Noch in ARTE-Mediathek: Alle drei Staffeln von dänischer Politik-TV-Serie Borgen

BorgenIn der ARTE-Mediathek finden sich die kommenden Tage bis zur Depublizierung alle drei Staffeln der dändischen TV-Serie „Borgen – Gefährliche Seilschaften“. Die Politik-Serie ist mit das Beste, was bisher fürs Fernsehen produziert wurde und die europäische Antwort auf West Wing. Besonders die ersten beiden Staffeln sind empfehlenswert. Hier ist S01e01.

Also schnell anschauen oder mit Mediathekview herunterladen und später anschauen.

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22 Ergänzungen

  1. Schon getan!
    Für die Episoden gilt auch die 7-Tage-Regel oder wird die bei solchen Aktionen verkürzt?

  2. Da muss ich widersprechen.
    Die beste europäische Politik-Serie ist Armando Iannuccis „The Thick of it“ (Geschmacksache, jaja).
    Ich weiß allerdings nicht, ob das jemals im deutschen Fernsehen lief. Aber der Spinoff-Film „In the Loop“ (zu deutsch „Kabinett außer Kontrolle) ist auch sehr gelungen.

      1. ich hab bei Arte über MediathekView über 5Mb/sek, download ehhh ich mein natürlich Aufzeichnungsgeschwidnigkeit. Und der Flaschenhals ist wohl eher bei mir, also denke das geht noch schneller.

  3. Ja, mal abgesehen von der netz- und urheberrechtlichen Stimmung hier bei Netzpolitik.org, die ich zu 90 % teile: Ist das nicht Anstiftung zu einer Straftat? Ich mein ja nur, Netzpolitk.org ist zu wichtig, als dass meine Spenden für Geldstrafen draufgehen?

    http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html

    http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__26.html

    Oder weiß jemand, dass das Downloaden (= Kopieren entgegen den Bestimmungen der „Mediatheken“) hier aus anderen, besonderen Gründen zulässig ist?
    Man komme mir nicht mit dem simplen „Hab-ich-mit-GEZ-Gebühr-schon-bezahlt!“ … das finde ich langweilig.

    1. Du findest es langweilig, und andere halten es für ihr gutes moralisches Recht auf Partizipation.

      http://dejure.org/gesetze/GG/5.html

      https://de.wikipedia.org/wiki/Ziviler_Ungehorsam

      Nur weil wir von Dinosauriern regiert werden, heißt das noch lange nicht auf technischen Fortschritt zu verzichten, auf barrierefreien Zugang zu Kultur und Wissen, und sich an einen gesellschaftlichen Konsens zu halten, den signifikante Teile der Gesellschaft nicht mehr teilen, und der technologisch überholt ist.

      Wird Zeit das Zensurheberrecht abzuschaffen.

      1. Wenn du einen guten Song komponiert hast und die NPD nutzt ihn für ihre Wahlwerbung, was hältst du dann vom Recht des Urhebers (Komponisten), die Verwendung deines Songs selbst zu bestimmen?
        Was würdest du außerdem davon halten, wenn Microapple sich den Linux-Quellcode heimlich in ihre Geheimsoftware „einbauen“ würden und auf die GPL pupsen würden? Was würden die Programmier, die mit Herzblut bei der Sache sind, davon halten, wenn Applemicro so handeln würde, also mit ihren Leistungen andere abzocken würden?
        Fragen über Fragen …
        Im Übrigen sind es die Privatsender, die dafür gesorgt haben, dass die Öffentlich-Rechtlichen ihre Videoangebote nur zwei Wochen online halten dürfen. Die ÖR würdens gern anders handhaben.

      2. @Ooops Poops

        Wer nicht möchte, dass seine Inhalte von anderen genutzt werden, sollte sie nicht veröffentlichen. Es wird niemand dazu gezwungen immaterielle Kulturgüter zu erzeugen.

        Allerdings ist jeder dazu gezwungen sich gesellschaftlicher Kultur im allgemeinsten Sinn auszusetzen. Daraus ergibt das Naturrecht für Alle, alle Kulturgüter uneingeschränkt nutzen zu können.

    2. Wenn Du das nur für Dich selbst herunterlädst, ist es eine Privatkopie und als solche zulässig gemäß § 53 Abs.1 UrhG.

      Da die Tat „zum eigenen privaten Gebrauch des Täters“ erfolgt, ist auch die Umgehung technischer Schutzmaßnahmen gemäß § 108b UrhG nicht einschlägig.

      Soll heißen: Nein, das hier ist keine Anstiftung zu einer Straftat.

      1. Danke für diesen Gedanken und Hinweis auf den
        http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html

        Dort heißt es:

        „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“

        Man könnte jetzt meinen, die Vorlage ist hier weder

        a) offensichtlich rechtswidrig hergestellt noch
        b) offensichtlich rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht

        worden, also ist alles in Butter.

        Aber die Vorlage selbst ist wohl doch offensichtlich rechtswidrig hergestellt, nämlich unter Einsatz technischer Mittel (Mediathek), die offensichtlich in einer Form auf die Dateien zugreift, die der Rechteinhaber so nicht nur nicht vorgesehen hat, sondern auch nicht anbieten möchte und darf. Dem Laien erschließt sich diese Wertung durch das subtile Gefühl von „‚Ätsch! Ich krieg die Dateien doch, obwohl ihr’s nicht wollt!“

        „§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
        (1) Wer
        1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht (…) und dadurch wenigstens leichtfertig die Verletzung von Urheberrechten oder verwandten Schutzrechten veranlasst, ermöglicht, erleichtert oder verschleiert, wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

        Da hier zum eigenen privaten Gebrauch des Täters: straffrei!
        Deshalb ist natürlich auch die Anstiftung straffrei.

        Illegal ist es also wohl trotzdem und man könnte wohl auch kostenpflichtig abgemahnt werden? (Wenn man meiner Wertung von oben folgt, dass es ‚offensichtlich rechtswidrig gewonnene Vorlage‘ ist.)

      2. Ich habe mir diesbezüglich auch schon Gedanken gemacht, da dies ja in vielen meist hitzigen Diskussionen im Web diskutiert wurde.
        Also die Vorlage ist in meinen Augen rechtlich einwandfrei, also eben nicht eine „offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage“ ( § 53 Abs. 1 – 3 des Deutschen UrhG, Abs. 1). Demnach sollte also die „Privatkopie“ greifen.
        Die Einschränkung bezüglich „technischer Schutzmaßnahmen“ greift meines Erachtens nicht. Da eben keine technischen Schutzmaßnahmen vorhanden sind. Die Dateien liegen unverschlüsselt auf den vom Sender bereitgestellten Servern und es findet auch keine Authentifizierung statt. Nur weil kein dicker „Hier downloaden“ Button vorhanden ist, handelt es sich nicht um eine technische Schutzmaßnahme. ARTE stellt die Links sogar direkt zur Verfügung http://arte.tv/papi/tvguide/videos/stream/D/-_PLUS7-D/ALL/ALL.json (z.B. http://arte.tv/papi/tvguide/videos/stream/D/049279-001_PLUS7-D/ALL/ALL.json)
        Man könnte also höchstens sagen, daß der Download nicht gewünscht ist.
        Man könnte nun noch auf die AGBs der Mediathek Bezug nehmen, aber dabei handelt es sich um eine zivilrechtliche und keine strafrechtliche Sache. Desweiteren bekommen die AGBs in diesem Fall keine rechtliche Wirksamkeit. So heißt es in §305 BGB Abs. 1 bezüglich AGBs, daß diese „deutlich sichtbar … am Ort des Vertragsschlusses“ sein müssen. Dies sehe ich auf den Seiten der Mediathek als nicht gegeben an. Es gibt auf den Seite nicht mal einen Verweis auf die AGBs.
        Weiterhin muß ich den AGBs ausdrücklich zustimmen (vgl. „und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist“), damit diese Teil des Vertragsverhältnisses werden. Also zumindest ein Klick auf „Ich bin einverstanden“ wäre notwendig. Nicht umsonst muß man bei jeder Bestellung im Onlineshop dieses Häkchen setzen.
        Ich oute mich mal als juristischer Laie und bin gerne bereit mich korrigieren zu lassen ;)

      3. Die Vorlage ist ja die Datei in der Mediathek. Die ist nicht offensichtlich rechtswidrig hergestellt oder zugänglich gemacht.
        (Offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemacht sind z.B. viele Dateien in Filesharing-Netzwerken. Dafür wurde dieser Halbsatz auch eingeführt.)

        Zum §108b meinte ich nur, selbst WENN man die Einrichtung als Stream statt Download als technische Schutzmaßnahme einordnet (ich glaube nicht, dass es dazu schon viel Rechtsprechung gibt), bleibt es wegen Privatgebrauch trotzdem straffrei.

  4. Ich finde es gibt derzeit echt eine Menge an guter Auswahl in der Mediathek. Ich habe dazu einen Prototypen erstellt mit dem ich das Konsumieren der Inhalte vereinfachen bzw relevanter machen möchte. Dazu gibt es bereits eine Erstversion mit Newsletter Abo. Die Idee ist, dass man angeben kann an welchen Inhalten man am meisten interessiert ist und bekommt dann immer einen Newsletter sobald zb. für den Bereich „Asien“ neue Inhalte verfügbar sind: http://arte-tv-online-statistic.meteor.com/

  5. Extrem hohes Suchtpotenzial! Bestens geeignet für Komakucken.
    Gerüchteweise habe ich gehört, dass es für Master-Studenten der Politikwissenschaften 5 Creditpoints geben, wenn sie glaubhaft versichern, dass sie:
    1.) Den neu aufgelegten Roman „House of Cards“ gelesen haben (Bahnhofsbuchhandlung, 10 €)
    2.) Nach Wikipediaeintrag lesen die britische Staffeln von BBC gesehen haben (sind in Youtube)
    3.) Die drei Staffeln von House of Cards von netflix (nicht bei netflix in Deutschland zu sehen, auch noch nicht in Sky, aber Suchmaschine hilft bis S03E13
    4.) Die 30 Folgen Borgen gesehen haben (ARTE hat die anfangs fehlende S01E08 nachgelegt)

    Alle sind gelungen Kombintaionen von Dramatik und Diskussion politischer Inhalte.
    Borgen geht auch weit über Hamlet von diesem englischen Shakespeare hinaus. Ggfs. ist der aber auch eine gute Ergänzung, um das Spektrum abzurunden und man kann bei diesen ewig gestrigen Netzsaboteuren protzen, dass man auch den alten Kram kennt. Denn nicht nur „Sein oder Nichtsein“ ist hier die Frage, sondern auch „Ich kucke, also bin ich“. (Völlig frei nach René Descartes, ist schon über 70 Jahre tot, also urheberrechtsfrei :-) Oder mit VISA gesagt: „Die Freiheit nehme ich mir“.)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.