Alle Jahre wieder gibt es einen Charta-Prozess, in dem sich eine Autorengruppe überlegt, welche Rechte wir im digitalen Raum brauchen – und hofft, dass das auch mehr Menschen interessiert. 2003 war ich mal Co-Autor der „„Charta der Bürgerrechte für eine nachhaltige Wissensgesellschaft“, die als Diskussionsgrundlage für den damaligen UN-Weltkongress zur Informationsgesellschaft geschrieben war. Aber dieser Text war zu früh als dass er groß jemanden interessiert hätte. Damals waren viele ja noch nicht im Netz angekommen. Auch wenn die damalige Charta in weiten Teilen immer noch aktuell ist, sind doch neue Debatten und Fragestellungen dazu gekommen.
Die Zeit-Stiftung hatte deswegen im vergangenen Jahr mit einer Autorengruppe den Prozess für eine neue Charta angestoßen, die den Namen „Charta für digitale Grundrechte der Europäischen Union“ bekommen hat. Mit dem Namen soll wohl auch gezeigt werden, dass viele netzpolitische Entscheidungen heute auf europäischer Ebene stattfinden und wir dort zu gemeinsamen Regelungen finden müssen. Im Rahmen des Prozesses fanden diverse Treffen statt und zum Schluss war ein Papier fertig. Es erscheint morgen als ganzseitige Anzeige in diversen Zeitungen.
Ich stehe nicht zu 100 Prozent hinter jedem Satz dieser neuen Charta und finde manche Stellen etwas unglücklich formuliert (z.B. Art 5, 2 & 4; Art. 6 oder Art. 22). Trotzdem unterstütze ich mit meinem Namen diese Initiative, weil sie dazu beitragen kann, ein Bewusstsein für Grundrechte im digitalen Raum breitenwirksam zu fördern. Einen gesellschaftlichen Diskurs mit vielen Teilen unserer Gesellschaft fordern wir seit es dieses Blog gibt. Über den Weg der Zeitungsanzeigen werden zum Beispiel auch ältere Menschen erreicht, mit denen wir im Netz noch nicht so stark im Dialog stehen. Mit anderen Worten: Es ist eine weitere Diskussionsgrundlage über die Gestaltung einer zukunftsfähigen Netzpolitik. Nicht mehr und nicht weniger. Und das ist gut so.
FAZ und VICE-Motherboard brachten diese Woche als Fake-News (im Sinne einer Zeitungsente), dass mit der Charta ein verfassungsgebender Prozess auf EU-Ebene eingeleitet werden solle. Das stimmt nicht. Die Charta soll symbolisch dem EU-Parlament übergeben werden. Sie hat damit die Funktion einer Petition. Mehr nicht.
Update: Der FAZ-Redakteur bezeichnet meine Formulierung von „Fake-News“ als „Unverschämtheit“, anscheinend liegen ihm andere Informationen vor als mir, als ich um eine Unterzeichnung gebeten wurde. Der weitere Verlauf der Debatte wird zeigen, wer Recht hat.
Obwohl ich diese symbolische Charta unterstütze, bin ich nicht davon überzeugt, dass wir auf europäischer Ebene eine neue verfassungsgebende Charta ausschließlich für digitale Grundrechte brauchen. Alleine schon, weil das gesellschaftliche und politische Klima derzeit nicht dafür geeignet ist, stärkere Grundrechte zu formulieren als wir sie im Grundgesetz und der EU-Grundrechtscharta haben.
Unseren bestehenden Grundrechten würde es gut tun, wenn sie mal konsequent für den digitalen Raum geachtet und umgesetzt würden. Und dafür ist eine Debatte wichtig.
Sich einzubringen ist zum Beispiel auf der Webseite des Projekts möglich, wo sich alle Artikel einzeln kommentieren lassen.
