich die Möglichkeiten eines Missbrauchs nicht eher verschieben. Erst im vergangenen Monat wurde bekannt, dass 5,6 Millionen Fingerabdrücke von US-Regierungsmitarbeitern entwendet wurden.

    1. Oktober 2015 7
  • : OPM-Hack: Noch mehr Fingerabdrücke von US-Bediensteten betroffen
    OPM-Hack: Noch mehr Fingerabdrücke von US-Bediensteten betroffen

    FingerprintWie wir im Juli berichteten, wurden bei der US-Personalverwaltung für den öffentlichen Dienst Daten von 21,5 Millionen Personen kopiert. Nun musste das Office for Personnel Management (OPM) eingestehen, dass darunter auch die gespeicherten Fingerabdrücke von 5,6 Millionen Beschäftigten von Bundeseinrichtungen waren. Zunächst war nur von 1,1 Millionen Fingerabdruckdaten die Rede gewesen. Der Leak umfasste die Daten von Beschäftigten bei US-Bundesbehörden ebenso wie Personen, die einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurden, und deren persönliches Umfeld.

    Das OPM versuchte in einer Stellungnahme, die Relevanz der entwendeten Fingerabdrucksdaten zwar herunterzuspielen, war sich der Brisanz jedoch wohl bewusst:

    Federal experts believe that, as of now, the ability to misuse fingerprint data is limited. However, this probability could change over time as technology evolves.

    Dass Fingerabdruck-Scanner häufig schon mit einfachen Mitteln zu überwinden sind, wurde bereits mehrfach dargelegt. Daneben verfügen die Angreifer über viele weitere sensible Informationen wie Sozialversicherungsnummern, Wohnort, Bildungsweg und vorherige Arbeitgeber, familiäres Umfeld, gesundheitliche Informationen, finanzieller Hintergrund oder eventuelle Vorstrafen.

    24. September 2015 3
  • Strategic Initiative Technology: We Unveil the BND Plans to Upgrade its Surveillance Technology for 300 Million Euros
    Massenüberwachung soll den Cyberraum sicher machen. Symbolbild: <a href="https://www.bnd.bund.de/DE/Themen/Lagebeitraege/Cyber-Sicherheit/Cyber-Sicherheit_node.html">BND</a>.
    Strategic Initiative Technology We Unveil the BND Plans to Upgrade its Surveillance Technology for 300 Million Euros

    Fiberglass tapping, Internet analysis, encryption cracking, computer hacking: Germany’s secret service BND is massively expanding its Internet surveillance capabilities. We publish its secret 300 million Euro investment programme „Strategic Initiative Technology“. Members of Parliament and civil society criticise the agency’s new powers and demand an end of the whopping armament programme.

    23. September 2015 4
  • Strategische Initiative Technik: Wir enthüllen, wie der BND für 300 Millionen Euro seine Technik aufrüsten will
    Massenüberwachung soll den Cyberraum sicher machen. Symbolbild: <a href="https://www.bnd.bund.de/DE/Themen/Lagebeitraege/Cyber-Sicherheit/Cyber-Sicherheit_node.html">BND</a>.
    Strategische Initiative Technik Wir enthüllen, wie der BND für 300 Millionen Euro seine Technik aufrüsten will

    Glasfasern abschnorcheln, Verschlüsselung knacken, Computer hacken: Der BND baut seine Internet-Überwachung massiv aus. Das geht aus dem 300 Millionen Euro teuren geheimen Programm „Strategische Initiative Technik“ hervor, das wir veröffentlichen. Abgeordnete und Zivilgesellschaft kritisieren die neuen Befugnisse und fordern einen Stopp des Aufrüstungsprogramms.

    21. September 2015 73
  • : Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu biometrischen Personalausweisen ignoriert Datenschutz
    Sensibles biometrisches Merkmal: Fingerabruck in Ausweisen - CC <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0">BY-SA 3.0</a> via <a href="https://en.wikipedia.org/wiki/Ninhydrin#/media/File:Ninhydrin_staining_thumbprint.png">wikimedia</a>
    Urteil des Europäischen Gerichtshofes zu biometrischen Personalausweisen ignoriert Datenschutz

    Letzte Woche hat der Gerichtshof der EU ein medial weitgehend unbeachtetes Urteil zu biometrischen Daten veröffentlicht. Das Urteil ist mehr als bedenklich, da es komplett den Einfluss des Datenschutzes auf die Erstellung biometrischer Ausweise verkennt.

    Zur Vorgeschichte: Der Niederländer W. P. Willems hatte die Ausstellung eines Reisepasses beantragt. Dieser wurde ihm jedoch verweigert, da er nicht bereit war, seine Fingerabdrücke zur Verfügung zu stellen. Einer seiner Mitantragssteller versuchte selbiges für einen niederländischen Personalausweis – auch dieser wurde verweigert. Dagegen hat Willems geklagt und kritisierte insbesondere die Verletzung seines Rechts auf körperliche Unversehrheit und Privatspäre sowie die ungeklärte Frage, wer Zugang zu den gespeicherten Daten erhalte und ob eine strenge Zweckbindung durchgesetz wird. Nach Abweisung des Verfahrens durch niederländische Gerichte wurde die Klage dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die EU-Verordnung 2252/2004 für „Normen für Sicherheitsmerkmale und biometrische Daten in von den Mitgliedstaaten ausgestellten Pässen und Reisedokumenten“ Anwendung findet. Sie regelt unter anderem die explizite Zweckbindung der biometrischen Daten.

    Die Verordnung greift dem Wortlaut nach aber nur auf …

    […] von den Mitgliedstaaten ausgestellte Pässe und Reisedokumente Anwendung. Sie findet keine Anwendung auf Personalausweise, die Mitgliedstaaten eigenen Staatsangehörigen ausstellen, oder auf vorläufige Pässe und Reisedokumente mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten oder weniger.

    Da ein Personalausweis jedoch das Reisen in der EU ermöglicht, ist diese Definition schwierig. Der Gerichtshof gelangt allerdings zu der Auffassung das ein niederländischer Personalausweis trotzdem nicht in den Anwendungsbereich von 2252/2004 fällt. Die daraus gezogenen Schlüsse sind erschreckend:

    Folglich ist auf die gestellten Fragen zu antworten, dass Art. 4 Abs. 3 der Verordnung Nr. 2252/2004 dahin auszulegen ist, dass er die Mitgliedstaaten nicht dazu verpflichtet, in ihren Rechtsvorschriften zu garantieren, dass die aufgrund der Verordnung erhobenen und gespeicherten biometrischen Daten nicht zu anderen Zwecken als zur Ausstellung eines Reisepasses oder Reisedokuments erhoben, verarbeitet und verwendet werden, da ein solcher Aspekt nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fällt.

    Das ist ungemein kurzsichtig – eine Betrachtung des europäischen Datenschutzrechts wird vollständig außer Acht gelassen und verkennt damit dessen fundamentale Rolle bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung biometrischer Daten, die übrigens in der kommenden EU-Datenschutzgrundverordung als besonders sensible Daten eingestuft werden sollen. Dabei findet europäisches Datenschutzrecht auch da Anwendung, wo die Passregulierung keine Anwendung auf Mitgliedsstaaten findet. Insbesondere in Hinblick auf ein Urteil des EuGH von 2013, das die Rechtmäßigkeit von biometrischen Merkmalen in Reisepässen vor allem dadurch legitimiert, dass…

    […] die Fingerabdrücke nur zu dem Zweck verwendet werden dürfen, die Authentizität des Reisepasses und die Identität seines Inhabers zu überprüfen. Außerdem sieht sie die Speicherung der Fingerabdrücke nur im Pass selbst vor, der im ausschließlichen Besitz seines Inhabers bleibt.

    In den Niederlanden erfolgt die Speicherung auf zwei, beziehungsweise zukünftig drei verschiedenen Medien. Neben der Speicherung auf dem Pass selbst werden die Daten aktuell in einem dezentralen Register vorgehalten. Zukünftig ist die Speicherung in einem Zentralregister vorgesehen.

    Schade, dass der Gerichtshof trotz dieses Hintergrundes diesmal mit so viel Ignoranz reagiert.

    21. April 2015 23
  • : IT-Sicherheitsrichtlinie des Bundesinnenministeriums: Keine Kettenmails! Und zentrale Verschlüsselung!
    Geplante Cybersicherheitsstrategie für Deutschland - noch will sich die Regierung nicht äußern.
    IT-Sicherheitsrichtlinie des Bundesinnenministeriums: Keine Kettenmails! Und zentrale Verschlüsselung!

    Über eine Informationsfreiheitsanfrage zu den Blackberry-Kryptophones haben wir erfahren, dass es im Bundesinnenministerium (BMI) mit Anweisungen zur verschlüsselten Kommunikation ziemlich mau aussieht. Aber wir wollten wissen, wie mau genau und haben die Hausanordnung zum Einsatz von Informationstechnik im BMI per IFG-Anfrage angefordert und erhalten.

    Zurück in die 90er

    Bei ersten Durchlesen fällt auf: Das Dokument liest sich an manchen Stellen wie ein Relikt aus den 90ern. „E‑Mail ist elektronische Post“, wird an einer Stelle erklärt, „das personenbezogene Postfach ist täglich mehrfach auf neue Posteingänge zu überprüfen“, an einer anderen. Auch wird dem geneigten Leser erklärt, wie man E‑Mails adressieren kann und was „An“, „Cc“ und „Bcc“ bedeuten. Darüberhinaus wird der klassische Internet-Ausdrucker aufgefordert, dass Dokumente „möglichst am Bildschirm zu lesen“ sind. Beinahe charmant wirkt auch Absatz 6.2.8:

    Untersagung von Kettenbriefen

    Als Kettenbriefe werden insbesondere E‑Mails bezeichnet, die die Aufforderung enthalten, der Empfänger solle sie an eine Reihe weiterer Empfänger weiterleiten. Der Versand oder die Weiterleitung von Kettenbriefen ist untersagt.

    Wer denkt dabei nicht an die Zeiten von „Durchlesen und Weiterleiten!!! Wichtig!!! Dies ist kein Scherz!!1elf“ und schlechten, pseudowitzigen Power-Point-Präsentationen, die in Büros hin- und hergeschickt wurden? Im Innenministerium sind diese Zeiten vorbei.

    IT-Sicherheit mit sechs Zeichen

    Weniger lustig wird es bei den IT-Sicherheitsvorkehrungen. „Das Passwort muss eine Länge von mindestens sechs Zeichen haben“, heißt es. Doch schon 2011 gab das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) eine Pressemitteilung heraus, die Passwörter mit mindestens acht Zeichen empfahl, die „nicht im Wörterbuch stehen“ und „neben Buchstaben […] auch Ziffern und Sonderzeichen enthalten“ sollen. Eigentlich sollte doch das BMI ein Interesse daran haben, die Mindestempfehlung der ihm selbst unterstellten Behörde umzusetzen. Könnte man meinen.

    Nach „starken Sicherheitsvorkehrungen“ hört es sich jedoch erst einmal an, wenn vom „Umgang mit beweglichen Datenträgern“ geredet wird – also allem von Disketten bis USB-Sticks. Hier wird davon geredet, dass sowohl optische Laufwerke als auch USB-Ports standardmäßig deaktiviert seien und zum Transport von Daten personalisierte USB-Sticks mit „biometrischem Zugangsschutz (Fingerabdruckscan)“ beantragt werden müssten. Schön und gut – von der oftmals nachgewiesenen Unsicherheit biometrischer Zugangssysteme mal abgesehen –, doch die Regel erinnert unschön an eine parallele Regelung bei der Polizei Niedersachsen. Wir haben vor einiger Zeit durch interne Quellen erfahren, dass dort die Sperrung von USB-Ports und CD-Laufwerken von den Mitarbeitern dadurch umgangen wird, indem sie schlichtweg mit anderen Rechnern arbeiten, die keine Einschränkungen aufweisen und von der lästigen internen Sicherheitsarchitektur kaum befleckt sein dürften.

    Verschlüsselung durch die Virtuelle Poststelle

    Zu VS-Daten, also Verschlusssachen, Personalaktendaten oder „besonderen Arten“ personenbezogener Daten, gibt es zusätzliche Sicherheitshinweise. Diese dürfen zum Beispiel nicht auf Mobiltelefonen gespeichert werden, die ja „systembedingt nur über schwache Sicherheitsmechanismen“ verfügen. Ebenso dürfen sie nicht per SMS [sic] versandt werden; mit speziellen Kryptohandys dürfen zumindest Daten bis zum Verschlussgrad VS-NfD – nur für den Dienstgebrauch – übermittelt werden.

    Auch das sorglose Hin- und Herschicken per Mail ist untersagt. Intern dürfen sie zwar „ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen“ versandt werden, aber sie müssen, damit man gleich weiß, welche Mails interessant sind, mit dem Hinweis „VS-NfD“ im Betreff gekennzeichnet werden. Auch die Anweisung, dass der Inhalt nur im Anhang – keine Rede von verschlüsseltem Anhang – gesendet werden darf, ist hinsichtlich der Sicherheitssteigerung zumindest fragwürdig.

    Schickt man eine vertrauliche Mail nach außen, wird es kompliziert. Eine Bereitstellung von Ende-zu-Ende-Mailverschlüsselung wäre wohl sinnvoll, immerhin hat das BMI die Entwicklung von „frei verfügbarer Verschlüsselungssoftware für jedermann“ auf Basis von GnuPG gefördert. Aber davon keine Spur, es wird ein bürokratischer Prozess in Gang gesetzt:

    Zum Schutz der Vertraulichkeit des elektronischen Schriftverkehrs ist besonders bei der Kommunikation im Behördenumfeld der Einsatz der sogenannten Virtuellen Poststelle, die an zentraler Stelle die Ver- und Entschlüsselung des externen E‑Mail-Verkehrs automatisiert vornehmen kann, zu empfehlen.

    Eine zentrale Stelle, die ver- und entschlüsselt? Erinnert ein wenig an den Entwurf für De-Mail, bei dem auch der De-Mail-Server für den Schlüssel verantwortlich ist und damit echte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ad Absurdum geführt wird. Aber an diesem Punkt hat die „Arbeitsgemeinschaft De-Mail“ mittlerweile eingelenkt und will ein Browser-Plugin für PGP-Verschlüsselung anbieten.

    Auch von verschlüsselten https-Verbindungen scheint man im BMI nicht viel zu halten. Die werden nämlich „zur Prüfung der übertragenen Daten auf einen eventuell enthaltenen Schadcode“ vor der Firewall des BMI entschlüsselt und wiederverschlüsselt. Das BMI nennt es SSL-Proxy, man könnte es aber auch als per Dekret vertrauenswürdigen „Man-in-the-middle“ bezeichnen. Es wird jedoch zugesichert, dass keine weiteren Protokolldateien anfallen würden, denn sonst könnte man mit Leichtigkeit Online-Passwörter oder sonstige sensible Daten der Mitarbeiter abgreifen.

    VDS im Kleinen

    Keine weiteren Protokolldaten heißt aber auch nur, dass es reguläre Protokolldaten gibt, die gespeichert werden, und zwar im Falle der regulären Internetnutzung maximal sechs Monate und im Fall von E‑Mail- und Fax-Verkehr 90 Tage. Das betrifft Verbindungsdaten, Datum/Uhrzeit, Absender und Empfänger sowie das übertragene Datenvolumen.

    Erinnert an unsere Recherchen zur Bundestags-VDS, nur dass sich dort in der gut verborgenen Dienstvereinbarung zur „Nutzung elektronischer Medien“ wenigstens noch ein Begründungsversuch für die Notwendigkeit der Speicherung finden ließ.

    Was am Rande auch noch sauer aufstößt, ist die Windows-Zentriertheit im Leitfaden. Vorlagen im „Textverarbeitungsprogramm Word“ sind zu nutzen, als Beispielformate sind „MS-Word“ und „MS-Excel“ aufgeführt. Open Source wird nicht mit einem einzigen Wort erwähnt.

    Fazit: Unbefriedigend. Besonders zu kritisieren ist neben der zu vermissenden Zeitgemäßheit die Zwischenschaltung zentraler Ver- und Entschlüsselungsinstanzen, die den Mitarbeitern in vielen Fällen jegliche Möglichkeit zu echter Ende-zu-Ende- und Transport-Verschlüsselung verwehrt.

    2. April 2015 13
  • : Europol klagt über „stark angestiegenes Datenvolumen“ von Gesichtsbildern, BKA berät zur automatisierten Gesichtserkennung
    Europol klagt über „stark angestiegenes Datenvolumen“ von Gesichtsbildern, BKA berät zur automatisierten Gesichtserkennung

    GES_3D_Biometrie_BMBFDie EU-Polizeiagentur Europol will ihre Fähigkeiten zur Verarbeitung von Gesichtsbildern ausbauen. Laut dem Bundesinnenministerium (BMI) sei das Bundeskriminalamt (BKA) um Informationen zu einem „Fotovergleichs/-identifizierungswerkzeug“ gebeten worden. Dabei sei es auch um solche Anwendungen gegangen, die beim BKA „in der Erprobung oder in Planung“ sind. Als Hintergrund der Anfrage habe Europol ein „stark angestiegenes Datenvolumen“ beklagt. Insbesondere
    fielen immer mehr Bilder und Videoaufnahmen „im Zusammenhang mit der ‚Syrienreisen-Problematik’ “ an.

    Gemeint sind wohl „ausländische Kämpfer“: Angehörige der EU-Mitgliedstaaten, die sich in Syrien oder dem Irak islamistischen Gruppen anschließen und später nach Europa zurückkehren. Europol hat hierzu ein eigenes Analyseprojekt „Travellers“ gestartet, an dem auch das BKA teilnimmt. In umfangreichen Dossiers werden alle verfügbaren Informationen über einzelne Personen zusammengetragen. Die erst letztes Jahr begonnene Datensammlung enthielt zum Stichtag 31. Januar Beiträge zu 2.835 Personen.

    Außer der Gesichtserkennung nutzt das BKA aber auch Software zum Vergleich von Bildinhalten. Auf diese Weise werden kinderpornografische Dateien automatisiert durchsucht, um doppelt in Archiven gespeicherte Filme oder Fotos zu finden. Die Polizeiorganisation Interpol betreibt hierfür eine Datenbank zur Sammlung von entsprechendem Material. Erhält das BKA solche Dateien, kann bei Interpol nach vorhandenen Einträgen gesucht werden. Die Datensammlung wurde im Rahmen eines G8-finanzierten Projekts eingerichtet. Laut dem BMI sind derzeit über 50 Staaten angeschlossen.

    Fast alle LKÄ sowie Bundespolizei nutzen „Gesichtserkennungssystem“ des BKA

    Die nun zu „ausländischen Kämpfern“ angelieferten Foto- und Videodateien sollen stärker automatisiert verarbeitet werden. Mit der Technik durchsucht das BKA seine Datenbestände nach Verdächtigen. Diese „Verfahrensweise“ sowie das eingesetzte „Gesichtserkennungssystem“ wurde Europol vorgetragen. Gemeint ist wohl die 2007 beschaffte Software „Face-VACS/DB Scan“ der Firma Cognitec. Biometrische Merkmale von „Suchbildern“ können dadurch mit dem Bestand der bundesweiten INPOL-Datei abgeglichen werden. Die Software wird laut dem BMI vom Erkennungsdienst des BKA genutzt, steht aber über eine Verbundschnittstelle angeschlossenen Landeskriminalämtern zur Verfügung. Mit Ausnahme von Bremen und Schleswig-Holstein greifen alle Landesbehörden darauf zurück. Auch die Bundespolizei nutzt das „Gesichtserkennungssystem“, anscheinend aber weit weniger häufig als das BKA.

    Angeblich werden von dem System nur Portraitbilder verarbeitet. So sollen unbekannte Personen identifiziert werden. Vorher sollen aber alle anderen Identifizierungsverfahren ausgeschöpft werden. Zum Repertoire des BKA gehören beispielsweise die Vergleiche von Fingerabdrücken oder DNA. Den Vorrang von Fingerabdrücken und DNA zur Identifizierung bezeichnet das BKA als „Subsidiarität der Gesichtserkennung“. Trotzdem nimmt die Nutzung des „Gesichtserkennungssystems“ deutlich zu.

    Europol wurde vom BKA auch über „hier bekannte internationale staatliche Ansprechpartner“ zu biometrischer Gesichtserkennung unterrichtet. Dabei dürfte es sich unter anderem um L‑1 Identity Solutions handeln, die derzeit mit dem BKA an der Verbesserung der Verfahren arbeitet. Die Firma führt ein vom Forschungsministerium finanziertes Projekt „Multi-Biometrische Gesichtserkennung“ (GES-3D) an.

    Werden BKA-Daten bei Europol mit Data Mining bearbeitet?

    Europol hat seine analytischen Werkzeuge in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Die Rede ist von Verfahren zur Vorhersage und Modellierung von Szenarien („future-forecasting and scenario techniques“), Data Mining und Mustererkennung. Diese Techniken wären dem BKA beispielsweise nicht erlaubt. Die Bundesbehörde könnte Europol also – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – mit hierzulande untersagten Analyseverfahren der angelieferten Daten betrauen. Auf Nachfrage erklärt die Bundesregierung, ihr sei „nicht bekannt, welche Anwendungen Europol für die konkrete Auswertung einzelner Ersuchen nutzt“. Anfragen aus Deutschland würden „ergebnisorientiert gestellt“, eine Eingrenzung auf bestimmte Analysetools finde nicht statt.

    Derzeit wird die Europol-Verordnung überarbeitet. Bislang darf die Agentur nur Daten nutzen, die aus den Mitgliedstaaten angeliefert werden. Im Entwurf des Rates ist vorgesehen, dass Europol zukünftig selbst nach Informationen suchen und diese verarbeiten darf. Zunächst wäre dies auf das Internet beschränkt. Personenbezogene Daten sind aber ausdrücklich eingeschlossen.

    Angeführt von Deutschland und Frankreich wurde bei Europol eine „European Expert Group on Cybercrime“ eingerichtet, die zunächst Erfahrungen „im Bereich Cyberangriffe“ austauschen soll. Hierzu gehören laut dem BMI „alle strafrechtlich relevanten Themenfelder, so auch Anonymisierungsverfahren und Verschlüsselung“. Europol arbeitet auch an einem Tracking System, damit Polizeien der Mitgliedstaaten beispielsweise Fahrzeuge mit Peilsendern grenzüberschreitend verfolgen können. Auch das bei Europol eingesetzte Fingerabdrucksystem soll Ende 2015 modernisiert werden.

    4. März 2015 3