Die Europäische Kommission hat gestern ihren Vorschlag zur Neufassung der EURODAC-Verordnung vorgelegt. Geplant sind erhöhte Speicherfristen, die Erweiterung von Datenkategorien und Abgleichsfähigkeiten und der Zwang zur erkennungsdienstlichen Behandlung. Bisher wird EURODAC zum Abgleich von Fingerabdrücken genutzt.
Nun soll das System auch Gesichtsbilder speichern und Fähigkeiten zur Gesichtserkennung erhalten. Die Suche erfolgt dabei in zwei verschiedenen Verfahren. So können Bilder von Personen bei einer Kontrolle mit vorhandenen Personendaten abgeglichen werden, um die Identität zu verifizieren (das sogenannte 1:1‑Verfahren). Möglich ist aber auch die Suche eines Gesichts im Gesamtbestand (1:n).
EURODAC wurde vor 16 Jahren als grenzpolizeiliches Zentralsystem in Luxemburg eingerichtet, der Betrieb begann im Jahr 2003. Ursprüngliches Ziel war der Abgleich von Asylgesuchen, um Mehrfachanträge in verschiedenen Ländern zu verhindern. Mittlerweile wird die Datenbank von der EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen verwaltet. Gespeichert werden Asylsuchende und AusländerInnen, die bei der irregulären Einreise an den Außengrenzen aufgegriffen werden. Für die EU-Mitgliedstaaten optional ist auch die Verarbeitung der Daten von MigrantInnen, die ohne Aufenthaltsstatus innerhalb des Schengen-Raums aufgegriffen werden.
Ein Drittel der Übermittlungen und Abgleiche aus Deutschland
Vorgeschrieben ist die Abnahme der Abdrücke aller zehn Finger einer Person. Mit Stand vom 1. April 2016 sind in EURODAC laut dem Bundesinnenministerium insgesamt rund 4,5 Millionen Fingerabdruckblätter gespeichert. Letztes Jahr nahmen die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten mehr als zwei Millionen Übermittlungen und Abgleiche vor, etwa ein Drittel davon kamen aus Deutschland.
In der 2013 überarbeiteten EURODAC-Verordnung wurde der Zugriff von grenzpolizeilichen Zwecken auf die Strafverfolgung erweitert. Die Möglichkeit wird immer häufiger genutzt, 2015 führten deutsche Polizeien nur elf Recherchen nach Fingerabdrücken durch, in diesem Jahr waren es bereits 31. Die Reaktionszeit des Zentralsystems bei Abfragen von Behörden der Mitgliedstaaten liegt bei etwa einer Minute.

Dem Vorschlag der Kommission zufolge soll die Abnahme von Gesichtsbildern bei einer erkennungsdienstlichen Behandlung nun verpflichtend werden. Zusammen mit den Fingerabdrücken werden die Bilder im EURODAC-Zentralsystem gespeichert. Dies beträfe alle drei Kategorien von irregulär eingereisten AusländerInnen, also auch Personen, die auf dem Gebiet der Mitgliedstaaten aufgegriffen werden. Verweigern sich die Betroffenen der Abnahme biometrischer Daten, kann die Prozedur – auch bei Minderjährigen – unter Zwang erfolgen. Im Kommissionspapier heißt es dazu, dass die Abnahme der Gesichtsbilder vor allem bei allein reisenden Kindern hilfreich sei.
Die Speicherung von Gesichtsbildern wäre aber ohne entsprechende Fähigkeiten zum Abgleich wirkungslos. Während die Abnahme bereits mit Inkrafttreten der neuen Verordnung erfolgt, sollen entsprechende Technologien zu deren Verarbeitung erst später eingeführt werden. Die Kommission will spätestens 2020 eine Machbarkeitsstudie zur Einführung der nötigen Gesichtserkennungssoftware durchführen. Die Kosten für das runderneuerte Gesamtsystem werden mit rund dreißig Millionen Euro beziffert.
„Vorläufer“ zur Gesichtserkennung in anderen Datenbanken
Mit der neuen Verordnung soll EURODAC zum „Vorläufer“ zur Einführung von Gesichtserkennung auch in anderen EU-Datenbanken werden. Die Europäische Union plant etwa die Einführung eines Reiseregisters für alle Drittstaatenangehörigen, das ebenfalls Fingerabdrücke und Gesichtsbilder verarbeitet. Mit weiteren biometrischen Datenbanken (etwa der Visumsdatenbank, dem Schengener Informationssystem und dem EU-Strafregister) könnten die Systeme in einer einzigen Plattform zusammengeführt werden. Ein Vorschlag sieht hierfür die Errichtung eines biometriebasierten „Kernsystems“ vor.

Die biometrischen Systeme der Europäischen Union werden jedoch nicht nur technisch erweitert. Laut dem Verordnungsvorschlag soll die Grenzagentur FRONTEX lesend und schreibend auf die EURODAC-Daten zugreifen dürfen. Auch die Polizeiagentur EUROPOL in Den Haag dürfte die Informationen durchsuchen. Fähigkeiten zur Verarbeitung von Gesichtsbildern werden dort bereits seit geraumer Zeit entwickelt, EUROPOL stützt sich dabei auf Erfahrungen des Bundeskriminalamtes (BKA). Hintergrund sei laut der Agentur ein „stark angestiegenes Datenvolumen“, das kaum mehr ohne Automatisierung verarbeitet werden kann.
Zur Gesichtserkennung nutzt das BKA die 2007 beschaffte Software „Face-VACS/DB Scan“ der Firma Cognitec. Fotos von Personen können auf diese Weise mit Lichtbildern der bundesweiten INPOL-Datei abgeglichen werden. Die Software steht über eine Verbundschnittstelle auch der Bundespolizei und Landeskriminalämtern zur Verfügung.
Die Nutzung des „Gesichtserkennungssystems“ nahm in den letzten Jahren deutlich zu. In Forschungsprojekten arbeitet das BKA an der Verbesserung der Verfahren.