Nach der Ankündigung der Deutschen Bahn (DB), auf dem Berliner Bahnhof Südkreuz „intelligente Videoüberwachung“ auszurollen, legt sich nun die oberste Berliner Datenschützerin Maja Smoltczyk gegen diesen Feldversuch quer. In einer Stellungnahme warnt sie, allerdings ohne Nennung des Südkreuzes, vor dem Einsatz von Videokameras mit Gesichtserkennung. Dies könne die Freiheit, sich in der Öffentlichkeit anonym zu bewegen, gänzlich zerstören:
Anders als bei konventioneller Videoüberwachung können Passanten nicht nur beobachtet, sondern während der Überwachung identifiziert werden, z. B. indem die gewonnenen Daten mit digitalen Fotografien abgeglichen werden, die mittlerweile von fast jedem im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken, zu finden sind. Außerdem kann eine Speicherung von identifizierenden Daten über den eigentlichen Überwachungszeitraum hinaus erfolgen. Dies erleichtert die Möglichkeiten der Erstellung von Bewegungsprofilen über die Erfassungsbereiche von mehreren Videokameras hinweg und die Verknüpfung mit anderen über die Person verfügbaren Daten.
Öffentliche Diskussion notwendig
„Wir wollen eine öffentliche Diskussion anstoßen, um uns als Gesellschaft damit auseinanderzusetzen, was für Risiken entstehen“, erklärte eine Sprecherin der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber netzpolitik.org.
Dass in der aktuellen Stellungnahme jeglicher Hinweis auf das Pilotprojekt am Südkreuz fehle, liege daran, dass noch zu wenige Informationen vorliegen würden – und diese hole man gerade ein. So habe man bei der DB nachgefragt, wer den Feldversuch eigentlich betreiben soll, so die Sprecherin. Denn davon werde abhängen, wer die „verantwortliche Stelle im Sinne des deutschen Datenschutzgesetzes“ ist und konkret dagegen vorgehen kann.
„Falls das Projekt von der DB betrieben wird, dann läge die Kompetenz bei uns“, sagte die Sprecherin. Sollte hingegen die Bundespolizei federführend sein, dann läge der Ball bei Andrea Voßhoff, der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Laut Tagesspiegel führt die DB noch Gespräche mit dem Bundesinnenministerium, bevor das Projekt an den Start gehen kann.
EU-Datenschutz schiebt Riegel vor
Dabei muss noch die grundsätzliche Frage geklärt werden, ob der Südkreuzer Vorstoß überhaupt mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung kompatibel ist. Zwar enthält diese keine eigene Regelung zu Videoüberwachung, zählt biometrische Daten aber zu besonders sensiblen Daten. Und deren Verarbeitung ist „nur unter sehr restriktiven Bedingungen zulässig“, erklärte uns der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Dezember. So heißt es denn auch in der Stellungnahme von Smoltczyk:
Der europäische Gesetzgeber hat die enormen Risiken dieser Technik für die Privatsphäre erkannt und die Erhebung biometrischer Daten zur Identifizierung in der ab Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur in engen Grenzen zulässig, z. B. wenn der Betroffene ausdrücklich eingewilligt hat oder wenn die Identifizierung aus Gründen eines erheblichen öffentlichen Interesses erforderlich ist. Auf letzteres können sich in erster Linie Sicherheitsbehörden z. B. bei der Verfolgung schwerer Straftaten stützen.
Ob herrenlose Koffer oder Taschendiebe zu „schweren Straftaten“ zählen, die einen derart schweren Grundrechtseingriff rechtfertigen, bleibt jedenfalls fraglich. Wohin dieser Zug fährt, sollte niemand einschreiten, machte kürzlich Sascha Lobo in seiner Kolumne auf Spiegel Online deutlich. Darin stellt er die forsche Vorhersage auf, dass in wenigen Jahren unser Gesicht unser Personalausweis sein könnte – mit all den Folgen für unser Verhalten im Alltag, die eine überbordende Kontrollgesellschaft mit sich bringt.

