Bundesinnenministerium erklärt Austausch biometrischer Daten zum Vorzeigeprojekt eines „transatlantischen Sicherheitsraums“

Schäuble und Chertoff beim Aushandeln weiterer Datendeals zu Beginn der deutschen EU-Präsidentschaft 2007
Schäuble und Chertoff beim Aushandeln weiterer Datendeals zu Beginn der deutschen EU-Präsidentschaft 2007 (mit Kuscheltieren)

Der immer intensivere Datentausch mit den USA geht auf eine „Deutsch-Amerikanische Arbeitsgruppe zur Intensivierung des Informationsaustausches“ zurück. Dies teilt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion mit. Demnach habe sich der damalige US-Staatssekretär Stewart Baker schon 2006 in Berlin mit dem ehemaligen Staatssekretär August Hanning getroffen, um weitere entsprechende Maßnahmen auf den Weg zu bringen.

Der Abschluss eines Rahmenvertrags für den transatlantischen Datentausch war eines der wichtigsten Vorhaben des früheren Innenministers Wolfgang Schäuble (CDU). Bei einem Treffen mit dem damaligen Minister für Homeland Security, Michael Chertoff, der Deutschland anlässlich der gerade beginnenden deutschen EU-Präsidentschaft besuchte, erklärte Schäuble:

Wir streben ein deutsch-amerikanisches Abkommen zur Intensivierung des Informationsaustausches an, denn wir brauchen einen gut funktionierenden Informationsaustausch zwischen unseren Staaten. Nur auf diese Weise ist es möglich, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit für unsere Bürger zu gewährleisten.

Schon damals hatte Schäuble eine Ausweitung entsprechender Absprachen für die gesamte EU im Sinn. Bei einem Besuch in den USA warb der Minister im Herbst 2007 für einen „transatlantischen Sicherheitsraum“, der sich an dem von der Europäischen Union ausgerufenen „Raum der Freiheit, Sicherheit und des Rechts“ orientieren sollte. Auch der folgende Innenminister Thomas de Maizière (CDU) übernahm diese Linie, um den polizeilichen Datentausch weiter zu vereinfachen. Die Zusammenarbeit der USA mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz wird seit 2008 in einer „Security Cooperation Group“ ausgestaltet.

Zu den anvisierten Vorhaben gehörte auch der automatisierte Austausch von Fingerabdrücken und DNA-Profilen, der schließlich im „Abkommen zur Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität“ geregelt wurde. Als weiteres Anwendungsgebiet gilt eine Bekämpfung „insbesondere des Terrorismus“.

Biometrische Daten auch bei „Schleusung von Migranten“ und „Diebstahlsdelikten“

Das Abkommen enthält eine sogenannte „Zweckbindungsgarantie“, die mit der „Verhinderung einer ernsthaften Bedrohung ihrer öffentlichen Sicherheit“ angegeben wird. Der Begriff ist bekanntlich strapazierfähig und lässt eine weitgehende Anwendung befürchten. Bestätigt wird dies durch die Ausführungsbestimmungen, die auf Druck einiger Bundesländer nachverhandelt und 2012 festgelegt wurden. Demnach können die biometrischen Daten auch bei einer vermuteten „Schleusung von Migranten“, Meineid, Falschaussage, Untreue, „Diebstahlsdelikten“, Hehlerei oder dem Handel mit Betäubungsmitteln aller Art getauscht werden.

Der Vertrag wurde im „Gegenseitigkeitsprinzip“ abgeschlossen und gilt in beide Richtungen. Er wurde 2008 unterzeichnet und trat 2009 in Kraft. Als nationale Kontaktstellen für die Durchführung der Datenübermittlung ist auf deutscher Seite das Bundeskriminalamt (BKA) verantwortlich. Seitens der USA sind das Departement of Homeland Security (DHS) und das Departement of Justice (FBI) die Vertragspartner. Jedoch können auch andere Sicherheitsbehörden etwaige „Gefährderdaten“ nutzen. Hierzu gehören auch Geheimdienste. Sofern der liefernde Staat dem zustimmt, dürfen personenbezogene Daten sogar an Drittstaaten übermittelt werden.

Schäuble und Hanning hatten den sogenannten „Prümer Vertrag“ als Blaupause für das US-Abkommen vorgeschlagen. Der „Prümer Vertrag“ regelt seit 2005 den Zugriff auf DNA- und Fingerabdruckdaten unter zunächst sieben Ländern (Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, Luxemburg, Österreich, Niederlande). Unter deutscher EU-Präsidentschaft gelang es Schäuble 2007, den „Prümer Vertrag“ in den Rechtsrahmen der EU zu überführen.

Abkommen mit 11 Ländern als Bedingung für Reiseerleichterungen in die USA

Wie die Bundesregierung nun bestätigt, haben die USA einen gleichlautenden Vertrag mit mittlerweile 11 europäischen Ländern abgeschlossen. Der Tausch biometrischer Daten gilt sogar als Bedingung für weitere Abkommen: So gewähren US-Behörden nur dann Reiseerleichterungen etwa im Rahmen des „Visa Waiver“-Programms, wenn zuvor dem Tausch von DNA- und Fingerabdruckdaten zugestimmt wurde.

DatenschützerInnen, aber auch mehrere Bundesländer hatten bemängelt, dass Möglichkeiten zur Berichtigung, Sperrungs oder Löschung von Daten konkretisiert werden müssten. Bislang dürfen personenbezogene Daten solange aufbewahrt werden, „wie dies für den Zweck, zu dem die Daten bereit gestellt oder weiterverarbeitet wurden, erforderlich ist“ (das sogenannte „Erforderlichkeitsprinzip“). Allerdings konnten auch die Nachverhandlungen hierzu keine Einigung erzielen: Provisorisch wurde festgehalten, die Notwendigkeit einer weiteren Speicherung regelmäßig „zu erörtern“.

Derartige Regelungen sind in der „Gemeinsamen Durchführungserklärung“ vom Juli 2012 niedergelegt. Wenige Tage später wurde auch ein „Administrative and Technical Implementation Agreement“ abgeschlossen, das die technischen Einzelheiten des automatisierten Abrufs von Fingerabdrücken regelt. So ist etwa eine Höchstzahl möglicher Abfragen pro Tag festgelegt. Abgefragt werden die Daten zunächst im „Hit-/No-Hit-Verfahren“: Die interessierte Stelle will wissen, ob zu bestimmten biometrischen Daten weitere Angaben vorliegen. Im Trefferfall schließt sich der Austausch weiterer Daten an. Die Übermittlung jener Information wird dann nach den Regeln umgesetzt, wie sie auch für den sonstigen Informationsaustausch mit den USA gelten.

Angaben zum Umfang der deutschen biometrischen Datensammlungen: Tendenz weiter steigend

Zuletzt hatte die Bundesregierung erklärt, der biometrische Datentausch könne womöglich noch im Sommer beginnen. Nun wird differenziert, dies beziehe sich lediglich auf Fingerabdrücke. Zur Weitergabe von DNA-Daten sei bislang noch keine Durchführungsvereinbarung vereinbart worden.

Die für den Tausch von Fingerabdruckdaten benötigten technischen Komponenten werden laut dem Innenministerium durch die Firmen Morpho, VMware und HP bereitgestellt. Das BKA ist überdies mit der Schaffung von „technischen Voraussetzungen“ befasst. Allein hierfür sind bereits 1,8 Millionen Euro ausgegeben worden. Welche Firmen auf US-Seite mit der Installation beauftragt wurden, weiß die Bundesregierung angeblich nicht. Das Gleiche gilt für die Frage, ob auch die mit Geheimdiensten kooperierenden US-Unternehmen Booz Allen Hamilton und CSC Solutions beteiligt sind.

Die Antwort enthält übrigens auch interessante Angaben zum Umfang der deutschen biometrischen Datensammlungen. So sind die Personendaten in der Fingerdatenabdruckbank (AFIS) mittlerweile auf 3.001.053 Einträge angewachsen, Tendenz weiter steigend. Die deutsche DNA-Analyse-Datei enthält insgesamt 1.062.483 Datensätze.

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6 Ergänzungen

  1. reudige volksverräter, willkommen im überwachungsstaat….

    remember remember….

    genau deshalb ist wählensowas von sinnfrei, weil die merkel-mafia macht was sie will und auf die rechte des deutschen volkes scheisst…

    ist auch ein nachteil, jeden idioten ins land zu lassen, womit man die verblödetet überwachung rechtfertigen kann…

    wie bescheuert das volk doch ist, glaub mal weiter das eine überwchungscam eine vergewaltig verhindert, oder verhindert das ihr real paar auf die fresse bekommt…

  2. diese drecksäcke sollte man alle ohne geld und sachbezüge aus den ämtern werfen. aber ich sage auch….treiben sie es nicht zu weit, meine damen und herren……..

    1. nachsatz:

      aber auch hier wird sich nichts tun und der deutsche michel wird brav seine kreuzchen bei den christlichen machen. wird zeit, dass hier ein widerstand aufsteht. wenn es sein muss, auch mit gewalt. wir haben schon lange das recht dazu……

      1. „wenn es sein muss, auch mit gewalt. wir haben schon lange das recht dazu……“ Aussagen wie diese disqualifizieren.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.