Generell
Allgemeine Berichte aus der Welt, in der wir leben, der Politik und der Kultur Deutschlands und des Internets.
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: NP10: Geständnisse eines Blog-Praktikanten
: NP10: Geständnisse eines Blog-Praktikanten 10 Jahre Netzpolitik.org – und ich blogge hier erst seit 10 Woche mit. So lange bin ich Praktikant hier in der Berliner Blog-Redaktion. Ein Anlass, mal ein kleines Zwischenfazit zu ziehen.
Was man sich vielleicht zu erst fragt: Warum habe ich mich hier beworben? Anstatt meinen Sommer mit recherchieren und schreiben zu verbringen, könnte ich ja auch am See liegen oder auf Festivals fahren. Meine persönliche Motivation war und ist, Online-Journalismus (kennen) zu lernen und mich gleichzeitig weiter in netzpolitische Themen einzuarbeiten. Genau das mache ich aktuell und es ist super. Und keine Sorge, für den See bleibt auch noch Zeit.
Wie ich zum Bloggen kam
Zu Netzpolitik.org kam ich, wie wahrscheinlich viele, zunächst als Leser. Anfangs sporadisch, dann immer öfter. Über Uni-Seminare habe ich mich dann mit Einzelthemen etwa genauer beschäftigt. Die Initialzündung für mich war die unfassbare Enthüllung der globalen Massenüberwachung aller Menschen. Also von wirklich allen, überall. Und welches riesige Bedrohungspotenzial darin steckt wird oft verharmlost. Edward Snowden hat mich politisch sozialisiert. Zumindest fühlt es sich ein bisschen so an. Spätestens seitdem ist mir klar, das netzpolitischer Aktivismus gar nicht genug Unterstützung bekommen kann.
Journalismus mit Meinung
Journalismus ohne Meinung gibt es nicht. Davon sind hier alle überzeugt. Die Öffentlichkeit braucht gleichermaßen unabhängigen und engagierten Journalismus. Blogs können diese Lücke teilweise füllen. Dass wir uns zu einem Großteil durch Spenden finanzieren können, zeigt, der Bedarf ist tatsächlich da. Die Idee, dass den Leserinnen und Lesern ein Thema so am Herzen liegt, das sie freiwillig dafür bezahlen, finde ich toll. Auch meine Praktikumsvergütung wird dadurch aufgebracht. Danke!
Ein Praktikum wie es sein soll
Den Sommer über als Praktikant bei Netzpolitik.org zu arbeiten, habe ich noch keine Sekunde bereut. Denn es gibt hier viel zu lernen. Das merkt man schon nach kurzer Zeit in der Redaktion. Sei es journalistisch, technisch oder politisch. Wer sich für Netzpolitik im weitesten Sinne interessiert, dem kann ich ein Praktikum hier nur empfehlen. Es gibt im Tagesgeschäft immer was zu tun, man hat aber auch alle Freiheiten z.B. seine eigenen netzpolitischen Lieblingsthemen nachzugehen. Alles geht. Schon an meinem ersten Tag habe ich einen WordPress-Zugang bekommen und durfte direkt voll mitmachen und mitschreiben. Diese Offenheit zeichnet Netzpolitik.org aus.
Die Mitarbeit hier öffnet auch viele Türen. Man kommt zu interessanten Veranstaltungen, kann aus Bundestagsdebatten berichten, und lernt neue Leute kennen. Der Einblick in den Berliner Politikbetrieb kann sowohl spannend, aber mitunter auch ernüchternd sein. Das macht aber nichts, denn was diesen Blog nicht zuletzt ausmacht, sind die netten Kolleginnen und Kollegen, die für eine gleichermaßen entspannte wie produktive Atmosphäre sorgen. Gemeinsam nehmen wir einfach alle faceplam-würdigen Aussagen von Politikern und sonstigen Internetspezialexperten mit Humor. So macht bloggen Spaß. In diesem Sinne, auf die nächsten 10!
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: Total innovativ: Piraten machen Mitgliederbefragung per Post (Update)
CC-BY-SA < href="https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bundestagswahl_05_briefwahl.jpg">Christian Horvat : Total innovativ: Piraten machen Mitgliederbefragung per Post (Update) Die Piratenpartei möchte ihre Mitglieder befragen und nutzt jetzt einen modernen Weg dafür: Eine Briefwahl per Post. Also die analoge, nicht die Mail. Gegenüber dpa erklärte der Parteivorsitzende Stefan Körner, dass es anders leider nicht möglich sei, denn:
Es gebe keine Software, mit der eine verbindliche Mitgliederbefragung online abgewickelt werden könne. Außerdem seien solche IT-Systeme anfällig für Manipulationen. «Deswegen werden wir den ersten Basisentscheid jetzt wohl ganz konventionell, ganz herkömmlich auf Papier durchführen», sagte Körner.
Klingt wie Internetpartei ohne Internet. In früheren Zeiten klang das aus Sicht führender Piraten noch ganz anders, als andere Parteien eine Briefwahl für eine Mitgliederbefragung nutzten.
Update: Die Piratenpartei erklärt jetzt, dass dpa was falsch verstanden hätte und zukünftig irgendwann auch Online abgestimmt wird:
Man wartet darauf, dass irgendwann eine Software fertig sein wird, wie in den Kommentaren erklärt wird.
Mein Punkt ist ja: Mehrere Parteien haben die letzten Jahre Mitgliederbefragungen und ‑Entscheidungen per Briefwahl durchgeführt. Jedes Mal gab es haufenweise hämische Kommentare von Piraten dafür. Alt, unmodern, analog, kein Internet und so. Jetzt machen die Piraten auch eine Briefwahl per Post. Und auf einmal ist das als Brückentechnologie in Ordnung, nur weil vielleicht zukünftig mal was übers Netz kommen wird? Was übrigens auch alle anderen Parteien für die Zukunft versprochen haben? Kann man machen. Aber dann sollte man sich nicht wundern, wenn das dementsprechend kommentiert wird.
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: Courage Foundation wendet sich an Politiker: Schützt Edward Snowden!
Ströbele beim Empfang des Briefes an die deutsche Regierung (via couragefound.org) : Courage Foundation wendet sich an Politiker: Schützt Edward Snowden! Als das Asyl von Edward Snowden letzten Freitag auslief, hat die zur Unterstützung von Whistleblowern gegründete Courage Foundation angekündigt, Briefe an Politiker der USA, Großbritannien, Deutschlands und Russlands zu überreichen. Diese Briefe wurden nun veröffentlicht.
Die Botschaft für die amerikanische Regierung ging an Senator Ron Wyden, der sich in der Vergangenheit vergleichsweise kritisch gegenüber der NSA und deren Überwachungspraktiken geäußert hatte. Er wird gebeten, diese weiterzuleiten.
Edward Snowden würde gern nach Hause in die USA zurückkehren, aber der missbräuchliche Espionage Act und amerikanische Politiker, die in Verlegenheit gebracht wurden und nun Ängste schüren, machen es ihm unmöglich, in diesem Falle einen fairen Prozess zu bekommen. Es würde Edward Snowden vor einer Verurteilung schützen und zukünftigen Snowdens zeigen, dass es gewissenhaft und anerkannt ist Missstände aufzuzeigen, wenn die Anklage unter dem Espionage Act gegen ihn fallen gelassen würde und offiziell anerkannt würde, dass er Unschätzbares zum Verständnis der Amerikaner über ihre eigene Regierung beigetragen hat.
Der Brief an Großbritannien plädiert dafür, Snowden Schutz zu gewähren und andere Länder ebenso dazu aufzufordern. Russlands Präsident Putin wird dazu bestärkt, Snowdens Asyl zu verlängern.
In Deutschland ging der Brief mit Bitte um Weiterleitung an die Bundesregierung an Hans-Christian Ströbele, der Snowden als erster Politiker in Russland besucht hatte.
Dadurch, dass ihm die deutsche Regierung Asyl anbietet, zeigt sie, dass sie den Wunsch der deutschen Bevölkerung [Snowden Asyl zu bewähren] respektiert.
Dies würde ein starkes Signal zur Notwendigkeit eines entschlossenen Durchgreifens senden, um den europäischen Datenschutz und die damit verbundenen Rechte zu verteidigen. Es würde außerdem zukünftigen Edward Snowdens zeigen, dass Deutschland hinter den Menschen steht, die in dieser Weise im Interesse der Öffentlichkeit handeln.
Wir bitten die deutsche Regierung alles in ihrer Macht stehende zu tun, um sicherzustellen, dass Edward Snowden vor realen und beträchtlichen Gefahren geschützt ist: Ihm Asyl anzubieten, ein sicheres Geleit, um vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestags auszusagen und andere Staaten dazu zu ermutigen, ähnliche Maßnahmen zu ergreifen.
Wir fordern von der deutschen Regierung, das Richtige zu tun: Edward Snowden jetzt zu schützen.
Dem können wir uns nur anschließen.
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: Verfassungskonforme Presseakkreditierung: Die Zukunft des Presseausweises
CC-BY-SA <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:J%C3%BCrgenMatern">Jürgen Matern / Wikipedia</a> : Verfassungskonforme Presseakkreditierung: Die Zukunft des Presseausweises Im Februar diesen Jahres gab es eine kleine Meinungsverschiedenheit mit der Pressestelle des Deutschen Bundestages, ob ich eine Presse-Jahresakkreditierung bekomme oder nicht. Letztendlich hab ich nach einem Monat Debatte in den Medien und im Ältestenrat diesen erhalten. Die eher willkürliche Ablehnung ohne richtige Kriterien hat aber interessante verfassungsrechtliche Fragestellungen aufgeworfen. Dr. Jonas Kahl, LL.M, Berlin, beschäftigt sich in der Zeitschrift „Kommunikation & Recht“ mit dem Thema „Verfassungskonforme Presseakkreditierung: Die Zukunft des Presseausweises“ und unserem Fall. Konkret geht es um die Rechtmäßigkeit verschiedener Zugangskriterien und Möglichkeiten, wie eine verfassungskonforme Zukunft des Presseausweises aussehen könnte. Der Artikel baut dabei auf seinem Telemedicus-Beitrag „Darf der Bundestag von Bloggern einen Presseausweis verlangen?“ auf.
Kurzzusammenfassung: Ist alles etwas kompliziert, aber möglich.
Ein Kriterium des Deutschen Bundestages (was ich erfülle), ist der Besitz eines Presseausweises. Davon gibt es diverse in Folge eines Urteils des VG Düsseldorf. Aber, so Kahl, sollte ein Presseausweis lediglich einen Nachweis vereinfachen:
„Einen Presseausweis als alleiniges Kriterium dafür heranziehen zu wollen, ob jemand Presse ist oder nicht, stellt ein willkürliches Differenzierungsmerkmal dar. Ein Presseausweis kann lediglich dazu dienen, den Nachweis einer journalistischen Tätigkeit zu vereinfachen. Er hat aber keine andere Kriterien ausschließende Wirkung.“
Die Unterscheidung Blogger vs Journalisten wäre auch nicht in Ordnung:
„Allerdings sind grundsätzlich auch Blogger Journalisten und unterliegen der Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz. Denn als Presse ist jede Form des lesbaren Wortes anzusehen, die massenkommunikative Wirkung hat, ob dies gedruckt oder digitale geschieht, macht keinen Unterschied. Daraus folgt für sie neben diversen Pflichten vor allem auch Rechte und Garantien des Staates. Zu diesem zählt auch das Recht auf Zugang zu Information. […] Gerade staatliche Institutionen haben bei der Zugangsgewährung darauf zu achten, dass der Neutralitätsgrundsatz gegenüber Pressevertretern gewahrt bleibt und es zu keinem Ungleichbehandlungen kommt.
Blogs sind keine Presse zweiter Klasse.
Blogs sind keine Presse zweiter Klasse. Blogger sind genauso wie Print‑, Fernseh- und Radio-Journalisten durch die Pressefreiheit geschützt. Ein genereller Ausschluss von Bloggern ist als genauso rechtswidrig anzusehen, wie es eine Differenzierung zwischen Fernseh- und Zeitungsjournalisten wäre.
Erfordernis einer hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit?
Nur sechs Presseverbände halten an der Hauptberuflichkeit als Kriterium bei der Vergabe von Presseausweisen fest, die anderen erlauben auch eine Nebenberuflichkeit. Allerdings dürfe man mit Bezug auf das Urteil des VG Düsseldorf nicht zwischen den Presseausweisen verschiedener Verbände differenzieren.
Und:
„In der Debatte um die Hauptberuflichkeit ist bisher zudem unberücksichtigt geblieben, dass sich die Medienwelt in den vergangenen Jahrzehnten massiv gewandelt hat. […] Deren [Blogger] Publikationen müssen in Quantität und Qualität jenen hauptberuflichen Journalisten keineswegs nachstehen. Im Gegenteil: Im Einzelfall kann ein nebenberuflicher Journalist, der auf ein bestimmtes Thema spezialisiert ist, eine höhere Gewähr für eine umfassende und qualitativ hochwertige Berichterstattung zu einem Thema bieten, als ein hauptberuflicher Journalist, der den Sach- und Kostenzwängen einer Redaktion unterliegt. Insofern stellt sich eine Unterschiedung zwischen haupt- und nebenberuflich heute als nicht mehr zeit- und sachgerecht dar.“
Spannend ist der Punkt, ob nicht ein Stream schon als Zugang ausreicht:
„Soweit als Kriterium herangezogen wird, ob ein Zugang für die beabsichtigte Berichterstattung tatsächlich erforderlich ist oder ob sich der Journalist dazu nicht auch andere Quellen, wie Pressemitteilungen oder TV-Übertragungen bedienen könne, ist dem entgegenzuhalten, dass derartige Erwägungen bereits als Eingriff in die Souveränität der journalistischen Arbeit und damit als Eingriff in die Pressefreiheit angesehen werden können. Besonders wegen der staatlichen Informationspflicht kann jedenfalls eine staatliche Stelle eine solche Unterscheidung nicht ohne sachwidrigen Eingriff in die Neutralitätspflicht vornehmen.“
Wie sieht ein verfassungskonformer Presseausweis aus?
Die Große Koalition hat im Koalitionsvertrag einen bundeseinheitlichen Presseausweis angekündigt. Kahl ist skeptisch, ob diese Umwandlung gelingen kann, da die Verbände Abstand nehmen müssten von „Aussteller-Exklusivität“ und auch dem Merkmal der Hauptberuflichkeit. Er schlägt das Modell eines „neutralen“ Presseausweises vor:
„In Anbetracht der Neutralitätspflicht des Staats wäre es vorstellbar, dass die Neuauflage eines Presseausweises in ihrer Zielgruppe nicht mehr nur einen begrenzten Teil von Journalisten gerichtet ist. Er könnte vielmehr künftig allen Journalisten zustehen, dafür aber verschiedene Kategorien journalistischer Tätigkeiten beinhalten, die später Akkreditierungsstellen als Anhaltspunkte bei der Kriterienprüfung dienen können. Vorstellbar wäre beispielsweise Kategorien für Print, Hörfunk, Fernsehen, Internet, Blogs einzuführen; die Relevanz des Mediums, d.h. die Auflage/Zugriff oder auch eine Einordnung als hauptberuflich oder nebenberuflich darzustellen.“
Sein Fazit ist:
Zusammenfassung lässt sich festhalten, dass die Akkreditierungsverfahren staatlicher Institutionen strengeren Maßstäben unterliegen solle, als jene privater. Aufgrund der Bindung an Art. 5 Abs. 1 S. 2 i.V. m. Art. 3 Abs. 1 GG dürfen Differenzierungen nur anhand sachgerechter Kriterien, nicht aber willkürlich oder steuernd erfolgen. Aber auch eine sachgerechte Differenzierung setzt zunächst voraus, das im Einzelfall überhaupt ein Kapazitätsengpass besteht. Gibt es diesen nicht, ist eine Differenzierung unzulässig. Als sachgerechtes Kriterium wird es allgemein angesehen, auf die thematische Erfahrung eines Journalisten abzustellen. […] Weitere Möglichkeiten im Umgang mit Kapazitätsengpässen können zudem die insbesondere im Rahmen der Gerichtsberichterstattung erprobten Möglichkeiten von Poollösungen, Platzauslosungen oder die Anwendung des Prioritätsprinzips sein“.
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: So geht Aufrüstung von Spionageabwehr in Deutschland: Einfach mal beim BSI sparen?
Sitz des BSI in Bonn. Bild: <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Qualle">Qualle</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">BY-SA 3.0</a>. : So geht Aufrüstung von Spionageabwehr in Deutschland: Einfach mal beim BSI sparen? Man muss zwei Mal hinschauen, um zu glauben, was das Handelsblatt heute morgen berichtet. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik dürfe auf angesparte Ausgabenreste von rund 28 Millionen Euro nicht mehr zugreifen. Zum Vergleich: Das gesamte Jahresbudget betrug 2013 in etwa 88 Millionen Euro. Außerdem sei die Behörde angewiesen, keine Ausgaben mehr zu tätigen, die über die Aufrechterhaltung des Betriebs hinausgingen. Das betreffe besonders solche mit Beteiligung externer Auftragnehmer. Unter Berufung auf „das Umfeld des BSI“ heißt es, man müsse als Folge Verbesserung der Datensicherheit oder die Aktualisierung von Schutzstandards für Unternehmen einstellen.
Das BSI ist mit seiner Lage nicht allein, auch alle weiteren Behörden des Bundes dürfen nicht mehr auf ihre übriggebliebenen Mittel der vergangenen Jahre zugreifen. Im Fall des BSI ist dies aber besonders brisant, denn vor Kurzem hatte man noch vollmundig verkündet, man wolle die Spionageabwehr stärken und in dem Entwurf der Digitalen Agenda verspricht man:
Wir stärken das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese Stärkung drückt sich auch in einer Verbesserung der Ressourcenausstattung des BSI aus.
Das passt offensichtlich nicht zusammen und wenn man so bedacht darauf ist, sich selbst vor der Überwachung durch ausländische Geheimdienste schützen zu wollen und durch das BSI zum Beispiel eigene Funkmasten im Regierungsviertel aufstellen lässt, könnte man widersprüchlicher kaum handeln. Das Handelsblatt bekam auf Nachfrage im Bundesinnenministerium jedoch keine Antwort oder Bestätigung auf „die pauschale Aussage, dass das Geld im BSI knapp wird“.
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: Digitale Agenda der Bundesregierung: Wir veröffentlichen den mittlerweile abgestimmten Entwurf
: Digitale Agenda der Bundesregierung: Wir veröffentlichen den mittlerweile abgestimmten Entwurf
Das geplante netzpolitische Regierungsprogramm „Digitale Agenda“ liegt uns mittlerweile als „Ressortabgestimmter Entwurf“ vor. Vor einer Woche haben wir einen Entwurf der Digitalen Agenda mit Zwischenstand vom 9. Juli veröffentlicht. Mittlerweile gibt es einen „Ressortabgestimmten Entwurf“ vom 28. Juli, der sich sowohl von der Sprache als auch Layout mehr Richtung Final Release entwickelt hat. Wir haben ihn in diesem Beitrag unten angefügt. Der Umfang ist von 36 auf 38 Seiten angestiegen. Neu hinzugekommen ist eine zweiseitige Einleitung, quasi als Executive Summary. In diesem werden drei Kernziele des Regierungsprogrammes hervorgehoben:- Wachstum und Beschäftigung: Digitale Wertschöpfung und Vernetzung schaffen Wachstum und geben Impulse für gutes Arbeiten in der digitalen Welt.
- Zugang und Teilhabe: Ein leistungsstarkes und offenes Internet eröffnet flächendeckend den Zugang zur digitalen Welt. Medien- und Technologiekompetenz schaffen die Voraussetzung für den selbstbestimmten Umgang mit den digitalen Technologien
- Vertrauen und Sicherheit: IT ist einfach, transparent und sicher zu nutzen.
Es gibt auch einige offensichtliche Veränderungen. Das 4. Kapitel „Digitale Gesellschaft“ wurde in „Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten.“ umbenannt.
Größte Änderung in dieser Version: Das Bundesamt für Verfassungsschutz soll mehr überwachen!
Neu hinzugekommen ist ein Unterkapitel „Verbraucherschutz in der digitalen Welt“ im Kapitel „Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft.“ Die größte Veränderung haben wir beim Bundesamt für Verfassungsschutz im Unterkapitel „Mehr Sicherheit im Cyberraum“ gefunden. Dessen Überwachungskompetenzen sollen ausgebaut werden. Eine tolle Antwort auf die Snowden-Enthüllungen.
Alter Stand vom 9. Juli:
Im Bundesamt für Verfassungsschutz stellen wir eine sachgerechte Infrastruktur sowie technische Analysewerkzeuge bereit.
Neuer Stand vom 28. Juli:
Im Bereich der Cyberspionage werden wir die Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Sensibilisierung im Bereich des Wirtschaftsschutzes weiter verstärken.
Wir stärken das Bundesamt für Verfassungsschutz strategisch und organisatorisch, um den aktuellen Veränderungen bei Kommunikationsformen und ‑verhalten von Terroristen und Extremisten besser begegnen zu können.
Hierzu stellen wir im Bundesamt für Verfassungsschutz auch eine sachgerechte Infrastruktur sowie technische Analysewerkzeuge bereit, um die Auswertung vorhandener Daten weiter zu verbessern und Kommunikationsmuster deutlich sichtbarer zu machen.Update: War ja klar, dass die Urhebererchtslobby noch Verschärfungen durchsetzt. Neu ist dieser Punkt:
Zugleich werden wir dafür sorgen, dass sich Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg des Hostproviders zurückziehen können. Dieses Ziel verfolgen wir auch auf europäischer Ebene.
Und jetzt seit Ihr dran!
Es gibt viele kleine Veränderungen. Mit unserem Diff haben wir technisch versucht, die Veränderungen zu visualisieren. Aber natürlich können geübte Augen mehr erkennen. Falls wir wichtige Änderungen übersehen haben, freuen wir uns über Hinweise in den Kommentaren.
Und hier ist die Version der Digitalen Agenda vom 28. Juli:
BMWi / BMI / BMVI
Stand: 28. Juli 2014
DIGITALE AGENDA
- RESSORTABGESTIMMTER ENTWURF -
INHALT
A. Grundsätze unserer Digitalpolitik
B. Maßnahmen
I. Digitale Infrastrukturen
1. Rahmenbedingungen zur Unterstützung des marktgetriebenen Ausbaus
2. Digitaler Zugang für ländliche Gebiete
3. Mobilität fördern und neue Dienste unterstützen
4. Potenziale für das Gesundheitswesen erschließenII. Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten
1. Digitalisierung der Wirtschaft unterstützen und vorantreiben
2. Junge digitale Wirtschaft unterstützen
3. Zukunftsfähigen Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft fortentwickeln
4. Arbeit in der digitalen Welt gestalten
5. Energiewende und Green-IT voranbringenIII. Innovativer Staat
1. Digitale Dienstleistungen der Verwaltung mit Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen anbieten
2. Autonomie und Handlungsfähigkeit der IT des Staates bewahren
3. Sichere Regierungskommunikation gewährleistenIV. Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten
1. Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen ausweiten
2. Digitale Medienkompetenz für alle Generationen stärken
3. Digitale Teilhabe umsetzen
4. Digitale Lebenswelten gestalten – Chancen für Familien und Gleichstellung stärken.
5. Digitales Engagement fördernV. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien
1. Digitalen Wandel in der Wissenschaft forcieren
2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern
3. Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft
4. Innovationspotenziale der Digitalisierung nutzen
5. Durch Forschung den digitalen Wandel verstehen
6. Kultur und MedienVI. Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft
1. Mehr Schutz für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im Netz
2. Moderner Datenschutz für das Informationszeitalter
3. Verbraucherschutz in der digitalen Welt
4. Digitale Infrastrukturen als Vertrauensraum stärken
5. Mehr Sicherheit im CyberraumVII. Europäische und Internationale Dimension der Digitalen Agenda
1. Europäische Einbettung der Digitalen Agenda für Deutschland
2. Internationale Einbettung der Digitalen Agenda für Deutschland
3. Mitwirkung an Prozessen zum Management des Internets (Internet Governance)
4. Weiterentwicklung „Völkerrecht des Netzes“ und Menschenrechtsschutz
5. Digitalisierung in der EntwicklungszusammenarbeitDigitale Agenda für Deutschland
Der digitale Wandel bietet große Chancen, unseren Wohlstand und die Lebensqualität zu steigern und Deutschlands Zukunftsfähigkeit zu sichern. Die positive Wirkung der Digitalisierung wird sich nur entfalten, wenn dieser Wandel in der Mitte der Gesellschaft verankert ist und von allen gesellschaftlichen Gruppen angenommen und aktiv mitgestaltet wird. Wir stellen uns als Bundesregierung der Verantwortung, diese Entwicklung zu fördern und aktiv zu begleiten. Die Umsetzung der Digitalen Agenda verstehen wir in diesem Sinn als offenen, alle gesellschaftlich relevanten Gruppen einschließenden, nicht abschließenden Prozess. Dieser beginnt mit dem Kabinettbeschluss und setzt sich im Laufe der Legislaturperiode fort.
Mit der Umsetzung der Digitalen Agenda wollen wir die Chancen der Digitalisierung nutzen, um Deutschlands Rolle als innovative und leistungsstarke Volkswirtschaft in der Europäischen Union und der Welt auszubauen. Wir setzen uns für die Fortentwicklung des globalen Internets als offenen, sicheren und freien Raum ein, der Meinungsvielfalt und ‑austausch schützt sowie Information und Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger an gesellschaftlichen Prozessen ermöglicht.
Wir orientieren unsere Digitalpolitik an folgenden strategischen Kernzielen und stellen die Menschen in den Mittelpunkt aller Entwicklungen:
Wachstum und Beschäftigung: Digitale Wertschöpfung und Vernetzung schaffen Wachstum und geben Impulse für gutes Arbeiten in der digitalen Welt.
Der Wohlstand unseres Landes beruht auf dem Ideenreichtum und Fleiß unserer Bürgerinnen und Bürger sowie unserer Unternehmen. Diesen gilt es in einer zunehmend digitalisierten Welt zu wahren. Digitalisierung und Internet eröffnen neue Dimensionen des Wissensflusses. Vernetzte Forschung beschleunigt den Erkenntnisprozess und die Umsetzung in Innovationen wie nie zuvor. Deutschlands traditionelle Stärken liegen in der Industrie- und Produktionstechnik. Wir haben daher hervorragende Chancen, die mit Industrie 4.0 bezeichnete intelligente und maßgeschneiderte Produktion und Logistik fortzuentwickeln, sie um intelligente Dienste zu erweitern und somit für dauerhaftes Wachstum und anhaltend hohe Beschäftigung zu sorgen. Dafür müssen wir noch stärker das Innovationspotential unseres Landes, insbesondere im Mittelstand, erschließen. Dazu gehört gute Bildung, aber auch der Mut, gute Ideen an den Markt zu bringen. Eine breit gefächerte Startup-Szene, die Innovationen rasch am Markt umsetzt, ist dafür von vitaler Bedeutung. Die Rahmenbedingungen hierfür wollen wir mit der Digitalen Agenda verbessern.
Zugang und Teilhabe: Ein leistungsstarkes und offenes Internet eröffnet flächendeckend den Zugang zur digitalen Welt. Medien- und Technologiekompetenz schaffen die Voraussetzung für den selbstbestimmten Umgang mit den digitalen Technologien.
Die Bundesregierung bekennt sich zur Notwendigkeit flächendeckend verfügbarer leistungsstarker Breitbandnetze. Sie sind die Voraussetzung für gleichwertige Lebensverhältnisse und eine umfassende Teilhabe an den Chancen der Digitalisierung, die neue Handlungs‑, Gestaltungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten für alle Menschen eröffnet. Die Grundlagen für die Teilhabe sollten hierfür bereits in der Ausbildung unserer Kinder geschaffen werden. Mit der Digitalen Agenda verstärken wir unsere Anstrengungen, die bestehenden Defizite zu beseitigen.
Vertrauen und Sicherheit: IT ist einfach, transparent und sicher zu nutzen.
Ohne Vertrauen in die Sicherheit und Integrität der digitalen Welt wird es nicht gelingen, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenziale des digitalen Wandels zu erschließen. Das Vertrauen zu stärken heißt daher zum einen, die Kommunikation über digitale Netze zu schützen und dafür den Zugang zu sicheren und einfach zu nutzenden Verschlüsselungsverfahren zu fördern. Zum anderen bedeutet es, dass wir unsere kritischen Infrastrukturen schützen. Wir wollen mit der Digitalen Agenda einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, dass unser Land einer der sichersten digitalen Standorte weltweit bleibt.
Die Umsetzungsmaßnahmen der Digitalen Agenda sind auf sieben zentrale Handlungsfelder verteilt. Die Bundesregierung wird ihre eigenen Kräfte und die Kräfte aller Beteiligter in diesen Handlungsfeldern bündeln, damit unser Land und seine Menschen den größtmöglichen Nutzen aus der Digitalisierung ziehen können.
A. GRUNDSÄTZE UNSERER DIGITALPOLITIK
Was noch vor kurzem Zukunftsvision war, ist heute in Deutschland alltäglich und aus dem Leben der Menschen nicht mehr wegzudenken: Jeder kann an nahezu jedem Ort elektronisch kommunizieren, Informationen abrufen sowie Produkte und Dienstleistungen im Internet kaufen und sich online fortbilden. Die Menschen leben zunehmend in einer digital vernetzten Welt: am Arbeitsplatz, in der Schule oder Universität und in ihren eigenen vier Wänden. Digitalisierung erleichtert die medizinische Versorgung: Röntgenbilder und Krankenberichte sind für den behandelnden Arzt schneller verfügbar, in schwierigen medizinischen Fällen können Spezialisten sogar von jedem Ort der Welt live bei Operationen assistieren. Diese zielgerichtete Vernetzung wird eine bessere Diagnose und Behandlung ermöglichen. Auf diesem Weg wird Telemedizin in Zukunft die erstklassige medizinische Versorgung in allen Teilen Deutschlands, vor allem im ländlichen Raum, unterstützen. Auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wird durch die zunehmende Digitalisierung erleichtert und bald werden wir entscheiden können, ob wir unser Auto selbst fahren wollen oder es fahren lassen. Digitale Systeme können aber noch viel mehr. Sie steuern unsere Stromnetze, verbessern die Nutzung erneuerbarer Energien und machen unsere Fahrzeuge umweltschonender.
Die Herausforderungen neuer Datenströme werden wir nur bewältigen, wenn wir flächendeckend die infrastrukturellen Voraussetzungen dafür schaffen. Über feste und mobile Netze müssen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Zugriff zum Internet erhalten. Auch die zunehmende Kommunikation der Rechner untereinander und der vermehrte automatisierte Datenaustausch erfordern zunehmend leistungsfähigere Netze.
Damit diese Potenziale ausgeschöpft werden, muss sich die Leistungsfähigkeit der Netze kontinuierlich verbessern und Deutschland eine internationale Spitzenposition einnehmen. 2018 sollen bereits flächendeckend Bandbreiten von mind. 50 Mbit/s genutzt werden können. Hierzu wird die Bundesregierung die erforderlichen Rahmenbedingungen schaffen. Vor dem Hintergrund der zunehmenden Mobilität unserer Gesellschaft und der Erwartung, anspruchsvolle Dienstleitungen ortsunabhängig nutzen zu können, werden wir auch die notwendigen Ressourcen für den Ausbau der mobilen Internetversorgung zügig bereitstellen.
Der digitale Wandel ist zu einer der zentralen Gestaltungsaufgaben für Wirtschaft, Wissenschaft, Gesellschaft und Politik geworden. Die Digitalisierung bietet große Potenziale und ermöglicht Synergien. Es ist daher Aufgabe der Politik, den Strukturwandel aktiv zu begleiten und die Rahmenbedingungen für das Leben, Lernen, Arbeiten und Wirtschaften in der digitalen Welt zu setzen und allen die Teilhabe am digitalen Wandel zu ermöglichen.
Mit der Digitalen Agenda wird die Bundesregierung den digitalen Wandel mitgestalten. Wo es erforderlich ist, werden wir neue Regeln setzen, denn mit der Digitalisierung und der damit verbundenen Internationalisierung verändern sich die Rahmenbedingungen für jede und jeden in unserer Gesellschaft. Wir müssen sicherstellen, dass neue Entwicklungen nicht behindert werden, gleichzeitig aber Fehlentwicklungen entgegensteuern. Das gilt insbesondere für Fragen des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz des geistigen Eigentums, den Verbraucherschutz, den Jugendmedienschutz sowie den Schutz von Computern und Daten.
Einen Schwerpunkt werden wir darauf legen, einen unverfälschten Wettbewerb zwischen Unternehmen zu gewährleisten, Marktzutrittsschranken weiter zu reduzieren und vor allem einer missbräuchlichen Ausnutzung von marktbeherrschenden Stellungen entgegen zu treten. Ein wichtiges Element hierfür ist, dass Anbieter mit Sitz in Nicht-EU-Staaten für ihre hiesige Unternehmenstätigkeit denselben Regulierungsvorschriften unterliegen müssen wie die Anbieter aus EU-Staaten. Wir werden, wenn nötig, fördernd und unterstützend eingreifen, damit Deutschland im globalen Wettbewerb um neue Technologien und innovative Unternehmensgründungen mithalten kann.
Die Digitale Agenda wird dabei helfen, die Kräfte aller Beteiligten zu bündeln, Ressourcen effizienter einzusetzen und so für unser Land und seine Menschen den größtmöglichen Nutzen aus der Digitalisierung zu ziehen. Mit ihr wollen wir die Weichen stellen, damit Deutschland eine Führungsrolle bei der konsequenten, sozialverträglichen, vertrauenswürdigen und sicheren Digitalisierung von Leben, Lernen, Arbeiten und Wirtschaften einnehmen kann.
Digitalisierung und gesellschaftliche Entwicklung
Eine starke digitale Wirtschaft ist eine entscheidende Grundlage für eine wettbewerbsfähige Dienstleistungsgesellschaft und Industrienation. Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind für den Wirtschaftsstandort Deutschland Schlüsseltechnologien. Sie treiben Innovationen, sorgen für Produktivitätszuwachs und tragen dazu bei, wirtschaftliches Wachstum, Wohlstand und Arbeitsplätze in der Zukunft zu sichern.
Die deutsche IKT-Branche trägt heute mit knapp 85 Milliarden Euro mehr zur gewerblichen Wertschöpfung bei als traditionelle Branchen wie der Maschinen- oder der Automobilbau. Auch die Umsatzzahlen sprechen für sich: Diese Branche setzt weltweit 228 Milliarden Euro um und mit über 86.000 Unternehmen und 900.000 Beschäftigten ist sie ein wichtiger Beschäftigungsfaktor in Deutschland. 1000 IKT-Arbeitsplätze schaffen 941 weitere Arbeitsplätze in vorgelagerten Branchen. Mit dem Übergang zu einer Industrie 4.0 können Unternehmen ihre Produktivität laut Schätzungen um 30 Prozent steigern. Der mit der Digitalen Agenda einzuleitende Prozess soll dazu beitragen, diese Chancen für Deutschland in den Bereichen Industrie 4.0, 3D, Smart Services, Big Data und Cloud Computing weiter zu erschließen. Innovationen und neue Geschäftsmodelle zeichnen sich vor allem in den Sektoren Industrie, Landwirtschaft, Energie, Gesundheit, Verkehr und Bildung ab.
Das Internet ist jedoch mehr als Wachstums- und Innovationstreiber: Es erleichtert die Partizipation an gesellschaftlichen Entwicklungen und Entscheidungsprozessen und stärkt damit die Grundlagen unserer Demokratie. Der Nutzen der digitalen Vernetzung zeigt sich auch bei der Bewältigung großer gesellschaftlicher Aufgaben, sei es eine nachhaltige Energiewende, die demografische Entwicklung, ein zukunftsfähiges Gesundheitssystem, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Mobilität oder exzellente Bildung.
Bei all den positiven Auswirkungen der Digitalisierung dürfen wir jedoch die damit einhergehenden Risiken und Gefahren nicht ausblenden. Beispielsweise sind unter dem Schlagwort „Big Data“ Vorhersagen über unsere Gewohnheiten und Handlungsweisen möglich, die bisher undenkbar waren. Basis hierfür ist die Speicherung und Auswertung großer Datenmengen. Hieraus können sich jedoch Beeinträchtigungen für die Handlungsfreiheit und den Schutz der Privatsphäre ergeben. Daneben bereitet uns schon heute die zunehmende Verbreitung von Cyber-Kriminalität Sorgen, etwa wenn wir online einkaufen oder Bankgeschäfte tätigen. Im Verborgenen lauern die Gefahren der CyberSpionage – sowohl für die Wirtschaft, die Bürgerin und den Bürger als auch für den Staat. Nicht zuletzt könnte die immer komplexer und voneinander abhängige digitale Technik zu neuen Formen von Cyber-Angriffen führen, die unser Gemeinwohl bedrohen. Hierauf müssen wir gemeinsam mit allen Akteuren Antworten finden, ohne die Chancen der Digitalisierung für uns alle zu schmälern.
Wenn laut aktuellen Umfragen die Hälfte der Internetnutzerinnen und ‑nutzer ihre Daten im Netz nicht für sicher hält, ist das alarmierend, denn für die Netzwirtschaft ist das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer ebenso Grundlage ihrer Geschäftsmodelle wie für die digitale Kommunikation und Transaktionen der Bürgerinnen und Bürger. Der Einsatz von Verschlüsselungs- und anderen Schutzmechanismen ist erforderlich, um die Sicherheit im Netz zu gewährleisten. Dabei kommt auch den Unternehmen ein hohes Maß an Verantwortung zu, um solche Techniken einfach nutzbar für jedermann anzubieten. Wir werden die Bürgerinnen und Bürger für bestehende Sicherheitsrisiken sensibilisieren und die Unternehmen beim Einsatz von sichereren Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützen. Soweit erforderlich werden wir auch selbst Dienste und Informationen für die Bürgerinnen und Bürger anbieten, die ein sicheres Handeln im Netz ermöglichen. Dennoch bleibt es eine gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik, sichere Informationsinfrastrukturen zu schaffen und zum Wohle aller zur Verfügung zu stellen.
Werteordnung in der digitalen Welt
Ein Gegensatz zwischen „realer“ und „virtueller“ Welt existiert nicht. Die Digitalisierung verschafft dem Leben vielmehr eine zusätzliche Dimension. Unser gesellschaftliches Zusammenleben bleibt – wenngleich in erweiterter Form – erhalten. Deshalb wird sich die deutsche Politik auch in Bezug auf die Digitalisierung an den Grundwerten und geltenden Regeln unseres Zusammenlebens ausrichten.
Unsere Werteordnung basiert auf dem Grundgesetz. Auch in einer digitalen Welt muss die Freiheit der Menschen gewährleistet werden. Datenschutz, die Integrität der Netze und die Transparenz der Datenverwendung dienen der Sicherung unserer Demokratie und müssen sowohl europäisch als auch international mit starker Stimme vertreten werden.
Wir müssen daher weiterhin sicherstellen, dass unsere bestehende Werteordnung auch in der digitalen Welt ihre Geltung behält und den Rahmen für unser Zusammenleben in der Zukunft bildet. Die technikneutrale Ausgestaltung unserer bestehenden Werteordnung lässt ausreichend Spielraum für neue technologische Entwicklungen. Anpassungsbedarf entsteht nur dort, wo bestehendes Recht neue Entwicklungen nicht mehr erfasst oder Vollzugsdefizite aufweist.
Gemeinsame Gestaltung der digitalen Transformation
Alle sollen sich im Netz frei entfalten und das Netz gestalten können. Die Unternehmen, indem sie innovative Technologien vorantreiben und neue Geschäftsmodelle entwickeln und auf den Markt bringen. Die Menschen, indem sie die digitalen Angebote und Dienste im Alltagsleben ebenso nutzen wie im beruflichen Umfeld. Darüber hinaus eröffnet die Digitalisierung allen die Möglichkeit, selbst Teil des digitalen Raums zu werden. Indem die oder der Einzelne Inhalte gestaltet, Informationen zur Verfügung stellt oder Software entwickelt, nehmen sie einen aktiven Platz in der digitalen Welt ein. Diese Gestaltungsräume gilt es zu erhalten und fortzuentwickeln.
Wissenschaft, Bildung und Forschung bilden eine Voraussetzung für einen erfolgreichen digitalen Wandel und sind Treiber für Innovationen. Sie haben die Aufgabe, neue Themenfelder zu erschließen und die technologischen Entwicklungen mit Blick in die Zukunft zu begleiten. Dies hilft allen, laufende Transformationsprozesse besser zu verstehen und sachgerecht mit ihnen umzugehen. Ein wichtiges Ziel ist es, Innovationspotenziale frühzeitig zu erkennen und umzusetzen. In allen Bildungsbereichen trägt eine ausgewogene Medienbildung zu einem kompetenten und verantwortungsbewussten Umgang mit der Digitalisierung bei und vermittelt Werte für die Ausgestaltung des sozialen Miteinanders in der digitalisierten Welt. Zugleich gilt es, die großen Chancen von Internet und Digitalisierung, vor allem die neuen Formen der Kommunikation und des Informationszugangs, für das Lernen und Forschen zu nutzen.
Auch der Staat ist ein wichtiger Akteur im digitalen Raum. Wir wollen durch die eigene Nutzung und Nachfrage moderner IT, durch zeitgemäße digitale Verwaltungsangebote und durch fortschrittliche IT-Sicherheit und Datenschutz Vorbild für die Digitalisierung in Deutschland sein. Durch Open Data, d. h. die maschinenlesbare Öffnung staatlicher Daten im Netz, werden wir für mehr Transparenz sorgen und neue digitale Dienste befördern. Gemeinsam mit Wirtschaft und Wissenschaft gilt es, wichtige wachstumsbegründende technologische Entwicklungen frühzeitig zu identifizieren und – unter Wahrung der haushaltspolitischen Ziele des Koalitionsvertrages – gezielt zu fördern.
Instrumente der Digitalen Agenda
Die Umsetzung der Digitalen Agenda ist ein stetiger Prozess, der einer ständigen Weiterentwicklung und Anpassung im Dialog bedarf. Wir werden deshalb den Deutschen Bundestag, die Länder und Kommunen, die Zivilgesellschaft, die Wirtschaft und Wissenschaft ebenso wie die Tarifpartner, die Beauftragten für den Datenschutz und Vertreterinnen und Vertreter der Netzcommunity eng und dauerhaft an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Digitalen Agenda beteiligen. Dazu haben wir zwei Kernelemente vorgesehen:
* IT-Gipfel und Forum Digitale Agenda
Der enge Dialog der Bundesregierung mit allen relevanten Gruppen erfordert ein gemeinsames Dach (Forum Digitale Agenda), unter dem ein intensiver Austausch zu den zentralen Herausforderungen der digitalen Transformation bestmöglich erfolgen kann. Wir werden den Nationalen IT-Gipfel als wichtige Plattform für die Zusammenarbeit von Politik, Wirtschaft und Wissenschaft stärker für einen breiten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Dialogprozess öffnen und auf die Handlungsfelder der Digitalen Agenda ausrichten. Wir etablieren hierfür zu allen Handlungsfeldern der Digitalen Agenda flexibel und eigenverantwortlich Dialogplattformen mit den Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen relevanten Gruppen.
* Steuerungskreis „Digitale Agenda“ der Bundesregierung
Wir richten einen Steuerungskreis „Digitale Agenda“ ein, um neue Entwicklungen ressortübergreifend frühzeitig zu identifizieren und in die Diskussion einzubringen. Seine ordentlichen Mitglieder sind die jeweils zuständigen Staatssekretäre des für die Digitale Agenda innerhalb der Bundesregierung federführend zuständigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur. Der Steuerungskreis wird die weiteren für die Umsetzung zuständigen Bundesressorts in die Steuerung und Weiterentwicklung der Digitalen Agenda einbinden.
B. MAßNAHMEN
I. DIGITALE INFRASTRUKTUREN
Deutschland will eine Vorreiterrolle bei der Durchdringung und Nutzung digitaler Dienste einnehmen. Die Nachfrage nach schnellen Internetverbindungen steigt rasant: Durch verstärkte Videokommunikation und ‑übertragung, durch gleichzeitige Nutzung digitaler Geräte in den Haushalten, durch Anwendungen wie das digitale Lernen, stärkere Vernetzung im Heim etwa zur Optimierung von Energiekosten oder Telearbeit. Ziel ist, dass alle Bürgerinnen und Bürger die Vorteile der Digitalisierung nutzen können. Deshalb braucht unser Land flächendeckend Hochgeschwindigkeitsnetze. Das Ziel der Bundesregierung ist es, dass mittels eines effizienten Technologiemix eine flächendeckende Breitbandinfrastruktur mit einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 50 Mbit/s bis 2018 entsteht. Damit schaffen wir zugleich die Voraussetzung für gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land.
Der Aufbau der Hochgeschwindigkeitsnetze braucht staatliche Impulse: Durch Rahmenbedingungen schaffen wir optimale Anreize für den Ausbau durch den Markt. Mit der Bereitstellung ausreichender Frequenzen unterstützen wir die schnelle Versorgung im sehr ländlichen Raum und tragen zur schnellen Durchdringung mit intelligenten Mobilitätsdiensten bei. Mit staatlichen Mitteln unterstützen wir dort, wo sich ein wirtschaftlicher Ausbau nicht lohnt.
Die Mobilität der Menschen wird zunehmend durch digitale Infrastrukturen unterstützt: Wir erhalten Zugriff auf Apps, ermitteln vor Ort die beste Verkehrsverbindung mit Bus und Bahn oder den kürzesten Weg zur nächsten Bank. Autofahrer werden digital an Staus vorbeigeleitet. In den nächsten Flug können die Passagiere schon heute per Smartphone einchecken. Die Entwicklung geht weiter: Künftig wird die Kommunikation zwischen Autos untereinander sowie zwischen Autos und anderen Einrichtungen noch verstärkt – und warnt vor Staus, Geisterfahrern oder anderen Sicherheitsrisiken. Die Wegführung von einem Ort zum anderen wird durch eine digitale verkehrsträgerübergreifende Information optimiert. Dazu müssen wir unsere Infrastrukturen und gleichzeitig intelligent vernetzte Verkehrssysteme weiter ausbauen.
1. Rahmenbedingungen zur Unterstützung des marktgetriebenen Ausbaus
Der Ausbau leitungsgebundener und drahtloser Hochgeschwindigkeitsnetze für die elektronische Kommunikation erfordert beträchtliche Investitionen, von denen ein bedeutender Anteil auf Hoch- und Tiefbauarbeiten entfällt. Um die Ausbaukosten zu reduzieren, setzen wir uns für mehr Koordination und Kooperation beim Ausbau ein: Wir wollen die vorhandenen geeigneten Infrastrukturen transparent machen und eine gemeinsame Nutzung ermöglichen, eine Mitverlegung von Telekommunikationslinien bei Bauarbeiten unterstützen und Genehmigungsverfahren verschlanken. Zu prüfen ist auch, ob und in welcher Form privates Kapital für den Ausbau der passiven Breitbandinfrastruktur, z.B. für den Tiefbau, eingesetzt werden kann.
Hierzu werden wir eine investitions- und innovationsfördernde Regulierung unterstützen, die Rechts- und Planungssicherheit für alle Beteiligten schafft. In den Verhandlungen zur Weiterentwicklung des europäischen Rechtsrahmens werden wir darauf achten, dass der Regulierungsrahmen den Wettbewerb zwischen den Unternehmen wahrt und die notwendige Planungssicherheit für Investitionen geschaffen wird.
Die „Netzallianz Digitales Deutschland“ ist das Forum, in dem Rahmenbedingungen für stärkere Anreize für Investitionen des Marktes umfassend diskutiert werden. Sie ist zugleich Ideenwerkstatt und Diskussionsplattform. Sie wird zum Herbst 2014 ein Kursbuch vorlegen, das alle für den Ausbau relevanten Handlungsfelder umfasst und Meilensteine für den Netzausbau aufzeigt.
2. Digitaler Zugang für ländliche Gebiete
Die verschiedenen digitalen Angebote können helfen, einen echten Nachteilsausgleich vor allem für die ländlichen Regionen zu etablieren. Regulierungs- und Kostensenkungsmaßnahmen sind notwendig, um den marktwirtschaftlichen Ausbau zu unterstützen. Gleichwohl werden einzelne Regionen nicht durch den Markt erschlossen. In diesen Regionen sind weite Strecken zurückzulegen, um wenige Haushalte zu erschließen. Hier entwickeln wir Mechanismen, die die Attraktivität der Regionen erhalten und eine hochleistungsfähige Netzausstattung gewährleisten.
Dazu gehören effiziente Fördermaßnahmen, die bei technologieoffenen Ausschreibungen den bestehenden Beihilferahmen nutzen. Zusätzlich wollen wir ein Finanzierungsinstrument „Premiumförderung Netzausbau“ entwickeln, das wirtschaftliche Vorhaben über die bereits heute vorhandenen Programme hinausgehend, unterstützt. Seit 2008 stehen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) Bundesmittel für die Breitbandförderung in ländlichen Räumen zur Verfügung. Die GAKFörderung hat mit dazu beigetragen, die sogenannten weißen Flecken bei der Breitbandversorgung zu beseitigen. Nach derzeitiger Planung soll sie auch in den nächsten Jahren mithelfen, in bisher unterversorgten ländlichen Gebieten höhere Bandbreiten bereitzustellen.
Mobiles Breitband hilft, den flächendeckenden Ausbau zu beschleunigen. Durch die frühzeitige Vergabe der sogenannten „Digitalen Dividende II im Bereich von 700 Megahertz“ – ein Frequenzbereich, der durch die Weiterentwicklung des terrestrischen Fernsehens (Umstellung auf DVB-T2) gerade in ländlichen Bereichen drahtlose Verbindungen ermöglicht – erreichen wir, dass sich mit dem Einsatz der Frequenzressourcen zeitnah die Gebiete in besonderen Randlagen zügig mit Hochgeschwindigkeitsnetzen versorgen lassen. Mit dem Einsatz der Vergabeerlöse schaffen wir zusätzliche Anreize für Investitionen in den Breitbandausbau.
3. Mobilität fördern und neue Dienste unterstützen
Wichtige Grundlage für Mobilität sind Frequenzressourcen. Dazu benötigen alle Beteiligten rechtzeitig Planungssicherheit, welche Frequenzen für welchen Bedarf zur Verfügung stehen. Wir werden uns international mit unseren Nachbarländern abstimmen. Dabei werden wir kulturelle Belange wie Rundfunk, Medien und Nutzerinnen und Nutzer drahtloser Produktionstechniken (z. B. Kultureinrichtungen) angemessen berücksichtigen. Für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) sowie die Bundeswehr werden wir den Zugang zu ausreichend Frequenzspektrum gewährleisten. Dabei werden wir sicherstellen, dass zusätzlich zu der geplanten Bereitstellung von 2x30 MHz zur Unterstützung des Breitbandausbaus auch Frequenzen für die künftige Breitbandkommunikation der Sicherheitsbehörden und der Bundeswehr im 700 MHz-Bereich zur Verfügung gestellt werden. Auch feste Funkanwendungen (Hotspots, WLAN) bieten Potenziale, die wir nutzen werden.
Wir werden die Straßenverkehrssicherheit und die Straßenverkehrseffizienz mit intelligenten Verkehrssystemen und automatisiertem Fahren entscheidend verbessern. Erste Pilotversuche mit LKW und PKW machen die Potenziale anschaulich. Aber auch Schiffe und Bahnen fahren vermehrt autonom. Eine Herausforderung ist die Einführung unterschiedlicher Automatisierungsstufen. Verkehrsträgerübergreifend und bereits erprobt sind erhebliche Sicherheitsfortschritte durch Telematik bei der Beförderung gefährlicher Güter und die Einführung des automatischen Notrufsystems eCall.
Die Schnittstellen zwischen den einzelnen Verkehrsträgern müssen weiter optimiert werden: eine nahtlose Reisekette „von Tür zu Tür“ ist ein Beispiel für einen Nutzen, der allen zu Gute kommt. Und es gibt weitere Beispiele: Die automatische Identifizierung in der Binnenschifffahrt, die digitale Planung in der Baubranche, die intelligente und leistungsfähige Anbindung von Häusern und die Vernetzung innerhalb der Gebäude und auch weitere Ansätze für eine integrierte nachhaltige Stadtentwicklung auf der Ebene städtischer Räume – Stichwort „smart cities“ – das alles sind Innovationen und notwendige Bestandteile einer modernen und leistungsfähigen digitalen Infrastruktur. Eine solche benötigen wir für den Bereich Elektromobilität, als Verbrauchskontrolle, Steuerung und Überblick von unterwegs oder für neue Arbeitsformen wie „Home Offices“ oder Bildungsformen in Schule und Hochschule.
Mit dem weiteren Aufbau des europäischen Satellitennavigationssystems Galileo schaffen wir ein sicheres und unabhängiges System, mit dem digitale Anwendungen Standortbestimmungen vornehmen können. Auf den verschlüsselten Dienst dieses Systems (Public Regulated Service, PRS) können nicht nur Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sowie Betreiber kritischer Infrastrukturen zugreifen. Auch Anwendungen, wie die elektronische Mauterhebung, der automatische Notruf „eCall“ oder das mobile Bezahlen, erhalten eine Infrastruktur, um unseren hohen Anforderungen an die Sicherheit in einer mobilen digitalen Gesellschaft besser gerecht zu werden. Die Bundesregierung verfolgt daher mit Priorität den Aktionsplan „PRS in Deutschland“ und unterstützt unsere Unternehmen bei der Entwicklung praxistauglicher PRS-Anwendungen. Hierfür beteiligt sich Deutschland als europäischer PRS-Pilot-Mitgliedstaat. Darüber hinaus fördern wir PRS-Innovationen mit einem gemeinsamen Spezialpreis beim internationalen Ideenwettbewerb „European Satellite Navigation Competition“ (ESNC).
Als Grundlage vielfältiger Mobilitätsanwendungen werden wir die Ebenen übergreifende Geodateninfrastruktur für Deutschland weiter ausbauen. Geodaten werden so leichter auffindbar und volkswirtschaftlich nutzbar.
4. Potenziale für das Gesundheitswesen erschließen
Mit dem Aufbau einer sicheren und leistungsfähigen Infrastruktur für unser Gesundheitswesen soll so schnell wie möglich die technologische Basis dafür gelegt werden, dass IKT-gestützte Anwendungen zur weiteren Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der medizinischen Versorgung in Stadt und Land auch praktisch zu den Menschen gebracht werden. Durch Weiterentwicklung bestehender Rahmenbedingungen wollen wir weitere Potenziale der vertrauenswürdigen Infrastruktur erschließen und Anwendungen möglich machen, die die Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, bei bestmöglicher Gesundheit auch im fortschreitendem Alter in dem ihnen vertrauten Umfeld leben zu können.
II. DIGITALE WIRTSCHAFT UND DIGITALES ARBEITEN
Immer mehr Daten (Big Data) werden miteinander verknüpft (Smart Data) und führen zu neuen Dienstleistungen (Smart Services) und Produkten. Gleichzeitig werden Geschäftsprozesse durch die mobile Internetnutzung sowie Anwendungen von Cloud Computing und Social Media tangiert und für neue Geschäftsmodelle genutzt. Die Wirtschaft ist von diesen Veränderungen in ihrem Kern massiv betroffen. „Industrie 4.0“, die vernetzte Produktion, hat das Potenzial, Wertschöpfungsketten grundlegend neu zu gestalten und die Geschäftsmodelle der deutschen Leitbranchen wie Anlagen- und Maschinenbau, Automobilbau, Elektro- und Medizintechnik erheblich zu beeinflussen. Wir wollen, dass Deutschland digitales Wachstumsland Nr. 1 in Europa wird. Die global starke deutsche Industrie muss dafür marktfähige und sichere Technologien entwickeln und Standards bei wichtigen digitalen Anwendungen setzen, um Deutschland gleichzeitig zum Leitanbieter für intelligente Produktion und Logistik und Leitmarkt für intelligente Produkte zu machen und wettbewerbsfähig zu bleiben. Darüber hinaus gilt es, den Mittelstand sowohl als IKT-Anbieter als auch als IKT-Nachfrager möglichst umfassend beim Übergang in die digitale Wirtschaft zu begleiten und zu stärken. Auf dem Weg zum digitalen Wachstumsland Nr. 1 in Europa setzen wir auf die Innovationskraft der Startups.
Wir unterstützen die digitale Wirtschaft im Rahmen eines nachhaltigen Dialoges und mit innovationsfreundlichen Bedingungen sowie bei ihren Forschungstätigkeiten. Dazu gehört ein moderner Ordnungsrahmen zur Sicherstellung von Freiheit, Transparenz, Datenschutz und ‑sicherheit sowie Wettbewerb in der digitalen Welt. Wir werden die Auswirkungen der digitalen Technologien auf die Beschäftigung und Arbeitsmärkte, den Gesundheitsschutz sowie die Unternehmensorganisationen stärker in den Blick nehmen und gemeinsam mit den Sozialpartnern neue sowie gleichermaßen sozial- und wirtschaftsverträgliche Lösungsansätze für das Arbeiten in der digitalen Welt entwickeln.
1. Digitalisierung der Wirtschaft unterstützen und vorantreiben
Wir unterstützen die Zukunftsprojekte Industrie 4.0 und Smart Services der Hightech-Strategie, die zu einer ressortübergreifenden Innovationsstrategie weiterentwickelt werden soll, zur Sicherung und zum Ausbau Deutschlands als leistungsfähigem Produktions- und Innovationsstandort und zur Rückholung von Produktionen nach Deutschland.
Zu diesen Themen richten wir einen politischen Dialog ein, der den Diskurs zwischen den relevanten Stakeholdern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Regierung ermöglicht und sich mit bestehenden Gremien und Plattformen vernetzt. Bestehende Kommunikationsbarrieren zwischen den einzelnen Akteuren werden abgebaut.
Weitere Maßnahmen werden sein:
- der Auf- und Ausbau von Forschungs- und Technologieprogrammen mit hohem Transfer in die Wirtschaft, u.a. bei Autonomik, 3D, Big Data, Cloud Computing und Mikroelektronik;
- das Anstoßen neuer Geschäftsmodelle und Dienstleistungsinnovationen durch die Unterstützung bei der Entwicklung und Verbreitung sicherer und datenschutzfreundlicher Big-Data- und Cloud-Anwendungen;
- die Stärkung von Vertrauen und Sicherheit bei der Nutzung digitaler Dienste einschließlich der Stärkung der deutschen digitalen Sicherheitswirtschaft;
- die Unterstützung des IT-Mittelstandes bei der Internationalisierung und dem Zugang zu Wachstumskapital;
- die Förderung von Normen und Standards, um die Verzahnung der klassischen Industrie mit der IKT über reibungslose Schnittstellen zu gewährleisten.
Wir stimulieren die Digitalisierung in wichtigen Zukunftsmärkten und ‑bereichen durch
- die Förderung von Smart-Home-Anwendungen;
- die IKT-basierte Unterstützung der (Elektro-)Mobilität;
- die Unterstützung des digitalen Wandels in der Kreativ- und Medienwirtschaft, der große Chancen für neue Kundengruppen eröffnet;
- die Förderung der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes (Green durch IT und Green in der IT);
- die Unterstützung der Digitalisierung des Bauens;
- die Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben zur Integration der Telemedizin;
- den Ausbau der eHealth-Initiative und die stärkere Vernetzung mit der Innovationstätigkeit der Gesundheitswirtschaftsunternehmen und Gewährleistung der Interoperabilität und Sicherheit von IT-Systemen;
- den Aufbau von Kompetenzzentren zur Information und Demonstration von BestPractice-Beispielen für Industrie 4.0 und Smart Services für den Mittelstand und das Handwerk sowie die Förderung benutzerfreundlicher Anwendungen und Dienste (Usability).
Wir erarbeiten eine Strategie „Intelligente Vernetzung“, die in den Basissektoren Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung zusätzliche Wachstums- und Effizienzpotenziale durch IKT schafft. Digitalisierung und Vernetzung in diesen Bereichen tragen dazu bei, die Leistungsfähigkeit von Basissystemen unseres Gemeinwesens zu steigern. Gleichzeitig dämpft eine IKT-gestützte, effizientere Nutzung bestehender Infrastrukturen die Kosten für private und öffentliche Haushalte. Noch werden die Möglichkeiten der IKT in diesen Sektoren nicht optimal ausgeschöpft. Mit einem übergreifenden strategischen Ansatz können Wachstumspotenziale für die Gesamtwirtschaft erschlossen und Impulse zur gesellschaftlichen Entwicklung gegeben werden.
2. Junge digitale Wirtschaft unterstützen
Deutschland hat jetzt die Chance, etwa durch das Zusammenbringen von etablierten Unternehmen mit jungen innovativen Unternehmen und eine zukunftsweisende Innovations- und Wachstumspolitik in die Spitzengruppe einer globalen digitalen Wirtschaft vorzustoßen und die Zahl der Gründungen von heute ca. 10.000 jährlich kontinuierlich auf ca. 15.000 jährlich zu steigern. Wir bauen dazu den Dialog mit dem Beirat „Junge Digitale Wirtschaft“ aus und unterstützen junge innovative Unternehmen und Startups durch:
- die Stärkung des Gründergeists in Deutschland durch die Weiterentwicklung der Informations- und Beratungsangebote für Gründerinnen und Gründer, mit besonderem Fokus auf IT-Startups;
- die Verbesserung der Finanzierungsbedingungen für Startups durch international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen für Wagniskapital und Crowd-Investments;
- die Unterstützung beim „Matching“ der etablierten Industrie mit Startups;
- die gezielte Unterstützung von Gründerinnen;
- die Vernetzung deutscher Startups mit anderen internationalen Gründer-Hubs.
3. Zukunftsfähigen Ordnungsrahmen für die digitale Wirtschaft fortentwickeln
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, die Ordnung der Sozialen Marktwirtschaft im digitalen Zeitalter zu schützen und zu stärken. Wir wollen das offene und freie Internet, wie wir es kennen, erhalten und als Raum der Meinungsvielfalt, Teilhabe und Innovation schützen. Dabei werden wir die Gestaltung und Förderung technischer und sozialer Innovationen sowie gesellschaftlicher und regulatorischer Rahmenbedingungen in einem integrativen Ansatz bündeln.
Wir stärken Innovation und Wettbewerb durch die Fortentwicklung eines zukunftsfähigen Ordnungsrahmens. Dieser soll Spielräume zur Entwicklung neuer, innovativer Dienste schaffen, durch die neue Geschäftsfelder erschlossen werden können. Dies darf nicht auf Kosten der Freiheit und Offenheit oder der Fortentwicklung der Qualität des BestEffort Internets geschehen. Wir werden die Gewährleistung der Netzneutralität als Ziel gesetzlich verankern und uns auch auf europäischer Ebene dafür einsetzen. Dazu werden wir den „Fachdialog Netzneutralität“ fortsetzen und alle Beteiligten – Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Politik – proaktiv einbinden.
Wir werden die Verbreitung und Verfügbarkeit von mobilem Internet über WLAN verbessern. Daher werden wir Rechtssicherheit für die Anbieter solcher WLANS im öffentlichen Bereich, beispielsweise Flughäfen, Hotels, Cafés, schaffen. Diese sollen grundsätzlich nicht für Rechtsverletzungen ihrer Kunden haften. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf werden wir in Kürze vorlegen.
Wir werden sicherstellen, dass Innovationen und Wettbewerb nicht durch missbräuchliches Verhalten marktbeherrschender Internetkonzerne behindert werden. Wir setzen uns für eine strikte Anwendung nationaler und europäischer kartellrechtlicher Vorschriften ein und prüfen, inwieweit diese unter den sich dynamisch entwickelnden technologischen und wirtschaftlichen Bedingungen der globalen Datenökonomie fortzuentwickeln sind. Insbesondere prüfen wir, wie die Nichtdiskriminierung von Wettbewerbern durch marktbeherrschende Plattformbetreiber und ein diskriminierungsfreier, neutraler Zugang zu Distributionswegen und Inhalten sichergestellt werden können. Internetspezifische Kartellrechtsfragen werden durch Fachgutachten aufgearbeitet. Redaktionelle Inhalte, die im öffentlichen Interesse liegen, sollen zudem eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten. Gleichzeitig werden wir die Verbraucherinformationen seitens der Online-Unternehmen und den Datenschutz im Internet verbessern. Zentrale Elemente der informationellen Selbstbestimmung und einer Datenautonomie für Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Transparenz mit leicht erfassbaren Kundeninformationen, Einwilligung und Datenportabilität sein. Die Verabschiedung einer EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung, in der die Geltung des EU-Datenschutzrechts auch für nicht in der EU niedergelassene Internetunternehmen festgeschrieben werden soll (Marktortprinzip), wird mit Nachdruck unterstützt.
Wir wollen die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz des geistigen Eigentums an die rasante technische Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft unter gerechtem Ausgleich der Interessen von Rechteinhaberinnen und ‑inhabern, Verwerterinnen und Verwertern, Internet-Service Providern sowie Nutzerinnen und Nutzern anpassen. Zugleich werden wir dafür sorgen, dass sich Diensteanbieter, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht länger auf das Haftungsprivileg des Hostproviders zurückziehen können. Dieses Ziel verfolgen wir auch auf europäischer Ebene. Wir werden außerdem die kollektive Rechtewahrnehmung entsprechend dem europäischen Rechtsrahmen stärken sowie an der Überprüfung des europäischen Urheberrechts aktiv mitwirken.
Wir werden die Rahmenbedingungen des E‑Commerce an die neuen technologischen Möglichkeiten, etwa im Bereich der Handelsplattformen und moderner Bezahlsysteme unter Wahrung des Verbraucher- und Datenschutzes fortentwickeln.
4. Arbeit in der digitalen Welt gestalten
Die fortschreitende Digitalisierung schafft neue Tätigkeitsfelder und bietet Chancen für Beschäftigung. Sie ermöglicht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern flexiblere und familienfreundlichere Arbeitsformen. Dies kann positive Auswirkungen auf die Sicherung von Fachkräften, aber auch auf Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge haben.
Gleichzeitig führt die Digitalisierung zu neuen Herausforderungen, unter anderem mit Blick auf die Ausgestaltung von neuen Arbeitsformen und ‑modellen. Auch sind mögliche Auswirkungen der Digitalisierung auf die betriebliche Mitbestimmung in den Blick zu nehmen. Ebenso sind deutliche Impulse für die Entwicklung der Beschäftigung zu erwarten.
Die Bundesregierung wird diese Fragen gemeinsam mit Sozialpartnern und Wissenschaft aufarbeiten und diskutieren, um Chancen und Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt fundiert und umfassend beurteilen und erforderlichenfalls angehen zu können. Wir wollen gute digitale Arbeit, die sicher und gesund ist und sich positiv auf die Beschäftigungsfähigkeit auswirkt.
Die Qualifizierung von Beschäftigten und Arbeitssuchenden muss an die Anforderungen der Digitalisierung, wie beispielsweise immer kürzere Entwicklungszyklen, angepasst werden. Fachkräfte sind eine wichtige Grundlage für Wachstum, Innovation und Wohlstand. Der demografische Wandel berührt unmittelbar das Arbeitskräfteangebot und damit die Leistungsfähigkeit der deutschen Wirtschaft ebenso wie die der Sozialsysteme. Bis 2030 droht in Deutschland ein Rückgang der Zahl der Erwerbspersonen in Millionenhöhe. Gerade in der IT-Branche sind bereits heute Engpässe spürbar. Hiervon sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen betroffen.
Wir wollen die Chancen digital unterstützter, örtlich und zeitlich flexibler Arbeitsformen für die Stärkung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf nutzen. Dafür werden wir gemeinsam mit Sozialpartnern und Wissenschaft eine fundierte Beurteilung der aktuellen Situation vornehmen und prüfen, ob die politischen Rahmenbedingungen für das Ziel, mehr Familien eine bessere Vereinbarkeit zu ermöglichen, noch geeignet sind und welcher weitere Forschungs- und Handlungsbedarf besteht.
Wir wollen, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch bei neuen Formen der Arbeitsorganisation wie „Crowd Working“ oder neuen Arbeitszeitregelungen auf hohem Niveau gewährleistet ist.
Wir wollen zukunftsfeste soziale Systeme in einer digitalen Arbeitswelt. Deshalb wollen wir wissen, wie sich in der digitalen Arbeitswelt die Arbeitskräftenachfrage entwickelt und welche Auswirkungen sich für die sozialen Sicherungssysteme daraus ergeben können.
Wir werden eine moderne Aus- und Weiterbildung sowie berufliche Qualifizierung und den Aufbau digitaler Kompetenzen als Schlüsselqualifikation für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiter vorantreiben. Dabei wollen wir uns auch dafür einsetzen, in Unterstützungsangeboten zur beruflichen Eingliederung junger Menschen, Förderung und Entwicklung digitaler Medienkompetenzen als Querschnittsaufgabe weiter zu stärken und stets auf dem aktuellen Stand der Technik zu halten.
Das Arbeiten in der digitalen Welt stellt Unternehmen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor besondere Herausforderungen bei der Anpassungsqualifizierung. Die Arbeitsförderung kann dabei Unterstützung im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten bieten.
Wir wollen die von der Digitalisierung betroffenen Berufsbilder wo erforderlich – u. a. in den IT-Berufen – an die neuen Anforderungen einer vernetzen Arbeitswelt, in der zunehmend branchenübergreifend gearbeitet wird, anpassen und so künftige Fachkräfteengpässe vermeiden. In diesem Sinne werben wir ebenfalls für die Verzahnung von IT- und Ingenieurstudiengängen. Dazu gehört auch die Beachtung der Anforderungen neuer Technologien in Berufsmodernisierungsverfahren.
Gleichzeitig setzen wir uns für eine stärkere Willkommenskultur von IT-Fachkräften aus dem Ausland in Deutschland ein. Hierzu gilt es nun, das Anerkennungsgesetz, das die Möglichkeiten der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse verbessert, weiter umsetzen.
5. Energiewende und Green-IT voranbringen
Für die Digitalisierung des Energiebereichs wird die Energiewende Motor sein. Dies gilt etwa für den Aufbau intelligenter Netze und die Modernisierung der Verteilernetze. Intelligente Verteilernetze werden eine Vielzahl von zusätzlichen Erzeugungsanlagen, Speichern, Elektromobilen in das Energieversorgungssystem integrieren müssen. Leistungsfähige, sichere und kostengünstige Kommunikationsinfrastrukturen sind dafür genauso erforderlich wie Standards zur Gewährleistung von Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität. Aktuelle Standards, Netz- und Regulierungsmodelle werden wir daher stets auf ihre Leistungsfähigkeit überprüfen, um dort, wo es nötig ist, auch neue Wege gehen zu können. Wir werden noch 2014 mit der Schaffung von verlässlichen Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen für Verbraucherinnen und Verbraucher, Erzeuger und Kleinspeicher auf Basis von Schutzprofilen und technischen Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik beginnen und damit erste wichtige Schritte unternehmen. Wo es möglich und sinnvoll ist, werden wir bei Energiewende-Projekten auf eine Verzahnung mit der Digitalen Agenda achten.
Ein weiterer zentraler Baustein der Energiewende in Deutschland ist die Reduktion des Stromverbrauchs in allen Lebens- und Arbeitsbereichen.
- Wir verstärken insbesondere unsere Anstrengungen im Rahmen der Green-ITInitiative, den Energie- und Ressourcenverbrauch der IKT der Bundesverwaltung weiter zu senken.
- Dabei werden wir uns auch beim Einkauf von IKT-Produkten stärker an Nachhaltigkeitskriterien orientieren.
- Wir werden die Umsetzung von Green-IT in der Wirtschaft stärker anstoßen, etwa durch weitere Zertifizierungen und die Anregung zur freiwilligen Selbstverpflichtung in der Wirtschaft.
Der Staat ist dabei nur einer von mehreren Akteuren. Die Wirtschaft ist ebenso aufgerufen, ihren Beitrag zur Energie- und Ressourceneinsparung zu leisten. Um die Potenziale der Digitalisierung stärker zu nutzen, sind insbesondere intelligente Gebäude, Möglichkeiten der Verkehrsoptimierung sowie intelligente Produktionssysteme zu fördern und weiterzuentwickeln.
III. INNOVATIVER STAAT
Die Bundesregierung setzt sich für eine digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung ein. Wir wollen für die Bürgerinnen und Bürger, die digitale Dienstleistungsangebote der Verwaltung nutzen möchten, diese vergleichbar einfach und effektiv anbieten wie dies private Anbieter bei ihren Dienstleistungen tun und gleichzeitig die hohen Anforderungen an Vertrauen und Sicherheit erfüllen. Gleichzeitig werden wir dafür sorgen, dass die Effektivität und die Sicherheit der Informationstechnik des Bundes langfristig gesichert werden. Unsere Rolle als großer IT-Beschaffer werden wir dazu nutzen, Innovationen und die Umsetzung von Sicherheit in der IT zu fördern. Wir wollen einen transparenten Staat, der einfach zugängliche und verlässliche Daten bereitstellt.
Für die vor uns liegenden Aufgaben müssen wir unsere Kräfte über die verschiedenen Ebenen des Staats und der Verwaltung hinweg bündeln. Wir wollen daher die Zusammenarbeit im IT-Planungsrat intensivieren und laden Länder und Kommunen dazu ein, die öffentliche Verwaltung auf allen Ebenen zukunftsfähig zu machen.
1. Digitale Dienstleistungen der Verwaltung mit Nutzen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen anbieten
Um attraktive, einfach zu bedienende und sichere digitale Dienstleistungen anzubieten, wird die Bundesregierung die folgenden Grundsätze zum Maßstab ihres Handelns machen und umsetzen:
- Die weitere Modernisierung der Verwaltung gelingt nur, wenn wir dabei koordiniert und effektiv vorgehen. Wir bündeln daher die Maßnahmen über die Ressorts hinweg in unserem Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“.
- Wir arbeiten eng mit Ländern und Kommunen zusammen und fördern die Entwicklung nutzerfreundlicher kommunaler E‑Government Angebote.
- Bürgerinnen und Bürger sollen mit der Verwaltung einfach und sicher kommunizieren können. Wir richten deshalb gemeinsam mit den Ländern Bürgerkonten ein, bei denen die sichere Authentifizierung auch mit der eID-Funktion des Personalausweises erfolgt und mit denen möglichst viele Verwaltungsdienstleistungen auf kommunaler, Länder- und Bundesebene einfach und sicher genutzt werden können.
- Elektronische Dienste der Verwaltung erfordern effiziente Schnittstellen zwischen Verwaltung und Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen. Wir bauen bestehende, Ebenen übergreifende Lösungen – wie bereits bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder dem einheitlichen Ansprechpartner – weiter aus. Wir stellen alle nutzenbringenden Dienstleistungen der Verwaltung online zur Verfügung.
- Die Verwaltung soll über verschiedene Wege sicher und einfach erreichbar sein. Wir führen De-Mail flächendeckend ein. Um die flächendeckende Einführung von DeMail zu beschleunigen, wird eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Wirtschaft eingerichtet, in der Erfahrungen ausgetauscht und identifizierte Hürden zeitnah adressiert werden.
- Bestehende verwaltungsrechtliche Formerfordernisse, wie das persönliche Erscheinen bei einer Behörde oder die eigenhändige Unterschrift stehen dem weiteren Ausbau elektronischer Dienstleistungen vielfach im Wege. Wir stellen daher alle verwaltungsrechtlichen Formerfordernisse auf den Prüfstand und streichen diese, wo immer möglich, ersatzlos.
- Auf europäischer Ebene wirken wir darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger sich künftig in anderen Mitgliedstaaten sicher elektronisch identifizieren können. Auch tragen wir dazu bei, dass elektronische Signaturen, auch von Unternehmen, über die Grenzen hinweg genutzt und anerkannt werden können.
- Die Digitalisierung innovativer öffentlicher Dienstleistungen und Prozesse erleichtert und erfordert die weitere Öffnung staatlicher Geo‑, Statistik- und anderer Datenbestände (Open Data). Mit Open Data fördern wir zugleich das Wachstum innovativer kleinerer und mittlerer Unternehmen. Wir machen die Bundesbehörden zu Vorreitern bei der Bereitstellung offener Daten in Deutschland. Dazu legen wir einen „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8-Open-Data-Charta“ vor. – Fernerkundungsdaten wie z. B. Satellitenbilder sind von zunehmender Bedeutung für Wirtschaft, Wissenschaft und viele Bundesbehörden. Wir prüfen daher, wie ein zentraler digitaler Zugriff und daraus abgeleitete Produkte bereitgestellt werden können.
- Notwendige Basisdienste für die Ressorts der Bundesregierung dürfen nur einmal an einer Stelle entwickelt werden. Wir planen und entwickeln diese innerhalb des Programms „Gemeinsame IT des Bundes“ und stellen sie allen Bundesbehörden zur Verfügung.
- Beschaffungsprozesse müssen rascher und effizienter abgewickelt werden. Wir standardisieren und digitalisieren daher verstärkt die Prozesse bei Beschaffungen des Bundes. Die E‑Beschaffung und E‑Rechnung bauen wir weiter aus.
2. Autonomie und Handlungsfähigkeit der IT des Staates bewahren
Cloud Computing oder weitgehend geschlossene IT-Ökosysteme erhöhen die technologische Abhängigkeit privater, aber auch staatlicher Nutzer. Wir wollen die Autonomie und Handlungsfähigkeit des Staates erhalten und streben daher an, die Abhängigkeit der IT des Bundes von globalen IT-Konzernen zu reduzieren bzw., wo immer möglich, zu vermeiden.
- Wir führen die IT-Netze und Rechenzentren des Bundes weiter zusammen und schaffen den notwendigen rechtlichen Rahmen hierfür.
- Wir richten die öffentliche Beschaffung stärker innovationsorientiert aus. Dadurch werden innovative Unternehmen unterstützt und der Wettbewerb in der IT-Branche gestärkt.
- Wir stärken einheitliche Standards und setzen uns für eine größere Interoperabilität ein. Dafür entwickeln wir ein Regelwerk für IKT-Standardisierung in der Bundesverwaltung und setzen dieses um.
- Bei Beschaffungen der Bundesverwaltung bauen wir praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS) mit dem Ziel der Chancengleichheit weiter ab.
3. Sichere Regierungskommunikation gewährleisten
Wir werden die Vertrauenswürdigkeit der Kommunikationssysteme des Bundes erhalten und erhöhen.
- Die Daten der Bundesverwaltung routen wir soweit wie möglich nur über eigene Netzwerkinfrastrukturen unter Verwendung vertrauenswürdiger Komponenten.
- Mit dem Projekt „Netze des Bundes“ stellen wir eine ressortübergreifende Kommunikationsinfrastruktur mit erhöhtem Sicherheitsniveau bereit, auf die die drei ressortübergreifenden bzw. Bund-Länder-Netze (IVBB & IVBV/BVN sowie DOI) vollständig migriert werden und die als Integrationsplattform für alle Weitverkehrsnetze der Bundesverwaltung dienen kann. Parallel werden die Abstimmungen zur Integration der ressortspezifischen Netze ab 2018 erfolgen.
- Auf dem Gebiet der Informationssicherheit arbeiten wir eng mit allen staatlichen und Verwaltungsebenen zusammen. Wo sinnvoll und möglich nutzen wir dabei die sich aus dem IT-Staatsvertrag ergebende Standardisierungskompetenz des IT-Planungsrates.
IV. DIGITALE LEBENSWELTEN IN DER GESELLSCHAFT GESTALTEN
Unser Alltag verändert sich ständig. Fertigkeiten, die wir in der Vergangenheit erworben haben, beispielsweise das Kommunikationsverhalten untereinander, das Bedienen von Geräten und Maschinen oder die Beschaffung von Informationen, verlieren angesichts der Digitalisierung immer schneller an Wert und müssen neu erworben werden. Viele Menschen sehen die Veränderungen im Alltag als große Bereicherung ihres Lebens. Andere wiederum haben noch nicht das Vertrauen oder die notwendigen Kompetenzen gewonnen, um die Chancen dieser Veränderungen für sich anzunehmen.
Wir werden deshalb mit möglichst vielen Bevölkerungsgruppen eine Debatte darüber führen, wie wir künftig angesichts des digitalen Wandels zusammenleben wollen. Zudem wollen wir die Menschen in unserem Land, ob alt oder jung, männlich oder weiblich, mit oder ohne Behinderungen dazu befähigen, sich selbstbestimmt im digitalen Alltag zu bewegen. Viele in unserem Land engagieren sich zudem bereits heute in ihrer Freizeit für unser Gemeinwohl. Die Digitalisierung eröffnet auch hier neue Möglichkeiten. Die Bundesregierung wird daher neue Wege unterstützen, damit Bürgerinnen und Bürger auch digital für ihre Mitmenschen aktiv werden.
1. Dialog mit gesellschaftlichen Gruppen ausweiten
Bislang findet eine Diskussion zu gesellschaftlichen Fragen der Digitalisierung nur vereinzelt und innerhalb einer kleinen Gruppe interessierter Menschen statt. Wir wollen, dass auch jene zu Wort kommen, die aus unterschiedlichsten Gründen trotz Betroffenheit bisher nicht die Stimme erhoben haben. Wir werden die Sorgen und Wünsche der Menschen aufnehmen und für die Ausgestaltung der Digitalen Agenda fruchtbar machen. Die Diskussionen wollen wir mit unterschiedlichen Formaten sowohl digital, als auch in Veranstaltungen führen.
2. Digitale Medienkompetenz für alle Generationen stärken
Wir wollen, dass sich jede und jeder Einzelne sicher, informiert und aktiv in der digitalen Gesellschaft verwirklichen kann.
- Die Bundesregierung strebt an, die Medien- und Informationskompetenz der Menschen in unserem Land zu steigern, und zwar in den verschiedenen Rollen, die sie dabei einnehmen. Immer häufiger sind sie nicht nur Nutzerinnnen und Nutzer, sondern produzieren selbst mediale Inhalte und Daten oder entwickeln Software. Hierzu werden wir Informationsplattformen einrichten.
- Wir wollen Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit digitalen Medien ermöglichen. Wir unterstützen die Medienerziehung in Familien mit Informationen und Beratung, mit der Förderung von altersgerechten Medienumgebungen und mit der Entwicklung und Umsetzung eines kohärenten und zeitgemäßen Jugendmedienschutzes. Für einen solchen zeitgemäßen Jugendmedienschutz treten wir außerdem in den Dialog mit Unternehmen zu Möglichkeiten sicherer Voreinstellungen (safety by default) und beteiligen Jugendliche als Akteure in geeigneten Strukturen der Peer-Beratung.
- Die Initiative „Ein Netz für Kinder“, mit der altersgerechte und interessante digitale Angebote für Kinder gefördert werden, setzen wir fort.
- In der Gruppe der älteren Menschen gibt es nach wie vor eine große Skepsis gegenüber den digitalen Entwicklungen und ihren Folgen. Wir prüfen deshalb, wie die digitale Medienkompetenz von älteren Menschen gezielt gesteigert und ihr Vertrauen in die digitale Entwicklung gestärkt werden kann.
3. Digitale Teilhabe umsetzen
Demokratie lebt von Teilhabe. Digitale Dienste ermöglichen dabei den verstärkten Dialog im demokratischen Raum und stellen Informationen bereit, die in der Vergangenheit häufig nur schwer zugänglich waren.
- Wir verbessern die digitalen Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerinnen und Bürger. Dazu unterstützen wir lebensnahe offene Beteiligungsplattformen sowie Mitgestaltungsmöglichkeiten auf kommunaler Ebene, in Verbänden, in Ehrenamt und Jugendarbeit, für Frauen und Männer, Menschen mit Behinderungen und für alle Generationen.
- Die Bürgerinnen und Bürger benötigen für die Mitwirkungsprozesse einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Wir fördern daher die Barrierefreiheit in digitalen Medien, berücksichtigen die entsprechenden Standards im staatlichen Bereich und entwickeln diese kontinuierlich weiter. Damit stärken wir Bürgernähe, Servicequalität und Wissensvernetzung.
4. Digitale Lebenswelten gestalten – Chancen für Familien und Gleichstellung stärken
Mit Hilfe der Digitalisierung können wir bereits heute Arbeitsleben, Familienleben und Freizeit flexibler ausbalancieren. Der technische Fortschritt wird diese Möglichkeiten noch erweitern. Die Bundesregierung will, dass möglichst viele Menschen diese Chancen nutzen können.
- Wir prüfen deshalb, wie durch im Internet vermittelte familienunterstützende Dienstleistungen die partnerschaftliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter gezielt gestärkt werden kann und wie dabei neue und sichere innovative familienunterstützende digitale Angebote ermöglicht werden können. Im Rahmen dieser Prüfung ist zu klären, inwieweit hier Qualifizierungen und Qualitätssicherungen zu mehr Vertrauen und Sicherheit im Netz beitragen können.
- Aber auch das alltägliche Familienleben an sich steht durch den digitalen Wandel vor neuen Chancen und Herausforderungen. Dies beginnt bei Fragen der Erziehungsverantwortung und geht bis hin zu Fragen der familiären Alltagsorganisation. Wir wollen Mütter und Väter bei der Gestaltung eines guten Familienlebens im digitalen Zeitalter unterstützen und sie darin bestärken, die Möglichkeiten des Internets kritisch und souverän zu nutzen.
- In der Gestaltbarkeit der digitalen Lebenswelten liegt auch ein großes gleichstellungspolitisches Potenzial – etwa durch die Stärkung der partnerschaftlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf, durch neue Formen politischer Teilhabe oder auch durch neue Möglichkeiten für Frauen und Männer, sich geschlechtsuntypische Aktionsfelder zu erschließen und damit Rollenstereotype aufzubrechen. Diese Herausforderung wollen wir annehmen und das Thema „Gleichstellung im Netz“ als eigenständiges Thema voranbringen.
5. Digitales Engagement fördern
Die wachsende Bedeutung des Internets im Alltag führt dazu, dass sich das bürgerschaftliche Engagement immer mehr ins Netz verlagert. Gleichzeitig gibt es großen Bedarf an gesellschaftlichem Engagement im digitalen Raum, etwa beim Jugendschutz oder der Unterstützung von Seniorinnen und Senioren.
- Wir stärken bestehendes ehrenamtliches Engagement, indem wir digitale Möglichkeiten fördern, mit denen ehrenamtliches Engagement besser organisiert werden kann, z.B. im Bereich der Gewinnung neuer Mitglieder oder des Einsatzes hilfswilliger Menschen im Katastrophenfall.
- Wir bauen digitale Angebote auf, mit denen die digitalen Möglichkeiten zur politischen Bildung und Steigerung des Interesses an Politik und gesellschaftlichem Engagement stärker genutzt werden können.
- Wir stärken das freiwillige generationenübergreifende Engagement zur Förderung der Medienkompetenz im Bereich des Internets und anderer neuer Medien.
Wir beabsichtigen die Durchführung eines Modellprojektes „Freiwilliges Soziales Jahr Digital“. Wir wollen damit beispielgebende Erfahrungen sammeln und bündeln, wie junge Menschen ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen können.
V. BILDUNG, FORSCHUNG, WISSENSCHAFT, KULTUR UND MEDIEN
Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien sind zentrale Einsatzfelder neuer digitaler Nutzungsmöglichkeiten und sind selbst maßgebliche Treiber und Garanten für die weitere digitale Entwicklung. Diese Entwicklung eröffnet allen Bürgerinnen und Bürgern in den genannten Bereichen große Chancen des Lernens, der Fort- und Weiterbildung, des Aufstiegs und der Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben.
Wissenschaftler wollen unkompliziert wissenschaftliche Informationen austauschen und über Ländergrenzen hinweg zusammenarbeiten. In einer möglichst lückenlosen Kette von der Grundlagenforschung bis hin zur Umsetzung sollen Forschungsergebnisse schneller den Weg in innovative Anwendungen finden und damit zu neuem Wohlstand und sicheren Arbeitsplätzen der Zukunft beitragen. Für Kultur- und Medienschaffende bietet das Internet nicht nur eine nahezu unerschöpfliche Quelle der Inspiration, sondern eröffnet zugleich neue Nutzungsmöglichkeiten, Geschäftsmodelle und Verbreitungswege. Um die durch die Digitalisierung geschaffenen neuen Gestaltungs- und Teilhabemöglichkeiten zu nutzen, müssen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft in einer erheblichen Kraftanstrengung in wichtige Bereiche der Bildung, der Wissenschaft und der Infrastrukturen nachhaltig investieren und für entsprechende Rahmenbedingungen sorgen. Die Wissenschaft muss die Digitalisierung selbst stärker zum Gegenstand der Forschung machen. Nur so kann sie den notwendigen Beitrag zur gesellschaftlichen und politischen Debatte um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit wie von Privatheit und Öffentlichkeit leisten.
1. Digitalen Wandel in der Wissenschaft forcieren
Um eine breite, disziplin- und organisationsübergreifende Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von digitalen Informationen sicher zu stellen, werden die wissenschaftlichen Informationsinfrastrukturen gestärkt, ausgebaut und besser vernetzt.
- Eine neue Strategie für den digitalen Wandel in der Wissenschaft wird wesentlich zur Weiterentwicklung der Informationsinfrastrukturen (wie z.B. Archive, Bibliotheken, Forschungs- und Publikationsdatenbanken) beitragen.
- Der von Bund und Ländern beschlossene Rat für Informationsinfrastrukturen wird als übergeordnetes Koordinierungs- und Beratungsgremium die Weiterentwicklung der wissenschaftlichen Informationsinfrastruktur, z.B. durch Empfehlungen, unterstützen.
- Wir wollen die Vernetzung von Forschungsdatenbanken und Repositorien sowie virtuelle Forschungsumgebungen fördern und durch strategische Projekte mit großer Hebelwirkung unterstützen.
2. Zugang zu Wissen als Grundlage für Innovation sichern
Wir werden die Rahmenbedingungen für einen ungehinderten Informationsfluss, insbesondere in der Wissenschaft, verbessern. Dazu gehört eine umfassende OpenAccess-Strategie, die den effektiven und dauerhaften Zugang zu öffentlich geförderten Forschungspublikationen und ‑daten verbessern und Anreize ausbauen soll. Um die Potenziale für Wissenschaft, Forschung und Bildung voll zu nutzen, werden wir die urheberrechtlich zulässige Nutzung von geschützten Inhalten zu diesen Zwecken verbessern. Insbesondere soll eine Bildungs- und Wissenschaftsschranke eingeführt werden.
3. Bildungsoffensive für die digitale Wissensgesellschaft
Unser Bildungssystem muss die Menschen noch besser auf die Anforderungen der digitalen Arbeitswelt und der Wissensgesellschaft vorbereiten und ihre Medienkompetenz stärken.
- Die Bundesregierung wird sich daher gemeinsam mit den Ländern und unter Einbindung weiterer Akteure im Bildungsbereich für den stärkeren Einsatz digitaler Medien in der Bildung und im gesamten Lebenslauf einsetzen. Der Bund wird gemeinsam mit den Ländern und weiteren Akteuren aus allen Bildungsbereichen eine Strategie „Digitales Lernen“ entwickeln, die die Chancen der digitalen Medien für gute Bildung entschlossen nutzt, weiter entwickelt und umsetzt.
- Um auf die zentralen Herausforderungen der Arbeitswelt in der Digitalisierung vorbereitet zu sein, müssen wir Qualifizierungsbedarf und Qualifizierungsform für die Bereiche Aus‑, Fort- und Weiterbildung noch besser analysieren, und – wo notwendig – Maßnahmen zur Umsetzung (weiter)entwickeln.
- Mit dem Förderprogramm „Digitale Medien in der beruflichen Bildung“ stärken wir die berufliche Bildung und stoßen strukturelle Änderungen mit dem Ziel an, den Einsatz digitaler Aus- und Weiterbildungswerkzeuge in der beruflichen Bildung deutlich zu steigern. Das Hochschulforum Digitalisierung identifiziert die Chancen der Digitalisierung für die Hochschulen und erarbeitet Handlungsempfehlungen.
4. Innovationspotenziale der Digitalisierung nutzen
Damit aus Innovationen Markterfolge werden, legen wir unser besonderes Augenmerk auf eine durchgängige Wertschöpfungskette von der Grundlagenforschung bis hin zu Transfer und Verwertung.
- Die Hightech-Strategie bauen wir zu einer umfassenden, ressortübergreifenden Innovationsstrategie für Deutschland aus und verleihen so auch den zentralen Forschungsthemen Industrie 4.0, IT-Sicherheitsforschung, Mikroelektronik und Dienstleistungsforschung wichtige Impulse.
- Wir bauen die Innovationsförderung zu „Big Data“ aus, um die darin liegenden großen Potenziale für Wirtschaft (z. B. Industrie 4.0) und Wissenschaft (z. B. Lebenswissenschaften) sowie für das Gesundheitswesen zu erschließen. Zwei Big-Data-Kompetenzzentren in Berlin und Dresden werden eingerichtet.
- Die Bundesregierung stärkt das High Performance Computing als Basis wissenschaftlicher Exzellenz und für Wertschöpfung in der Wirtschaft und strebt hier eine Spitzenposition an.
- Zudem stärken wir die Forschung zur Digitalisierung in der Medizin u.a. mit dem Schwerpunkt Medizininformatik.
5. Durch Forschung den digitalen Wandel verstehen
Exzellente Forschung bereichert die mit der Digitalisierung einhergehende gesellschaftliche Diskussion zum Schutz der Privatsphäre und der Persönlichkeitsrechte, Selbstbestimmung und Transparenz. Ihre Erkenntnisse sind wesentliche Grundlage für Politik und Gesellschaft, um den Wandel verantwortungsvoll zu gestalten und Akzeptanz und Vertrauen in einer digitalisierten Welt zu stärken.
- In dem interdisziplinären Forschungsforum „Privatheit – selbstbestimmtes Leben in der Digitalen Welt“ werden disziplinübergreifende neue Ansätze zum Schutz der Privatheit in einer zunehmend digitalisierten Welt erforscht.
- Forschung für die Zukunft der Arbeit in einer digitalisierten Welt leistet einen Beitrag dazu, eine gewinnbringende Koevolution von Technik und sozialen Faktoren wie Kompetenzentwicklung, (Arbeits-)Prozessinnovationen und gesundheitlichen Präventionskonzepten zu ermöglichen, damit auch weiterhin der Mensch im Mittelpunkt steht.
- Ein öffentlich finanziertes Forschungsinstitut wird in einem interdisziplinären Ansatz die ethischen, rechtlichen, wirtschaftlichen und partizipativen Aspekte von Internet und Digitalisierung erforschen. Dabei gilt es, die bestehenden Potenziale der deutschen Forschungslandschaft einzubinden und zu fokussieren.
- Im Rahmen der Innovations- und Technikanalyse (ITA) werden Studien zur wissenschaftlichen Analyse von Chancen und Risiken zukünftiger Entwicklungen der Digitalisierung gefördert.
6. Kultur und Medien
Die digitalen Technologien und die Verbreitung über das Internet haben die Schaffung und den Zugang zu Kulturgütern und medialen Inhalten sowie die Möglichkeiten der Meinungsbildung und ‑äußerung revolutioniert und demokratisiert. Durch die Online-Bereitstellung digitaler Inhalte und Abbilder wird die Grundlage für Kultur, Wissenschaft und Forschung wie auch gesellschaftliche Teilhabe gestärkt.
Vor diesem Hintergrund werden wir Deutschland zu einem digitalen Kulturland weiterentwickeln. Dazu gilt es, ein qualitativ hochwertiges Angebot digitaler Inhalte zu sichern. Hierzu werden wir die Rahmenbedingungen für Inhalteanbieter weiter verbessern. Ferner treiben wir die Digitalisierung von Kulturgut weiter voran und verbessern die Zugänglichkeit zum kulturellen und wissenschaftlichen Erbe in Archiven, Bibliotheken und Museen.
Das kollektive Wissen in unserer Gesellschaft wird zunehmend digital gespeichert. Wir können von jedem Ort zu jeder Zeit auf dieses Wissen zugreifen. Das exponentielle Wachstum der Datenbestände bietet große Chancen für unsere Wissensgesellschaft, stellt uns jedoch bei ihrer Bewahrung vor neue Herausforderungen: Auch öffentliche digitale Inhalte liegen in den unterschiedlichsten Medienformen und Formaten vor und drohen auf Grund des technischen Wandels langfristig nicht mehr lesbar zu sein und damit verloren zu gehen.
- Wir entwickeln eine übergreifende Strategie und Aktionspläne mit geeigneten technischen Lösungen und Standards zur Digitalisierung von Kulturgütern (u.a. Kino und Filmdigitalisierung) sowie zur langfristigen Bewahrung von Wissen, Informationen und Kulturgütern in digitaler Form und schaffen die dafür notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen.
- Wir stellen – soweit urheberrechtlich zulässig – digitalisierte Kulturgüter und deren Metadaten offen und möglichst unentgeltlich zur Verfügung.
- Wir bauen die „Deutsche Digitale Bibliothek“ weiter auf und aus.
Die geltende Medienordnung ist noch unter den Bedingungen der analogen Welt entstanden. Wir werden diese an die Gegebenheiten des digitalen Zeitalters anpassen. Die Regelungen müssen der Konvergenz der Medien, neuen technologischen Entwicklungen und sich ändernden Nutzungsgewohnheiten Rechnung tragen. Die unterschiedliche Regulierung von Inhalten je nach Verbreitungskanal kann zu Wettbewerbsnachteilen führen.
- Deshalb setzen wir uns für eine baldmöglichst beginnende Bund-Länder-Kommission ein, um eine kompatible Medienordnung zu schaffen und z. B. an den Schnittstellen Medienaufsicht, Telekommunikationsrecht und Wettbewerbsrecht an Digitalisierung und Konvergenz der Medien besser anzupassen.
- Ferner setzen wir uns für eine Revision der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ein.
VI. SICHERHEIT, SCHUTZ UND VERTRAUEN FÜR GESELLSCHAFT UND WIRTSCHAFT
Die Bundesregierung setzt sich zum Ziel, Sicherheit und Schutz im Netz so herzustellen, dass die Digitalisierung ihr volles Potenzial für Gesellschaft und Wirtschaft in Deutschland entfalten kann. Die Menschen vertrauen in neue digitale Dienste und Angebote, wenn ihre Daten geschützt sind und sie mit höchstmöglicher Sicherheit im Internet agieren können. Verbraucherinnen und Verbraucher vertrauen in Online-Shops, Email-Dienste und soziale Netzwerke, wenn ihre Daten sicher sind und nicht missbraucht werden. Unternehmen vertrauen in neue Geschäftsmodelle, wenn sichergestellt ist, dass die eingesetzte Hard- und Software die Vertraulichkeit ihrer Geschäftsgeheimnisse und die Integrität und Verfügbarkeit ihrer IT-Systeme garantiert. Sicherheit der Systeme und Schutz der Daten sind die zentralen Querschnittsthemen der Digitalisierung und werden in allen Handlungsfeldern der Digitalen Agenda berücksichtigt.
1. Mehr Schutz für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen im Netz
Wir wollen die Privatsphäre der Menschen und ihre Kommunikation im Internet besser schützen. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass jeder Einzelne in der Lage ist, sich selbst und seine Daten im Netz wirksam zu schützen.
- Wir fördern und fordern einfache Sicherheitstechniken. Wer die Menschen mit dem Internet verbindet, der trägt auch Verantwortung dafür, dass die Nutzerinnen und Nutzer im Netz sicher agieren können. Die Wirtschaft nehmen wir stärker in die Verantwortung, vertrauenswürdige Hard- und Softwareprodukte sowie Dienste, mit denen die Nutzerinnen und Nutzer ihre Sicherheit im Netz erhöhen können, weiterzuentwickeln und anzubieten.
- Wir stellen sichere Infrastrukturen zur Verfügung, um die eigene Identität im Netz besser zu schützen und sicher zu kommunizieren. Die Nutzung des neuen Personalausweises wird vereinfacht und seine Anwendungen werden erweitert. Wir unterstützen mehr und bessere Verschlüsselung. Wir wollen Verschlüsselungs-Standort Nr. 1 auf der Welt werden. Dazu soll die Verschlüsselung von privater Kommunikation in der Breite zum Standard werden. Die Anwendung von Sicherheitstechnologien wie De-Mail bauen wir aus.
- Wir forschen für die Sicherheit der Anwenderinnen und Anwender und setzen die Ergebnisse in der Praxis um. Das Forschungsprogramm „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ wird sich mit der IT-Sicherheit neuer Technologien und dem Schutz von Daten in der Welt von morgen befassen und nutzerfreundliche Lösungen entwickeln.
- Wir helfen den Menschen, ihr Bewusstsein für und ihre Kenntnisse über die Sicherheit im Netz zu stärken. Schutz und Sicherheit im Netz hängen entscheidend vom umsichtigen Verhalten und den Fähigkeiten der Nutzerinnen und Nutzer ab. Wir bauen die Zusammenarbeit und Unterstützung des Vereins „Deutschland sicher im Netz“ (DSiN) aus.
- Wir fördern Geschäftsmodelle, die Anonymisierungs- und Pseudonymisierungsmaßnahmen verwenden. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre IT-Sicherheit zu verbessern. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen verfügen oft nicht über die notwendigen Ressourcen. Die sich ergänzenden Initiativen „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ und „Allianz für Cybersicherheit“ werden ausgebaut.
2. Moderner Datenschutz für das Informationszeitalter
Wir setzen uns für einen modernen Datenschutz auf hohem Niveau ein, damit die Freiheit und Persönlichkeitsrechte der Bürgerinnen und Bürger weiterhin gewährleistet werden. Gleichzeitig wollen wir die Chancen der Digitalisierung für Gesellschaft und Wirtschaft bestmöglich nutzen.
- Wir werden das europäische Datenschutzrecht im digitalen Binnenmarkt rasch modernisieren und harmonisieren, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in der vernetzten Welt zu stärken und der Bedeutung des Datenschutzes als entscheidendem wirtschaftlichen Standortfaktor gerecht zu werden. Wichtigster Schritt auf diesem Weg ist die Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung spätestens im Jahr 2015. Mit einem modernen Datenschutz auf hohem Niveau wollen wir auch Antworten auf Fragen geben, die sich durch neue Techniken oder Arten der Datenverarbeitung wie Big Data, Profilbildung, Webtracking oder dem Cloud Computing für den Schutz der Privatsphäre stellen.
- Als Antwort auf die globale Vernetzung und die Enthüllungen über den Missbrauch personenbezogener Daten streben wir eine führende Rolle bei der Entwicklung internationaler Datenschutzprinzipien an. Dazu nehmen wir Gespräche mit internationalen Partnern auf.
3. Verbraucherschutz in der digitalen Welt
Die Souveränität der Verbraucherinnen und Verbraucher auf den digitalen Märkten muss wiederhergestellt und gesichert werden.
- Hierzu stärken wir das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher in die digitalen Produkte und Dienste. Wir unterstützen die Einrichtung einer Schlichtungsstelle Internet.
- Um Missstände bei digitalen Produkten und Dienstleistungen frühzeitig zu identifizieren, richten wir einen Marktwächter „Digitale Welt“ ein.
- Wir führen ein Verbandsklagerecht zur Verbesserung des Datenschutzes ein.
- Ein hohes Maß an Datenschutz und Datensicherheit stärkt das Vertrauen in digitale Dienste und Produkte. Deshalb fördern und fordern wir den technikgestützten Datenschutz (privacy by design) und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by default).
- Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Nutzerinnen und Nutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.
- Wir werden den künftigen Status und die Rolle der Stiftung Datenschutz klären.
4. Digitale Infrastrukturen als Vertrauensraum stärken
Das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in sichere digitale Infrastrukturen muss nachhaltig gestärkt werden. IT-Sicherheit ist ein wichtiger Treiber für Innovation und Wachstum in Deutschland. Wir setzen uns dafür ein, dass unser Land einer der sichersten digitalen Standorte weltweit bleibt.
Wir wollen auch bei der digitalen Transformation durch gesetzliche Anforderungen oder mit allgemeinverbindlichen Standards für ein hohes Niveau an Sicherheit sorgen. Dazu müssen wir Maßnahmen zur Sicherung der Vertrauenswürdigkeit der digitalen Infrastrukturen ergreifen, unsere technologische Systemkompetenz erweitern und Abhängigkeiten reduzieren. Der Einsatz deutscher und europäischer IT-Produkte und ihre Hersteller sind deutlich zu fördern. Um diese Ziele zu erreichen, müssen Wirtschaft, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Staat eng zusammenarbeiten.
- Wir verbessern die IT-Sicherheit durch den Ausbau von Partnerschaften mit Betreibern kritischer Infrastrukturen und durch gesetzliche Vorgaben zu Mindestsicherheitsstandards und eine Meldepflicht für erhebliche IT-Sicherheitsvorfälle im Rahmen eines IT-Sicherheitsgesetzes. – Wir fördern und fordern den Einsatz von vertrauenswürdigen IT-Sicherheitstechnologien, insbesondere von mehr und besserer Verschlüsselung in der elektronischen Kommunikation. Das führt auch zu einer Stärkung des Marktes für IT-Sicherheitslösungen.
- Wir intensivieren die Zertifizierung und die Anerkennung sachverständiger Stellen, denn beides erzeugt Vertrauen in IT-Produkte.
- Wir setzen uns dafür ein, dass die neuen Technologien sicher und vertrauenswürdig gestaltet werden. Dafür bauen wir Standardisierungsaktivitäten aus, was im Besonderen für den internationalen Bereich gilt.
- Wir stärken die Bundesnetzagentur (BNetzA), um den Anforderungen der TKSicherheit, der europäischen Verordnung über die e‑Identifizierung und Vertrauensdienste für e‑Transaktionen im Binnenmarkt und der Standardisierung zu entsprechen. Diese Stärkung drückt sich auch in einer Verbesserung der Ressourcenausstattung aus.
- Gemeinsam mit der Wirtschaft wollen wir die deutsche Technologiekompetenz für vertrauenswürdige IT stärken und dauerhaft sichern. Hierzu richten wir eine Plattform „Vertrauenswürdige IT“ ein.
5. Mehr Sicherheit im Cyberraum
Der Staat steht auch in der vernetzten Welt in der Verantwortung, Gefahren und Kriminalität im Internet wirksam abzuwehren. Wir nehmen diese Verantwortung für die öffentliche IT-Sicherheit an und wollen unserer Aufgaben des Schutzes der Gesellschaft und Wirtschaft im digitalen Zeitalter gerecht werden. Dazu bedarf es einer strategischen Neuausrichtung der Cyber-Sicherheitsarchitektur ebenso wie einer besseren Ausstattung der Sicherheitsbehörden in technischer und personeller Hinsicht.
- Wir stärken das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Diese Stärkung drückt sich auch in einer Verbesserung der Ressourcenausstattung des BSI aus.
- Auf der Plattform des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums verbessern wir das arbeitsteilige Zusammenwirken der fachlich spezialisierten Behörden. Die koordinative Aufgabe des Nationalen Cyber-Abwehrzentrums zur operativen Bearbeitung von Cyber-Sicherheitsvorfällen wird gestärkt.
- Wir verbessern die sachliche und personelle Ausstattung der Sicherheitsbehörden und gleichen die technische und rechtliche Befähigung den jeweiligen Aufgaben an.
- Die Kompetenzen des Bundeskriminalamtes und der Bundespolizei stärken wir im Bereich Cybercrime, Cyberspionage und Cybersecurity. So werden wir im Bundeskriminalamt das Cybercrime Center, das die Auswertung und Ermittlungen in diesem Phänomenbereich bündelt, weiter ausbauen und die Bearbeitung phänomenübergreifender Internetaktivitäten zusammenfassen. – Im Bereich der Cyberspionage werden wir die Maßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Sensibilisierung im Bereich des Wirtschaftsschutzes weiter verstärken.
- Wir stärken das Bundesamt für Verfassungsschutz strategisch und organisatorisch, um den aktuellen Veränderungen bei Kommunikationsformen und ‑verhalten von Terroristen und Extremisten besser begegnen zu können.
- Hierzu stellen wir im Bundesamt für Verfassungsschutz auch eine sachgerechte Infrastruktur sowie technische Analysewerkzeuge bereit, um die Auswertung vorhandener Daten weiter zu verbessern und Kommunikationsmuster deutlich sichtbarer zu machen.
- Die Kompetenzen im Bundesamt für Bevölkerungsschutz im Bereich der Folgenanalyse von Cyberangriffen auf kritische Infrastrukturen werden wir erweitern.
- Wir stärken die internationale Kooperation, z.B. mit der Europäischen IT-Sicherheitsagentur ENISA und dem Europol-Cybercrime-Center.
VII. EUROPÄISCHE UND INTERNATIONALE DIMENSION DER DIGITALEN AGENDA
Wir wollen ein offenes, freies und sicheres, globales Internet als Raum der Meinungsvielfalt, Teilhabe, Innovation und als Motor für Wirtschaftswachstum und Arbeit schützen und weiter ausbauen. Die Schaffung von Regeln und Rahmenbedingungen für das globale Netz kann nicht alleine auf nationaler Ebene erfolgen, sondern muss auf europäischer und internationaler Ebene eingebettet und flankiert werden. Einige der Grundfragen des Managements des Internets (etwa die Vergabe und Koordinierung kritischer Internetressourcen) werden auf globaler Ebene entschieden. Deutschland wird sich sowohl auf internationaler als auch europäischer Ebene noch stärker als bisher in die dort laufenden Verhandlungs- und Diskussionsprozesse einbringen.
1. Europäische Einbettung der Digitalen Agenda für Deutschland
Themen wie Netzausbau, Netzneutralität, Vollendung des digitalen Binnenmarktes, Datenschutz, Schutz des geistigen Eigentums im Internet, IT-Sicherheit und die Forschungsförderung weisen starke europäische Bezüge auf. Deswegen vertreten wir die Digitale Agenda für Deutschland auch in den entsprechenden europäischen Gremien und begleiten die laufenden Prozesse aktiv. Dies dient dem Anstoß und der Weiterführung einer breiten, strategischen Debatte mit unseren europäischen Partnern, auch im Hinblick auf zukünftige Maßnahmen auf europäischer Ebene. Wir werden uns aktiv in die Vorbereitungen der von der Europäischen Kommission angekündigten Überarbeitung des europäischen Rechtsrahmens für die elektronische Kommunikation und des Urheberrechts einbringen.
Diesen Zielen dient auch ein regelmäßiger Austausch und Abgleich von nationalen Aspekten mit EU-Initiativen. Mit der Benennung eines unabhängigen „Digital Champion“ – eines/r deutschen „Internet-Botschafters/in“ – gegenüber der Europäischen Kommission können wir etablierte nationale Maßnahmen präsentieren und zugleich Informationen über Best-Practice-Modelle aus anderen Mitgliedsstaaten einholen und so den Austausch zwischen den Mitgliedstaaten einerseits und den europäischen Institutionen andererseits vorantreiben.
2. Internationale Einbettung der Digitalen Agenda für Deutschland
Wir vertreten die Digitale Agenda für Deutschland auch in den entsprechenden internationalen Organisationen. Dabei kommt Multi-Stakeholder-Prozessen eine besondere Bedeutung zu, in denen Akteure aus den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Staat und Zivilgesellschaft im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortlichkeiten transparent zusammenwirken. Gleichzeitig bauen wir unsere strategischen bi- und multilateralen Konsultationen aus.
Dazu gehören Regierungskonsultationen mit Schlüsselländern zu Themenbereichen, die in der Digitalen Agenda behandelt werden. In diesem Rahmen werden wir etwa den transatlantischen Cyber-Dialog oder die IKT-Konsultationen zwischen Deutschland und den USA als Beispiel einer stärkeren Multi-Stakeholder-Ausrichtung fortführen.
Wir stellen uns gegen einen „Cyber-Rüstungswettlauf“ durch eine friedliche Ausrichtung von Internationaler Cyber-Sicherheitspolitik.
Wir werden die Diskussionen u.a. zum Themenbereich Internet im Rahmen der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) weiterhin aktiv begleiten und mit der interessierten Fachöffentlichkeit erörtern. Wir koordinieren und beteiligen uns an Entscheidungsprozessen im Funksektor und im Standardisierungssektor der ITU, die die Grundlagen für eine erfolgreiche Umsetzung der Ziele für die Digitalen Infrastrukturen bilden. Auch die Diskussionen zu digitalen Themen in der OECD werden wir weiter aktiv mitgestalten.
3. Mitwirkung an Prozessen zum Management des Internets (Internet Governance)
Wir beteiligen uns aktiv an den Diskussionen am Nachfolgeprozess der beiden Weltgipfel zur Informationsgesellschaft (WSIS+10) einschließlich des Internet Governance Forums (IGF) und dessen Vorbereitungstreffen (EuroDIG, IGFDeutschland). Ziel ist die Sicherstellung der Beteiligung aller Interessengruppen („Multi-Stakeholder-Ansatz“).
Wir wirken aktiv an der Diskussion bei der „Internet Corporation for Assigned Names and Numbers“ (ICANN) zur Neuorganisation der Kontrolle über Vergabe und Koordinierung kritischer Internetressourcen (System der Domainnamen; IP-Adressen) mit. Gleichzeitig setzen wir uns für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen („public policy issues“) in dessen Regierungsbeirat (GAC) ein. Zur Wahrnehmung unserer Interessen bei ICANN werden wir unsere Positionen zu Fragen der Internet-Governance weiterhin regelmäßig mit deutschen Interessengruppen erörtern.
Wir unterstützen ferner die Weiterentwicklung des sog. Sao-Paulo-Prozesses zur Erstellung universaler Internet-Prinzipien. Auf europäischer Ebene werden wir unsere Positionen zu Fragen der Internet-Governance mit unseren Partnern abstimmen.
4. Weiterentwicklung „Völkerrecht des Netzes“ und Menschenrechtsschutz
Wir wollen Klarheit über das anwendbare „Völkerrecht des Netzes“ herstellen, um die geltenden Grund- und Freiheitsrechte auch in der digitalen Welt wirksam zu schützen und die Chancen für eine demokratische Teilhabe am weltweiten Kommunikationsnetz zu verstärken. Das Recht auf Privatsphäre und die Informations- und Meinungsfreiheit müssen auch im digitalen Zeitalter durchgesetzt werden. Hierzu initiieren wir einen mehrstufigen Prozess zur Erstellung einer Handreichung zu Elementen eines „Völkerrecht des Netzes“. Wichtige Elemente sind z.B. der vorgelegte Bericht der VNHochkommissarin für Menschenrechte oder der in seine vierte Runde gestartete Prozess der Regierungsexperten auf VN-Ebene.
Darüber hinaus
- begleiten wir aktiv die Diskussionsprozesse im VN-Menschenrechtsrat und in der VNGeneralversammlung (u.a. deutsch-brasilianische Initiative „Das Recht auf Privatheit im digitalen Zeitalter“);
- stärken wir die deutsche Beteiligung in der www.freedomonlinecoalition.com;
- verstetigen wir den „Runden Tisch Internet und Menschenrechte“, unter Beteiligung von Zivilgesellschaft und Wirtschaft.
5. Digitalisierung in der Entwicklungszusammenarbeit
Wir nutzen Digitalisierung als wichtigen Baustein für die Entwicklungszusammenarbeit. Dazu gehört, dass
- der Cyber-Kapazitätsaufbau („Cyber Capacity Building“) sowie, im engeren Sinne, der Aufbau von Kapazitäten im Bereich Cyber-Sicherheit („Cyber Security Capacity Building“) vorangetrieben wird;
- die Afrikastrategie der Bundesregierung verstärkt digital ausgebaut wird. Wir prüfen und fördern gezielt die Potenziale eines digitalen Afrikas und lernen umgekehrt von diesbezüglichen Fortschritten unserer Partner auf dem Nachbarkontinent;
- Digitalisierung zunehmend als Querschnittsthema der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verstanden wird. Wir prüfen die Implementierbarkeit in sektoralen und regionalen Programmen;
- Digitalisierung im Governance-Bereich als Mittel transparenter, effizienter Regierungsführung und Verwaltung in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit verstanden und gefördert wird;
- wir regelmäßig Rohdaten zu laufenden Entwicklungsprojekten an die International Aid Transparency Initiative (IATI) liefern und so unseren Beitrag zu mehr Wirksamkeit und Transparenz in der internationalen Entwicklungszusammenarbeit leisten.
-
: Der Bundesjustizminister Heiko Maas bei Jung & Naiv (inkl. Transkript)
: Der Bundesjustizminister Heiko Maas bei Jung & Naiv (inkl. Transkript)
Sommerinterviews? Das können wir auch. Und weil wir mit Ministern der Bundesregierung bisher nicht gesprochen haben, wurde es mal Zeit, das zu ändern. Den Anfang unserer hoffentlich 16-teiligen Serie „Bundesregierung für Desinteressierte“ macht Heiko Maas, Bundesminister der Justiz & für VerbraucherschutzWas macht eigentlich so ein Justizminister? Bestimmt er die Urteile in Deutschland? Sucht er die Richter aus? Was ist das wichtigste Projekt von Heiko Maas bisher? Was hat es mit dieser Mietpreisbremse auf sich? Was ist diese „Datenschutzgrundverordnung“? Warum muss es da eine europäische Lösung geben? Und: Wann kommt die? Was hat das Innenministerium eigentlich damit zu tun? Wozu sind Daten eigentlich gut? Hat er ein Problem mit Google? Was wird gegen die Totalüberwachung getan und was nicht? Außerdem: Drohnenangriffe aus Deutschland & TTIP
Wer lieber lesen, statt gucken möchte:
Jung & Naiv: Wo sind wir hier genau?
Heiko Maas: Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Aber auf dem Dach!
Aber absolut auf dem Dach.
Und wer bist du?
Ich bin der Minister. Mein Name ist Heiko Josef Maas.
Du bist Minister für…?
Justiz und für Verbraucherschutz.
Was macht ein Justizminister?
Ein Justizminister ist zuständig für die Gerichte in Deutschland, also für die obersten Gerichte. Er ist aber auch zuständig für viele Themen wie Mietrecht, für solch wichtige Fragen wie Urheberrecht, das Strafgesetzbuch und wir sind jetzt auch noch zuständig für Verbraucherschutz. Also alles, was irgendwie nicht funktioniert bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, sei es bei Versicherungen, Finanzdienstleistungen oder auch in der interessanten digitalen Welt.
Verbraucherschutz gab es bisher nicht?
Zumindest nicht hier. Verbraucherschutz gab es schon, aber nicht so gut wie jetzt, wo er hier im Justizministerium ist. Denn da gehört er hin. Früher haben sich beim Verbraucherschutz alle beklagt, dass Dinge nicht funktioniert haben, und jetzt können wir die gesetzlichen Grundlagen viel besser verändern, so dass die Leute auch einen Anspruch haben und sich nicht nur immer aufregen.
Wo war es denn vorher?
Vorher war es im Landwirtschaftsministerium.
Bei den Koalitionsverhandlungen wurde das gewechselt?
Genau. In den Koalitionsverhandlungen wurde entschieden, dass der Verbraucherschutz ins Justizministerium kommt. Das ist in einigen Ländern ohnehin schon so.
Haben die auch entschieden, dass du das wirst? Oder hast du gesagt, ich will das werden?
Das hat einer entschieden. Das ist der Vorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel. Der hat irgendwann gesagt: Du machst das.
Und du hast gesagt „Mmh“…
Ich habe gesagt, ich muss erstmal meine Frau fragen.
Was hast du vorher gemacht?
Vorher war ich Wirtschaftsminister im Saarland.
Im Saarland?
Ja.
Warum hast du das aufgegeben?
Das in Berlin ist irgendwie etwas Anderes. In Berlin zu arbeiten für die Bundesregierung, das ist etwas größer, alles hektischer, das ist neu. Eine Herausforderung, interessant, mit Risiko.
Wo ist das Risiko?
Das Risiko ist, dass hier alles schneller geht und dass das alles hektischer ist und dass alles hier unversöhnlicher ist. In den Ländern ist es gemütlicher.
Du sagtest, der Justizminister hat etwas mit den Gerichten zu tun. Was genau? Heißt das, du bestimmst, wer die Richter sind, welche Urteile gefällt werden?
Nein! Gott sei dank nicht. Aber wir ernennen die Richter an den Bundesgerichtshöfen, am Bundesgerichtshof, am Bundesverwaltungsgericht, am Bundesfinanzhof.
Und beim Verfassungsgericht?
Die werden im Bundestag gewählt und kriegen dann die Urkunde vom Bundespräsidenten. Da bin ich auch immer dabei. Ich sorge dafür, dass die genug Geld bekommen.
Wie wird ein Richter ausgewählt? Warum wird Richter A in den Bundesgerichtshof geschickt? Hast du das schon mal gemacht?
Ja. Die werden auch gewählt. Es gibt einen sogenannten Richterwahlausschuss im Bundestag. Da sitzen Vertreter aller Parteien im Bundestag drin und auch Vertreter der Länder, also die Länderjustizminister, er ist ein Gremium von Bund und Ländern. Da werden Richter aus den Ländern vorgeschlagen, die an den Bundesgerichtshof sollen oder ans Bundesverwaltungsgericht. Und da wird in geheimer Wahl gewählt. Wer die notwendige Stimmenmehrheit hat, der kommt dahin. Die Richter kriegen dann zwar eine Urkunde von mir, aber gewählt werden sie in das Amt vom Richterwahlausschusses.
Haben die Richter alle ein Parteibuch?
Keine Ahnung, ob sie ein Parteibuch haben. Danach werden sie vorher nicht gefragt. Das ist keine Eignungsvoraussetzung.
Echt nicht?
Nein.
Gibt es da auch mal Fehler bei den Richtern? Kannst du die kündigen?
Nein, denen kann ich nicht kündigen.
Die sind unkündbar?
Die sind ziemlich unkündbar.
Im Gegensatz zu dir?
Ich bin leider nicht unkündbar, genau.
Gehst du irgendwann wieder zurück ins Saarland?
Erst mal bin ich jetzt hierher gekommen. Die Legislaturperiode hat ja erst vor zehn Monaten begonnen. Mal gucken, was danach kommt.
Die Regierung ist seit November im Amt. Was war bisher dein größtes Thema, was ist das dickste Brett, was du bisher angegangen bist?
Das ist die Mietpreisbremse.
Was ist das?
Das ist ein Gesetz, nach dem die Länder überall dort, wo es Wohnungsnot gibt, bestimmen können, dass in den Gebieten die Mietpreisbremse wirkt. Dadurch kann die Miete nur noch um zehn Prozent im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Wenn man hier in Berlin eine Wohnung sucht, kriegt man Mietsteigerungen im Vergleich zum Vormieter von 20, 30, 40 Prozent. Das ist zu viel.
Wenn mein Vermieter sagt, nächstes Jahr wird die Miete drei Prozent teurer, das hat damit nichts zu tun?
Nein, das hat damit nichts zu tun. Das Gesetz betrifft vor allem Leute, die eine neue Wohnung suchen und einen neuen Mietvertrag machen. Im Moment ist es so, dass im Vergleich zu dem alten Mietvertrag die Vermieter die Miete um 20, 30 Prozent erhöhen. So ist das in den großen Städten, in Berlin, Hamburg, Frankfurt, München. Das führt dazu, dass die Mieten immer teurer werden, so dass das irgendwann kein Mensch mehr bezahlen kann oder Leute mit normalem Einkommen immer mehr aus der Stadt herausgetrieben werden. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass alle Einkommensgruppen in der Stadt zu finden sind.
Ist so ein freier Markt nicht gut? Irgendeiner wird die Preise bezahlen…
Ein freie Markt ist nicht gut, wenn nur noch die Reichen die Preise bezahlen können. Wir wollen, dass in den Städten und auch in den interessanten Vierteln, wo alle hinwollen, nicht nur Reiche wohnen, sondern auch Leute, die ganz normal verdienen.
Gibt es da noch andere Wege, wie man das hinbekommt?
Nein. Die Mietpreisbremse soll den Mietpreisanstieg deckeln. Die Miete soll nicht mehr als zehn Prozent im Vergleich zur letzten Miete steigen. Was man sicherlich auch braucht, sind mehr Wohnungen. Denn wenn es mehr Wohnungen gibt, ist der Druck nicht mehr so groß, dann wird sich das auch auf die Mieten auswirken und zwar positiv aus Sicht der Mieter. Das ist auch ein Punkt. Wir brauchen auch mehr Wohnungen, aber die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass in den Wohnungen, die es gibt, die Mieten auch in Zukunft bezahlbar bleiben.
Aber für Wohnungsbau bist du nicht zuständig?
Nein.
Und ist die Mietpreisbremse schon ein Gesetz? Ist das schon durch?
Wir haben schon einen Gesetzentwurf gemacht. Der ist jetzt in der Ressortabstimmung.
Was ist das?
Bei jedem Gesetz, das wir machen, können die anderen Ministerien noch einmal drüber gucken, ob sie Verbesserungsvorschläge haben.
Verbesserungen oder Verwässerungen?
Bei uns gibt es selten Verbesserungsvorschläge. Lacht Aber in der Regel gibt es schon mal einen Hinweis, dass man das oder jenes so oder so machen kann. Da gucken wir noch mal rüber. Dann ist das fertig, dann kommt es ins Kabinett. Und nachdem es durchs Kabinett gegangen ist, geht es ins Parlament und dann kann das Parlament darüber beschließen. Dann ist es ein Gesetz, kommt ins Bundesgesetzblatt und dann wirkt es.
Und wann kommt die Mietpreisbremse?
Die Mietpreisbremse soll in der ersten Hälfte des nächsten Jahres im Bundesgesetzblatt stehen und dann soll sie auch wirken.
Also August/ September?
Nein, früher. Schön wäre es bis Ostern. Im zweiten Halbjahr wird der Gesetzentwurf im Parlament beraten. Da gibt es immer eine erste, eine zweite und eine dritte Lesung und das dauert seine Zeit.
Das heißt, die Vermieter wären schlau, wenn sie noch mal schnell anheben…?
Nein, das wäre nicht schlau. Das ist ja auch nicht überall der Fall, dass die Mieten so explodieren. Das ist vor allem in den Ballungszentren Hamburg, Berlin und München so. Auf dem flachen Land gibt es viele Mietwohnungen, für die es keine Mieter mehr gibt, weil die Leute da wegziehen.
Auch im Saarland?
Im Saarland gibt es nur wenig Mieter, denn das Saarland ist das Bundesland mit der höchsten Eigenheimquote. Die meisten besitzen da Häuser. Deshalb sind Mieten da nicht das große Thema.
Aber in Berlin.
In Berlin auf jeden Fall.
Mietest du? Du wohnst ja jetzt auch hier…
Ich wohne auch zur Miete hier.
Hat dein Vermieter auch schön draufgehauen?
Nein, bei mir nicht, weil ich bin der Erstmieter. Das ist eine neue Wohnung, ein Erstbezug. Für die würde die Mietpreisbremse nicht gelten, sondern nur bei der Wiedervermietung. Wir wollen ja, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Und wenn jemand ein Haus oder eine Wohnung baut, dann investiert er viel Geld. Und dann kann man die Miete frei festlegen. Die kann dann auch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, weil das okay ist, dass er die Investitionen wieder reinkriegen will.
Jetzt komme ich zu einem anderen dicken Brett. Das ist die Datenschutz-Grundverordnung. Was ist das?
Das ist eine Verordnung, die zur Zeit bei der Europäischen Kommission liegt. Dabei geht es darum, dass es in allen Ländern der Europäischen Union das gleiche Datenschutzniveau gibt.
Aber?
Es wird ewig rumverhandelt. Es geht uns viel zu langsam. Jetzt haben wir gerade keine Kommission. Die Amtszeit der alten Kommission endet jetzt, die neue ist noch nicht im Amt. Die neue ist nach der Sommerpause im Amt und dann wird das da hoffentlich zügig über die Bühne gehen und wir haben das im nächsten Jahr unter Dach und Fach.
Warum dauert das so lange?
Keine Ahnung. Es hat ja schon lange gedauert, da gab es mich hier noch nicht. Es gibt viel Streit, weil wir hier in Deutschland relativ hohe Datenschutzstandards haben. Und wenn man überall in Europa das gleiche Niveau macht, dann heißt das: Die einen kommen von unten und kriegen ein höheres Datenschutzniveau, die anderen müssen ihres absenken. Und bei uns ist das in paar Bereichen so, dass wir da eigentlich nicht ein niedrigeres Datenschutzniveau wollen. Deshalb haben wir gesagt okay, wir brauchen solche Öffnungsklauseln. Und dort, wo wir ein höheres Niveau haben, wollen wir das beibehalten.
Zum Beispiel?
Zum Beispiel im sogenannten Beschäftigtendatenschutz. Das betrifft die Informationen, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesammelt und gespeichert werden. Da haben wir Regelungen, die gibt es in anderen Ländern nicht und die wollen wir auch behalten.
Wer hat denn da schon zugestimmt und wer muss noch zustimmen?
Es müssen alle noch zustimmen, weil es keine Endabstimmung darüber gibt. Im Moment wird noch über die einzelnen Themen verhandelt. Da geht es um so wichtige Themen wie zum Beispiel das sogenannte Marktortprinzip.
Das musst du erklären.
Beim Marktortprinzip geht es darum, ob zum Beispiel bei Leistungen von Google das Recht des Landes gilt, in dem die Leistung angeboten wird, oder das Recht des Landes, in dem die Server stehen, über die die Leistungen abgewickelt werden.
In Amerika zum Beispiel.
In Amerika oder auf den Fidschi-Inseln oder wo auch immer. Und da die digitale Welt international ist, stehen die Server oft ganz woanders. Wir wollen aber, dass das europäische Recht angewandt wird. Das hat so – zum Glück – auch der Europäische Gerichtshof bei dem Urteil über die Google-Suchmaschinen entschieden. Er hat auch entschieden, dass das Recht anzuwenden ist aus dem Land, in dem die Leistung angeboten wird, und nicht aus dem Land, in dem der Server steht.
Das war dieses „Recht auf Vergessen“-Urteil?
Genau.
Steht das so auch in dieser Grundverordnung drin?
Das soll da rein. Es ist gut, dass in diesem Urteil festgehalten worden ist, dass das so gilt. Der Europäische Gerichtshof hat dort entschieden, dass die Leute das Recht haben, bei Google zu beantragen, dass sie aus den Suchergebnissen gestrichen werden. Das kann man da auch noch mit regeln.
Warum ist es gut, dass ein Suchergebnis weg ist? Dieser Suchtreffer wird einfach nur gelöscht.
Genau.
Warum nicht gleich die ganze Seite?
Eine Privatperson, über die irgendetwas öffentlich berichtet oder über die irgendetwas in die Welt gesetzt worden ist, das möglicherweise nicht stimmt, will, dass das gelöscht und auch nicht über Google gefunden wird. Dann wäre es auch viel schwerer, so etwas zu finden. Dazu stellt er den Antrag, dass das gelöscht wird. Dann löscht Google den Eintrag.
Warum ist ein Recht auf Vergessen etwas Gutes?
Weil im Internet auch viel Unsinn steht und Dinge geschrieben werden, die nichts mit der Realität zu tun haben. Und wenn es sich nicht um öffentliche Personen handelt, wie Politiker, Schauspieler, die mit so etwas leben müssen, sondern Privatpersonen, dann finde ich, hat so jemand auch das Recht, bei Google zu beantragen, dass das gelöscht wird und dass das nicht gefunden wird, wenn irgendjemand den Namen eingibt.
Gibt es irgendwas aus deiner Karriere, was du gerne vergessen lassen möchtest?
Die Wahlergebnisse aus dem Saarland, als ich dort Spitzenkandidat gewesen bin.
Du wolltest mal Ministerpräsident werden?
Genau.
Nie was geworden?
Nein, es ist nie etwas geworden. Ich bin zumindest nicht Ministerpräsident geworden. Bei zwei von drei Wahlen gab es zwar eine Mehrheit im Parlament, aber da wollten die Koalitionspartner nicht so wie wir. Sie sind auf die falsche Seite übergelaufen und deshalb hat es nie geklappt.
Die Angela hat doch letztens gesagt, Europa solle mit einer Stimme reden.
Ja.
Warum klappt das nicht? Welche Sprache soll die Stimme sprechen?
Das ist egal, welche Sprache die Stimme haben soll. Es ist wichtig, dass die eine Stimme in unterschiedlichen Sprachen immer dasselbe sagt. Und das ist echt schwer, weil wir unterschiedliche Gesetze in den einzelnen Staaten in Europa haben, auch unterschiedliche Kulturen. Der Datenschutz in Großbritannien ist anders als bei uns. Bei uns ist man sehr sensibel und hat sehr klare Regelungen, was geht und was nicht geht. In Großbritannien ist man etwas lockerer. Das zusammenzuführen ist nicht so einfach.
Darüber streitest du mit dem englischen und dem französischen Justizminister?
Das sind die Justizminister und die Innenminister.
Was haben die Innenminister damit zu tun?
Die sind auch für Datenschutz zuständig.
Im Ernst?
Bei uns ist der federführende Minister der Innenminister.
Thomas de Maizière?
Genau.
Warum das?
Weil der Datenschutz im Innenministerium ist. Das war schon immer so.
Warum nicht im Justizministerium? Den Datenschutz hättest du dir auch gleich mitnehmen können – wie den Verbraucherschutz.
Das hätte ich auch gern genommen, aber irgendwie war es anders.
Wenn so ein Abkommen kommt, kann die EU dann noch wettbewerbsfähig sein?
Ja, klar.
Es wird doch immer behauptet, dass das die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet.
Das finde ich nicht. Es geht ja nicht darum, irgendwelche Regeln aufzustellen, die die Wettbewerbsfähigkeit behindern. Sondern es ist für die Wettbewerbsfähigkeit in Europa gut, wenn wir alle die gleichen Regeln haben. Denn sonst versuchen wir, uns immer mit Regeln zu unterbieten – insbesondere aus Wettbewerbsgründen. In Irland gibt es praktisch gar keinen Datenschutz. Deshalb gibt es viele, die ihre Zelte da aufschlagen – und das wollen wir nicht. Insofern hat das auch etwas mit Wettbewerb in Europa zu tun. Insgesamt ist es nicht nur für den Wettbewerb, sondern auch für die Verbraucher und Verbraucherinnen wichtig, dass sie wissen, dass es beim Datenschutz überall Regeln gibt, an die sich alle halten müssen. Und nicht, dass in einigen Ländern praktisch kein Datenschutz vorhanden ist und in anderen Ländern ein ganz restriktiver.
Wäre es für die amerikanischen Unternehmen nicht gut zu wissen, dass die Europäer das gleiche Recht haben wie die Amerikaner? Sollten wir nicht auf dem gleichen Niveau wie die Amerikaner sein, damit die sich gar nicht umstellen müssen?
Ich glaube, wir haben in Europa schon ein paar Regeln, die ich in den USA nicht finde und die ich auch ganz vernünftig finde.
Welche?
Beim Datenschutz zum Beispiel, was den öffentlichen Datenschutz angeht, was Behörden abgreifen dürfen von Bürgerinnen und Bürgern, dafür gibt es bei uns klare Regeln – bis hin zu den Geheimdiensten. In den USA gibt es nach dem 11. September 2001 Gesetze, die den Geheimdiensten alles ermöglichen: alles abzugreifen vom Briefverkehr bis hin zur Internetkommunikation. Das ist nicht die Linie, die ich für richtig halte, und deswegen will ich das auch nicht in Europa.
Bist du ein Freund von Google?
Ich bin zumindest ein heftiger Anwender von Google, weil ich das auch nutze und weil es sehr praktisch ist. Man kann überall, wo man ist, alle möglichen Informationen googeln, die man früher nachschlagen musste oder überhaupt nicht bekommen hat. Es ist schon sinnvoll. Es erleichtert das Leben an der einen oder anderen Stelle nicht unerheblich.
Du hast ihnen letztens gedroht. Womit?
Ich drohe keinem.
Sondern?
Ich drohe niemanden. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass ich es nicht so toll finde, dass Google 95 Prozent des gesamtes Marktes bei den Suchmaschinen abdeckt. Da ist keine Konkurrenz mehr, kein Wettbewerb und es gibt auch keine anderen Unternehmen, die da eine richtige Chance haben, wenn ein Unternehmen das alles abdeckt.
Aber es gibt doch Yahoo und Bing?
Trotzdem! Google macht 95 Prozent des Marktes aus bei Suchmaschinen. Das ist schon, finde ich, die Vorstufe zum Monopol. Wenn das ein Energieunternehmen wäre, das Strom verkauft, und das würde 95 Prozent des Marktes abdecken, dann wären die Kartellbehörden längst auf dem Plan und hätten danach gerufen, dass das Kartell zerschlagen werden muss.
Aber so ein Energiekonzern, der verkauft ja etwas.
Ja.
Suchmaschinen sind umsonst. Gibt es einen Unterschied zwischen kostenlosen Diensten oder Dienstleistungen, die ich bezahlen muss?
Es gibt viele Unterschiede. Immer mehr Leute versenden ihre Emails verschlüsselt, weil alles abgehört oder abgefischt wird. Dafür wird gezahlt. Immer mehr machen davon Gebrauch, weil Sicherheit ein immer größeres Thema wird im Netz. Und das ist ein Trend, der zunimmt, weil mittlerweile über zwei Drittel der Leute ihre Daten für nicht mehr sicher halten im Netz. Das war vor ein paar Jahren noch anders. Dann kam die NSA-Affäre und deshalb ist das ein großer Markt. Das ist auch wirtschaftlich interessant für Europa.
Facebook und Google verdienen am meisten Geld damit, indem sie Werbung schalten. Sollen die sich, wenn sie in Europa Werbung schalten, an europäisches Recht halten? Ist das dieses Marktortprinzip?
Ja, grundsätzlich soll das Recht des Landes gelten, in dem die Leistung angeboten wird, also in dem die Seiten aufgerufen oder Suchergebnisse angezeigt werden. Grundsätzlich soll das dann für alles gelten. Was die für Werbung schalten, ist allerdings weniger interessant für uns aus Datenschutzgründen. Wichtig ist, was sie mit den Daten machen, die sie sammeln. Die sammeln alle Daten und da geht es grundsätzlich darum, dass keine Daten ungefragt weitergegeben, veräußert und ausgelesen werden. Deshalb wollen wir in die Datenschutzgrundverordnung einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt aufnehmen. In Zukunft soll, wenn meine Daten von Google, Facebook, Apple, oder wem auch immer genutzt, weitergegeben und ausgewertet werden, jeder konkret gefragt werden. Also: Erlaubst du mir das? Und wenn sie nicht nach der Einwilligung fragen, dann dürfen sie es nicht.
Machen die Europäer damit nicht ein Geschäftsmodell von Facebook und Google kaputt?
Wieso?
Die wollen doch die Daten sammeln, auswerten und damit Werbung verkaufen, ohne dass sie extra nachfragen müssen
Ja, aber ich würde ehrlich gesagt schon gerne eine gewisse Datensouveränität haben.
Was ist das denn?
Ich will wissen, was mit meinen Daten geschieht.
Aber das erzählen sie dir vielleicht im Nachhinein.
Was erzählen sie mir im Nachhinein?
Was sie damit gemacht haben.
Ich will aber, dass sie mich danach vorher fragen! Und mir nicht im Nachhinein erzählen, was sie damit gemacht haben. In der Regel erzählen sie es ja noch nicht einmal im Nachhinein.
Echt nicht?
Nein. Deshalb will ich, dass sie mich vorher fragen. Und nicht nur mich, sondern auch dich.
Aber das wäre doch ein Kompromiss zu sagen: Okay, jetzt verratet ihr gar nichts. Wir würden gerne, dass ihr das vorher sagt. Und der Kompromiss wäre: Ihr sagt es uns im Nachhinein.
Das ist doch völlig bescheuert! Wenn sie es mir nachher sagen, was soll ich denn dann sagen? Dann kann ich es nur noch abnicken.
Dann kommst du beim nächsten Mal nicht wieder.
Aber was gibt es denn für Alternativen? Die Leute, die bei Facebook unterwegs sind, haben ihre Freunde da, die wollen nicht aussteigen, sind darauf angewiesen, das weiter zu nutzen. Deswegen ist das keine Alternative, da den Abflug zu machen. Das ist keine Alternative. Die meisten wollen da bleiben und die akzeptieren es dann einfach und die lassen mit den Daten machen, was sie wollen. Das finde ich nicht in Ordnung. Deshalb sollen die vorher fragen und nicht nachher Bescheid geben, wenn es keinen mehr interessiert.
Sieht das das Innenministerium auch so?
Das weiß ich nicht.
Das weißt du nicht?
Nein. Ich weiß nicht alles, was die im Innenministerium machen.
Aber ich denke, ihr stimmt euch immer ab?
Klar, da sind wir auch dabei. Aber manchmal haben wir auch unterschiedliche Meinungen.
Musst du vielleicht mal googeln. Google bietet doch auch Wissen an.
Das stimmt. Aber bedauerlicherweise gibt auch Google nicht auf jede Frage, die ich habe, eine Antwort. Und schon gar nicht die passende.
Ist so ein googlebares Wissen immer gut? Wir waren ja vorher beim Recht aufs Vergessen?
Wissen ist immer gut. Mir hilft Google meistens, wenn man einigermaßen weiß, was man in die Betreffzeile eingeben muss, um die vernünftigen Suchergebnisse zu bekommen. Es hilft schon und geht schnell. Ich finde es schon einen Fortschritt. Ich will ja auch nicht darauf verzichten.
Die sollen nur vorher fragen?
Ja. Ich frage erst mal Google. Also in dem Fall frage ich noch. Da brauchen sie mich vorher nicht zu fragen. Aber dort, wo ich angemeldet bin, wenn ich einen Mailaccount habe, wenn ich bei Facebook bin oder wenn ich bei Apple bin und über meine Apps da unterwegs bin… Da werden ja alle möglichen Daten gesammelt. Es gibt bereits Apps, bei deren Installation kommt so ein Fragekatalog. Also wenn Sie eine Taschenlampen-App herunterladen, das kann man ja. Dann wird gefragt: „Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Kontakte, Ihre Bilddateien ausgelesen werden und und und…“
Klar!
Ja, aber was will eine Taschenlampen-App mit meinen Kontakten?
Nur für alle Fälle…
Ja, nur für alle Fälle. Es werden immer und überall nur Daten gesammelt. Daten sind eine der größten Währungen der Zukunft. Und dass Facebook funktioniert und Google funktioniert, hat was damit zu tun, dass die unfassbar viele Daten haben und über die Werbung natürlich auch diese Daten mitverwenden, weil sie sagen: Ich habe hier Daten von Leuten, die möglicherweise dann und dann attraktive Kunden sind. Und wenn du da schaltest, schaffe ich das, wenn sie bei mir unterwegs sind, deine Werbung so zu platzieren… Daher: Daten sind Geld wert. Und selbst wenn man kein Geld dafür bekommt, eigentlich müsste Google bezahlen für die Daten, die sie von mir haben. Und ich müsste irgendwas bei Google bezahlen oder bei einem Email-Dienst.
Würdest du von der NSA auch verlangen, dass sie für deine Informationen zahlen?
Nein. Von denen würde ich verlangen, dass sie die Finger von meinen Daten lassen!
Warum machen sie das nicht?
Das würde ich auch gerne wissen.
Warum? Ich meine, du bist Justizminister. Wir wissen seit einem Jahr, was die machen – und die NSA macht es immer noch.
Genau.
Warum?
Das ist zumindest zu vermuten. Im Moment gibt es ja zwei Ermittlungsverfahren wegen des Spionageverdachts.
Die Bevölkerung und Angela Merkel?
Nein, das sind jetzt die zwei Agenten der Amerikaner. Der eine ist festgenommen worden und gegen den anderen wird ermittelt. Da wollen wir mal gucken, was dabei herauskommt. Da geht es ja jetzt nicht nur mehr darum, dass Daten gesammelt werden oder irgendwas abgehört wird, sondern dass Leute sogar Geld dafür kriegen, dass sie im Ministerium oder im Bundesnachrichtendienst irgendwelche Sachen kopieren und das den Amerikanern schicken. Das geht gar nicht.
Aber warum ermittelt da der Generalbundesanwalt? Wir wissen seit einem Jahr, dass die ganze Bevölkerung überwacht wird. Warum wird nicht dazu ermittelt?
Weil der Generalbundesanwalt – und das finde ich echt wichtig – immer nur dann ein Ermittlungsverfahren einleiten kann, wenn es einen konkreten Verdacht gibt. Ich kann eine Anzeige beim Generalbundesanwalt machen und sagen: Der und der hat sich dies und das zu Schulden kommen lassen, spioniert oder was auch immer. Wenn ich aber keinen Beleg dafür habe, dann kann der auch kein Ermittlungsverfahren einleiten, weil ansonsten müsste er gegen jeden, gegen den eine Anzeige erstattet wird, auch völlig willkürlich, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Das ist nicht so. Es muss so etwas geben wie einen Verdacht, einen Hinweis,…
Beweise?
Ja, Beweise. Genau.
Aber du kennst doch Edward Snowden. Der hat Beweise geliefert!
Der hat darüber erzählt, aber er hat keine Beweise geliefert.
Doch, die hatte er Glenn Greenwald gegeben,
Das ist ja etwas, was die Vereinigten Staaten gemacht haben. Es ist nicht so, dass ich einen Fall habe, der ganz konkret ist. Der Generalbundesanwalt muss ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden einleiten mit einer ganz konkreten Straftat. Und wenn ich lediglich sage, die haben immer alle abgehört, reicht das nicht für einen Anfangsverdacht bei einem Ermittlungsverfahren. Aber der Generalbundesanwalt führt sogenannte Beobachtungsvorgänge. Das ist die Vorstufe für ein Ermittlungsverfahren. Wenn etwa bei diesen beiden Spionagefällen oder etwa bei dem Ermittlungsverfahren, das in die Wege geleitet worden ist wegen dem Abhören des Handys von Frau Merkel, weitere Indizien auftreten, dann kann aus dem Beobachtungsvorgang hinsichtlich des massenhaften Abhörens von Bürgerinnen und Bürgern auch ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage und alles Mögliche werden.
Angenommen er ermittelt da jetzt etwas, was mit Angelas Handy passiert ist…
Ja?
Was können denn da für Konsequenzen rauskommen? Wen will er denn da einbuchten?
Es muss ja irgendeiner gemacht haben. Und bei einem Ermittlungsverfahren suchen wir die, die das gemacht haben. Wenn wir die finden, dann werden sie vor Gericht gestellt und werden bestraft.
Auch Amerikaner?
Natürlich auch Amerikaner. Es ist nicht entscheidend, welche Nationalität sie haben. Wenn es Diplomaten wären, würden sie ausgewiesen – so wie mit dem einen geschehen in der amerikanischen Botschaft.
Der wurde ja nur gebeten zu gehen.
Ja, aber bei Diplomaten ist das so. Der geht ja jetzt auch. Ich glaube, Anfang nächster Woche oder so.
Und wenn nicht?
Weiß ich nicht.
Dann wird er rausbegleitet?
Dann wird er nochmal aufgefordert, bis er es irgendwann kapiert hat und er irgendwann weg ist.
Warum wird überhaupt überwacht?
Weil es ja schon ein paar dunkle Typen auf der Welt gibt, die es darauf abgesehen haben, Straftaten zu verüben, terroristische Anschläge zu machen. Das ist ja bedauerlicherweise so und bedauerlicherweise kommt das auch permanent vor. An die ranzukommen ist nicht ganz einfach, mit dem Militär wollen wir das eigentlich nicht, die Polizei ist dafür aber auch nicht zuständig. Also brauchen wir Dienste, die ein bisschen darauf drauf aufpassen, wenn solche Leute hier unterwegs sind oder sich im Internet verabreden, – das läuft heute alles über Internet – dass gezielt danach auch geforscht wird. Das heißt allerdings nicht, dass man 80 Millionen Leute abhören oder deren Daten abfischen muss. Das muss ganz gezielt auf diejenigen sich beziehen, die sich in einem solchen Umfeld bewegen, bei denen es Hinweise gibt, dass sie möglicherweise mal in einem Ausbildungscamp in Syrien gewesen sind für Terroristen oder was auch immer.
Aber hat diese Überwachung irgendwann mal etwas geliefert?Hat das irgendwann mal einen Terroristen überführt?
Ja, zum Beispiel diese Sauerland-Gruppe, die einen Zug in die Luft sprengen wollte und dafür Gasbomben gebaut haben, die in einem Zug in Deutschland stationieren wollten, die sind dadurch aufgeflogen. Es gibt noch viele andere Fälle.
Wirklich? Der Friedrich hat das letztes Jahr behauptet und dann gab es keinen einzigen Beweis dafür…
Wofür?
Dass Fälle von Terrorismus vereitelt wurden – dank der NSA-Überwachung. Und dann konnte er keinen einzigen Fall nennen.
Bei der NSA-Überwachung weiß ich es auch nicht. Die sagen uns ja auch nicht, was sie da alles sammeln. Die Dienste arbeiten zusammen, aber bei denjenigen, die in Deutschland rumlaufen, gibt es schon Fälle, bei denen die deutschen Behörden aufmerksam geworden und die dann auch irgendwann festgenommen worden sind, bevor sie den Anschlag ausgeübt haben.
Warum sagen die deutschen Behörden nicht: Okay, wir hören auf zu überwachen und dann hören die Amis vielleicht auch auf?
Weil es nicht so sein wird. Die Amerikaner werden nicht aufhören, weil wir aufhören. Warum sollten sie? Die Amerikaner haben ein paar Erfahrungen gemacht…
Wir sind doch Freunde! Freunde überwacht man nicht.
Es geht in erster Linie doch nicht darum, dass die uns überwachen.
Also dich und mich.
Wer? Die Amerikaner oder der BND?
Na die Amerikaner!
Na, mich auf jeden Fall. Also bei dir weiß ich es nicht. Nein, ich weiß es nicht, wer dort überwacht wird. Aber im Wesentlichen geht es bei denen darum, dass sie sich im terroristischen Umfeld bewegen und terroristische Anschläge verhindern wollen. Das ist die Erfahrung, die die Amerikaner nach dem 11. September gemacht haben. Das finde ich ja auch durchaus nachvollziehbar. Deshalb bin ich auch gar nicht dagegen, dass es Geheimdienste gibt, die sich da herumbewegen. Denn wenn Straftaten verhindert werden können, wie die in Spanien, in Madrid an den Bahnhöfen oder in London die Busanschläge, dann finde ich, ist das schon ein Grund zu sagen: Okay, es gibt so etwas wie eine Behörde, die Datenverkehr überwacht, wenn sie sich aber auch gezielt wirklich auf die konzentrieren, um die es da geht. Und nicht einfach so eine Totalüberwachung macht. Das ist auch praktisch völlig blödsinnig: Denn wenn ich die Daten von allem und jedem sammle, fällt es ja auch viel schwerer, bei dieser Datenflut denjenigen herauszufiltern, der irgendwie was Böses machen will.
Der Heuhaufen wird immer größer.
Genau. Und deshalb ist nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten oder Fragen der Bürgerrechte, sondern auch unter ganz banalen praktischen Gesichtspunkten, es ganz einfach so: Es bringt gar nichts, alles von jedem zu sammeln. Das war übrigens genauso bei der Vorratsdatenspeicherung. Da ging es ja genauso darum.
Da bist du dagegen oder dafür?
Das finde ich nicht so gut. Deshalb habe ich ja auch kein Gesetz dazu gemacht. Der Europäische Gerichtshof hat dazu ein Urteil erlassen. Er hat die Richtlinie kassiert, die es dazu gibt – und das ist die Grundlage für ein Gesetz, das wir hätten machen müssen, und gesagt, das ist alles null und nichtig, weil es gegen das Recht auf Privatheit und Datenschutz in Europa verstößt. Und deswegen gibt es auch kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.
Und noch zwei kleine Sachen am Ende: Ursula von der Leyen, die ist ja Verteidigungsministerin?
Genau.
Die hat letztens gesagt, wir schaffen Drohnen an. Aber wir sind gegen – wie heißt das – „extralegale Tötungen“.
Ja.
Da ist Deutschland dagegen. Aber jetzt wissen wir, dass diese „extralegalen Tötungen“ auch aus Deutschland gesteuert werden von den amerikanischen Basen. Kannst du da als Justizminister etwas machen?
Also erst einmal weiß ich es nicht hundertprozentig, dass das so ist.
Wir wissen das. Das sind NDR- und SZ-Forschungen.
Ehrlich?
Ja.
Der NDR und die SZ, die wissen das?
Ja.
Okay, gut.
Es wurde bewiesen.
Ja? Aber ich kann dagegen nichts machen.
Aber wer kann denn dagegen etwas machen?
Wir müssen zunächst mal entscheiden, ob wir solche Dinge anschaffen.
Drohnen ist das eine, aber die Drohnenmorde, darum geht es.
Das, was Ursula von der Leyen gesagt hat, ist ja wohl die Antwort auf die Frage gewesen. Schafft ihr solches Zeug an? Und wenn ja: Nutzt ihr es und wozu? Also zur Überwachung oder irgendwie zum Herumschießen? So, und da ist das ganz klar: Wenn, dann zum Überwachen, zur Aufklärung und so weiter. Ich kann das auf jeden Fall nicht bestätigen. Ich weiß auch nicht, was der NDR oder die SZ dazu festgestellt haben.
Africom in Stuttgart macht das zum Beispiel mit Afrika.
Es ist aber ehrlich gesagt, auch technisch relativ schwierig, in einer digitalisierten Welt zu verhindern, dass die Vereinigten Staaten über ihre Netze oder über ihre Netzwerke, auch mit Knoten in Deutschland, in Europa und wo auch immer, Dinge ausführen, die im Ergebnis dazu führen, dass bei einer Drohne auch eine Rakete abgeschossen wird. Insofern glaube ich, ist das auch technisch echt ein Problem zu sagen, die Amerikaner können das nur über ihre Daten machen, aber irgendwie um Deutschland herum oder um Europa herum.
Aber es ging ja darum, dass das Personal von Africom in Stuttgart sitzt. Da war doch letztens auch ein Ex-Pilot bei „Beckmann“ und hat das erzählt. Da können wir nichts machen?
Weil ich das ehrlich gesagt so nicht kenne, kann ich auch nicht sagen, ob man dagegen was machen kann.
Gut. Und dann am Ende: TTIP. Kommt das?
TTIP kommt.
Aber hast du nicht letztens gesagt, es sieht gerade nicht so gut aus?
Wenn die Amerikaner so weiter machen und uns einen Spion nach dem anderen schicken, dann wird das irgendwann schwierig werden, der deutschen Bevölkerung zu erklären, wir brauchen so ein Freihandelsabkommen. Weil die Deutschen sagen, die Amerikaner halten sich ja sowieso an nichts, wieso sollte man ein Freihandelsabkommen machen?
Eben.
Deshalb habe ich ja nur mal darauf hingewiesen, dass ich es eigentlich wichtig fände, dass es so ein Abkommen geben wird. Weil so schlimm ist es nicht, wie es immer gemacht wird.
Aber wenn wir das in der Politik machen wollen, dann brauchen wir ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Zustimmung. Denn wenn alle sagen, wir wollen das nicht, weil wir keine Abkommen mit den Amerikanern machen, dann ist das schwierig. Und deshalb kann sich das, was sich da jetzt entwickelt hat, in den Spionagefällen negativ auswirken auf die Verhandlungen zu diesem Freihandelsabkommen, was ich nicht so gut fände. Deshalb fände ich es eigentlich gut, wenn die Amerikaner aufhören rumzuspionieren und damit auch die öffentliche Stimmung wieder eine bessere wird und man ganz vernünftig und rational über dieses Freihandelsabkommen reden kann.
Warum können wir das nicht, indem wir das mal ein bisschen öffentlicher machen? Du bist ja auch Verbraucherschutzminister., damit die Verbraucher sehen, was da verhandelt wird.
Also von mir aus können sie alles sehen, was da verhandelt wird. Sigmar Gabriel, der für die Bundesregierung diese Verhandlungen führt, hat jetzt auch einen Beirat gegründet. Da sind alle möglichen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kirchen, NGOs drin. Da wird transparent alles auf den Tisch gelegt, was wir als Bundesregierung an Informationen haben. Dort werden die Beteiligten informiert. Ich finde schon, dass das sehr transparent ist. Denn ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, was es da zu verheimlichen gibt.
Die allerletzte Frage. Wir hatten mal eine Folge über TTIP gemacht, da ging es um diese Schiedsgerichte, die eingeführt werden sollen.
Ja.
Du bist ja Justizminister. Bist du dafür?
Nein. Dagegen. Die brauchen wir überhaupt nicht, weil wir genug ordentliche Gerichte haben, die – wenn es Streit gibt – dann auch die Dinge klären können. Im Übrigen ist es auch so: Deutschland und die Vereinigten Staaten sind OECD-Staaten und die haben also beide einen ordentlichen Gerichtsweg, der auch zu beschreiten ist. Solche Investitionsschutzabkommen macht man eigentlich nur mit Staaten, bei denen man davon ausgeht, dass die gar keine ordentlichen Gerichte haben. Das heißt: Wenn da einer Geld investiert, da hat er irgendwie keine Möglichkeit, wenn es Ärger gibt, über die Gerichte irgendwas klären zu lassen. Und das ist nicht so irgendwie. In den USA gibt es Gerichte, die funktionieren, bei uns auch. Und deswegen brauchen wir das auch nicht.
Das heißt, solange du Justizminister bist, gibt es diese Schiedsgerichte nicht?
Also wenn die auf mich hören, dann nicht. Nein.
Dankeschön!
Bitte.
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: Deutschland lehnt Freihandelsabkommen CETA ab
: Deutschland lehnt Freihandelsabkommen CETA ab Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Deutschland das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) in seiner derzeitigen Form nicht unterzeichnen könne:
Deutsche EU-Diplomaten bestätigten am Freitag in Brüssel, dass die Bundesregierung das Abkommen mit Kanada „so, wie es jetzt verhandelt ist“, nicht unterzeichnen könne. Deutschland sei zwar grundsätzlich bereit, das Abkommen im September zu paraphieren, allerdings sei das Kapitel zum rechtlichen Schutz von Investoren „problematisch“ und derzeit nicht zu akzeptieren.
Nach fünf Jahren geheimer Verhandlungen ist das CETA-Abkommen eigentlich fertig. Nur das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen.
Mit dieser Nachricht gerät aber auch das Abkommen mit den USA ins Wanken. Denn Investorenschutz, auch kurz ISDS genannt, wird im derzeit verhandelten TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA heftigst kritisiert. Erst letzte Woche schlossen sich einige sozialdemokratische EU-Abgeordnete der Linken und Grünen Fraktionen an und erklärten, dass sie „Nein“ stimmen werden, sollte ISDS Teil des Abkommens werden.
Das ISDS-Kapitel soll es Investoren und Konzernen künftig ermöglichen, die EU oder einzelne Mitgliedstaaten vor private Schiedsgerichte zu zerren, sobald Gesetzentwürfe zu Verlusten führen könnten. Ein aktuelles Beispiel ist der schwedische Konzern Vattenfall, der Deutschland wegen des Atomausstiegs jetzt den Prozess macht. Sollte es Klauseln zum Investorenschutz im Abkommen mit den USA geben, könnten sich amerikanische Unternehmen ein solches Kapitel zunutze machen, um demokratische Gesetzgebungsprozesse zu untergraben und so beispielsweise geplante Datenschutzgesetze oder Urheberrechtsreformen angreifen.
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: 14 Millionen Euro für 76 neue Spähfahrzeuge der Bundes- und Länderpolizeien
Ein BeDoKW bei einem Einsatz anläßlich linker Proteste gegen die Migrationspolitik in Berlin-Kreuzberg. : 14 Millionen Euro für 76 neue Spähfahrzeuge der Bundes- und Länderpolizeien Die Bereitschaftspolizeien der Länder haben 52 neue „Beweissicherungs- und Dokumentationskraftwagen“ (BeDoKw) beschafft. Die Fahrzeuge sollen Menschenansammlungen aus der Distanz beobachten und helfen, Personen zu identifizieren, zu verfolgen und herauszugreifen. Alle BeDoKW sind mit einem bis zu 4 Meter hoch ausfahrbaren Kameramast ausgestattet, auf dem eine bewegliche Einheit aus Videokamera mit Zoomfunktion, aber auch ein Richtmikrofon fixiert ist. Der Berliner Innensenat gibt den Stückpreis mit „zirka 179.000 Euro“ an. Die Fahrzeuge auf Basis eines Mercedes-Sprinter werden vom italienischen Rüstungskonzern Finmecchanica bzw. dessen deutschen Ableger Elettronica in Meckenheim gefertigt. „Entdecken, identifizieren und stören“ nennt der Geschäftsführer Gerhard Henselmann die Leistungsmerkmale der Elettronica-Produkte.
Ein BeDoKW soll aktuelle Lageinformationen visuell und akustisch aufzeichnen und computergestützt bearbeiten. Zwei bis drei „Operateure“ sind an einem Arbeitsplatz im Innern der Fahrzeuge entweder für Kamerabedienung, Mastbedienung und Aufzeichnung oder Video- und Bildbearbeitung zuständig.
Technische Austattung „je nach Kundenwunsch“
Die aufbereiteten Daten können an Lagezentren übermittelt werden. Jeder BeDoKW ist zusätzlich mit einem Drucker bestückt, um Bilder von unliebsamen Personen zügig an Polizeikräfte zu übermitteln, gewöhnlich per schnellem Ausdruck eines Fotos. Dann können sie von speziellen Polizeitruppen aus der Menge herausgegriffen werden. Über ein digitales „Führungssystem“ können Einheiten einer „Beweis- und Festnahmeeinheit“ auch mit dem BeDoKW vernetzt werden.
Je nach „Kundenwunsch“ werden die BeDoKW mit „individueller technischer Ausstattung“ nachgerüstet. „Im Besonderen“ liefere Elettronica „innovative Lösungen für die Einsatzprofile „Suche & Peilung“, „Beobachtung und Überwachung“, „Zielverfolgung“ und „Kommunikationsüberwachung“. Die BeDoKW sind mit einem Kommunikationssystem und Data-Links für Mobilfunknetze ausgestattet. Optional können weitere Netzwerkdienste genutzt werden, etwa „Video-Links oder WiFi“. Laut Elettronica werde das Videosignal in HD-Qualität aufgezeichnet. Im Videostream können einzelne Personen markiert werden, eine Software verfolgt diese dann selbständig. Eine ähnliche Funktion hatte ein Fraunhofer-Institut für Bundeswehr-Drohnen entwickelt.
„Verdeckt oder offen geführte Ermittlungen“
Auch Anwendungen zur Fernmeldeaufklärung (COMINT) und Signalerfassung (SIGINT) können eingebaut werden. Damit kann jede funkgebundene Kommunikation abgehört und lokalisiert werden. Auch Sensoren zum Aufspüren von Gasen werden angeboten. Die für die wunschgemäße Ausrüstung der BeDoKW zuständige Partnerfirma Medav schreibt, die Kombination der Fähigkeiten „Sehen“ und „Peilen“ könne bei „verdeckt oder offen geführten Ermittlungen und Einsatzszenarien, z. B. Demonstrationen, Versammlungen sowie Personen- und Objektsuche“ zur Anwendung kommen.
Mittlerweile hat auch die Bundespolizei 24 BeDoKW beschafft, der deutsche Gesamtbestand summiert sich also auf 76 Fahrzeuge. Wie sich diese auf die Bundesländer und die Bundespolizei verteilen, wird aus der Antwort auf ein Ersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz deutlich: Demnach werden für Berlin und Hamburg je vier BeDoKW gekauft, für Bremen zwei. Gemessen an der Bevölkerungsdichte sind die drei Städte damit besonders gut ausgerüstet.
14 Millionen Euro
Laut dem Bundesinnenministerium hatte eine Bund-Länder-Projektgruppe unter Leitung der Bundespolizei die „technisch-betriebliche Bedarfsbeschreibung“ für die Fahrzeuge erstellt und eine Leistungsbeschreibung mit dem Beschaffungsamt des Ministeriums abgestimmt. Die Beschaffungsmaßnahme sei durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern „realisiert“, also finanziert worden. Insgesamt gab der Bund für die neuen Spähfahrzeuge 14 Millionen Euro aus, im Schnitt also etwa 184.210 Euro. Der Berliner Senat gibt die Kosten mit rund 179.000 an. Es könnte also sein, dass sich die Ausrüstung in den einzelnen Bundesländern unterscheidet.
Elettronica spricht von weiteren „kontinuierlichen Bestellungen aus dem zivilen als auch dem wehrtechnischen Bereich“. Ein BeDoKW wurde, obwohl mit der Bundespolizei durch eine zivile Behörde entwickelt, auch auf einer „Hausmesse“ der Bundeswehr vorgestellt. Schwerpunkte der Veranstaltung waren die Themen „Elektronische Aufklärung“, „Kommunikationsaufklärung“ und „Kommunikationsstörung“. Auch auf einer der größten, weltweiten Messe für Polizei, Geheimdienste und Militär wurde der BeDoKW gezeigt.
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: Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ soll Abbau der EU-Freizügigkeit und „gezielte Grenzkontrollen“ begründen
Nach Ausbau der heimlichen Fahndung sollen an den Binnengrenzen wieder "gezielte Grenzkontrollen" Einzug halten. : Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ soll Abbau der EU-Freizügigkeit und „gezielte Grenzkontrollen“ begründen Im Schengener Grenzkodex war die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen innerhalb der Europäischen Union festgeschrieben worden. Unabhängig von der Herkunft der Reisenden darf dort nicht mehr kontrolliert werden. Die Schengen-Mitgliedstaaten sind seitdem verpflichtet, alle Verkehrshindernisse an den Binnengrenzen zu beseitigen. Nur im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit dürfen die Kontrollen temporär wieder eingeführt werden.
Diese gern als „größter Errungenschaft“ der EU bezeichnete Freizügigkeit ist zwar bereits durch rassistische Kontrollen in Eisenbahnzügen in Grenznähe eingeschränkt: Nach gleichlautenden Berichten von Bügerrechtsgruppen wie Betroffenen werden fast ausschließlich Menschen mit nicht-weißer Hautfarbe angesprochen und kontrolliert.
Auf dem jüngsten Treffen der EU-Innenminister in Mailand wurde nun verabredet wie die Freiheit des unkontrollierten Grenzübertritts weiter ausgehöhlt werden kann. Damit wollen die Innenminister der EU-Mitgliedstaaten sogenannte „ausländische Kämpfer“ aufspüren. Gemeint sind islamistisch motivierte, militante Aktivisten die in der EU ihren Wohnsitz haben oder sogar die Staatsangehörigkeit ihrer Mitgliedstaaten besitzen. In den letzten Jahren reisen Hunderte in Länder wie Syrien, Irak, Somalia oder Pakistan aus, um sich dort kämpfenden Gruppen anzuschließen.
Danach könnten sie – so die Sorge der Innenminister – gut ausgebildet und kampferprobt in die EU zurückkehren, um Anschläge zu begehen. Als Beweis gilt der französische Staatsangehörige Mehdi Nemmouche, der im Mai in Brüssel vier Menschen erschoss und angeblich nur durch Zufall gefast worden war. Im März war er bereits beim Grenzübertritt durch die deutsche Bundespolizei mittels heimlicher Fahndung festgestellt worden.
Aus und Wiedereinreise von „potentiellen Terrorverdächtigen“ verhindern?
Seitdem schießen Vorschläge ins Kraut wie das Phänomen am Besten bekämpft werden könnte. Wahrnehmbar sind vor allem Law and Order-PolitikerInnen: Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) schlägt vor, das Recht auf Freizügigkeit weiter einzuschränken und „schon im Vorfeld eine Ausreise von potentiellen Terrorverdächtigen [zu] verhindern“. Der Bremer Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) fordert, dass „diese Leute“ nicht wieder nach Deutschland einreisen dürfen. Beifall kommt vom Stellvertretenden Vorsitzenden der CDU-Bundestagsfraktion Thomas Strobl. Zur Erinnerung: Es geht um Personen mit deutscher Aufenthaltserlaubnis oder sogar deutschem Pass.
Auf dem EU-Innenministertreffen wurde nun ein „Aktionsplan gegen die Bedrohung durch zurückkehrende Dschihadisten“ verabredet. Laut Medienberichten nehmen aber nicht alle EU-Mitgliedstaaten daran teil, sondern lediglich Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Der deutsche Innenminister kündigte bei der Gelegenheit gleich an, dass mögliche „Rechtsänderungen“ zu erwarten sind. Benannt hatte er sie nicht. In einer nun vorliegenden Antwort auf eine parlamentarische Nachfrage wird die Bundesregierung erstmals konkret.
Dass die heimliche Fahndung mithilfe des Schengener Informationssystems (SIS) besorgniserregend zunimmt, hatten wir bereits berichtet. Die Maßnahmen sollen nun noch weiter ausgebaut werden, schreibt das Bundesinnenministerium. Außerdem sollen „gezielte Grenzkontrollen“ vorgenommen werden. Welche Personen davon betroffen sein sollen, ist unklar, ebenso ob es sich vornehmlich um Maßnahmen an Flughäfen handeln soll. Die Ausweitung rassistischer Kontrollen dürfte aber in jedem Fall die Folge sein.
Mehr Verzahnung geheimdienstlicher und polizeilicher Arbeit
Informationen sollen „zum Zwecke einer gemeinsamen Analyse“ an Europol übersandt werden. Dort wurde eine eigene Datensammlung „Travellers“ eingerichtet. Informationen über „ausländische Kämpfer“ sollen aber auch zwischen den nationalen Behörden ausgetauscht werden. Gemeint ist die Verzahnung geheimdienstlicher und polizeilicher Arbeit. Auch die „praktische Zusammenarbeit“ soll ausgebaut werden. Welche Behörden hier gemeint sind, erschließt sich aus der Semantik der Antwort aber nicht. Schließlich dient das Phänomen der „ausländischen Kämpfer“ als Vehikel zum Aufbau eines Passagierdatenregisters, das eigentlich schon längst in der Schublade verschwunden war.
Die aufgezählten Maßnahmen gelten zunächst für die einzelnen, nationalen Behörden. Die frisch gebackene italienische Ratspräsidentschaft will aber mit der EU-Kommissarin für Inneres die „Ausweitung dieses Ansatzes auf die gesamte EU“ besorgen. Erst dann soll der Bedarf für „Rechtsänderungen“ geprüft werden. Die faktische Abschaffung der Freizügigkeit könnte dann einen „Änderungsbedarf am Schengener Grenzkodex oder nachgeordneter Vorschriften“ notwendig machen.
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: „Zukunftsfähiges Kontrollmittel“: Mehr Ganzkörperscanner für die Kontrolle an Flughäfen geplant
: „Zukunftsfähiges Kontrollmittel“: Mehr Ganzkörperscanner für die Kontrolle an Flughäfen geplant Der Abgeordnete Jan Korte hatte im Juni Neues zu den
NacktKörperscannern an bundesdeutschen Flughäfen abgefragt. 2010 gab es einigen Aufruhr, als bekannt wurde dass bei Tests in Hamburg kontrollierte Personen auf den Bildern gut erkennbar sind, inklusive Intimpiercings, künstlichen Darmausgängen oder anderen kleinen und großen Dingen, die man lieber für sich behält. Die neuen Scanner zeigen die Kontrollierten nur noch als lustige Zeichnung an, daraufhin gab’s für das milde „Kontrollmittel“ auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten einen Freibrief.Insgesamt stehen nun laut der Antwort des Bundesinnenministeriums 14 Geräte an den Flughäfen Frankfurt/Main, Düsseldorf, Stuttgart, Hamburg, Berlin-Schönefeld und München. Pro Stück fallen ca. 200.000,- Euro an, zuzüglich Ausbildung und Wartung. 125.527 Fluggäste wurden bisher kontrolliert.
Hergestellt werden die Geräte von L3 Communications. Mittlerweile haben sich angeblich auch die 5% Fehlalarme reduziert, als Grund gilt eine „verbesserte Detektionssoftware“ und die „verbesserte Anzeige des Kontrollergebnisses“. Korte verweist aber darauf, dass die Scanner vor vier Jahren zwar in 69 Prozent der Fälle Alarm geschlagen hätten, lediglich 15 Prozent davon seien „berechtigt“ gewesen. Die Alarmquote ist jedoch aktuell lediglich auf 59 Prozent gesunken.
Immer noch werden aber bestimmte Auffälligkeiten erkannt, etwa medizinische Hilfsmittel, Prothesen und Piercings. Das Bundesinnenministerium umschreibt das so:
Körperscanner detektieren Unregelmäßigkeiten an der Körperoberfläche. Darunter fallen auch Schmuckgegenstände und medizinisch-technische Hilfsmittel ab einer bestimmen Größe und Form. Eine Entscheidung, ob diese sicherheitsrelevant sind, trifft der Körperscanner nicht. Der entsprechende Bereich wird im Kontrollergebnis angezeigt und durch die Kontrollkraft überprüft.
Noch ist der Gebrauch eines Ganzkörperscanners freiwillig, entsprechend ist es laut der Bundesregierung im „EU-Recht“ geregelt. Womöglich gibt es aber bald immer weniger Alternativen: Denn noch mehr Geräte sollen nun beschafft werden. Es werde „geprüft, wie viele Körperscanner an welchen Standorten zusätzlich eingesetzt werden sollen“. Sie seien „nach Bewertung der Bundesregierung das zukunftsfähige Kontrollmittel für die Luftsicherheitskontrolle“.
Einige Personen kommen aber um eine automatisierte Kontrolle in jedem Fall herum: Personen „mit einer Körpergröße von unter einem Meter und über zwei Meter“ können nämlich „baulich bedingt“ nicht mit den
NacktKörperscannern kontrolliert werden. -
: Polizeilicher Datentausch wird unübersichtlich – EU schlägt „einzige Anlaufstelle“ in allen 28 Mitgliedstaaten vor
: Polizeilicher Datentausch wird unübersichtlich – EU schlägt „einzige Anlaufstelle“ in allen 28 Mitgliedstaaten vor Viel zu viele Daten, viel zu unübersichtliche Zuständigkeiten: Sogar Sicherheitsbehörden kommen angesichts der Anzahl polizeilicher Datensammlungen durcheinander. Um die alten und neuen Datenbanken zukünftig einheitlich zu führen, hat die Europäische Union in Estland und Frankreich eine Agentur für das „Betriebsmanagement von IT-Großsystemen“ eingerichtet. Derzeit werden dort das Visa-Informationssystem, die Finderabdruckdatenbank und das Schengener Informationssystem verwaltet. Bald könnte die vom deutschen Bundesinnenministerium beworbene Vorratsdatenspeicherung aller Ein- und Ausreisen in die EU hinzukommen.
Allerdings gibt es weit mehr als diese drei Plattformen: Daten werden über die EU-Agentur Europol oder die internationale Polizeiorganisation Interpol weitergegeben, Grenzbehörden nutzen ein Zollinformationssystem. Geregelt werden müssen die Entgegennahme des europäischen oder internationalen Haftbefehls oder von Rechtshilfeersuchen für Hausdurchsuchungen oder Abhörmaßnahmen. Weitere Kanäle der digitalen Zusammenarbeit sind die über 40 Zentren für die Polizei- und Zollzusammenarbeit, die bei verschiedenen Behörden angesiedelten „Verbindungsbeamten“ oder Koordinierungsstellen für die Betrugsbekämpfung. Im „schwedischen Rahmenbeschluss“ und dem „Vertrag von Prüm“ sind ebenfalls Absprachen zum Datentausch festgelegt. Getauscht werden DNA-Profile, Fingerabdrücke und Daten aus Fahrzeugregistern.
Entsprechende Ersuchen zur Weitergabe digitaler Informationen müssen in manchen Ländern bei unterschiedlichen Stellen eingereicht werden. So ist manchmal ein Innenministerium, eine Zollbehörde oder auch einzelne Polizeistellen für die einzelnen Datensammlungen verantwortlich. Diese Zuständigkeiten sind in eigens dafür geschriebenen Handbüchern niedergelegt.
„Single Point of Contact“
Zukünftig soll der Informationsaustausch aber noch einfacher werden. In einem Ratsdokument wird nun die Einrichtung einer einzigen Anlaufstelle für alle Behörden vorgeschlagen. In jedem der 28 EU-Mitgliedstaaten soll dann ein „Single Point of Contact“ für den internationalen „Austausch von strafverfolgungsrelavanten Informationen“ zuständig sein. Die Plattformen werden der Verantwortung eines federführenden Ministeriums unterstellt. Gewöhnlich ist dies ein Innenministerium. Die eigentliche Arbeit soll aber eine „federführende Stelle“ übernehmen. Normalerweise wird dies von einer Kriminalpolizei verrichtet.
Jeder „Single Point of Contact“ ist eine Anlaufstelle mit weitreichenden Kompetenzen. Sie wäre an das EU-Intranet sowie das interne Kommunikationssystem von Europol angeschlossen und dürfte darüber Verschlusssachen austauschen. Über Interpol würden alle Ausschreibungen an den „Single Point of Contact“ gerichtet. Die Anlaufstelle wäre auch zuständig für offene und verdeckte Fahndungen über das Schengener Informationssystem. Im Falle Deutschlands sind derartige Kompetenzen bereits beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden zentralisiert. Dort werden auch Anfragen aus den Bundesländern verwaltet.
Eines der Probleme im unübersichtlichen Informationsaustausch ist das mehrfache Stellen von Ersuchen über mehrere Kanäle. Damit soll nun Schluss sein, wenn alle Ersuchen nur noch über den „Single Point of Contact“ laufen. Dieser einzige „Übermittlungskanal“ darf während eines laufenden Vorgangs nicht mehr gewechselt werden.
Der „Single Point of Contact“ soll aber auch über einen Vollzugriff auf nationale, polizeiliche Datenbanken verfügen. Hierfür sollen die Anlaufstellen an das Intranet ihrer jeweiligen Regierungen bzw. Sicherheitsbehörden angeschlossen werden. Für Telefon, Fax und E‑Mail werden Reserve-Kommunikationsverbindungen vorgehalten. Die Anlaufstellen erhalten eigene, moderne elektronische Fallverwaltungssysteme.
Anbindung von „Telefon- und sonstigen Telekommunikationsunternehmen“
Doch damit nicht genug: Die neuen Anlaufstellen sollen über „Zugang zum größtmöglichen Spektrum an einschlägigen nationalen Datenbanken“ verfügen. In dem Ratsdokument heißt es dazu:
Dies erstreckt sich insbesondere auf Datenbanken auf dem Gebiet der Strafverfolgung, Datenbanken für Identitätsdokumente, Fahrzeugregister, nationale Visadatenbanken, Datenbanken der Ausländerbehörden, Häftlingsdatenbanken, DNA-Datenbanken, Fingerabdruckdatenbanken, den Informationsaustausch mit den nationalen Verbindungsbeamten, Grenzschutzdatenbanken, Handelsregister, automatische Nummernschilderkennung usw.
Schnittstellen sollen auch zu „Strom- und der Wasserversorgungsunternehmen“ eingerichtet werden. Die geplante Anbindung von „Telefon- und sonstigen Telekommunikationsunternehmen“ lässt darauf schließen, dass auch der leichtere Zugriff auf abgehörte Telekommunikation geplant ist. Denn die Anlaufstellen können auch für die „Sofortgenehmigung“ dringender Überwachungsmaßnahmen angepingt werden.
Nicht nur im föderalen System Deutschlands ist es problematisch, wenn die neuen „Single Points of Contact“ über die „umfassendste nationale Zuständigkeit“ verfügen sollen. Denn Polizei ist hierzulande Ländersache. Das hat man auch beim Rat der Europäischen Union bedacht und trägt einschränkend vor, nicht alle Leitlinien, Empfehlungen oder Beispiele seien „in jedem Mitgliedstaaten sinnvoll oder gar anwendbar“.
Zunächst sind die Leitlinien auch nicht bindend. Es könnte aber gut sein, dass in einigen Jahren eine Verordnung daraus wird.
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: Recherche zeigt: Nur Industrie redet mit EU-Kommission über Netzpolitik bei TTIP
: Recherche zeigt: Nur Industrie redet mit EU-Kommission über Netzpolitik bei TTIP Das Corporate Europe Observatory (CEO) veröffentlichte gestern Daten darüber, woher eigentlich die meisten Lobbyisten in den TTIP-Verhandlungen kommen. Die Lobby-kritische Organisation recherchiert seit einiger Zeit über das geplante Freihandelsabkommen und veröffentlichte Ende vergangenen Jahres bereits die PR-Strategie der EU-Kommission, wie das Abkommen am besten der Öffentlichkeit verkauft werden solle).
Um an Daten für die statistische Auswertung des Lobbyausmaßes zu gelangen, arbeiteten sie sich durch Einsendungen zu öffentlichen Konsultationen der EU-Kommission, Teilnehmerlisten von TTIP-Dialog-Events und Informationen über geheime Treffen mit der EU-Kommission, die sie über Informationszugangsanfragen erhielten. Obwohl diese Daten nur den Zeitraum von Anfang 2012 bis April 2013 abdecken, sich ausschließlich auf die federführende Generaldirektion ‚Handel’ beziehen und die Intensität der Treffen nicht mit einbeziehen, zeichnen sie doch ein deutliches Bild der Lobbylandschaft in der EU-Kommission noch vor der stärkeren gesellschaftlichen Aufmerksamkeit und dem öffentlichen Gegenwind für TTIP.
Vorrangig Industrievertreter, kaum öffentliche Interessen
Auffällig beim Betrachten der Ergebnisse ist die überproportionale Präsenz von privatwirtschaftlichen Lobbyverbänden gegenüber Vertretern öffentlichen Interesses. Von 560 gezählten Begegnungen waren nur 4% Vertreter öffentlicher Interessen wie Verbraucher- oder Umweltschutz. Der Rest entfiel auf Wirtschaftsvertreter.
Die Daten prangern auch das Transparenzproblem der EU bezüglich des Lobbyismus an: Mehr als ein Drittel der aufgezeichneten Verbände ist nicht in dem (freiwilligen) Transparenzregister der EU verzeichnet, und diejenigen, die dort zu finden sind, hüllen sich über ihre Themen in Stillschweigen, die wenigsten bringen sich direkt mit TTIP in Verbindung.
Aus unserer Sicht spannend sind aber vor allem die Branchen, die die größten Lobbyanstrengungen aufbringen: Ungeschlagen ist die Agrarwirtschaft und Ernährungsbranche, mit Unternehmen wie Nestlé und Coca-Cola, auf die 113 der 560 Treffen entfallen. Die IT-Branche und die Urheberrechtsindustrie haben allerdings auch nicht geschlafen:
Als Drittstärkste neben den branchenübergreifenden Wirtschaftsverbänden machten sie sich für ihre jeweiligen Interessen stark. Zusammen mit diversen Vertretern aus der Audiovisuellen bzw. Medienbranche sind sie für uns aus netzpolitischer Sicht interessant. Wir haben uns die Datengrundlage von CEO einmal angesehen und die netzpolitisch-relevanten Firmen und Verbände herausgezogen, um sie hier zu veröffentlichen:
298 Lobbygruppen sind insgesamt aufgelistet, von diesen sind 51 von netzpolitischem Interesse. Nur eine dieser 51 – der Transatlantic Consumer Dialogue (TACD) – gehört zu den „Guten“, setzt sich also für Verbraucherrechte ein. Die restlichen hier aufgelisteten Unternehmen, etwa ein Sechstel der insgesamt involvierten Gruppen, lobbyieren für deren eigene wirtschaftlichen Interessen. Organisationen wie die US Chamber of Commerce haben wir trotz vordergründig mangelndem IT-Bezug aufgenommen, weil Unternehmen wie Microsoft in der Vergangenheit über diese Bande gespielt haben, um ihre Interessen durchzusetzen.
Liste der Netzpolitik-Lobby
US Chamber of Commerce
Digital Europe
European Telecommunications Network Operators’ Association (ETNO)
BT Group
Nokia
Deutsche Post DHL
International Confederation of Music Publishers
The Association of European Chambers of Commerce and Industry
Ericsson
International Federation of Reproduction Rights
IFPI Representing recording industry worldwide
Ebay Inc.
IBM
Mediaset (Italian Media Company)
News Corp
RTL Group
Walt Disney
European Broadcasting Union
Federation of European Publishers
Motion Picture Association of America
National Music Publishers Association in the US
European Coordination of Independent Producers
Record Industry Association of America (RIAA)
International Trademark Association
Danish Chamber of Commerce
IP Federation
American Chamber of Commerce France
American Chamber of Commerce in Germany
Siemens
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e.V.
Transatlantic Consumer Dialogue
European Patent Office
Google
Blackberry
Inmarsat Global Ltd
Microsoft
Qualcomm
Samsung
Intel Corporation
Texas Instruments
UVAX Concepts
Skynet
Deutsche Telekom
France Telecom
Huawei
SES – Global Satellite Service Providers
Telefónica
Telenor
Verizon
Vodafone
TechAmerica Europe
Business Software Alliance
Information Technology Industry Council -
: „Smart Target Enhancement Program“ erklärt den „Five Eyes“, wo nicht spioniert werden darf
: „Smart Target Enhancement Program“ erklärt den „Five Eyes“, wo nicht spioniert werden darf
Die britische Bürgerrechtsorganisation hat ein pdf republiziert, aus dem hervorgeht in welchen Ländern US-Geheimdienste nicht aktiv werden dürfen. Das als geheim eingestufte Dokument trägt den Titel „Smart Target Enhancement Program“ (STEP) und widmet sich „Non-targetable 2nd Party Countries, Territories & Individuals“. Es soll offensichtlich die Zusammenarbeit jener Staaten regeln, die in den „Five Eyes“ zusammengeschlossen sind (Kanada, Großbritannien, Neuseeland, USA, Australien). Nicht nur auf dem Festland dieser Länder darf laut dem „Smart Target Enhancement Program“ nicht spioniert werden: Aufgelistet sind auch ehemalige Kolonien, die jetzt zu den „Five Eyes“ gehören. So darf zum Beispiel auch auf den Falkland Inseln oder Gibraltar nicht abgehört werden.
Hinweise gibt es auch zu Top Level Domains, die von der digitalen Spionage ausgenommen bleiben sollen. Hierzu gehören die Inseln Saint Helena oder die Nördlichen Marianen, aber auch Guernsey, Jersey und die Isle of Man.
Im Dokument findet sich auch eine kleine Tabelle zu Überwachungsbefugnissen und benötigten Beschlüssen. Unterteilt wird in vier Kategorien: Eigene Staatsangehörige im eigenen Land, eigene Staatsangehörige anderswo, ausländische Staatsangehörige im eigenen Land, ausländische Staatsangehörige anderswo.
Die letzte Kategorie bietet bekanntlich am wenigsten Schutz: Die Überwachung sei „rechtmäßig ohne besondere Genehmigung“ („Lawful without specific authorization“). Im Falle der NSA heißt es zur Überwachung ausländischer Staatsangehöriger in den USA, dies erfordere immer eine FISA-Anordnung und sei „sehr komplex“.
Unbekannt ist das pdf übrigens nicht: Es erschien bereits auf der Webseite Canleaks und soll dort im Januar 2007 hochgeladen worden sein.
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: BND wird durch Spion infiltriert – Scheinempörung und „Lösungsvorschläge“
: BND wird durch Spion infiltriert – Scheinempörung und „Lösungsvorschläge“
Mittlerweile sind die Zweifel weitgehend ausgeräumt, dass der BND-Mitarbeiter, der letzte Woche Schlagzeilen als vermeintlicher Spion gemacht hat, wirklich für US-Geheimdienstbehörden gearbeitet hat. Im Zuge dessen soll er über einen Zeitraum von zwei Jahren sensible Informationen aus dem BND in die USA weitergegeben haben. Eine Wetter-App, die im Hintergrund verschlüsselte Kommunikation aufbaut, ein USB-Stick mit BND-Interna und konspirative Treffen in Österreich verhärten den Verdacht.Der Fall ist wieder einmal eine weitere Spitze in den NSA-Verwicklungen, aber das eigentlich Erschreckende im Fall ist wieder einmal, wie unsere führenden Politiker und Repräsentanten (nicht) reagieren. Ein Best-Of halbherziger Empörungsversuche und Lösungsvorschläge:
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: Ex-Geheimdienstler wird neuer Chef der US-Drohnenflotte in Bayern
: Ex-Geheimdienstler wird neuer Chef der US-Drohnenflotte in Bayern Die im bayerischen Grafenwöhr stationierte „US-Armee Garnison Bavaria“ erhält einen neuen Vorgesetzten. Laut einer Lokalzeitung handelt es sich dabei um den Oberst Mark Colbrook, der vorher „in verschiedenen Verwendungen“ gedient habe, darunter in den Bereichen „Luftfahrt und Nachrichtendienst“. Zuletzt war Colbrook in Pennsylvania stationiert. Zu seiner jüngsten Beschäftigung heißt es, er habe die Abteilung „Unbemannte Flugsysteme“ im Stab des US-Heeres geleitet.
Das ist heikel, denn dadurch wird eine umstrittene, geplante Maßnahme in Bayern aufgewertet: Bei Grafenwöhr sollen bald US-Drohnen zwischen verschiedenen Basen in Luftkorridoren unterwegs sein. Damit würden sie die jetzt reservierten Lufträume verlassen. Der Bundeswehr sind solche Flüge zwischen verschiedenen Standorten in Deutschland nicht gestattet.
Die US-Armee führt in der Oberpfalz Trainingsflüge mit drei verschiedenen Drohnen-Typen durch. Zuständig ist bislang das „Joint Multinational Training Command“ (JMTC) in Vilseck. Eine Genehmigung für die Erweiterung der Trainings ist beantragt. Die Korridore zwischen den Basen sind zwar bereits bewilligt. Diese verbinden Grafenwöhr und Hohenfels und wurden vom Verteidigungsministerium in einem bereits bestehenden Gebiet mit „Flugbeschränkungen“ ausgewiesen. Nachdem die Angelegenheit aber vor einem Jahr öffentlich wurde, hält sich das zuständige deutsche Verteidigungsministerium zurück. Zunächst werden von der US-Armee weitere Nachweise zu den Drohnen gefordert.
Kameras werden angeblich an- und ausgeschaltet
Soweit bekannt will die US-Armee zwischen den Basen nur den Typ „Hunter“ fliegen, der je nach Modell auch bewaffnet werden kann. Über Bayern sollen aber lediglich Kameras montiert werden. Den AnwohnerInnen versprach das Militär, diese würden nur über den Basen angeschaltet. Laut einem Bericht der Washington Post sind etliche „Hunter“ bereits im Einsatz und bei Trainingsflügen abgestürzt.
Letztes Jahr hatte das US-Kommando auf seiner Webseite bestätigt, dass die Trainings über Bayern (gemeinsam mit anderen US-Einrichtungen in Deutschland) dem tödlichen Drohnenkrieg dienen:
JMTC officials say regular training with UAS is just one of many tools available on the U.S. Army’s Grafenwoehr and Hohenfels training areas. […] Used in conjunction with the live-fire ranges, maneuver areas, simulation and training resources, it will help prepare U.S. and partner-nation forces to prevent conflict in the region, shape strong international partnerships, and, if necessary, win decisively on any battlefield.
Zuständig auch für „alle in Berlin stationierten US-Militärangehörigen“?
Die ehemalige Garnison Grafenwöhr wurde nach dem Bericht im September 2013 in „US-Armee Garnison Bavaria“ umbenannt und habe damit auch die „volle Verantwortung“ für die Verwaltung sowie Infrastrukturmaßnahmen erhalten. Dies beträfe auch die Garnison Hohenfels, Vilseck und Garmisch sowie „alle in Berlin stationierten US-Militärangehörigen“.
Die Bundesregierung versichert, Bundestagsabgeordnete hätten immer die Möglichkeit die US-Basen zu inspizieren. Dies müsse lediglich mit dem Kommandanten abgestimmt werden. Tatsächlich funktioniert das nur als „embedded parlamentarism“: Denn Zugang gibt es nur, um Manöver zu besichtigen.
Drei Mal hatten zwei deutsche ParlamentarierInnen im Frühjahr versucht, einen Termin zu vereinbaren. Jedes Mal wurde aus fadenscheinigen Gründen abgelehnt, in einem Fall dauerte dies über mehrere Wochen.
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: Mitarbeiter des BND soll NSA-Untersuchungsausschuss ausspioniert und Informationen an einen „US-Dienst“ weitergegeben haben [Update]
Offen für Interpretationen: Cyber Dialog zwischen den USA und Deutschland. : Mitarbeiter des BND soll NSA-Untersuchungsausschuss ausspioniert und Informationen an einen „US-Dienst“ weitergegeben haben [Update] Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) hat den NSA-Untersuchungsausschuss ausspioniert und Informationen an die USA weitergegeben. Dies berichtet der Rechercheverbund aus Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR am heutigen Vormittag. Der Verdächtige sei in Haft.
Es handelt sich um einen Vorgang, der gestern bereits von Agenturen gestern gemeldet wurde: Ein 31-Jähriger sei wegen „dringenden Verdachts der geheimdienstlichen Agententätigkeit“ festgenommen worden. Für welchen ausländischen Nachrichtendienst er spioniert haben soll, wollte der Generalbundesanwalt Harald Range zunächst nicht erklären. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hatte Durchsuchungen angeordnet und Haftbefehl erlassen. Der Mann wurde dem Ermittlungsrichter vorgeführt und sitzt in Untersuchungshaft. Gestern Abend habe sich laut der Süddeutschen Zeitung das Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag und die Obleute des NSA-Untersuchungsausschusses in einer gemeinsamen Sondersitzung mit dem Fall befasst.
Allem Anschein nach geschah die Informationsweitergabe des Verdächtigen aber auf eigene Faust: Ansonsten wäre eine derart medienwirksame Festnahme kaum zu erklären. Die Journalisten schreiben, der BND-Mitarbeiter sei mehrfach von dem US-Geheimdienst befragt worden. Mindestens einmal habe er über die Aktivitäten des NSA-Untersuchungsausschusses in die USA berichtet. Zunächst hätten die Ermittler geglaubt, der Festgenommen habe dem russischen Geheimdienst zugeliefert. In Vernehmungen habe er aber gestanden, die Informationen an einen US-Dienst gegeben zu haben. Ob es sich dabei um den Militärgeheimdienst NSA handelt, wird nicht berichtet.
Die Journalisten werten den Vorfall als „größten Skandal um einen deutsch-amerikanischen Doppelagenten in der Nachkriegszeit“. Die jetzige Festnahme scheint Entschlossenheit bei der Verfolgung des vermuteten Geheimnisverrats auszudrücken. Möglich waren die Zwangsmaßnahmen aber nur, weil es sich um einen Deutschen handelte. Werden ausländische DiplomatInnen beim Spionieren erwischt, werden sie entsprechend diplomatischen Gepflogenheiten „einbestellt“ und gerügt. Je nach Schwere des Vorwurfs müssen sie das Land verlassen.
Dieses Verfahren nennt sich „Stille Ausweisung“. Während allerhand diplomatische Gepflogenheiten im „Wiener Übereinkommen über Diplomatische Beziehungen“ geregelt sind, kommt die „stille Ausweisung“ dort nicht vor. Sie gelten auch bei der Bundesregierung als bilaterale Absprachen zwischen Geheimdiensten. Nach Medienberichten werden auf diese Weise aber nur Spitzeleien aus China, Russland oder Südkorea geahndet.
Die Süddeutsche Zeitung schrieb hierzu im November, in den vergangenen Jahren seien nur wenige Agenten zur Ausreise genötigt worden. 2009 habe ein „Nachrichtendienstler“ das Land verlassen müssen, der am chinesischen Generalkonsulat in München eingesetzt war. 2010 sei ein Angehöriger des südkoreanischen Sicherheitsdienstes NIS betroffen gewesen, der in Berlin akkreditiert war. 2011 habe es zwei russische Geheimdienstmitarbeiter getroffen. 2012 sei die „stille Ausweisung“ gegenüber einem an der russischen Botschaft eingesetzten Offizier verhängt worden: Er habe heimlich versucht, trotz Ausfuhrverbots militärisch nutzbares Material zu beschaffen.
Amerikanische oder britische Geheimdienstler seien laut dem Bericht „so gut wie nie“ belangt worden. Die letzte „stille Ausweisung“ von US-Staatsangehörigen in Deutschland liege 14 Jahre zurück. Woher die Süddeutsche Zeitung die Informationen hatte, verriet sie nicht. Laut der früheren Staatsministerin Cornelia Pieper sollen „stille Ausweisungen“ gegen Angehörige ausländischer Dienste geheim bleiben. Die Bundesregierung führe keine Statistiken über solche „Persona-non-grata-Erklärungen“. Und sofern doch Informationen vorlägen, würden sie „aus nachvollziehbaren Gründen nicht öffentlich gemacht“.
Update: Die Angelegenheit entwickelt sich zum Battle des landläufigen Investigativjournalismus. Hatten die ursprünglichen Verfasser ihre Informationen nach Selbstauskunft „aus Regierungskreisen“, legt nun die WELT nach: Demnach erfuhr die Zeitung weitere Angaben „aus Teilnehmerkreisen“. So habe der Festgenommene „im Stab des BND und damit im Umfeld des Präsidenten Gerhard Schindler gearbeitet“. Seine Festnahme sei in Berlin erfolgt. Spiegel Online schreibt dagegen, er habe in der Poststelle gearbeitet. So jedenfalls zitiert n‑tv. Ähnlich melden es Agenturen. Dort heißt es auch, der Verdächtige sei voll geständig. Die WELT weiß das besser und meint, die Ermittler hätten daran große Zweifel. Was denn nun? Der Regierungssprecher Steffen Seibert sagte der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, „Der Fall ist ernsthaft, das ist doch klar“.
Die WELT hat ihren Artikel nun ebenfalls aktualisiert. „Mit der Angelegenheit vertraute Personen berichten“, der Mann habe bei seiner Vernehmung angegeben „mit einer amerikanischen Kontaktperson in Verbindung gestanden zu haben“. Gleichzeitig gebe es Hinweise, wonach er sich mit russischen Diensten austauschen wollte. Seine Verhaftung gehe auf den Verdacht zurück, für den russischen Auslandsdienst SWR spioniert zu haben. „Mehrere mit dem Sachverhalt vertraute Personen“ hätten jedoch einschränkend erklärt, alles sei schwer einzuordnen. Es könnte demnach auch sein, dass „ein ausländischer Dienst gezielt Spuren gelegt habe, die in Richtung des engen Partners USA zeigten“.
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: HP und Orange verlieren Vertrag für EU-Intranet von Behörden und Polizeien – Telekom übernimmt
Das neue sTESTA-System in einer Grafik der EU-Kommission. Neben EU-Agenturen und Polizeidatenbanken ist auch die EZB angeschlossen. : HP und Orange verlieren Vertrag für EU-Intranet von Behörden und Polizeien – Telekom übernimmt Das „europäische Verwaltungsnetzwerk“ sTESTA wird demnächst nicht mehr vom US-Konzern Hewlett Packard (HP) und der französischen Orange Business Services (OBS) betrieben. Als neuer Betreiber konnte sich die deutsche T‑Systems durchsetzen. Der Wechsel zur 100%igen Tochter der Telekom geht laut einem Papier der EU-Kommission auf eine auf eine Neuausschreibung vom letzten Jahr zurück. Gleichlautend hatte sich das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage geäußert. Mit dem Betrieb durch T‑Systems firmiert das EU-Intranet unter dem Namen TESTA NG.
sTESTA steht für „Secured Trans European Services for Telematics between Administrations“ (deutsch: „Transeuropäische Telematikdienste für Behörden“) und wurde ab Anfang 2007 neu errichtet. Es dient mehreren EU-Einrichtungen als Breitband-Backbone zum Austausch eingestufter Informationen. OBS und HP erhielten damals 210 Millionen Euro für die Installation.
