Die Staatsschutz- und Projektdateien von Bundesverfassungsschutz, den Verfassungsschutzbehörden der Länder und Bundeskriminalamt sind mehrmals dafür kritisiert worden, zu viele Personen ohne jegliche Rechtsgrundlage zu beinhalten. Ulla Jelpke und weitere Abgeordnete der Linken haben daher eine Kleine Anfrage gestellt, die sich um die „Staatschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes“ dreht.
Schon 2012 Beanstandungen, Prüfungen erst zwei Jahre später
Grundlage für die Vermutung, es gebe Datenschutzdefizite in den Dateien und Datenbanken, ist insbesondere ein Prüfbericht des Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) zur Datei „Politisch motivierte Kriminalität – links-Zentralstelle“, die unter anderem die problematische Kategorie „Sonstige Personen“ enthielt unter der eine Vielzahl von Personen gespeichert waren, die zufällig im Umfeld tatsächlich Verdächtiger aufgetreten sind.
Obwohl der BfDI den Prüfbericht bereits 2012 veröffentlichte, begann das BKA mit der Prüfung der Dateien erst 2014, begründet das aber damit, man habe „die konzertierte Prüfung des kompletten Datenbestandes […] aus hiesiger Sicht zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ durchgeführt. Ulla Jelpke kommentiert:
Das BKA hat sich ganz schön lange Zeit gelassen, seine Dateien zu bereinigen. Das entspricht nicht gerade dem, was ich mir unter effektivem Datenschutz vorstelle.
Die Zweifel daran, dass die Dateienlandschaft des BKA den wesentlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen gerecht wird, sind längst nicht ausgeräumt. Dagegen spricht, dass es nur in drei Dateien effektive Bereinigungen gegeben hat. Auch die hohe Zahl sogenannter Kontakt- oder Begleitpersonen sowie ’sonstiger Personen’ lässt nichts Gutes ahnen, ebenso wie die Tatsache, dass die Gesamtzahl gespeicherter Personen mehr oder weniger konstant geblieben ist. Korrekturen hat es offenbar nur partiell gegeben.

Mitarbeiterschulungen statt zeitnaher Prüfung
Doch warum hat es so lange gedauert, bis das BKA tätig geworden ist? Begründet wird das mit „vorgeschalteten Mitarbeiterschulungen“, die Bewusstsein für die Defizite erzeugen sollten. Überhaupt beruft sich die Bundesregierung in ihrer Antwort wiederholt auf Sensibilisierungsmaßnahmen. Das Bundesinnenministerium – die offizielle Aufsichtsstelle des BKI – scheint das als hinreichenden Grund anzusehen, dem BKA zu vertrauen:
Die datenbesitzenden Stellen […] sind über die Problemstellung unterrichtet, sensibilisiert und in die Lage versetzt worden, die betroffenen Dateien eigenständig im Sinne der Auftragslage fortwährend zu prüfen sowie eine zukünftig datenschutzrechtlich konforme Speicherung zu gewährleisten.
Dabei reicht eine interne Prüfung ohne Kontrolle nicht. Das zeigt auch, wie von Jelpke erwähnt, dass maßgebliche Löschungen lediglich in drei Dateien ausgeführt wurden – in der Datei EGE Ausland‑Z, die mit Entführungsfällen im Ausland assoziierte Personen enthält, sowie den Dateien IntTE‑Z und IntTE-Z-S3 für internationalen Terrorismus. Besonders deutlich wird die vormals rechtswidrige und ausufernde Speicherung bei IntTE-Z-S3, dort wurden „von insgesamt 8170 Person/Ereignis-Beziehungen bislang 6815 Beziehungen gelöscht“. Das sind 6815 Beziehungen, die vermutlich lange Zeit rechtswidrig gespeichert waren – rund 83 Prozent des vormaligen Gesamtbestandes.
Das zeigt laut Jelpke, dass „bis zur Beanstandung durch die Datenschutzbeauftragte alle möglichen Personen in diesen Dateien gespeichert wurden, derer man habhaft werden konnte. Datenschutz wird in dieser Perspektive zur qualitätssichernden Begleitmaßnahme degradiert.“ Sie fordert auf, dass diese Haltung endlich überwunden werden müsse.
Mangelndes Vertrauen in Abgeordnete, daher keine Auskunft zu Datensätzen beim Bundesverfassungsschutz
Doch so viel zu den Dateien des BKA – mit Angaben zu den Datenbeständen des Bundesverfassungsschutzes wird anders umgegangen. Teile der Antworten sind als „Vertraulich – Nur für den Dienstgebrauch“, beziehungsweise „Geheim“ eingestuft. So etwa die Angaben zu den beim BfV zusammengeführten Dateien und den gespeicherten Personen. Eine komplette Auskunftsverweigerung gibt es auf die Frage hin, wie viele Datensätze zu wie vielen Personen verfügbar sind:

Auch die Hinterlegung der Antwort bei der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages scheidet aus, weil auch nur die geringe Gefahr des Bekanntwerdens das Wohl des Bundes gefährden kann. Eine Hinterlegung von Dateien mit Operativbezug […] in der Geheimschutzstelle würde die operative Zugangslage sowie operative Methodikfragen des BfV offenbaren.
[…]
In Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann.
Eine deutlichere Absage an das Vertrauen in das Parlament könnte es kaum geben. Hier werden also bewusst Informationen zurückgehalten, weil man den Abgeordneten nicht vertraut. Dabei sollte eine derartige Grundlage kein Entscheidungskriterium dafür sein, ob Informationen als geheimer als „Geheim“ eingestuft werden, nur weil Verfassungsschutz und Bundesregierung das gerne so hätten. Jelpke kritisiert:
Der wiederholte Hinweis auf angebliche Geheimhaltungserfordernisse ist unsinnig. Durch Angaben zu Dateibezeichnungen und gespeicherten Personen würde ganz bestimmt nicht das Staatswohl gefährdet. Es bleibt leider eine Zukunftsaufgabe, die Sicherheitsbehörden des Bundes zu grundrechtskonformem Verhalten zu zwingen.
Bundesverfassungsschutz außer Kontrolle
Aber einiges erfahren wir doch noch über die Rolle des BfV im Vergleich zum BKA: Beim BfV fand nach 2012 keinerlei Prüfung statt, ob Daten rechtmäßig gespeichert waren und sind. Das ist unverständlich und ein nicht hinzunehmender Umstand – wieder einmal kommt die mangelnde bzw. hier nicht vorhandene Kontrolle über Geheimdienstarbeit zum Vorschein. Jelpke bemerkt, dass der Datenschutz beim BfV „offensichtlich besonders klein geschrieben“ wird. Anders sei nicht zu erklären, „dass dessen Dateien nicht ebenfalls einer Überprüfung wie beim BKA unterzogen werden. Der Verfassungsschutz bleibt damit seiner grundrechtswidrigen Einstellung treu.“
Das zeigt sich auch bei der Frage, ob es nicht eventuell sinnvoll wäre, eine Meldepflicht für fälschlicherweise erfolgte Eintragungen gegenüber Betroffenen und Datenschutzbeauftragen einzuführen. Die Bundesregierung findet das nur bedingt plausibel:
Zu hinterfragen ist allerdings, ob der Ansatz – Sanktionen durch „negative Publicity“ – bei Sicherheitsbehörden sinnvoll bzw. notwendig ist. […] Zudem müsste eine solche Regelung […] auch sicherstellen, dass die Aufgabenwahrnehmung der Sicherheitsbehörden nicht beeinträchtig […] würde.
Die Regierung drückt hiermit deutlich aus, dass sie die Intransparenz des Verfassungsschutzes deckt und „negative Publicity“ vermeiden will. Unangenehme Tatsachen will man unter den Tisch kehren, das Informationsrecht der Betroffenen wird weggewischt.

Kapitalismuskritik ist keine ausreichende Grundlage für Annahme der Verfassungsfeindlichkeit
Doch wie landet man in einer Kartei verdächtiger und beschuldigter Personen? Die Regelungen scheinen teils beliebig – besonders deutlich wurde das am konkreten Beispiel bei einer Anti-Atomkraft-Demonstration, bei der viele der Teilnehmer – die lediglich von ihrem Versammlungs- und Demonstrationsrecht Gebrauch machten – in der Projektdatei „gewaltbereite extremistische Personen“ landeten, auf die sowohl BfV als auch BKA Zugriff haben. Die Regierung bestätigt, dass aufgrund der Teilnahme an einer Demonstration nicht generell von einer verfassungsfeindlichen Einstellung ausgegangen werden könne, aber das BMI vertritt die Ansicht, „dass aus linksextremistischer Sicht die Nutzung der Kernkraft einen Ausdruck des menschenverachtenden kapitalistischen Systems darstelle.“ Aber: „Die bloße Absicht, das kapitalistische System überwinden zu wollen, reicht für eine Speicherung von Personen nicht aus.“ Überraschung – doch eines bleibt traurig: Denn soll sich das BfV nicht eigentlich um verfassungs‑, ergo demokratiefeindliche – Bestrebungen kümmern und nicht Demokratie mit Kapitalismus verwechseln?
Und weiter zu gemeinsamen Projektdateien. Im vertraulichen Teil der Antworten (OCR-Volltext) erfahren wir von vier gemeinsamen Geheimdienstdateien. Einmal die Datei „Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan (IBP)“ von BND, BfV, MAD und diversen Landesverfassungsschutzämtern, von BKA und BfV geteilte Dateien zu „Gewaltbereiten Linksextremisten (GBL)“, „islamistisch-terroristischem Personenpotential (itP)“ und das „analytische Gesamtlagebild (GELA)“, das überdies von Landeskriminalämtern eingesehen werden kann.
Die IPB-Datei habe sich dabei als nicht sinnvoll erwiesen, GBL als „grundsätzlich geeignet“, itP wurde aus rechtlichen Gründen gelöscht.
Eines verwundert: Auskunftsersuche aus der Bevölkerung sei 2013 und 2014 nur in einem Fall komplett verweigert worden, insgesamt 13 zumindest teilweise. Das ist bei einer Anfragenmenge von 488 nicht besonders viele, zweifelhaft ist jedoch, wie aussagekräftig die betreffenden Antworten sind.
Fazit
Der Verfassungsschutz arbeitet in Hinblick auf die Speicherung von Personendateien weitgehend unkontrolliert. Beim BKA wurden weitreichende Löschungen durchgeführt, die zeigen, wie viele Personen vor dieser in den Dateien gespeichert wurden. Die Regierung stellt sich, wie so oft – hinter die Ermittlungs- und Geheimdienstbehörden und beweist damit ihre gleichgültige Haltung gegenüber der Wahrung der Rechte zu Unrecht Betroffener und ihre Unwilligkeit zu effektiver Geheimdienstkontrolle.
Volltext des vertraulichen – „Nur für den Dienstgebrauch“ – Teils der Antworten
VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH
Anlage zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, DIE LINKE,
„Staatsschutzdateien von Sicherheitsbehörden des Bundes“ vom 7. Juli 2015,
BT-Drs. 18/5490
Frage 15: Wie viele gemeinsame Projektdateien haben deutsche Geheimdienste, Polizei- und Zollbehörden seit dem Jahr 2006 geführt, und welchem Zweck dienten diese jeweils (bitte mit Titel angeben)?
Teilantwort zu Frage 15:
An der beim BND auf Grundlage des § 9a BNDG errichteten Datei „Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan“ (IBP) (kurz: „Madrassenprojekt“), nahmen neben dem BND, dem BfV und dem MAD auch die LfVs der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen teil. Ziel der projektbezogenen gemeinsamen Datei war die Zusammenführung von bei den deutschen Nachrichtendiensten vorliegenden Erkenntnissen zu radikalen oder extremistischen Bildungseinrichtungen in Pakistan sowie zu Personen, die aufgrund eines Verdachts auf terroristische Aktivitäten durch die beteiligten Behörden beobachtet werden, und deren Reisen nach und Aufenthalte in Pakistan oder unmittelbar in einer der bekannten Madrassen. Auf diese Weise sollte eine behördenübergreifende Analyse ermöglicht werden. Der Wirkbetrieb der Projektdatei wurde am 3. Juni 2009 vorläufig aufgenommen, so dass dieser Tag als offizieller Beginn der Frist gemäß ä 93 Abs. 4
Satz 1 BNDG (2 Jahre) festgelegt wurde.
Beim BfV wurden insgesamt drei Projektdateien gemäß § 22a BVerfSchG errichtet. Es handelte sich neben der mit dem BKA geführten Datei „Gewaltbereite Linksextremisten“ (GBL) um die mit dem BKA geführte Datei „islamistisch—terroristisches Personenpotential“ (itP) sowie die mit dem BKA, den Landesbehörden für Verfassungsschutz und den Landeskriminalämtern betriebene Datei „analytisches Gesamtlagebild“ (GELA).
Frage 16: Wie bewertet die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der Projektdateien (bitte möglichst konkrete Angaben zu Definition und Art des Erfolgs und zur Relevanz der Projektdatei dafür machen)?
Antwort zu Frage 16:
- Islamistische Bildungseinrichtungen Pakistan (IBP) (kurz: „Madrassenprojekt“)
Das Projekt hat sich als nur bedingt zielführend erwiesen. Letztlich ließen sich unter den vielen in Frage kommenden Madrassen (über 20.000) diejenigen, die für eine mögliche Radikalisierung ausreisender Personen relevant waren, nicht hinreichend identifizieren; zudem erwies sich im Laufe des Projektes, dass der Besuch einer Madrasse in Pakistan oftmals nicht das entscheidende Radikalisierungsmerkmal für ausreisende Persönen darstellte, sondern die Radikalisierung bereits vor Ausreise so weit fortgeschritten war, dass die Betroffenen sich – ohne Madrassen-Besuch – in Pakistan direkt militanten Gruppierungen anschlossen. Unter Gefahrenabwehrgesichtspunkten spielte die Projektdatei also nur noch eine untergeordnete Rolle.
- Projektdatei „Gewaltbereite Linksextremisten“ (GBL):
Diese Projektdatei war grundsätzlich geeignet, das gesamte linksextremistische Gewaltpotenzial sichtbar zu machen und besser aufzuklären. Dabei waren nicht nur die Personen von Interesse, die in einer der Behörden bearbeitet wurden, sondern auch die Menge, die dem jeweils anderen Bereich nicht bekannt war.
- „islamistisch-terroristisches Personenpotential“ (itP):
Die Projektdatei „itP“ war erfolgreich. Das ursprünglich temporär ausgerichtete Projekt hat sich zu einer Daueraufgabe verfestigt. Aufgrund des Entfallens des Projektcharakters wurde die Projektdatei aus rechtlichen Gründen gelöscht. - „analytisches Gesamtlagebild“ (GELA):
Gegenstand und Ziel des der Datei zugrundeliegenden Projektes war die Erstellung von zwei analytischen Gesamtlagebildern zum islamistischen Personenpotential in Deutschland für den AK II und den AK IV bzw. die in deren Zuständigkeitsbereich assoziierten Behörden. Dafür wurden die in der Datei gespeicherten Daten in anonymisierter Form statistisch aufbereitet, ausgewertet und analysiert.
