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  • : Amnesty-Studie: Weltweite Ablehnung von Massenüberwachung
    Quelle: <a href="https://amnestysgprdasset.blob.core.windows.net/media/8891/amnesty_poll-03.jpg">amnesty.org</a>
    Amnesty-Studie: Weltweite Ablehnung von Massenüberwachung

    Amnesty International hat heute die Ergebnisse ihrer neuen Studie zur globalen Massenüberwachung im Rahmen ihrer Kampagne #UnfollowMe vorgestellt.

    Die Umfrage, an der sich etwa 15.000 Personen beteiligten, wurde in 13 Ländern auf allen Kontinenten durchgeführt. Die Teilnehmer sollten Fragen zur Akzeptanz von Überwachungsmaßnahmen der eigenen Regierung und der US-Regierung beantworten. Zudem wurde abgefragt, ob Internet-Unternehmen, wie Google, Microsoft und Yahoo, private Kommunikation vor staatlichen Zugriffen schützen sollten und ob das Wissen, überwacht zu werden, sich auf das Verhalten der Befragten auswirken würde.

    Die Ergebnisse (ods): 71% der Befragten sprechen sich gegen Internetüberwachung durch US-Behörden aus. In Länder, in denen Anrufe von obersten Politikern überwacht wurden, wie Deutschland und Brasilien, ist der Prozentsatz mit rund 80% höher.

    Am niedrigsten fällt die Ablehnung von Überwachungsmaßnahmen in Frankreich aus. Das gilt nicht nur für die US-Behörden, sonder auch für die eigene Regierung. Die Umfrage wurde jedoch kurz nach dem Anschlag auf die Charlie Hebdo Redaktion durchgeführt.

    60% der Befragten waren der Ansicht das Internetfirmen ihre privaten Daten vor staatlichen Zugriffen schützen sollten. 10% der Befragten gaben an, dass sie ihre Regierung weniger kritisieren würden, wenn sie wissen würden, dass Geheimdienste ihre Telekommunikationsdaten abfangen und speichern. Die Ergebnisse der Studie gibt es hier im ods-Format.

    18. März 2015 1
  • : Medienanstalt Berlin-Brandenburg kritisiert Vorschlag zu Störerhaftung
    Medienanstalt Berlin-Brandenburg kritisiert Vorschlag zu Störerhaftung

    Die Medienanstalt der Länder Berlin und Brandenburg (mabb) spricht sich gegen eine rückschrittliche Regelung der Störerhaftung im Telekommunikationsgesetz aus. Schon seit längerem fördert der Verband freie WLAN-Stukturen wie Freifunk und beitreibt selbst Hotspots. Probleme mit Rechtsverstößen, die eine Verschärfung der Nutzungsüberwachung nötig machen würden, seien nie aufgetreten . Momentan sieht sie das fortschreitende Entstehen freier Internet-Infrastrukturen in Gefahr:

    Ausgerechnet der eigentlich der Erleichterung des WLAN-Zugangs dienende Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gefährdet nun diesen Zugang. Anstatt einen unkomplizierten Zugang zu öffentlichen WLAN-Netzen zu ermöglichen und Rechtssicherheit zu schaffen, droht ein unnötiger Anmelde- und Registrierungsprozess. Die Bundesnetzagentur plant zudem eine Verschärfung der Überwachung öffentlicher Hotspots, die praktisch ebenfalls den einfachen Zugang behindern könnten.

    Noch gravierender sind die Nachteile für nicht-kommerzielle Anbieter. Freifunknetze würden nicht von der Störerhaftung ausgenommen sein und gegenüber geschäftlichen Anbietern benachteiligt. Das könnte das Ende eines wichtigen zivilgesellschaftlichen Engagements bedeuten.

    18. März 2015 2
  • : #rp15: Kostenlos zur re:publica? Jetzt als Helfer registrieren
    #rp15: Kostenlos zur re:publica? Jetzt als Helfer registrieren

    rp15_banner_2Vom 5. bis 7. Mai findet zum neunten Mal unsere re:publica in Berlin statt. Wie in jedem Jahr gibt es wieder die Möglichkeit, durch eine Helferschicht kostenlos an der re:publica teilnehmen zu können. Dafür wurde heute die Registrierung freigeschaltet.

    Meine Geheimtipps sind ja Schichten als StagemanagerIn oder Technik/Kopfhörerbühne, da man dabei auch noch Programm einer Bühne komplett mitbekommt. Aber es gibt noch eine Menge mehr Möglichkeiten. Also schnell registrieren, bis die Plätze weg sind, denn es gibt nur rund 400 Schichten.

    Tickets kosten nach Abschluß der Earlybird-Phase mittlerweile 195 Euro oder reduziert 99 Euro. Die Liste der Speaker wird täglich größer, wie in jedem Jahr ist viel Netzpolitik auf den mehr als 11 Bühnen parallel dabei.

    17. März 2015
  • : Frankreich blockt „djihadistische“ Webseiten
    Frankreich blockt „djihadistische“ Webseiten

    frankreich_terrorismus_sperre

    Die französische Regierung hat die Sperrung von fünf Webseiten angeordnet, deren Inhalte Terrorismus verherrlichen sollen. Die Sperrung betrifft alhayatmedia.wordpress.com, jihadmin.com, mujahida89.wordpress.com, is0lamanation.blogspot.fr und islamic-news.info. Die Maßnahmen finden im Rahmen des im November 2014 erlassenen Anti-Terrorismus-Gesetzes in Frankreich statt, das die Sperrung von Inhalten erleichtert. Der aktuelle Fall ist die erste Anwendung der neuen Gesetze – ganz ohne richterliche Verfügung. Festzulegen, wer terroristische Inhalte verbreitet oder nicht und wer geblockt werden soll, liegt damit im alleinigen Ermessensspielraum des Innenministeriums. Ohne jegliche richterliche, geschweigedenn demokratische, Kontrolle.

    Die Blockierung der Websites, beziehungsweise die Weiterleitung auf die Seite des französischen Innenministeriums, wird bisher nur über DNS-Sperren umgesetzt und ist daher durch die Nutzung alternativer DNS-Server leicht umgehbar.

    17. März 2015 3
  • : Umfrage: In den USA hat ein Drittel der Bevölkerung etwas getan, um sich vor Überwachung zu schützen
    Umfrage: In den USA hat ein Drittel der Bevölkerung etwas getan, um sich vor Überwachung zu schützen

    Das US-amerikanische Pew Research Center hat untersucht, wie sich amerikanische Bürger mit den Erkenntnissen aus den Snowdenenthüllungen arrangiert und welche Konsequenzen sie für ihr Internetnutzungsverhalten gezogen haben.

    Kernergebnisse waren:

    • 34% haben _irgendetwas_ getan, um ihre Daten besser vor dem Zugriff durch die Regierung zu schützen.
    • 25% haben ihr Verhalten „grundlegend“ geändert.
    • Diejenigen, die besser über die Enthüllungen informiert sind, haben ihr Verhalten häufiger verändert.
    • Die meisten ergriffenen Maßnahmen sind vergleichsweise einfach (z.B. Passwortwechsel), Maßnahmen wie Mailverschlüsselung sind vergleichsweise rar.
    • 31% wissen nicht einmal von der Existenz von Programmen für Mailverschlüsselung.
    • 54% glauben, es sei schwierig, sich vor Überwachung zu schützen.

    Ein weiterer Teil der Studie beschäftigte sich damit, wie die Überwachung durch Geheimdienste von der Bevölkerung gesehen wird. Ähnliches wurde bereits im Juli 2014 für den internationalen Vergleich erhoben. Dabei hat sich die Akzeptanz für die Überwachung von mutmaßlichen „Terroristen“ noch erhöht. Von 73% auf 82% in der amerikanischen Bevölkerung. Außerdem würden 65% der Überwachung derjenigen zustimmen, die Begriffe wie „Explosives“ oder „Automatische Waffen“ in ihren Suchanfragen verwenden.

    17. März 2015 3
  • Neues Verfassungsschutz-Gesetz: „Wird Zielsetzung nicht gerecht und verweigert überzeugende Begründung“
    Neues Verfassungsschutz-Gesetz „Wird Zielsetzung nicht gerecht und verweigert überzeugende Begründung“

    Vor einem Monat haben wir einen internen Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes veröffentlicht. Dabei haben wir uns auf die neuen Kompetenzen des Auslandsgeheimdiensts BND und die neuen Überwachungs-Befugnisse zum „Gefahrenbereich Cyber“ konzentriert.

    Die Humanistische Union hat jetzt eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf veröffentlicht, die sich auf die Regelungen zu den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern konzentriert und an die entsprechenden Politiker/innen verschickt wird.

    Diesen Reformbedarf will der Referentenentwurf gemäß den Ausführungen im Vorblatt aufgreifen, „um extremistischen und terroristischen Bestrebungen künftig effektiver entgegentreten zu können“. Dafür sei eine bessere Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder erforderlich, und für den Einsatz von Vertrauensleuten werde „ein gesetzlicher Rahmen gesetzt“. Dies bedeute einen Mehraufwand von 261 Planstellen und damit verbundenen € 17 Mio.
    Personalkosten.

    Der selbst gesetzten Zielsetzung wird der Entwurf nicht gerecht und er verweigert weitgehend für die von ihm vorgesehenen Regelungen eine überzeugende Begründung.

    Diese Stellungnahme beschränkt sich auf vier bürgerrechtliche, rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Schwerpunkte des Entwurfs, die aus Sicht der Humanistischen Union nicht hingenommen werden können.

    Die sieben Seiten gibt’s als PDF, dazu einen Blogbeitrag und einen Brief an Justizminister Heiko Maas:

    Der Gesetzentwurf wird seinem selbstgestellten Anspruch, die Lehren aus dem Versagen der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex zu ziehen, keineswegs gerecht; an manchen Stellen wird gar das Gegenteil erreicht: Der Entwurf legalisiert die Vertuschung selbst schwerer Straftaten sowie die Behinderung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Sofern der Verfassungsschutz über Informationen zu konkreten Gefahren für Leib und Leben von Personen verfügt, ist aus unserer Sicht eine Pflicht zur Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden unumgänglich. Andererseits wird im Gesetzentwurf die Weitergabe von Informationen über Sachbeschädigungen an die Polizei erlaubt, was das Trennungsgebot einmal mehr aufweicht. Der Einsatz von V‑Personen wird entgegen der Behauptung des Gesetzentwurfs nicht be‑, sondern eher entgrenzt. Das Bundesamt entschiede nach wie vor allein über den Einsatz von VLeuten, eine Anordnung durch Richter oder die G10-Kommission ist nicht vorgesehen. Die Regeln zur Eignung und Tauglichkeit der Auswahl von V‑Personen erweisen sich als weitgehend unwirksam, eine Zusammenarbeit ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die V‑Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen haben. Da von den Regeln explizit Informanten und Gewährspersonen ausgenommen sind, ist eine weitere Grauzone zu befürchten.

    16. März 2015 1
  • : Am Donnerstag: Nächster #NSAUA im Bundestag mit BND-Zeugen
    Am Donnerstag: Nächster #NSAUA im Bundestag mit BND-Zeugen

    Am Donnerstag gibt es die nächste Sitzung des Geheimdienst-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag. Wir werden wie immer vor Ort sein und ein Liveblog-Protokoll des Verhörs machen. Wer sich das mal aus nächster Nähe ansehen will: Es gibt noch Plätze, und der Eintritt ist frei.

    Als Zeuge geladen ist Harald Fechner, von 2008 bis 2009 beim BND Abteilungsleiter für technische Aufklärung. Aussagen soll auch der BND-Jurist A. F., der von 2009 bis 2014 mit den sich aus dem Grundgesetz-Artikel 10 über den Schutz des Fernmeldegeheimnisses für den BND ergebenden Konsequenzen befasst war. […] Bei Fechners Befragung dürfte das gesamte Spektrum der Probleme zur Sprache kommen, die mit den Operationen in Bad Aibling, „Eikonal“ und „Glotaic“ verbunden sind. Im bayerischen Bad Aibling wertet der BND die internationale Satellitenkommunikation aus, zeitweise geschah dies in Kooperation mit der NSA. […] Konfrontiert sehen dürfte sich der Zeuge unter anderem mit einer Frage, die sich als besonders neuralgisch entpuppt. Alle BND-Zeugen haben betont, bei den drei Operationen seien jährlich nur wenige hundert Meldungen Richtung USA geflossen – unter denen sich keine „G‑10-Daten“ befunden hätten, die sämtlich aus den Datenströmen aussortiert worden seien. Aber hat die Filtertechnik funktioniert? NSA und CIA erhielten zudem „Metadaten“, wie Verbindungsdaten im Fachjargon heißen.

    16. März 2015 1
  • : WDR-Multimedia-Reportage zu Rechtsfragen in sozialen Netzwerken
    WDR-Multimedia-Reportage zu Rechtsfragen in sozialen Netzwerken

    Die WDR-Onlineredaktion hat ihr Pageflow-Tool genutzt, um zusammen mit den beiden Juristen Thorsten Feldmann und Henning Krieg „Tipps für die Nutzung sozialer Netzwerke“ zu geben: „Posten, Liken, Teilen – aber sicher“.

    Posten, Liken, Teilen 2015-03-16 15-09-22

    Thorsten und Henning halten traditionell auf unserer re:publica-Konferenz eine Session über „Rechtsfragen bei der Nutzung sozialer Medien“. Thorsten Feldmann und seine Kanzlei JBB unterstützen uns bei unserer Arbeit in rechtlichen Fragen, wenn wir z.B. Abmahnungen bekommen oder unsere Informationsfreiheitsrechte durchsetzen wollen.

    16. März 2015 1
  • : Nein zur Netzneutralität: Merkel auf der CeBIT
    Nein zur Netzneutralität: Merkel auf der CeBIT

    Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich bei der Eröffnungsveranstaltung der CeBIT unter dem diesjährigen unaussprechlichen Motto „d!conomy“ mit einer Rede die Ehre gegeben, in der sie die „Digitale Agenda“ der Bundesregierung angepriesen hat.

    Dass es mit der Umsetzung des netzpolitischen Programms nicht weit her ist, räumt die Bundesregierung zwar selbst ein. Dennoch stellte Merkel in zehn Punkten die geplanten Vorhaben dar.

    Sie bekräftigt ihre Position: Merkel spricht sich erneut gegen Netzneutralität aus und möchte diese Haltung weiterhin auch in Europa durchsetzen.

    Die Bundesregierung vertritt hierbei eine Position, die nicht einfach nur auf Best Effort abstellt, sondern die auch bestimmte Dienste, die sicher funktionieren müssen, genau im Blick hat. Ich glaube, mit dieser Position gibt es gute Möglichkeiten, auch in Europa einen Abschluss zu finden.

    Sie verweist außerdem auf den Entwurf für das IT-Sicherheitsgesetz, den die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, dessen Grundsätze sie ebenfalls auf der europäischen Ebene umsetzen möchte:

    Ich glaube, dass dieses IT-Sicherheitsgesetz damit auch die Blaupause dafür liefert, wie wir uns dann in Brüssel bei den entsprechenden Themen aufstellen.

    Soweit also nicht viel Neues oder Spannendes von Seiten Merkels. Aber Günther Oettinger ist ja auch auf der CeBIT. :}

    16. März 2015 10
  • : Informationsrechtler Thomas Hoeren zur Neuregelung der Störerhaftung: „Entwurf in jeder Hinsicht unsinnig“
    Informationsrechtler Thomas Hoeren zur Neuregelung der Störerhaftung: „Entwurf in jeder Hinsicht unsinnig“

    Thomas Hoeren ist Professor für Informationsrecht und Rechtsinformatik an Universität Münster und geht auf seinem Blog bei Beck-Online hart mit dem Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung der WLAN-Störerhaftung ins Gericht, bezeichnet ihn als „eine einzige Unverschämtheit“:

    Der Entwurf hat das Ziel, den Ausbau öffentlicher WLAN-Netze in den Städten vorantreiben. Soweit Neusprech. In Wirklichkeit geht es um eine radikale Verschärfung der Haftung für WLAN-Betreiber. Personen, die anderen über ihr WLAN Zugang zum Internet gewähren, sollen nämlich nur dann nicht als Störer für Rechtsverletzungen Dritter verantwortlich sein, wenn sie “zumutbare Maßnahmen” zur Verhinderung solcher Verstöße ergriffen haben. Dazu müssen die Anbieter ihren Anschluss verschlüsseln und dürfen den Zugang nur solchen Nutzerinnen und Nutzern ermöglichen, die zuvor eingewilligt haben, keine Rechtsverletzungen zu begehen. Rein private, nicht geschäftsmäßige WLAN-Anbieter – wie z.B. die Freifunker – sollen nach dem Entwurf nur dann in den Genuss der Haftungsfreistellung kommen, wenn sie darüber hinaus auch die Namen der Nutzerinnen und Nutzer kennen. Wieso private Netzbetreiber gegenüber gewerblichen Providern so schlecht gestellt werden, versteht keiner.

    In den Kommentaren zu seinem Beitrag legt Hoeren noch nach und bezeichnet den „Entwurf in jeder Hinsicht unsinnig“:

    Um nur ein Beispiel zu bringen: Das Haftungsprivileg für gewerbliche WLAN-Provider soll nur dann greifen, „wenn dieser den Zugang zum Internet nur dem Nutzer gewährt, der erklärt hat, im Rahmen der Nutzung keine Rechtsverletzungen zu begehen“. Was geschieht, wenn der Provider nicht nachweisen kann, das er eine solche Erklärung im jeweiligen Einzelfall eingeholt hat? Er haftet dann als Täter voll für alle Rechtsverletzungen durch den Nutzer (egal aus welchem Rechtsgrund). Wer sollte ein solches Risiko eingehen wollen.

    Hoerens Fazit:

    Wer schreibt eigentlich solch einen Unsinn? Und wieso geht so etwas ins Kabinett? Und wer stoppt diesen Zug? Langsam wird man müde und verbittert, wenn man sich die Qualität der Gesetzgebung in Deutschland ansieht.

    15. März 2015 4
  • Urteil des Verfassungsgerichts: Auch Bulgarien erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig
    Urteil des Verfassungsgerichts Auch Bulgarien erklärt Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig

    Der Sofia Globe berichtet: Bulgaria’s Constitutional Court scraps data retention provisions

    Das Verfassungsgericht der Republik Bulgarien erklärte am 12. März Bestimmungen im „Electronic Communications Act“ zur Vorratsdatenspeicherung als verfassungswidrig.

    Die Urteilsbegründung kommt später. Geklagt hatte der Bürgerbeauftragte Konstantin Penchev direkt nachdem der EuGH die EU-Richtlinie gekippt hatte.

    Erst gestern hatte das oberste Gericht in den Niederlanden das dortige Gesetz gekippt und aufgehoben.

    Es bleibt dabei: Die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation muss auf EU-Ebene und in Mitgliedsstaaten beendet werden.

    Update: Das Gericht hat eine offizielle Meldung auf seiner Webseite. Übersetzung:

    Das Verfassungsgericht hat in seiner Sitzung vom 12. März 2015 ein Urteil im Verfassungs-Fall 8/2014 vom Bürgerbeauftragten der Republik Bulgarien gefällt.

    In seiner Entscheidung erklärte der Gerichtshof die Artikel 250a, 250e, 251 und 251a des Gesetzes über elektronische Kommunikation für verfassungswidrig.

    Der vollständige Wortlaut der Entscheidung wird später veröffentlicht.

    12. März 2015 4
  • : Welttag gegen Internetzensur
    Welttag gegen Internetzensur

    Heute ist Welttag gegen Internetzensur. Aus diesem Anlass hat Reporter ohne Grenzen neun in elf Ländern gesperrte Webseiten gespiegelt und damit wieder zugänglich gemacht. Darunter befinden sich unter anderem Seiten aus Russland, China, Bahrain und Vietnam.

    Reporter ohne Grenzen zählt die Länder, in denen die zuvor blockierten Seiten zugänglich gemacht wurden, wegen ihrer scharfen Zensur zu den Feinden des Internets. Mit ihrer Great Firewall schottet etwa die Regierung in Peking das Internet für Chinas Bürger ab, neben zahlreichen Webseiten sind auch Facebook, Twitter und zunehmend VPNs blockiert. 29 Journalisten und 72 Blogger sind inhaftiert. Im Iran, wo derzeit 17 Journalisten sowie 28 Onlineaktivisten und Bürgerjournalisten hinter Gitter sitzen, arbeitet die Regierung seit Jahren an einem „halalen“, vollständig staatlich kontrollierten Internet. Dort sollen mehrere Millionen Webseiten blockiert sein.

    Klar, neun Webseiten sind ein symbolischer Anfang. Doch, wenn auch etwas versteckt, findet sich eine Anleitung, wie man selbst Seiten spiegeln kann, um mehr Inhalte wieder zugänglich zu machen.

    12. März 2015 1
  • : Wikimedia, Human Rights Watch, Privacy International und andere verklagen die NSA
    Wikimedia, Human Rights Watch, Privacy International und andere verklagen die NSA

    Die Wikimedia gab gestern in der New York Times bekannt, dass sie zusammen mit Human Rights Watch, PEN, Amnesty International und anderen die NSA aufgrund der bekanntgewordenen Massenüberwachung verklagt. Die Klage richtet sich gegen die Einschränkung der Meinungs- und Redefreiheit:

    Upstream surveillance hinders the plaintiffs’ ability to ensure the basic confidentiality of their communications with crucial contacts abroad – among them journalists, colleagues, clients, victims of human rights abuses, and the tens of millions of people who read and edit Wikipedia pages.

    11. März 2015 1
  • : Weitere Enthüllungen: Neuseeland spioniert noch mehr Nationen aktiv aus
    Weitere Enthüllungen: Neuseeland spioniert noch mehr Nationen aktiv aus

    Tröpfchenweise neue Enthüllungen über neuseeländische Spionageaktivitäten. Diesmal: Neuseelands Geheimdienst GCSB späht seine Handelspartner aus. Die Anzahl der bekannterweise ausgespähten Gebiete erhöht sich damit auf 20, über pazifische Inselstaaten hinaus jetzt auch unter anderem die Antarktis [!], China – Hauptexportpartner der Nation -, Vietnam, Pakistan, Iran und Irak – willkommene Ziele für die NSA, die im Rahmen der Five-Eyes-Partnerschaft an den Erkenntnissen der Neuseeländer teilhaben darf.

    Ebenso neu ist, dass Neuseeland auch aktive Hacking- und Malware-Angriffe ausführt, mit einer Plattform namens WARRIORPRIDE. Weitere Erkenntnisse zeigt eine Weltkarte aus einer NSA-Präsentation von 2012, die den Analyseerfolg von Kommunikationsnetzwerken porträitiert, die von den Five Eyes überwacht werden. Mutmaßlich leistete GCSB dabei einen wesentlichen Beitrag, ein Report von 2009 berichtete:

    Increased collaboration across GCSB Units and Directorates, and between Five Eyes partners, within a dynamic communications environment, is making a significant difference in the understanding of networks, and potentially our capability to exploit those networks.

    Damit reiht sich Neuseeland in eine Ausspähen-unter-Freunden-Tradition ein, aber wie Ex-NSA- und CIA-Direktor Michael Hayden kürzlich in einer Rede verkündete: Erwachsene machen das so, da soll man sich nicht so anstellen. Die Regierung Neuseeland bleibt unterdessen bei ihrer Taktik, die enthüllten, „gestohlenen“ Dokumente in Frage zu stellen und sich weiteren Kommentaren zu verweigern.

    11. März 2015 1
  • : MDR-FAKT: US Geheimdienste sind gute Kunden von SAP
    MDR-FAKT: US Geheimdienste sind gute Kunden von SAP

    Die Totalüberwachung von NSA & Co wird unterstützt durch deutsche Qualitätsarbeit. Das Poltik-Magazin MDR-Fakt berichtete gestern, dass SAP als Dienstleister (nicht nur) US-Geheimdienste dabei unterstützt, unsere Grundrechte zu verletzen: IT-Riese SAP liefert US-Diensten Überwachungssoftware.

    US-Geheimdienste wie die NSA nutzen für die massenhafte Überwachung von Menschen und deren Daten Technologien des deutschen IT-Konzerns SAP. Das haben Recherchen des ARD-Magazins FAKT ergeben. Danach nutzen US-Geheimdienste Technologien, die auf der hat SAP-Datenbank-Software Hana basieren. Mit dieser ist die schnelle Verarbeitung von großen Datenmengen möglich.[…] SAP äußerte sich zu einer Anfrage von FAKT zu dem Thema nicht. Auf mögliche Interessenkonflikte angesprochen, sagte die SAP-Direktorin Ingrid Helen-Arnold lediglich, man sehe sich nicht als Zulieferer für US-Geheimdienste. Vielmehr habe das Unternehmen eine große Verantwortung und „die Möglichkeit, am Markt Standards zu setzen“.

    Vielen Dank an SAP für die große Verantwortung, die Totalüberwachung der digitalen Welt mit ausbauen zu dürfen.

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    11. März 2015 6
  • : „Hightech-Strategie“ der Bundesregierung: 180 Millionen für die Sicherheit (Update)
    „Hightech-Strategie“ der Bundesregierung: 180 Millionen für die Sicherheit (Update)

    Die Bundesregierung hat bekanntgegeben, dass die Bundesminister sich auf ein Rahmenprogramm zu Fragen von IT-Sicherheit im Kontext der Hightech-Strategie geeinigt haben:

    Klar ist: Computerkriminalität und das Ausspionieren von Daten nehmen zu. 2013 stieg die weltweite Zahl von Angriffen auf die IT-Sicherheit um 48 Prozent auf insgesamt fast 43 Millionen. Das entspricht 117.330 Angriffen pro Tag. Der wirtschaftliche Schaden liegt bei geschätzten 575 Milliarden Dollar.

    Wir brauchen daher IT-Sicherheit. Auf neue Schutzmechanismen folgen aber meist neue Angriffsmethoden. Daher ist IT-Sicherheit in erster Linie als vorausschauender Prozess zu verstehen. Aufgabe der Forschung ist es, innovative Schutzmaßnahmen und belastbare Lösungen zu entwickeln, die auch in Zukunft funktionieren und den Teufelskreis durchbrechen.

    Das Rahmenprogramm umfasse vier Schwerpunkte: Technische Lösungen und Verschlüsselung, Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit von IKT-Systemen, Absicherung von kritischen Infrastrukturen vor Angriffen, bedienbare Technologien zum Schutz der Privatsphäre des Einzelnen. Das Programm soll von 2015 bis 2020 laufen. Das Ressort-zuständige Bundesforschungsminitserium gibt an, 180 Millionen in Forschung investieren zu wollen.

    Wir sind gespannt, inwiefern das Rahmenprogramm Neuerungen im Vergleich zu den Punkten in der bisherigen Hightech-Strategie enthält und haben den Text angefragt.

    [Update: Text ist hier zu finden]

    11. März 2015 4
  • : Die Taliban-artigen EU-Abgeordneten fordern erneut Schutz der Netzneutralität
    Die Taliban-artigen EU-Abgeordneten fordern erneut Schutz der Netzneutralität

    In dem „Bericht über den Jahresbericht über die EU-Wettbewerbspolitik“ haben die Taliban-artigen EU-Abgeordneten erneut bekräftigt, dass ihnen Netzneutralität wichtig ist und dass rechtlich verankert werden soll, „dass der gesamte Datenverkehr im Internet gleich behandelt wird, ohne dass es zu Diskriminierung, Einschränkung oder Interferenz kommt;“.

    Die beiden relevanten Paragraphen:

    51. verweist darauf, dass die Netzneutralität von größter Bedeutung ist, um Diskriminierung zwischen Internetdiensten zu verhindern und für vollständigen Wettbewerb zu sorgen;

    52. hebt hervor, dass es im Interesse der Förderung des Wettbewerbs, der Ankurbelung des Wachstums und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und des Verbrauchervertrauens im digitalen Bereich unerlässlich ist, die Fragmentierung des digitalen Binnenmarktes zu überwinden, indem die Art bestehender Hindernisse für Schlüsselsektoren des Markts untersucht und die Offenheit des Internets und die Netzneutralität im EU-Recht verankert werden, um dafür zu sorgen, dass der gesamte Datenverkehr im Internet gleich behandelt wird, ohne dass es zu Diskriminierung, Einschränkung oder Interferenz kommt; ist der Ansicht, dass offene Standards und Interoperabilität zu fairem Wettbewerb beitragen; betont, dass die Wettbewerbspolitik zukunftssicher sein und neuen Arten des Online-Verkaufs Rechnung tragen muss;

    11. März 2015 6
  • : iSpy: The CIA Campaign to Steal Apple’s Secrets
    iSpy: The CIA Campaign to Steal Apple’s Secrets

    The Intercept berichtet über Dokumente aus dem Jahr 2012 (wohl aus dem Snowden-Fundus), wonach die CIA damals Konferenzen darüber machte, wie man am Besten OSX/iOS knacken könnte: The CIA Campaign to Steal Apple’s Secrets.

    By targeting essential security keys used to encrypt data stored on Apple’s devices, the researchers have sought to thwart the company’s attempts to provide mobile security to hundreds of millions of Apple customers across the globe. Studying both “physical” and “non-invasive” techniques, U.S. government-sponsored research has been aimed at discovering ways to decrypt and ultimately penetrate Apple’s encrypted firmware. This could enable spies to plant malicious code on Apple devices and seek out potential vulnerabilities in other parts of the iPhone and iPad currently masked by encryption.

    10. März 2015 2
  • : Noch in ARTE-Mediathek: Alle drei Staffeln von dänischer Politik-TV-Serie Borgen
    Noch in ARTE-Mediathek: Alle drei Staffeln von dänischer Politik-TV-Serie Borgen

    BorgenIn der ARTE-Mediathek finden sich die kommenden Tage bis zur Depublizierung alle drei Staffeln der dändischen TV-Serie „Borgen – Gefährliche Seilschaften“. Die Politik-Serie ist mit das Beste, was bisher fürs Fernsehen produziert wurde und die europäische Antwort auf West Wing. Besonders die ersten beiden Staffeln sind empfehlenswert. Hier ist S01e01.

    Also schnell anschauen oder mit Mediathekview herunterladen und später anschauen.

    10. März 2015 22
  • : „Lügenpresse“ und Co: Warum die Medien am Pranger stehen
    „Lügenpresse“ und Co: Warum die Medien am Pranger stehen

    Michael Meyer hat für Deutschlandradio Kultur ein lesens- und hörenswertes Feature über „Lügenpresse und Co: Warum die Medien am Pranger stehen“ produziert.

    Franz-Josef Strauß beschimpfte Journalisten als „jaulende Hofhunde“, Helmut Schmidt als „Wegelagerer“, Kanzler Kohl stempelte sie zu Gesinnungsjournalisten, Otto Graf Lambsdorff sprach von „journalistischen Todesschwadronen“, Oskar Lafontaine von „Schweinejournalismus“ und der ehemalige Außenminister Joschka Fischer von „Fünf-Mark-Nutten“. Auch auf den Ranking-Listen der glaubwürdigsten und anerkanntesten Berufe landen Journalisten regelmäßig auf den hinteren Plätzen, übrigens: in enger Nachbarschaft zu Politikern. Nicht nur die Politik, auch das Publikum hatte schon weit vor den Pegida-Demonstrationen, keine gute Meinung von den Übermittlern oft unangenehmer Botschaften. Schon der Soziologe Max Weber erkannte im 19.Jahrhundert in den Journalisten eine „Pariakaste“, deren Berufsstand fast systemimmanent eine Distanz zur Gesellschaft ausmache.

    Hier ist die MP3.

    10. März 2015 10