Demokratie
Digitale Demokratie, politische Kommunikation, e‑Government, Wahlen & Wahlkampf, Lobbyismus, Campaigning, soziale Bewegungen & Protest.
-
: Zu bemüht: Die Digitale Agenda ist noch kein Erfolgsrezept
Die deutschen Internetminister Bundesverkehrsminister Dobrindt, Bundesinnenminister de Maizière und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten mehr miteinander reden. : Zu bemüht: Die Digitale Agenda ist noch kein Erfolgsrezept Zwei Jahre nach Präsentation der Digitalen Agenda ist die Netzpolitik-Strategie der Bundesregierung immer noch ein Flickenteppich, dazu wenig bemüht und voller Mogelpackungen.
-
: Netzpolitischer Vergleich der Wahlprogramme zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2016
Vorschau auf die Wahlzettel in Berlin. Bild via twitter/<a href="https://twitter.com/pos_chris/status/763040302651338758/photo/1">pos_chris</a> : Netzpolitischer Vergleich der Wahlprogramme zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2016 Am 18. September finden in Berlin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt. Wir haben uns die Wahlprogramme von SPD, CDU, Grünen, Linken, Piraten und der FDP angeschaut und die wichtigsten netzpolitischen Vorhaben ausgewertet, zusammengefasst und verglichen. Der Teufel steckt im Detail.
-
: E‑Voting in Australien: Das mag den Lobbyisten freuen, nicht aber den Wähler
: E‑Voting in Australien: Das mag den Lobbyisten freuen, nicht aber den Wähler Nach der langwierigen Ergebnisfindung bei den Parlamentswahlen in Australien werden nun wieder Forderungen laut, mit elektronischem Wählen schneller zu einem Ergebnis zu kommen. Das könne gleichzeitig Einsparungen bei den Kosten bringen. Der Quellcode von Wahlsystemen ist jedoch auch in Australien ein Geschäftsgeheimnis der Hersteller.
-
: NGOs und die TTIP-Verhandlungen
: NGOs und die TTIP-Verhandlungen Wie haben sich die Einstellungen gegenüber TTIP in der Politik verändert, seit der Mangel an Transparenz in den Verhandlungen zum Thema wurde und die Protestbewegungen immer mehr Zulauf bekommen haben? Und wie groß ist eigentlich das Interesse der Öffentlichkeit? Gabriel Siles-Brügge und Ferdi De Ville werfen einen Blick auf die Proteste anlässlich der Verhandlungen um das Handelsabkommen.
-
: Bericht zum digitalen Fortschritt der EU: Deutschland schwächelt weiterhin bei E‑Government und Glasfaser
Quelle: EU-Kommission : Bericht zum digitalen Fortschritt der EU: Deutschland schwächelt weiterhin bei E‑Government und Glasfaser Ende April forderte Sigmar Gabriel, Deutschland solle bis 2025 die beste digitale Infrastruktur der Welt aufbauen. Der aktuelle EU-Report zum Status der digitalen Entwicklung in Europa lässt die Erfolgsaussichten seiner Pläne höchst zweifelhaft erscheinen.
-
: Abschluss des Projekts „Effi Beißt“
: Abschluss des Projekts „Effi Beißt“ Seit Herbst 2015 haben wir mit dem studentischen Projekt „Effi Beißt“ zusammengearbeitet, um Ideen für die Zukunft von netzpolitik.org zu diskutieren. Jetzt hat die Studentengruppe ihren Bachelor-Abschlussbericht vorgelegt, der auch online zu lesen ist.
Darin finden sich Berichte aus jeder Phase der Projektarbeit. Die Effis haben sich Gedanken über die Zukunft des Journalismus und seine Finanzierung gemacht, Kampagnenideen entworfen und beispielsweise auch Videos konzeptioniert und umgesetzt, die unter Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 stehen.
Zusammen mit den Effis haben wir in einer Leserbefragung versucht herauszufinden, wie netzpolitik.org gelesen wird und was die Leser inhaltlich besonders interessiert. Die Auswertung mitsamt Eurer Kommentare war für uns auch deswegen interessant, weil wir unsere Leser nicht tracken und daher wenig Informationen vorlagen.
Es war für uns eine Freude mit Salomon, Helene, Aljoša, Alexander, Katrin und Clemens zusammenzuarbeiten. Wir wünschen viel Erfolg bei der Abschlusspräsentation während der Projektwoche:
Die Präsentation seht ihr am 26. Mai um 10 Uhr im Georg-Neumann-Saal am Einsteinufer.
:}
-
: Höchstens gemischte Gefühle: Netzpolitik und Grundrechte im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg
Straße oder schon Datenautobahn? Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/weiterwinkel/3433985422/">WeiterWinkel</a> : Höchstens gemischte Gefühle: Netzpolitik und Grundrechte im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg Der Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg ist unterzeichnet. In Sachen Breitbandausbau, moderne Bildung, Open Source und freiem WLAN enthält er viele positive Aspekte. Doch bei Grundrechten, Überwachung und Informationsfreiheit ist die Vereinbarung von Grünen und CDU eine herbe Enttäuschung.
-
: TTIP: Intransparenz, Protest und Winkekatzen
Foto: CC-BY-SA <a href="https://www.flickr.com/photos/luebeck/1617258779/sizes/o/">jphintze</a> : TTIP: Intransparenz, Protest und Winkekatzen Der konsolidierte Verhandlungstext des Freihandelsabkommen TTIP ist auf ttip-leaks.org veröffentlicht worden – gegen den Willen der Verhandlungspartner. Erstmals eröffnet sich nun die Chance, das 800 Millionen Menschen betreffende Abkommen durchzulesen und zu bewerten.
Das umstrittene „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) tauchte erstmals im Februar 2013 in der Öffentlichkeit auf. Es weckte sofort im netzpolitischen Bereich ähnliche Befürchtungen wie das im Jahr 2012 von einer europaübergreifenden Protestbewegung erfolgreich gekippte Abkommen ACTA.
Fast vierzig internationale Nichtregierungsorganisationen aus dem digitalen Bereich forderten in einer gemeinsamen Erklärung, alle Bestimmungen bezüglich Patenten, Urheberrechten, Marken, geografischen Angaben oder anderen Formen des sogenannten „geistigen Eigentums“ aus dem Freihandelsabkommen auszuklammern.
Breite Kritik von mehr als 500 Nichtregierungsorganisationen
Doch die Digital-Rights-Bewegung war nicht die einzige, die den intransparenten TTIP-Prozess kritisch betrachtete. Im Gegenteil: Es entwickelte sich auf sehr breiter Basis – von Gewerkschaften bis zu Umweltverbänden – Widerstand gegen das transatlantische Projekt.
Die Breite der Kritik ist nachzulesen bei „Stopp TTIP“, einem Bündnis von mehr als 500 Nichtregierungsorganisationen aus ganz Europa:
- Investoren werden Staaten verklagen können.
- Unternehmen werden eingeladen, an neuen Gesetzen mitzuschreiben.
- Großunternehmen haben übermäßigen Einfluss auf die Geheimverhandlungen zu CETA und TTIP. Bei 92 % aller Treffen, die die EU-Kommission mit Interessenvertretern im Vorfeld der TTIP-Verhandlungen durchführte, wurden lediglich Firmenvertreter gehört.
- Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt.
- Die Standards bezüglich der Qualität von Lebensmitteln und des Verbraucherschutzes könnten abgeschwächt werden.
- Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze sind in Gefahr.
- Europäische Länder kämen unter Druck, Hochrisiko-Technologien wie Fracking oder Gentechnik zuzulassen.
- CETA und TTIP werden bestehende Ungleichheiten weiter vergrößern.
- Liberalisierung und Privatisierung werden zu Einbahnstraßen.
Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze?
Die Befürworter des Abkommens führen immer wieder an, dass TTIP Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze bringe. Doch Studien stellten fest, dass die Effekte nur minimal oder nicht positiv seien. Das bestätigte jetzt auch eine Studie, die die britische Regierung bis vor Kurzem unter Verschluss hielt. Das Gutachten der renommierten London School of Economics sieht für Großbritannien keine Vorteile, sondern nur Risiken.
Verhandlungen
Seit Juli 2013 wurde das Freihandelsabkommen in 13 Runden verhandelt. Bis Ende des Jahres soll das Abkommen fertig sein – wenn nicht noch etwas dazwischenkommt. Zuletzt drängten Angela Merkel und Barack Obama in Hannover zur Eile, während draußen Zehntausende gegen das Abkommen demonstrierten. Kritiker vermuten, dass eine Verzögerung und die Veröffentlichung des Vertragstextes das Abkommen kippen könnten.
Demonstrationen und Proteste
Das Handelsabkommen hat nicht nur mehr als drei Millionen Protest-Unterschriften hervorgerufen, sondern auch große Demonstrationen mit bis zu 250.000 Teilnehmenden. Zuletzt demonstrierten zwischen 35.000–90.000 Menschen in Hannover gegen das Abkommen. Zentrum der Proteste ist Deutschland, wo die Ablehnung aller beteiligten Länder am Höchsten ist. Aber auch in Österreich, Luxemburg und Frankreich hat TTIP keinen guten Stand.
Intransparenz
Die Intransparenz der Verhandlung des Abkommens war von Anfang an ein großer Kritikpunkt. Die EU justierte nach und veröffentlichte scheibchenweise EU-Positionen zu einigen wenig umstrittenen TTIP-Verhandlungsmaterien. Die „konsolidierten Verhandlungstexte“, die den Stand der Verhandlungen wiedergeben, blieben weiter unter Verschluss, und US-Positionen werden gar nicht erst veröffentlicht. Abgeordnete können in einem besonders gesicherten Leseraum Einsicht in den Verhandlungsstand nehmen. Die bisher bekannten Dokumente haben die Kollegen bei correctiv.org gesammelt.
Werbestrategie der Befürworter
Der Bundesverband der Industrie (BDI) hat extra eine Werbeagentur angeheuert, die neoliberale Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ließ zur Großdemo der Gegner ein Boot mit Winkekatze durch die Hauptstadt fahren. Wirtschaftsminister Gabriel schaltete am Demo-Tag großflächige Anzeigen in Zeitungen und beschwört mit Sonderseiten die Vorteile des Freihandelsabkommens.
Netzpolitische Punkte in TTIP
Der jetzt veröffentlichte Text enthält einige Punkte mit netzpolitischem Bezug. Eine allererste Analyse des Leaks gibt einen Überblick über strittige Punkte. Andere netzpolitisch relevante Punkte verstecken sich wohl auch in TiSA, dem Trade in Services Agreement. Dieses wird seit 2012 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und soll Dienstleistungen wie Verkehr, Finanzen, Bildung oder Gesundheit liberalisieren. Wikileaks hat immer wieder Dokumente des TiSA-Abkommens veröffentlicht.
Wie geht es weiter?
Nach Veröffentlichung des TTIP-Textes besteht jetzt erstmals die Chance für alle Seiten, das Abkommen und seine Folgen richtig einzuschätzen. Noch ist nicht absehbar, wie sich mit der unfreiwilligen herbeigeführten Transparenz das Blatt wendet. Es kann sein, dass dies der Anfang vom Ende von TTIP ist.
-
: Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt
Viel zu tun beim Breitbandausbau auf dem Land. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/stephaneollivier/14412140966/">stephane333</a> : Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt Der Koalitionsvertrag der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt ist öffentlich. Er bringt in Sachen Netzpolitik, Informationsfreiheit und Grundrechte einige positive Entwicklungen.
In Koalitionsverträgen ist erfahrungsgemäß Vorsicht bei den Formulierungen geboten: es macht einen großen Unterschied, ob da „wollen“, „sollen“ oder „werden“ steht. Die ersten beiden Formulierungen haben mehr den Charakter von Absichtserklärungen, während ein „werden“ schon deutlicher ist, aber auch nicht garantiert, dass ein Vorhaben umgesetzt wird.
Freie Netze, WLAN, Störerhaftung
Der Koalitionsvertrag (PDF) erwähnt „Freifunk“ mehrfach als förderungswürdig. In weiten Teilen entsprechen die Erwähnungen aber dem einstimmig angenommenen Landtags-Antrag (PDF) vom September 2015.
Weiter heißt es: „Die Koalitionspartner wollen die umfassende Abdeckung des öffentlichen Raums und öffentlicher Verkehrsmittel mit W‑LAN.“ Bezahlt werden soll dies aus dem Verkauf von Mobilfunklizenzen. Und weiter: „Wir wollen dazu aktiv mit der engagierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, gerade auch den zahlreichen Freifunk-Initiativen, und diese in ihrem wichtigen Engagement unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften.“
Die große Frage wird sein, ob sich die Erwähnungen im Koalitionsvertrag auch in konkreten Projekten und vor allem Haushaltsmitteln niederschlagen werden.
Zudem will man sich für Rechtssicherheit und gegen die Störerhaftung einsetzen: „Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein.“ Die sachsen-anhaltinische CDU stellt sich als Teil der Regierungskoalition damit gegen die noch vorherrschende Linie der Bundes-CDU. Das ist positiv: Unaufhaltsam zerbröselt die Störerhaftung und wird hoffentlich demnächst Geschichte sein.
Informationsfreiheit
„Das Informationszugangsgesetz wird zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden“, sagt der Koalitionsvertrag.
Das klingt konkret. Es ist aber unklar, was der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist. Dass die Gebühren für IFG-Anfragen gesenkt werden, ist überfällig, sie sind momentan die höchsten in ganz Deutschland. Wohlwollend ist die Passage im Koalitionsvertrag als Ausbau der Informationsfreiheit zu deuten. Eine wirkliche Weiterentwicklung wäre ein Transparenzgesetz gewesen, wie es beispielsweise in Hamburg existiert.
Breitbandausbau / Netzausbau
Im Koalitionsvertrag heißt es zu diesem Thema: „Deswegen werden wir die Kommunen unterstützen, Unternehmen, Privathaushalte und öffentliche Institutionen bis Ende 2018 mit schnellen Internetanschlüssen – mindestens 50 Mbit/s möglichst auf symmetrischer Basis und dort, wo schnelles Internet existentiell notwendig ist, wie beispielsweise in Gewerbegebieten und Industriezentren, mit mindestens 100 Mbit/s zu ertüchtigen.“ Dabei setze man auf einen Ausbau nach dem Grundsatz Glasfaser vor Kupfer und Funk. Und man unterstütze zudem Freifunk.
Auch hier gilt: symmetrisch, Glasfaser, schnelles Internet – das klingt alles gut. Bis aber feststeht, wieviel Geld im Haushalt dafür eingestellt wird, bleibt auch dies erstmal eine Absichtserklärung.
Internetüberwachung
Über das gemeinsame Telekommunikationsüberwachungszentrum heißt es:
„Die Koalitionspartner bekennen sich zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung.“ In diesem Absatz kommt auch der etwas unklare Satz: „Der Ausweitung von Kompetenzen zur Kryptoforschung wird eine Absage erteilt. Dem Innenausschuss des Landtages ist fortlaufend über die Umsetzung der Forschungsklausel zu berichten.“ Er bezieht sich vermutlich auf §4, Absatz 6 des Staatsvertrages zum Dienstleistungszentrum.In Sachen „Hasskriminalität“ sagt der Koalitionsvertrag:
„Die zunehmende Zahl so genannter Hasskriminalität im Netz ist für uns Anlass, die polizeiliche Strafverfolgung und Prävention in diesem Bereich zu verstärken. Wir werden deshalb Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild anderer Bundesländer auf „Internetstreife“ schicken, um eine verbesserte Strafverfolgung zu erreichen.“Falls es sich dabei tatsächlich nur um anlassunabhängiges Surfen von Polizeibeamten (Internetstreife) handelt, so das Bundesverfassungsgericht, sei das grundsätzlich kein Grundrechtseingriff. Sobald aber „kreative“ Methoden, Fake-Accounts oder automatische Datenauswertungen hinzukommen, scheint der Begriff der „Streife“ fehl am Platze.
Freie Software und freie Lizenzen
Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen freie und offene Software fördern und umfassend in der Verwaltung einsetzen und prüfen, ob dies in die Vorgaben für die öffentliche Vergabe aufgenommen werden kann.“
Der Knackpunkt hier ist das Wort „wollen“. Bis daraus konkrete Projekte werden, ist das eine Absichtserklärung. Das Wort „prüfen“ birgt auch noch sehr viele Stolpersteine. Dennoch gut, dass freie und offene Software Erwähnung finden.
Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und freien Lizenzen sagt der Koalitionsvertrag:
„Hierzu gehört, dass öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte online abrufbar bleiben; wir werden uns für das Ende der Depublikationspflicht einsetzen. Wir wollen auf die Nutzung freier Lizenzen hinwirken und die Digitalisierung und Öffnung der Archive vorantreiben.“Verschlüsselung
Der Koalitionsvertrag sagt: „Um die Sicherheit der Daten und unserer IT-Systeme zu erhöhen, wird flächendeckend zur verwaltungsinternen Kommunikation und zum Datenaustausch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung eingesetzt, und alle Kommunikationswege der Bürger mit öffentlichen Stellen müssen auch Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen können.“
Hier stellt sich die Frage, ob damit Systeme wie DE-Mail gemeint sind oder echte Mailverschlüsselung mit GPG.
Vorläufiges Fazit
Der Koalitionsvertrag enthält gleich mehrere positive Bezüge zu einer zukunftsgewandten Netzpolitik, die dem Land Chancen eröffnen wird. Das ist insbesondere bemerkenswert, weil die CDU als größte Fraktion an der Koalition beteiligt ist. Dass die CDU in Sachsen-Anhalt durchaus offen für Änderungen ist, zeigt nicht nur im netzpolitischen Bereich das Bekenntnis gegen die Störerhaftung oder für freie Software und Lizenzen, sondern auch die Bereitschaft, die langjährige Forderung von Bürgerrechtlern nach Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizisten in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.
Es bleibt spannend, was von den Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag in den nächsten Jahren Wirklichkeit wird.
-
: EU-Konsultation „Next Generation Internet“: Wie soll das Internet 2025 aussehen und welche Forschung braucht es dafür?
: EU-Konsultation „Next Generation Internet“: Wie soll das Internet 2025 aussehen und welche Forschung braucht es dafür?
„Europa ist Nachzügler im Digitalen.“ So beginnt die Problembeschreibung der Konsultation. Die Europäischer Kommission möchte daher ihre Vision von der Zukunft des Internet erneuern. Dazu führt die Direktion Netzzukunft unter Günther Oettingers Generaldirektion Connect eine Konsultation durch, die noch bis zum 10. April 2016 offen ist. Eine Chance für die Netzgemeinde dazu beizutragen, dass 750 Millionen Euro Forschungsförderung das offene Internet stärken.Dies ist ein Gastbeitrag von Volker Grassmuck.
Mit dem Internet steht es nach Einschätzung der EU-Direktion nicht zum Besten. Trotz der Offenheit der Internet-Protokolle und anderer Standards würden Schlüsselelemente des Internet heute von kommerziellen, proprietären Lösungen dominiert, die als Gatekeeper wirken und – so kann man zwischen den Zeilen lesen – überwiegend in den USA beheimatet sind. Ein starker Netzwerkeffekt verhindere zudem die Verbreitung von alternativen Lösungen.
Die EU-Direktion sieht die einzig nachhaltige Antwort auf die Lage in technologischer Forschung und Entwicklung. Sie verweist auf relevante Initiativen im Rahmen des europäischen Forschungsprogramms Horizon 2020. Die seien jedoch meist von Industrieakteuren getrieben und richteten sich auf naheliegende Themen wie e‑Health, Big Data oder das Internet of Things. Demgegenüber wendet sich die aktuelle Befragung vor allem an die wissenschaftliche und Unternehmer-Community. Der Schlüssel zum Erfolg sei es, Innovationsräume offen zu halten und die „distruptivsten Ideen“ zuzulassen. Ziel sind…
„Research & Innovation activities that should be done at EU level to define a “Next Generation Internet” (working title), with a time horizon of a decade from now. Experts are invited to look at expected functionalities and building blocks of the Internet of 2025 and and at the conditions to make them open.“ (Konsultation Next Generation Internet)
Drei Fragen stellt die EU-Kommission. Die Antworten können im Webformular eingetragen oder als maximal 2‑seitiges Dokument hochgeladen werden:
1. Einschätzung des gegenwärtigen Status’ und Einflusses des Internet aus europäischer Perspektive
Hier geht es um die Bedeutung von Netzneutralität, Standardisierung, Breitbandzugang, Europäischen Forschungsnetzen, um Trends in der Internetnutzung und ihren Einflüssen auf Infrastruktur und Geschäftsmodelle.2. Einschätzung des Inernet 2025
Hier geht es um Infrastrukturen, Bausteine und Funktionalitäten, um den offenen, allgemeinen Zugang zu Information und seinen technologischen Barrieren, um Anwendungen und die Frage, wie sie zu globalen Akteuren skaliert werden können, und schließlich um eine Einbeziehung der Nutzerinnen bei der Entwicklung des Internet der nächsten Generation.
3. Worauf sollen sich die EU-Forschungsaktivitäten in den kommenden 5–10 Jahren konzentrieren?
Es geht um die Vergabe von Forschungsförderungsmittel in Höhe von mindestens 750 Millionen Euro. Und da die Kommission auf eine solche Konsultation üblicherweise 50–100 Antworten erhält, die meisten von den üblichen Verdächtigen, rechnet Michiel Leenaars, Strategiedirektor der Stiftung NLnet, vor, dass jede Eingabe über die Verwendung von etwa 10 Millionen Euro entscheidet (How would you spend 10 million for the future of the internet?).
Solche Anstrengungen sind dringend erforderlich, denn, wie uns Leenaars erinnert: Das Internet ist kaputt. Nach den Snowden-Enthüllungen sieht die IETF das Internet unter ständigen umfassenden Überwachungsangriffen, für die infrastrukturelle Lösungen gefunden werden müssen. Auch für das EU-Parlament ist seither zu wenig geschehen, wie es in einer Resolution an die Kommission im Oktober 2015 deutlich machte.
Argumente für die Befragung der EU-Kommission finden sich in der IETF-Debatte nach Snowden, bei Leenaars, der z.B. vorschlägt, von den in der EU üblichen ineffektiven großen Konsortien zu niedrigschwelligerer und kleinteiligerer Förderung für unabhängige Forscherinnen zu wechseln, und natürlich bei netzpolitik.org. Wer nicht will, dass das Internet 2025 so aussieht wie das von 1995 hat noch zwei Tage die Chance, ihren und seinen Vorstellungen Gehör zu verschaffen.
-
: Wir empfehlen: Netzpolitische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags
(Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/foto_db/13837300983">Reckmann</a>/<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : Wir empfehlen: Netzpolitische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags Der Deutsche Bundestag hat auf seiner Website mittlerweile über 2000 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes veröffentlicht. Wir haben den Aktenberg gesichtet und empfehlen Gutachten zu Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung und anderen netzpolitischen Themen.
Grund für die Öffnung der Aktenschränke ist der Erfolg von #FragDenBundestag. Die Webseite koordinierte zahlreiche Nutzeranfragen, die den Bundestag laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dazu verpflichten entsprechende Gutachten freizugeben.
Um den zahlreichen Anfragen Herr zu werden und zeitliche sowie finanzielle Ressourcen einzusparen, entschied sich der Bundestag für eine generelle Veröffentlichung der Gutachten. Diese erfolgte allerdings durch eine bloße Linksammlung. Wie wir berichteten, hat die Website sehrgutachten.de die bis dato gut 2000 veröffentlichten Dokumente sortiert, sodass sie nun strukturiert und durchsuchbar vorliegen.
Wir haben die Gutachten der letzten 5 Jahre näher betrachtet und einer netzpolitischen Analyse unterworfen. Es folgen Leseempfehlungen zu folgenden Themenbereichen:
- Cyberaußenpolitik
- Datenschutz
- Digitaler Staat und E‑Governance
- Drohnen
- EU und Internationales
- Juristische Unklarheiten im Internet
- Überwachung und Vorratsdatenspeicherung
- Urheberrecht
Wir wünschen viel Spaß.
Cyberaußenpolitik
- Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf Computernetzwerkooperationen und digitale Kriegsführung (WD 2 – 3000 – 038/15 | 24.02.2015)
-
Militärische, völkerrechtliche und rüstungskontrollpolitische Aspekte der Cyber-Sicherheit
(WD 2 – 3000 – 099/11 | 17.05.2011) -
Nationale und internationale Maßnahmen zur militärischen Cyber-Sicherheit
(WD 2 – 3000 – 076/11 | 14.04.2011)
Die Anwendung der Regeln des Völkerrechts auf Computernetzwerkooperationen stellt weder prinzipiell noch methodisch ein unüberwindbares Hindernis dar. So können die hier erörterten Fragen der Kennzeichnungspflicht sowie die Unterscheidung zwischen Perfidie und Kriegslist im Cyberraum auch mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium zufriedenstellend gelöst werden.
Handlungsnotwendigkeit der Staatengemeinschaft für Cyber-Sicherheit wird sichtbar zum einen durch die Erkenntnis, dass „jeder politische, wirtschaftliche oder militärische Konflikt einen Nebenschauplatz im Internet (hat).“ Und zum anderen auch durch das Bekenntnis der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, dass „die Bedrohung nicht weniger gefährlich als klassische militärische Angriffe (sei).“ Für Deutschland hat daher ab 1. April 2011 das Nationale Cyber-Abwehrzentrum und der Nationale Cyber-Sicherheitsrat seine Tätigkeit aufgenommen.
Die Diskussion in München hätte aber gezeigt, „dass eine internationale Übereinkunft zur Veröffentlichung von Sicherheitslücken, mit der dann die Entwicklung digitaler Angriffswaffen verhindert werden könnte, nicht in Sicht ist.“ Stattdessen scheine den Staaten „ein digitales Wettrüsten mit Cyberwaffen bevorzustehen, das eine gefährliche Dynamik anzunehmen verspricht.“
Weitere Gutachten zu Cyberaußenpolitik: WD 2 – 3000 – 037/11, WD 2 – 3000 – 065/11
Datenschutz
-
Zur Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes auf Internet-Dienstleister
(WD 3 – 3000 – 138/15 | 18.6.2015) -
Datenschutzrecht der Europäischen Union, Deutschlands und der USA
(WD 3 – 3000 – 064/15 | 25.3.2015)
Das Kammergericht Berlin hat in Bezug auf Facebook die Anwendung des deutschen Datenschutzrechts gemäß § 1 Abs. 5 S. 2 BDSG bejaht. Nach dieser Regelung ist das Bundesdatenschutzgesetz anzuwenden, sofern eine verantwortliche Stelle, die nicht in der EU oder dem EWR belegen ist, personenbezogene Daten in Deutschland erhebt, verarbeitet oder nutzt.
Als unabhängige Kontrollinstanz zum Schutz gegen rechtswidrige Verarbeitung von personenbezogenen Daten sehen die Europäische Union sowie Deutschland Datenschutzbeauftragte vor. Eine solche Datenschutzaufsichtsbehörde ist in der US-amerikanischen Rechtsordnung nicht vorgesehen. Vielmehr können die Betroffenen in privatrechtlichen Streitigkeiten Beschwerde bei der „Federal Trade Commission“ einlegen.
Weitere Gutachten zu Datenschutz: WD 3 – 3000 – 047/15, WD 3 – 3000 – 227/14
Digitaler Staat und E‑Governance
- Öffentlichkeitsarbeit von Polizeibehörden in sozialen Medien (WD 3 – 3000 – 157/15 | 21.7.2015)
- Aktuelle Informationen zum Thema „Digitaler Staat“ (WD 10 – 3000 – 011/14 | 19.2.14)
- Internet Governance im Rahmen internationaler Organisationen (WD 10 – 3000/40–12 | 16.5.2012)
- Internet als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge (WD 10 – 3000/115–11 | 3.2.2012)
- Social Media und politische Teilhabe (WD 10 – 3000/026‑2011 | 12.4.2011)
Bei der Frage, ob für polizeiliches Handeln in Gestalt des Echtzeittwitterns eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist, kommt es also maßgeblich auf die Qualität dieses polizeilichen Handelns selbst, genauer darauf an, ob das Handeln geeignet ist, in Grundrechte von Privatpersonen einzugreifen.
In Deutschland wird E‑Government seit dem Jahr 2000 als „zentrale Regierungsaufgabe“ angesehen. Seitdem wurden die gesetzlichen Grundlagen für elektronisch basierte Verwaltungsabläufe und –verfahren geschaffen und neue Strukturen und Gremien für die Umsetzung der „Nationalen E‑Government-Strategie“ (NEGS) der Bundesregierung vom 24. September 2010 eingerichtet.
Die seit einigen Jahren intensiver werdenden Auseinandersetzungen um Kontrolle und Einfluss im Internet rühren an die Grundfesten des bislang gewachsenen World Wide Web. […] Daher gehen Kontrollbestrebungen über das Netz keineswegs nur von den Regierungen aus, die politische Opposition oder kritische Einflussnahme von außen unterdrücken wollen.
Angesichts der eminenten und weiter wachsenden Bedeutung des Internets für Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft rückt immer dringlicher die Frage in den Mittelpunkt des Interesses, wie die Nutzung des digitalen Netzwerks möglichst allen Menschen überall in Deutschland ermöglicht werden kann. Ziel ist es, die heute noch vorhandene Spaltung der Gesellschaft in „Onliner“ und „Offliner“, die auch „Digital Divide“ genannt wird, zu überwinden.
„Die Befunde [mehrerer Studien] verdeutlichen, dass Social Networking Sites in erster Linie sozialen Charakter haben… Sie erfüllen damit grundlegende menschliche Bedürfnisse nach sozialer Interaktion und sozialer Beziehung.“ Grundsätzlich kommt politischen Themen in sozialen Netzwerken demnach eher untergeordnete Bedeutung zu.
Weitere Gutachten zu Digitaler Staat und E‑Government: WD 1 – 3000 – 008/15, WD 3 – 3000 – 327/11,
WD 10 – 3000 – 037/11Drohnen
-
Unbemannte Drohnen und Beobachtungssatelliten – Unterschiede und Gemeinsamkeiten der technologischen Leistungsprofile in der zivilen und militärischen Anwendung
(WD 8 – 3000 – 007/14; WD 2 – 3000 – 016/14 | 07.03.2014) - Völkerrechtliche Grundlagen für Drohneneinsätze unter Berücksichtigung der Rechtsauffassungen Deutschlands, der USA und Israels (WD 2 – 3000 – 002/14 | 30.01.2014)
- Der Einsatz von Kampfdrohnen aus völkerrechtlicher Sicht (WD 2 – 3000 – 118/1212 | 27.09.2012)
Die völkerrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes bewaffneter Drohnen, insbesondere zur gezielten Tötung von Terrorverdächtigen, ist hoch umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion um Drohneneinsätze steht weniger das (unbemannte) Waffensystem als solches, sondern vor allem die Art und Weise seiner Verwendung.
Die rechtliche Bewertung von Drohneneinsätzen spitzt bestehende Rechtsprobleme zu, ist aber an den gleichen völkerrechtlichen Kategorien und Maßstäben zu messen wie der Einsatz bemannter Waffensysteme. Das humanitäre Völkerrecht erweist sich bei der Regelung des Einsatzes unbemannter Waffensysteme im bewaffneten Konflikt als erstaunlich zeitgemäß; ein völkerrechtliches Sonderregime für Drohnen ist daher nicht angezeigt.
Weitere Gutachten zu Drohnen: WD 2 – 3000 – 213/11, WD 2 – 3000 – 016/13
EU und Internationales
- Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (PE 6 – 3000 – 108/14 | 2.6.2014)
- Die Vereinbarkeit der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta (WD 11 – 3000 – 12/11 | 7.2.2011)
- Durchsuchungs- und Vernichtungsaktion bei der britischen Tageszeitung „The Guardian“ durch britischen Geheimdienst, u.A. Vernichtung von SnowdenLeaks – Verstoß gegen die Europäische Grundrechtecharta? (PE 6 – 3000 – 92/13 | 23.8.2013)
-
Fragen zur Anwendung der Safe Harbor Grundsätze zwischen der EU und den USA
(PE 6 – 3000 – 74/13 | 12.7.2013) -
Vereinbarkeit des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) mit europäischem Recht
(WD 11 – 3000 – 279/10 | 31.1.2011)
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist zunächst grundsätzlich dann zulässig, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a). Die Einwilligung rechtfertigt eine Datenverarbeitung aber Ausnahmsweise dann nicht, wenn zwischen dem Betroffenen und dem Verarbeiter ein „erhebliches Ungleichgewicht“ besteht […].
Die Richtlinie weist eine erhebliche Grundrechtsrelevanz auf. Da sie sich aber auf die Anordnung der Datenspeicherung auf Vorrat beschränkt und im Übrigen die wirklich sensiblen Bereiche, wie den Zugang zu und die Verwendung der Daten, den Mitgliedstaaten überlässt, liegt kein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundrechtecharta vor.
Pressemeldungen zufolge hat der britische Geheimdienst die Geschäftsräume der Zeitung „The Guardian“ durchsucht und den Chefredakteur zur Zerstörung von Festplatten unter Aufsicht von Regierungsbeamten gezwungen, auf denen Daten des US-Enthüllers Edward Snowden gespeichert waren. Gegenstand dieser Ausarbeitung ist die Frage, inwiefern ein solches Vorgehen der Britischen Regierung gegen die Europäische Grundrechte-Charta verstoßen könnte.
Seit Inkrafttreten der Adäquanzentscheidung haben mitgliedstaatliche und europäische Datenschutzaufsichtsbehörden wiederholt Bedenken geäußert, dass trotz der Implementierung der Safe Harbor Grundsätze kein adäquates Datenschutzniveau in den USA bestehe.
Grundrechtlich besonders sensibel wird der Bereich des Datenschutzes bei der Weitergabe von Informationen an andere Vertragsparteien außerhalb der EU sein, wobei das ACTA grundsätzlich die Notwendigkeit eines hohen Datenschutzniveaus akzeptiert und die individuellen Datenschutzvorschriften der Vertragsparteien respektiert.
Weitere Gutachten zu EU- und internationalen Themen: WD 2 – 3000–032/12
Informationsfreiheitsgesetz
- Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes (WD 3 – 3000 – 157/14 | 7.8.2014)
- Parlamentarische Informationsrechte über den Haushalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes (WD 3 – 3000 – 047/14 | 3.3.2014)
- Informationszugangsfreiheit als Grundrecht (WD 3 – 3000 – 322/11 | 14.11.2011)
Insbesondere schützt die Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Grundgesetz (GG)4 als
Abwehrrecht lediglich den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen gegen staatliche Beschränkungen, verschafft aber kein Recht auf Eröffnung einer Informationsquelle. Erst die Entscheidung des Staates, amtliche Informationen allgemein zur Verfügung zu stellen, eröffnet den Schutzbereich.Wie lange geheime Dokumente (Verschlusssachen) der Geheimhaltung unterliegen, richtet sich nach den Regeln der Behörde, die das betreffende Dokument erarbeitet und in diesem Zuge auch der Geheimhaltung unterstellt („herausgebende Stelle“). Die Wirtschaftspläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes werden von der Bundesregierung erstellt, die auch die jeweilige Geheimhaltungsstufe dafür festlegt.
Während auf unionsrechtlicher Ebene ein Grundrecht auf Informationszugangsfreiheit seinen Ausdruck in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union findet, enthält das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) kein gegen den Staat gerichtetes Recht auf freien Informationszugang.
Weitere Gutachten zum Informationsfreiheitsgesetz: WD 3 – 3000 – 158/15, WD 3 – 3000 – 226/14
Juristische Unklarheiten im Internet
-
Digitaler Nachlass – Zum Umgang mit digitaler Hinterlassenschaft (WD 10 – 3000 – 029/12 | 24.4.2012)
Daten und Accounts im Internet bleiben nach dem Tod des Nutzers bestehen. Wem die Rechte und Pflichten aus dieser digitalen Hinterlassenschaft zustehen, richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln des Erbrechts […]. Es gilt also der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge aus § 1922 Abs. 1 BGB, wonach das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht.
-
Digitale Welt und Gewerberecht (WD 3 – 3000 – 217/12 | 7.8.2012)
In der gerichtlichen Praxis werden je nach Bundesland unterschiedliche Einordnungen praktiziert. Während bspw. das KG Berlin und das OLG Frankfurt „Online-Auktionen“ nicht dem Gewerberecht unterordnen und daher keine Erlaubnispflicht annehmen, sondern von einer generellen Genehmigungsfreiheit ausgehen, hat das LG Hamburg eine Einordnung unter das Gewerberecht vorgenommen und grundsätzlich eine Erlaubnispflicht angenommen.
-
Verfassungsrechtliche Aspekte des IT-Sicherheitsgesetzes (WD 3 – 3000 – 087/15 | 17.4.2015)
Wesentliche Elemente des Gesetzes sind die Verpflichtung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen zur Einhaltung eines Mindestniveaus an IT-Sicherheitsvorkehrungen nach dem Stand der Technik (Sicherungspflicht) sowie die Verpflichtung dieser Betreiber, IT-Sicherheitsvorfälle den zuständigen Bundesbehörden zu melden (Meldepflicht).
-
Fragmentierung des Internets und Netzneutralität – Zur Weltkonferenz der internationalen Telekommunikation
(WD 10 – 3000 – 100/12 | 6.12.2012)Die vorstehenden Strukturen, insbesondere die Verwaltungstätigkeit der auf US-amerikanischen Boden befindlichen ICANN, gewährleisten derzeit noch für einen großen Teil der Erde jedenfalls die Möglichkeit, unter gleichen Voraussetzungen Zugang zum Internet zu erhalten. […] Aus dieser Kritik [an der stark US-amerikanisch/ westlich geprägten Internetstruktur und ‑verwaltung] könnte sich […] die Gefahr einer Fragmentierung des Internets in viele verschiedene Netze ergeben.
Überwachung und Vorratsdatenspeicherung
-
Einsatz und Rechtfertigung der „stillen SMS“ im Strafprozess- und Polizeirecht
(WD 7 – 3000 – 008/12 | 20.01.2012) -
Die Strafbarkeit des Lesens und Verbreitens fremder, vertraulicher Briefe
(WD 7 – 3000 – 227/11 | 30.09.2011) - Zulässigkeit der Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus nach deutschem Recht (WD 3 – 3000 – 074/11 | 10.3.2011)
-
Maßnahmen des Bundes zur Terrorismusbekämpfung seit 2001: Gesetzgebung und Evaluierung
(WD 3 – 3000 – 044/15 | 6.3.2015) - Polizeiliche Datenbanken der Bundesländer (WD 3 – 3000 – 153/11 | 10.6.2011)
- Zulässigkeit einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (WD 3 – 3000 – 088/15 | 27.3.2015)
- Gewinnung von Telekommunikationsinformationen durch ausländische Nachrichtendienste aus völkerrechtlicher Sicht (WD 2 – 3000 – 083/13 | 11.11.2013)
Als grundrechtsrelevante Maßnahme bedarf die Ortung per „stiller SMS“ grundsätzlich einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in der Strafprozessordnung (StPO) […]. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt im Einzelfall gesetzliche Befugnisse, eine fehlende Ermächtigungsgrundlage kann er nicht ersetzen.
„Wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […]“
Es gibt bereits aktuell die Verpflichtung für deutsche Fluggesellschaften, PNR-Daten bereitzustellen. Das deutsche Umsetzungsgesetz zur Richtlinie 2004/82/EG2 sieht vor, dass Beförderungsunternehmen auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bei Flügen aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bestimmte Passagierdaten übermitteln müssen. […] Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf.
Mit der vorliegenden Ausarbeitung werden die vom Bundesgesetzgeber seit 2001 zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlassenen Gesetze zusammengestellt, die Vorschriften über eine Evaluation aller oder eines Teils ihrer Bestimmungen enthalten. Dabei werden sowohl die Evaluationsbestimmungen selbst als auch die – insbesondere gesetzgeberischen – Konsequenzen betrachtet, die aus den Ergebnissen einer durchgeführten Evaluation gezogen wurden.
Diese Ausarbeitung befasst sich mit Datenbanken der Polizei auf Landesebene. Es wird für ausgewählte Bundesländer dargestellt, in welchen Datenbanken der Polizei Daten von Bürgern gespeichert bzw. verarbeitet werden. Außerdem werden die beim BKA geführten Verbunddateien dargestellt, auf die die Polizeibehörden der Länder Zugriff haben. Ferner wird das Auskunfts und Löschungsverfahren skizziert.
2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. 2014 wurde die zugrunde liegende Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Vor diesem Hintergrund wird gefragt, […] welcher rechtliche Rahmen nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für eine Regelung der Vorratsdatenspeicherung durch den deutschen Gesetzgeber besteht.
Die Gewinnung von Telekommunikationsdaten durch Nachrichtendienste befreundeter Staaten wirft vielfältige Fragen auf. Im folgenden soll geklärt werden, ob und inwieweit Spionagetätigkeiten befreundeter Staaten völkerrechtswidrig sind und welche Reaktionsmaßnahmen ggf. zulässig wären.
Weitere Gutachten zu Überwachung und Vorratsdatenspeicherung: WD 7 – 3000 – 013/16, WD 3 – 3000 – 071/15
Urheberrecht
- Urheberrechtliche Regelungen in ACTA, CETA und TTIP (WD 7 – 3000 – 210/10 | 20.05.2014)
- Rechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf „Internetpiraterie“ – Betrachtung im Hinblick auf „Streaming-Websites“ (WD 10 – 3000/103–12 | 14.11.2012)
In einem ersten Schritt soll die auf einer summarischen Sichtung beruhende Gegenüberstellung wortlautidentischer oder inhaltlich ähnlicher Passagen erfolgen. Sodann soll schlaglichtartig aufgezeigt werden, welche Auswirkungen CETA und TTIP auf das einschlägige EU-Urheberrecht zukommen könnte.
Ein gewerbliches Streaming-Portal, welches sein gesamtes Geschäftsmodell auf die Verletzung von Urheberrechten ausgerichtet hat, ist nach derzeitigen Maßstäben als „illegal“ zu bezeichnen. Sein Verbot kann vor Gericht erstritten werden, die Initiatoren können strafrechtlich und schadensersatzrechtlich belangt werden. Die Frage der Durchsetzbarkeit derartiger Vorhaben bleibt aber auch im Zusammenhang mit Streaming-Portalen virulent.
Weitere Gutachten zum Urheberrecht: WD 7 – 3000 – 152/11
Weitere Gutachten netzpolitischer Themenbereiche:
-
Infrastruktur:
- Bereitstellung kommunaler Infrastruktur für die Breitbandversorgung und Benutzungsgebühren (WD 5 – 3000 – 058/11 | 03.06.2011)
- Telekommunikativer Breitbandausbau in Form des Universaldienstes
(WD 5 – 3000 – 065/2011 | 29.03.2011)
-
Bildung:
- Entwicklung und Bedeutung der ehrenamtlich im Internet eingestellten Wissensangebote insbesondere im Hinblick auf die Wiki-Initiativen (WD 10 – 3010–140/10 | 01.07.2011)
- Open Access Konzeptionelle Grundlagen und Entwicklungsstand in ausgewählten Schwellenländern (WD 10 – 3000 – 097/11 | 24.10.2011)
-
: Die Digitalisierung der Verwaltung: Vom Online-Formular zu staatlichem Big Data?
Das Ende der Bürokratie? (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>/<a href="https://www.flickr.com/photos/kongharald/3821492016/">kongharald</a>) : Die Digitalisierung der Verwaltung: Vom Online-Formular zu staatlichem Big Data? Wir lesen Nachrichten online, verschicken Bilder und kaufen im Netz ein. Nur der Austausch mit staatlichen Behörden findet weitgehend offline statt. In anderen Staaten ist man da schon weiter, etwa in Estland: Nach fünf Minuten ist die Steuer online erledigt, ganz ohne Steuerberater. Da verwundert es nicht, dass das „Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft“ (HIIG) in die Botschaft von „e‑Stonia“ eingeladen hat, um das Thema „Big Data For President“ zu diskutieren.
Dieser Beitrag ist im Auftrag des HIIG entstanden und zuerst als Op-Ed in der Internet Policy Review sowie auf Deutsch im Blog des HIIG erschienen (CC BY-SA 3.0). Die Aufzeichnung der Veranstaltung findet sich hier.
Die Digitalisierung der Verwaltung
Den Wohnsitz ändern oder ein Gewerbe anmelden, dafür sind in Estland weder der Gang zum Amt noch eine Briefmarke nötig. Dank digitaler Verwaltung liegen alle für die Steuererklärung benötigten Daten bereits vor, der Bürger muss nur noch einen Blick auf das Ergebnis werfen und auf „Absenden“ klicken. In Zukunft solle überhaupt keine Interaktion mehr notwendig sein, sagt Siim Sikkut, IT-Berater der estnischen Regierung in seinem Impulsvortrag.
Obwohl schon 1956 die erste deutsche EDV-Anlage zur Berechnung der Renten in Betrieb genommen wurde, müssen heute noch viele Anträge auf Papier eingereicht werden. In Estland hingegen bekommen Neugeborene vor einem Namen eine Nummer bei der Behörde. Das Krankenhaus meldet die Geburt gleich dem Staat. Verfahren wie dieses laufen unter dem Schlagwort „Serviceorientierung“ – der steuerzahlende Bürger verlangt als „Kunde“ staatlicher Behörden eine Anpassung an die internetbasierte Lebensrealität. Auch wenn nicht jeder dieses neoliberale Staatsverständnis teilen dürfte, sollen auch in Deutschland zukünftig Aktenführung, Kommunikation und Bezahlung auf digitalem Wege erfolgen. Dazu haben Bundestag und Bundesrat 2013 ein „E‑Government-Gesetz“ beschlossen.
Die Wirtschaft hofft auf Gewinne
In einer papierlosen, vernetzten Verwaltung gibt nicht mehr der Sachbearbeiter auf dem Amt die Daten in den Computer ein, während der Bürger auf der anderen Seite des Schreibtisches zusieht. Bequem von zu Hause aus soll er Formulare dann nicht mehr nur herunterladen und ausdrucken, sondern gleich online unterschreiben können. Damit könne Europa jährlich 250 Milliarden Euro einsparen, hat McKinsey errechnet. Ein weiterer Vorteil sei die Zeitersparnis für den Bürger.
Die Industrie hofft auf das große Geschäft: Der Big-Data-Experte von Cisco, Dirk Mahnkopf, etwa preist die schweizerische Verkehrsplanung, die durch die Analyse von (Handy-)Daten der Bevölkerung „Kosten, Betrug und Fehler“ habe reduzieren können. Die Deutschen sind noch skeptisch: Der erste Anlauf zur sicheren Kommunikation mit Behörden, die 2011 beschlossene „De-Mail“, darf mangels Akzeptanz als gescheitert betrachtet werden. Der 2010 vorgestellte „neue Personalausweis“ enthält zwar eine elektronische Identitäts- und Signaturfunktion, aber viele lassen die Funktionen gar nicht erst freischalten. Für diese bieten Behörden und Unternehmen wohl auch noch zu wenige sinnvolle Anwendungen an.
(Noch) Mehr Daten für den Staat
Die digitalisierte Verwaltung kann leichter Daten zwischen Behörden auszutauschen. Der Bürger muss sie höchstens einmal eingeben – „ask only once“ heißt ein Prinzip der estnischen Verwaltung. In Deutschland sind die Daten noch auf Aktenschränke verstreut – Schätze, die nur darauf warten, zum Wohl der Bevölkerung ausgewertet zu werden?
Der Staat könnte mehr Daten erheben und zusammenführen: Verwaltungsdaten, Vorratsdaten, Gesundheitsdaten. Die Verwaltung würde im besten Fall effizienter werden und unser Leben bequemer: Big Data for President. Laut Sikkut rückt die staatliche Auswertung von Daten die Wünsche und Bedürfnisse der Bürger in den Vordergrund. Software könnte aus den besuchten Webseiten errechnen, was uns beschäftigt. Die Analyse von Gesundheitsdaten würde frühe Hinweise auf Krankheiten erlauben, Anomalien bei Einkommen und Steuer fielen schneller auf. Prognosen aller Art ließen sich erstellen. Die Polizei wäre dank Algorithmen schon vor dem Verbrechen am Tatort.
Wo liegen die Gefahren?
Aber auch die Kehrseite der Big-Data-Medaille sei betrachtet: Eine staatlich finanzierte Datenerhebung und ‑auswertung würde den Einzelnen in der Gesellschaft noch weiter durchleuchten. Die Geheimdienste freuen sich. Laufen wir Gefahr, durch Optimierungsdrang die Privatsphäre zu verdrängen? Auch bei technischer Anonymisierung ließe sich dank der Datenmenge rückwirkend ein Personenbezug herstellen. Auch für Daten in öffentlicher Hand gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Jeder Verarbeitung der eigenen Daten muss explizit zugestimmt werden. Zudem darf nicht benachteiligt werden, wer nicht online ist.
Daten werden mit Blick auf ihren Warencharakter oftmals als das „neue Öl“ propagiert. Solch eine Betrachtung greift zu kurz: Daten sind das digitale Abbild unseres Selbst, dessen Würde laut Grundgesetz unantastbar ist. Keine Frage, die Wirtschaft würde sich über die Gelder zum Aufbau einer digitalen Verwaltung freuen. Doch Vorsicht: All die Daten könnten eines Tages gegen uns verwendet werden.
Angriffe auf IT-Systeme nehmen weltweit zu. Estland gibt Gesundheitsdaten noch nicht an Dritte weiter, der Bürger kann auch grundsätzlich die Weitergabe bestimmter Einträge in seinem Gesundheitsprofil blockieren – aber nur bis zum nächsten Datenleck. Zu viele Sicherheitsfunktionen gehen meist wieder auf Kosten der Benutzbarkeit. Eine komplett vernetzte Verwaltung erhöht die Angriffsmöglichkeiten weiter. Daten können manipuliert oder von Kriminellen und Geheimdiensten abgegriffen werden, es gibt viele Unwägbarkeiten.
So auch bei elektronischen Wahlen, die nicht nur für im Ausland lebende Bürger attraktiv scheinen: Eine Überprüfung des estnischen elektronischen Wahlsystems hat erhebliche Mängel festgestellt, die Wahlsoftware ist unter Sicherheitsaspekten unbrauchbar. Wahlen müssen zudem nachvollziehbar sein. Computersysteme sind das nur bedingt: Sie sind nicht nur manipulierbar, sondern auch undurchsichtig.
Ein Ausblick
Mit geringeren Risiken verbunden ist die Digitalisierung bei neuen Möglichkeiten der Partizipation: Bürger könnten Gesetzgebungsprozesse frühzeitig online kommentieren. Online-Konsultationen wie beim Tempelhofer Feld in Berlin oder Online-Diskurse verschaffen den Meinungen und Ideen aus der Bevölkerung mehr Gehör.
Große Hoffnungen liegen auch auf „Open (Government) Data“: Statt von Amts wegen verschwiegen zu sein, sollen Regierung und Verwaltung Daten frei zur Verfügung stellen. Interessierte können diese Daten, etwa über staatliche Aufträge oder Statistiken, kritisch hinterfragen oder Anwendungen dafür schreiben. Deutschland liegt bei freien Daten im Vergleich noch hinter Georgien – das soll sich mit dem E‑Government-Gesetz ändern. Der Datenschutz darf dabei nicht in Vergessenheit geraten. Denn Transparenz ist kein Selbstzweck: Sie soll der gleichen Behandlung aller und dem Schutz vor Korruption und Manipulation dienen, nicht neue Macht-Ungleichgewichte schaffen.
Die gesetzlichen Vorgaben für die Digitalisierung des Staates in Deutschland sind dahingehend klar: Effizienz und Bürokratieerleichterungen sind wünschenswert, aber Datenschutz und Privatsphäre haben Verfassungsrang.
-
: Buchvorstellung: Die politische Partizipation und „Die Konsultative“
: Buchvorstellung: Die politische Partizipation und „Die Konsultative“ Gestern fand in der Heinrich-Böll-Stiftung eine Buchvorstellung mit Diskussion zum Thema Zukunft der Partizipation statt. Anlass war die Veröffentlichung eines kleinen Bandes beim Wagenbach-Verlag mit dem Titel „Die Konsultative. Mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligung“ von Patrizia Nanz und Claus Leggewie. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte es morgens zusammen mit den Autoren im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt.
Aber was ist diese „Konsultative“?
Der Kern der Idee konsultativer Partizipation fußt darauf, Gremien zu bilden, die sich in Kooperation mit bestehenden demokratischen Institutionen Gedanken über Zukunftsfragen machen und Lösungswege erarbeiten. Die Beteiligung soll möglichst von Anfang an, nicht erst am Ende einer politischen Entscheidung beginnen. Die Gewaltenteilung wird dabei nicht aufgehoben, sondern Legislative, Exekutive und Judikative vielmehr durch die Konsultative ergänzt werden.
Dazu schlagen die Autoren vor, „Zukunftsräte“ zu bilden, dessen Mitglieder in einem Tombola-Verfahren ausgelost werden. Um die zwanzig Personen, die auf diese Weise zufällig ausgewählt wurden, sollen so die Wahlbevölkerung repräsentieren. Der Zukunftsrat soll sich zwei Jahre lang treffen und Lösungen erarbeiten, die danach verbindlich umzusetzen sind. Niemand der zufällig Ausgewählten wäre natürlich zur Mitwirkung gezwungen, weswegen man mit Sicherheit mehr Anfragen verschicken als Zusagen bekommen wird.
Natürlich entsteht dadurch das altbekannte Problem, dass man wieder nur diejenigen zum Mitmachen bewegt, die Leggewie eine „demokratische Elite“ nennt, vergleichbar mit den Menschen, die sich in ihrer Freizeit engagieren oder in Ehrenämtern arbeiten. Dem soll zumindest teilweise dadurch entgegengewirkt werden, dass man einige Mitglieder gezielt besetzt, um die Repräsentativität zu erhöhen.
Es gibt bereits verschiedene Projekte regionaler Art, die nach ähnlichen Prinzipien arbeiten. Patrizia Nanz betonte aber, dass sich solche konsultativen Gremien auch den großen Zukunftsfragen widmen können und sollen, so dass sie auch politische Langfristziele mitbestimmen. Die Wahl der Themen für die Zukunftsräte dürften über den Erfolg mitbestimmen, wenn etwa in einer Großstadt ein konsultativer Versuch gestartet wird.
Nicht zu Unrecht sind viele Menschen, die verschiedene Testprojekte in den letzten Jahren ausprobiert haben, zu der Ansicht gekommen sind, dass Partizipationsverfahren zu einer Art „Particitainment“ (Klaus Selle) verkommen sind. Man könne ganz viel mitreden, aber tatsächliche Entscheidungen werden woanders getroffen. (Ich könnte davon ein ganzes Lied singen, das im Jahr 2010 beginnt.) Leggewie betonte, das sei aber kein Grund, Partizipation als Idee verloren zu geben.
Die Etablierung einer „vierten Gewalt“
Das Buch soll keine Blaupause oder Roadmap für den Königsweg demokratischer Partizipation sein, auch kein Theorie-Schinken. Nanz und Leggewie haben eher eine Handreichung geschrieben, die auf wenigen Seiten ziemlich anregenden Denkstoff liefert. Man kommt als Leser nicht umhin, über Wege zu einer „alternativen demokratischen Republik“ (Leggewie) nachzudenken.
Wir fordern in diesem Buch die Etablierung einer „vierten Gewalt“: die Konsultative. Dazu soll eine breite und tiefgehende Konsultation der Bürgerschaft dem Gesetzgebungs- und Entscheidungsverfahren vorangestellt und nachgeordnet werden. Wir sind überzeugt, dass eine solche Einbettung positiv auf den oft überfordert wirkenden Politikbetrieb zurückwirkt. (S. 9)
Das diskussionsfreudige Publikum stellte auch Fragen nach der rechtlichen Ausformung, etwa wie der verbindliche Charakter solcher Zukunftsräte innerhalb der demokratischen Entscheidungsebenen festgeschrieben werden soll. Die beiden Autoren verwiesen auf verschiedene Modellprojekte im In- und Ausland, wo solche rechtlichen Fragen der Kooperation bereits praktisch angegangen worden sind. Es geht Nanz und Leggewie aber um das Ausprobieren neuer Verfahren, weniger um formale juristische Fragen.
Dass ein Beteiligungsmanko besteht, darin war sich das Podium mit dem Publikum erkennbar einig. Dass im politischen Diskurs immer weniger inhaltliche Argumente ausgetauscht werden, stattdessen mit Sachzwängen, vermeintlicher Alternativlosigkeit, Parteitaktik oder schlicht mit Hohlphrasen „argumentiert“ wird, ist Politikbeobachtern kein neues Phänomen. Die Hoffnung ist natürlich, dass diese und andere Defizite der repräsentativen Demokratie mit konsultativen Beteiligungsverfahren angegangen werden können.
Norbert Lammert mochte sich am Morgen mit dieser Idee übrigens nicht recht anfreunden und rabulierte sich folgende Argumentation zurecht: Die Konsultative sei entweder eine Konkurrenz zum Parlament und damit abzulehnen oder aber keine Konkurrenz zum Parlament und damit überflüssig. Dass er das Buch gelesen hat, ist zu bezweifeln, denn es wird gerade die Kooperation mit den bestehenden demokratischen Institutionen darin vielfach betont und an Beispielen erklärt.
Die beiden Autoren wissen natürlich, dass ihr Vorschlag „naiv im Kantschen Sinne“ ist, also idealistisch, und sagen das auch ganz offen. Aber das ist ja kein Grund, es nicht mal auszuprobieren.
Wie kommt aber nun die Digitalisierung ins Spiel? Leggewie erwähnte am Rande, dass seit dem Niedergang der Piraten zu wenig über politische Partizipation diskutiert wird. Diesen Gedanken dürften viele politische Beobachter wohl teilen. Er räumte auf Nachfrage allerdings ein, dass die Verbindung neuer partizipativer Ideen mit digitalen Werkzeugen noch eine „Blindstrecke“ im neuen Buch sei. Er kündigte aber an, die Fragen der Digitalisierung in einem zweiten Band aufnehmen zu wollen. Derzeit steht noch das Diskutieren von Angesicht zu Angesicht im Mittelpunkt und eine gewisse Entschleunigung. Man könnte aber zumindest im Nachgang mit digitalen Mitteln dokumentieren und den Online-Zugriff anbieten.
Hätte jemand Lust, den zweiten Band hier in den Kommentaren schon mal vorzubereiten? :}

Foto: RvMWillich (
Foto: D. Clow Maryland (
Foto: Boegh (
Foto: netzpolitik.org (
Foto: Konrad Lembcke (



