Demokratie

Digitale Demokratie, politische Kommunikation, e‑Government, Wahlen & Wahlkampf, Lobbyismus, Campaigning, soziale Bewegungen & Protest.

  • : Zu bemüht: Die Digitale Agenda ist noch kein Erfolgsrezept
    Die deutschen Internetminister Bundesverkehrsminister Dobrindt, Bundesinnenminister de Maizière und Bundeswirtschaftsminister Gabriel sollten mehr miteinander reden.
    Zu bemüht: Die Digitale Agenda ist noch kein Erfolgsrezept

    Zwei Jahre nach Präsentation der Digitalen Agenda ist die Netzpolitik-Strategie der Bundesregierung immer noch ein Flickenteppich, dazu wenig bemüht und voller Mogelpackungen.

    6. September 2016 1
  • : Netzpolitischer Vergleich der Wahlprogramme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2016
    Welche Parteien in den Landtag im Schweriner Schloss einziehen dürfen, entscheidet sich am 4. September - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.en">CC BY-SA 3.0</a> via wikimedia/<a href="https://netzpolitik.org/2016/netzpolitischer-vergleich-der-wahlprogramme-zur-abgeordnetenhauswahl-berlin-2016/">Kmorozenkow</a>
    Netzpolitischer Vergleich der Wahlprogramme zur Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern 2016

    Am 4. September finden in Mecklenburg-Vorpommern Landtagswahlen statt. Wir haben uns die Wahlprogramme von SPD, CDU, Grünen, Linken und Piraten angeschaut und die wichtigsten netzpolitischen Vorhaben ausgewertet, zusammengefasst und verglichen. Fazit: Die meisten erscheinen nur mäßig ambitioniert.

    23. August 2016 25
  • : Netzpolitische Regierungsbilanz der Großen Koalition Berlin: Überwachung top, IT der Verwaltung Flop
    Die IT der Verwaltung ist nicht ganz so alt, von den Zielen der Berliner großen Koalition aber noch weit entfernt - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/cochranlibrary/14092793126/">cochranlibrary</a>
    Netzpolitische Regierungsbilanz der Großen Koalition Berlin: Überwachung top, IT der Verwaltung Flop

    In ihrer Koalitionsvereinbarung aus dem Jahr 2011 haben die Berliner SPD und CDU allerhand netzpolitische Ziele formuliert. Fünf Jahre später und kurz vor den nächsten Wahlen haben wir zurückgeblickt: Was wurde umgesetzt und was ist gescheitert? Es bleibt noch viel zu tun, vor allem bei der Digitalisierung der Verwaltung.

    17. August 2016 4
  • : Das Spiel des Lebens: Auf Highscore-Jagd im US-Wahlkampf
    Das Smartphone einer Unterstützerin von Hillary Clinton (Archivbild) Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/gageskidmore/25674726980/"> Gage Skidmore</a> <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>
    Das Spiel des Lebens: Auf Highscore-Jagd im US-Wahlkampf

    Politiker in den USA nutzen die Möglichkeit, Wähler auch zu „Spielern“ zu machen. Der Trend, aus dem Wahlkampf einen Wettkampf für jeden zu machen, soll die Mobilisierung und Motivation von Unterstützern verbessern. Die „Gamification“ ist nichts vollkommen neues, Präsidenschaftskandidaten haben diese aber gerade für sich entdeckt.

    15. August 2016 3
  • : Netzpolitischer Vergleich der Wahlprogramme zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2016
    Vorschau auf die Wahlzettel in Berlin. Bild via twitter/<a href="https://twitter.com/pos_chris/status/763040302651338758/photo/1">pos_chris</a>
    Netzpolitischer Vergleich der Wahlprogramme zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2016

    Am 18. September finden in Berlin die Wahlen zum Abgeordnetenhaus statt. Wir haben uns die Wahlprogramme von SPD, CDU, Grünen, Linken, Piraten und der FDP angeschaut und die wichtigsten netzpolitischen Vorhaben ausgewertet, zusammengefasst und verglichen. Der Teufel steckt im Detail.

    10. August 2016 60
  • : E‑Voting in Australien: Das mag den Lobbyisten freuen, nicht aber den Wähler
    E‑Voting in Australien: Das mag den Lobbyisten freuen, nicht aber den Wähler

    Nach der langwierigen Ergebnisfindung bei den Parlamentswahlen in Australien werden nun wieder Forderungen laut, mit elektronischem Wählen schneller zu einem Ergebnis zu kommen. Das könne gleichzeitig Einsparungen bei den Kosten bringen. Der Quellcode von Wahlsystemen ist jedoch auch in Australien ein Geschäftsgeheimnis der Hersteller.

    30. Juli 2016 18
  • : NGOs und die TTIP-Verhandlungen
    NGOs und die TTIP-Verhandlungen

    Wie haben sich die Einstellungen gegenüber TTIP in der Politik verändert, seit der Mangel an Transparenz in den Verhandlungen zum Thema wurde und die Protestbewegungen immer mehr Zulauf bekommen haben? Und wie groß ist eigentlich das Interesse der Öffentlichkeit? Gabriel Siles-Brügge und Ferdi De Ville werfen einen Blick auf die Proteste anlässlich der Verhandlungen um das Handelsabkommen.

    5. Juli 2016
  • : Bericht zum digitalen Fortschritt der EU: Deutschland schwächelt weiterhin bei E‑Government und Glasfaser
    Quelle: EU-Kommission
    Bericht zum digitalen Fortschritt der EU: Deutschland schwächelt weiterhin bei E‑Government und Glasfaser

    Ende April forderte Sigmar Gabriel, Deutschland solle bis 2025 die beste digitale Infrastruktur der Welt aufbauen. Der aktuelle EU-Report zum Status der digitalen Entwicklung in Europa lässt die Erfolgsaussichten seiner Pläne höchst zweifelhaft erscheinen.

    26. Mai 2016 3
  • : Abschluss des Projekts „Effi Beißt“
    Abschluss des Projekts „Effi Beißt“

    Seit Herbst 2015 haben wir mit dem studentischen Projekt „Effi Beißt“ zusammengearbeitet, um Ideen für die Zukunft von netzpolitik.org zu diskutieren. Jetzt hat die Studentengruppe ihren Bachelor-Abschlussbericht vorgelegt, der auch online zu lesen ist.

    Darin finden sich Berichte aus jeder Phase der Projektarbeit. Die Effis haben sich Gedanken über die Zukunft des Journalismus und seine Finanzierung gemacht, Kampagnenideen entworfen und beispielsweise auch Videos konzeptioniert und umgesetzt, die unter Creative-Commons-Lizenz CC BY 4.0 stehen.

    Zusammen mit den Effis haben wir in einer Leserbefragung versucht herauszufinden, wie netzpolitik.org gelesen wird und was die Leser inhaltlich besonders interessiert. Die Auswertung mitsamt Eurer Kommentare war für uns auch deswegen interessant, weil wir unsere Leser nicht tracken und daher wenig Informationen vorlagen.

    Es war für uns eine Freude mit Salomon, Helene, Aljoša, Alexander, Katrin und Clemens zusammenzuarbeiten. Wir wünschen viel Erfolg bei der Abschlusspräsentation während der Projektwoche:

    Die Präsentation seht ihr am 26. Mai um 10 Uhr im Georg-Neumann-Saal am Einsteinufer.

    :}

    18. Mai 2016 6
  • : Höchstens gemischte Gefühle: Netzpolitik und Grundrechte im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg
    Straße oder schon Datenautobahn? Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC-BY-NC 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/weiterwinkel/3433985422/">WeiterWinkel</a>
    Höchstens gemischte Gefühle: Netzpolitik und Grundrechte im Koalitionsvertrag Baden-Württemberg

    Der Koalitionsvertrag in Baden-Württemberg ist unterzeichnet. In Sachen Breitbandausbau, moderne Bildung, Open Source und freiem WLAN enthält er viele positive Aspekte. Doch bei Grundrechten, Überwachung und Informationsfreiheit ist die Vereinbarung von Grünen und CDU eine herbe Enttäuschung.

    10. Mai 2016 22
  • : TTIP: Intransparenz, Protest und Winkekatzen
    Foto: CC-BY-SA <a href="https://www.flickr.com/photos/luebeck/1617258779/sizes/o/">jphintze</a>
    TTIP: Intransparenz, Protest und Winkekatzen

    Der konsolidierte Verhandlungstext des Freihandelsabkommen TTIP ist auf ttip-leaks.org veröffentlicht worden – gegen den Willen der Verhandlungspartner. Erstmals eröffnet sich nun die Chance, das 800 Millionen Menschen betreffende Abkommen durchzulesen und zu bewerten.

    Das umstrittene „Transatlantic Trade and Investment Partnership“ (TTIP) tauchte erstmals im Februar 2013 in der Öffentlichkeit auf. Es weckte sofort im netzpolitischen Bereich ähnliche Befürchtungen wie das im Jahr 2012 von einer europaübergreifenden Protestbewegung erfolgreich gekippte Abkommen ACTA.

    Fast vierzig internationale Nichtregierungsorganisationen aus dem digitalen Bereich forderten in einer gemeinsamen Erklärung, alle Bestimmungen bezüglich Patenten, Urheberrechten, Marken, geografischen Angaben oder anderen Formen des sogenannten „geistigen Eigentums“ aus dem Freihandelsabkommen auszuklammern.

    Breite Kritik von mehr als 500 Nichtregierungsorganisationen

    Doch die Digital-Rights-Bewegung war nicht die einzige, die den intransparenten TTIP-Prozess kritisch betrachtete. Im Gegenteil: Es entwickelte sich auf sehr breiter Basis – von Gewerkschaften bis zu Umweltverbänden – Widerstand gegen das transatlantische Projekt.

    Die Breite der Kritik ist nachzulesen bei „Stopp TTIP“, einem Bündnis von mehr als 500 Nichtregierungsorganisationen aus ganz Europa:

    • Investoren werden Staaten verklagen können.
    • Unternehmen werden eingeladen, an neuen Gesetzen mitzuschreiben.
    • Großunternehmen haben übermäßigen Einfluss auf die Geheimverhandlungen zu CETA und TTIP. Bei 92 % aller Treffen, die die EU-Kommission mit Interessenvertretern im Vorfeld der TTIP-Verhandlungen durchführte, wurden lediglich Firmenvertreter gehört.
    • Die Verhandlungen werden im Geheimen geführt.
    • Die Standards bezüglich der Qualität von Lebensmitteln und des Verbraucherschutzes könnten abgeschwächt werden.
    • Arbeitnehmerrechte und Arbeitsplätze sind in Gefahr.
    • Europäische Länder kämen unter Druck, Hochrisiko-Technologien wie Fracking oder Gentechnik zuzulassen.
    • CETA und TTIP werden bestehende Ungleichheiten weiter vergrößern.
    • Liberalisierung und Privatisierung werden zu Einbahnstraßen.

    Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze?

    Die Befürworter des Abkommens führen immer wieder an, dass TTIP Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätze bringe. Doch Studien stellten fest, dass die Effekte nur minimal oder nicht positiv seien. Das bestätigte jetzt auch eine Studie, die die britische Regierung bis vor Kurzem unter Verschluss hielt. Das Gutachten der renommierten London School of Economics sieht für Großbritannien keine Vorteile, sondern nur Risiken.

    Verhandlungen

    Seit Juli 2013 wurde das Freihandelsabkommen in 13 Runden verhandelt. Bis Ende des Jahres soll das Abkommen fertig sein – wenn nicht noch etwas dazwischenkommt. Zuletzt drängten Angela Merkel und Barack Obama in Hannover zur Eile, während draußen Zehntausende gegen das Abkommen demonstrierten. Kritiker vermuten, dass eine Verzögerung und die Veröffentlichung des Vertragstextes das Abkommen kippen könnten.

    Demonstrationen und Proteste

    Das Handelsabkommen hat nicht nur mehr als drei Millionen Protest-Unterschriften hervorgerufen, sondern auch große Demonstrationen mit bis zu 250.000 Teilnehmenden. Zuletzt demonstrierten zwischen 35.000–90.000 Menschen in Hannover gegen das Abkommen. Zentrum der Proteste ist Deutschland, wo die Ablehnung aller beteiligten Länder am Höchsten ist. Aber auch in Österreich, Luxemburg und Frankreich hat TTIP keinen guten Stand.

    Intransparenz

    Die Intransparenz der Verhandlung des Abkommens war von Anfang an ein großer Kritikpunkt. Die EU justierte nach und veröffentlichte scheibchenweise EU-Positionen zu einigen wenig umstrittenen TTIP-Verhandlungsmaterien. Die „konsolidierten Verhandlungstexte“, die den Stand der Verhandlungen wiedergeben, blieben weiter unter Verschluss, und US-Positionen werden gar nicht erst veröffentlicht. Abgeordnete können in einem besonders gesicherten Leseraum Einsicht in den Verhandlungsstand nehmen. Die bisher bekannten Dokumente haben die Kollegen bei correctiv.org gesammelt.

    Werbestrategie der Befürworter

    Der Bundesverband der Industrie (BDI) hat extra eine Werbeagentur angeheuert, die neoliberale Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft ließ zur Großdemo der Gegner ein Boot mit Winkekatze durch die Hauptstadt fahren. Wirtschaftsminister Gabriel schaltete am Demo-Tag großflächige Anzeigen in Zeitungen und beschwört mit Sonderseiten die Vorteile des Freihandelsabkommens.

    Netzpolitische Punkte in TTIP

    Der jetzt veröffentlichte Text enthält einige Punkte mit netzpolitischem Bezug. Eine allererste Analyse des Leaks gibt einen Überblick über strittige Punkte. Andere netzpolitisch relevante Punkte verstecken sich wohl auch in TiSA, dem Trade in Services Agreement. Dieses wird seit 2012 unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt und soll Dienstleistungen wie Verkehr, Finanzen, Bildung oder Gesundheit liberalisieren. Wikileaks hat immer wieder Dokumente des TiSA-Abkommens veröffentlicht.

    Wie geht es weiter?

    Nach Veröffentlichung des TTIP-Textes besteht jetzt erstmals die Chance für alle Seiten, das Abkommen und seine Folgen richtig einzuschätzen. Noch ist nicht absehbar, wie sich mit der unfreiwilligen herbeigeführten Transparenz das Blatt wendet. Es kann sein, dass dies der Anfang vom Ende von TTIP ist.

    2. Mai 2016 33
  • : Gute Ideen: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz
    Ruine Löwenburg: Gibt es hier bald Breitband? Foto: < <a href="https://www.flickr.com/photos/poly-image/">Polybert49 unter <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0"</a>
    Gute Ideen: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Rheinland-Pfalz

    Im heute veröffentlichten Koalitionsvertrag zwischen SPD, Grünen und FDP in Rheinland-Pfalz zeigt sich, welche Bedeutung Netzpolitik mittlerweile hat. Der Vertrag verspricht mehr WLAN-Hotspots, den flächendeckenden Breitbandausbau und mehr offene Daten. Auf den ersten Blick sehen wir einige gute Ideen – die Hautpunkte in der Zusammenfassung.

    Vor wenigen Tagen stellte bereits die zukünftige schwarz-rot-grüne Regierung von Sachsen-Anhalt ihren Koalitionsvertrag vor. Die wichtigsten netzpolitischen Pläne haben wir in ein einer kurzen Analyse zusammengefasst.

    Bei Koalitionsverträgen ist zu beachten, dass die Parteien bis zum Schluss der Verhandlungen um die genauen Formulierungen ringen. Statt konkreter Pläne findet sich in einem Koalitionsvertrag daher oft eher die grobe Stoßrichtung. Trotzdem macht es einen großen Unterschied, ob von „wollen“, „sollen“ oder „werden“ die Rede ist. Die ersten beiden Formulierungen stellen eine reine politische Absichtserklärung dar, letzteres weist auf konkretere Pläne hin.

    Digitalisierungskabinett

    Gleich der zweite Absatz des Kapitels „Digitale Zukunft – Chancen der Gigabitgesellschaft“ erwähnt die Einrichtung eines „Digitalisierungskabinetts“ unter Leitung der Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD). Die Aufgaben dieses Gremiums sind nur vage beschrieben, es soll eine „klare, abgestimmte und umfassende Digitalisierungspolitik“ sicherstellen. Über Teilnehmer, Budget oder Befugnisse ist im kurzen Absatz nichts zu finden. Erwähnung findet das Digitalisierungskabinett nur ein weiteres Mal, im Abschnitt über die Digitalisierung der Verwaltung: Es soll die Reformen verabschieden.

    Breitbandausbau

    Die Ampel-Koalition verspricht „bis 2018 flächendeckend 50 Mbit/s“ in der Stadt und auf dem Land zur Verfügung zu stellen. Es handele sich dabei um einen Zwischenschritt hin zur „Gigabitgesellschaft“, der nur durch den Komplettwechsel von Kupfer- auf Glasfaserkabel erreicht werden könne. Dabei hat die Bundesnetzagentur gerade erst der Telekom Vectoring erlaubt, welches auf Kupferkabeln aufbaut. Der Breitbandausbau soll durch ein neues „Netzbündnis für Rheinland-Pfalz“ koordiniert werden und durch Landes‑, Bundes- und EU-Gelder gefördert werden.

    Freie Software

    Im Koalitionsvertrag heißt es zum Einsatz von freier Software:

    Bei öffentlichen Beschaffungsmaßnahmen wollen wir offene und freie Software und lizenzpflichtige Produkte gleichwertig einsetzen, wenn fachliche Eignung, Wirtschaftlichkeit und Sicherheit dem nicht entgegenstehen.

    Das ist, nur mit minimalen Änderungen, der gleiche Satz, der schon im Koalitionsvertrag 2011 stand. Ein klares Bekenntnis zu Open-Source-Lösungen sieht freilich anders aus – werden sie doch bei gleicher Eignung nicht bevorzugt, sondern nur gleichwertig mit proprietären Anwendungen gestellt. Auch das Wörtchen „wollen“ lässt nicht darauf hoffen, dass alsbald in den Verwaltungen von Rheinland-Pfalz LibreOffice statt Word genutzt wird. Trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung, dem aber auch Taten folgen sollten – sind doch noch immer Windows-Computer in der Mehrzahl in den Behörden von Rheinland-Pfalz.

    Offene Daten & Offene WLANs

    Schon im Wahlkampf sprach die SPD davon 1.000 WLAN-Hotspots errichten zu wollen. Dieses Forderung findet sich jetzt auch im Koalitionsvertrag. In mindestens 1.000 Kommunen sollen 1.000 WLAN-Hotspots eingerichtet werden. Wann? „Zeitnah.“ Konkreter klingt da schon der Plan für WLAN-Hotspots in öffentlichen Gebäuden:

    Jedes mit Internet versorgte, öffentliche Gebäude soll einen freien WLAN-Zugang für die Öffentlichkeit bereitstellen. In einem ersten Schritt werden alle Gebäude in Landeseigentum, die über einen Internetanschluss verfügen, mit kostenlosem öffentlichen WLAN ausgestattet.

    Die Einbindung der Freifunk-Initiativen solle „geprüft“ werden und eine Anerkennung ihrer Arbeit als gemeinnützig geschehen. Wie auch in Sachsen-Anhalt plant die Ampel-Koalition in Rheinland-Pfalz auch in Zügen WLAN-Hotspots einzuführen. Die vielen WLAN-Zugänge sind aber nur möglich, wenn es keine Störerhaftung mehr gibt. Konsequenterweise fordert die Koalition daher die Abschaffung dieser. Damit schließt sie sich der immer stärker werdenden Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung an.

    Auch offene Daten soll es in Zukunft mehr aus Rheinland-Pfalz geben. Im Koalitionsvertrag findet sich ein klares Bekenntnis zum freien Zugang zu Informationen. Das Open-Data-Portal des Landes soll ausgebaut werden. Leider haben wir kein Bekenntnis zu Open-Acess-Angeboten an Schulen und Universitäten gefunden – hier besteht klar Nachholbedarf.

    Grundrechte

    Der Koalitionsvertrag sagt:

    Unbeobachtete Kommunikation ist ein Grundrecht in einer demokratischen Gesellschaft. Deswegen werden wir Ende-zu-Ende-Verschlüsselung unterstützen und deren Verbreitung aktiv fördern.

    Wie die Nutzung von Verschlüsselung verbreitet werden soll, bleibt aber unklar. Hier könnten öffentliche Behörden eine Vorreiterrolle übernehmen.

    Es finden sich außerdem Zweifel an der Rechtmäßigkeit der im Herbst von SPD und CDU/CSU verabschiedeten Vorratsdatenspeicherung:

    Gegenüber massenhaften und anlasslosen Datenspeicherungen wie der Vorratsdatenspeicherung gibt es erhebliche rechtspolitische Bedenken.

    Datenschutz

    Hier findet sich eine netzpolitische Forderung der Liberalen wieder. Die Koalition plant die Einrichtung einer Zentralstelle für Datenschutzverstöße bei der Staatsanwaltschaft. Weiter heißt es, dass bei der Umsetzung der EU-Datenschutzreform „hohe Standards“ angesetzt werden sollen, ohne dass diese näher erläutert werden. Die Koalition bekennt sich zum Datenschutz, möchte aber die Nutzung von Daten für gewerbliche Zwecke mit dem Schutz personenbezogener Daten vereinen:

    Ziel unserer Digitalpolitik ist aber auch, die unterschiedlichsten Daten für innovative Geschäftsmodelle und für Analysen oder Start-ups nutzbar zu machen und dies mit dem Prinzip der informationellen Selbstbestimmung zu vereinen.

    Fazit

    Im Vergleich mit dem Koalitionsvertrag von 2011 wird deutlich, im welchem Maße Netzpolitik an Bedeutung gewonnen hat. Vor fünf Jahren gab es weniger als vier Seiten zu Digitalisierung, Breitband und Freier Software. Heute sind es doppelt so viele.

    Die Bekenntnisse zu offenen WLANs, Breitband-Ausbau und Verschlüsselung senden positive Signale. Wir begrüßen außerdem die klare Ablehnung der Störerhaftung und die, leider etwas leiseren, Bedenken gegenüber der Vorratsdatenspeicherung. Letztendlich werden aber die nächsten fünf Jahre zeigen, was von den Versprechungen im Koalitionsvertrag auch umgesetzt wird. Es handelt sich schließlich nur um eine Absichtserklärung, mit viel „wollen“ und „sollen“.

    22. April 2016 4
  • : Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt
    Viel zu tun beim Breitbandausbau auf dem Land. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/stephaneollivier/14412140966/">stephane333</a>
    Positive Signale: Netzpolitik im Koalitionsvertrag von Sachsen-Anhalt

    Der Koalitionsvertrag der schwarz-rot-grünen Koalition in Sachsen-Anhalt ist öffentlich. Er bringt in Sachen Netzpolitik, Informationsfreiheit und Grundrechte einige positive Entwicklungen.

    In Koalitionsverträgen ist erfahrungsgemäß Vorsicht bei den Formulierungen geboten: es macht einen großen Unterschied, ob da „wollen“, „sollen“ oder „werden“ steht. Die ersten beiden Formulierungen haben mehr den Charakter von Absichtserklärungen, während ein „werden“ schon deutlicher ist, aber auch nicht garantiert, dass ein Vorhaben umgesetzt wird.

    Freie Netze, WLAN, Störerhaftung

    Der Koalitionsvertrag (PDF) erwähnt „Freifunk“ mehrfach als förderungswürdig. In weiten Teilen entsprechen die Erwähnungen aber dem einstimmig angenommenen Landtags-Antrag (PDF) vom September 2015.

    Weiter heißt es: „Die Koalitionspartner wollen die umfassende Abdeckung des öffentlichen Raums und öffentlicher Verkehrsmittel mit W‑LAN.“ Bezahlt werden soll dies aus dem Verkauf von Mobilfunklizenzen. Und weiter: „Wir wollen dazu aktiv mit der engagierten Zivilgesellschaft zusammenarbeiten, gerade auch den zahlreichen Freifunk-Initiativen, und diese in ihrem wichtigen Engagement unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften.“

    Die große Frage wird sein, ob sich die Erwähnungen im Koalitionsvertrag auch in konkreten Projekten und vor allem Haushaltsmitteln niederschlagen werden.

    Zudem will man sich für Rechtssicherheit und gegen die Störerhaftung einsetzen: „Wir setzen uns auf Bundesebene für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein.“ Die sachsen-anhaltinische CDU stellt sich als Teil der Regierungskoalition damit gegen die noch vorherrschende Linie der Bundes-CDU. Das ist positiv: Unaufhaltsam zerbröselt die Störerhaftung und wird hoffentlich demnächst Geschichte sein.

    Informationsfreiheit

    „Das Informationszugangsgesetz wird zu einem Informationsfreiheitsgesetz weiterentwickelt werden“, sagt der Koalitionsvertrag.

    Das klingt konkret. Es ist aber unklar, was der Unterschied zwischen den beiden Begriffen ist. Dass die Gebühren für IFG-Anfragen gesenkt werden, ist überfällig, sie sind momentan die höchsten in ganz Deutschland. Wohlwollend ist die Passage im Koalitionsvertrag als Ausbau der Informationsfreiheit zu deuten. Eine wirkliche Weiterentwicklung wäre ein Transparenzgesetz gewesen, wie es beispielsweise in Hamburg existiert.

    Breitbandausbau / Netzausbau

    Im Koalitionsvertrag heißt es zu diesem Thema: „Deswegen werden wir die Kommunen unterstützen, Unternehmen, Privathaushalte und öffentliche Institutionen bis Ende 2018 mit schnellen Internetanschlüssen – mindestens 50 Mbit/s möglichst auf symmetrischer Basis und dort, wo schnelles Internet existentiell notwendig ist, wie beispielsweise in Gewerbegebieten und Industriezentren, mit mindestens 100 Mbit/s zu ertüchtigen.“ Dabei setze man auf einen Ausbau nach dem Grundsatz Glasfaser vor Kupfer und Funk. Und man unterstütze zudem Freifunk.

    Auch hier gilt: symmetrisch, Glasfaser, schnelles Internet – das klingt alles gut. Bis aber feststeht, wieviel Geld im Haushalt dafür eingestellt wird, bleibt auch dies erstmal eine Absichtserklärung.

    Internetüberwachung

    Über das gemeinsame Telekommunikationsüberwachungszentrum heißt es:
    „Die Koalitionspartner bekennen sich zur Errichtung eines Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums der Polizeien der Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen auf dem Gebiet der polizeilichen Telekommunikationsüberwachung.“ In diesem Absatz kommt auch der etwas unklare Satz: „Der Ausweitung von Kompetenzen zur Kryptoforschung wird eine Absage erteilt. Dem Innenausschuss des Landtages ist fortlaufend über die Umsetzung der Forschungsklausel zu berichten.“ Er bezieht sich vermutlich auf §4, Absatz 6 des Staatsvertrages zum Dienstleistungszentrum.

    In Sachen „Hasskriminalität“ sagt der Koalitionsvertrag:
    „Die zunehmende Zahl so genannter Hasskriminalität im Netz ist für uns Anlass, die polizeiliche Strafverfolgung und Prävention in diesem Bereich zu verstärken. Wir werden deshalb Polizistinnen und Polizisten aus Sachsen-Anhalt nach dem Vorbild anderer Bundesländer auf „Internetstreife“ schicken, um eine verbesserte Strafverfolgung zu erreichen.“

    Falls es sich dabei tatsächlich nur um anlassunabhängiges Surfen von Polizeibeamten (Internetstreife) handelt, so das Bundesverfassungsgericht, sei das grundsätzlich kein Grundrechtseingriff. Sobald aber „kreative“ Methoden, Fake-Accounts oder automatische Datenauswertungen hinzukommen, scheint der Begriff der „Streife“ fehl am Platze.

    Freie Software und freie Lizenzen

    Im Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen freie und offene Software fördern und umfassend in der Verwaltung einsetzen und prüfen, ob dies in die Vorgaben für die öffentliche Vergabe aufgenommen werden kann.“

    Der Knackpunkt hier ist das Wort „wollen“. Bis daraus konkrete Projekte werden, ist das eine Absichtserklärung. Das Wort „prüfen“ birgt auch noch sehr viele Stolpersteine. Dennoch gut, dass freie und offene Software Erwähnung finden.

    Zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk und freien Lizenzen sagt der Koalitionsvertrag:
    „Hierzu gehört, dass öffentlich-rechtlich finanzierte Inhalte online abrufbar bleiben; wir werden uns für das Ende der Depublikationspflicht einsetzen. Wir wollen auf die Nutzung freier Lizenzen hinwirken und die Digitalisierung und Öffnung der Archive vorantreiben.“

    Verschlüsselung

    Der Koalitionsvertrag sagt: „Um die Sicherheit der Daten und unserer IT-Systeme zu erhöhen, wird flächendeckend zur verwaltungsinternen Kommunikation und zum Datenaustausch eine Ende-zu-Ende Verschlüsselung eingesetzt, und alle Kommunikationswege der Bürger mit öffentlichen Stellen müssen auch Ende-zu-Ende verschlüsselt erfolgen können.“

    Hier stellt sich die Frage, ob damit Systeme wie DE-Mail gemeint sind oder echte Mailverschlüsselung mit GPG.

    Vorläufiges Fazit

    Der Koalitionsvertrag enthält gleich mehrere positive Bezüge zu einer zukunftsgewandten Netzpolitik, die dem Land Chancen eröffnen wird. Das ist insbesondere bemerkenswert, weil die CDU als größte Fraktion an der Koalition beteiligt ist. Dass die CDU in Sachsen-Anhalt durchaus offen für Änderungen ist, zeigt nicht nur im netzpolitischen Bereich das Bekenntnis gegen die Störerhaftung oder für freie Software und Lizenzen, sondern auch die Bereitschaft, die langjährige Forderung von Bürgerrechtlern nach Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizisten in den Koalitionsvertrag aufzunehmen.

    Es bleibt spannend, was von den Absichtserklärungen im Koalitionsvertrag in den nächsten Jahren Wirklichkeit wird.

    21. April 2016 3
  • : EU-Konsultation „Next Generation Internet“: Wie soll das Internet 2025 aussehen und welche Forschung braucht es dafür?
    EU-Konsultation „Next Generation Internet“: Wie soll das Internet 2025 aussehen und welche Forschung braucht es dafür?

    net_futures-300x300„Europa ist Nachzügler im Digitalen.“ So beginnt die Problembeschreibung der Konsultation. Die Europäischer Kommission möchte daher ihre Vision von der Zukunft des Internet erneuern. Dazu führt die Direktion Netzzukunft unter Günther Oettingers Generaldirektion Connect eine Konsultation durch, die noch bis zum 10. April 2016 offen ist. Eine Chance für die Netzgemeinde dazu beizutragen, dass 750 Millionen Euro Forschungsförderung das offene Internet stärken.

    Dies ist ein Gastbeitrag von Volker Grassmuck.

    Mit dem Internet steht es nach Einschätzung der EU-Direktion nicht zum Besten. Trotz der Offenheit der Internet-Protokolle und anderer Standards würden Schlüsselelemente des Internet heute von kommerziellen, proprietären Lösungen dominiert, die als Gatekeeper wirken und – so kann man zwischen den Zeilen lesen – überwiegend in den USA beheimatet sind. Ein starker Netzwerkeffekt verhindere zudem die Verbreitung von alternativen Lösungen.

    Die EU-Direktion sieht die einzig nachhaltige Antwort auf die Lage in technologischer Forschung und Entwicklung. Sie verweist auf relevante Initiativen im Rahmen des europäischen Forschungsprogramms Horizon 2020. Die seien jedoch meist von Industrieakteuren getrieben und richteten sich auf naheliegende Themen wie e‑Health, Big Data oder das Internet of Things. Demgegenüber wendet sich die aktuelle Befragung vor allem an die wissenschaftliche und Unternehmer-Community. Der Schlüssel zum Erfolg sei es, Innovationsräume offen zu halten und die „distruptivsten Ideen“ zuzulassen. Ziel sind…

    „Research & Innovation activities that should be done at EU level to define a “Next Generation Internet” (working title), with a time horizon of a decade from now. Experts are invited to look at expected functionalities and building blocks of the Internet of 2025 and and at the conditions to make them open.“ (Konsultation Next Generation Internet)

    Drei Fragen stellt die EU-Kommission. Die Antworten können im Webformular eingetragen oder als maximal 2‑seitiges Dokument hochgeladen werden:

    1. Einschätzung des gegenwärtigen Status’ und Einflusses des Internet aus europäischer Perspektive
    Hier geht es um die Bedeutung von Netzneutralität, Standardisierung, Breitbandzugang, Europäischen Forschungsnetzen, um Trends in der Internetnutzung und ihren Einflüssen auf Infrastruktur und Geschäftsmodelle.

    2. Einschätzung des Inernet 2025

    Hier geht es um Infrastrukturen, Bausteine und Funktionalitäten, um den offenen, allgemeinen Zugang zu Information und seinen technologischen Barrieren, um Anwendungen und die Frage, wie sie zu globalen Akteuren skaliert werden können, und schließlich um eine Einbeziehung der Nutzerinnen bei der Entwicklung des Internet der nächsten Generation.

    3. Worauf sollen sich die EU-Forschungsaktivitäten in den kommenden 5–10 Jahren konzentrieren?

    Es geht um die Vergabe von Forschungsförderungsmittel in Höhe von mindestens 750 Millionen Euro. Und da die Kommission auf eine solche Konsultation üblicherweise 50–100 Antworten erhält, die meisten von den üblichen Verdächtigen, rechnet Michiel Leenaars, Strategiedirektor der Stiftung NLnet, vor, dass jede Eingabe über die Verwendung von etwa 10 Millionen Euro entscheidet (How would you spend 10 million for the future of the internet?).

    Solche Anstrengungen sind dringend erforderlich, denn, wie uns Leenaars erinnert: Das Internet ist kaputt. Nach den Snowden-Enthüllungen sieht die IETF das Internet unter ständigen umfassenden Überwachungsangriffen, für die infrastrukturelle Lösungen gefunden werden müssen. Auch für das EU-Parlament ist seither zu wenig geschehen, wie es in einer Resolution an die Kommission im Oktober 2015 deutlich machte.

    Argumente für die Befragung der EU-Kommission finden sich in der IETF-Debatte nach Snowden, bei Leenaars, der z.B. vorschlägt, von den in der EU üblichen ineffektiven großen Konsortien zu niedrigschwelligerer und kleinteiligerer Förderung für unabhängige Forscherinnen zu wechseln, und natürlich bei netzpolitik.org. Wer nicht will, dass das Internet 2025 so aussieht wie das von 1995 hat noch zwei Tage die Chance, ihren und seinen Vorstellungen Gehör zu verschaffen.

    9. April 2016 11
  • : Wir empfehlen: Netzpolitische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags
    (Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/foto_db/13837300983">Reckmann</a>/<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    Wir empfehlen: Netzpolitische Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags

    Der Deutsche Bundestag hat auf seiner Website mittlerweile über 2000 Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes veröffentlicht. Wir haben den Aktenberg gesichtet und empfehlen Gutachten zu Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung und anderen netzpolitischen Themen.

    Grund für die Öffnung der Aktenschränke ist der Erfolg von #FragDenBundestag. Die Webseite koordinierte zahlreiche Nutzeranfragen, die den Bundestag laut Informationsfreiheitsgesetz (IFG) dazu verpflichten entsprechende Gutachten freizugeben.

    Um den zahlreichen Anfragen Herr zu werden und zeitliche sowie finanzielle Ressourcen einzusparen, entschied sich der Bundestag für eine generelle Veröffentlichung der Gutachten. Diese erfolgte allerdings durch eine bloße Linksammlung. Wie wir berichteten, hat die Website sehrgutachten.de die bis dato gut 2000 veröffentlichten Dokumente sortiert, sodass sie nun strukturiert und durchsuchbar vorliegen.

    Wir haben die Gutachten der letzten 5 Jahre näher betrachtet und einer netzpolitischen Analyse unterworfen. Es folgen Leseempfehlungen zu folgenden Themenbereichen:

    Wir wünschen viel Spaß.

    Cyberaußenpolitik

    • Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts auf Computernetzwerkooperationen und digitale Kriegsführung (WD 2 – 3000 – 038/15 | 24.02.2015)
    • Die Anwendung der Regeln des Völkerrechts auf Computernetzwerkooperationen stellt weder prinzipiell noch methodisch ein unüberwindbares Hindernis dar. So können die hier erörterten Fragen der Kennzeichnungspflicht sowie die Unterscheidung zwischen Perfidie und Kriegslist im Cyberraum auch mit dem herkömmlichen juristischen Instrumentarium zufriedenstellend gelöst werden.

    • Militärische, völkerrechtliche und rüstungskontrollpolitische Aspekte der Cyber-Sicherheit
      (WD 2 – 3000 – 099/11 | 17.05.2011)
    • Handlungsnotwendigkeit der Staatengemeinschaft für Cyber-Sicherheit wird sichtbar zum einen durch die Erkenntnis, dass „jeder politische, wirtschaftliche oder militärische Konflikt einen Nebenschauplatz im Internet (hat).“ Und zum anderen auch durch das Bekenntnis der Bundeskanzlerin, Dr. Angela Merkel, dass „die Bedrohung nicht weniger gefährlich als klassische militärische Angriffe (sei).“ Für Deutschland hat daher ab 1. April 2011 das Nationale Cyber-Abwehrzentrum und der Nationale Cyber-Sicherheitsrat seine Tätigkeit aufgenommen.

    • Nationale und internationale Maßnahmen zur militärischen Cyber-Sicherheit
      (WD 2 – 3000 – 076/11 | 14.04.2011)
    • Die Diskussion in München hätte aber gezeigt, „dass eine internationale Übereinkunft zur Veröffentlichung von Sicherheitslücken, mit der dann die Entwicklung digitaler Angriffswaffen verhindert werden könnte, nicht in Sicht ist.“ Stattdessen scheine den Staaten „ein digitales Wettrüsten mit Cyberwaffen bevorzustehen, das eine gefährliche Dynamik anzunehmen verspricht.“

    Weitere Gutachten zu Cyberaußenpolitik: WD 2 – 3000 – 037/11, WD 2 – 3000 – 065/11

    Datenschutz

    • Zur Anwendbarkeit des Bundesdatenschutzgesetzes auf Internet-Dienstleister
      (WD 3 – 3000 – 138/15 | 18.6.2015)
    • Das Kammergericht Berlin hat in Bezug auf Facebook die Anwendung des deutschen Datenschutzrechts gemäß § 1 Abs. 5 S. 2 BDSG bejaht. Nach dieser Regelung ist das Bundesdatenschutzgesetz anzuwenden, sofern eine verantwortliche Stelle, die nicht in der EU oder dem EWR belegen ist, personenbezogene Daten in Deutschland erhebt, verarbeitet oder nutzt.

    • Datenschutzrecht der Europäischen Union, Deutschlands und der USA
      (WD 3 – 3000 – 064/15 | 25.3.2015)
    • Als unabhängige Kontrollinstanz zum Schutz gegen rechtswidrige Verarbeitung von personenbezogenen Daten sehen die Europäische Union sowie Deutschland Datenschutzbeauftragte vor. Eine solche Datenschutzaufsichtsbehörde ist in der US-amerikanischen Rechtsordnung nicht vorgesehen. Vielmehr können die Betroffenen in privatrechtlichen Streitigkeiten Beschwerde bei der „Federal Trade Commission“ einlegen.

    Weitere Gutachten zu Datenschutz: WD 3 – 3000 – 047/15, WD 3 – 3000 – 227/14

    Digitaler Staat und E‑Governance

    • Öffentlichkeitsarbeit von Polizeibehörden in sozialen Medien (WD 3 – 3000 – 157/15 | 21.7.2015)
    • Bei der Frage, ob für polizeiliches Handeln in Gestalt des Echtzeittwitterns eine Ermächtigungsgrundlage erforderlich ist, kommt es also maßgeblich auf die Qualität dieses polizeilichen Handelns selbst, genauer darauf an, ob das Handeln geeignet ist, in Grundrechte von Privatpersonen einzugreifen.

    • Aktuelle Informationen zum Thema „Digitaler Staat“ (WD 10 – 3000 – 011/14 | 19.2.14)
    • In Deutschland wird E‑Government seit dem Jahr 2000 als „zentrale Regierungsaufgabe“ angesehen. Seitdem wurden die gesetzlichen Grundlagen für elektronisch basierte Verwaltungsabläufe und –verfahren geschaffen und neue Strukturen und Gremien für die Umsetzung der „Nationalen E‑Government-Strategie“ (NEGS) der Bundesregierung vom 24. September 2010 eingerichtet.

    • Internet Governance im Rahmen internationaler Organisationen (WD 10 – 3000/40–12 | 16.5.2012)
    • Die seit einigen Jahren intensiver werdenden Auseinandersetzungen um Kontrolle und Einfluss im Internet rühren an die Grundfesten des bislang gewachsenen World Wide Web. […] Daher gehen Kontrollbestrebungen über das Netz keineswegs nur von den Regierungen aus, die politische Opposition oder kritische Einflussnahme von außen unterdrücken wollen.

    • Internet als Teil der staatlichen Daseinsvorsorge (WD 10 – 3000/115–11 | 3.2.2012)
    • Angesichts der eminenten und weiter wachsenden Bedeutung des Internets für Wirtschaft, Politik, Verwaltung und Gesellschaft rückt immer dringlicher die Frage in den Mittelpunkt des Interesses, wie die Nutzung des digitalen Netzwerks möglichst allen Menschen überall in Deutschland ermöglicht werden kann. Ziel ist es, die heute noch vorhandene Spaltung der Gesellschaft in „Onliner“ und „Offliner“, die auch „Digital Divide“ genannt wird, zu überwinden.

    • Social Media und politische Teilhabe (WD 10 – 3000/026‑2011 | 12.4.2011)
    • „Die Befunde [mehrerer Studien] verdeutlichen, dass Social Networking Sites in erster Linie sozialen Charakter haben… Sie erfüllen damit grundlegende menschliche Bedürfnisse nach sozialer Interaktion und sozialer Beziehung.“ Grundsätzlich kommt politischen Themen in sozialen Netzwerken demnach eher untergeordnete Bedeutung zu.

    Weitere Gutachten zu Digitaler Staat und E‑Government: WD 1 – 3000 – 008/15, WD 3 – 3000 – 327/11,
    WD 10 – 3000 – 037/11

    Drohnen

    • Unbemannte Drohnen und Beobachtungssatelliten – Unterschiede und Gemeinsamkeiten der technologischen Leistungsprofile in der zivilen und militärischen Anwendung
      (WD 8 – 3000 – 007/14; WD 2 – 3000 – 016/14 | 07.03.2014)
    • Völkerrechtliche Grundlagen für Drohneneinsätze unter Berücksichtigung der Rechtsauffassungen Deutschlands, der USA und Israels (WD 2 – 3000 – 002/14 | 30.01.2014)
    • Die völkerrechtliche Zulässigkeit des Einsatzes bewaffneter Drohnen, insbesondere zur gezielten Tötung von Terrorverdächtigen, ist hoch umstritten. Im Mittelpunkt der Diskussion um Drohneneinsätze steht weniger das (unbemannte) Waffensystem als solches, sondern vor allem die Art und Weise seiner Verwendung.

    • Der Einsatz von Kampfdrohnen aus völkerrechtlicher Sicht (WD 2 – 3000 – 118/1212 | 27.09.2012)
    • Die rechtliche Bewertung von Drohneneinsätzen spitzt bestehende Rechtsprobleme zu, ist aber an den gleichen völkerrechtlichen Kategorien und Maßstäben zu messen wie der Einsatz bemannter Waffensysteme. Das humanitäre Völkerrecht erweist sich bei der Regelung des Einsatzes unbemannter Waffensysteme im bewaffneten Konflikt als erstaunlich zeitgemäß; ein völkerrechtliches Sonderregime für Drohnen ist daher nicht angezeigt.

    Weitere Gutachten zu Drohnen: WD 2 – 3000 – 213/11, WD 2 – 3000 – 016/13

    EU und Internationales

    • Fragen zur Datenschutzgrundverordnung (PE 6 – 3000 – 108/14 | 2.6.2014)
    • Eine Verarbeitung personenbezogener Daten ist zunächst grundsätzlich dann zulässig, wenn der Betroffene hierzu seine Einwilligung erteilt hat (Art. 6 Abs. 1 lit. a). Die Einwilligung rechtfertigt eine Datenverarbeitung aber Ausnahmsweise dann nicht, wenn zwischen dem Betroffenen und dem Verarbeiter ein „erhebliches Ungleichgewicht“ besteht […].

    • Die Vereinbarkeit der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung mit der Europäischen Grundrechtecharta (WD 11 – 3000 – 12/11 | 7.2.2011)
    • Die Richtlinie weist eine erhebliche Grundrechtsrelevanz auf. Da sie sich aber auf die Anordnung der Datenspeicherung auf Vorrat beschränkt und im Übrigen die wirklich sensiblen Bereiche, wie den Zugang zu und die Verwendung der Daten, den Mitgliedstaaten überlässt, liegt kein offensichtlicher Verstoß gegen die Grundrechtecharta vor.

    • Durchsuchungs- und Vernichtungsaktion bei der britischen Tageszeitung „The Guardian“ durch britischen Geheimdienst, u.A. Vernichtung von SnowdenLeaks – Verstoß gegen die Europäische Grundrechtecharta? (PE 6 – 3000 – 92/13 | 23.8.2013)
    • Pressemeldungen zufolge hat der britische Geheimdienst die Geschäftsräume der Zeitung „The Guardian“ durchsucht und den Chefredakteur zur Zerstörung von Festplatten unter Aufsicht von Regierungsbeamten gezwungen, auf denen Daten des US-Enthüllers Edward Snowden gespeichert waren. Gegenstand dieser Ausarbeitung ist die Frage, inwiefern ein solches Vorgehen der Britischen Regierung gegen die Europäische Grundrechte-Charta verstoßen könnte.

    • Fragen zur Anwendung der Safe Harbor Grundsätze zwischen der EU und den USA
      (PE 6 – 3000 – 74/13 | 12.7.2013)
    • Seit Inkrafttreten der Adäquanzentscheidung haben mitgliedstaatliche und europäische Datenschutzaufsichtsbehörden wiederholt Bedenken geäußert, dass trotz der Implementierung der Safe Harbor Grundsätze kein adäquates Datenschutzniveau in den USA bestehe.

    • Vereinbarkeit des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) mit europäischem Recht
      (WD 11 – 3000 – 279/10 | 31.1.2011)
    • Grundrechtlich besonders sensibel wird der Bereich des Datenschutzes bei der Weitergabe von Informationen an andere Vertragsparteien außerhalb der EU sein, wobei das ACTA grundsätzlich die Notwendigkeit eines hohen Datenschutzniveaus akzeptiert und die individuellen Datenschutzvorschriften der Vertragsparteien respektiert.

    Weitere Gutachten zu EU- und internationalen Themen: WD 2 – 3000–032/12

    Informationsfreiheitsgesetz

    • Reichweite des Informationsfreiheitsgesetzes (WD 3 – 3000 – 157/14 | 7.8.2014)
    • Insbesondere schützt die Informationsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 Grundgesetz (GG)4 als
      Abwehrrecht lediglich den Zugang zu allgemein zugänglichen Informationsquellen gegen staatliche Beschränkungen, verschafft aber kein Recht auf Eröffnung einer Informationsquelle. Erst die Entscheidung des Staates, amtliche Informationen allgemein zur Verfügung zu stellen, eröffnet den Schutzbereich.

    • Parlamentarische Informationsrechte über den Haushalt des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes (WD 3 – 3000 – 047/14 | 3.3.2014)
    • Wie lange geheime Dokumente (Verschlusssachen) der Geheimhaltung unterliegen, richtet sich nach den Regeln der Behörde, die das betreffende Dokument erarbeitet und in diesem Zuge auch der Geheimhaltung unterstellt („herausgebende Stelle“). Die Wirtschaftspläne des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes werden von der Bundesregierung erstellt, die auch die jeweilige Geheimhaltungsstufe dafür festlegt.

    • Informationszugangsfreiheit als Grundrecht (WD 3 – 3000 – 322/11 | 14.11.2011)
    • Während auf unionsrechtlicher Ebene ein Grundrecht auf Informationszugangsfreiheit seinen Ausdruck in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union findet, enthält das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) kein gegen den Staat gerichtetes Recht auf freien Informationszugang.

    Weitere Gutachten zum Informationsfreiheitsgesetz: WD 3 – 3000 – 158/15, WD 3 – 3000 – 226/14

    Juristische Unklarheiten im Internet

    • Digitaler Nachlass – Zum Umgang mit digitaler Hinterlassenschaft (WD 10 – 3000 – 029/12 | 24.4.2012)

      Daten und Accounts im Internet bleiben nach dem Tod des Nutzers bestehen. Wem die Rechte und Pflichten aus dieser digitalen Hinterlassenschaft zustehen, richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln des Erbrechts […]. Es gilt also der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge aus § 1922 Abs. 1 BGB, wonach das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben übergeht.

    • Digitale Welt und Gewerberecht (WD 3 – 3000 – 217/12 | 7.8.2012)

      In der gerichtlichen Praxis werden je nach Bundesland unterschiedliche Einordnungen praktiziert. Während bspw. das KG Berlin und das OLG Frankfurt „Online-Auktionen“ nicht dem Gewerberecht unterordnen und daher keine Erlaubnispflicht annehmen, sondern von einer generellen Genehmigungsfreiheit ausgehen, hat das LG Hamburg eine Einordnung unter das Gewerberecht vorgenommen und grundsätzlich eine Erlaubnispflicht angenommen.

    • Verfassungsrechtliche Aspekte des IT-Sicherheitsgesetzes (WD 3 – 3000 – 087/15 | 17.4.2015)

      Wesentliche Elemente des Gesetzes sind die Verpflichtung von Betreibern Kritischer Infrastrukturen zur Einhaltung eines Mindestniveaus an IT-Sicherheitsvorkehrungen nach dem Stand der Technik (Sicherungspflicht) sowie die Verpflichtung dieser Betreiber, IT-Sicherheitsvorfälle den zuständigen Bundesbehörden zu melden (Meldepflicht).

    • Fragmentierung des Internets und Netzneutralität – Zur Weltkonferenz der internationalen Telekommunikation
      (WD 10 – 3000 – 100/12 | 6.12.2012)

      Die vorstehenden Strukturen, insbesondere die Verwaltungstätigkeit der auf US-amerikanischen Boden befindlichen ICANN, gewährleisten derzeit noch für einen großen Teil der Erde jedenfalls die Möglichkeit, unter gleichen Voraussetzungen Zugang zum Internet zu erhalten. […] Aus dieser Kritik [an der stark US-amerikanisch/ westlich geprägten Internetstruktur und ‑verwaltung] könnte sich […] die Gefahr einer Fragmentierung des Internets in viele verschiedene Netze ergeben.

    Überwachung und Vorratsdatenspeicherung

    • Einsatz und Rechtfertigung der „stillen SMS“ im Strafprozess- und Polizeirecht
      (WD 7 – 3000 – 008/12 | 20.01.2012)
    • Als grundrechtsrelevante Maßnahme bedarf die Ortung per „stiller SMS“ grundsätzlich einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage in der Strafprozessordnung (StPO) […]. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit begrenzt im Einzelfall gesetzliche Befugnisse, eine fehlende Ermächtigungsgrundlage kann er nicht ersetzen.

    • Die Strafbarkeit des Lesens und Verbreitens fremder, vertraulicher Briefe
      (WD 7 – 3000 – 227/11 | 30.09.2011)
    • „Wer unbefugt einen verschlossenen Brief oder ein anderes verschlossenes Schriftstück, die nicht zu seiner Kenntnis bestimmt sind, öffnet oder sich vom Inhalt eines solchen Schriftstücks ohne Öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft […]“

    • Zulässigkeit der Verwendung von Fluggastdatensätzen zur Bekämpfung von schwerer Kriminalität und Terrorismus nach deutschem Recht (WD 3 – 3000 – 074/11 | 10.3.2011)
    • Es gibt bereits aktuell die Verpflichtung für deutsche Fluggesellschaften, PNR-Daten bereitzustellen. Das deutsche Umsetzungsgesetz zur Richtlinie 2004/82/EG2 sieht vor, dass Beförderungsunternehmen auf Anforderung der Grenzschutzbehörden bei Flügen aus Drittstaaten in EU-Mitgliedstaaten bestimmte Passagierdaten übermitteln müssen. […] Gemäß Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gehört es zur verfassungsrechtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland, dass die Freiheitswahrnehmung der Bürger nicht total erfasst und registriert werden darf.

    • Maßnahmen des Bundes zur Terrorismusbekämpfung seit 2001: Gesetzgebung und Evaluierung
      (WD 3 – 3000 – 044/15 | 6.3.2015)
    • Mit der vorliegenden Ausarbeitung werden die vom Bundesgesetzgeber seit 2001 zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus erlassenen Gesetze zusammengestellt, die Vorschriften über eine Evaluation aller oder eines Teils ihrer Bestimmungen enthalten. Dabei werden sowohl die Evaluationsbestimmungen selbst als auch die – insbesondere gesetzgeberischen – Konsequenzen betrachtet, die aus den Ergebnissen einer durchgeführten Evaluation gezogen wurden.

    • Polizeiliche Datenbanken der Bundesländer (WD 3 – 3000 – 153/11 | 10.6.2011)
    • Diese Ausarbeitung befasst sich mit Datenbanken der Polizei auf Landesebene. Es wird für ausgewählte Bundesländer dargestellt, in welchen Datenbanken der Polizei Daten von Bürgern gespeichert bzw. verarbeitet werden. Außerdem werden die beim BKA geführten Verbunddateien dargestellt, auf die die Polizeibehörden der Länder Zugriff haben. Ferner wird das Auskunfts und Löschungsverfahren skizziert.

    • Zulässigkeit einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs (WD 3 – 3000 – 088/15 | 27.3.2015)
    • 2010 hat das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie in Deutschland für verfassungswidrig erklärt. 2014 wurde die zugrunde liegende Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt. Vor diesem Hintergrund wird gefragt, […] welcher rechtliche Rahmen nach den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für eine Regelung der Vorratsdatenspeicherung durch den deutschen Gesetzgeber besteht.

    • Gewinnung von Telekommunikationsinformationen durch ausländische Nachrichtendienste aus völkerrechtlicher Sicht (WD 2 – 3000 – 083/13 | 11.11.2013)
    • Die Gewinnung von Telekommunikationsdaten durch Nachrichtendienste befreundeter Staaten wirft vielfältige Fragen auf. Im folgenden soll geklärt werden, ob und inwieweit Spionagetätigkeiten befreundeter Staaten völkerrechtswidrig sind und welche Reaktionsmaßnahmen ggf. zulässig wären.

    Weitere Gutachten zu Überwachung und Vorratsdatenspeicherung: WD 7 – 3000 – 013/16, WD 3 – 3000 – 071/15

    Urheberrecht

    • Urheberrechtliche Regelungen in ACTA, CETA und TTIP (WD 7 – 3000 – 210/10 | 20.05.2014)
    • In einem ersten Schritt soll die auf einer summarischen Sichtung beruhende Gegenüberstellung wortlautidentischer oder inhaltlich ähnlicher Passagen erfolgen. Sodann soll schlaglichtartig aufgezeigt werden, welche Auswirkungen CETA und TTIP auf das einschlägige EU-Urheberrecht zukommen könnte.

    • Rechtliche Reaktionsmöglichkeiten auf „Internetpiraterie“ – Betrachtung im Hinblick auf „Streaming-Websites“ (WD 10 – 3000/103–12 | 14.11.2012)
    • Ein gewerbliches Streaming-Portal, welches sein gesamtes Geschäftsmodell auf die Verletzung von Urheberrechten ausgerichtet hat, ist nach derzeitigen Maßstäben als „illegal“ zu bezeichnen. Sein Verbot kann vor Gericht erstritten werden, die Initiatoren können strafrechtlich und schadensersatzrechtlich belangt werden. Die Frage der Durchsetzbarkeit derartiger Vorhaben bleibt aber auch im Zusammenhang mit Streaming-Portalen virulent.

    Weitere Gutachten zum Urheberrecht: WD 7 – 3000 – 152/11

    Weitere Gutachten netzpolitischer Themenbereiche:

    • Infrastruktur:
    • Bildung:
      • Entwicklung und Bedeutung der ehrenamtlich im Internet eingestellten Wissensangebote insbesondere im Hinblick auf die Wiki-Initiativen (WD 10 – 3010–140/10 | 01.07.2011)
      • Open Access Konzeptionelle Grundlagen und Entwicklungsstand in ausgewählten Schwellenländern (WD 10 – 3000 – 097/11 | 24.10.2011)
    31. März 2016 7
  • : Die Digitalisierung der Verwaltung: Vom Online-Formular zu staatlichem Big Data?
    Das Ende der Bürokratie? (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/">CC BY-SA 2.0</a>/<a href="https://www.flickr.com/photos/kongharald/3821492016/">kongharald</a>)
    Die Digitalisierung der Verwaltung: Vom Online-Formular zu staatlichem Big Data?

    Wir lesen Nachrichten online, verschicken Bilder und kaufen im Netz ein. Nur der Austausch mit staatlichen Behörden findet weitgehend offline statt. In anderen Staaten ist man da schon weiter, etwa in Estland: Nach fünf Minuten ist die Steuer online erledigt, ganz ohne Steuerberater. Da verwundert es nicht, dass das „Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft“ (HIIG) in die Botschaft von „e‑Stonia“ eingeladen hat, um das Thema „Big Data For President“ zu diskutieren.

    Dieser Beitrag ist im Auftrag des HIIG entstanden und zuerst als Op-Ed in der Internet Policy Review sowie auf Deutsch im Blog des HIIG erschienen (CC BY-SA 3.0). Die Aufzeichnung der Veranstaltung findet sich hier.

    Die Digitalisierung der Verwaltung

    Den Wohnsitz ändern oder ein Gewerbe anmelden, dafür sind in Estland weder der Gang zum Amt noch eine Briefmarke nötig. Dank digitaler Verwaltung liegen alle für die Steuererklärung benötigten Daten bereits vor, der Bürger muss nur noch einen Blick auf das Ergebnis werfen und auf „Absenden“ klicken. In Zukunft solle überhaupt keine Interaktion mehr notwendig sein, sagt Siim Sikkut, IT-Berater der estnischen Regierung in seinem Impulsvortrag.

    Obwohl schon 1956 die erste deutsche EDV-Anlage zur Berechnung der Renten in Betrieb genommen wurde, müssen heute noch viele Anträge auf Papier eingereicht werden. In Estland hingegen bekommen Neugeborene vor einem Namen eine Nummer bei der Behörde. Das Krankenhaus meldet die Geburt gleich dem Staat. Verfahren wie dieses laufen unter dem Schlagwort „Serviceorientierung“ – der steuerzahlende Bürger verlangt als „Kunde“ staatlicher Behörden eine Anpassung an die internetbasierte Lebensrealität. Auch wenn nicht jeder dieses neoliberale Staatsverständnis teilen dürfte, sollen auch in Deutschland zukünftig Aktenführung, Kommunikation und Bezahlung auf digitalem Wege erfolgen. Dazu haben Bundestag und Bundesrat 2013 ein „E‑Government-Gesetz“ beschlossen.

    Die Wirtschaft hofft auf Gewinne

    In einer papierlosen, vernetzten Verwaltung gibt nicht mehr der Sachbearbeiter auf dem Amt die Daten in den Computer ein, während der Bürger auf der anderen Seite des Schreibtisches zusieht. Bequem von zu Hause aus soll er Formulare dann nicht mehr nur herunterladen und ausdrucken, sondern gleich online unterschreiben können. Damit könne Europa jährlich 250 Milliarden Euro einsparen, hat McKinsey errechnet. Ein weiterer Vorteil sei die Zeitersparnis für den Bürger.

    Die Industrie hofft auf das große Geschäft: Der Big-Data-Experte von Cisco, Dirk Mahnkopf, etwa preist die schweizerische Verkehrsplanung, die durch die Analyse von (Handy-)Daten der Bevölkerung „Kosten, Betrug und Fehler“ habe reduzieren können. Die Deutschen sind noch skeptisch: Der erste Anlauf zur sicheren Kommunikation mit Behörden, die 2011 beschlossene „De-Mail“, darf mangels Akzeptanz als gescheitert betrachtet werden. Der 2010 vorgestellte „neue Personalausweis“ enthält zwar eine elektronische Identitäts- und Signaturfunktion, aber viele lassen die Funktionen gar nicht erst freischalten. Für diese bieten Behörden und Unternehmen wohl auch noch zu wenige sinnvolle Anwendungen an.

    (Noch) Mehr Daten für den Staat

    Die digitalisierte Verwaltung kann leichter Daten zwischen Behörden auszutauschen. Der Bürger muss sie höchstens einmal eingeben – „ask only once“ heißt ein Prinzip der estnischen Verwaltung. In Deutschland sind die Daten noch auf Aktenschränke verstreut – Schätze, die nur darauf warten, zum Wohl der Bevölkerung ausgewertet zu werden?

    Der Staat könnte mehr Daten erheben und zusammenführen: Verwaltungsdaten, Vorratsdaten, Gesundheitsdaten. Die Verwaltung würde im besten Fall effizienter werden und unser Leben bequemer: Big Data for President. Laut Sikkut rückt die staatliche Auswertung von Daten die Wünsche und Bedürfnisse der Bürger in den Vordergrund. Software könnte aus den besuchten Webseiten errechnen, was uns beschäftigt. Die Analyse von Gesundheitsdaten würde frühe Hinweise auf Krankheiten erlauben, Anomalien bei Einkommen und Steuer fielen schneller auf. Prognosen aller Art ließen sich erstellen. Die Polizei wäre dank Algorithmen schon vor dem Verbrechen am Tatort.

    Wo liegen die Gefahren?

    Aber auch die Kehrseite der Big-Data-Medaille sei betrachtet: Eine staatlich finanzierte Datenerhebung und ‑auswertung würde den Einzelnen in der Gesellschaft noch weiter durchleuchten. Die Geheimdienste freuen sich. Laufen wir Gefahr, durch Optimierungsdrang die Privatsphäre zu verdrängen? Auch bei technischer Anonymisierung ließe sich dank der Datenmenge rückwirkend ein Personenbezug herstellen. Auch für Daten in öffentlicher Hand gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Jeder Verarbeitung der eigenen Daten muss explizit zugestimmt werden. Zudem darf nicht benachteiligt werden, wer nicht online ist.

    Daten werden mit Blick auf ihren Warencharakter oftmals als das „neue Öl“ propagiert. Solch eine Betrachtung greift zu kurz: Daten sind das digitale Abbild unseres Selbst, dessen Würde laut Grundgesetz unantastbar ist. Keine Frage, die Wirtschaft würde sich über die Gelder zum Aufbau einer digitalen Verwaltung freuen. Doch Vorsicht: All die Daten könnten eines Tages gegen uns verwendet werden.

    Angriffe auf IT-Systeme nehmen weltweit zu. Estland gibt Gesundheitsdaten noch nicht an Dritte weiter, der Bürger kann auch grundsätzlich die Weitergabe bestimmter Einträge in seinem Gesundheitsprofil blockieren – aber nur bis zum nächsten Datenleck. Zu viele Sicherheitsfunktionen gehen meist wieder auf Kosten der Benutzbarkeit. Eine komplett vernetzte Verwaltung erhöht die Angriffsmöglichkeiten weiter. Daten können manipuliert oder von Kriminellen und Geheimdiensten abgegriffen werden, es gibt viele Unwägbarkeiten.

    So auch bei elektronischen Wahlen, die nicht nur für im Ausland lebende Bürger attraktiv scheinen: Eine Überprüfung des estnischen elektronischen Wahlsystems hat erhebliche Mängel festgestellt, die Wahlsoftware ist unter Sicherheitsaspekten unbrauchbar. Wahlen müssen zudem nachvollziehbar sein. Computersysteme sind das nur bedingt: Sie sind nicht nur manipulierbar, sondern auch undurchsichtig.

    Ein Ausblick

    Mit geringeren Risiken verbunden ist die Digitalisierung bei neuen Möglichkeiten der Partizipation: Bürger könnten Gesetzgebungsprozesse frühzeitig online kommentieren. Online-Konsultationen wie beim Tempelhofer Feld in Berlin oder Online-Diskurse verschaffen den Meinungen und Ideen aus der Bevölkerung mehr Gehör.

    Große Hoffnungen liegen auch auf „Open (Government) Data“: Statt von Amts wegen verschwiegen zu sein, sollen Regierung und Verwaltung Daten frei zur Verfügung stellen. Interessierte können diese Daten, etwa über staatliche Aufträge oder Statistiken, kritisch hinterfragen oder Anwendungen dafür schreiben. Deutschland liegt bei freien Daten im Vergleich noch hinter Georgien – das soll sich mit dem E‑Government-Gesetz ändern. Der Datenschutz darf dabei nicht in Vergessenheit geraten. Denn Transparenz ist kein Selbstzweck: Sie soll der gleichen Behandlung aller und dem Schutz vor Korruption und Manipulation dienen, nicht neue Macht-Ungleichgewichte schaffen.

    Die gesetzlichen Vorgaben für die Digitalisierung des Staates in Deutschland sind dahingehend klar: Effizienz und Bürokratieerleichterungen sind wünschenswert, aber Datenschutz und Privatsphäre haben Verfassungsrang.

    23. März 2016 2
  • : Buchvorstellung: Die politische Partizipation und „Die Konsultative“
    Buchvorstellung: Die politische Partizipation und „Die Konsultative“

    Gestern fand in der Heinrich-Böll-Stiftung eine Buchvorstellung mit Diskussion zum Thema Zukunft der Partizipation statt. Anlass war die Veröffentlichung eines kleinen Bandes beim Wagenbach-Verlag mit dem Titel „Die Konsultative. Mehr Demokratie durch Bürgerbeteiligung“ von Patrizia Nanz und Claus Leggewie. Bundestagspräsident Norbert Lammert hatte es morgens zusammen mit den Autoren im Haus der Bundespressekonferenz vorgestellt.

    Aber was ist diese „Konsultative“?

    Der Kern der Idee konsultativer Partizipation fußt darauf, Gremien zu bilden, die sich in Kooperation mit bestehenden demokratischen Institutionen Gedanken über Zukunftsfragen machen und Lösungswege erarbeiten. Die Beteiligung soll möglichst von Anfang an, nicht erst am Ende einer politischen Entscheidung beginnen. Die Gewaltenteilung wird dabei nicht aufgehoben, sondern Legislative, Exekutive und Judikative vielmehr durch die Konsultative ergänzt werden.

    Dazu schlagen die Autoren vor, „Zukunftsräte“ zu bilden, dessen Mitglieder in einem Tombola-Verfahren ausgelost werden. Um die zwanzig Personen, die auf diese Weise zufällig ausgewählt wurden, sollen so die Wahlbevölkerung repräsentieren. Der Zukunftsrat soll sich zwei Jahre lang treffen und Lösungen erarbeiten, die danach verbindlich umzusetzen sind. Niemand der zufällig Ausgewählten wäre natürlich zur Mitwirkung gezwungen, weswegen man mit Sicherheit mehr Anfragen verschicken als Zusagen bekommen wird.

    Natürlich entsteht dadurch das altbekannte Problem, dass man wieder nur diejenigen zum Mitmachen bewegt, die Leggewie eine „demokratische Elite“ nennt, vergleichbar mit den Menschen, die sich in ihrer Freizeit engagieren oder in Ehrenämtern arbeiten. Dem soll zumindest teilweise dadurch entgegengewirkt werden, dass man einige Mitglieder gezielt besetzt, um die Repräsentativität zu erhöhen.

    Es gibt bereits verschiedene Projekte regionaler Art, die nach ähnlichen Prinzipien arbeiten. Patrizia Nanz betonte aber, dass sich solche konsultativen Gremien auch den großen Zukunftsfragen widmen können und sollen, so dass sie auch politische Langfristziele mitbestimmen. Die Wahl der Themen für die Zukunftsräte dürften über den Erfolg mitbestimmen, wenn etwa in einer Großstadt ein konsultativer Versuch gestartet wird.

    Nicht zu Unrecht sind viele Menschen, die verschiedene Testprojekte in den letzten Jahren ausprobiert haben, zu der Ansicht gekommen sind, dass Partizipationsverfahren zu einer Art „Particitainment“ (Klaus Selle) verkommen sind. Man könne ganz viel mitreden, aber tatsächliche Entscheidungen werden woanders getroffen. (Ich könnte davon ein ganzes Lied singen, das im Jahr 2010 beginnt.) Leggewie betonte, das sei aber kein Grund, Partizipation als Idee verloren zu geben.

    Die Etablierung einer „vierten Gewalt“

    Das Buch soll keine Blaupause oder Roadmap für den Königsweg demokratischer Partizipation sein, auch kein Theorie-Schinken. Nanz und Leggewie haben eher eine Handreichung geschrieben, die auf wenigen Seiten ziemlich anregenden Denkstoff liefert. Man kommt als Leser nicht umhin, über Wege zu einer „alternativen demokratischen Republik“ (Leggewie) nachzudenken.

    Wir fordern in diesem Buch die Etablierung einer „vierten Gewalt“: die Konsultative. Dazu soll eine breite und tiefgehende Konsultation der Bürgerschaft dem Gesetzgebungs- und Entscheidungsverfahren vorangestellt und nachgeordnet werden. Wir sind überzeugt, dass eine solche Einbettung positiv auf den oft überfordert wirkenden Politikbetrieb zurückwirkt. (S. 9)

    Das diskussionsfreudige Publikum stellte auch Fragen nach der rechtlichen Ausformung, etwa wie der verbindliche Charakter solcher Zukunftsräte innerhalb der demokratischen Entscheidungsebenen festgeschrieben werden soll. Die beiden Autoren verwiesen auf verschiedene Modellprojekte im In- und Ausland, wo solche rechtlichen Fragen der Kooperation bereits praktisch angegangen worden sind. Es geht Nanz und Leggewie aber um das Ausprobieren neuer Verfahren, weniger um formale juristische Fragen.

    Dass ein Beteiligungsmanko besteht, darin war sich das Podium mit dem Publikum erkennbar einig. Dass im politischen Diskurs immer weniger inhaltliche Argumente ausgetauscht werden, stattdessen mit Sachzwängen, vermeintlicher Alternativlosigkeit, Parteitaktik oder schlicht mit Hohlphrasen „argumentiert“ wird, ist Politikbeobachtern kein neues Phänomen. Die Hoffnung ist natürlich, dass diese und andere Defizite der repräsentativen Demokratie mit konsultativen Beteiligungsverfahren angegangen werden können.

    Norbert Lammert mochte sich am Morgen mit dieser Idee übrigens nicht recht anfreunden und rabulierte sich folgende Argumentation zurecht: Die Konsultative sei entweder eine Konkurrenz zum Parlament und damit abzulehnen oder aber keine Konkurrenz zum Parlament und damit überflüssig. Dass er das Buch gelesen hat, ist zu bezweifeln, denn es wird gerade die Kooperation mit den bestehenden demokratischen Institutionen darin vielfach betont und an Beispielen erklärt.

    Die beiden Autoren wissen natürlich, dass ihr Vorschlag „naiv im Kantschen Sinne“ ist, also idealistisch, und sagen das auch ganz offen. Aber das ist ja kein Grund, es nicht mal auszuprobieren.

    Wie kommt aber nun die Digitalisierung ins Spiel? Leggewie erwähnte am Rande, dass seit dem Niedergang der Piraten zu wenig über politische Partizipation diskutiert wird. Diesen Gedanken dürften viele politische Beobachter wohl teilen. Er räumte auf Nachfrage allerdings ein, dass die Verbindung neuer partizipativer Ideen mit digitalen Werkzeugen noch eine „Blindstrecke“ im neuen Buch sei. Er kündigte aber an, die Fragen der Digitalisierung in einem zweiten Band aufnehmen zu wollen. Derzeit steht noch das Diskutieren von Angesicht zu Angesicht im Mittelpunkt und eine gewisse Entschleunigung. Man könnte aber zumindest im Nachgang mit digitalen Mitteln dokumentieren und den Online-Zugriff anbieten.

    Hätte jemand Lust, den zweiten Band hier in den Kommentaren schon mal vorzubereiten? :}

    16. März 2016 7
  • : Sachsen-Anhalt: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016
    Sachsen-Anhalt: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016

    Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt findet am 13. März statt. Welche Partei will welche Netzpolitik? Welche Positionen werden bei Grund- und Bürgerrechten vertreten?

    Um das herauszufinden, haben wir uns die Wahlprogramme jener Parteien genauer angesehen, die entweder bereits im Landtag vertreten sind oder in den Umfragen der letzten zwei Monate im Schnitt mindestens bei drei Prozent liegen. Schwerpunkte beim Parteiencheck waren die Themen Netzpolitik, Grund- und Bürgerrechte, Polizei und Geheimdienste.

    Dieser Artikel ist Teil einer Serie: Die anderen Analysen beschäftigen sich mit Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

    In der vereinfachten Infografik mit den Positionen haben wir die Piraten als Referenzpartei hinzugenommen, weil diese explizit als Partei der untersuchten Themen auftritt:

    20160310-infografik-ltw-lsa-2016-2

    Die vollständigen Wahlprogramme zum Download

    Übersicht über die Kategorien

    Foto: CC-BY-NC-ND RvMWillich (Flickr)Foto: RvMWillich (flickr; CC-BY-NC-ND 2.0)

    Transparenz/Informationsfreiheit/Open Data/eGovernment

    Die CDU möchte

    einen klaren Fahrplan in den Bereichen Infrastruktur, Datensicherheit, E‑Government,Schulung sowie Aus- und Weiterbildung erarbeiten.

    und

    .. das Rathaus als Eingangsportal für möglichst viele Bürgeranliegen etablieren und Onlineportale für die öffentliche Verwaltung ausbauen.

    Die CDU äußert sich aber nicht zu Aspekten, wie Informationsfreiheit. Einzelne Prozesse – z.B. die Missverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen – sollen für die Bürger transparenter werden. Ebenso die Umsetzung von Freihandelsabkommen, wie TTIP und CETA.

    Die Linke sagt zum Themenbereich:

    Mobile Bürgerbüros können den Bürgerinnen und Bürgern lange Anfahrtswege ersparen. Wir setzen uns für die Einführung eines E‑Government-Gesetzes ein, um die elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung, Bürgerinnen, Bürgern und Räten zu erleichtern und einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anbieten zu können. Zum Teil erschweren hohe Gebühren den gesetzlich garantierten Zugang zu Behörden informationen. Wir fordern als einen ersten Schritt zu einem modernen Transparenzgesetz in Sachsen-Anhalt den kostenlosen Zugang zu Informationen der Landesbehörden. Dabei gilt für uns: »Öffentliche Daten nützen, private Daten schützen«. Wir wollen im Transparenzgesetz ein Open-Data-Portal festschreiben und damit einen Kulturwandel in den öffentlichen Verwaltungen einleiten. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit soll dafür gestärkt werden. DIE LINKE. Sachsen-Anhalt setzt sich für eine stärkere Nutzung von freier und quelloffener Software in den Einrichtungen der Landesverwaltung ein.

    Bei der SPD heißt es:

    Die SPD will durch eine kluge Digitalisierungs- und Netzpolitik die Chancen nutzen: für intelligente Produktionsprozesse und gute Arbeit, für Teilhabe und Demokratisierung, für Transparenz und Zugang zu öffentlichen Daten. [..] Mit einem Transparenzgesetz wollen wir Informationen der Verwaltung – im Sinne von Open Data – unmittelbar der Allgemeinheit „von Amts wegen“ zugänglich machen. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen jederzeit die Kontrolle über ihre bei Behörden und Ämtern gespeicherten Informationen haben können.

    Die Grünen wollen,

    dass in der öffentlichen Verwaltung alle Entscheidungsstrukturen dahingehend überprüft werden, ob sie Korruption oder Vorteilsgewährung begünstigen. Hierbei setzen wir uns für ein Maximum an Transparenz ein.

    Vor allem im Bereich der Vergabe von Fördergeldern. Im Bereich Open Data schildern die Grünen mehrere Vorhaben:

    Wir wollen, dass Verwaltung und Politik die Transparenz des Netzes stärker nutzen. Hierzu gehört, dass Gutachten, Studien etc., die im Auftrag von Ministerien, Landesbehörden oder Landtagsfraktionen angefertigt wurden, frei zur Verfügung gestellt werden. Denn was mit öffentlichem Geld bezahlt wird, muss auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Dazu gehören auch Gremiendatenbanken und Liveübertragungen ins Internet.

    Die AfD fordert

    Durch Transparenz im staatlichen Handeln werden Potentiale für eine politische, gesellschaftliche und soziale Gemeinschaftsarbeit freigesetzt. Wir fordern, dass Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft dialogorientiert in politische Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

    Mit Hilfe eines elektronischen Bürgerkontos soll zukünftig jeder Bürger Sachsen-Anhalts in der Lage sein, mit dem Dienstleistungsportfolio der Behörden zeitunabhängig in virtuellen Räumen zu interagieren.

    Bei der FDP finden sich keine Angaben dazu im Wahlprogramm.

    Foto: CC-NY-NC D. Clow Maryland (flickr)Foto: D. Clow Maryland (flickr; CC BY-NC 2.0)

    Infrastruktur: Breitbandausbau/Netzausbau / freies WLAN/ Netzneutralität

    Die CDU will…

    für einen flächendeckenden Ausbau der Breitbandinfrastruktur bis zum Jahr 2018 mit 50 Mbit/s und dort, wo schnelles Internet existentiell notwendig ist, wie beispielsweise in Gewerbegebieten und Industriezentren, mit mindestens 100 Mbit/s sorgen.

    Die Linke äußert zur Umsetzung:

    Um den Netzausbau voranzutreiben, wollen wir den Landkreisen zinsfreie Kredite für zehn Jahre zur Kofinanzierung der Eigenanteile aus den EU-Strukturfonds der Periode 2014 bis 2020 zur Verfügung stellen. Wir wollen landesrechtliche Möglichkeiten nutzen, um öffentliche Förderung an die Bedingungen der Netzneutralität zu koppeln. DIE LINKE.Sachsen-Anhalt setzt sich dafür ein, Internetangebote über kostenfreies WLAN im öffentlichen Raum, in öffentlichen Gebäuden sowie im öffentlichen Personennahverkehr durch gezielte Förderung zu stärken.

    Die SPD will das Breitbandnetz ausbauen und hat auch Freifunkinitiativen im Blick:

    Freifunkinitiativen in Sachsen-Anhalt sollen stärker gefördert und beraten werden. Ebenso werden die Kommunen bei Einrichtung öffentlicher WLAN-Netze unterstützt. Dafür setzen wir einen Teil der Mittel aus der sogenannten Digitalen Dividende II ein. Zur Herstellung von Rechtssicherheit setzen wir uns auf Bundesebene
    für die Abschaffung der Störerhaftung für die privaten und kommunalen Anbieter freier Netzzugänge ein.

    Die Grünen wollen eine Breitbandgarantie und…

    … diesen Rückstand aufholen und in Sachsen-Anhalt schnellstmöglich flächendeckend leitungsgebundene Anschlüsse mit mindestens 100 Mbit/s. Außerdem wollen wir die Lücken
    im Mobilfunknetz endlich schließen.

    Die AfD schreibt:

    Eine flächendeckende Versorgung mit Breitbandtechnologie zur Gewährleistung
    stabiler, schneller Internetverbindungen ist als Voraussetzung für moderne
    Heimarbeitsplätze auf dem Lande kurzfristig herzustellen.

    Die FDP setzt sich ebenfalls für den Ausbau ein, denn:

    Zahlreiche Unternehmen erleiden durch den fehlenden Anschluss an das High-Speed-Internet erhebliche Wettbewerbsnachteile. Aber schnelles Internet ist auch gerade für junge Menschen eine Voraussetzung, um auch den ländlichen Lebensraum lebenswert zu machen.

    Foto: CC-BY-SA Boegh (Flickr)Foto: Boegh (flickr; CC BY-SA 2.0)

    Digitale Zukunft/Freie Software/eHealth/Medienkompetenz

    Die CDU schreibt:

    Wir werden an allen Schulen zeitgemäße IT-Infrastrukturen mit ausreichenden Netzanbindungen entwickeln, die zu intensivem Lernen anregen. Digitalgestützter Unterricht und E‑Learning können dabei den traditionellen Unterricht ergänzen und teilweise ersetzen. Bei der Anschaffung der notwendigen technischen Mittel für die einzelnen Schülerinnen und Schüler ab dem 5. Schuljahrgang werden wir die Eltern finanziell entlasten. Im Bereich der Lehrerfortbildung sind moderne Medien weiterhin ein Schwerpunkt.

    Zum Bereich eHealth will die CDU

    den Prozess der Digitalisierung im Sinne der Gesundheitswirtschaft und einer flächendeckenden Versorgungsstruktur fördern.

    Die Linke

    macht sich für eine Landesinitiative zur digitalen Schulregion als ersten Schritt auf dem Weg zur vernetzten Schule stark…

    … und will für eine langfristige Grundfinanzierung der Träger der Medienkompetenzvermittlung sorgen.

    Die SPD schreibt:

    Wir werden die Medienkompetenz als Schlüsselqualifikation quer durch alle Altersgruppen fördern. Das soll auch für die schulische Ausbildung gelten und schließt den Umgang mit freier Software ausdrücklich ein. Wir unterstützen Initiativen auf Bundesebene, die die Nutzung privater digitaler Daten durch Arbeitgeber und Versicherungsunternehmen beschränken.Wir werden die Nutzung von Open-Source-Software in der Landesverwaltung prüfen, um die Unabhängigkeit von großen IT-Konzernen zu erhöhen und die Landesfinanzen langfristig zu entlasten.

    Die Grünen setzen sich…

    für die Förderung von freier und offener Software sowohl in der Verwaltung, den Bildungseinrichtungen als auch im privaten Bereich ein. Sie ermöglicht die uneingeschränkte Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger und fördert Innovationen in Sachsen-Anhalt. Bei der Entwicklung von Software aus staatlichen Mitteln sind deshalb offene Lösungen erste Wahl.

    Die AFD schreibt:

    Um den hohen Sicherheitsanforderungen in den Verwaltungen gerecht zu werden, setzt sich die AfD dafür ein, bei der Beschaffung von IT-Technologie vorrangig auf offene Lizenzmodelle zu setzen.

    Die FDP behandelt diese Themen im Wahlprogramm nicht.

    Foto: CC-BY-NC-SA Netzpolitik.orgFoto: netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0)

    Sicherheitspolitik im Netz / Datenschutz

    Die CDU will sich…

    für eine Vorratsdatenspeicherung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung einsetzen.

    Zum Thema Datenschutz heißt es im CDU-Wahlprogramm:

    Um die Chancen des Internet nutzen zu können, wollen und müssen wir umfassenden Datenschutz gewährleisten. Dazu gehört, dass jeder Urheber von Inhalten auch in Zukunft als solcher erkennbar bleibt. Persönliche Daten sollen auch weiterhin nur auf der Grundlage der ausdrücklichen Einwilligung genutzt werden dürfen. Das Recht auf Löschen eigener Daten bleibt unser Ziel.

    Die Linke schreibt:

    DIE LINKE spricht sich landes- und bundesweit gegen den Einsatz der Quellen-Telekommunikations­überwachung (Quellen-TKÜ) durch sogenannte Staatstrojaner aus.
    DIE LINKE lehnt die Vorratsdaten­speicherung konsequent ab.

    Die SPD verbindet das Thema Datenschutz hauptsächlich mit Medienkompetenz:

    Im Zeitalter von Internet und sozialen Medien sind Kenntnisse über Datenschutz, informationellen Selbstschutz und Selbstbestimmung sowie über unkontrollierte Profilbildung durch Big-Data-Algorithmen wesentlich für das Berufsleben und den persönlichen Alltag. Wir setzen uns daher für verstärkte Medienbildung und Aufklärung ein.

    Die Grünen sprechen sich im Wahlprogramm gegen die VDS aus:

    Vorratsdatenspeicherung lehnen wir als krassen Verstoß gegen die Rechtsstaatlichkeit ab.

    Datenschutz wollen die Grünen über den Landesdatenschutzbeauftragten stärken:

    Die informationelle Selbstbestimmung muss aber auch gegen die ungerechtfertigte staatliche Überwachung und ausufernde Verwertung durch kommerzielle Interessen verteidigt
    werden. Eine erste Möglichkeit dazu ist, den Landesdatenschutzbeauftragten weiter zu stärken und entsprechend personell auszustatten.

    In den Programmen der FDP und der AfD finden sich keine Äußerungen zu Datenschutz oder Vorratsdatenspeicherung.

    Foto: CC-BY-ND Konrad LembckeFoto: Konrad Lembcke (flickr; CC BY-ND 2.0)

    Grund- und Bürgerrechte / Polizei und Geheimdienste

    Die CDU will:

    [sich] dafür einsetzen, dass ein eigener Straftatbestand für Gewalt gegen Polizeibeamte sowie Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdiensten geschaffen wird [Schutzparagraf 112] [..] die von Grün-Rot geplante Kennzeichnungspflicht [von Polizisten] verhindern, [..] durch den Einsatz von Body-Cams den Schutz unserer Polizeibeamten verbessern. [..] das Landesamt für Verfassungsschutz operativ und personell so ausstatten, dass es schlagkräftig bleibt, [..] am Einsatz von Vertrauenspersonen (V‑Leute) festhalten.

    Die Linke schreibt

    Wir wollen eine bürgernahe und demokratisch strukturierte Polizei. Wir setzen auf eine Personalpolitik,die garantiert, dass Polizei in der Fläche und vor Ort präsent ist.

    und setzt sich dafür ein:

    Die Polizeibeschwerdestelle muss wirklich unabhängig – also vom Innenministerium herausgelöst – arbeiten. Nur so können Betroffene polizeilicher Gewalt sowie die Beamtinnen und Beamten selbst offen und diskriminierungsfrei agieren. Die Kennzeichnungspflicht in geschlossenen Einsätzen muss kommen. Polizistinnen und Polizisten üben das Gewaltmonopol des Staates aus. Diese verantwortungsvolle und herausfordernde Arbeit muss kontrollierbar sein – ohne die individuelle Zuordnung polizeilichen Fehlverhaltens ist dies nicht möglich.

    Die SPD hat einige Änderungen bei der Polizei auf dem Plan:

    Mehr Transparenz stärkt das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei. Polizistinnen und Polizisten im Einzeldienst tragen schon heute Namensschilder. Wir werden auch eine individuelle Kennzeichnung von Polizeivollzugsbeamtinnen und beamten in geschlossenen Einsätzen einführen, die jedoch deren Sicherheit und Persönlichkeitsrechte wahrt. Wir wollen nicht, dass den Menschen in Sachsen-Anhalt die Polizei „hoch zu Ross“ gegenübertritt. Deshalb werden wir das Dienstpferd als Einsatzmittel aus dem Katalog des SOG LSA streichen. Wir werden die Polizeibehörden in die Lage versetzen, schneller und konsequenter gegen Verbrechen im Internet, wie zum Beispiel Mobbing, Stalking,
    Volksverhetzung, Beleidigungen und Drohungen, vorzugehen.

    Die Grünen setzen sich für die Abschaffung des Verfassungsschutzes ein. Auch im Bereich der Polizei wollen sie tätig werden:

    Die Polizei ist als Teil des demokratischen Rechtsstaats selbstverständlich auch Gegenstand von Kontrolle, Kritik und gesellschaftlicher Auseinandersetzung. Wir wollen die Hinterfragung der Polizei verbessern und transparenter machen, indem die auf Initiative von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beim Innenministerium eingerichtete Polizeibeschwerdestelle zu einer unabhängigen Behörde mit umfassenden Untersuchungsrechten umgebaut wird.

    Die AfD will:

    – die Rasterfahndung nach Straftätern auf richterlichen Beschluss zulassen,
    – Herkunft und Nationalität von Straftätern veröffentlichen.
    – dass Kommunen mit besonderen Kriminalitätsbrennpunkten das Recht erhalten, eine freiwillige Bürgerwehr auf kommunaler Ebene einzuführen. Die freiwillige Bürgerwehr
    soll dem Ordnungsamt unterstehen. Sie bildet eine Hilfspolizei, die der Landespolizei zuarbeitet und sie von Aufgaben entlastet, die nicht zwingend von Polizeibeamten durchgeführt werden müssen.

    Die FDP will eine effektivere Polizei:

    Sicherheit in allen Landesteilen ist unser Ziel. Dafür brauchen wir Polizei vor Ort. Eine Polizei, die ihre Prioritäten klar auf die Verbrechensbekämpfung legen kann. Gemeinsam mit den Polizeigewerkschaften setzen wir Freie Demokraten auf Verbrechensaufklärung statt Blitzermarathon, Polizisten vor Ort statt Videoüberwachung und die Bekämpfung von Drogenbanden statt der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten. Die Erhöhung der Polizistenanzahl, der Präsenz an Kriminalitätsschwerpunkten und der Kriminalbeamten sind genauso unsere Mittel wie eine Ausstattung, die den Schutz und den effektiven Arbeitseinsatz gewährleistet – von der Schutzweste über das Funkgerät bis zum modernen PC.

    11. März 2016 12
  • : Rheinland-Pfalz: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016
    Rheinland-Pfalz: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016

    Für die CDU widersprechen sich Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung nicht, die SPD fängt mit 1.000 freien WLAN-Hotspots an, die AfD wünscht sich Breitband für moderne Heimarbeitsplätze auf dem Lande. Zentralstellen für Datenschutzverstöße bei der Staatsanwaltschaft fordert die FDP, die Grünen sind für die Freifunk-Community und die Linke will die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, bei Versammlungen und Demonstrationen verbieten.

    Am kommenden Sonntag sind Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz. Dieser Artikel ist Teil unserer Serie „Netzpolitischer Check der Wahlprogramme“: Auch erschienen ist unsere Analyse zu Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt. [Update: Die dazugehörige Infografik sowie eine aktualisierte Version unter Berücksichtigung der Piraten finden sich nun am Ende des Artikels.]

    Wir haben uns die Wahlprogramme aller Parteien genauer angesehen, die entweder bereits im Landtag in Rheinland-Pfalz vertreten sind oder in den Umfragen der letzten zwei Monate im Schnitt mindestens bei drei Prozent liegen. Damit ist die Piratenpartei nicht in unserer Analyse, auch wenn sie positiv zu den untersuchten Themenschwerpunkten äußert (komplettes Programm). Zunächst führen wir jeweils die bereits im Landtag vertretenen Parteien auf, dann die verbleibenden Parteien nach ihren Umfragewerten. Unsere Schwerpunkte sind die Themen Netzpolitik, Grund- und Bürgerrechte, Polizei und Geheimdienste.

    Die vollständigen Wahlprogramme zum Download (jeweils als PDF)

    SPD || CDU || Grüne || AfD || FDP || Linke

    Übersicht über unsere Themenschwerpunkte

    Foto: CC-BY-NC-ND RvMWillich (Flickr)Foto: RvMWillich (flickr; CC-BY-NC-ND 2.0)

    Transparenz

    Was sagen die Parteien zum bereits beschlossenen Transparenzgesetz? Welche weitere Pläne haben sie für eine elektronische Verwaltung?

    Informationsfreiheit und Open Data

    Die SPD hat das rot-grüne Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz verabschiedet und erklärt dazu:

    Eine offene und transparente Verwaltung ist keine gläserne. Sie legt aber den interessierten Bürgerinnen und Bürgern offen, wie sie regiert, welche Entscheidungen sie warum getroffen hat. Die Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr wie bisher einen Antrag auf Information stellen. Künftig werden online auf einer Transparenzplattform im Internet alle Daten einsehbar sein. […] Wir wollen im Landtag ein Beteiligungsportal einrichten, über das sich Bürgerinnen und Bürger nicht nur kompakt informieren, sondern sich mit ihrer Meinung und ihrem Sachverstand auch aktiv in die parlamentarische Gesetzgebungsarbeit einbringen können. […] Künftig werden online auf einer Transparenzplattform im Internet alle Daten einsehbar sein. Wir erweitern damit die Open-Data-Plattform.

    Die CDU macht hierzu keine Aussage im Wahlprogramm. Die CDU-Spitzenkandidatin Julia Klöckner hat jedoch angekündigt, das rot-grüne Transparenzgesetz bei einem Wahlsieg wieder abzuschaffen.

    Die Grünen rühmen sich ebenfalls, das Transparenzgesetz und einen Informationsfreiheitsbeauftragten eingeführt zu haben:

    Schon der Prozess der Entstehung des Transparenzgesetzes ist vorbildlich in Sachen Transparenz und Beteiligung. […] Dafür hat die Landesregierung eine Online-Beteiligung, Workshops und andere Beteiligungsformen durchgeführt. Diese Art von Beteiligung soll als Beispiel für kommende wichtige Gesetzgebungsverfahren dienen. Die Umsetzung des Transparenzgesetzes werden wir intensiv begleiten. Darüber hinaus werden wir uns für weitere Schritte hin zu mehr staatlicher Transparenz einsetzen. Nach und nach wollen wir die Aufbereitung und Veröffentlichung von mehr Daten und eine bessere Nutzerfreundlichkeit des Portals erreichen. […] Damit die Bürgerinnen und Bürger sich über ihre konkreten Informationsrechte kundig machen können, haben wir die Einsetzung eines Informationsfreiheitsbeauftragten durchgesetzt. Diese Funktion ist nun beim Datenschutzbeauftragten angesiedelt, der nur dem Parlament gegenüber verantwortlich ist. Er nimmt eine unabhängige und vermittelnde Position zwischen den Bürgerinnen und Bürgern einerseits und den Behörden andererseits ein und garantiert so mehr staatliche Transparenz. […] Dem muss die Ausstattung Rechnung tragen.

    Die Linke fordert diesbezüglich:

    • Das Transparenzgesetz muss daher verbessert, der Katalog der nichtöffentlichen Daten überarbeitet und die Veröffentlichungspflicht auch auf Kommunen ausgeweitet werden.
    • Entscheidungsgrundlagen sollen den Menschen kostenlos zugänglich gemacht werden.
    • mehr Transparenz und Öffentlichkeit in allen Phasen der Entscheidungsvorbereitung sowie Teilhabe an Entscheidungen im Rahmen der repräsentativen Demokratie oder in Form direkter Demokratie.
    • das Konzept der »gläsernen Rathäuser und Kreisverwaltungen« zu intensivieren, denn mehr Demokratie, Transparenz und Öffentlichkeit sind eine wesentliche Voraussetzung für die tatsächliche kommunale Selbstverwaltung.

    AfD und FDP äußern sich nicht zum Themenbereich Transparenzgesetz/Open Data.

    eGovernment

    Die SPD will Verwaltungsabläufe…

    durch die Einführung der elektronischen Akte in der Landesverwaltung mittelfristig kostengünstiger und schneller gestalten. Kommunen begleiten wir auf dem Weg in die Digitalisierung, zum Beispiel in der Modellkommune e‑Government, der virtuellen Kommune Mendig.

    Unter der CDU soll Rheinland-Pfalz…

    zum Beispiel eine erforderliche Plattform für die digitale Aktenführung, abgestimmte und kompatible Hardwaresysteme und Kommunikationsschnittstellen für den Datenaustausch untereinander entwickeln und den Kommunen und Verbänden zur Nutzung oder Beschaffung zur Verfügung stellen. […] Die beschränkte Anzahl heute verfügbarer Bürger-Online-Dienste reicht nicht aus. Kontinuierlich sollen die Möglichkeiten und Online-Angebote mit dem Ziel ausgebaut werden, dass ein Großteil der Antrags- und Anfrageverfahren online durchgeführt und bearbeitet werden kann. Gleiches gilt für Vergabeverfahren, für die eine einheitliche und für alle Teilnehmer brauchbare Plattform eingeführt werden soll. […] Im Bereich der digitalen Signatur braucht es ein einfaches und rechtssicheres Verfahren; die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises muss dazu weiter optimiert und die Nutzung vereinfacht werden.

    Die Grünen erklären:

    An der Schnittstelle von Unternehmen und Verwaltung bietet die Digitalisierung überdies neue Chancen zum Bürokratieabbau. Hierzu wollen wir E‑Government Ansätze weiter verbessern und ausbauen.

    Die AfD stellt fest:

    Nur mit einer umfassenden Digitalisierung wird die Verwaltung die Herausforderungen der Zukunft vor dem Hintergrund der demografischen Rahmenbedingungen, der veränderten Kommunikationsgewohnheiten der Bürger und der verfassungsmäßigen „Schuldenbremse” meistern. Die von der Landesregierung in Mainz kürzlich beschlossene Einführung der elektronischen Akte ist nicht ausreichend und kann nur ein erster Schritt sein. Eine generelle Beschleunigung der Verwaltungsverfahren ist notwendig, auch um den Wirtschaftsstandort Rheinland-Pfalz weiter zu stärken.

    Hierzu soll es für Bürgerbegehren…

    bei entsprechenden technischen Voraussetzungen ermöglicht werden, online Unterschriften zu sammeln. [Die AfD will sich] über formale Verfahren hinaus ganz allgemein für mehr Transparenz der politischen Prozesse und Themen, bessere Information der Bürger und intensive Diskussion mit den Bürgern schon im Vorfeld von Entscheidungen einsetzen. Dabei sollten insbesondere interaktive Verfahren und die neuen Medien genutzt werden.

    Die FDP setzt auf ein…

    funktionierendes E‑Government-System, damit der Bürger Leistungen von zu Hause aus in Anspruch nehmen kann.

    Die Linken erklären nur Gemeinplätze:

    Die Digitalisierung des Lebens ist ein fundamentaler Baustein für die Zukunft unseres Landes. Private und geschäftliche Beziehungen werden heute zu großen Teilen über das Internet gepflegt.

    Foto: CC-NY-NC D. Clow Maryland (flickr)Foto: D. Clow Maryland (flickr; CC BY-NC 2.0)

    Infrastruktur

    Alle sechs Parteien fordern den Ausbau der Netzinfrastruktur. SPD, Grüne und Linke sprechen sich zudem für freie WLAN-Netze aus.

    Breitbandausbau / Netzausbau

    Die SPD unterstützt das Ausbauziel der Bundesregierung, bis 2018 flächendeckend 50MBit/s bereitzustellen, und will weiter zur Glasfaser:

    In Zukunft werden aber noch größere Bandbreiten benötigt. Industrie 4.0 oder auch Telearbeit von zu Hause, Video- und Streaming-Angebote erfordern immer höhere Datenmengen. Deshalb hat die Landesregierung eine 300-Mbit/s‑Studie in Auftrag gegeben, deren Ergebnisse und Handlungsempfehlungen jetzt vorliegen. Wir werden den Weg in die Gigabit-Gesellschaft konsequent weiter beschreiten. Dafür ist ein kompletter Netzinfrastrukturwechsel notwendig. Wir müssen weg von der Kupferleitung, hin zur Glasfaser. Dies kann vor dem Hintergrund der Kosten nur schrittweise und bedarfsorientiert erfolgen. Klar ist aber auch: Wollen wir den Netzinfrastrukturwechsel angehen, müssen wir in den nächsten zehn bis 15 Jahren weiter jährlich Landesmittel im mehrstelligen Millionenbereich zur Verfügung stellen und bestehende Fördermöglichkeiten konsequent nutzen.

    Mit der CDU wird neben dem Ausbauziel…

    • in Wohngebieten, an Bildungseinrichtungen und in Gewerbegebieten flächendeckend Glasfaserleitungen mit höchsten Bandbreiten zur Verfügung gestellt.
    • durch den Ausbau von Glasfaser bis zu den Kabelverzweigungen, den Einsatz von Vectoring, die Bereitstellung von modernen Funktechnologien (UMTS-HSDPA/LTE), also mit Hilfe eines Technologiemixes, der Breitbandausbau den nötigen Schub erhalten.
    • in weniger dicht besiedelten Regionen, in Ergänzung zur kabelgebundenen Lösung leistungsfähige Funklösungen auf der Basis des neuen 5‑G Standards erprobt werden. Funklösungen werden bereits in vielen Ländern angewendet und sind deutlich günstiger als kilometerlange Glasfaserkabel.
    • in diesem Zusammenhang mehrere Modellregionen geben, in denen dieser neue Standard flächendeckend realisiert wird. Das soll in Zusammenarbeit mit rheinland-pfälzischen Unternehmen geschehen.

    Zur Finanzierung will die CDU auch weitere Modelle prüfen:

    • Profit-Sharing-Modell: Dabei wird eine entsprechende Infrastruktur gemeinsam von Telekommunikationsanbietern, Tiefbauunternehmen und Energieversorgern aufgebaut und betrieben. Die erwirtschafteten Gewinne werden anteilsmäßig an die Beteiligten ausgezahlt.
    • Betreibermodell: Dabei treten die Kommunen – mit Unterstützung von Bund und Land – bei der Schaffung einer erforderlichen Infrastruktur in Vorleistung und refinanzieren die getätigten Investitionen durch die Vermietung des Netzes an interessierte Telekommunikationsanbieter.
    • „Public Private Partnership“
    • Europäische Förderprojekte und Richtlinien: Rheinland-Pfalz muss auch die Investitionsmöglichkeiten im Bereich digitale Infrastruktur nutzen, die sich mit dem Europäischen Fonds für Strategische Investitionen („Juncker-Plan“) ergeben.

    Die Grünen unterstützen das Ausbauziel der Bundesregierung und erklären:

    In den vergangenen Jahren haben wir deshalb das vom Land bereitgestellte Geld für den Ausbau von Breitbandanschlüssen mehr als verdoppelt und konnten die Grundversorgung deutlich verbessern. […] Auch wenn auf diesem Weg zunächst ein Mix aus verschiedenen Technologien zum Einsatz kommen wird, ist unser langfristiges Ziel, dass der flächendeckende Glasfaserausbau bis zum Gebäude (fibre to the building) so normal wird wie ein Stromanschluss.

    Auch die AfD bekennt sich zum Ausbau und nennt Gründe:

    Der Ausbau des Breitbandnetzes ist eine wirksame Infrastrukturmaßnahme für Stadt und Land. Durch einen flächendeckenden, zuverlässigen und sicheren Internetzugang in den ländlichen Räumen werden auch verkehrsmäßig abgelegene Standorte attraktiver für Gewerbebetriebe und als Wohnorte. Darüber hinaus ist diese Vernetzung Voraussetzung für moderne Heimarbeitsplätze auf dem Lande und für die Verbesserung des Bildungsangebotes.

    Die FDP fordert die Bundesregierung auf, die zum Ausbau erforderlichen Mittel bereitzustellen:

    Bei geschätzten Ausbaukosten von bis über 90 Mrd. Euro (FTTH-Ausbau) muss das Ziel darin bestehen, einen möglichst großen Anteil über markt-getriebene Prozesse aufzubringen. Für die Erschließung der strukturschwachen Regionen, die auf diesem Wege nicht erreicht werden können, ist erforderlich, die Erlöse des Bundes aus der Versteigerung der Übertragungsfrequenzen vollständig zu nutzen. Bei dem Ausbau der Breiband-Infrastruktur ist der Wettbewerb im Telekommunikationsmarkt zu erhalten und zu fördern. Sollte die Zahl der DVB‑T Haushalte weiter sinken und der Umstieg auf DVB-T2 vom Zuschauer nicht angenommen werden, sollte der terrestrische Verbreitungsweg für TV eingestellt werden und die Frequenzen vielmehr langfristig für mobile Breitbanddienste (Internet) zur Verfügung gestellt werden.

    Die Linke warnt beim Ausbau vor gewinnorientierten Unternehmen. Sie fordert eine…

    leistungsfähige Versorgung des Landes mit Breitbandnetzen […] und damit sowohl Handwerk und Gewerbe als auch privaten Nutzern den Zugang zu den Informationstechnologien zu ermöglichen. […] Dabei darf der Breitbandausbau nicht alleine gewinnorientierten Unternehmen überlassen werden, denn sonst bleiben dünn besiedelte Gebiete mit niedrigen Renditeaussichten dauerhaft ohne ausreichende Internetversorgung.

    Freies WLAN / Netzneutralität

    Die SPD

    verfolgt eine Änderung des Telemediengesetzes mit dem Ziel, die Störerhaftung abzuschaffen. Im Land wollen wir den ersten Schritt tun und für mehr freies WLAN sorgen. Dies unterstützt im Besonderen den Tourismus und die Feriengäste. Viele Städte verfügen schon über Free-WiFi-Zonen. Die SPD wird als ersten Schritt ein kommunales Programm für kleinere Gemeinden starten: 1.000 freie WLAN-Hotspot – in 1.000 Kommunen. Wir werden darüber hinaus konsequent prüfen, wo öffentliche Einrichtungen und Behörden WLAN-Hotspots zur Verfügung stellen können.

    Die Linke geht es gemäßigter an, fordert aber auch freies Internet für Auszubildende:

    Auch die Verbreitung von offenen und freien WLAN-Zugängen wollen wir fördern. Daher will DIE ­LINKE in Landesbehörden freie WLAN-Netze einrichten. […] [Sie fordert] kostenlose Zugangsmöglichkeiten für alle jungen Menschen zum Internet im Rahmen der Ausbildung.

    Die Grünen setzen sich außerdem für die Netzneutralität ein:

    Die Gleichbehandlung von Daten im Sinne der Netzneutralität ist für uns ein wichtiges Ziel. Wir wollen freie, öffentlich zugängliche Internetzugänge fördern und uns auf Bundesebene dafür einsetzen, dass diese rechtssicher genutzt und betrieben werden können. Die Freifunk-Initiativen im Land wollen wir bei ihrer Arbeit für frei zugängliche Netze unterstützen. […] Zur Erweiterung der Teilhabemöglichkeiten von Schülerinnen und Schülern gehört, dass sie an allen Schulen kostenlose Internetzugänge nutzen können.

    Kein Wort zu freiem WLAN oder Netzneutralität kommt von CDU, AfD und FDP.

    Foto: CC-BY-SA Boegh (Flickr)Foto: Boegh (flickr; CC BY-SA 2.0)

    Digitale Zukunft / Freie Software

    Mit Blick auf die Zukunft stellt die SPD fest:

    In einem Netzwerk mit den Wirtschaftsverbänden und den wissenschaftlichen Einrichtungen werden wir die vorhandenen Technologiezentren des Landes schwerpunktbezogen ausbauen. Mit dem Aufbau eines landesweiten Kompetenzzentrums „Smart Services“ für produktionsnahe Dienstleistungen zur Digitalisierung und eines landesweiten Netzwerks „Handel Digital“ schaffen wir Angebote für mittelständische Handelsunternehmen und Einzelhändler für die Herausforderung der digitalen Wirtschaft. […] Wir stehen dafür, dass Rheinland-Pfalz Innovationsstandort bleibt und für die junge, internetaffine Gründerszene noch attraktiver wird („Start-up-Land“).

    Im Bereich der Arbeitswelt will die SPD…

    die Chancen der Digitalisierung für gute Arbeit nutzen und drohende Risiken wie die Entgrenzung von Arbeit klar benennen und ihnen entgegentreten. Deshalb werden wir in einem Handlungsprogramm „Digitale Arbeit“ regional und branchenspezifische Entwicklungsziele schaffen. Hier gilt besonders: Wir suchen den Schulterschluss mit den Gewerkschaften, um zu minimieren und Chancen zu nutzen. Unser Ziel ist, dass auch die Digitalisierung mithilft, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

    Weitere Digital-Themen aus dem SPD-Wahlprogramm:

    Seniorinnen und Senioren sollen am digitalen Wandel aktiv teilhaben können. Deswegen fördern wir weiterhin Projekte wie etwa „Silver Surfer“, die den Älteren das erforderliche Rüstzeug für (ihren sicheren Weg durch) das Internet vermitteln. […] Patienten mit chronischen Erkrankungen können mittels digitaler Technik ärztlich rund um die Uhr betreut werden, je nach Erfordernis. Die SPD hat dies im Projekt „Digitale Dörfer“ (englisch: „smart rural area“) und mit wissenschaftlicher Begleitung auf den Weg gebracht.

    Laut CDU brauchen wir…

    einen „Chief Information Officer“ für das Land Rheinland-Pfalz, einen IT-Beauftragten, der seinen Titel verdient, mit Sachverstand ausübt, sich darauf konzentrieren kann und mit den nötigen sachlichen und personellen Mitteln hierfür ausgestattet ist. […] Darüber hinaus fördern wir Start-Ups durch den Ausweisen und Aufbau von Gewerbeflächen und Start-Up-Zentren im Umfeld von Universitäten. […] Des Weiteren wollen wir die anwendungsorientierte Forschung stärken. Hierfür bedarf es zum einen der regelmäßigen Aus- und Weiterbildung und zum anderen einen damit einhergehenden Ausbau der Medienkompetenz des Hochschulpersonals sowie der Lehrerinnen und Lehrer, die an den Schulen, den Einsatz von digitalen Medien im Unterricht vermitteln.

    Im Gesundheitsbereich soll…

    durch den Einsatz von modernen Kommunikationsmitteln, durch Telemedizin oder Lösungen […] eine zentralisierte Spezialversorgung den Menschen in dünner besiedelten Teilen des Landes unmittelbar zur Verfügung stehen. […] Eine umfassende Vernetzung von Patientendaten bietet wichtige Synergien, ist jedoch gleichfalls mit datenschutzrechtlichen Risiken verbunden. […] Elektronische Patientenakten in der alleinigen Verfügungsgewalt der Versicherten sichern die notwendigen Informationen über den Lebenszyklus – von den ersten Vorsorgeuntersuchungen bis hin zur altersbedingten Pflege – und können vom Inhaber der Akte jedem Behandler verfügbar gemacht werden, unabhängig von Ort und Zeit.

    Die Grünen wollen…

    die Umstellung auf digitale Lernmittel begleiten. Die Digitalisierung soll für alle Schülerinnen und Schüler offen sein und sich nicht auf kommerzielle Angebote beschränken. Digitale Lernmittel sollen interaktiv sein.

    Sie fordern – als einzige der Parteien – den vermehrten Einsatz von Freier Software und eine längere Speicherdauer in öffentlich-rechtlichen Mediatheken:

    Um unabhängig von großen Softwareherstellern zu werden, wollen wir in der öffentlichen Verwaltung verstärkt auf freie und offene Software (Open Source Software) setzen. Insbesondere an Schulen wollen wir eine konsequentere Umstellung von kommerzieller auf freie Software. Damit ermöglichen wir Schülerinnen und Schülern auch eine Vertiefung des Unterrichtsstoffes zu Hause, ohne dass sie hierfür teure Lizenzen erwerben müssen. […] Die Pflicht, öffentlich-rechtliche Angebote nach kurzer Zeit wieder aus dem Online-Angebot zu löschen, führt dies jedoch ad absurdum. Wir wollen das 7‑Tage-Limit für öffentlich-rechtliche Angebote im Netz abschaffen.

    Laut AfD-Wahlprogramm sollen…

    bessere Rahmenbedingungen für innovative Gründer und Unternehmen geschaffen werden, beispielsweise durch kompetente Gründerberatung und gezielte Förderprogramme für erfolgversprechende Neuerungen.

    Die FDP setzt sich risikofreudig dafür ein,…

    dass in allen Schulen die Nutzung moderner Kommunikations- und Medientechnologien fächerübergreifend intensiver als bisher gelehrt wird. […] Die Gesellschaft muss den Wert und die Notwendigkeit technologischer Entwicklungen stärker thematisieren, angefangen im frühkindlichen Bereich, über die stärkere Förderung der mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächer an den Schulen bis zur stärkeren Zusammenarbeit der Schulen und Hochschulen mit den Unternehmen. Technologische Entwicklungen werden zu häufig zunächst als Risiken wahrgenommen und durch überzogene Regulierung behindert. Es gilt aber, technologische Entwicklungen zunächst als Chance zu begreifen.

    Auch für die Bereiche „Start-Ups“ und „eHealth“ liefert sie Vorschläge:

    Ziel ist, die technologische Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in Rheinland-Pfalz zu erhalten und weiter auszubauen. Dazu sind in den technologischen Zukunftsfeldern Technologiecluster als institutionalisierte Austauschplattform für Unternehmen einzurichten bzw. zu intensivieren. Das Ziel der Wirtschaftspolitik in Rheinland-Pfalz muss es zukünftig sein, die Gründungsdynamik erheblich zu verstärken und die Wirtschaft für das digitale Zeitalter fit zu machen. […] Vereinfachung von Gründungen durch Schaffung einer One-Stop-Agency. Gründer brauchen für alle Fragen und Formalien eine Anlaufstelle. […] Die neuen technischen Möglichkeiten bringen mehr Zeit für die Pflegekräfte und helfen, Missverständnisse zu vermeiden, die zu einer Gefährdung der Gesundheit führen könnten. Beim Einsatz neuer Medien muss der Datenschutz für die Patienten gewährleistet bleiben.

    Mit der Linken soll der…

    offene Austausch von digitalen Lehr- und Lernmitteln nach »Open-Educational-Ressources«-Standards […] sicher­gestellt werden.

    Foto: CC-BY-NC-SA Netzpolitik.orgFoto: netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0)

    Sicherheitspolitik im Netz / Datenschutz

    Die SPD gibt sich kämpferisch – auch wenn sie im Bundesrat nicht für einen Vermittlungsausschuss zur Vorratsdatenspeicherung votiert hat.

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat für die SPD einen hohen Stellenwert. […] Besonders schutzbedürftig sind hier Kinder, Jugendliche und die Daten der Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Freiheit des Einzelnen, sich in der digitalen Welt frei zu bewegen und dabei möglichst selbstbestimmt über seine Daten zu verfügen, muss durch wirksame Schutzmechanismen und deren effektive Durchsetzung gesichert werden.

    Zur Vereinbarkeit von Datenschutz und der Vorratsdatenspeicherung stellt die CDU fest:

    Datenschutz genießt in Zeiten der Digitalisierung hohe Priorität. Deswegen ist es auch richtig, dass der Bundestag jetzt die Vorratsdatenspeicherung beschlossen hat. […] Um insbesondere rassistische und fremdenfeindliche Kommentare in sozialen Medien wie Facebook besser bekämpfen zu können, fordern wir neben einer ausreichenden Ausstattung der Strafverfolgungsbehörden die Speicherpflicht der Verkehrsdaten bei Straftaten der Volksverhetzung.

    Auch „Cyber“ darf nicht fehlen:

    Von zentraler Bedeutung bei allen Überlegungen im Digitalisierungssektor ist die Sicherheit. Durch die Erweiterung der personellen und technischen Ausstattung bei Polizei und Staatsanwaltschaften wollen wir die Unternehmen vor CyberCrime, insbesondere vor Wirtschaftsspionage, schützen. Aber auch Privatpersonen werden wir durch den Schutz von kritischer Infrastruktur – etwa Krankenhäuser, Wasserwerke, Energieversorger, ÖPNV – absichern und diese konsequent ausbauen. […] Um den mit der zunehmenden Digitalisierung einhergehenden neuen Deliktsformen besser gerecht zu werden, werden wir die Ermittlungskapazitäten auch in der „Landeszentralstelle CyberCrime“ verstärken.

    Für die Grünen

    stellen Datenschutz und Datensicherheit jedoch keine Hindernisse, sondern Chancen und Voraussetzungen von Innovation, Wohlstand und Sicherheit dar.

    Sie haben zwar mit der SPD nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung votiert (gemeinsame Stimmabgabe im Bundesrat), erklären jedoch:

    Das Instrument der Vorratsdatenspeicherung lehnen wir ab. […] Eine unbegründete Speicherung personenbezogener Daten lehnen wir strikt ab. Internetsperrlisten und dem Aufbau einer umfassenden Sperrinfrastruktur erteilen wir eine klare Absage, da sie rechtsstaatlich und technisch unverantwortlich sind. Wirkungslose sowie die Rechte der Bürgerinnen und Bürger übermäßig einschränkende Eingriffsbefugnisse wie die Online-Durchsuchung und die Telekommunikationsüberwachung wollen wir zurücknehmen.

    Für die FDP ist es nicht akzeptabel,…

    dass der Staat die Kommunikation seiner Bürger überwacht und belauscht. Gerade die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – von der Kfz-Kennzeichenerfassung bis zur Vorratsdatenspeicherung – ist Beleg für die stets präsente Datensammelwut des Staates und für das nicht immer erfolgreiche Eintreten der Parlamente für den Datenschutz. Dabei sind Datenschutz und Innere Sicherheit keine Gegensätze. Um Verstöße gegen den Datenschutz kompetenter und konsequenter verfolgen und bestrafen zu können, sollen bei den Staatsanwaltschaften Zentralstellen für Datenschutzverstöße (für Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten) eingerichtet werden und bei den Gerichten eine Konzentration der Zuständigkeit erfolgen, ergänzt um geeignete Fortbildungsangebote. Dadurch kann Spezialwissen zur Bearbeitung der immer komplexer werdenden Materie gebündelt und eine einheitliche Rechtsprechung gewährleistet werden.

    Doch nicht nur der Staat überwache und belausche:

    Bei der Videoüberwachung des öffentlichen Raumes sind es inzwischen hauptsächlich Private und nicht mehr staatliche Stellen, die unsere Persönlichkeitsrechte einschränken. Die rasanten technischen Entwicklungen im Bereich der elektronischen Kommunikation haben uns vor Augen geführt, dass auch der Arbeitgeber, der internationale IT-Konzern oder der Telekommunikationsdienstleister zum „Datenkraken“ werden kann, insbesondere wenn Daten verknüpft werden. Diese können sich zwar ihrerseits zurecht auf die Freiheit wirtschaftlicher Betätigung berufen, gefährden die Persönlichkeitsrechte der Verbraucher aber zumindest ebenso intensiv wie staatliche Behörden: Hier droht der „Supergau des Datenschutzes“.

    Aufgabe der Politik sei es…

    für eine tragfähige Abgrenzung der Freiheitsbereiche zu sorgen. Es geht nicht an, dass Daten eines Menschen ohne sein Wissen und Wollen beliebig zu den unterschiedlichsten Zwecken gespeichert, genutzt und verknüpft werden und der Bürger dadurch für den Staat oder Private zum „gläsernen Menschen“ wird. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, durch verständliche, rechtsstaatlich einwandfreie und vor allem praktikable Vorgaben den Umgang mit persönlichen Daten zu regeln. […] Für einige Bereiche – etwa der Verfolgung von Kriminalität im Internet – sind zentrale Kompetenz-Cluster ratsam, die über Spezialisten verfügen und die einen Überblick über die aktuellen Ermittlungsverfahren im Land haben.

    Auch die Linke spricht sich gegen Vorratsdatenspeicherung aus:

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist nicht der Aushöhlung durch Landesgesetze und Rechtsverordnungen preiszugeben. […] Um auch in Zukunft das Internet als freien Raum gestalten zu können, lehnt DIE ­LINKE den weiteren Ausbau der staatlichen Überwachungsinfrastruktur ab. Wir wollen den Schutz privater Daten sicherstellen […]. Kinder und Jugendliche sind vor Rechtsextremismus, Rassismus, Hetz- und Hassschriften sowie vor Konsumterror und Pornografisierung im Internet und in den so­ genannten sozialen Netzwerken zu schützen.

    Die AfD äußert sich im Wahlprogramm nicht zu diesem Themenfeld.

    Foto: CC-BY-ND Konrad LembckeFoto: Konrad Lembcke (flickr; CC BY-ND 2.0)

    Grund- und Bürgerrechte / Polizei und Geheimdienste

    Wir verfolgen auch die Entwicklungen im Bereich Grund- und Bürgerrechte, nicht nur im Netz. Was sagen die Parteiprogramme zur wirksamen Kontrolle der Polizei? Zur Kontrolle von Geheimdiensten wie dem Verfassungsschutz?

    Polizei und Videoüberwachung

    Die SPD spricht sich für Body-Cams aus, stellt aber nicht klar, wer über deren Aufzeichnungen verfügen wird:

    Mit Sorge sehen wir, dass die Gewalt gegen Polizistinnen und Polizisten zunimmt. Deshalb wurden Schutzausstattung, Bewaffnung und Einsatztrainings optimiert. In einem Pilotversuch werden sogenannte Bodycams eingesetzt, um der steigenden Gewalt gegen Einsatzkräfte der Polizei entgegenzuwirken.

    Der CDU reicht es:

    Wir werden Schluss machen mit einem strukturellen Misstrauen gegenüber der Polizei. Sie werden mit Nummern markiert. Mittlerweile gibt es zudem eine Beschwerdestelle gegen Polizisten. Wir Christdemokraten hingegen stehen für Respekt und Rückendeckung für unsere Polizei, für diejenigen, die jeden Tag ihren anspruchsvollen, aufreibenden und mitunter gefährlichen Dienst tun. Wir schaffen die Kennzeichnung der Polizisten mit Nummern ab.

    Laut CDU brauchen wir eine „brennpunktorientierte sichtbare Videoüberwachung“ und Polizisten sollen mit Body-Cams ausgestattet werden – unkonkret wie bei der SPD –

    das gibt ihnen die Sicherheit, ihr einwandfreies Verhalten nachweisen zu können. Wir wollen einen eigenen Straftatbestand für Angriffe auf Polizisten und Rettungskräfte schaffen. Zudem wollen wir eine „Anti-Gewalt-Strategie“ für den Öffentlichen Dienst entwickeln. […] Wir halten daher unsere Forderung aufrecht, zur Förderung der Transparenz und der Vereinheitlichung der Strafverfolgungsentscheidungen bei allen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate zur Verfolgung von Straftaten gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einzurichten.

    Die Grünen lehnen eine „anlasslose Videoüberwachung“ ab:

    Auch in Zeiten der Angst vor besonderen Bedrohungen muss der Staat einen wirksamen Schutz bieten, ohne die Bürgerrechte zu beschneiden und Freiheitsrechte immer weiter einzuschränken. Auch deshalb gilt für uns der Grundsatz: Prävention ist besser als Repression.

    Sie sind auch froh,…

    dass durch eine erweiterte Kennzeichnungspflicht in allen Einsatzlagen das Verhalten einzelner Polizistinnen und Polizisten aufgeklärt werden kann. Rheinland-Pfalz ist zudem, ebenfalls auf GRÜNE Initiative, das erste Bundesland, das einen Beauftragten für die Landespolizei eingesetzt hat. Gegen den Widerstand der Opposition, jedoch am Ende auch mit Unterstützung der Gewerkschaft der Polizei, haben Bürgerinnen und Bürger wie auch Polizistinnen und Polizisten einen Ansprechpartner, wenn es darum geht, mögliches Fehlverhalten oder Anliegen und Missstände im Zusammenhang mit der Polizeiarbeit vorzutragen.

    Die AfD

    fordert die Einführung eines Mindeststrafmaßes von einem Jahr bei tätlichen Angriffen gegen Polizei und Rettungskräfte.

    Auch solle es mehr „Ehrlichkeit“ in Kriminalitätsstatistiken geben:

    Um realistische Bewertungen der Kriminalitätsentwicklung und von Täterprofilen zu gewährleisten und daraus erfolgreiche Bekämpfungsmaßnahmen abzuleiten, sind umfassende und ehrliche Angaben zu Tat und Tätern in der Kriminalstatistik notwendig. Die AfD erkennt das Recht der Bürger an, über Verbrechensentwicklungen ohne politische influssnahme statistisch korrekt und hinreichend informiert zu werden.

    Die Linke will ein…

    Verbot von Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen, bei Versammlungen und Demonstrationen. [Und stattdessen:] mehr Personal bei Polizei und kommunalen Ordnungsdiensten, um gesellschaftlich notwendige öffentliche Ordnung und Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

    Nötig sei auch…

    die Gewährleistung unabhängiger, umfassender, unmittelbarer und unparteiischer Untersuchungen, wenn Polizisten Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden.

    Die FDP äußert sich nach dem Plädoyer für Freiheitsrechte nur zu Personal- und Ausstattungsfragen beim Thema Polizei.

    Geheimdienste

    Für die SPD ist der Verfassungsschutz…

    ein wichtiges Instrument im Kampf gegen politisch und religiös motivierten Extremismus und Terrorismus. Wir werden die gesetzlichen Grundlagen modernisieren und dabei auch den Einsatz von V‑Leuten normieren sowie die parlamentarische Kontrolle unterstützen.

    Die CDU bekennt sich…

    zur Notwendigkeit nachrichtendienstlicher Maßnahmen zur Erkennung von Gefahren für die freiheitliche-demokratische Grundordnung. Der Ausgleich zwischen den Freiheitsrechten der Bürger, aber auch ihrem Recht auf Sicherheit, muss immer wieder neu gefunden werden.

    Die Grünen hingegen fordern…

    eine umfassende, tief greifende Reform des rheinland-pfälzischen Landesverfassungsschutzes. Wir wollen die Aufgaben des Verfassungsschutzes reduzieren: Wir wollen erreichen, dass das Sammeln von Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen zukünftig nicht in einem Geheimdienst, sondern in einer transparent arbeitenden öffentlichen Stelle erfolgt. Dadurch wird diese Arbeit nachvollziehbarer und es wird klarer, warum was dokumentiert wird.

    Dazu brauche es auch eine effektive parlamentarische Kontrolle:

    Die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) soll daher künftig durch eine hauptamtliche Geschäftsstelle mit Fachleuten aus dem rechtlichen und dem IT-Bereich in ihrer Arbeit unterstützt werden. Die bereits bestehenden Kompetenzen der Kontrollkommission wie das Recht auf Einsicht in Akten und Dateien sowie das Betretungsrecht für die Räume des Verfassungsschutzes sollen erhalten bleiben. Die Kommission soll dem Landtag künftig einmal jährlich in Form eines Berichts Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen.

    V‑Leute seien problematisch, aber…

    Nur in besonders begründeten Fällen soll künftig der Einsatz von V‑Leuten möglich sein, wenn die für den Verfassungsschutz zuständige Parlamentarische Kontrollkommission hierzu die Genehmigung erteilt. Als Teil der Vorbereitung der Verfassungsschutzreform soll in Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz- und Informationsfreiheit eine Arbeitsgruppe eingesetzt werden, die sämtliche personenbezogenen Datenbestände des Landesverfassungsschutzes überprüft.

    Mit Blick auf den Verfassungsschutz stellt die FDP fest:

    Aufgaben und Handeln der Mitarbeiter müssen einer gewissenhaften demokratischen Kontrolle unterliegen. Der Einsatz von Spitzeln, den so genannten V‑Leuten, ist genau zu regeln und ebenfalls durch die Parlamentarische Kontrollkommission zu überprüfen. Die Freien Demokraten fordern, das rheinland-pfälzische Landesverfassungsschutzgesetz entsprechend zu ändern, um Auswüchse, wie sie im Rahmen der NSU-Aufarbeitung bekannt geworden sind, zu verhindern.

    Die Linke fordert…

    die Auflösung der Verfassungsschutzbehörde, stattdessen den Aufbau einer Landesstelle für Demokratie und Bürgerrechte. […] V‑Leute wollen wir abschalten, Geheimdienste wie der Verfassungsschutz sollen nicht an Bildungseinrichtungen werben dürfen.

    Die AfD bezieht hierzu im Wahlprogramm nicht Stellung.

    Infografiken

    20160310-infografik-ltw-rlp-2016-3.001

    [Update 16:20 Uhr] Wir haben uns auf vielfachen Wunsch – ebenso wie bei Baden-Württemberg – auch das Wahlprogramm der Piratenpartei Rheinland-Pfalz angesehen und eine weitere Grafik hierzu erstellt.

    20160310-infografik-ltw-rlp-2016-piraten-3.001

    [/Update]

    10. März 2016 15
  • : Baden-Württemberg: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016
    Baden-Württemberg: Netzpolitischer Check der Wahlprogramme zur Landtagswahl 2016

    Welche Partei im „Ländle“ ist für Breitbandausbau, welche gegen Vorratsdatenspeicherung? Wer fordert eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten? Wer tritt für Netzneutralität ein? Welche Partei sagt, dass sie Open Source fördern will? Wer will ein richtiges Transparenzgesetz? Und wer will Mautdaten für die Polizei nutzen oder gar Merkmale wie „Migrationshintergrund“ in Kriminalstatistiken aufnehmen?

    Diese Fragen können wichtig für die Wahlentscheidung sein. Wir haben uns die Wahlprogramme aller Parteien genauer angesehen, die entweder bereits im Landtag in Baden-Württemberg vertreten sind oder in den Umfragen der letzten zwei Monate im Schnitt mindestens bei drei Prozent liegen. Schwerpunkte beim Parteiencheck waren die Themen Netzpolitik, Grund- und Bürgerrechte, Polizei und Geheimdienste.

    Die Landtagswahl in Baden-Württemberg findet am 13. März statt. Dieser Artikel ist Teil einer Serie: Die anderen Analysen beschäftigen sich mit Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt.

    2016-03-infografik-checkliste-ltw-bw-2016-7

    Die vollständigen Wahlprogramme zum Download (jeweils PDF):

    Übersicht über die Kategorien

    Foto: CC-BY-NC-ND RvMWillich (Flickr)Foto: RvMWillich (flickr; CC BY-NC-ND 2.0)

    Transparenz / Informationsfreiheit / Open Data / eGovernment

    Die CDU vertritt die Position:

    Transparenz von Verwaltungshandeln erhöhen, indem möglichst viele Daten, die ohnehin vorliegen und keine schutzwürdigen Interessen tangieren, in offenen, maschinenlesbaren Formaten öffentlich zur Verfügung gestellt werden (‚Open Data‘).

    Die regierenden Grünen, haben in ihrer Regierungszeit ein viel kritisiertes Informationsfreiheitsgesetz verabschiedet und wollen in Zukunft Geo-Daten der Landesbehörden als Open-Data-Portal für alle online veröffentlichen, darüber hinaus werde ein gemeinsames Open-Data-Portal von Land und Kommunen angestrebt. Hinsichtlich des Informationsfreiheitsgesetzes steht im Wahlprogramm:

    Wir werden es in den nächsten Jahren gezielt weiterentwickeln, insbesondere durch eine weitere Stärkung der aktiven Veröffentlichungspflicht der Verwaltungen.

    Zudem sagen die Grünen:

    […] setzen wir uns für die Einführung eines öffentlich einsehbaren Lobbyregisters ein, in das sich alle eintragen müssen, die als Interessenvertreter*innen von Landtag und Landesregierung gehört werden wollen.

    Die SPD stellt in ihrem Wahlprogramm rückblickend fest:

    Wir haben die Verwaltung in Baden-Württemberg modernisiert und sowohl mehr „Open Government“ – also mehr Transparenz – als auch mehr „E‑Government“ – also eine moderne, digitale Kommunikation mit staatlichen Stellen – verwirklicht.

    Die FDP fordert im Wahlprogramm…

    …E‑Government und Open Data ausbauen: Durch Zugriffsmöglichkeiten für die Bürger wird Transparenz im staatlichen Regierungshandeln geschaffen. […] Behördenkommunikation ist zu verschlüsseln.

    Im Wahlprogramm der Linken steht:

    Wir fordern ein umfassendes und bürgerfreundliches Informations- und Transparenzgesetz nach dem Vorbild der Bundesländer Hamburg und Rheinland-Pfalz. Verfassungsschutz soll nicht ausgenommen sein aus dem IFG.

    Im Hinblick auf Wissen heißt es bei der Linken:

    Wissen, das mit Steuermitteln erarbeitet wurde, muss allen zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund setzen wir uns für verpflichtende Open-Access-Veröffentlichungen aller wissenschaftlichen Erkenntnisse nach dem Prinzip von Open Data ein.

    Keine Aussage zum Themenkomplex Transparenz, Informationsfreiheit, Open Data und E‑Government macht die AfD in ihrem Wahlprogramm.

    Foto: CC-NY-NC D. Clow Maryland (flickr)Foto: D. Clow Maryland (flickr; CC BY-NC 2.0)

    Infrastruktur: Breitbandausbau/Netzausbau / freies WLAN / Netzneutralität

    Breitbandausbau

    Die CDU will…

    …die flächendeckende Verfügbarkeit von Breitband

    und…

    …für einen Breitbandpakt 500 Millionen Euro zur Verfügung stellen.

    Die Grünen wollen mit den Erlösen der weiteren Privatisierung der Telekom…

    …den Ausbau der Breitbandversorgung auch dort forcieren, wo der Markt versagt.

    Die SPD strebt…

    …einen glasfaserkabel-gebundenen flächendeckenden Internet-Breitband-Ausbau von mindestens 100 Mbit/s an.

    Die FDP will…

    …für eine flächendeckende symmetrische Verfügbarkeit von Breitbandanschlüssen sorgen. […] Damit zeitnah alle Haushalte und Unternehmen über mind. 50 Mbit/s verfügen, wollen wir Mittel aus der geplanten Zukunftsoffensive nutzen, mit der insgesamt 1 Mrd. Euro aus der Landesstiftung in die Infrastruktur investiert werden soll.

    Die AfD schreibt:

    Die AfD lehnt Vectoring und die damit einhergehende Re-Monopolisierung des Internetzugangs ab. Die AfD fordert den Ausbau von Glasfaseranschlüssen unter Beibehaltung marktwirtschaftlicher Strukturen.

    Die Linke kombiniert als einzige Partei den Breitbandausbau mit einer sozialen Komponente:

    Das Land muss besonders einkommensschwachen Haushalten eine subventionierte Grundversorgung mit kostenlosem Breitband-Internet zur Verfügung stellen. […] Wir fordern deswegen einen öffentlich finanzierten Netzausbau, bei dem die Netze in öffentlichem Eigentum bleiben und von kommunalen Versorgern verwaltet werden. […] Teilhabe am Internet unabhängig vom Einkommen. Dafür wollen wir Anschlüsse und den Zugriff auf Zugangsgeräten ermöglichen. Der Internetzugang als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge muss in der Gemeindeordnung verankert werden.

    Freies WLAN

    Die CDU will…

    …die Bereitstellung von kostenlosen WLAN-Hotspots in möglichst vielen Städten und Gemeinden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln fördern.

    Die Grünen wollen…

    …freies WLAN in und um staatliche Einrichtungen […] Wir unterstützen Freifunk-Initiativen und fordern vom Bund die Abschaffung der Störerhaftung in diesem Bereich.

    Die SPD schreibt im Wahlprogramm:

    Weiter werden wir eine Bundesratsinitiative für Änderungen im Haftungsrecht starten, um Kommunen dabei zu unterstützen, offenes WLAN umzusetzen und Freifunk zu fördern.

    Die Linke will…

    …Netzausbau im Land, insbesondere von Hochgeschwindigkeitszugängen. Hierfür suchen wir die Kooperation mit Bürgerinitiativen wie z. B. FreiFunk.

    Die Parteien FDP und AfD äußern sich nicht zu WLAN in ihrem Wahlprogramm.

    Netzneutralität

    Die Grünen sagen:

    Für ein freies und demokratisches Internet ist die Gleichbehandlung aller Daten vorausgesetzt. Wir setzen uns deshalb für Netzneutralität und gegen ein „Zwei-Klassen-Internet“ ein.

    Die AfD sagt, dass Netzneutralität „wesentliches Bürgerrecht“ sei und fordert:

    Die AfD ist dafür, allen Nutzern Daten mit gleicher Übertragungspriorität zur Verfügung zu stellen. Eine Diskriminierung, z. B. über Bezahlmodelle für bestimmte Inhalte, lehnen wir ab.

    Die Linke will Netzneutralität sichern:

    Der diskriminierungsfreie Zugang bei der Übertragung von Daten im Internet muss gewährleistet werden. Festschreibung der Netzneutralität im Landesmediengesetz.

    CDU, SPD und FDP äußern sich nicht zum Thema Netzneutralität.

    Foto: CC-BY-SA Boegh (Flickr)Foto: Boegh (flickr; CC BY-SA 2.0)

    Digitale Zukunft / Freie Software

    In diesem Bereich will die CDU:

    - ein Landeszentrum zur Start-up-Förderung schaffen,
    – mehr Venture-Capital für Unternehmensgründungen bereitstellen,
    – Einrichtung eines Trendforschungszentrum.

    Die Grünen sagen:

    Wir wollen, dass freie, quelloffene Software, Formate und Standards gefördert werden.

    Die Linke will…

    …den Einsatz von Open-Source-Software und Open Access zu Informationen fördern.

    SPD, FDP und AfD äußern sich nicht zu diesem Themenkomplex in ihren Wahlprogramm.

    Foto: CC-BY-NC-SA Netzpolitik.orgFoto: netzpolitik.org (CC BY-NC-SA 3.0)

    Sicherheitspolitische Forderungen bezügl. Netz / Datenschutz

    Die CDU will die Vorratsdatenspeicherung ausweiten und sich…

    …beim Bund dafür einsetzen, dass zur Bekämpfung des bandenmäßigen Wohnungseinbruchs auf die Vorratsdatenspeicherung zugegriffen werden darf.

    Zudem will die CDU

    …das vorhandene automatische Kennzeichenlesesystem an Autobahnen nutzen und die Polizei mit moderner IT-Prognosesoftware ausstatten.

    Die von den Grünen angeführte Landesregierung hat im Bundesrat nicht gegen die Vorratsdatenspeicherung gestimmt. Im Wahlprogramm heißt es jedoch, man lehne…

    …die Vorratsdatenspeicherung entschieden ab. […] setzen wir uns für Anonymisierungs- und Pseudonymisierungstechniken und einen starken, einheitlichen europäischen Datenschutzrahmen ein.

    Die SPD schreibt in ihrem Wahlprogramm nichts zur Vorratsdatenspeicherung, sondern will…

    …modernste Technologien und Methoden wie das sogenannte „predictive policing“. Mit Hilfe der Software „precops“ (sic!) können die Beamtinnen und Beamten Einbrüchen besser vorbeugen und die Bürgerinnen und Bürger vor Schaden bewahren.

    Die FDP will…

    …gegen jede Form der Vorratsdatenspeicherung, insbesondere bei Telekommunikations‑, Maut- und Fluggastdaten eintreten.

    Die AfD fordert unter anderem eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf E‑Mails:

    Bei der Bekämpfung dieser ausländischen Banden kommt […] der Nutzung aller verfügbarer Daten eine wesentliche Rolle zu. Dazu muss die Gesetzgebung entsprechend angepasst werden, wobei auf den Datenschutz der rechtstreuen Bürger Rücksicht zu nehmen ist […] Dazu gehört, dass Daten von Verdächtigen, jedoch nur mit Richterbeschluss, über einen längeren Zeitraum, z. B. auch bei den privaten Telefon- und Internetfirmen, gespeichert werden können, um im Einzelfall und unter Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze – wie dem Richtervorbehalt – für Ermittlungszwecke verwendet zu werden. Bei der Datenspeicherung werden bei den Providern Informationen darüber aufbewahrt, wer wann mit wem telefoniert oder E‑Mails geschrieben hat. Mit den erfassten Daten können Täterstrukturen erkannt, Bewegungsprofile erstellt und Beweismittel länger erhoben werden. Datenschutz darf kein Täterschutz sein.
    […] Der Staat darf auf die Daten seiner Bürger nur zugreifen, wenn es um den Erhalt von Freiheit und Sicherheit geht und selbst dann nur unter Richtervorbehalt sowie unter strengster Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots.

    Zudem sollen laut Wahlprogramm der AfD Jugenschutzkennzeichnungen im Netz Pflicht werden und…

    …Verkehrsüberwachungsdaten (Maut, Verkehrsflussdaten usw.) sollen unter Richtervorbehalt zur Verbrechensaufklärung genutzt werden können.

    Die Linke lehnt die Vorratsdatenspeicherung ab und sagt:

    Entwicklung von Verschlüsselungstechnologie wollen wir fördern. Die Strafbarkeit der Nutzung von Verschlüsselungstechnologie lehnen wir ab. Das Betreiben von Tor-Exit-Nodes durch oder an Universitäten oder durch Privatpersonen darf nicht strafbar sein. […] Baden-Württemberg muss sich klar gegen die Vorratsdatenspeicherung und andere Formen von Überwachung aussprechen. Hierfür soll Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht werden. Wir fordern das Recht auf Anonymität. […] Zensurversuche und Überwachungsinstrumente wie die Vorratsdatenspeicherung oder eine Kennzeichnungspflicht für Webseiten lehnen wir entschieden ab.

    Foto: CC-BY-ND Konrad LembckeFoto: Konrad Lembcke (flickr, CC BY-ND 2.0)

    Grund- und Bürgerrechte / Polizei und Geheimdienste

    Die CDU will:

    [sich] dafür einsetzen, dass ein eigener Straftatbestand für Gewalt gegen Polizeibeamte sowie Angehörige von Feuerwehr und Rettungsdiensten geschaffen wird [Schutzparagraf 112] […] die von Grün-Rot geplante Kennzeichnungspflicht [von Polizisten] verhindern, […] durch den Einsatz von Body-Cams den Schutz unserer Polizeibeamten verbessern. […] das Landesamt für Verfassungsschutz operativ und personell so ausstatten, dass es schlagkräftig bleibt, […] am Einsatz von Vertrauenspersonen (V‑Leute) festhalten.

    Die Grünen wollen in Sachen Polizei, nachdem die im Koalitionsvertrag vereinbarte Kennzeichnungspflicht nicht umgesetzt wurde, die…

    …Einrichtung eines unabhängigen Bürgerbeauftragten beim Landtag. Dazu zählen insbesondere auch Anregungen zur Arbeit der Landespolizei oder Beschwerden über polizeiliches Fehlverhalten. […] In der nächsten Legislaturperiode werden wir deshalb eine individualisierte und anonymisierte Kennzeichnung der Polizei bei Demonstrationen und Großlagen einführen.

    Zudem soll laut Wahlprogramm der Grünen „ein bürgerfreundliches Versammlungsgesetz für Baden-Württemberg“ verabschiedet und die Bannmeile um den Landtag aufgehoben werden. In Sachen Verfassungsschutz wollen die Grünen „auf V‑Leute weitestgehend verzichten“ und streben an, …

    …dass der Verfassungsschutz auf der Basis einer umfassenden Aufgabenkritik von Grund auf neu aufgestellt wird. Die Arbeit des Verfassungsschutzes muss sich künftig auf gewaltorientierte Gruppen, insbesondere den Rechtsextremismus und den islamistischen Terrorismus, konzentrieren. Die nachrichtendienstliche Beobachtung von nicht-gewaltorientierten Organisationen und Personen ist somit zu beenden.

    Nachdem SPD-Innenminister Gall sich in der grün-roten Regierung gegen eine Kennzeichnungspflicht von Polizisten durchgesetzt hatte, will die SPD laut Wahlprogramm in Sachen Polizei nun…

    …eine Body Cam für Polizistinnen und Polizisten einführen […] Bei Demonstrationen oder anderen Großereignissen werden wir die anonymisierte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte einführen.

    Die FDP will…

    …das Landesamt für Verfassungsschutz in seiner Analysefähigkeit stärken, […] in das Polizeigesetz eine Regelung aufnehmen, die Videoaufnahmen in öffentlichen Gebäuden und auf öffentlichen Plätzen präzisen Regeln unterwirft und damit praktikabel macht. Eine Ausweitung der Videoüberwachung im öffentlichen Raum lehnen wir aus Datenschutzgründen ab.

    Die AfD will nicht nur Bodycams bei der Polizei einführen, sie fordert die…

    …Einführung von Merkmalen wie „Migrationshintergrund“ in der Kriminalitätsstatistik […] Die Strafandrohung bei tätlichen Angriffen und Beleidigungen gegen Polizeibeamte muss zudem verschärft werden. [Schutzparagraf 112] […] Es ist zu prüfen, ob dies mit den bisherigen Strukturen am besten zu erreichen ist oder ob die Ämter für Verfassungsschutz auf Landesebene mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zu einer Behörde mit Außenstellen in den Bundesländern zusammengefasst werden sollen.

    Die Linke fordert ein Verbot von Racial Profiling bei der Polizei und sagt:

    Wir wenden uns gegen eine Law-and-Order-Politik mit immer noch stärkeren Polizeikontrollen. Sie schränken die Freiheitsrechte aller Menschen ein. Die Polizei darf nicht selber zum Problem werden! […] Die Forderung nach mehr Transparenz muss besonders für den Landesverfassungsschutz gelten.

    Zudem fordert die Linke als einzige Partei in unserer Checkliste eine Umwandlung/Abschaffung des Landesamtes für Verfassungsschutz:

    Der Schutz des Grundgesetzes vor Verfassungsfeinden und antidemokratischen Bewegungen kann nicht durch geheimdienstliche, intransparente Methoden geleistet werden. Deshalb fordern wir, das Landesamt für Verfassungsschutz in eine unabhängige Beobachtungsstelle zu neonazistischen, rassistischen, antisemitischen und anderen verfassungsfeindlichen Gruppen umzuwandeln. Das dient auch dem Schutz der Verfassung. Die verfassungswidrige Arbeitsweise des Verfassungsschutzes muss vollständig aufgeklärt und geahndet werden.

    Update:
    Wir haben nach Zuschriften folgendes ergänzt und korrigiert: Auch die SPD will den WLAN-Ausbau. Die Kennzeichnungspflicht für Polizisten wurde trotz Festschreibung im Koalitionsvertrag von der grün-roten Regierung nicht umgesetzt. Beide Änderungen haben auch eine Änderung in der Infografik zur Folge.

    Wir haben uns aus Neugier und auf vielfachen Wunsch auch das Wahlprogramm der Piraten in Baden-Württemberg angeschaut und unsere Grafik nach den redaktionell angesetzten Bewertungskriterien ergänzt. Überraschend war an der Analyse, dass die Piraten weder die Vorratsdatenspeicherung noch die Netzneutralität (zumindest im Hinblick auf das Internet) explizit in ihrem Wahlprogramm nennen – auch wenn die grundsätzlichen Positionen der Partei hier eindeutig sein dürften.

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    9. März 2016 43