Demokratie
Digitale Demokratie, politische Kommunikation, e‑Government, Wahlen & Wahlkampf, Lobbyismus, Campaigning, soziale Bewegungen & Protest.
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: #OpAntiSH startet eilige Spendenkampagne für Verletzten in Ägypten
: #OpAntiSH startet eilige Spendenkampagne für Verletzten in Ägypten
Unter dem Titel „The hashtag that became a movement“ hatte Leil-Zahra Mortada vergangenen Dienstag beim Digiges-Abend die Kampagne OpAntiSH vorgestellt. OpAntiSH heißt ausgeschrieben „Operation Anti Sexual Harassment“ und existiert seit dem Arabischen Frühling. Ziel war, auch Frauen die Teilnahme an Protesten zu ermöglichen und diese vor sexuellen Übergriffen auf dem zentralen Tahrir-Platz in Kairo zu schützen. Wie das funktioniert hatte Leil-Zahra im Vortrag eindrücklich geschildert:Nicht für die AkteurInnen der Revolte spielte das Internet eine zentrale Rolle, auch OpAntiSH war auf Twitter und Facebook stark präsent. Leider knickte die Kampagne mit der Zeit ein, die Gewalt gegenüber Frauen nahm nicht ab und die AktivistInnen konnten für deren Sicherheit nicht garantieren.
Seit gestern ruft OpAntiSH per Indiegogo zur finanziellen Unterstützung eines Mannes auf, der vor zwei Wochen versuchte sich selbst zu verbrennen. Er war einer von 26 Verhafteten die nach einer Razzia in einem Badehaus im Polizeigewahrsam landeten. Die Polizeiaktion fand in Anwesenheit der homophoben Moderatorin Mona Iraqi statt, die für einen staatsnahen Fernsehsender arbeitet und offensichtlich vorab informiert war. In ihrer Sendung und auf ihrer Facebook-Seite stellte sie die Männer unverpixelt zur Schau.
Zwar wurden alle Festgenommenen später wieder entlassen und von allen Vorwürfen freigesprochen – vielleicht wegen des großen weltweiten Medieninteresses. Jedoch werden die nun landesweit bekannten Männer in ihrem Alltag weiterhin verfolgt. OpAntiSH dazu:
Irrespective of whether these men belong to the LGBTIQ community or not, or if they engage in same-sex relations; the accusation and the consequent detention were enough to destroy their lives in a country where homosexuality is constantly persecuted. Social stigma, discrimination, and an immense emotional stress let alone the trauma of the human rights violations they suffered.
Einer der Männer hielt dem öffentlichen Druck nicht stand und liegt nun mit lebensgefährlichen Verletzungen im Krankenhaus. Die Familie kann die hohen Kosten einer sofort benötigten Behandlung nicht tragen.
Im Februar waren sieben weitere Männer wegen des Praktizierens von männlicher Homosexualität verhaftet worden. Nach Medienberichten hatte die Polizei Fake-Profile in Sozialen Medien angelegt, um den Betroffenen nachzuspüren. Die ägyptische Polizei nutzt auch die unter Homosexuellen beliebte App „GrindR“, um sich unter Vorspiegelung einer Kontaktanbahnung mit Männern zu treffen um diese dann zu misshandeln und festzunehmen. Seit Oktober 2013 sollen mehr als Hundert als homosexuell beschuldigte Männer inhaftiert worden sein.
Das lässt Erinnerungen wach werden an das deutsche Bundeskriminalamt (BKA), das den ägyptischen Staatssicherheitsdienst wenige Wochen vor den Revolten 2011 zu „Open Source Internetauswertung im Bereich des internationalen Terrorismus“ geschult hatte. Die Kontrolle des Internet hatte im Versuch der der staatlichen Niederschlagung der Aufstände eine wichtige Rolle gespielt. Immer noch sitzen zahlreiche BloggerInnen in Haft oder sehen sich hohen Strafen gegenüber. Vor zwei Wochen wurde der regierungskritische Blogger Alaa Abd El Fattah zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Ungeachtet der Staatsgewalt gegen oppositionelle Bewegungen oder Menschen mit anderer sexueller Orientierung hat das BKA Verhandlungen zur Polizeizusammenarbeit wieder aufgenommen. Das Bundesinnenministerium will ein bilaterales Abkommen schließen, damit Ägypten die „speziellen Herausforderungen des Anti-Terrorkampfes“ erfolgreich bewältigen könne.
Die Gespräche waren vor zwei Jahren wegen staatlicher Übergriffe auf Eis gelegt worden. Sämtliche Inhalte der nun neu gestarteten Verhandlungen bleiben aber geheim. So können auch die bereits vorliegenden „Gegenvorschläge“ der ägyptischen Regierung nicht öffentlich geprüft werden. An Vorgesprächen waren nicht nur Polizeibehörden beteiligt, sondern auch der Militär-Geheimdienst DMT.
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Privacy International: Hat das GCHQ dich ausspioniert? Finde es heraus!
Die neue GCHQ-Zentrale in Cheltenham, Gloucestershire. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/defenceimages/7985695591/">UK Ministry of Defence</a> Privacy International: Hat das GCHQ dich ausspioniert? Finde es heraus! Vor zwei Wochen urteilte ein britisches Gericht, dass der britische GCHQ illegal auf Datenbanken der NSA zugegriffen hat, um Kommunikationsdaten von Millionen Menschen zu erhalten. Dieses Entscheidung ermöglicht es Einzelpersonen, nachzufragen, ob ihre persönlichen Daten unrechtmäßig weitergegeben wurden – und zwar allen Menschen, nicht nur britischen Staatsbürgern.
Unsere Freunde von Privacy International haben jetzt ein Tool aufgesetzt, um herauszufinden, ob auch deine Daten in der Überwachungsmaschinerie kopiert wurden:
Privacy International beabsichtigt, Anfragen aus der ganzen Welt zu sammeln und sie dem britischen Investigatory Powers Tribunal vorzulegen. Diejenigen, die nachweislich illegal ausspioniert wurden, können die Löschung ihrer Daten beantragen, einschließlich E‑Mails, Telefon-Aufzeichnungen und Internet-Kommunikation. Angesichts der Massenüberwachung von NSA und GCHQ und da diese Dienste von ihnen gesammelte Informationen „standardmäßig austauschen“, kann eine unbegrenzte Anzahl von Menschen durch die rechtswidrige Spionage betroffen sein.
Das Formular gibt’s unter privacyinternational.org/illegalspying: Did GCHQ illegally spy on you?
Dazu gibt’s eine FAQ – häufig gestellte Fragen mit Antworten.
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: #btada – Ein Jahr Hauptausschuss für Digitale Agenda im Bundestag: Chance verpasst
: #btada – Ein Jahr Hauptausschuss für Digitale Agenda im Bundestag: Chance verpasst
Heute vor einem Jahr wurde der Hauptausschuss Digitale Agenda im Bundestag konstituiert. Bereits vorher fragten wir uns, ob dabei ein zahnloser Tiger herauskommt oder die Chance genutzt wird, als Fortführung der Enquête-Kommission Netzpolitik stärker im Bundestag zu verankern. Nach einem Jahr müssen wir leider sagen: Chance verpasst. Für unsere Arbeit spielt der Ausschuss kaum eine Rolle. Alle Sitzungen finden hinter verschlossenen Türen statt, bis auf wenige öffentliche Anhörungen. Uns ist keine einzige parlamentarische Initiative bekannt, die aus diesem Ausschuss gekommen ist. Stattdessen erscheint er uns als Blackbox, wo man über Initiativen diskutiert, die federführend in den anderen Ausschüssen gemacht werden. Für eine solche Gesprächsrunde braucht man keinen Hauptausschuss.Die Online-Bürgerbeteiligung mit einem Forum zur Begleitung weniger öffentlicher Anhörungen ist eher ein Witz, zumindest wenn man sich im Jahr 2015 befindet und nicht 2005. Insofern ist es auch kein Wunder, dass das niemanden interessiert. 35 Forum-Beiträge zu drei Anhörungen sagen schon alles. Wahrscheinlich wird die geringe Beteiligung irgendwann auch noch als Indiz aufgefasst, dass das mit der Online-Beteiligung generell nicht funktioniere.
Ich kann mir schon vorstellen, dass alle Beteiligten in diesem Hauptausschuss unglücklich mit der Situation sind, nirgends federführend zu sein und lediglich als Feigenblatt für die langweilige Digitale Agenda der Bundesregierung fungieren zu müssen. Die Schuldigen sitzen auch nicht dort, sondern in den Fraktionsführungen der Großen Koalition.
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: Was ist Euch der Kampf für Eure Freiheiten auf EU-Ebene wert? Jetzt für European Digital Rights (EDRi) spenden!
: Was ist Euch der Kampf für Eure Freiheiten auf EU-Ebene wert? Jetzt für European Digital Rights (EDRi) spenden!
Wie geht es weiter mit den Plänen für eine neue Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung? Wer setzt sich gegen die EU-weite Überwachung unserer Fluggastdaten ein? Wer macht Druck für Netzneutralität, eine starke Datenschutz- und Urheberrechtsreform?European Digital Rights (EDRi) ist seit 2002 die erste und einzige Organisation, die sich in Brüssel europaweit für digitale Bürgerrechte einsetzt. Um weiterhin existieren und Eure Freiheiten in Brüssel verteidigen zu können, braucht EDRi jetzt Eure Unterstützung. Die Spendenkampagne, die im Dezember gestartet wurde, geht jetzt in die letzte Runde. Wer noch etwas in den Topf werfen will, bitte hier entlang…
Das kleine Team in Brüssel analysiert EU-Gesetzentwürfe, prüft sie auf Schwachstellen, erarbeitet Änderungsvorschläge und trifft sich mit Abgeordneten und Kommissionsbeamten. Was EDRi sonst noch für Euch tut, steht ausführlicher in den Jahresberichten und in der Spenden-FAQ. Tatsache ist : Wir haben immer noch viel zu wenig Leute in Brüssel, um der Industrielobby standzuhalten.
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: Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Bundesregierung seit Oktober geplant – oder gestrichen
Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>. : Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Bundesregierung seit Oktober geplant – oder gestrichen Zum 15. Tag eines jeden Monats gibt die Bundesregierung einen internen Bericht heraus, der eine aktuelle Auswahl sogenannter bedeutsamer Vorhaben beinhaltet. Den Bericht erhalten neben den Mitgliedern der Bundesregierung regelmäßig auch ausgewählte Journalisten – der Öffentlichkeit wird der Zugang zu diesem Dokument jedoch verwehrt. Wir haben dazu in der Vergangenheit eine Informationsfreiheitsanfrage gestellt und stießen auf Ablehnung - Begründung: Die Offenlegung der Vorhabendokumentation beeinträchtige die ungestörte interne Meinungsbildung.
Zum Glück sieht das nicht jeder so: In unregelmäßigen Abständen wird uns dieser monatliche Bericht zugespielt, wir machen uns daraufhin ans Werk und veröffentlichen eine Liste mit den Änderungen seit unserem letzten Datenstand.
Im aktuellen Bericht vom 15. Januar 2015 hat die Bundesregierung nach unserem Stand
- 62 Vorhaben seit unserem letzten Stand (Oktober 2014) gestrichen oder erledigt, während
- 41 neue hinzugefügt wurden.
Insgesamt wurden also eine ganze Reihe von Vorhaben wieder gestrichen oder verabschiedet, die Anzahl der Vorhaben auf der Liste hat sich auf insgesamt 82 verringert.
Neu hinzugekommen und netzpolitisch Relevant sind folgende Vorhaben:
Forschungsrahmenprogramm IT-Sicherheit “Selbstbestimmt in der digitalen Welt 2015–2020″
Mit der Vorlage des Forschungsrahmenprogramm setzt das Bundesministeriums für Bildung und Forschung eine Vereinbarung des Koalitionsvertrages um. Die Umsetzung erfolgt im Rahmen der neuen Hightech-Strategie „Innovationen für Deutschland“. Mit dem Forschungsprogramm investiert die Bundesregierung in die vorausschauende Gestaltung technischer Systeme und die Rahmenbedingungen ihrer Nutzung, um vor Cyberangriffen zu schützen und das Recht des Bürgers auf informationelle Selbstbestimmung zu wahren. Das Programm richtet sich an Hochschulen, an Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Unternehmen und andere Anwender und bündelt die Forschungsaktivitäten der Bundesregierung zur IT-Sicherheit.
Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
Erschließen der Vorteile elektronischer Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen auf Basis der im Aufbau befindlichen sicheren Telematikinfrastruktur für das Gesundheitswesen. Im Einzelnen:
- Versichertenstammdaten online überprüfbar machen
- Notfalldaten nutzbar machen
- elektronische Kommunikation zwischen allen Leistungserbringern ermöglichen
- Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit
- Datenaustausch für ein verbessertes Einweisungs- und Entlassmanagement im Krankenhausbereich ermöglichen
- Hindernisse beim Datenaustausch und Schnittstellenprobleme abbauen und Anbieterwettbewerb zwischen IT-Anbietern befördern
- telemedizinische Leistungen fördern und angemessen vergüten.
Bei allen Maßnahmen muss ein hoher Datenschutz beachtet werden.
Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten – TK-Endgerätegesetz
Das Gesetzesvorhaben dient der Anpassung der gesetzlichen Normen über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG), um die Endgerätefreiheit zu gewährleisten. Dazu wird festgelegt, dass die TK-Diensteanbieter dem Teilnehmer den Anschluss und die Nutzung bestimmter Telekommunikationsendeinrichtungen nicht zwingend vorschreiben dürfen. Der Netzzugang ist als passiver Netzabschlusspunkt auszugestalten.
Stellungnahme zur Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für Datenschutz – Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013
Die Stellungnahme der Bundesregierung befasst sich im ersten und zweiten Teil allgemein mit der Bewertung der Anwendung des IFG und der Bewertung der Entwicklung der Informationsfreiheit national und international im Tätigkeitsbericht. Im dritten Teil wird die Auffassung der Bundesregierung zu bedeutsamen Einzelfällen dargestellt wie z. B. dem Informationszugang zu Kabinettsprotokollen, dem Zugang zu Informationen über die Ursachen von Bauverzögerungen bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH und zur Frage der IFG-Gebührenkappung bei höherem Personalaufwand.
Die Vorhabendokumentation von Januar 2015 kann hier als PDF eingesehen werden, auch lohnt ein Blick in unsere letzte Auflistung von Oktober 2014.
Hinweise und interessante Fundstücke nehmen wir wie immer gerne in den Kommentaren entgegen und aktualisieren unsere Liste dementsprechend.
Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl)
Stand: 15. Januar 2015
Legende:
- seit dem 15. Januar gestrichen
- zum 15. Januar hinzugekommen
- unverändert
- netzpolitisch relevant
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Beschäftigungsverordnung
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
- Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften (28. BtMÄndV)
- Allianz für Fachkräfte
- Änderung des Gentechnikrechts
- Änderung Frequenzverordnung (FreqVO)(Arbeitstitel)
- Änderung Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
- Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2016
- Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der gemeinsamen Reaktion auf terroristische Angriffe gegen die USA auf Grundlage es Artikels 51 der
Satzung der Vereinten Nationen - Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des Einkommensteuertarifs
- Bundesbesoldungs- und ‑versorgungsanpassungsgesetz 2014/2015
- Deutschlands Positionierung bei Verhandlungen der Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung (Bericht der Bundesregierung)
- Beschluss über die Erreichung der im Stromsteuer- und im Energiesteuergesetz sowie in der Energieeffizienzvereinbarung festgelegten Reduktionsziele zur Energieintensität
durch die Unternehmen des Produzierenden Gewerbes als Voraussetzung für die Fortgeltung des Spitzenausgleichs im Antragsjahr 2015 - Drittes Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
- eHealth-Gesetz (Arbeitstitel)
- Einführung einer Infrastrukturabgabe für Kfz bis 3,5 t Gesamtgewicht (Arbeitstitel)
- Eisenbahnregulierungsgesetz (Arbeitstitel)
- Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Unterstützung der Europäischen Überbrückungsmission in der Zentralafrikanischen Republik (EUFOR RCA)
- Entsendung bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verstärkung der integrierten Luftverteidigung der NATO auf Ersuchen der Türkei und auf Grundlage des Rechts auf
kollektive Selbstverteidigung sowie des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 4. Dezember 2012 - Erstes Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes
- Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKVVersorgungsstärkungsgesetz – GKV-VSG)
- Forschungsrahmenprogramm IT-Sicherheit „Selbstbestimmt in der digitalen Welt 2015–2020“
- Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe
- Erste Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV)
- Fortschrittsbericht „Energie der Zukunft“
- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter DEU Streitkräfte an der von den Vereinten Nationen geführten Friedensmission im Südsudan
(UNMISS) - Fortschrittbericht 2014 zum Fachkräftekonzept der Bundesregierung
- Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungsmission EUTM Mali auf Grundlage des Ersuchens der malischen Regierung
- Fünftes Gesetz zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Leistungsausweitung Pflegebedürftige, Pflegevorsorgefonds (Fünftes SGB XI-Änderungsgesetz – 5. SGB
XI-ÄndG) - Fünftes Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR Gesetzentwurf zur besseren
Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf (Artikelgesetz) - Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
- Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen
- Gesetzliche Regelung des Grundsatzes der Tarifeinheit
- Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2015 sowie Finanzplan
- Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)
- Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen
- Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, finanzielle Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland als
Gaststaat internationaler Einrichtungen ( Gaststaatgesetz, GstG) Gesetz zu dem Assoziierungsabkommen vom 21. März und vom 27. Juni 2014 zwischen der Europäischen Union und der Europäischen
Atomgemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Ukraine anderseits Gesetz zu dem Beschluss des Rates vom 26. Mai 2014 über das System der Eigenmittel der Europäischen Union - Gesetz zu dem Europäischen Übereinkommen vom 27. November 2008 über die Adoption von Kindern (revidiert) Gesetz zu dem Protokoll Nr. 15 vom 24. Juni 2013 zur Änderung der
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Gesetz zum Abschluss der Unterstützungsleistungen an ehemalige politische Häftlinge und zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
- Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 31. Oktober 2003 gegen Korruption
- Gesetz zu dem Übereinkommen vom 21. Mai 2014 über die Übertragung von Beiträgen
auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge - Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung
- Gesetz zur Bereinigung des Bundesvertriebenengesetzes
- Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten
- Gesetz zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Art. 19 des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)
- Gesetz zur Änderung des Aktienrechts (Aktienrechtsnovelle 2014)
- Gesetz zur Änderung des Antiterrordateigesetzes und anderer Gesetze
- Gesetz zur Änderung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG)
- Gesetz zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes Gesetz zur Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU und weiterer Vorschriften
- Gesetz zur Änderung des Bundesministergesetzes
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Fortentwicklung des Meldewesens
- Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Parlamentarischen Staatssekretäre
- Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91b)
- Gesetz zur Änderung des Personalausweisgesetzes, Einführung eines Ersatz-Personalausweises und des Passgesetzes
- Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes
- Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht
- Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes (UIG)
- Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften hinsichtlich der Einführung des europäischen elektronischen Mautdienstes
- Gesetz zur Änderung des Rechts des Energieleitungsbaus
- Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union
- Gesetz zur Auswahl und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
- Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten – TK-Endgerätegesetz
- Gesetz zur Bekämpfung der Korruption
- Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen Gesetz zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten und zur Stärkung des Bestellerprinzips bei der Wohnungsvermittlung (Mietrechtsnovellierungsgesetz – MietNovG)
- Gesetz zur des ElterngeldPlus und weiterer Regelungen zur Weiterentwicklung des Elterngeldes und der Elternzeit
- Gesetz zur einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
- Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer
- Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)
- Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen Gesetz zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungen
- Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetztes und der Einwirkungsbereichs-Bergverordnung
- Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldaten- und einkommensteuerrechtlicher Regelungen soldatenrechtlicher Vorschriften
- Gesetz zur Regulierung der Prostitution (Arbeitstitel)
- Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienste in der Bundeswehr (Artikelgesetz)
- Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz – PräwG)
- Gesetz zur Stärkung Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz)
- Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung
- Gesetz zur Teilauflösung des Sondervermögens „Aufbauhilfe“ und zur Änderung der Aufbauhilfeverordnung
- Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens von §47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr (Arbeitstitel)
- Gesetz zur Umsetzung der Protokollerklärung vom 19. September 2014
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum
Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur
Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung, zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 606/2013 über die gegenseitige Anerkennung
von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen und zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von
Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU,
2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates - Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
- Gesetz zur Umsetzung von Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages
- Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
- Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
- Indikatorenbericht 2014 zur nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt
- Jahresbericht zum Stand der Deutschen Einheit 2014
- Jahreswirtschaftsbericht (JWB) 2015
- Klarstellung der Haftungsregelungen für WLAN-Betreiber
- Migrationsbericht 2013
- Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz
- Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8 Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
- Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung europäischer Vorgaben
- Novelle Luftverkehrsgesetz (Arbeitstitel)
- Novellierung des Kulturgutsschutzes
- Novellierung des Rechts der Unterbringung
- Präventionsgesetz Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2015
- Regelung zum Carsharing (Arbeitstitel)
- Resolute Support – Folgemission zu ISAF Siebte Verordnung zur Änderung der Spielverordnung Siebte Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung
- Stellungnahme zu den Fortschrittsberichten „Aufbau Ost“ der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im Berichtsjahr 2013
- Stellungnahme zur Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für Datenschutz – Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013
- Strategie Intelligente Vernetzung Strommarktdesign (Arbeitstitel)
- Umsetzung des Koalitionsvertrages zur Verbesserung des Arbeitslosenversicherungsschutzes nach kurzer Beschäftigungsdauer
- Umsetzungsgesetz zur Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Einlagensicherungssysteme
- V0 zur Pilotausschreibung zur Einbeziehung ausländischen Stroms Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV)
- Verordnung über Datenschutz und Marktkommunikation im intelligenten Energienetz
- Verordnung über den Einbau und die Administration intelligenter Messsysteme
- Verordnung über die Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen in Niederspannung
- Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2015
- Verordnung über technische Anforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen für Elektromobile
- Verordnung über technische Mindestanforderungen an den Einsatz intelligenter Zähler (MSysV)
- Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung
- Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen und weiterer Vorschriften Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung und zur Änderung von
Arbeitsschutzverordnungen - Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung
- Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach §6 Abs. 5 Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Verordnung zur Festlegung der Höhe der Sonderentlastung von Kommunen mit besonderen Herausforderungen aus dem Zuzug aus anderen EU-Mitgliedsstaaten über die
Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung für das Jahr 2014 (Sonderbundesbeteiligungs-Festlegungsverordnung 2014 – SBBFestV 2014) - Verordnung zur Neuregelung der Anforderungen an den Arbeitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen
- Verordnung zur transparenten Ausweisung staatlich gesetzter oder regulierter Preisbestandteile in der Strom- und Gasgrundversorgung
- Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
- Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
- Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen
- Verordnung zur Pilotausschreibung zur Einbeziehung ausländischen Stroms
- Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Freiflächenanlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen zur Förderung der erneuerbaren Energien
- XX. Verordnung zur Änderung der Straßenverkehr-Zulassungs-Ordnung
- Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes des Mikrozensusgesetzes 2005 und des Bevölkerungsstatistikgesetzes
- Zweite Verordnung zur Änderung der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (EnVKV)
- Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
- Zwölftes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Zweites Verkehrsteueränderungsgesetz
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: Rückt unsere Bundesdatenschutzbeauftragte in den Bundestag nach? (Update)
"Europarechtswidrig und auch in der Sache falsch" findet die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff, dass ihr Haus keine effektive Durchsetzungsbefugnisse gegenüber öffentlichen Stellen haben soll. : Rückt unsere Bundesdatenschutzbeauftragte in den Bundestag nach? (Update) Möglicherweise verläßt uns demnächst unsere Bundesdatenschutzbeauftragte und wird wieder Bundestagsabgeordnete, weil eine CDU-Kollegin Lobbyistin wird.
Unsere Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff war bis zu dieser Legislaturperiode CDU-Abgeordnete aus Brandenburg. Bei der letzten Wahl verlor sie ihren Wahlkreis gegen Frank-Walter Steinmeier und da ihre CDU-Kollegen zuviele Wahlkreise direkt holten, zog sie nicht über die Landesliste ein. Dort steht sie auf Platz vier.
Direkt in den Bundestag zog ihre Parteikollegin Katherina Reiche. Diese ist aktuell Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, möchte aber demnächst in die Wirtschaft wechseln und als Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Lobbyistin werden. Soweit so gut. Spannend wird es, weil Reiche als Direktkandidatin zurücktritt, in diesem Fall aber die Landesliste greift. Dort sind aber von zehn Menschen schon neun im Bundestag – einzig Andrea Voßhoff fehlt. Die ist aber noch vier Jahre als Bundesdatenschutzbeauftragte gewählt.
Preisfrage: Verzichtet die CDU jetzt dank Katharina Reiche auf ein Mandat im Bundestag oder rückt Andrea Voßhoff nach und wir bekommen eine neue Bundesdatenschutzbeauftragte? Und wird sich die Meinung von Andrea Voßhoff zur Vorratsdatenspeicherung ändern, sollte sie wieder Bundestagsabgeordnete werden?
Und wieso haben wir keine Regelungen um zu verhindern, dass Katherina Reiche direkt vom Posten einer Staatssekretärin Lobbyistin eines Verbandes werden darf, was ihren früheren Arbeitsbereich tangiert?
Update: Annett Meiritz berichtet auf Twitter, dass Voßhoff in dieser Legislaturperiode nicht zurückwechseln wird.
Falls sich jemand mit Staatsrecht besser auskennt: Gibt es noch einen anderen Weg, wie die CDU-Brandenburg diesen Platz neu füllen könnte, muss der Wahlkreis neu gewählt werden oder bleibt das Mandat leer?
Nochmal Update: Die CDU verzichtet auf ein Mandat, da man noch ausreichend habe.
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: Netzpolitik in der Schweiz: Ausblick auf das Jahr 2015
: Netzpolitik in der Schweiz: Ausblick auf das Jahr 2015 Das netzpolitische Jahr 2015 dürfte in der Schweiz ereignisreich werden, da einige wichtige Gesetzesvorhaben im Parlament zur Beratung anstehen. Zudem sind mehrere Vernehmlassungen, in welchen sich interessierte Kreise zu Gesetzesvorlagen äussern können, geplant. Im Folgenden sei eine (unvollständige) Übersicht gewagt:
Netzneutralität
Obwohl der Nationalrat (grosse Parlamentskammer) einen Antrag von Balthasar Glättli (Grüne Partei) zur gesetzlichen Festschreibung der Netzneutralität gut hiess, hat der Bundesrat (Exekutive) im Fernmeldebericht 2014 festgehalten,
dass technisch notwendige oder ökonomisch sinnvolle Differenzierungsmöglichkeiten bei den angebotenen Fernmeldediensten grundsätzlich möglich sein sollen. Die technische Entwicklung und Innovationen sollen nicht ohne Anlass durch regulatorische Eingriffe gehindert werden.
Er schwenkt damit auf die Linie der grossen Provider – allen voran der Swisscom – ein. Diese haben sich bereits in der Arbeitsgruppe «Netzneutralität» des Bundesamtes für Kommunikation vehement gegen eine Regulation gestemmt.
Die erste Etappe der Revision des Fernmeldegesetzes ist 2015 zu erwarten. In die Vernehmlassung wird es wohl nur «eine Informationspflicht der Anbieterinnen von Fernmeldediensten bezüglich vorgenommener Differenzierungen bei der Übertragung von Daten» schaffen.
Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF)
Zum Überwachungsgesetz BÜPF haben wir an der Stelle schon ausführlich berichtet. Die neue Vorlage beinhaltet eine ganze Palette an Verschärfungen zugunsten der Strafverfolgungsbehörden: So will die Schweizer Regierung eine Rechtsgrundlage – für bereits eingesetzte – Staatstrojaner, die Verdoppelung der Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate, IMSI-Catcher, den Zugang zu Kommunikationsanlagen und Mitwirkungs- und Duldungspflichten selbst für Privatpersonen und Vereine.
Das Gesetz hat den Ständerat (die kleine Parlamentskammer) nach längerer Diskussion in der vorberatenden Kommission ohne grössere Debatte passiert. Aktuell wird das Vorhaben in der Rechtskommission des Nationalrates diskutiert. Es ist damit zu rechnen, dass es in der Frühjahressession im März – wohl aber eher erst anfangs Mai oder Juni beraten wird. Wenn es also schnell geht, dann könnte die Differenzbereinigung der beiden Räte in der Sommersession vom 1. – 19. Juni abgeschlossen werden. Im Anschluss bleiben 100 Tage Zeit, um 50’000 beglaubigte Unterschriften für eine Volksabstimmung zu sammeln. Entsprechende Komitees haben sich bereits konstituiert.
Neues Nachrichtendienstgesetz (NDG)
Das neue Staatsschutzgesetz soll nach dem Willen des Bundesrats (Botschaft und Entwurf) den Schlapphüten einen ganzen Strauss von neuen Möglichkeiten bringen: Neben Tarnidentitäten, der Entschädigung von Informanten, einer Auskunftspflicht für Behörden (und teilweise auch Firmen), ist auch der Grosse Lauschangriff geplant. Euphemistisch als «genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen» bezeichnet, beinhaltet dieser
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die Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs nach dem BÜPF
- der Einsatz von Ortungsgeräten
- der Einsatz von Überwachungsgeräten an nicht öffentlichen Orten
- das Eindringen in Computersysteme und Computernetzwerke
- das Durchsuchen von Räumlichkeiten, Fahrzeugen oder Behältnissen
Eine weitere gewichtigere Änderung betrifft die sogenannte «Kabelaufklärung». Hier handelt es sich um die Weiterentwicklung des Überwachungssystems «Onyx», welches unter Geheimhaltung aufgebaut und erst jüngst überhaupt eine gesetzliche Grundlage erhalten hat. Im Unterschied wird hier aber nicht die Kommunikation via Satellit abgefangen, nach Stichworten durchsucht und an den Geheimdienst weitergeleitet – sondern hier werden es Glasfaserverbindungen sein.
Obwohl eine Verwandtschaft zum Programm Tempora vom britischen GCHG kaum übersehen werden kann, ist die Änderung unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung geflogen. Erst kürzlich hat nun die Wochenzeitung WOZ dem Programm die Titelstory gewidmet.
So konnte im Windschatten des BÜPF das neue Nachrichtendienstgesetz im Eilzugstempo die Sicherheitskommission des Nationalrats passieren. Im Dezember war es bereits auf der Agenda der Wintersession. Weil jedoch die Debatte zur Energiewende mehr Zeit als veranschlagt benötigt hat, wurde das Geschäft verschoben. Es wird nun im Erstrat im März beraten.
Weiterhin erwächst dem Gesetz nur wenig Widerstand. Dieser wird vom Grünen Nationalrat Daniel Vischer angeführt. Seine Minderheitsanträge werden es im Parlament jedoch schwer haben.
NSA-Überwachungs-Skandal
Trotz Widerstand des Bundesrates hat das Parlament eine «Expertenkommission zur Zukunft der Datenbearbeitung und Datensicherheit» auf Antrag von Ständerat Paul Rechsteiner (Sozialdemokratische Partei) gutgeheissen. Die Arbeit ist auf drei Jahre beschränkt. Die Einsetzung müsste demnächst erfolgen; der Bundesrat scheint es aber nicht allzu eilig zu haben.
Bereits anfangs Juni 2013 hat die Digitale Gesellschaft Schweiz eine Strafanzeige wegen verbotenem Nachrichtendienst bezüglich PRISM/Tempora eingereicht. Ende September 2014 hat die Bundesanwaltschaft – auf erneute Nachfrage – keine strafbare Handlung von NSA, GCHQ & Co. erkannt – und entsprechend eine Nichtanhandnahmeverfügung erlassen. Ein erneutes Verfahren wird derzeit angestrengt.
Vorratsdatenspeicherung
Die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz ist gegenwärtig am Bundesverwaltungsgericht hängig. Es ist mit einem Urteil – zu Ungunsten der Beschwerdeführer – im nächsten Jahr zu rechnen. Ein allfällig nötiger Weiterzug der Beschwerde an das Bundesgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ist angekündigt.
Revision des Urheberrechtsgesetzes
Bundesrätin Simonetta Sommaruga (Sozialdemokratische Partei) hatte 2012 eine Arbeitsgruppe zur «Optimierung der kollektiven Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten» einberufen. Die AGUR12 hat ihren Schlussbericht Ende 2013 vorgelegt. Dieser wird als ausgewogen verkauft, beinhaltet aber weitreichende Forderungen:
- Entfernung urheberrechtsverletzender Inhalte durch die Hosting Provider auf Anzeige der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde
- Verhinderung des erneuten Hochladens durch die Hosting Provider
- Zugangssperren zu Webportalen mit offensichtlich illegalen Quellen mittels IP- und DNS-Sperren durch die in der Schweiz befindlichen Access Provider auf behördliche Anweisung hin
- Möglichkeit zur Bearbeitung von IP-Adressen durch die Rechteinhaber zur Ermittlung von Urheberrechtsverletzungen
- Warnhinweisen an Inhaber von Internetanschlüssen, die in schwerwiegender Weise Urheberrechte verletzen, durch die Access Provider auf Hinweis der Rechteinhaber oder einer zuständigen Behörde hin
- Zivil- und strafrechtlicher Verfolgung von Nutzer von P2P-Netzwerken, die trotz Warnhinweis die Urheberrechtsverletzungen nicht unterlassen
Der Bundesrat hat im Sommer angekündigt, dass er das Urheberrecht «modernisieren» und bis Ende 2015 eine Vorlage erarbeiten wolle. Er wird sich dabei auf die Empfehlungen der Arbeitsgruppe stützen.
Neues Geldspielgesetz
DNS-Sperren sind auch im Entwurf zum neuen Geldspielgesetz vorgesehen. Hier soll der Zugang zu online durchgeführten Geldspielen blockiert werden, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Die zusätzlich angestrengte Überlegung, URL-Fragmente als Filterkriterium einzubeziehen, zeigt eine erschreckende Sorglosigkeit bezüglich der damit implizierten Deep Packet Inspection-Technologie.
Neben anderen Organisationen hat auch die Digitale Gesellschaft Schweiz an der Vernehmlassung teilgenommen. Mit einem neuen Entwurf und der Botschaft zuhanden des Parlaments ist 2015 zu rechnen.
Vernetzung
Vor vier Jahren haben sich die netzpolitisch aktiven Organisationen in der Schweiz zu einem Netzpolitik-Synergie-Treffen versammelt. Aus der Zusammenkunft von CCC, Digitale Allmend, grundrechte.ch, Piratenpartei, Swiss Privacy Foundation und anderen ist die Plattform «Digitale Gesellschaft Schweiz» entstanden. Neben den halbjährlichen Treffen haben sich schnell eigene Aktivitäten entwickelt. Um die netzpolitischen Themen – zusammen mit anderen Organisationen – halbwegs bewältigen zu können, ist für 2015 eine weiterhin enge Zusammenarbeit und eine Neuorganisation auf einer stabileren Basis geplant.
Ein spannendes 2015 steht ins Haus.
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: Unsere drei Internetminister +1 schreiben der EU-Kommission
Bundeswirtschaftsminister Gabriel, Bundesinnenminister de Maizière und Bundesverkehrsminister Dobrindt. Bild: © BMWi/Susanne Eriksson. : Unsere drei Internetminister +1 schreiben der EU-Kommission Vor zwei Wochen berichtete Spiegel-Online über einen Brief unserer drei Internetminister plus dem Justiz- und Verbraucherminister an die Eu-Kommission mit Wünschen zu netzpolitischen Themen. Wir haben eine IFG-Anfrage gestellt, aber nichts gehört. Jetzt hat man den Brief von selbst online gestellt (PDF).
Das Papier ist voller Buzzword-Bingo und der üblichen DE-Mail-Werbung. Ab und an kann man aber zwischen den Zeilen lesen, was gemeint ist, wie zum Punkt Netzneutralität. Die ist wichtig, aber.…:
In diesem Zusammenhang sollte es uns gelingen, uns auf gemeinsame Prinzipien zur Netzneutralität zu verständigen und diese auf europäischer Ebene zu verankern. Dabei ist wichtig, das offene Internet zu erhalten, zugleich aber Spielraum für Qualitätsinnovationen zu wahren. In Bezug auf den für nächstes Jahr vorgesehenen Gesamt-Review des Telekommunikations-Pakets stehen wir kurzfristig mit unseren Experten für einen Austausch zu den relevanten Themen etwa im Rahmen eines Workshops zur Verfügung.
„Offenes Internet erhalten“ plus „Spielraum für Qualitätsinnovationen zu wahren“, kennen wir doch alles von der Drosselkom-Debatte.
Es gibt aber auch interessante Vorschläge, über die mal mehr nachgedacht werden müsste wie:
Die 19 Mrd. US-Dollar teure Übernahme von WhatsApp durch Facebook wäre aufgrund der aktuell noch geringen Umsätze von WhatsApp nicht unter die europäische Fusionskontrolle gefallen. Daher sollte geprüft werden, ob die Aufgreifschwellen in der europäischen Fusionskontrollverordnung für die Datenökonomie ergänzt werden. In Betracht kommt eine Klausel, die nicht nur aktuelle Umsätze berücksichtigt, sondern auch den Wert der Transaktion, der maßgeblich von der Zahl der Nutzer und dem Wert der Daten abhängen kann.
Und es gibt eine Äußerung zum Urheberrecht, die möglicherweise auch ein Recht auf Remix meinen könnte:
Soweit das Urheberrecht modernen Nutzungsformen nicht mehr ausreichend gerecht wird, müssen wir die notwendigen Aktualisierungen vornehmen. Nach unserer Überzeugung bleibt das Vertragsrecht wichtig zum Ausgleich der Interessen zwischen Rechteinhabern und Nutzern, allerdings können im Urheberrecht nicht sämtliche Probleme durch vertragliche Lösungen zwischen Rechteinhabern und Nutzern gelöst werden. Dabei gilt jedoch immer: Zeitgemäße Erleichterungen für Endnutzer sind sinnvoll, die faire Vergütung der Kreativen darf dabei jedoch nicht auf der Strecke bleiben.
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: #dpaLiveChat: Günther Oettinger versucht zu chatten
: #dpaLiveChat: Günther Oettinger versucht zu chatten
Unser EU-Digitalkommissar Günther Oettinger war heute im #dpaLiveChat zu Gast. Auf Twitter konnte man mit dem Hashtag fragen stellen, die dann Günther Oettinger beantworten sollte, was auf diversen Regional-Zeitungs-Seiten angezeigt wurde. Bei manchen durfte man sogar Geld reinschmeißen, um das live zu verfolgen. Das Format war neu für Oettinger und sein Vorgesetzter Andrus Ansip hatte mit #askansip vor Wochen die niedrige Latte der Beteiligungssimulation vorgelegt. Was soll man sagen, auf Günther Oettinger ist Verlass. Ganze zwölf Fragen konnte er in einer gut dreiviertel Stunde beantworten, zumindest formal mit Worten. Inhaltlich gab es wenig zu lesen, dafür viele Allgmeinplätze. Wie z.B. zum Urheberrecht, wo er es gekonnt schaffte, nicht auf konkrete Fragen zum Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene einzugehen.
Interessant war dann auch, wie er auf einzelne Fragen einging. Am Anfang wurde er gefragt, ob er von Lobbyisten eingearbeitet wurde. Ist es Zufall, dass er konkret nur das Hearing nennt und damit davon ablenkt, dass dieses Wochen vorüber ist und er seitdem zahlreiche Lobbyisten getroffen haben wird?
„#dpaLiveChat Stimmt es, dass sie von Lobbyisten eingearbeitet wurden? https://t.co/3QTEOLtNnm“
„Und: Ich wurde nur von den Mitarbeitern meiner beiden Generaldirektionen auf das Hearing im Europäischen Parlament vorbereitet, nicht von Lobbyisten. Einzige Ausnahme: Mein 16-jähriger Sohn. :-) Im Übrigen ist meine Arbeit und sind meine Gesprächspartner öffentlich. Die Kommission legt auf Transparenz großen Wert. “
Hier die Frage zum LSR:
Wollen Sie Google durch europ. LSR international genauso bevorteilen wie bereits in Deutschland? #dpaLiveChat @GOettingerEU @dpa_live
Wir wollen ein europäisches Urheberrecht. Und wir wollen, dass Unternehmen wie Google unsere europäischen Wettbewerbsregeln beachten. Dafür haben wir die rechtlichen Zuständigkeiten und wollen so das Verhältnis von Google und anderen zu Nutzern und zu Mitbewerbern in eine faire Relation bringen.
Frage zu Netzneutralität Teil 1, bestätigt unseren heutigen Artikel, dass EU-Rat gerade auf „Transparenz statt Netzneutralität“ wechselt, eine Linie, die seit Jahren von der Telko-Lobby gefordert wird und das Gegenteil von Netzneutralität darstellt.
#dpaLiveChat @GOettingerEU: Was muss ein Provider bieten um sein Angebot Flatrate nennen zu dürfen? Viele beinhalten Drosselungen!
Mit unserem Vorschlag einer Telekom-Binnenmarktgesetzgebung wollen wir klare Vorgaben für die Netzneutralität machen. Auf dieser Grundlage schaffen wir für den Vertrag zwischen einem Telekom-Unternehmen und dem Nutzer mit Rechten und Pflichten für beide Seiten erhöhte Transparenz, die für alle wichtig ist.
In der zweiten Antwort zum Thema gab es dann etwas mehr Aussage und zwar, dass man Specialized Services wie die Drosselkom-Pläne legalisieren möchte:
Wie stehen Sie zu der Tatsache, dass nicht jeder Netztraffic die gleiche Priorität braucht? Realtime Anwendungen vs statische #dpaLiveChat
Jeder Nutzer braucht einen stabilen Leistungsstandard. Den wollen wir durch das Gebot der Netzneutralität sicherstellen. Daneben können klar begrenzte Dienste gegen höheres Entgelt auch mit einer besseren Leistung angeboten werden. Dies darf jedoch nicht diskriminieren und nicht zu Lasten des allgemeinen Internet-Standards gehen.
Wenigstens für einen Beteiligten war es spannend:
Am Ende hin gab es dann noch eine konkrete Antwort:
Frage an @GOettingerEU: Wie viele Apps sind auf Ihrem Smartphone und welche ist Ihre liebste? #dpalivechat
Etwa 40. Und die liebste ist mir die Wetter-App, weil ich durch meinen Beruf in ganz Europa oder auch außerhalb sein muss und einen Mantel nicht unnötig mitnehmen will.
Mitten drin passierte zehn Minuten lang nichts. Und plötzlich war alles beendet.
Liebe Leserinnen und Leser, das war es für heute. Der Kommissar muss weiter. Unser Live-Chat mit Günther Oettinger endet an dieser Stelle. Vielen Dank fürs Mitlesen und für die zahlreichen Fragen. Bis zum nächsten Mal.
Ich weiß nicht, ob es an dem Format lag oder am Ende der Tastatur. Aber zwölf Antworten auf hunderte Fragen innerhalb einer dreiviertel Stunde sind nicht nur wenig, das ist fast gar nichts. Und den Aufwand nicht wert. Man sollte mal den Schaden für das EU-Bruttosozialprodukt ausrechnen.
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: #btada: Der Ausschusses Digitale Agenda bekommt jetzt ein Forum – aber nicht mehr Transparenz
: #btada: Der Ausschusses Digitale Agenda bekommt jetzt ein Forum – aber nicht mehr Transparenz
Der Ausschuss Digitale Agenda im Deutschen Bundestag hat jetzt ein Onlinebeteiligungstool bekommen. Das Forum versprüht den Charme der 90er und ist auch nur gedacht, die wenigen öffentlichen Anhörungen zu begleiten. Der Rest macht ja auch wenig Sinn, denn der Ausschuss tagt sonst grundsätzlich und immer hinter verschlossenen Türen. Die Schuld liegt laut der anderen Fraktionen alleine an der CDU/CSU, die sich gegen mehr Transparenz und Öffentlichkeit wehrt und dank ihrer Fraktionsgröße diese auch verhindern kann.Heute stellt sich dort übrigens unser neuer EU-Digitalkommissar Günther Oettinger vor. Das muss natürlich geheim bleiben.
Besser als nichts?
Die positive Lesart ist: Besser als nichts und wenigstens gibt es irgendeine Art von Bürgerbeteiligung. Die negative Lesart ist: Das ist so traurig.
Die Einrichtung des Forums fällt noch hinter die Arbeit der vergangenen Internetenquete zurück, wo es mit Adhocracy ein moderneres Onlinebeteiligungstool gab. Das ist aber wieder Vergangenheit und selbst während der Enquete hat sich die Bundestagsverwaltung lange Zeit gegen moderne Werkzeuge gewehrt und wollte damals schon ein Forum unterbringen.
Wer sich in dem Forum beteiligen will, sollte die Öffnungszeiten berücksichtigen:
Bitte beachten Sie, dass Ihre Beiträge erst nach einer Überprüfung auf Einhaltung der Verhaltensregeln durch Mitarbeiter des Ausschusssekretariats freigeschaltet werden. Die üblichen Büroarbeitszeiten (Regelarbeitszeit) sind Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 17:15 Uhr, am Freitag von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr.
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: Die vielen Gesichter von Anonymous: Das Internet-Kollektiv protestiert gegen Internet-feindliche Gesetze
: Die vielen Gesichter von Anonymous: Das Internet-Kollektiv protestiert gegen Internet-feindliche Gesetze Vor zwei, drei Jahren gab es mit SOPA, PIPA und ACTA gleich mehrere Internet-feindliche Gesetze und Abkommen, die nach massiven Protesten verhindert werden konnten. Auch das lose Kollektiv Anonymous hatte seinen Anteil daran, wie ein Auszug aus einem neuen Buch zeigt. Die Trolls und Aktivisten wurden zu einem wichtigen und anerkannten Bestandteil des globalen politischen Gefüges.
Dieser Gastbeitrag ist ein Auszug des morgen erscheinenden Buchs Hacker, Hoaxer, Whistleblower, Spy von Gabriella Coleman, das wir hier rezensiert haben. Übersetzung von Justin Hanney und Andre Meister.
SOPA und PIPA
Nachdem sich Mitte Januar 2012 der Trubel über den Stratfor-Hack gelegt hatte, kam als Reaktion auf den Stop Online Piracy Act (SOPA) das populistische Gesicht von Anonymous wieder zum Vorschein. Der weitreichende Gesetzentwurf zum Urheberrecht war unbeliebt, nicht nur unter Bürgerrechtlern. Auch die Eliten der Digerati und des Silicon Valley waren dagegen. Unter anderem verlangte SOPA von Google und anderen Suchmaschinen, die Anzeige von ausgewählten Websites wie The Pirate Bay in Suchergebnissen zu unterbinden. Ein massiver und aufwendiger Widerstand verhinderte, dass aus dem Entwurf ein Gesetz werden konnte.
Der Wendepunkt war der „Blackout-Day“ am 17. Januar 2012 – ein Internetprotest mit bisher nie gekanntem Ausmaß. Eine Handvoll großer Internetunternehmen, verschiedene Interessengruppen für das öffentliche Wohl sowie tausende Einzelpersonen färbten ihre Webseiten komplett schwarz, mit Links, die Besucher aufforderten, ihre politischen Vertreter zu kontaktieren, um ihren Widerstand gegen SOPA auszudrücken. Rund 75.000 Webseiten wurden schwarz, darunter Dutzende prominente Unternehmen und Non-Profit-Webseiten wie Wikipedia, Flickr, Wired, 4chan und Google. Journalisten schrieben eine Flut an Artikeln zum Thema.
Nichtmal eine Woche später waren SOPA und sein Gegenstück im Senat (PIPA) effektiv hinfällig – sie wurden auf unbestimmte Zeit verschoben. Am Ende beschrieb CBS News die Anzahl der Teilnehmer als „atemberaubend“: 4,5 Millionen Menschen unterschrieben eine Petition von Google; 350.000 Bürger kontaktierten ihre Abgeordneten über SopaStrike.com und AmericanCensorship.org; und auf Twitter wurden am 18. Januar über 2,4 Millionen zum Thema SOPA gepostet. Eine Online-Petition an das Weiße Haus wurde 103.785 mal unterzeichnet, daraufhin gab die Regierung das offizielle Ende des Gesetzentwurfs bekannt:
Auch in Zukunft werden wir parteiübergreifend mit dem Kongress an Rechtsvorschriften arbeiten, die neue Werkzeuge im weltweiten Kampf gegen Produkt- und Markenpiraterie zur Verfügung stellen, während wir gleichzeitig vehement ein offenes Internet verteidigen, das auf den Werten freie Meinungsäußerung, Privatsphäre, Sicherheit und Innovation basiert.
Konzern-Giganten wie Google, respektierte Internet-Persönlichkeiten wie Wikipedia-Mitgründer Jimmy Wales und Bürgerrechtsorganisationen wie die EFF waren für diesen Sieg ebenso verantwortlich, wie eine breite Basis an Geeks und Hackern – natürlich einschließlich Anonymous. Sie versorgten die Allgemeinheit mit Videos und Propagandapostern sowie mit regelmäßigen Updates über mehrere prominente Twitter-Accounts. Nach dem Ende des Blackouts zogen sich die beteiligten Firmen aus dem Rampenlicht zurück. Aber Anonymous und andere kämpften weiter, im scheinbar endlosen Kampf.
Megaupload
Nur einen Tag später, am 18. Januar, veranlassten US-Bundesbehörden die Abschaltung der populären Filesharing-Webseite Megaupload. Der ebenso gesellige wie umstrittene Gründer des Unternehmens, Kim Dotcom, wurde in einer dramatischen Razzia am frühen Morgen in Neuseeland festgenommen. Die Abschaltung dieser beliebten Seite wurde von Anonymous-Aktivisten als bedrohlich wahrgenommen. Obwohl SOPA nichts mit der Verhaftung von Kim Dotcom zu tun hatte, verdeutlichte dies die enorme Macht, welche die Urheberrechtsindustrie über Internet-Inhalte ausüben können, mit oder ohne formalem Recht: Obwohl kein Gericht Dotcom der Piraterie für schuldig erklärt hatte, wurde sein Eigentum beschlagnahmt und seine Webseite aus dem Internet genommen. (Während der Fall Dotcom bei Erscheinen dieses Buchs noch nicht abgeschlossen ist, hat sich der neuseeländische Premierminister John Key mittlerweile für die illegale Überwachung von Dotcoms Haus, mithilfe von zwei Hubschraubern und 67 Beamten, entschuldigt.)
Als die Nachricht von Dotcoms Festnahme bekannt wurde, rächte sich Anonymous mit seiner bislang größten DDoS-Attacke, die unter anderem die Homepages von Universal Music, FBI, US Copyright Büro, Recording Industry Association of America und Motion Picture Association of America lahmgelegte – allesamt Einrichtungen, die illegales Filesharing bekämpfen. Diesmal änderten Anonymous und AnonOps ihre Taktik und wählten ein anderes Werkzeug als LOIC (Low Orbit Ion Cannon). Das neue Tool mit dem Namen PyLoris war durchdachter, leistungsfähiger und – am wichtigsten – schützte die Privatsphäre seiner Nutzer. Es funktionierte, indem es eine unvollständige Verbindung zum Zielserver herstellte und für eine sehr lange Zeit offen hielt. Normalerweise hat ein Server nur eine begrenzte Anzahl an Slots für die Annahme von Verbindungen. Aber wenn die Verbindung nur teilweise eingerichtet ist, wartet der Slot und lehnt in der Zwischenzeit weitere Verbindungen ab. Mit genug Menschen, die diese unvollständigen Verbindungen aufbauen und aufrecht halten, werden alle verfügbaren Slots belegt und der Dienst wird verweigert. Das alles entfaltete sich wie die besten Operationen der alten Schule. Den Link zum Download der Software gab es in einem IRC-Kanal mit mehreren tausend Leuten, wo auch die nächsten Ziele angekündigt wurden. Dazu gab Links mit Anleitungen zur Anonymisierung der eigenen Verbindung mithilfe von Tor und VPNs.
ACTA
Ein paar Wochen später tauchte Anonymous wieder auf, als sich in Europa massive Online- und Offline-Proteste gegen das internationale Urheberrechtsabkommen ACTA entfalteten. Nachdem die Regierung in Polen beschlossen hatte, ACTA zu ratifizieren, nahm Anonymous eine ganze Reihe ihrer Webseiten offline und begann massiv für die Straßenproteste in Krakau zu werben. Kurz darauf trugen Mitglieder der linksgerichteten polnischen Partei „Palikots Bewegung“ Guy Fawkes-Masken im Parlament, während einer Anhörung zu ACTA. Inmitten dieses und vieler anderer Aufschreie strich die Europäische Union das Vorhaben im Juli 2012.
Danach erreichte mich ein Anon der alten Garde, der schon im Herbst 2010 Mitglied von #command war, mit folgender Einschätzung:
h: es scheint, als gibt es da gerade eine ganz neue gruppe von menschen
h: ohne verbindung zu #antisec [aber] wie immer hart arbeitend
h: das macht mich glücklich und stolz auf menschen
biella: ja
biella: hier und an ein paar anderen orten
biella: das ist gut
h: und als ich diese polnischen politiker gesehen habe
h: die masken trugen
biella: ja surreal
h: habe ich erkannt, dass unser haufen bunter vögel, tatsächlich in das bewusstsein der welt vorgedrungen ist
h: und sie ein kleines bisschen verändern
h: :DAls Insider war es klar, dass er versuchen würde, Anonymous aufzublähen. Aber unabhängig davon: seine Einschätzung der zunehmenden Macht der Gruppe schien richtig. Nicht lange nach diesem Austausch rief mich ein Risikokapital-Anleger an, der bei der Organisation einiger Proteste gegen SOPA mitgeholfen hatte. Er wollte mehr darüber lernen, wie Anonymous hinter den Kulissen funktioniert. Er bemerkte, dass die Gruppe immer unvorhersehbar auftaucht, bevor er über die Möglichkeit sinnierte, sie als Außenseiter zu kontaktieren und für andere Kämpfe für die Freiheit im Internets zu nutzen. Es fühlte sich etwas ekelhaft an: Eins der Kernprinzipien von Anonymous ist, dass es nicht irgendjemandes „persönliche Armee“ ist. Dennoch zeigte das dieses Gespräch, dass h Recht hatte mit seiner Intuition: Anonymous war zu einem wichtigen und anerkannten Bestandteil des globalen politischen Gefüges geworden.
Gabriella Coleman: Hacker, Hoaxer, Whistleblower, Spy – The Many Faces of Anonymous. 4. November 2014. New York City: Verso Books. 464 Seiten.
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: Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung seit dem Sommer entwickelt – oder gestrichen
Hier wird gearbeitet: Kabinettstisch der Bundesregierung. Bild: Kühler. : Vorhabendokumentation: Diese neuen Gesetze hat die Bundesregierung seit dem Sommer entwickelt – oder gestrichen Die Bundesregierung hat seit der Sommerpause 24 neue „bedeutsame Vorhaben“ entwickelt, insgesamt steigt die Anzahl wichtiger Projekte auf 118. Das geht aus der aktuellen Vorhabendokumentation hervor, die wir veröffentlichen. Eigentlich wollte die Regierung diese Liste geheim halten, um ihre „ungestörte interne Meinungsbildung“ nicht zu gefährden.
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: Designierte EU-Kommissare bestätigt, Oettinger wird das Digitale begleiten
Kommissions-Präsident Juncker und der designierte Internet-Kommissar Oettinger. Quelle: <a href="https://twitter.com/NatashaBertaud/status/507102603168460801/photo/1">Sprecherin der EU-Kommission</a>. : Designierte EU-Kommissare bestätigt, Oettinger wird das Digitale begleiten Das EU-Parlament hat heute die künftigen EU-Kommissare aus dem Team des EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker bestätigt. In den letzten Wochen mussten diese sich Fragen der Parlamentarier stellen, wir haben unter anderem live vom Hearing des designierten Digitalkommissars Günther Oettinger berichtet und es anschließend ausgewertet.
Ob Oettinger für den Posten geeignet ist, ist aufgrund seiner wenig ausgeprägten Affinität für die digitale Welt umstritten, es kamen bereits Gerüchte auf, ob er nicht letztlich doch für einen anderen Posten bestimmt werden soll. Jetzt ist seine Berufung für das Digitale jedoch final und es bleibt abzuwarten, was die nächsten fünf Jahr uns bringen werden.
Innenkommissar Avramopoulos bereitete uns konkrete Sorgen, denn er hat verlauten lassen, die Vorratsdatenspeicherung neu beleben zu wollen.
Neben Oettinger und Avramopoulus sind auch noch andere für netzpolitische Themen relevant, wie etwa der Vize-Kommissionspräsident Andrus Ansip, der die Verantwortlichkeit für den Digitalen Binnenmarkt trägt und mitunter als der wirkliche Digitalkommissar bezeichnet wird.
Alexander Sander von der Digitalen Gesellschaft kommentiert zum neuen Kommissions-Team:
Die neue Kommission muss nun die Weichen für eine freie und offene digitale Gesellschaft in Europa stellen. Statt eines neuen Anlaufs bei der Vorratsdatenspeicherung erwarten wir ein entschlossenes gerichtliches Vorgehen gegen Mitgliedsstaaten, die ihre entsprechenden Gesetze noch nicht aufgehoben haben oder gar einen erneuten Erlass planen. Neben anderen Formen anlassloser Datensammlungen wie den Fluggastdatenabkommen (PNR) muss die Kommission als Konsequenz aus der geheimdienstlichen Massenüberwachung durch NSA und Co. auch die Safe Harbor-Vereinbarung zur Datenweiterleitung in die USA unverzüglich aussetzen. Gleiches gilt für die intransparenten TTIP-Verhandlungen, mit denen sie nach bisherigem Stand auch künftige europäische Errungenschaften bei der Netzneutralität zur Verfügungsmasse multinationaler Konzerne macht. Vielmehr muss sie die bisherigen Fortschritte, die das Parlament in Sachen Netzneutralität erreicht hat, nun auch gegenüber dem Ministerrat verteidigen. Außerdem brauchen wir Vorschläge für ein zeitgemäßes, liberalisiertes Urheberrecht und nicht eine Verschärfung, die lediglich den Interessen großer Rechteverwerter dient und an der Lebenswirklichkeit im Netz vorbei geht.
Man sieht, es gibt viel zu tun in Europa und wir werden die kommenden Prozesse aufmerksam im Blick behalten.
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: Internes Protokoll: BND-Präsident und Kanzleramts-Chef hatten „große Sorge“ vor Aufklärung zu BND-Aktivität
: Internes Protokoll: BND-Präsident und Kanzleramts-Chef hatten „große Sorge“ vor Aufklärung zu BND-Aktivität Kanzleramts-Chef Pofalla und BND-Präsident Schindler hatten „große Sorge“, dass ein Untersuchungsausschuss die Tätigkeit der Abteilung Technische Aufklärung des BND untersucht. Das geht aus einem BND-internen Protokoll hervor, das wir veröffentlichen. Damit meinen sie unter anderen zwei riesige Überwachungs-Datenbanken, die sie sogar der Datenschutzbeauftragten verschwiegen haben.
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: Gerücht aus Brüssel: Vielleicht wird Oettinger doch nicht Digitalkommissar
: Gerücht aus Brüssel: Vielleicht wird Oettinger doch nicht Digitalkommissar Günther Oettinger hat zwar die Hearings als designierter EU-Kommissar für Digitales überstanden, ist aber noch nicht gewählt und somit noch nicht im Amt. Seit Tagen gibt es in Brüssel das Gerücht, dass es womöglich noch eine Rochade geben könnte.
Die slowenische Kommissionskandidatin Alenka Bratusek hat ihre Kandidatur zurückgezogen. Laut slowenischer Presseagentur wurde jetzt Violeta Bulc für Slowenien nachnominiert. Das Brüsseler Gerücht ist, dass Bulc Digtialkommissar werden könnte und Oettinger als Vizepräsident der EU-Kommission zuständig für den Energiebereich wird und damit im Thema bleibt. Eigentlich war Bratusek dafür vorgesehen.
Wir lassen uns mal überraschen. Wir kennen Bulc nicht, aber immerhin schreibt sie seit Jahren ein eigenes Blog. Darin stellt sie sich so vor:
Owner and founder of Vibacom Ltd. (www.vibacom.com), expert on balanced sustainable development strategies, organic growth and innovation ecosystems. She believes in the power of networks, holistic individual, and positive energy.
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: Wer ist eigentlich für Netzpolitik zuständig? Bundesregierung so: „Keine Ahnung, ist eben Querschnittsthema“
: Wer ist eigentlich für Netzpolitik zuständig? Bundesregierung so: „Keine Ahnung, ist eben Querschnittsthema“ Schon oft haben wir uns gefragt, wer in der Bundesregierung eigentlich für Netzpolitik und Digitale Agenda zuständig ist. Schlau sind wir nicht geworden. Angefragte Ministerien haben zunächst verwirrend, dann gar nicht mehr geantwortet. Der eigens eingerichtete Ausschuss trägt zwar die Digitale Agenda im Namen, durfte aber nicht am Entwurf des gleichnamigen Vorhabendokuments mitarbeiten.
Bezeichnend ist, dass nicht nur wir nicht herausbekommen, wer eigentlich was tut bzw. tun soll, sondern auch die Bundestagsabgeordneten von den Kompetenzen und Nichtkompetenzen verwirrt sind. Halina Wawzyniack, netzpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, und weitere Mitglieder ihrer Fraktion haben eine Kleine Anfrage gestellt, um Licht ins Dunkel zu bringen.
Ein großer Teil ihrer Fragen beschäftigte sich damit, welche Abteilungen jeweils jedes Ministeriums in welcher Personalstärke mit netzpolitischen Themen befasst sind. Die Antwort für alle 15 Ministerien sowie für das Bundeskanzleramt fiel kurz und gleich aus – man weiß es nicht und beruft sich auf den beliebten Euphemismus „Querschnittsthema“:
Netzpolitische bzw. IT-Themen sind Querschnittsthemen in allen Bundesressorts.
Abteilungen der Ressorts sind mehrmals im Jahr mit solchen Themen befasst. Eine Erhebung der mit netzpolitischen Themen befassten Vollzeitäquivalenten ist der Bundesregierung nicht möglich, da grundsätzlich keine thematische Statistik über Arbeitszeitanteile der Mitarbeiter in den Ressorts geführt wird.Ähnlich inhaltsfrei antwortet die Bundesregierung auch darauf, welche Ministerien bei der Umsetzung der sieben Handlungsfelder der Digitalen Agenda federführend und unterstützend sind.
In allen Handlungsfeldern der Digitalen Agenda 2014 – 2017 sind mehrere Bundesressorts betroffen. Die Digitale Agenda 2014 – 2017 ändert dabei nichts an den bestehenden Ressortzuständigkeiten. Die Frage, welche Bundesministerien zu beteiligen sind, ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahme und ergibt sich aus Anlage 6 zu § 45 Absatz 1, § 74 Absatz 5 GGO.
Erhofft man sich Klarheit von einem Blick in die zitierte GGO – Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien – wird man enttäuscht. Die Bundesministerien sind zuständig, wo sie eben zuständig sind. Also das Landwirtschaftsministerium, wenns um Landwirtschaft geht, das Justizministerium, wenns um die Prüfung von Rechtsnormen geht und so weiter.
Greift man sich konkrete Maßnahmen aus der Digitalen Agenda heraus, merkt man schnell, dass diese allgemeine Formulierung schnell zu einer Zuständigkeitwucherung führt und an dieser Stelle nicht hilfreich ist. Am Beispiel „Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten“ erschließt sich intuitiv, dass die Liste der Ministerien, die nichts mit dem Thema zu tun haben, eher kurz ausfällt. Und wer dann die Federführung hat, lässt sich nicht ohne Weiteres und eine gewisse Willkür erraten. Diese Ratlosigkeit spiegelt sich in der Antwort allzu deutlich wieder, das findet auch Wawzyniack:
Auf die Fragen, wer in der Bundesregierung genau mit der Umsetzung der digitalen Agenda betraut ist, zeigt sich die Bundesregierung mutwillig oder fahrlässig ahnungslos. Offensichtlich weiß nicht mal die Bundesregierung, wer genau sich bei ihr mit netzpolitischen Themen beschäftigt. Es zeigt sich, dass die gewählte Variante, weder ein eigenständiges Ministerium noch einen koordinierenden Staatsekretär im Bundeskanzleramt einzusetzen, die denkbar schlechteste war. Ob die digitale Agenda angesichts dieses Kompetenz-Wirrwarrs mehr als Ankündigungspolitik wird, darf getrost bezweifelt werden.
Im letzten Frageblock wollen die Abgeordneten wissen, warum noch kein Bundesminister an einer Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda teilgenommen hat. Das ist bei regulären Sitzungen an sich kein ungewöhnliches Verhalten, mit Ausnahme der Vorstellung von „Vorhabenplanungen“. So wie die „Digitale Agenda“ eines sein sollte. Dass sich auch hier niemand der Herren Minister blicken ließ, begründet man schließlich damit, „dass der Ausschuss Digitale Agenda nicht federführend tätig wird.“ Wawzyniack bringt das Signal, das von dieser Aussage ausgeht, auf den Punkt:
Deutlicher kann man kaum sagen, dass dieser Ausschuss nichts zu sagen hat.
Die Antwort in maschinenlesbar kopierfreundlichem Format
Kleine Anfrage der Abgeordneten Halina Wawzyniak, Jan Korte, Dr. Andre Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE betreffend
„Netzpolitische Zuständigkeiten und Aufgabenverteilungen innerhalb der Bundesregierung“
- Drucksache 18/2463
Frage 1: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 2: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium des Innern mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 3: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur mit netzpolitischen Themen [sic]
Frage 4: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 5: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 6: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Bildung und Forschung mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 7: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium der Finanzen mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 8: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 9: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 10: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium der Verteidigung mit netzpolitischen Themen befasst?
Fragen 11: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Gesundheit mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 12: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 13: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 14: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Auswärtigen Amt mit netzpolitischen Themen befasst?
Frage 15: Welche Abteilungen sind in welcher Personalstärke (Angaben bitte in Vollzeitäquivalenten) im Bundeskanzleramt mit netzpolitischen Themen befasst?
Antwort:
Die Fragen 1 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.Netzpolitische bzw. IT-Themen sind Querschnittsthemen in allen Bundesressorts.
Abteilungen der Ressorts sind mehrmals im Jahr mit solchen Themen befasst. Eine Erhebung der mit netzpolitischen Themen befassten Vollzeitäquivalenten ist der Bundesregierung nicht möglich, da grundsätzlich keine thematische Statistik über Arbeitszeitanteile der Mitarbeiter in den Ressorts geführt wird.Frage 16: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „I. Digitale Infrastruktur genannten Maßnahmen der Digitalen Agenda“ und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten?
Frage 17: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „II. Digitale Wirtschaft und digitales Arbeiten“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“ und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu— oder Vorarbeiten leisten?
Frage 18: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „III. Innovativer Staat“ genannten Maßnahmen der Digitalen Agenda und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten?
Frage 19: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „IV. Digitale Lebenswelten in der Gesellschaft gestalten“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“?
Frage 20: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „V. Bildung, Forschung, Wissenschaft, Kultur und Medien“ genannten Maßnahmen der „Digitalen Agenda“ und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten?
Frage 21: Welches Ministerium ist jeweils federführend fitr die unter Punkt „VI. Sicherheit,
Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft genannten Maßnahmen der Digitalen Agenda“ und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten?Frage 22: Welches Ministerium ist jeweils federführend für die unter Punkt „VII. Europäische und internationale Dimension der Digitalen Agenda“ genannten Maßnahmen und welche Ministerien sollen jeweils thematische Zu- oder Vorarbeiten leisten?
Antwort:
Die Fragen 16 bis 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.In allen Handlungsfeldern der Digitalen Agenda 2014 – 2017 sind mehrere Bundesressorts betroffen. Die Digitale Agenda 2014 – 2017 ändert dabei nichts an den bestehenden Ressortzuständigkeiten. Die Frage, welche Bundesministerien zu beteiligen sind, ist abhängig von der konkreten Ausgestaltung der jeweiligen Maßnahme und ergibt sich aus Anlage 6 zu § 45 Absatz 1, § 74 Absatz 5 GGO.
Frage 23: Warum hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie bislang an keiner Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda teilgenommen?
Frage 24: Warum hat der Bundesminister des Innern bislang an keiner Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda teilgenommen?
Frage 25: Warum hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur bislang an keiner Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda teilgenommen?
Antwort
Die Fragen 23 bis 25 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet.In den Sitzungen des Ausschusses ist regelmäßig die Leitung der Bundesressorts, insbesondere der Kernressorts Bundesministerium des Inneren, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie präsent. In der Regel sind die jeweiligen Bundesminister nicht persönlich in den Ausschüssen des Deutschen Bundestags anwesend, sondern lassen sich durch die zuständigen Parlamentarischen Staatssekretäre vertreten. Ausnahmen sind beispielsweise die Vorstellung einer Vorhabenplanung. Hinzu kommt in diesem Fall, dass der Ausschuss Digitale Agenda nicht federführend tätig wird.
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: Viel Netzpolitik, leider wenig Inhaltliches: Angela Merkels Rede zur Generaldebatte im Bundestag
: Viel Netzpolitik, leider wenig Inhaltliches: Angela Merkels Rede zur Generaldebatte im Bundestag
Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel hat heute im Bundestag im Rahmen der Haushaltsdebatte auch über Netzpolitik gesprochen. Der Inhalte bestand dabei zu weiten Teilen aus Textbausteinen aus der Digitalen Agenda und der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung dazu. Positiv gesehen ist es schön, dass in ihrer Rede Netzpolitik einen so großen Raum eingenommen hat. Allerdings hat sie dabei trotz Quantität nicht viel Inhaltliches gesagt und ihre Rede entspricht der Qualität der Digitalen Agenda. Hier sind die netzpolitisch-relevanten Stellen aus dem Vorläufigen Protokoll, der Ausschrift des Stenografischen Dienstes des Bundestages. Hier gibts auch ein Video.[…]
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, solides Haushalten ist kein Selbstzweck, sondern es ist die Voraussetzung für politische Handlungsmöglichkeiten in der Zukunft. Erstens für eine aktive Begleitung des digitalen Wandels. Der digitale Wandel ist zentrale Gestaltungsaufgabe für die Wirtschaft, die Wissenschaft, aber eben auch – das ist unser Part – für die Politik. Wie sich Deutschland und wie sich die Europäische Union in der zweiten Hälfte dieses Jahrzehnts hier weltweit positionieren, das wird über unsere Wettbewerbsfähigkeit und damit auch über unseren zukünftigen Wohlstand entscheiden. Das Bundeswirtschaftsministerium, das Innenministerium und das Ministerium für digitale Infrastruktur haben eine digitale Agenda erarbeitet, die am 20. August im Kabinett beschlossen wurde. Sie ist ein erster Schritt, um die technische Revolution, die sich durch die Digitalisierung in nahezu allen Lebensbereichen ergibt, aktiv zu begleiten und politisch mitzugestalten.Wir setzen dabei als Bundesregierung drei Schwerpunkte: Impulse für weiteres Wachstum und Beschäftigung – die Informations- und Technologiebranche ist entscheidender Innovations- und Wachstumsmotor -, Zugang und Teilhabe durch leistungsstarke Netze – unser Land braucht flächendeckende Breitbandinfrastruktur – und Vertrauen und Sicherheit im Internet; das reicht von der Datensicherheit für Privatpersonen und Unternehmen bis zum Schutz unserer kritischen Infrastruktur. Der Kabinettsbeschluss vom 20. August umreißt den Handlungsrahmen. Die gemeinsame Umsetzung erfolgt im Dialog mit den relevanten Gruppen aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Aber es wird auch etliche Punkte geben, bei denen die Politik nach diesem Dialog auch kritische Entscheidungen fällen muss und fällen wird.
Nach dem Kabinettsbeschluss am 20. August ist der nächste Schritt der IT-Gipfel am 21. Oktober in Hamburg. Er wird die zentrale Plattform sein und wird auch die Handlungsfelder der digitalen Agenda widerspiegeln. Mit den drei federführenden Bundesministern ist verabredet, dass bis dahin erste wesentliche Punkte vorangekommen sind, zum Beispiel beim Thema Netzneutralität oder beim konkreten Zeitplan für die Versteigerung der 700-Megahertz-Frequenzen, die sehr wichtig dafür sind, dass wir den Ausbau der Netze voranbringen. Wir müssen verstehen, dass die Digitalisierung nicht nur schnelles Internet, IT-Sicherheit oder Innovationen auf dem Feld der Telekommunikation bedeutet, sondern dass es sich dabei um eine industrielle Revolution handelt, diesmal nicht so, wie wir sie aus der Geschichte kennen, mit rauchenden Schloten von Fabriken oder Maschinenlärm, sondern in einer völlig anderen Art und Weise, aber mit ebenso faszinierenden Veränderungen.
Das Schlagwort ist „Industrie 4.0“. Was heißt das? Es wird mehr und mehr Produktionsabläufe geben, die sich selbst organisieren können, wo die Maschinen miteinander kommunizieren. Das hat natürlich wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt, über die wir im Übrigen mit der Wirtschaft und den Gewerkschaften gerade vor wenigen Tagen in Meseberg gesprochen haben. Es werden durch kleine Softwareanwendungen ganze Geschäftsmodelle und Wertschöpfungsketten auf den Kopf gestellt, und Dienstleistungen und Produktionsprozesse werden sich immer weiter annähern und ineinandergreifen. Der Computer als Gerät, wie er uns heute bekannt ist, wird immer mehr in den Alltagsgegenständen verschwinden und aufgehen. Das ist das Internet der Dinge, von dem so viel die Rede ist. Wir sind also in einer Entwicklung, in der Internetunternehmer, App-Entwickler und alle übrigen Unternehmer auf dem Feld der digitalen Dienstleistungen zu einem neuen Mittelstand werden, und der Mittelstand war ja immer das Rückgrat Deutschlands. Deshalb geht es darum, dass wir diesen Teil des Mittelstandes dabei begleiten, damit er gute Entwicklungschancen hat. Das geschieht einmal durch Open Innovation, wie es heutzutage so schön heißt, also durch den Zugang zu den notwendigen Quellen. Es geht ferner darum, dass wir junge Unternehmer, ganz besonders durch den Wirtschaftsminister, fördern, bessere Finanzierungsbedingungen entwickeln. So werden wir zum Beispiel den Invest-Zuschuss für Wagniskapital von der Ertragsteuer befreien. Schließlich arbeiten wir an weiteren Möglichkeiten, wie wir gerade solchen Start-ups gute Bedingungen in Deutschland geben können. Eine gleichmäßige Entwicklung von Stadt und Land wird in Zukunft nur möglich sein – wir dürfen nicht vergessen, dass etwa die Hälfte der Bevölkerung im ländlichen Raum lebt -, wenn beide gleichermaßen Zugang zum schnellen Internet haben. Es geht hier nicht nur um Teilhabe an den wirtschaftlichen Möglichkeiten; es geht um Teilhabe an Bildung und vielen anderen Dingen, um gleichwertige Lebensbedingungen im weiteren Sinn. Deshalb konkretisieren wir jetzt Schritt für Schritt unser Ziel, den Breitbandhochgeschwindigkeitsausbau voranzubringen, sodass das Ziel, 2018 eine flächendeckende Breitbandversorgung mit Geschwindigkeiten von mindestens 50 Megabit pro Sekunde, erreicht werden kann.
Wir wollen die Dinge voranbringen. Deshalb hat Bundesminister Dobrindt eine „Netzallianz Digitales Deutschland“ gegründet, in der die einzelnen Schritte festgelegt werden. Neben dem Aufbau der Infrastruktur geht es in Zukunft auch und ganz besonders – das wird uns sehr herausfordern, die wir damit beschäftigt sind, Sicherheit auf der einen Seite und Zukunftsfähigkeit auf der anderen Seite gleichermaßen zu vereinen – um das Management von riesigen Datenmengen; denn Big Data wird der Ausgangspunkt von neuen Wertschöpfungsketten sein. Wer daran nicht teilnimmt, weil er schon Furcht hat, bevor das Wort gefallen ist, wird nicht zu diesen Wertschöpfungsketten vorstoßen. Deshalb werden wir zwei Big-Data-Kompetenzzentren in Berlin und in Dresden einrichten und damit Erfahrungen sammeln, wie Wertschöpfungsketten der Zukunft möglich gemacht werden können.
Meine Damen und Herren, der Innenminister Thomas de Maizière hat zu Recht davon gesprochen, dass wir eine Debatte um einen neuen digitalen Ordnungsrahmen führen müssen. Die Grundsatzfrage lautet hierbei immer wieder: Wie können wir Freiheit und Sicherheit im Netz in Einklang bringen? Deshalb arbeitet die Bundesregierung unter Federführung des Innenministeriums gerade am ersten IT-Sicherheitsgesetz. Es wird einen besonderen Schwerpunkt auf die Sicherung unserer Infrastruktur setzen. Wir werden auch die entsprechenden Geschäftsmodelle fördern, die dann in der Wirtschaft die Entwicklungen möglich machen. Deutschland ist führend in der Sicherheitstechnik im digitalen Bereich. Das soll weiter ausgebaut werden: Initiativen wie „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ und die „Allianz für Cyber-Sicherheit“ werden ausgebaut.
Natürlich kann das alles nicht allein national geregelt werden. Deshalb brauchen wir einen einheitlichen Datenschutz in Europa. Hierfür steht die Datenschutz-Grundverordnung. Ihre Verabschiedung ist von überragender Bedeutung; ich habe das hier schon öfter angesprochen. Wir müssen allerdings aufpassen, dass wir unseren eigenen Datenschutz dabei nicht schwächen. Deshalb sind die Verhandlungen nicht ganz einfach. Aber: Wenn wir die wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen inklusive des Datenschutzes in Europa nicht vereinheitlichen, wird der Binnenmarkt in diesem Bereich nicht zur Entfaltung kommen. Deshalb ist es eine Angelegenheit, die die 28 Mitgliedstaaten betrifft.
Die Weiterentwicklung der Digitalen Agenda muss nicht nur in Deutschland erfolgen, sondern auch im europäischen Maßstab. Unser Ziel muss sein – gerade auch in der Arbeit der neuen Kommission -, dass wir mit amerikanischen Digitaldienstleistern genauso wie mit chinesischen Netzwerkfirmen auf Augenhöhe agieren können. Die Frage ist dann: Sind wir so gut wie die anderen, und können wir hier wirklich in Zukunft Wertschöpfung und Wachstum und Arbeitsplätze für Deutschland, aber auch für ganz Europa generieren?
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: Ausschuss Digitale Agenda hat bei der Digitalen Agenda wenig zu sagen
: Ausschuss Digitale Agenda hat bei der Digitalen Agenda wenig zu sagen Gestern tagte der Bundestagsausschuss Digitale Agenda. Hauptpunkt auf der Tagesordnung war die Digitale Agenda, über die das Gremium von der Bundesregierung unterrichtet werden sollte. Wir erinnern uns: Da der Ausschuss nicht federführend ist, sondern die Ministerien für Wirtschaft, Inneres und Verkehr/Digitale Infrastruktur die Zügel in der Hand haben, hat dieser nurmehr beratende Wirkung und bekommt das, was dem Namen nach seine Sache wäre, von anderen Stellen vorgesetzt.
Konstantin von Notz, grüner Obmann im Ausschuss, berichtet auf gruen-digital.de von den vergeblichen Mühen, im Vorfeld an Informationen zu kommen:
Obwohl in der „Agenda“ selbst anders angekündigt, wurde der Bundestag im Vorfeld nicht an der Erarbeitung der „Digitalen Agenda“ beteiligt. Gleiches gilt für die Zivilgesellschaft. Beide hatten erst die Gelegenheit, sich inhaltlich mit der Agenda zu beschäftigen, nachdem diese letztendlich geleakt wurde. Wir hatten, auch über das Ausschusssekretariat, mehrfach versucht, an aktuelle Entwürfe der „Digitalen Agenda“ zu gelangen – ohne Erfolg. Während diese anderen Ausschüssen offenbar zugeleitet wurden, vergaß man auf Seiten der Regierung offenbar den neu eingerichteten „Internet-Ausschuss“ gleichen Namens.
Auch der Wunsch des Ausschusses, während der nun beendeten Sommerpause eine Sondersitzung zur Digitalen Agenda durchzuführen, um gemeinsam diskutieren zu können, wurde seitens der Bundesregierung ignoriert. Die taz bezeichnete den Ausschuss heute als „Ausschuss der Frustrierten“. Halina Wawzyniack von den Linken fasst zusammen:
Es ist einfach ärgerlich, dass hier ein Ausschuss eingerichtet wurde, der quasi nichts zu sagen hat. Wenn es um klassische netzpolitische Themen geht – etwa um Netzneutralität oder die Störerhaftung bei WLANs – ist der Ausschuss außen vor. Selbst wenn wir etwas kritisieren wollen: Auswirkungen hat es eigentlich keine.
Doch nicht nur die Ausschussmitglieder blieben außen vor, auch die netzpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen und der „Digital Champion“ der Bundesregierung Gesche Joost, die Deutschland als „Internetbotschafterin“ bei der EU-Kommission vertritt, wurden nicht gefragt. Ebenso wie die breite Bevölkerung. Alexander Sander von Digitale Gesellschaft e.V. fordert einen Neuanfang:
Während die Bundesregierung beim Entwurf der Agenda die für die Netzpolitik zuständigen parlamentarischen Stellen ebenso wie die Zivilgesellschaft vollständig übergangen hat, sollen die Leerstellen in dem Papier nun im Wege von Multistakeholderprozessen geschlossen werden. Wollte die Bundesregierung den digitalen Wandel tatsächlich gestalten statt ihn lediglich zu verwalten, hätte sie bereits in der Entwurfsphase die Beteiligung kompetenter Akteure in der Netzpolitik gesucht. Dass die heutige [gestrige] Ausschusssitzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, belegt erneut, dass der Bundesregierung an einem echten Dialog mit der Zivilgesellschaft nicht gelegen ist. Die Digitale Agenda ist mit fundamentalen inhaltlichen und methodischen Mängeln behaftet. Dieser untaugliche Versuch eines Fahrplans für den digitalen Wandel muss daher verworfen und unter Einbindung von Parlament und Zivilgesellschaft von Grund auf neu erarbeitet werden.
Im Rahmen solcher Intransparenz ist es nur logisch, dass auch die gestrige Sitzung des Ausschusses wie gewohnt nicht öffentlich stattfand. Von Notz berichtet davon, dass die Vorstellung der Agenda ähnlich verlief wie bei der offiziellen Präsentation von Dobrindt, Gabriel und de Maizière und zwar mit vielen Buzzwords, jedoch wenig zu konkreten Handlungs- oder Zeitplänen aufgewartet wurde. Ein Mitglied der Linken nannte das „folgenlose Ankündigungpolitik“.
Der Parlamentarische Staatssekretär Ole Schröder (CDU) drückte sich anders aus und statuierte, die Digitale Agenda sei „kein Sofort- oder Investitionsprogramm“ und Dorothee Bär sprach davon, dass man mit der Agenda prüfen müsse, „ob wir über das Gleiche reden“. Sie war auch sonst nicht um kreative Euphemismen verlegen und verwandelte die wenig ehrgeizigen Pläne, den „Breitbandausbau“ bis 2018 zu bewerkstelligen, in ein Hinausblicken über den Tellerrand, da man nicht nur auf die Legislaturperiode bis 2017, sondern darüber hinaus blicken wolle.
Zumindest ein wenig verstimmt zeigte sich der Ausschussvorsitzende Jens Koeppen von der CDU, relativiert seinen Unmut aber im gleichen Atemzug:
Es nützt jetzt nichts mehr, über vergossene Milch zu reden. Wichtiger als über Kinkerlitzchen zu streiten, ist jetzt eine schnelle Umsetzung der Digitalen Agenda.
Dass der Ausschuss die Federführung in wichtigen Netzpolitik-Themen erhält, wie er seinen Wunsch formuliert, ist utopisch, da in der Vergangenheit deutlich wurde, dass dies seitens der Bundesregierung unerwünscht ist.
Es zeigt sich mit der gestrigen Sitzung deutlich, wohin die Reise für den Ausschuss Digitale Agenda geht: In die Bedeutungslosigkeit. Es ist das eingetreten, was zu befürchten war. Nämlich dass das „Querschnittsthema“ Netzpolitik in so viele kleine Stücke zerschnitten und die Zuständigkeiten zerfasert wurden, bis am Ende kein effizientes Handeln und Gestalten mehr möglich ist.
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: Jetzt offiziell: Oettinger wird EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft & Gesellschaft
: Jetzt offiziell: Oettinger wird EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft & Gesellschaft
Vergangene Woche hatten wir über das Gerücht berichtet, dass unser EU-Kommissar für Energie, Günther Oettinger (CDU), in der kommenden EU-Kommission für Internetfragen zuständig sein soll. Das ist jetzt bestätigt. Er wird EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft & Gesellschaft und damit der Nachfolger von Neelie Kroes in der DG Connect.Allerdings: Vize-Präsident der EU-Kommission wird Oettinger nicht. Er bekommt quasi noch einen Vorgesetzten, indem Andrus Ansip aus Estland Vize wird und zuständig für den Digitalen Binnenmarkt wird.
Wir sind gespannt, wie Günther Oettinger sich machen wird und welche Akzente er wie setzt. Bisher ist das für uns eine Blackbox. Oettinger wird für viele netzpolitische Themen und Debatten zuständig sein. In dieser Legislaturperiode werden Netzneutralität und Urheberrechtsreform die Top-Themen sein. Auf welcher Seite steht Günther Oettinger mit welchen Positionen?
Update:
Die jetzige EU-Kommissarin für Inneres Cecilia Malmstroem wird dort die Vorratsdatenspeicherung nicht wieder einführen können, weil sie als Handelskommmissarin für TTIP und Co zuständig wird.
Věra Jourová wird Kommissarin für Recht, Verbraucher und Geschlechtergerechtigkeit und damit die Verbraucherkommissarin.
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: Internet Ungovernance Forum in Istanbul als Gegenveranstaltung zum IGF
: Internet Ungovernance Forum in Istanbul als Gegenveranstaltung zum IGF Vom 2. bis 5. September findet in Istanbul das 9. Internet Governance Forum (IGF) unter dem Motto Connecting Continents for Enhanced Multistakeholder Internet Governance statt. Auch wenn einige Leute aus dem Umfeld der Bürgerrechtsgruppen teilnehmen, so ist das im Großen und Ganzen trotzdem ein Event, auf dem Regierungen und Industrie den wesentlichen Anteil stellen und dementsprechend auch deren Ansichten zum Internet die Diskussion dominieren. Um ein Gegengewicht zu schaffen, organisiert das türkische EDRi-Mitglied Alternative Informatics Association (Alternatif Bilisim) am 4. und 5. September das Internet Ungovernance Forum (IUF) im Santral Campus der Istanbuler Bilgi Universität.
Die Veranstaltung besteht aus Panels und Workshops sowie einem Unconference-Teil, auf dem Teilnehmer Kurzvorträge halten können. Den Schwerpunkt der Veranstaltung bilden Zensur und Überwachung und entsprechende praktische Gegenmaßnahmen. Ist auch nicht weiter verwunderlich, denn in der Türkei gibt es seit 2007 ein Gesetz, das Sperrungen wegen pädophiler oder pornografischer Inhalte, Verherrlichung von Drogen, und Beleidigungen des Staatsgründers Atatürk zulässt und welches im Februar diesen Jahres auch noch weiter verschärft wurde – wohl nicht zuletzt auch wegen der Massenproteste, die im Gezi-Park ihren Anfang nahmen.
Dazu gibt es Workshops zu Internet Governance und den entsprechenden globalen Strukturen, geht also der Frage nach welche Relevanz sowas wie die IGF, ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers), IETF (Internet Engineering Task Force), ITU (International Telecommunication Union) oder Netmundial aus Sicht der Zivilgesellschaft und Aktivisten haben und wie und was man dort überhaupt beeinflussen kann. Desweiteren sind Diskussionen zum Zusammenhang zwischen Überwachung und Netzneutralität und zu Menschenrechtsfragen in der Türkei sowie eine Cryptoparty durch den lokalen Hackerspace in Istanbul geplant.
Wer das Event finanziell unterstützen möchte, kann dies über Indigogo tun.
