Austausch von DNA-Daten mit den USA liegt weiter auf Eis, Fingerabdrücke könnten aber verarbeitet werden

Der frühere IM Schäuble 2007 beim Aushandeln von Datendeals mit den USA.
Der frühere IM Schäuble 2007 beim Aushandeln von Datendeals mit den USA.

Der automatisierte Austausch von DNA-Daten mit den USA verzögert sich weiter. Dies erklärt das Bundesinnenministerium jetzt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage. Demnach sei die Angelegenheit „derzeit kein Gegenstand von Gesprächen bzw. Erörterungen“. Als Grund heißt es, seitens der USA fehlten zurzeit „die notwendigen Rechtsgrundlagen“. Entsprechende Verhandlungen über eine Durchführungsvereinbarung seien deshalb auf unbestimmte Zeit zurückgestellt.

Der biometrische Datentausch basiert auf dem 2008 unterzeichneten deutsch-amerikanischen „Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“. Der Vertrag geht auf Betreiben des damaligen Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU) zurück.

BKA kooperiert mit Heimatschutzministerium

Von deutscher Seite hat das Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, seitens der USA das Departement of Homeland Security (DHS) und das Departement of Justice. Kooperationspartner ist mit dem FBI eine Polizeibehörde, allerdings könnten auch andere US-amerikanische Stellen auf die Daten zugreifen. Abfragen sollen nach dem „Hit-/No-Hit-Verfahren“ vorgenommen werden: Die interessierte Behörde kann erfragen, ob zu bestimmten DNA-Daten weitere Angaben vorliegen. Im Trefferfall können personenbezogene Daten angefordert werden.

Getauscht werden aber auch Fingerabdrücke. Im Frühjahr hatte die Bundesregierung erklärt, diese könnten womöglich ab dem Sommer übermittelt und verarbeitet werden. Inwiefern dies inzwischen umgesetzt ist, ist nicht bekannt. Das BKA hatte für die Verarbeitung von Fingerabdrücken laut der Antwort auf eine frühere Anfrage die „technischen Voraussetzungen“ geschaffen. Komponenten im Wert von 1,8 Millionen Euro kamen von den Firmen Morpho, VMware und HP. Welche Firmen auf US-Seite mit der Installation entsprechender Anlagen beauftragt wurden, ist unklar.

Kritik von DatenschützerInnen und einigen Bundesländern

Das Abkommen wurde im „Gegenseitigkeitsprinzip“ abgeschlossen und gilt mithin in beide Richtungen. Die USA geben als Zweck die „Verhinderung einer ernsthaften Bedrohung ihrer öffentlichen Sicherheit“ an. Laut den Ausführungsbestimmungen können die biometrischen Daten aber auch bei einer vermuteten „Schleusung von Migranten“, Meineid, Falschaussage, Untreue, „Diebstahlsdelikten“, Hehlerei oder dem Handel mit Betäubungsmitteln aller Art ausgetauscht werden. DatenschützerInnen und einige Bundesländer hatten weiche Datenschutzbestimmungen kritisiert. Personenbezogene Daten dürfen in den USA solange aufbewahrt werden, „wie dies für den Zweck, zu dem die Daten bereit gestellt oder weiterverarbeitet wurden, erforderlich ist“.

Der Schäuble-Vertrag mit den USA wurde zum Vorbild mit mindestens 11 europäischen Ländern. Die Weitergabe biometrischer Daten gilt mittlerweile sogar als Bedingung für weitere Abkommen: So gewähren US-Behörden europäischen Ländern nur dann Reiseerleichterungen im Rahmen des „Visa Waiver“-Programms, wenn die Regierungen zuvor dem Tausch von DNA- und Fingerabdruckdaten zustimmen.

BKA leitete „Kompetenz Team“ für gesamte EU

Technische Hilfestellung für die europäischen Systeme kam vom BKA. Wie das Bundesinnenministerium nun erläutert, hatte das Wiesbadener Amt eine Expertengruppe unter dem Namen „Mobiles Kompetenz Team“ eingerichtet. Ziel war, alle 28 EU-Mitgliedstaaten bei der „Wirkbetriebsaufnahme der automatisierten Austausche von DNA- und Fingerabdruckdaten“ zu beraten und zu unterstützen. Auch Polizeibehörden aus Österreich und Rumänien hatten in der Arbeitsgruppe mitgearbeitet, die Federführung oblag aber dem BKA.

Im sogenannten Prüm-Verfahren tauscht Deutschland DNA-Daten mittlerweile mit 14 EU-Mitgliedstaaten im automatisierten Verfahren. Die Zahlenwerte der DNA-Muster werden – zunächst anonym – miteinander abgeglichen. Im Falle eines Treffers wird den Behörden eine „Referenznummer“ mitgeteilt. Hieran schließt sich dann der reguläre polizeiliche Informationsaustausch an.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

2 Ergänzungen

  1. ich lese davon zum erstenmal mhmm und wofür brauchen wir einen abgleich der dna mit mit us amerikanische kriminellen schwimmen die jeden tag übern atlantik ?

    innerhalb europas kann ich es noch „teilweise“ verstehen

  2. Wir brauchen die Fingerabdrücke und DNA von Herrn X, um sie mit denen an dieser uns vorliegenden Falschaussage abzugleichen!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.