Überwachung
Staatliche Überwachung, Innenpolitik, Cybermilitär und Geheimdienste.
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: Operation Eikonal: BND-Überwachung auch in Polen
Peter Pilz veröffentlichte, dass auch Polen ein Spionageziel war. : Operation Eikonal: BND-Überwachung auch in Polen Peter Pilz ist Sicherheitssprecher der österreichischen Grünen und Abgeordneter im Nationalrat. Seit langem engagiert er sich in der Verbreitung der Erkenntnisse über die Operation Eikonal in ganz Europa. Dafür besuchte er die Hauptstädte der betroffenen Nationen und berichtet über die Ausspähung im Rahmen der Operation Eikonal. Nach Amsterdam,Wien, Berlin, Bern, Brüssel und Paris besuchte Pilz Ende Juni auch Warschau.
Polen war nicht nur ein untergeordnetes Ziel. Nach den Niederlanden und Frankreich ist Polen auf Platz 3 der Prioritätenliste, die der Bundesnachrichtendienst (BND) von der US-amerikanischen National Security Agency (NSA) erhalten hat. Die polnische, französische, tschechische und italienische Telekom sowie Swisscom und KPN betreiben gemeinsam insgesamt 28 Transitleitungen in Polen, die nach Frankfurt laufen. Insgesamt umfasst die Prioritätenliste der NSA 256 Transitleitungen, 94 davon in der EU. Vier EU-Staaten sind nicht betroffen: Estland, Litauen, Malta und Großbritannien. 156 Leitungen auf der Liste führen auch nach Großbritannien.
Unklar ist, was der Grund für die hohe Priorisierung Polens als Spionageziel ist. Laut Pilz waren die polnischen Parlamentarier von dieser Tatsache überrascht. Hier fordert der österreichische Nationalabgeordnete Aufklärung durch Deutschland.
Aber auch die polnischen Parlamentarier lassen die Angelegenheit nicht ruhen. Die polnische Abgeordnete Anna Grodzka kündigte an binnen zehn Tagen Anzeige zu erstatten, sollte die polnische Regierung kein Strafverfahren einleiten.
Die 28 betroffenen polnischen Transitleitungen
Die 28 betroffenen Leitungen sind in diesem PDF-Dokument der österreichischen Grünen aufgeführt. Wer das nicht mag, findet sie auch hier:
LSZ O‑Nr. ZB Ffm 21 Endst. A GRUSSZ FACH
SZCarrier Endst. B GRUSSZ FACH
SZCarrier 750 9999 Bahrein 97320 0 BATELCO Warszawa 48010 CPOL Telecom Polska 712 4A Paris 33010 CTDF Telecom Development Poznan 48020 CPOL Telecom Polska 712 1A Lyon 33190 CTDF Telecom Development Warszawa 48010 CPOl Telecom Polska 750 1 Singapore 65010 0 Singtel Singapore Warszawa 48010 CPOL Telecom Polska 712 1 Singapore 65010 0 Singtel Singapore Warszawa 48010 CPOL Telecom Polska 712 1 Limassol 35740 CCYT CYTA Warszawa 48010 CPOL Telecom Polska 750 1 Bangkok 66010 0 CAT Warszawa 48010 CPOL Telecom Polska 712 1A Sao Paulo 55030 CEMB Embratel Warszawa 48010 CPOL Telecom Polska 750 1 Sao Paulo 55030 CEMB Embratel Warszawa 48010 CPOL Telecom Polska 750 1 Hanoi 84010 0 VTI Vietnam Warszawa 48010 CPOL Telecom Polska 750 7 Amsterdam 31020 CKPN KPN Warszawa 48010 VCN1 Telecom Polska 712 1 Katowice 48070 CPOL Telecom Polska Paris 33010 VPAS France Telecom 712 2 Rotterdam 31090 V2 KPN Warszawa 48010 0 Telecom Polska 750 10 Rotterdam 31090 0 KPN Warszawa 48010 0 Telecom Polska 750 1 Madrid 34010 V3 Telefonica Spain Warszawa 48010 VCN1 Telecom Polska 750 4 Amsterdam 31020 V2 KPN Warszawa 48010 VCN1 Telecom Polska 750 7 Bruxelles 32010 V4 Belgacom Warszawa 48010 VSA1 Telecom Polska 750 1 Poznan 48020 CPOL Telecom Polska Rotterdam 31090 CKPN KPN 750 1 Poznan 48020 CPOL Telecom Polska Reims 33680 0 France Telekom 750 1 Kaktowice 48070 CPOL Telecom Polska Rotterdam 31090 CKPN KPN 750 1 Katowice 48070 CPOL Telecom Polska Roma 39010 0 Telecom Italia 750 1 Paris 33010 0 Telecom Development Poznan 48020 CPOL Telecom Polska 750 3 Reims 33680 CFT France Telekom Warszawa 48010 CPOL Telecom Polska 752 1 Reims 33680 0 France Telecom Warszawa 48010 0 Telecom Polska 750 1 Amsterdam 31020 CKPN KPN Katowice 48070 CPOL Telecom Polska 750 5 Milan 39050 VM21 Telecom Italia Warszawa 38010 CPOL Telecom Polska 750 4 Warszawa 48010 CPOL Telecom Polska Zurich 41090 0 Swisscom 750 2 Katowice 48070 CPOL Telecom Polska Prague 42010 CSPT Czech Telecom -
: Generalbundesanwalt Range im Interview: „Marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft“
: Generalbundesanwalt Range im Interview: „Marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft“ Der Generalbundesanwalt Harald Range hat sich im aktuellen „Spiegel“ in einem Interview zu den nicht stattfindenden oder wieder eingestellten Ermittlungen gegen Geheimdienste erklärt.
Mit Bezug auf Wikileaks und die jüngst geleakten Telefonnummern, E‑Mail-Adressen und Zusammenfassungen von Gesprächen aus dem Kanzleramt und mehreren Ministerien, die von der NSA aufgezeichnet wurden, begründet Range, woran es hapert:
„Als Strafverfolger brauche ich Fakten.“
Dafür, dass er im selben Interview gleich zu Anfang einräumt, keine vertraulichen Vorgänge mehr am Telefon zu besprechen, reichen die Fakten aber wohl.
Doch dass Papiere der Bundesregierung NSA-Spionage bis mindestens 2013 bestätigen, zählt offenbar nicht zu den Fakten. Man habe eben andere „Maßstäbe“ als Journalisten und brauche mehr, um Ermittlungen einzuleiten:
„[…] mit Hypothesen kann ich nichts anfangen, wir brauchen konkrete Anhaltspunkte.“
Man habe aber nun gegen „Cyberspionage“ immerhin ein „eigenes Referat“ gegründet und auch mal nachgefragt, ob die Presseberichte der Wahrheit entsprechen, nämlich laut Range beim „Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dem Bundesnachrichtendienst, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und natürlich dem Bundeskriminalamt“. Natürlich.
Die Bundesregierung soll ja mit den USA verhandelt haben, ob die Selektorenliste dem NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags vorgelegt werden können. Abgesehen davon, dass es auf der Bizarro-Skala recht weit oben ausschlägt, wenn man die US-Regierung darum bittet, Daten des technischen Geheimdienstes einsehen zu dürfen, der im Verdacht steht, die Bundesregierung auszuforschen, wurde an Range und seine Behörde dabei offenbar gar nicht gedacht. Denn die Selektorenliste der Bundesanwaltschaft zur Prüfung der Einleitung von Ermittlungen wegen Straftaten vorzulegen, wäre doch eigentlich die normale Reaktion in einem Rechtsstaat.
Die „Spiegel“-Journalisten fragen Range auch nach dem Bundestagshack und wollen wissen, ob er die Meinung des Bundesamtes für Verfassungsschutz teilt, „dass ein russischer Geheimdienst dahintersteckt“, und ob es einen Unterschied macht, aus welchen Land Spione kämen. Range versichert:
„Wenn wir das bestätigt bekämen, würden wir auch übernehmen. […] Wir haben alle im Blick.“
Fragt sich nur, was er mit „auch“ meint. Er muss wohl die „Vorermittlungen“ meinen, die seine Behörde durchführte. Immerhin steht Range der technisierten Überwachung nicht völlig ignorant gegenüber und räumt die Existenz ein:
„Aber dass so viel möglich ist, wie wir jetzt wissen – das ist mir erst 2013 bewusst geworden.“
Ob die Überwachung aber gegen bestehende Gesetze verstößt, steht offenbar auf einem anderen Blatt. Range schiebt den Schwarzen Peter stattdessen einfach weiter in Richtung der politischen Entscheider und reduziert den Rechtsstaat zur bloßen Dekoration:
„In unserer Rechtsordnung gibt das Strafrecht den Flankenschutz von der Seite – marschieren müssen schon Politik und Gesellschaft.“
Ich verstehe das als Aufforderung.
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: Heiko Maas im Ausreden-Interview zur Vorratsdatenspeicherung: „Das muss nicht immer rational sein – aber es ist so.“
: Heiko Maas im Ausreden-Interview zur Vorratsdatenspeicherung: „Das muss nicht immer rational sein – aber es ist so.“ In der taz gibt es heute ein Interview mit
JustizVorratsdatenspeicherungsminister Heiko Maas, in dem die Ausredensucherei des Herrn Maas beispiellos ist. Maas hat das Problem, früher vermeintlicher, vehementer Vorratsdatenspeicherungsgegner gewesen zu sein und das auch zu vielen Gelegenheiten kundgetan zu haben. Bekommt er diese Aussagen vorgehalten, wiederholt er stets das gleiche in leicht abgewandelten Worten:Es ging damals um eine Vorratsdatenspeicherung, wie sie sich die Sicherheitspolitiker stets gewünscht haben – also deutlich mehr Daten speichern und längere Speicherfristen. Für eine solche sah ich keine Grundlage – und die ist auch so nicht geplant.
Unterlegt wird das Argument mit der Begründung, man habe ja viel kürzere Speicherdauern und weniger Daten als damals gefordert. Das kürzere Speicherdauern noch keinen Generalverdacht beseitigen und die Speicherausnahme für E‑Mails nun das war, was getan werden musste, um nicht explizit gegen das EuGH-Urteil aus dem April 2014 zu verstoßen – nicht so wichtig. Minister Maas zeigt sich zufrieden, sagt, er habe keine Angst, dass das kommende Gesetz gekippt werde.
Manchmal verstrickt er sich in seinen Ausreden, an einer Stelle wird das besonders deutlich. Gefragt danach, warum er nicht dabei mitgemacht habe, in der SPD Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung zu organisieren:
Ich habe gemerkt – nicht nur in der Politik, auch in der Bevölkerung -, dass im Lichte eines solchen Ereignisses [Red: Charlie Hebdo] Sicherheitsargumente plötzlich an Schlagkraft gewinnen. Das muss nicht immer rational sein – aber es ist so.
Aha, es muss also nicht immer alles rational sein. Das finden wir ja auch, aber nicht, wenn es um die massenhafte Verletzung von Grundrechten der Bevölkerung geht. Gefühlte Sicherheit ist Herrn Maas jedoch wichtiger. Aber er hat ja bereits vorher zugegeben, dass er die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung nicht beweisen kann. Vielleicht sollte er aber auch nochmal schauen, ob die oben herangezogene Bevölkerung überhaupt auf die Erhöhung der simulierten Sicherheit durch mehr Vorratsdatenspeicherung wertlegt. Denn 53 Prozent der Menschen wären laut einer Spiegel-Umfrage aus dem Juni 2015 gar nicht bereit, „zum Schutz vor Terrorismus“ eine „Verschärfung von Sicherheitsgesetzen und Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung […], die Freiheitsrechte einschränken können“, hinzunehmen.
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: „European Tracking Solution“ – BKA nimmt an Europol-Konferenz zur verdeckten Überwachung teil [mit Ergänzung]
2011 kamen der Bundespolizei Daten von GPS-Wanzen abhanden. Hier eine Rekonstriktion der verfolgten Personen bzw. Sachen. : „European Tracking Solution“ – BKA nimmt an Europol-Konferenz zur verdeckten Überwachung teil [mit Ergänzung] Auch das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach Angaben des Bundesinnenministeriums an einer Europol-Konferenz zu neuen verdeckten Fahndungsmethoden teilgenommen. Die dort im November vergangenen Jahres abgehaltene „Covert Surveillance Conference“ trug den Untertitel „Meeting the Challenges to Surveillance across Europe“. Laut der Antwort des BMI war das BKA mit seinem Mobilen Einsatzkommando nach Den Haag gereist. Die Truppe ist zuständig für das heimliche Verfolgen von Verdächtigen auch über Grenzen hinweg.
Die Konferenz wurde von der „Cross-Border-Surveillance Working Group“ (CSW) organisiert. Sie ist bei Europol angesiedelt und versammelt Polizeibehörden aller an grenzüberschreitender Observation interessierten Mitgliedstaaten. Ihre Treffen finden zweimal jährlich statt. Mittlerweile hat sich in Osteuropa mit der „Working Group for Surveillance Expert Network for Southeast Europe“ (SENSEE) ein eigenes Überwachungsnetzwerk herausgebildet.
Zu den besprochenen Themen wollte sich das Bundesinnenministerium aber nicht äußern. Über die Inhalte der gehaltenen Vorträge wird vage erklärt, diese hätten „rechtliche, organisatorische und ausbildungsspezifische Belange der verdeckten Observation sowie Fallbeispiele“ behandelt. Es handele sich dabei um einen „allgemeinen Erfahrungsaustausch“ zur allgemeinen und grenzüberschreitenden Observation.
Nun liegt jedoch eine Tagesordnung der Konferenz vor, die im Rahmen des britischen „Freedom of Information Act“ befreit und dann von Europol veröffentlicht wurde. Demnach ging es um technische Möglichkeiten zur Verfolgung von Scheinkäufen („Controlled Delivery“). Das können etwa Drogen oder Fahrzeuge sein, die von verdeckten ErmittlerInnen zum Schein verkauft werden, jedoch mit einem Peilsender versehen sind.
Europäische Zoll- und Polizeibehörden basteln seit Jahren an einer „European Tracking Solution“, um Peilsender auch über EU-Binnengrenzen verfolgen zu können. Möglicherweise könnte dieses Tracking über Server bei Europol abgewickelt werden. Denn die Behörden stehen vor dem Problem, dass in den Mitgliedstaaten unterschiedliche Soft- und Hardware für die heimliche Verfolgung genutzt wird. So können verdeckte Observationen beim Grenzübertritt mitunter nicht an dort zuständige Behörden abgegeben werden. Im neuen Europol-Arbeitsbericht heißt es dazu:Development of real-time information exchange capabilities to support the European Tracking System, where Europol will host a central gateway capable of receiving the Member States and Third Parties tracking devices’ output data in a standardised format and making the standardised output data available for immediate operational use at the designated receiver’s end in real time.
Die „Covert Surveillance Conference“ widmete sich auch den rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen für derartige Observationen. Unter dem Titel „Advantages of Interagency Surveillance & Management“ wurden Möglichkeiten der besseren Zusammenarbeit unter EU-Agenturen behandelt. Auf der Tagesordnung stand auch das „European Network of Law Enforcement Technology Services“ (ENLETS), in dem sich die Technikabteilungen europäischer Kriminalämter organisieren.
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: „Terroristische Internetinhalte“, Verschlüsselung, Flüchtlinge: Aufgaben des geplanten „Forums der Internetdienstleister“
Der EU-Kommissar Avramopoulous reist zu Internetanbietern "nach Kalifornien". Erklärt er Google & Co. die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“? : „Terroristische Internetinhalte“, Verschlüsselung, Flüchtlinge: Aufgaben des geplanten „Forums der Internetdienstleister“ Kürzlich hatten wir hier über ein „Forum der Internetdienstleister“ berichtet, an dessen Einrichtung die EU-Kommission derzeit arbeitet. Damit will Dimitris Avramopoulos, der EU-Kommissar für Inneres und Migration, an frühere erfolglose Versuche anknüpfen, Internetdienstleister zur leichteren Kooperation mit Polizeibehörden zu bewegen. In der Sache hatte es bereits mehrere Kontakte mit großen US-Anbietern gegeben, darunter ein informelles Abendessen mit den EU-Innenministern in Brüssel.
Firmen wie Facebook, Twitter, Youtube oder Google sollen überredet werden, „terroristische Internetinhalte“ noch schneller zu löschen. Hierzu baut die EU-Polizeiagentur Europol seit 1. Juli eine „Meldestelle“ auf. Polizeibehörden aus den EU-Mitgliedstaaten können dort Webseiten oder Postings in Sozialen Medien aus dem „Phänomenbereich Islamismus“ zur Löschung melden. Europol reicht diese Aufforderungen dann an die Provider durch.
Deutsche „Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“
Hintergrund ist die Annahme, dass Anforderungen zur Löschung mehr Gewicht haben, wenn Europol diese verwaltet. Außerdem würden in Europa und Amerika andere Maßstäbe herrschen. Amerikanische Unternehmen könnten laut dem Bundesinnenministerium bei der Bewertung gewaltverherrlichender Inhalte zu anderen Ergebnissen kommen, „als es nach deutschem Recht oder hiesiger Auslegung von Anstand, Sitte und Moral der Fall wäre“.
Allerdings ist bekannt, dass die Internetdienstleister gewaltvolle Inhalte (z. B. Enthauptungsvideos) von sich aus schnellstmöglich entfernen. Dies hatte sogar das Bundesinnenministerium zugeben müssen. Wozu also ein „Forum der Internetdienstleister“?
Nun hat die Kommission auf Nachfrage der EU-Abgeordneten Cornelia Ernst ein paar mehr Details herausgerückt. Das besagte Abendessen wird verschwiegen, jedoch habe es in diesem Jahr bereits „erste Gespräche mit Ministern der Mitgliedstaaten und einigen großen Internetdienstleistern“ gegeben. Angeblich sollen auch „Vertreter der Zivilgesellschaft“ an dem Forum teilnehmen, um welche es sich handeln soll, ist aber unklar.
Entfernung von Inhalten, die Flüchtlinge „anziehen“
Das Forum soll nicht nur erörtern, „welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können“. Wenn eine Zusammenarbeit schon einmal eingefädelt ist, könnte sie aus Sicht der Kommission auch mit „Bedenken der Strafverfolgungsbehörden in Bezug auf neue Verschlüsselungstechniken“ thematisieren. Ziel sei, „Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit“ mit den Internetdienstleistern zu finden.
Die „Arbeitsmodalitäten“ für das „Forum der Internetdienstleister“ seien noch nicht festgelegt, allerdings werden wohl regelmäßige Treffen stattfinden. Der EU-Kommissar Avramopoulos hat kürzlich eine Reise „nach Kalifornien“ angekündigt, um das Forum anzuschieben. Eine erste gemeinsame Zusammenkunft könnte dann im Dezember stattfinden.
Laut dem Bundesinnenministerium soll zunächst „im Gespräch mit den Unternehmen“ geklärt werden, „welche Inhalte diese aus dem Netz zu entfernen bereit sind“. Später könnte der Zweck des Forums dann schrittweise erweitert werden. Europol soll zukünftig auch die Entfernung solcher Postings besorgen, die Migranten und Flüchtlinge „anziehen“ könnten („removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“). Zusätzlich zum Budget der „Meldestelle“ erhält die Polizeiagentur hierfür in einem Sofortprogramm weitere 99.000 Euro.
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: Pakistan baut Überwachungskapazitäten aus, Nokia Siemens Networks und andere helfen fleißig dabei (Update: Stellungnahme)
Nur ein Auszug der Firmen, die Pakistan mit Überwachungstechnik beliefern - aus <a href="">TIPPING THE SCALES: SECURITY AND SURVEILLANCE IN PAKISTAN</a> : Pakistan baut Überwachungskapazitäten aus, Nokia Siemens Networks und andere helfen fleißig dabei (Update: Stellungnahme) Privacy International hat Dokumente veröffentlicht, die zeigen, wie das Unternehmen Nokia Siemens Networks (NSN) den Verkauf von Überwachungszentren abstreitet, aber in Pakistan Überwachungsinfrastruktur aufgebaut hat – zusammen mit zwei alten Bekannten aus der Überwachungswelt, Trovicor und Utimaco.
Ziel der Zusammenarbeit, die zumindest bis 2011 belegt ist, war die Errichtung eines „Lawful Interception Management“-Systems der Firma Utimaco für den größten pakistanischen Mobilfunkanbieter Mobilink – wobei das Zutreffen des Adjektivs „lawful“ dahingestellt sei. Das System sollte unter anderem Überwachungsdaten an ein zentrales Überwachungszentrum in Islamabad weiterleiten.
Die Zusammenarbeit mit Trovicor, die mit der technischen Leitung des Projekts betraut war, ist kein Zufall. Trovicor ist de facto ein umbenannter früherer Teil von NSN, der bis 2009 Teil von NSN war, bis er an den Investor Perusa Partners Fund 1 LP verkauft und „Trovicor“ genannt wurde. Ganz scheint sich die Verbindung jedoch nicht gelöst zu haben, die Zusammenarbeit war eng. Vielmehr kann der Verkauf der Überwachungsabteilung als Image-Maßnahme betrachtet werden, nachdem NSN wegen Lieferungen an den Iran in die Kritik geraten war.
Dass man diese Vergangenheit gerne verdrängt, demonstrieren auch Antwortleitlinien für NSN-Mitarbeiter, die gebeten werden, zu verneinen, dass noch Überwachungstechnik vertrieben wird. Aus dem internen Dokument:
No we do not sell monitoring centres anywhere around the world. This is a business we exited
almost two years ago (March 2009).[…]
It is best to avoid getting into a discussion of the Intelligence Solutions business
Formal stimmt das, real kann man von Heuchelei und Schönfärberei reden. Doch NSN, Utimaco und Trovicor sind nicht die einzigen, die Pakistan bei der Totalüberwachung seiner Bevölkerung zur Seite stehen. Dabei sind auch Alcatel, Atis, Ericsson, Huawei und SS8.
Seit einigen Jahren haben sich die Überwachungskapazitäten Pakistans massiv ausgeweitet. Vertrauliche Kommunikation wird zu unterbinden versucht, alle Provider müssen Überwachungsschnittstellen bereitstellen. Grundrechte werden ausgehöhlt, da sie für die Arbeit von Polizei und Militär nicht gelten. Wo richterliche Anordnungen obligatorisch sind, werden sie selbst für fadenscheinige Argumente vergeben.
Was uns das Dokument zeigt: Pakistan weitet seine Kapazitäten aus, europäische Unternehmen helfen fleißig dabei. Und das obwohl immer gern betont wird, man liefere keine Überwachungstechnik an Staaten mit fragwürdigem demokratischen Verständnis. Glauben kann man das schon lange nicht mehr.
Update: NSN meldete sich mit der Klarstellung, keine Monitoring Center zu vertreiben. Die Integration von Lawful Interception in Kommunikationsequipment sei indes in fast allen Staaten der Welt vorgeschrieben und könne nicht verweigert werden. Gut, das bestreiten wir nicht. Die moralische Verpflichtung, nicht an jeden Kunden zu verkaufen, vor allem nicht, wenn offensichtlich ist, dass die Daten für die Verfolgung von Menschen mit nicht-staatskonformer Meinung benutzt werden, sehen wir trotzdem. Geschäftsinteressen sollten eine gesellschaftliche Verantwortung nicht obsolet machen.
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: Widerstand gegen den digitalen Zugriff: Capulcu verrät wie
<a href="http://capulcu.blackblogs.org">capulcu.blackblogs.org</a> : Widerstand gegen den digitalen Zugriff: Capulcu verrät wie Das linke Internet- und Technik-Kollektiv „Capulcu“ veröffentlichte kürzlich zwei Broschüren, die sich zum einen mit dem Schutz eigener Daten vor dem Zugriff Dritter und zum anderen mit der politischen Dimension des Angriffs auf unsere Privatsphären auseinandersetzen.
Dabei soll der erste Band „Anleitung zur Nutzung des Tails Live-Betriebssystems für sichere Kommunikation, Recherche, Bearbeitung und Veröffentlichung sensibler Dokumente“, wie der Titel schon verrät, einen Leitfaden dazu liefern, um sich vor Angriffen der Geheimdienste zu schützen, etwa dann, wenn man sensible Dokumente bearbeitet oder sich mit vertraulichen Quellen austauschen möchte. Um nicht in die Fänge des automatisierten Spionageprogramms Turbine zu geraten, empfiehlt das Kollektiv das Live-Betriebssystem Tails. Die Anleitung erhebt den Anspruch, auch für Computer-Laien verständlich und hilfreich zu sein.
Der zweite Band geht mehr auf die gesellschaftlichen und politischen Dimensionen der Angriffe auf unsere Privatsphäre ein. Im Band finden sich Diskussionsbeiträge und Ideen, die letztendlich zu einer fundierten Analyse aktueller Zustände führen sollen. So würde die Gesellschaft diesen Angriff auf uns selbst als eine vermeintlich neutrale technische Entwicklung verkennen. Capulcu möchte dem entgegentreten. Das erklärte Ziel lautet:
Unser Ziel ist die Zurückweisung des smarten Griffs nach unserer Sozialität, Kreativität, Autonomie – unserem Leben. Wir suchen nach Wegen der Selbstbehauptung.
Capulcu ist ein Begriff, der durch den damaligen Ministerpräsidenten und jetzigen Präsidenten der Türkei Recep Tayyip Erdoğan im Zuge der Gezi-Park-Proteste 2013 geprägt wurde. Das türkische Wort lässt sich etwa mit Nichtsnutz, Räuber oder Wegelagerer übersetzen und war eine Bezeichnung für die Demonstrierenden auf dem Taksim bzw. im Gezi-Park. Schnell entwickelte das Wort ein Identifikationspotential unter den Protestierenden.
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Informationsfreiheits-Ablehnung: Selektoren beeinträchtigen „vertrauensvolle Zusammenarbeit mit USA“
Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: Simon - Pierre Krautkrämer. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de/">BY-SA 3.0</a>. Informationsfreiheits-Ablehnung: Selektoren beeinträchtigen „vertrauensvolle Zusammenarbeit mit USA“ Wenn bekannt wird, welche Ziele die USA in Deutschland und Europa überwachen, würde das „die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den USA beeinträchtigen“. Mit dieser Begründung verweigert das Kanzleramt die Herausgabe der 40.000 aussortierten Spähziele. Der einzige, der die Liste lesen darf, ist Sonderermittler Graulich – der vertraut dabei dem BND.
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: Prüfung der NSA-Selektoren beginnt, BND-Mitarbeiter „helfen“ dem Sonderbeauftragten Kurt Graulich
Wo der V-Mann die Selektoren lesen darf: BND-Neubau in Berlin. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/photos/georgkroemer/">Georg Kroemer</a>. LIzenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>. : Prüfung der NSA-Selektoren beginnt, BND-Mitarbeiter „helfen“ dem Sonderbeauftragten Kurt Graulich Der Sonderbeauftragte für die Prüfung der Selektoren, mittels derer der BND der NSA Spionagehilfe leistete, hat seine Arbeit aufgenommen. Betraut mit der umstrittenen Aufgabe ist Kurt Graulich, ehemaliger Bundesverwaltungsrichter.
Graulichs Position entsprang aus der Weigerung der Bundesregierung, die Selektoren direkt an die Mitglieder des NSA-Untersuchungsausschusses zu geben, da sie die Geheimschutzvereinbarung mit den USA nicht verletzen will. Von einem Kompromiss durch die Einsetzung des Sonderbeauftragten kann aber keine Rede sein, denn die Mitglieder der Opposition sind hochunzufrieden, dass sie nicht selbst Einblick in die Selektorenlisten bekommen. Da Graulich den Abgeordneten nicht über Details aus seiner Prüfung unterrichten sollen darf, ist Intransparenz vorprogrammiert. Graulich selbst äußerte in einem Interview, dass er eng mit der Bundesregierung absprechen wolle, „[i]n welchem Umfang diese Erkenntnisse dann erläutert werden können.“
Strittig ist außerdem, wie gut es Graulich möglich sein wird, die komplexen technischen Zusammenhänge zu beurteilen. Dass ihm bei dieser Herausforderung BND-Mitarbeiter zur Verfügung stehen, trägt nicht zur weiteren Vertrauensbildung bei. Überdies machte Graulich deutlich, dass er sich darauf verlässt, was er vom BND vorgelegt bekommt:
Ich bin ja nicht als Detektiv beauftragt, daher gehören diese Dinge nicht zu meiner Kompetenz. Ich werde das analysieren, was man mir vorlegt. Ob es darüber hinaus eventuell noch Dinge von Interesse gibt, müssen andere klären.
Betrachtet man die Bemühungen des BND, so viel als möglich unter Verschluss zu halten, wirkt ein solcher mangelnder Ehrgeiz disqualifizierend für Graulichs Position, denn gerade jetzt wäre Hartnäckigkeit und Wille zur lückenlosen Aufklärung wichtiger denn je.
Es gibt die Hoffnung, dass die Oppositionsparteien vor dem Bundesverfassungsgericht auf Herausgabe der Selektorenlisten klagen werden. Bis dahin veröffentlicht Wikileaks munter weiter Teile der Selektorenlisten, die zeigen, dass etwa Bundesregierung und Auswärtiges Amt im Visier der NSA standen.
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Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt
Klassische "V-Personen": <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Skinheads_S%C3%A4chsische_Schweiz">Skinheads Sächsische Schweiz</a>. Wissenschaftliche Dienste: Untersuchungsausschuss darf alle Akten lesen, die ein Ermittlungsbeauftragter bekommt Dem Bundestag darf „der Zugang zu Material, das [einem] Ermittlungsbeauftragten zugänglich ist, nicht verweigert werden“. Das ist das Fazit eines Gutachtens der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, das wir veröffentlichen. Deshalb wurde Kurt Graulich für die NSA-Selektoren auch als „Vertrauensperson“ eingesetzt – die Opposition sieht sich dennoch für ihre Klage gestärkt.
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: Niederlande bereiten neues Geheimdienstgesetz vor
Die als liberal geltenden Niederlande könnten demnächst ein Gesetz erhalten, das die Befugnisse der Geheimdienste deutlich ausweitet. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/aigle_dore/5716397597/">Moyan Brenn</a> : Niederlande bereiten neues Geheimdienstgesetz vor Die niederländische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Befugnisse der beiden Geheimdienste AIVD (Inlands- und Auslandsgeheimdienst) und MIVD (Militärischer Geheimdienst) neu regelt. Ihnen soll künftig erlaubt werden, unter gewissen Auflagen massenhaft Kommunikation mitzuschneiden, Verschlüsselung zu knacken und in IT-Systeme einzubrechen. Zudem dürfen die Geheimdienste erfasste Rohdaten an befreundete Dienste weitergeben, ohne das Material zuvor sichten oder filtern zu müssen – anders als es etwa in Deutschland Pflicht ist, zumindest in der Theorie. Angesammelte Daten dürfen zwischen einem und drei Jahren gespeichert werden, verschlüsselte Inhalte unendlich lang.
Als Sicherung sieht der Entwurf vor, dass Überwachungsmaßnahmen „zielgerichtet“ gestaltet sein müssen. Dieser Punkt ist jedoch weit gefasst und entsprechend umstritten. Im Gesetzestext selbst fehlt eine nähere Definition davon, was unter „zielgerichtet“ zu verstehen ist. Erst das zugehörige Memorandum of Understanding (MoU) erläutert, dass der Geltungsbereich so knapp wie möglich bemessen sein sollte.
Allerdings könnte die Regierung jederzeit einem Antrag zustimmen, der etwa sämtliche VOIP-Verbindungen zwischen Amsterdam und Berlin im Juli abfängt, um zu überprüfen, ob Terroristen miteinander kommunizieren würden, erklärte uns Ton Siedsma von der niederländischen Bürgerrechtorganisation „Bits of Freedom“. „Das wäre massenhafte, nicht-spezifische Überwachung, aber immer noch ‚zielgerichtet’ “, so Siedsma.
Außerdem bestehe kein Limit, was die Anzahl und die Ausrichtung der Überwachungsanträge betrifft, die die Dienste beim Ministerium stellen werden – und die sich überschneiden können. „Auch wenn die Reichweite eines Antrags limitiert sein sollte, könnte die Kombination mehrerer Aufträge zu einem anderen Ergebnis führen,“ befürchtet Siedsma. Wie spezifisch diese Anträge genau sein müssen, werde erst die Praxis und das Zusammenspiel zwischen den Geheimdiensten, dem Minister sowie den Kontrollgremien CTIVD und CIVD zeigen.
Beim CTIVD handelt es sich um kein Gericht, sondern um ein unabhängiges Expertenkomitee, das die von Minister genehmigten Anträge überprüfen und gegebenenfalls beanstanden, aber nicht rechtlich bindend zurückweisen kann. Im Unterschied dazu hat das parlamentarische Kontrollgremium CIVD die Möglichkeit, den Minister zur Verantwortung zu ziehen. Dieser Mechanismus brächte aber „gewaltige Nachteile“ mit sich, so Siedsma, weil er solche Entscheidungen „schrecklich politisch macht und keine wirkliche Überprüfung zulässt, ob der Einsatz dieser Fähigkeiten in einem spezifischen Fall nun legal ist oder nicht“ – schon allein deshalb, weil es dem CIVD in einer öffentlich geführten Debatte nicht erlaubt ist, konkrete Punkte anzuführen, wo der Minister genau die Grenze zur Illegalität überschritten hat und deshalb zurücktreten muss.
Spürbar ausgeweitet wurde auch die Möglichkeit, in fremde Systeme einzubrechen. Zwar steht den Geheimdiensten dieses Mittel bereits seit 2002 zur Verfügung, bislang mussten sie sich jedoch allein auf die zu überwachende Person beschränken. Künftig soll es erlaubt sein, Umwege über dritte Personen zu gehen, die mit der Zielperson in irgendeiner Form verbunden sind, und sei es nur auf einer technischen Ebene, etwa, wenn es sich um Nutzer des gleichen Online-Forums handelt. Geheimdienste könnte also bei nichtsahnenden Nutzern einbrechen, um sich Zugang zu einem anderen Account zu verschaffen.
Der Entwurf befindet sich nun bis zum 1. September in einer öffentlichen Beratungsphase. Danach wird sich weisen, ob sich die Niederlande in die Liste der Länder einreihen werden, die immer mächtigere Überwachungsapparate aufziehen, oder ob das am Konsens orientierte Poldermodell doch noch ein Lebenszeichen von sich gibt.
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: Privacy is a teamsport: Cory Doctorow zur Hackbarkeit unseres Alltages
: Privacy is a teamsport: Cory Doctorow zur Hackbarkeit unseres Alltages
Auf der Republica 2015 hielt Cory Doctorow einen Vortrag mit dem Titel: „The NSA are not the Stasi: Godwin for mass surveillance“. Darin führte er aus, wie die Technologisierung unseres Alltages auch maßgeblichen Einfluss darauf hat, wie überwachbar wir sind.Nach Doctorow ist so gut wie alles hackbar, egal ob unsere Smarthomes, Herzimplantate oder eben auch unsere Computer. Für ihn ist es wichtig, erst einmal zu verstehen, warum dies so ist. So sei die Entwicklung des Universalcomputers der entschiedene Faktor hierfür. Es sei nun mal so, dass selbst der Computer in unserem Drucker – theoretisch – ganz andere Rechenoperationen ausführen kann, die nichts mit seiner eigentlichen Aufgabe zu tun haben. Natürlich bräuchte er sehr viel länger, da er einfach nicht über wirklich passende Kapazitäten verfügt, aber daraus entstünde natürlich ein Sicherheitsrisiko, Hacker würden eben genau dieses nutzen.
Neue Technologien haben die Gesellschaft immer vor neue Herausforderungen gestellt, so der Autor. Meistens habe die Gesellschaft dann mit Reglementierungen reagiert, wie es etwa beim Radio konkrete Vorschriften dafür gibt, welche Frequenzen zu nutzen sind, um beispielsweise nicht den Flugverkehr zu gefährden. Im Falle der Computer sei aber eine dementsprechende Regelung nicht so umzusetzen, wie die Menschheit das üblicherweise getan hat.
Mitte der 1990er-Jahre hätten die Regierungen angefangen zu glauben, dass dies über Gesetze zu kompensieren sei, leider führte dies, so Doctorow, eher zu einer Verschlimmerung des Problems. Es seien Gesetze entstanden, die es verbieten, Digital Locks zu brechen, jemandem zu helfen, der dies tut, ein Tool hierfür bereitzustellen oder einfach nur einen Key zu extrahieren.
Die Wirtschaft habe davon sehr profitiert. Das eigentliche Problem sei aber eben das, dass wir es verboten haben, jemand anderem davon zu erzählen, wenn es eine Sicherheitslücke in einer bestimmten Software gibt, und das zwänge dann den Verbraucher wiederum, nur Software desselben Anbieters zu nutzen. Etwa so als könne man sein Auto nur in eine Vertragswerkstatt bringen und nicht einfach zum Mechaniker nebenan. Auch können so die Sicherheitslücken viel länger bestehen, weil niemand direkt dazu gezwungen sei, diese zu beheben.
Diese Bugs werden eben nicht nur genutzt, um beispielsweise ein Betriebssystem zu jailbreaken, sondern eben auch von Autoren von Malware und anderen Leuten mit böswilligen Absichten. Dies mache uns alle verwundbar. Unsere Mobiltelefone etwa würden ein enormes Sicherheitsrisiko darstellen. Doctorow führt hier das Beispiel des IMSI-Catcher-Einsatzes auf dem Maidan-Platz in der Ukraine aus. So bekamen Personen, nachdem sie an der regierungskritischen Demonstration teilnahmen, SMS, die sie davon in Kenntnis gesetzt haben, dass sie gerade an einer Störung der öffentlichen Ordnung teilgenommen hätten. Ein IMSI-Catcher ist eine Technologie, die sich Mobiltelefonen gegenüber als Basestation ausgibt und alle umliegenden Telefone zwingt, sich dort einzuloggen.
Wäre die Technologie jetzt etwas weiter fortgeschritten, fährt der Kanadier fort, und die Häuser der betreffenden verstärkt computergesteuert, könnte man sich statt der SMS auch andere, direktere Konsequenzen vorstellen: Du hast die öffentliche Ordnung gestört, jetzt stellen wir dir heute Nacht die Heizung ab, damit darüber nachdenken kannst.
Technologie funktioniere eben nur zu bestimmten Bedingungen, die meistens nicht von uns selbst festgelegt werden. Doctorow führt hier ein Beispiel von einer Frau an, die im Leasingvertrag ihres Autos zugestimmt hatte, ihr County damit nicht zu verlassen. Als sie dies dennoch tat, sprang ihr Wagen auf dem Rückweg nicht mehr an.
Cybersicherheit sei momentan eben mehr Angriff als Verteidigung. Es gehe vielmehr darum, neue Bugs auf den Geräten zu generieren, um attackieren zu können, als die Bugs zu beheben und somit die Geräte und Nutzer vor Angriffen zu schützen. Regierungen würden eigene Programme hierzu betreiben, wie etwa das von der NSA betriebene „Bullrun“. Dies sei ebenfalls ein lukrativer Markt geworden, Leute würden Sicherheitslücken an Regierungen verkaufen, damit diese dann ihren Nutzen daraus ziehen können.
Wir seien aber jetzt in eine Situation gekommen, in der der Staat alles verbieten will, was er nicht selbst entschlüsseln kann. Wie am aktuellen Beispiel Großbritannien. Für Doctorow ist es aber schon soweit, dass Regierungen für die Absicherung ihres Staates mehr Geld ausgeben, als für die Lösung der meist sozialen, gesellschaftlichen Probleme.
Doctorow macht soziale Ungleichheit als einen der Hauptfaktoren für Überwachung aus. So würde es immer dort, wo Macht sich auf einige Wenige konzentriere, zu Konflikten mit dem Rest der Bevölkerung kommen. Dies stünde der durch eine Demokratie gesicherten Pluralität im Wege. In Kanada etwa würden Leute, die auf legalem Wege gegen die Politik in Sachen Ölfelder in Alberta protestieren, vom Inlandsgeheimdienst als Extremisten eingestuft.
Verschlüsselung sei für ihn auch nicht der wahre Kampf, den wir als Menschheit auszutragen hätten, vielmehr seien es soziale Kämpfe, die die menschliche Existenz bedrohen würden. Jedoch würden wir jeden einzelnen dieser Kämpfe verlieren, solange wir kein offenes und freies Internet haben. Doctorow geht, nach eigener Aussage, weder optimistisch noch pessimistisch an die Zukunft heran, vielmehr habe er Hoffnung. Leute, die sich eben mit Überwachung auskennen, haben die Aufgabe, andere darüber zu informieren. Der Kampf um unsere Privatsphäre sei ein Teamsport.
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: Sicherheitshysterie nach britischem Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung: „Tausende Leben in Gefahr“
: Sicherheitshysterie nach britischem Urteil gegen Vorratsdatenspeicherung: „Tausende Leben in Gefahr“ Nachdem die letztes Jahr in Kraft getretene nationale gesetzliche Grundlage für die zwölfmonatige Vorratsdatenspeicherung (Data Retention and Investigatory Powers Act, DRIPA) in Großbritannien gerichtlich gekippt wurde, fallen einige britische Medienberichte als Reaktion auf das Urteil drastisch aus. Das Gericht hielt die DRIPA-Überwachungsmaßnahmen für „inconsistent with EU laws“ und insgesamt unrechtmäßig, auch weil der Zugang zu den verpflichtend gespeicherten Daten ohne Richtervorbehalt oder Vergleichbares möglich war, damit also der Zugriff kaum beschränkt war.
In einigen britischen Medien wird diese Entscheidung, die sowohl den Zugriff der Polizeien als auch der Geheimdienste betrifft, nun als eine Art Sicherheitsrisiko hingestellt. Die Notwendigkeit der technisierten Überwachung wird gar nicht mehr hinterfragt, die gerichtlichen Backpfeifen an die britische Regierung stattdessen in grotesker Weise kommentiert. So titelt beispielhaft der Telegraph in Anlehnung an eine Aussage der britischen Innenministerin Theresa May: Thousands of lives at risk after High Court rules snooping powers unlawful.
Manche britische Medien gehen den Sicherheitshysterikern derart auf den Leim, dass sie ohne einen Anflug von Hinterfragen offensichtlichen Unsinn wiedergeben. So wird mit Kindern und sonst Schutzbedürftigen argumentiert, die nun nicht mehr gerettet werden könnten:
But police chiefs and the Home Office warned that would mean officers would no longer be able to use the data to help trace vulnerable people such as those at suicide risk or missing children.
Das fällt mal wieder in die Kategorie „Lügen für die Vorratsdatenspeicherung“, denn das Urteil gegen die anlasslose verpflichtende Speicherung aller Kommunikationsmetadaten hat ja mitnichten zur Folge, dass man bei Ermittlungen nicht mehr auf Kommunikationsdaten zugreifen könnte.
John Hayes, der britische „Minister for Security“, hatte im Mirror die angeblichen Folgen des Urteils so beschrieben:
The effect of this judgment would be that, in certain cases, communications data that could potentially save lives would only be available to the police and other law enforcement if a communications company had decided to retain it for commercial reasons. We believe that is wrong.
Glauben ersetzt aber keine rechtmäßigen Gesetze. Hayes reagierte auf das Urteil zudem mit der Ankündigung, Berufung einlegen zu wollen:
We disagree absolutely with this judgment and will seek an appeal.
Premierminister David Cameron und die konservative Innenministerin Theresa May planen schon für den Herbst mit der „Snoopers’ Charter“ in Sachen technisierter Überwachung nochmal nachzulegen.
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: Assange will vor NSA-Untersuchungsausschuss aussagen und ungeschwärzte Selektoren mitbringen
Opposition will endlich keine Informationen mehr vorbehalten bekommen. : Assange will vor NSA-Untersuchungsausschuss aussagen und ungeschwärzte Selektoren mitbringen Vor etwa zehn Tagen hatte Wikileaks Dokumente veröffentlicht, die zeigen, dass das Kanzleramt bereits seit Jahrzehnten, mindestens seit der Amtszeit von Altkanzler Helmut Kohl, von der NSA abgehört wird. Es wurde dabei auch eine Liste an 56 Selektoren – mit vier geschwärzten Stellen – veröffentlicht, darunter Nummern der Kanzlerin und ihrer engsten Mitarbeiter. Doch die 56 Selektoren in dieser Liste scheinen nicht alles zu sein, was Wikileaks noch in der Hinterhand hat. Wikileaks-Gründer Julian Assange hat sich nun dem NSA-Untersuchungsausschuss angeboten. Er wolle aussagen und dem Ausschuss die ungeschwärzte Liste der Selektoren übergeben. Das geht aus einem Interview mit Assange hervor, das im aktuellen Print-Spiegel abgedruckt ist (Kurzzusammenfassung online).
Er berichtet auch davon, wer die Telefonnummern auf die Liste gesetzt habe:
James Clapper, der nationale Geheimdienstdirektor der USA. Es gab drei Bereiche, die im Visier der Dienste standen: wirtschaftliche Angelegenheiten, Nachrichtendienstliches und europäische Politikstrategien. Es ging explizit nicht um militärische Beobachtung, auch nicht um Spionageabwehr. Es ging darum, die deutsche Wirtschaft zu verstehen
Vor allem die Mitglieder der Opposition freuen sich über Assanges Vorschlag. Christian Ströbele, Mitglied für die Grünen im NSA-Untersuchungsausschuss, bezeichnet ihn als „hervorragendes Angebot“. Martina Renner von den Linken findet besonders im Hinblick auf die Weigerung der Bundesregierung, die Selektorenliste herauszugeben, „jedes Dokument wertvoll, das uns Massenüberwachung und illegale Spionage der NSA in Deutschland erläutert“.
Auch von der SPD gibt es positive Stimmen. Christian Flisek, Obmann der SPD im NSA-Untersuchungsausschuss, erklärte im Spiegel-Interview, er sei offen dafür, eine Befragung Assanges zu prüfen. Ob dem auch Taten folgen werden, muss sich noch herausstellen.
Seit im April dieses Jahres bekannt wurde, dass die NSA mithilfe des BND deutsche Ziele überwacht und ihm dafür Selektoren übergab, die offensichtlich nicht hinreichend geprüft wurden, dauert der Streit um die Herausgabe dieser Selektoren-Listen an. Von insgesamt 800.000 Selektoren, die im Rahmen der Operation Eikonal übermittelt wurden, war die Rede, wie viele dieser gegen „deutsche und europäische Interessen“ verstoßen haben ist noch unklar, aussortiert wurden nur wenige hundert.
Die Bunderegierung tut ihr Möglichstes dafür, die Herausgabe der Liste an die Parlamentarier zu verhindern. Die USA würden eine Herausgabe nicht erlauben, verkündete man gewohnt katzbuckelnd. Man konstruierte dann einen „Selektorenbeauftragten“, der sozusagen als Mittler Einblick in die Liste haben und Bericht erstatten soll. Die Oppositionsparteien freut das wenig, sie wollen vor dem Bundesverfassungsgericht klagen, denn es ist klar, dass der Beauftragte nicht wirklich für Transparenz sorgen wird: Er ist „zur Verschwiegenheit verpflichtet“ und soll nicht allzusehr ins Detail gehen.
Wie eine Befragung Assanges aussehen könnte, ist noch ungewiss, denn er kann die ecuadorianische Botschaft in London nicht verlassen, ohne festgenommen zu werden. Die Abgeordneten müssten also nach London fahren, vorher jedoch die Genehmigung der britischen Regierung einholen, Assange zu befragen.
Assanges Angebot stellt, wie auch all die anderen Leaks im Zusammenhang mit dem NSA-Untersuchungsausschuss, ein wichtiges Element dar, um das Informationsungleichgewicht zwischen Bundesregierung und Ausschuss nicht vollständig aus dem Ruder laufen zu lassen. Und um zu signalisieren, dass sich BND und Co. nicht ewig hinter ihren Lügen und ihrem Schweigen verstecken können, solange es einige gibt, die ihr Gewissen nicht zu ihrem Dienstantritt abgegeben haben. Und gleichzeitig sind sie ein Armutszeugnis an ebenjene, die trotz geheucheltem Aufklärungsinteresse immer noch alles tun, um die Ausschussarbeit zu behindern. Und an diejenigen, die weiterhin bestreiten, dass es einen Verdacht auf NSA-Spionage gebe, der zu Ermittlungen berechtige.
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: Gericht in Großbritannien: Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte
The Royal Court of Justice in London. : Gericht in Großbritannien: Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Grundrechte Die Vorratsdatenspeicherung im Notstands-Überwachungsgesetz „Data Retention and Investigatory Powers Act“ (DRIPA) ist mit europäischem Grundrecht unvereinbar. Das entschied heute das Zentralzivilgericht (High Court of Justice) in London, unter anderem mit Verweis auf das Fehlen einer richterlichen Genehmigung für den Zugriff auf Kommunikationsdaten. Das Urteil nimmt zudem Bezug auf die Achtung der Privatsphäre und den Schutz personenbezogener Daten (Artikel 7 und 8, EU-Charta der Grundrechte).
Bei der Klage gegen DRIPA vertrat die Menschenrechtsorganisation Liberty zwei britische Parlamentarier, David Davis und Tom Watson. Außerdem haben sich die NGOs Open Rights Group und Privacy International am Verfahren beteiligt.
Gerichtsurteil: Nicht genügend Schranken für den Datenzugriff
Bei der Gerichtsentscheidung steht nicht die Speicherung der Daten selbst, sondern der Zugriff auf die gespeicherten Daten im Vordergrund. Zum einen stellt das Gesetz nicht sicher, dass nur im Bereich schwerwiegender Delikte und deren Verfolgung auf Vorratsdaten zugegriffen wird. Außerdem fehlt in DRIPA ein ordentlicher Genehmigungsprozess: Weder ein Gericht noch eine andere unabhängige Behörde muss dem Datenzugriff zustimmen. Ein solches Verfahren ist aber nach EU-Recht vorgesehen. Im Urteil heißt es dazu:
„(…) but if EU law requires independent approval, as we are satisfied it does, that must be put in place.“
Spätestens hier wird das Urteil auch für die Debatte über die geplante Vorratsdatenspeicherung in Deutschland interessant. Die aktuelle Version des Gesetzes verlangt keinen Richtervorbehalt für die Nutzung von Vorratsdaten, wenn darauf über eine Bestandsdatenauskunft zugegriffen wird – auch wenn die Regierung etwas anderes behauptet. Das Urteil des britischen Gerichts mit Bezug auf EU-Recht könnte es schwerer machen, eine Vorratsdatenspeicherung ohne saubere Vorkehrungen für Richtervorbehalte durchzusetzen.
Britische Regierung stolpert über Hauruckverfahren
Zudem hat sich gezeigt, wie Regierungen über ihre eigenen gesetzgeberischen Hauruckverfahren stolpern können. Als der Europäische Gerichtshof (EuGH) die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April 2014 für ungültig erklärt hat, löste das für die britische Regierung einen „Notstand“ aus. Innerhalb weniger Tage wurde das Überwachungsgesetz DRIPA als „Notstands-Sicherheitsgesetz“ von der Regierung durch das Parlament gebracht, ohne darüber eine Debatte in Parlament und Zivilgesellschaft zu ermöglichen.
DRIPA sollte bisherige staatliche Überwachungskompetenzen absichern, hat die Kompetenzen aber tatsächlich sogar erweitert. So sieht das Gesetz vor, dass auch ausländische Stellen, z.b. Mailbetreiber, von britischen Behörden belangt werden können, um gespeicherte Daten herauszugeben. Von der DRIPA-Überwachung sind also längst nicht nur Bürger in Großbritannien betroffen.
Großbritanniens Regierung soll das Gesetz nun bis Herbst 2015 nochmal überarbeiten. Bis März 2016 ist es weiterhin gültig. Das Innenministerium hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Zu bedenken bleibt, dass im Urteil nicht die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung per se in Frage gestellt wird. Dies wurde bereits in den Anhörungen immer wieder deutlich. Auch das EuGH-Urteil von 2014 interpretiert das Gericht nicht als generelle Absage an die Vorratsdatenspeicherung. Dass die Kommunikationsdaten aller Bürger ohne konkreten Verdacht gespeichert werden, wäre demnach grundlegend in Ordnung.
James Welch, Legal Director von Liberty, kommentiert:
“Liberty has long called for fundamental reform of our surveillance laws to ensure the public’s rights are properly respected by our Government – the chorus of voices demanding change is now growing.
Campaigners, MPs across the political spectrum, the Government’s own reviewer of terrorism legislation are all calling for judicial oversight and clearer safeguards. The High Court has now added its voice, ruling key provisions of DRIPA unlawful. Now is the time for the Home Secretary to commit publicly to surveillance conducted with proper respect for privacy, democracy and the rule of law – not plough on with more of the same.”
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: Wie die Bundesnetzagentur Geheimdienst-Spionage aufklären wollte, aber vom Kanzleramt daran gehindert wurde
Bundesnetzagentur in Bonn. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenläufer">Eckhard Henkel</a> (<a href="//commons.wikimedia.org/wiki/User:Hasenl%C3%A4ufer/QI#/media/File:2014-06-12_Tulpenfeld_4,_Bonn_IMG_5567.jpg">Direktlink zum Foto bei wikimedia</a>). Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/de/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Wie die Bundesnetzagentur Geheimdienst-Spionage aufklären wollte, aber vom Kanzleramt daran gehindert wurde Zwei Monate nach Beginn der Snowden-Enthüllungen sollte die Bundesnetzagentur aufklären, ob Internet-Firmen mit Geheimdiensten kooperieren. Doch kurz vor einem Treffen in der Behördenzentrale intervenierte das Bundeskanzleramt und verhinderte Antworten auf konkrete Fragen. Trotzdem erklärten Netzagentur und Kanzleramt, dass die Firmen deutsche Gesetze einhalten.
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: Peter Schaar zum Weg in die digitale Gesellschaft
Wurde vom BND belogen: Ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:AlexanderKlink">Alexander Klink</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Peter Schaar zum Weg in die digitale Gesellschaft Von 2003 bis 2013 war Peter Schaar über zwei Amtsperioden hinweg Bundesdatenschutzbeauftragter. Auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt engagiert er sich weiterhin für den Datenschutz. So ist er unter anderem Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz. Im Rahmen seines fortgesetzten Engagements ist er selbst als Autor tätig. In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung veröffentlichte er vergangenen Samstag einen Gastbeitrag zum Umgang der Allgemeinheit mit dem Thema Datenschutz.
Gewöhnung hat bereits eingesetzt
Einleitend beschreibt Schaar, dass Überwachung vielen Bürgern durchaus bewusst sei, aber meist davon ausgegangen werde, dass sie einen selber nicht betreffe. Frei nach dem Motto: „Davor haben doch nur Kriminelle und Terroristen Angst!“ Insbesondere sei mittlerweile bekannt, dass Computer und Smartphone Spuren hinterlassen. Weniger bekannt sei dagegen noch die immer weiterreichende Informationssammlung durch Autos. Ein ähnliches Muster stellt Schaar bei Überwachungskameras fest: Zwar sei bekannt, dass es Videoüberwachung gebe, aber weniger, dass zunehmend aufgenommene Bilder ausgewertet werden, so dass Personen automatisch identifiziert werden können.
Schaar sieht den Kenntnisstand der Bevölkerung in Sachen Datenschutz also durchaus einer Entwicklung unterworfen: Die technischen Möglichkeiten der Geheimdienste sind teilweise bekannt. Die Kenntnisse können nur nicht mit der technischen Entwicklung Schritt halten. Ähnlich kann man das bei der Gesetzgebung sehen.
Ein großer Anreiz zur Nutzung zahlreicher Dienste sei, dass sie scheinbar kostenlos sind. Die Währung wären aber die Daten, so Schaar. Den Preis, den wir zahlen, könnten wir so nicht einschätzen.
Erkenntnisgewinne ungleichmäßig verteilt
„Big Data schafft neue Erkenntnisgrundlage, aber die Kenntnisse sind ungleich verteilt“, so beschreibt Schaar die meisten Geschäftsmodelle, die auf Datensammlung beruhen. Die Betreiber wissen alles über den Nutzer, stellen ihre Erkenntnisse aber nicht der Gesellschaft zur Verfügung. Sie wenden sie an, um Profite zu machen, zum Beispiel für die Personalisierung von Werbung. Fragt man nach, werde häufig der Einwand des Staatsgeheimnisses oder Geschäftsgeheimnisses eingebracht. Schaar vergleicht dieses Vorgehen mit einem Einwegspiegel.
Diese Entwicklung setzt sich weiter fort, indem Datenschutz systematisch aus zahlreichen Bereichen des Lebens verdrängt wird. Im Rahmen der TTIP- und TISA-Verhandlungen könnten europäische Datenschutzstandards unterwandert werden, und auf Grundlage von Schufa-Informationen wird entschieden, ob ein Mieter eine Wohnung erhält. Wie sich das Ergebnis zusammensetzt, bleibt weitestgehend unbekannt.
Engagement ist nötig
Zwar sieht Schaar den Weg in die digitale Gesellschaft als unumkehrbar. Trotzdem ist er der Auffassung, dass sich die Digitalisierung noch beeinflussen lässt, ebenso wie die Industrialisierung in Deutschland beeinflusst wurde, so dass es jetzt Arbeitsschutz und das Verbot von Kinderarbeit gebe. Folgerichtig fordert er: „Privatsphäre ernst nehmen, nachfragen, technische Schutzmöglichkeiten nutzen“.
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: Generalbundesanwalt bestätigt Strafanzeige des Verfassungsschutzes gegen unsere Quellen
Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen stellte sich dem Rechtsausschuss, sieht bei sich aber keine Schuld in der Landesverrats-Affäre. : Generalbundesanwalt bestätigt Strafanzeige des Verfassungsschutzes gegen unsere Quellen Als wir Samstag vor einer Woche durch den Deutschlandfunk von zwei Strafanzeigen des Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gegen unsere Quellen wegen unserer Berichterstattung erfuhren, versuchten wir erst mal dafür eine offizielle Bestätigung zu bekommen. Aber weder Verfassungsschutz noch Generalbundesanwalt wollten sich dazu öffentlich äußern, also weder bestätigen noch dementieren. Zumindest beim Generalbundesanwalt hat sich das jetzt geändert.
Auf Anfrage erklärte die Pressestelle des Generalbundesanwaltes jetzt gegenüber uns (und anderen Medien):
„Die Bundesanwaltschaft ist mit den von Ihnen geschilderten Sachverhalten befasst. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zu Inhalt und Umfang derzeit keine weiteren Einzelheiten mitteilen können.“
Auf Nachfrage bestätigte eine Sprecherin am Telefon: „Wir sind mit den Strafanzeigen befasst.“
Der Verfassungsschutz hält sich immer noch bedeckt. Die Legal Tribune Online (LTO) berichtet jetzt auch über den Fall und hat eine mögliche Erklärung dafür gefunden: Ist ja alles geheim! Ermittlungen gegen Whistleblower? Geheimes Deutschland.
Aus Sicherheitskreisen wird allerdings zumindest ein möglicher Grund für das Schweigen mitgeteilt. Mit einer Erklärung begebe man sich in eine öffentliche Arena, wo das Gespräch über den Umgang mit einem Geheimnisverrat die Geheimhaltung an sich ad absurdum führe. Angeblich könnte die bloße Kommentierung der Vorgänge als Bestätigung der Authentizität der von netzpolitik veröffentlichten Dokumente betrachtet werden. Tatsächlich wertet netzpolitik allein die Berichte anderer Medien über eine Strafanzeige als Bestätigung der Echtheit der Dokumente. Das stelle eine Behörde wie den Verfassungsschutz wiederum vor das Problem, die Geheimhaltungsregeln einzuhalten, war zu vernehmen.
Spätestens nach der „Befassung“ des Generalbundesanwaltes mit den Strafanzeigen kann man jetzt endgültig davon sprechen, dass die von uns veröffentlichten Dokumente authentisch sind.
Und um diese Artikel geht es:
Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“
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: Innenausschuss im EU-Parlament beschließt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten
Bis zu 60 Einzeldaten von Flugreisenden aus und in die EU werden künftig für fünf Jahre lang gespeichert . <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a>, via Wikipedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Usien">Usien</a> : Innenausschuss im EU-Parlament beschließt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten Fluggäste, die aus oder nach Europa reisen, müssen sich darauf einstellen, dass ihre Daten künftig für fünf Jahre lang gespeichert und ausgewertet werden. Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments hat mit einer Mehrheit von 32 zu 27 Stimmen den Kompromissantrag des Berichterstatters im Innenausschuss, Timothy Kirkhope, abgesegnet, der den Weg für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, PNR) freimacht.
Bis zu 60 Einzeldaten jedes Passagiers werden dabei gespeichert und umfassen etwa den Namen, Kreditkartendaten, Hotelreservierungen oder spezielle Essenswünsche. Abgelegt werden die Daten in sogenannten „Passenger Information Units“ (PIUs) des jeweiligen Mitgliedsstaates, wo sie analysiert und gegebenenfalls an nationale Sicherheitsbehörden weitergeleitet werden. Das soll dabei helfen, bislang „unbekannte Personen“ auszuforschen, die „schwere Verbrechen oder Terroranschläge“ planen könnten. Nach einem Zeitraum von 30 Tagen sollen die Daten, die einen einzelnen Passagier identifizieren könnten, „maskiert“ für fünf Jahre aufbewahrt werden, was sich jederzeit rückgängig machen lässt.
Der Gesetzentwurf geht nun in die Trilog-Verhandlungen zwischen EU-Kommission, Ministerrat und Parlament, die allesamt ähnliche Vorschläge unterbreitet haben. Einzelne Abgeordnete wie die Sozialdemokratin Birgit Sippel hegen dennoch Hoffnung, dass die Verhandlungen nicht reibungslos ablaufen werden. Im Gespräch mit netzpolitik.org verwies sie auf das relativ knappe Abstimmungsergebnis, das ihrer Meinung nach dabei berücksichtigt werden sollte. Ungeachtet dessen ist es fraglich, dass es noch zu größeren Umwälzungen kommt.
Deutlich größere Erfolgsaussichten werden einem absehbaren Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeräumt, der schon die generelle Vorratsdatenspeicherung gekippt hat. Lorenz Krämer, Mitarbeiter der linken EU-Abgeordneten Cornelia Ernst, hält es beispielsweise „für sicher“, dass der EuGH eine entsprechende Richtlinie für nichtig erklären würde – aber freilich erst nach einem jahrelangen Verfahren. In ein ähnliches Horn stößt Kirsten Fiedler, Managing Director der europäischen NGO European Digital Rights (EDRi.org) und gelegentliche netzpolitik.org-Autorin. Uns gegenüber erklärte sie:
„Bei der sehr ähnlichen Maßnahme der Vorratsdatenspeicherung lehnte der Bürgerrechtsausschuss 2005 den Richtlinienvorschlag ab, revidierte dann nach den Anschlägen in Madrid und London seine Meinung, bis der EuGH die Richtlinie schließlich für illegal erklärte. Dasselbe Schicksal scheint auch die PNR-Richtlinie zu ereilen.“
In einer Presseerklärung sagte der EDRi-Executive Director Joe McNamee:
„Sadly, the Civil Liberties Committee appears unable to resist the temptation to reject its own considered views. It rejected illegal telecoms data retention, it then approved illegal telecoms data retention, it rejected PNR data profiling, it then adopted PNR data profiling. It approved bilateral deals to store PNR data for 15 years and for five and a half years and now a Directive with a storage period of five years. Meanwhile the European Court ruled that storage of personal data for arbitary periods is illegal, but respect for the law appears not to be a concern when adopting law enforcement measures.“
Harsche Kritik an dem Gesetzentwurf übte auch Alexander Sander, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft:
„Der Innenausschuss des EU-Parlaments hat heute den Grundstein für die Totalüberwachung des Reiseverkehrs von und nach Europa gelegt. Zu den geplanten Vorratsdatenspeicherungen des Kommunikations- und des Straßenverkehrs soll nun auch noch die Protokollierung des internationalen Flugverkehrs hinzukommen. Die angeblichen Sicherungen zum Schutz der Privatsphäre sind dabei nicht mehr als der dürftige und untaugliche Versuch, den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs zur anlasslosen Speicherung personenbezogener Daten nachzukommen.“
Update: Irrtümlich hatten wir zuerst nur „EU-Parlament beschließt Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten“ getitelt. Das war natürlich falsch und deswegen haben wir den Titel geändert.
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: Hacking-Team-Hack: Geheimdienst-Chef Zyperns zurückgetreten
Eine andere Form von Android-Hacking betreibt das italienische Hacking Team und lässt sich diese Dienstleistung gut bezahlen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC BY-NC-ND 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/redux/4043896244/">Patrick Lauke</a> : Hacking-Team-Hack: Geheimdienst-Chef Zyperns zurückgetreten Als eine der ersten handfesten Konsequenzen des Hacking-Team-Hacks ist der Chef des zypriotischen Geheimdienstes KYP, Andreas Pentaras, zurückgetreten. Die Behörde hatte mehrere Angriffsvektoren beim italienischen Hersteller von Überwachungssoftware erworben, die unter anderem Sicherheitslücken in Android-Mobiltelefonen ausgenutzt haben. Eine Ende Dezember 2014 ausgestellte 35.000 Euro schwere Rechnung listet die Anschaffung von „Physical Infection Vectors“ und „Remote Mobile Infections“ auf. Vorläufig unklar bleibt, welche Sicherheitslücken in welchen Android-Versionen betroffen sind.
Darüber hinaus finden sich zumindest drei weitere Abrechnungen [1, 2, 3] in den geleakten Dokumenten, die an den KYP gingen. Daraus geht hervor, dass der Geheimdienst eine Lizenz für das „Remote Control System“ Galileo erworben und in Summe 255.000 Euro dafür bezahlt hat. Bestandteil des Pakets war auch ein nicht näher spezifizierter „Remote Attack Vector“. In der Werbebroschüre für Galileo brüstet sich das Hacking Team damit, dass es ein Leichtes sei, Kontrolle über die gewünschten Ziele zu erlangen, um sie unabhängig von Verschlüsselung und Mobilität zu überwachen. Dabei spiele es keine Rolle, ob es sich um Android-Telefone oder um Windows-Rechner handle.
Die Enthüllung des Erwerbs von Sicherheitslücken ist deshalb brisant, weil die Überwachung von Telekommunikation in Zypern derzeit illegal ist. In einer Stellungnahme suchte sich Pentaras zu verteidigen, indem er auf die instabile politische Großwetterlage verwies: „Diese Technologie wird ausschließlich im Rahmen des nationalen Sicherheitsauftrags von KYP eingesetzt. Sie ist notwendig und wichtig, um angesichts der türkischen Okkupation [des nördlichen Teils der Insel] und der heutigen asymmetrischen Bedrohungsszenarien, bedingt durch die Instabilität unserer Region, zuverlässige Geheimdienstarbeit zu gewährleisten.“ Ein Regierungssprecher bestätigte den Rücktritt von Pentaras und betonte, dass dieser erfolgt sei, um die „Integrität der Behörde“ zu bewahren.
