Die EU-Polizeiagentur Europol will ihre Fähigkeiten zur Verarbeitung von Gesichtsbildern ausbauen. Laut dem Bundesinnenministerium (BMI) sei das Bundeskriminalamt (BKA) um Informationen zu einem „Fotovergleichs/-identifizierungswerkzeug“ gebeten worden. Dabei sei es auch um solche Anwendungen gegangen, die beim BKA „in der Erprobung oder in Planung“ sind. Als Hintergrund der Anfrage habe Europol ein „stark angestiegenes Datenvolumen“ beklagt. Insbesondere
fielen immer mehr Bilder und Videoaufnahmen „im Zusammenhang mit der ‚Syrienreisen-Problematik’ “ an.
Gemeint sind wohl „ausländische Kämpfer“: Angehörige der EU-Mitgliedstaaten, die sich in Syrien oder dem Irak islamistischen Gruppen anschließen und später nach Europa zurückkehren. Europol hat hierzu ein eigenes Analyseprojekt „Travellers“ gestartet, an dem auch das BKA teilnimmt. In umfangreichen Dossiers werden alle verfügbaren Informationen über einzelne Personen zusammengetragen. Die erst letztes Jahr begonnene Datensammlung enthielt zum Stichtag 31. Januar Beiträge zu 2.835 Personen.
Außer der Gesichtserkennung nutzt das BKA aber auch Software zum Vergleich von Bildinhalten. Auf diese Weise werden kinderpornografische Dateien automatisiert durchsucht, um doppelt in Archiven gespeicherte Filme oder Fotos zu finden. Die Polizeiorganisation Interpol betreibt hierfür eine Datenbank zur Sammlung von entsprechendem Material. Erhält das BKA solche Dateien, kann bei Interpol nach vorhandenen Einträgen gesucht werden. Die Datensammlung wurde im Rahmen eines G8-finanzierten Projekts eingerichtet. Laut dem BMI sind derzeit über 50 Staaten angeschlossen.
Fast alle LKÄ sowie Bundespolizei nutzen „Gesichtserkennungssystem“ des BKA
Die nun zu „ausländischen Kämpfern“ angelieferten Foto- und Videodateien sollen stärker automatisiert verarbeitet werden. Mit der Technik durchsucht das BKA seine Datenbestände nach Verdächtigen. Diese „Verfahrensweise“ sowie das eingesetzte „Gesichtserkennungssystem“ wurde Europol vorgetragen. Gemeint ist wohl die 2007 beschaffte Software „Face-VACS/DB Scan“ der Firma Cognitec. Biometrische Merkmale von „Suchbildern“ können dadurch mit dem Bestand der bundesweiten INPOL-Datei abgeglichen werden. Die Software wird laut dem BMI vom Erkennungsdienst des BKA genutzt, steht aber über eine Verbundschnittstelle angeschlossenen Landeskriminalämtern zur Verfügung. Mit Ausnahme von Bremen und Schleswig-Holstein greifen alle Landesbehörden darauf zurück. Auch die Bundespolizei nutzt das „Gesichtserkennungssystem“, anscheinend aber weit weniger häufig als das BKA.
Angeblich werden von dem System nur Portraitbilder verarbeitet. So sollen unbekannte Personen identifiziert werden. Vorher sollen aber alle anderen Identifizierungsverfahren ausgeschöpft werden. Zum Repertoire des BKA gehören beispielsweise die Vergleiche von Fingerabdrücken oder DNA. Den Vorrang von Fingerabdrücken und DNA zur Identifizierung bezeichnet das BKA als „Subsidiarität der Gesichtserkennung“. Trotzdem nimmt die Nutzung des „Gesichtserkennungssystems“ deutlich zu.
Europol wurde vom BKA auch über „hier bekannte internationale staatliche Ansprechpartner“ zu biometrischer Gesichtserkennung unterrichtet. Dabei dürfte es sich unter anderem um L‑1 Identity Solutions handeln, die derzeit mit dem BKA an der Verbesserung der Verfahren arbeitet. Die Firma führt ein vom Forschungsministerium finanziertes Projekt „Multi-Biometrische Gesichtserkennung“ (GES-3D) an.
Werden BKA-Daten bei Europol mit Data Mining bearbeitet?
Europol hat seine analytischen Werkzeuge in den letzten Jahren weiter ausgebaut. Die Rede ist von Verfahren zur Vorhersage und Modellierung von Szenarien („future-forecasting and scenario techniques“), Data Mining und Mustererkennung. Diese Techniken wären dem BKA beispielsweise nicht erlaubt. Die Bundesbehörde könnte Europol also – beabsichtigt oder unbeabsichtigt – mit hierzulande untersagten Analyseverfahren der angelieferten Daten betrauen. Auf Nachfrage erklärt die Bundesregierung, ihr sei „nicht bekannt, welche Anwendungen Europol für die konkrete Auswertung einzelner Ersuchen nutzt“. Anfragen aus Deutschland würden „ergebnisorientiert gestellt“, eine Eingrenzung auf bestimmte Analysetools finde nicht statt.
Derzeit wird die Europol-Verordnung überarbeitet. Bislang darf die Agentur nur Daten nutzen, die aus den Mitgliedstaaten angeliefert werden. Im Entwurf des Rates ist vorgesehen, dass Europol zukünftig selbst nach Informationen suchen und diese verarbeiten darf. Zunächst wäre dies auf das Internet beschränkt. Personenbezogene Daten sind aber ausdrücklich eingeschlossen.
Angeführt von Deutschland und Frankreich wurde bei Europol eine „European Expert Group on Cybercrime“ eingerichtet, die zunächst Erfahrungen „im Bereich Cyberangriffe“ austauschen soll. Hierzu gehören laut dem BMI „alle strafrechtlich relevanten Themenfelder, so auch Anonymisierungsverfahren und Verschlüsselung“. Europol arbeitet auch an einem Tracking System, damit Polizeien der Mitgliedstaaten beispielsweise Fahrzeuge mit Peilsendern grenzüberschreitend verfolgen können. Auch das bei Europol eingesetzte Fingerabdrucksystem soll Ende 2015 modernisiert werden.