Demokratie

Digitale Demokratie, politische Kommunikation, e‑Government, Wahlen & Wahlkampf, Lobbyismus, Campaigning, soziale Bewegungen & Protest.

  • : Neues EU-Förderprogramm für E‑Government vorgestellt
    Sitz der EU-Kommission in Brüssel - CC BY-SA 2.0 via flickr/Amio Cajander
    Neues EU-Förderprogramm für E‑Government vorgestellt

    Auf einer Konferenz am Donnerstag in Brüssel präsentierten EU-Vizekommissionspräsident Andrus Ansip und EU-Digitalkommissar Oettinger das neue Programm „Interoperability Solutions for European Public Administrations 2“ (ISA²). Es soll demnach von 2016 bis 2020 laufen und an den Vorgänger anknüpfen.

    Von 2010 bis 2015 entwickelte „Interoperability Solutions for European Public Administrations“ (ISA) über 20 E‑Government Lösungen, die unter anderem Tools für Online-Ausschreibungen oder ‑Erhebungen beinhalten. Ziel der ISA-Lösungen ist die Vereinfachung bürokratischer Verfahren. Die digitalen Dienstleistungen sollen Bürgern und Unternehmen gleichermaßen und grenzüberschreitend zur Verfügung stehen. Mittlerweile kommen sie EU-weit zum Einsatz.

    131 Millionen Euro sollen nun in den Nachfolger investiert werden. Das Ziel ist unter anderm die Anzahl der Bürger, die elektronische Behördengänge nutzen, erhöhen zu können. Gerade in Deutschland ist der Anteil mit 19 Prozent vergleichsweise gering (EU-weit sind es 32 Prozent).

    Das neue Förderprogramm baut stark auf seinem Vorgänger auf, enthält aber auch neue Elemente:

    4. März 2016
  • : Studie: Wer unterschreibt eigentlich E‑Petitionen ?
    Studie: Wer unterschreibt eigentlich E‑Petitionen ?

    Ein Autorenteam hat sich mit den Daten der E‑Petitionen auseinander gesetzt, die im Deutschen Bundestag zwischen Oktober 2008 und Februar 2013 von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet worden sind. Im Fokus standen dabei die Unterzeichnenden der Petitionen. Die Studie „Birds of a Feather Petition Together?“ geht dabei der Frage nach, ob nur spezielle Gruppen ihre Anliegen über E‑Petitionen in die Politik einbringen.

    Insgesamt wurden vier Gruppen unterschieden:

  • Singletons – unterzeichnen einmalig
  • Returnees – wiederkehrende Unterzeichnende, 2 bis 23 Petitionen
  • Highly Active Users – häufige Unterzeichnende, 24 bis 118 Petitionen
  • Hyperactive Users – sehr häufige Unterzeichnende, 119 bis 1981 Petitionen
  • Dabei beobachteten die Autoren, dass nur bei den einmaligen Unterzeichnern ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Unterzeichnern zu finden war. Mit steigender Anzahl von unterzeichneten Petitionen nahm der Männeranteil zu. 76,2% der Hyperactive Users waren Männer.

    Die Gruppen der Singletons und Returnees machten rund 90 Prozent der Nutzer von E‑Petitionen aus.

    Überschwappeffekte und Binge-Petitioning

    Kaum überraschend: Unterzeichnende, die wegen einem speziellen Thema den Weg auf die E‑Petition-Plattform gefunden hatten, schauten dann auch, welche weiteren Petitionen für sie interessant waren. Gut laufende E‑Petitionen sorgten dafür, dass die Beteiligung an anderen Themen stieg (Co-signing overspill).

    Die Hyperactive Users ließen sich in zwei Gruppen unterteilen. Unterzeichnende mit einer generell hohen Beteiligung, die kontinuierlich viele Petitionen zeichneten und die „Binge-User“, die nur selten auf der Plattform waren, aber dann jeweils viele Petitionen zeichneten. Mit nur knapp 2% Anteil an den Gesamtnutzenden verschoben sie durch ihre häufige Teilnahme aber nur wenig am Gesamtbild.

    Relevanz und Themenverteilung

    E‑Petitionen liegen von ihrer Relevanz für den demokratischen Prozess irgendwo zwischen dem Modell der direkten Demokratie und der repräsentativen Demokratie. Die Unterzeichnenden stehen jedoch nur selten für die Gesellschaft als Ganzes und sind an den jeweiligen Themen eher über- oder unterrepräsentiert.

    Die Autoren listen in ihrer Studie auch die 50 erfolgreichsten Petitionen. Interessant dabei ist das Verhältnis zwischen Singletons und Returnees an einzelnen Themen. So mobilisierte die Petition „Aufenthaltsrecht – Visumsfreiheit für türkische Touristen vom 18.02.2011″ den größten Anteil an Einzelzeichnenden.

    Themen rund um Krankenversicherung, Copyright, Tierschutz und Atomenergie werden häufig von Returnees gezeichnet. Die größte Beteiligung erzielte zwischen 2008 und 2013 die Petition Internet – Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten vom 22.04.2009 mit über 130.000 Unterzeichnenden. Bisher erzielten nur vier Petitionen mehr als 100.000 Unterschriften.

    Link zur Studie „Birds of a Feather Petition Together? Characterizing E‑Petitioning Through the Lens of Platform Data“

    Aktuelle E‑Petitionen

    Auf den Seiten des Petitionsauschusses können aktuelle Petitionen gezeichnet, abgearbeitet Petitionen nachvollzogen und eigene Petitionen eingebracht werden. Die nächste öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses findet am 11. April 2016 statt. Besucher können sich über das Sekretariat anmelden. Die Sitzung wird auch im Parlamentsfernsehen übertragen.

  • : Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Regierung letzten Monat entwickelt – oder gestrichen
    Gibt die Vorhabendokumente nur an ausgewählte Journalisten & Lobbyisten: Bundeskanzleramt in Berlin. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>.
    Vorhabendokumentation: Diese Gesetze hat die Regierung letzten Monat entwickelt – oder gestrichen

    Die Bundesregierung hat seit Mitte Januar 24 neue „bedeutsame Vorhaben“ entwickelt, 11 Vorhaben sind entweder erledigt oder aus den Schwerpunkten verschwunden. Insgesamt steigt damit die Anzahl wichtiger Projekte auf 106. Das geht aus der aktuellen Vorhabendokumentation hervor, die wir hier veröffentlichen.

    Die Bundesregierung aktualisiert diese Liste regelmäßig, aus ihr lassen sich die Schwerpunkte der Regierungsarbeit erkennen. Aber die Liste soll geheim gehalten werden, um die „ungestörte interne Meinungsbildung“ nicht zu gefährden. Das haben wir erfahren, als wir einmal versucht haben, die Liste per Informationsfreiheitsanfrage anzufordern.

    Wir finden, die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, welche Schwerpunkte die Regierung setzt und veröffentlichen sie trotzdem. Die netzpolitisch relevanten Themen haben wir zusammengefasst:

    Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (neu)

    Hier wird es spannend. Im Mai soll es einen Referententwurf für eine Änderung der TKÜ-Verordnung geben. Aufgrund der eingeführten Vorratsdatenspeicherung soll sie ergänzt werden…

    …um Regelungen zum Treffen von Vorkehrungen für die Beantwortung von Auskunftsersuchen der Strafverfolgungsbehörden betreffend Telekommunikationsverkehrsdaten.

    Da uns noch nichts zu diesem Vorhaben vorliegt, können wir zu diesem Zeitpunkt nicht beurteilen, in welche Richtung es geht. Aber wir werden beobachten und baldmöglichst berichten.

    Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts

    Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere den Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu verbessern.

    Hier geht es darum, dass Verbraucherverbände bei Datenschutzverstößen klagen dürfen. Das erfreuliche Gesetz ist fertig und hat bereits den Bundesrat passiert, jetzt muss es nur noch in Kraft treten.

    Korrektur: Es ist bereits in Kraft getreten.

    Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

    Oder auch: Störerhaftung. Sachverständige haben bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss den Gesetzesentwurf der Bundesregierung scharf kritisiert, wir sind gespannt, ob sich bis zur finalen Abstimmung etwas an den Regelungen ändert.

    Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts

    Im März soll der Gesetzesvorschlag ins Kabinett gehen, das Gesetz soll „die individualrechtliche Stellung der Kreativen“ stärken. Während der Entwurf unter anderem vom Börsenverein und der Produzentenallianz aus den Bereichen Film und Fernsehen kritisiert wurde, begüßte ver.di den Entwurf als „Schritt zur Verbesserung der Arbeits- und Einkommensbedingungen der professionellen Medien- und Kulturschaffenden“.

    Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie […] über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten […]

    Im Rahmen der Umsetzung einer EU-Richtlinie soll die Arbeitsweise von Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG-Wort neu geregelt werden. Laut iRights.info soll das Gesetz zu mehr Transparenz und Mitbestimmung der Künstler führen, sowie die Lizenzierung digitaler Werke vereinfachen.

    Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze

    Breitband für alle – das war eines der großen Vorhaben in der Digitalen Agenda. Das soll das DigiNetzGesetz ermöglichen, das unter anderem den Glasfaserausbau beschleunigen will. Ob das reicht, muss sich erst zeigen. Genauso, wer die Kosten trägt, denn diese Frage ist noch offen.

    Strategie Intelligente Vernetzung

    Die Bundesregierung entwickelt ressortübergreifend im Rahmen der „Digitalen Agenda“ eine Strategie zur Unterstützung des Ausbaus von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Bereichen Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung.

    In der Digitalen Agenda hat die Bundesregierung Nachholbedarf bei der „intelligenten Vernetzung“ von verschiedenen Infrastrukturbereichen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) festgestellt. Zur Behebung gibt es nun eine Strategie mit 36 Maßnahmen, die wir uns schon genauer angeschaut haben.

    Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

    Regelungen zur zulässigen, aber auch zwingend erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung – insbesondere von personenbezogenen – Daten.

    Die Bundesregierung würde gern in jedem deutschen Haushalt Smart-Meter installieren. Diese „intelligenten Stromzähler“ haben jedoch ein Problem: Sie sammeln Daten, die viel auf die persönlichen Gewohnheiten der Bewohner rückschließen lassen und werden daher von Datenschützern kritisiert. Die Bundesregierung hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der nun im Bundestag debattiert werden muss.

    Legende:

    • seit dem 19. Januar gestrichen
    • seit dem 19. Januar hinzugekommen
    • unverändert
    • netzpolitisch relevant

    Vorhabendokumentation der Bundesregierung (Auswahl)

    Stand: 17. Februar 2016

    • Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes
    • Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben und der Allgemeinen Bundesbergverordnung
    • Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes
    • Strategie Intelligente Vernetzung
    • Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile
    • Gesetz zur Änderung der Bergschadenshaftung auf den Bohrlochbergbau und Kavernen
    • Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten
    • Gesetz zur Änderung der Vorschriften zur Vergabe von Wegenutzungsrechten zur leitungsgebundenen Energieversorgung im Energiewirtschaftsgesetz
    • Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts
    • Zweites Gesetz zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes
    • Bergverordnung für den Offshorebereich
    • Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich
    • gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Verwalter von Wohnungseigentum
    • Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende
    • VO zur Pilotausschreibung zur Einbeziehung ausländischen Stroms
    • Energiestatistikgesetz
    • Jahreswirtschaftsbericht
    • Gesetz zur Einführung von Ausschreibungen für Strom aus erneuerbaren Energien und zu weiteren Änderungen des Rechts der erneuerbaren Energien
    • Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve
    • Verordnung zur Modernisierung des Vergaberechts
    • Verordnung zu durchschnittlichen Strompreisen in der Besonderen Ausgleichsregelung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
    • Rüstungsexportbericht für das Jahr 2015
    • Nationales Reformprogramm 2016
    • Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten
    • Bundesbericht Energieforschung 2016
    • Verordnung zur Änderung der Telekommunikations-Überwachungsverordnung
    • Gesetz über Vorrechte, Immunitäten, Befreiungen und Erleichterungen, finanzielle Leistungen und Unterstützungsmaßnahmen in der Bundesrepublik Deutschland als Gaststaat internationaler Einrichtungen
    • Gesetz zur Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
    • Gesetz zur Einführung beschleunigter Asylverfahren
    • Gesetz zur Verbesserung der Registrierung und des Datenaustausches zu aufenthalts- und asylrechtlichen Zwecken
    • Zweites Gesetz über eine finanzielle Hilfe für Dopingopfer der DDR
    • Gesetz zur erleichterten Ausweisung von straffälligen Ausländern und zum erweiterten Ausschluss der Flüchtlingsanerkennung bei straffälligen Asylbewerbern
    • Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten
    • Gesetz zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
    • Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts
    • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
    • Gesetz zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften
    • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2002/629/JI des Rates
    • Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
    • Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen
    • Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzverordnung und nach dem Anfechtungsgesetz
    • Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren
    • Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zum Umweltstrafrecht
    • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenten für Rechte an Musikwerken für die Online-Nutzung im Binnenmarkt sowie zur Änderung des Verfahrens betreffend die Geräte- und Speichermedienvergütung
    • Gesetz zur Änderung des Designgesetzes und weiterer Vorschriften des gewerblichen Rechtsschutzes
    • Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung
    • Gesetz zur erleichterten Durchsetzung der Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut
    • Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
    • Gesetz zur Reform des Urhebervertragsrechts
    • Gesetz zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes
    • Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/841/JI des Rates vom 24. Oktober 2008 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität
    • Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus
    • Gesetz zu dem Übereinkommen über ein einheitliches Patentgericht
    • Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform
    • Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen
    • Gesetz zur Anpassung des Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht
    • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmter Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
    • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/92/EUV vom 23. Juli 2014 über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
    • Erstes Gesetz zur Novellierung von Finanzmarktvorschriften auf Grund europäischer Rechtsakte
    • Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
    • Vierter Tragfähigkeitsbericht des BMF
    • Gesetz zur Reform der Investmentbesteuerung
    • Eckwertebeschluss für den Bundeshaushalt 2017 und Finanzplan 2020
    • Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus
    • Gesetz zur Änderung steuerlicher Verordnungen
    • Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung
    • Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Arbeitsstättenverordnung und zur Änderung von Arbeitsschutzverrordnungen
    • „Bundesteilhabegesetz“ insbesondere Reform der Eingliederungshilfe
    • Gesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
    • Verhinderung des Missbrauchs von Werkvertragsverhältnissen sowie Weiterentwicklung der Arbeitnehmerüberlassung
    • Allgemeinverbindlicherklärung des Tarifvertrags zur Regelung über ein Mindestentgelt in den Elektrohandwerken vom 25. Juni 2015
    • Behindertengleichstellungsgesetz
    • Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung
    • Änderung des Gentechnikrechts
    • Änderung Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch
    • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
    • Änderung des GAK-Gesetzes
    • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse
    • Änderung des Soldatenbeteiligungsgesetzes
    • Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der EU-geführten Ausbildungs- und Beratungsmission EUTM Somalia
    • Erweiterung der Beteiligung des Deutschen Engagements im Rahmen der Multidimensionalen integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali
    • Fortsetzung der Unterstützung der Sicherheitskräfte der Regierung der Region Kurdistan-Irak und der irakischen Streitkräfte
    • Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen
    • Gesetz zur Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern
    • Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
    • Reform des Mutterschutzes
    • Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung
    • Viertes Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften
    • Gesetz zur Reform der Pflegeberufe
    • Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnverkehr
    • 1. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
    • Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung von Carsharingfahrzeugen
    • Zweite Verordnung zur Änderung der sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
    • Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes und luftrechtlicher Verordnungen
    • Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze
    • Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze
    • Viertes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes
    • Verordnung zur Änderung straßenrechtlicher Vorschriften
    • Änderung der Straßenverkehrsordnung
    • Verordnung zur Umsetzung der novellierten abfallrechtlichen Gefährlichkeitskriterien
    • Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes zur Einführung von Grundsätzen für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen
    • Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer
    • Erste Verordnung der Chemikalien-Sanktionsverordnung
    • Siebte Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung und des Abwasserabgabengesetzes
    • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen
    • Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG
    • Nationales Programm für Nachhaltigen Konsum
    • Zustimmung der Bundesregierung zur Unterzeichnung des Übereinkommens von Paris vom 12. Dezember 2015
    • Bericht zum Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen und zur Wohnungsbau-Offensive
    • Erstes Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
    • Drittes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungssförderungsgesetz
    • Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Mikroelektronik 2016–2020: Grundlage für die Digitalisierung von Technik und Wirtschaft
    • Berufsbildungsbericht 2016
    • Bericht der Bundesregierung zum Deutschlandstipendium
    • Novellierung des Kulturgüterschutzgesetzes
    • Gesetz zur Neuregelung des Bundesarchivrechts
    • Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films

  • : Bundesregierung ernennt Cyberclown Arne Schönbohm zum BSI-Präsidenten
    Bundesregierung ernennt Cyberclown Arne Schönbohm zum BSI-Präsidenten

    Arne SchönbohmDie Bundesregierung hat heute in ihrer Kabinettssitzung den neuen Präsidenten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Arne Schönbohm, ernannt. Erst vorgestern hatten wir erneut über den unter Kompetenzmangel- und Lobbyismusverdacht stehenden Personalvorschlag berichtet. Mit der Ernennung des als „Cyberclown“ verspotteten rüstungsnahen Betriebswirts zeigt die Bundesregierung, welchen Stellenwert das Thema IT-Sicherheit für sie hat und wo man das genau ansiedelt.

    Aber nach dem IT-Sicherheitsgesetz hatten wir von dieser Bundesregierung auch nicht den Anspruch erwartet, sich tatsächlich um mehr IT-Sicherheit über Lippenbekenntnisse hinaus kümmern zu wollen.

    Die Personalpolitik der Bundesregierung in Sachen Netzpolitik zeigt leider kein Kompetenz-Muster: Günther Oettinger (Cyber-Kommissar), Andrea Voßhoff (Datenschutzbeauftragte) und Arne Schönbohm (BSI-Präsident).

    Aus der Pressemitteilung des Innenministeriums:

    Als Präsident des BSI ist er verantwortlich für ein Bundesamt mit über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Bundesamt ist der zentrale Dienstleister der Bundesregierung auf dem Gebiet der IT-Sicherheit. Zuletzt wurden dem Bundesamt im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes weitere Kompetenzen zugewiesen. Eine Schwerpunktaufgabe in den nächsten Jahren wird die Umsetzung des IT-Sicherheitsgesetzes und der entsprechenden Rechtsverordnung sein. Herr Schönbohm, Jahrgang 1969, ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet der Informationssicherheit tätig. Er war Mitarbeiter in einem Großunternehmen und baute eine eigene Consulting-Firma auf. Herrn Schönbohm war jeweils in führenden Positionen tätig.

    Update: Erste Reaktion kommt von Konstantin von Notz, MdB der Grünen.

    Durch ihr höchst fragwürdiges Vorgehen hat die Bundesregierung weiteres Vertrauen verspielt. Sie wird nicht behaupten können, nicht gewusst zu haben, wen man zum Chef der extrem sicherheitsrelevanten Behörde gemacht hat. Die heute endgültig getroffene Entscheidung fiel vorsätzlich. Auf die Frage, warum sich das Verfahren so lange hingezogen hat, verweigert die Bundesregierung Parlament und Öffentlichkeit weiterhin jedwede Auskunft. In den Ausschüssen des Bundestags blockieren die Regierungsfraktionen eine Aufsetzung des Themas, auf unsere parlamentarischen Fragen antwortet die Bundesregierung schlicht nicht mehr.

  • : Vorhabendokumentation: An diesen Gesetzen arbeitet die Bundesregierung aktuell
    Will nicht, dass die Öffentlichkeit ihre Schwerpunkte kennt: Die Regierung im Bundeskanzleramt. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Tischbeinahe">Tischbeinahe</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/3.0/deed.de">BY 3.0</a>.
    Vorhabendokumentation: An diesen Gesetzen arbeitet die Bundesregierung aktuell

    Zur Mitte jeden Monats gibt die Bundesregierung die Vorhabendokumentation heraus, einen Bericht über den aktuellen „Planungs- und Umsetzungsstand der Regierungspolitik“. Der Bericht umfasst eine Liste von diesmal rund neunzig Gesetzen und anderen geplanten Vorhaben, die aus den Ressortmeldungen der einzelnen Bundesministerien zusammengestellt wird. Aus ihm lassen sich die Schwerpunkte der Regierungsarbeit erkennen. Dank einer anonymen Quelle können wir ihn zum wiederholten Male hier veröffentlichen.

    Vor zwei Jahren hatten wir versucht, per Informationsfreiheitsanfrage Einblick in das Dokument zu bekommen, und eine Ablehnung erhalten. Die Begründung damals: Die Offenlegung der Vorhabendokumentation beeinträchtige die ungestörte interne Meinungsbildung. Allerdings erhalten neben den Mitgliedern der Bundesregierung auch Lobbyisten und ausgewählte Journalisten den Bericht. Darum veröffentlichen wir ihn hier. Wir freuen uns immer auf Zusendungen solcher Dokumente über die üblichen, sicheren Wege.

    Im Folgenden eine Übersicht über die relevanten netzpolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Das Dokument ist als pdf-Datei hier einsehbar.

    Zweites Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes

    Durch eine gesetzliche Klarstellung, dass WLAN-Betreiber als Accessprovider unter die Haftungsprivilegierung des Telemediengesetzes (TMG) fallen, soll Rechtssicherheit für diese WLAN-Betreiber geschaffen werden. Umfassende Rechtssicherheit wird indes nur erreicht, wenn der Betreiber eines öffentlichen WLAN auch nicht länger als Störer auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann.

    Bei diesem Vorhaben handelt es sich um die Störerhaftung – eine Einführung in das Thema und den Gesetzesentwurf der Bundesregierung findet sich in unserem #netzrückblick 2015. Nachdem Sachverständige bei einer Anhörung im Wirtschaftsausschuss den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zuletzt auseinandergenommen hatten, treffen sich nun wohl die Koalitionsparteien SPD und CDU/CSU zum Nachverhandeln.

    Strategie Intelligente Vernetzung

    Die Bundesregierung entwickelt ressortübergreifend im Rahmen der „Digitalen Agenda“ eine Strategie zur Unterstützung des Ausbaus von Informations- und Kommunikationstechnologien in den Bereichen Bildung, Energie, Gesundheit, Verkehr und Verwaltung.

    In der Digitalen Agenda hat die Bundesregierung Nachholbedarf bei der „intelligenten Vernetzung“ von verschiedenen Infrastrukturbereichen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) festgestellt. Zur Behebung gibt es nun eine Strategie mit 36 Maßnahmen, die wir uns schon genauer angeschaut haben.

    Gesetz zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikations-Endgeräten – TK-Endgerätegesetz

    Das Gesetzesvorhaben dient der Anpassung der gesetzlichen Normen über den Zugang zum öffentlichen Telekommunikationsnetz im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) und im Telekommunikationsgesetz (TKG), um die Endgerätefreiheit zu gewährleisten.

    Endlich mal eine gute Nachricht: Am 27. November 2015 hat der Gesetzentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs mit der Abstimmung im Bundesrat seine letzte Hürde genommen und wird der Vorhabendokumentation nach noch im Februar 2016 in Kraft treten. Damit werden Verbraucher*innen endlich selbst entscheiden können, welchen Router sie einsetzen wollen, und müssen vom Netzbetreiber die dafür nötigen Zugangsdaten mitgeteilt bekommen.

    Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende

    Regelungen zur zulässigen, aber auch zwingend erforderlichen Erhebung, Verarbeitung und Nutzung – insbesondere von personenbezogenen – Daten.

    Unter dem Deckmantel der Energiewende wird von der Großen Koalition auch die Digitalisierung von Messsystemen vorangetrieben. Geht es nach dem Willen der Bundesregierung, könnten in einigen Jahren in jedem deutschen Haushalt Smart-Meter installiert werden. Diese sogenannten intelligenten Messsysteme können mit dem Netzbetreiber kommunizieren und werden von Datenschützer*innen kritisiert. Zum Gesetzesentwurf hat der Bundestag im Dezember eine Stellungnahme verfasst, in der er fordert, die Verbraucherrechte zu stärken. Voraussichtlich im Februar soll die erste Lesung im Bundestag stattfinden, wir werden also noch häufiger von Smart-Metern hören.

    Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts

    Ziel des Gesetzes ist es, insbesondere den Schutz von Verbrauchern gegen die unzulässige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer Daten zu verbessern.

    Die Reform des Unterlassungsklagengesetzes ermöglicht es Verbraucherverbänden, bei Verstößen gegen den Verbraucherdatenschutz abzumahnen und zu klagen. Für diese Änderung hatten Datenschützer*innen jahrelang gekämpft, so es nicht verwunderlich, dass sie die Reform äußerst begrüßenswert finden. Das Gesetz wurde vom Bundestag im Dezember 2015 verabschiedet und wird voraussichtlich am 29. Januar 2016 den Bundesrat passieren.

    VG-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

    Hierbei geht es um die Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche die Arbeitsweise von Verwertungsgesellschaften wie GEMA und VG-Wort neu regeln soll. Laut iRights.info soll das Gesetz zu mehr Transparenz und Mitbestimmung der Künstler führen sowie die Lizenzierung digitaler Werke vereinfachen. Das Gesetz hat bereits den Bundestag passiert und wird ebenfalls diese Woche im Bundesrat auf der Tagesordnung stehen.

    Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)

    Unter Bezugnahme auf die „Digitale Agenda für Europa“ soll sichergestellt werden, dass für alle EU-Bürger bis 2020 eine Verfügbarkeit von Internet-Geschwindigkeiten von mehr als 30 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) sichergestellt ist und mindestens 50 Prozent der Haushalte in der Europäischen Union Internetanschlüsse mit mehr als 100 Mbit/s nutzen können.

    Aus der Kategorie „Warum wurde das nicht schon vor zwanzig Jahren gemacht“: Das Kabinett hat beschlossen, dass in Zukunft beim Neubau oder Sanierung von Straßen und bei allen Neubaugebieten direkt Glasfaserkabel verlegt werden sollen. Auch dieses Gesetz ist Teil der Digitalen Agenda der Bundesregierung sowie die Umsetzung einer EU-Richtlinie und soll den Ausbau von Breitbandverbindungen beschleunigen. Nach den Plänen der Bundesregierung wird das Gesetz in diesem Frühjahr Bundesrat und Bundestag vorgelegt und im August in Kraft treten.

  • : Wie funktioniert die EU – und warum sollte uns das interessieren?
    Wie funktioniert die EU – und warum sollte uns das interessieren?

    Im Rahmen des 65. Datengartens beim Chaos Computer Club Berlin hat Fukami erklärt, wie die EU funktioniert und warum uns das interessieren sollte.

    Ende des Jahres 2015 sind eine Reihe wichtiger europäischer Regelungen fertig verhandelt worden, wie z. B. die europäische Datenschutzgrundverordnung, die NIS- oder Trade-Secrets-Direktive, die im Besonderen Einfluss auf Technik haben. Wir wollen das zum Anlass nehmen, darüber zu diskutieren, wie die Europäische Union eigentlich funktioniert, welche Akteure in Brüssel aktiv sind, womit sich die europäischen Bürgerrechtsorganisationen in den alltäglichen Lobbyschlachten noch so rumschlagen müssen und wie eigentlich Einfluss auf europäische Politik genommen werden kann.

    Hier klicken, um den Inhalt von media.ccc.de anzuzeigen.

    Hier sind die Folien. Verschiedene Downloadformate finden sich in der CCC-Mediathek.

  • : World Development Report 2016: Die Dividende der Informationstechnologie
    World Development Report 2016: Die Dividende der Informationstechnologie

    Gestern veröffentlichte die Weltbank den diesjährigen World Development Report. In dem 359-seitigen Bericht geht es um die globale Wirkung des Internets und die Ungleichheiten, welche durch Digitalisierung entstehen oder zementiert werden. Angela Gruber und Christian Stöcker stellen die wichtigsten Erkenntnisse des Berichts bei Spiegel Online vor, laut Weltbank (pdf) sind es jedoch vor allem analoge Entwicklungen, die Aufmerksamkeit verdienen:

    Der größte Nutzen [durch Digitalisierung] entsteht, wenn Staaten eine technikfreundliche Umgebung schaffen. Fehlen die analogen Ergänzungen zu digitalen Investitionen, so fällt die Entwicklung meist enttäuschend aus. Schaffen Staaten jedoch starke analoge Grundlagen, ernten sie reichlich digitale Dividenden – schnelleres Wachstum, mehr Arbeitsplätze, und bessere Dienstleistungen.

  • : Schweiz: Referendum gegen das neue Nachrichtendienstgesetz kommt
    Schweiz: Referendum gegen das neue Nachrichtendienstgesetz kommt

    Das Referendum gegen das Nachrichtendienstgesetz (NDG), das den Schweizer Nationalrat im vergangenen September passiert hatte, wurde heute eingereicht. 67.000 Unterschriften, davon um die 11.000 aus der netzpolitischen Kampagne, waren in nur kurzer Zeit zusammengekommen. Das Bündnis gegen den Schnüffelstaat kann sich über den Erfolg freuen, denn über das NDG wird mit hoher Wahrscheinlichkeit das Schweizer Volk abstimmen.

    Die Kritik gegen das neue NDG ist vielschichtig: Die Selektoren-Rasterung, die Ausweitung der sog. Kabelaufklärung und die damit erlaubte großflächige Überwachung grenzüberschreitender Internet-Kommunikation gehört dazu. Außerdem werden die Telekommunikationsanbieter gezwungen, nicht nur Metadaten, sondern auch Inhaltsdaten der Kommunikation an den Geheimdienst rauszugeben. In der Kritik steht auch der Art. 12 NDG, der den Datenaustausch mit anderen Geheimdiensten erlaubt.

    Der Schweizer Geheimdienst (NDB) gilt als ausgesprochen gut vernetzt mit der dortigen Presse, in Vorbereitung auf das neue Nachrichtendienstgesetz hatte man beispielsweise Eric Gujer, Auslandschef der einflussreichen NZZ, „als Strategie-Experten konsultiert“. Der mit dem NDG verbundene systematische Abbau von Grundrechten wird daher in den Medien auffallend einseitig als Sicherheitsgewinn dargestellt.

  • : Posse um den designierten BSI-Präsidenten: Innenminister de Maizière gab Arne Schönbohm seinen Segen
    TdM will Datenbanken "verknüpfen". Wie soll das gehen?
    Posse um den designierten BSI-Präsidenten: Innenminister de Maizière gab Arne Schönbohm seinen Segen

    thomas de maiziereWegen der umstrittenen Benennung des neuen Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat der grüne Parlamentarier Konstantin von Notz Ende Dezember zwei Fragen an das zuständige Innenministerium (BMI) gerichtet. Es geht um den Wirtschaftslobbyisten Arne Schönbohm, dem Kompetenzmangel vorgeworfen und der als „Cyberclown“ geschmäht wird. Welche Kompetenzkriterien das BMI für die Position vorsieht, wollte der Grüne erfragen.

    Nach wenigen Tagen erhielt von Notz zwar eine Antwort, die wir hier vollständig wiedergeben. Viel schlauer ist man nach der Lektüre allerdings nicht:

    Nach welchen Kriterien wurde der designierte Präsident des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vom Bundesinnenministerium ausgewählt und für wann ist der entsprechende Beschluss des Bundeskabinetts vorgesehen?

    BMI: In Umsetzung der verfassungsrechtlichen Vorgaben erfolgte die Auswahl nach den Kriterien der fachlichen und persönlichen Eignung. Die Befassung des Bundeskabinetts ist für Anfang 2016 vorgesehen. Der Termin steht noch nicht fest.

    Diese generische Antwort des BMI bringt natürlich keine Erkenntnis dazu, welche fachliche oder persönliche Eignung vorliegt und für die vorgesehene Übernahme des Amts entscheidend gewesen ist. Ob über die Zukunft der Amtsspitze des BSI noch in dieser Woche entschieden wird, bleibt ebenfalls unklar. Eigentlich sollte Schönbohm am 1. Februar das Amt übernehmen.

    Welche Gespräche haben mit dem designierten Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit welchen Vertretern der Bundesregierung bezüglich der Benennung stattgefunden?

    BMI: Im Rahmen des Auswahlprozesses hat der Bundesminister des Innern mit dem designierten Präsidenten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gesprochen.

    Dann weiß man nun zumindest, dass Innenminister Thomas de Maizière (CDU) seinen Segen gegeben hat. Leider heißt das wohl auch, dass es eine politische Niederlage für de Maizière wäre, sich doch noch von der peinlichen Personalie zu verabschieden. Dass sich der Innenminister für den Lobbyisten ausgesprochen hat, ist überraschend angesichts der harschen Kritik, die Arne Schönbohm 2014 als Präsident eines „Cyber-Sicherheitsrats“ am mittlerweile beschlossenen IT-Sicherheitsgesetz verlautbart hat – einem Prestigeprojekt von de Maizière. Es hatte 2015 eigens einen BMI-Vermerk gegeben, um Schönbohms ungeliebten „Cyber-Sicherheitsrat“ auf Abstand zu halten.

    Neben der fragwürdigen Kompetenz geht es also auch um Lobbyismus und Wirtschaftsinteressen. Zu all dem hat ein BMI-Sprecher gegenüber dem Spiegel nur zu Protokoll gegeben, dass man Interessenkonflikte nicht sehe. Cyber-Schönbohm werde nämlich alle Unternehmensanteile abstoßen und seinen Lobbyverein verlassen, falls er tatsächlich BSI-Präsident wird.

    Wollen wir es nicht hoffen.

    Malte Spitz, ebenfalls bei den Grünen, versucht übrigens zeitgleich mit einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an mehr Informationen zu kommen, wie die fragwürdige Personalie zustandekam. Man darf also noch gespannt sein.

    Update: Einen Kommentar veröffentlichte nun Konstantin von Notz. Er schreibt, dass …

    … nun ausgerechnet die Person, die vor kurzem noch am lautesten gegen das von der Bundesregierung vorgelegte IT-Sicherheitsgesetz lobbyierte, dieses Gesetz als Leiter des Bundesamts nun umsetzen soll, ist in der Tat in höchstem Maße verwunderlich. […] Insgesamt wird man das Gefühl nicht los, dass sich Bundesregierung und Bundesinnenministerium nicht angeschaut haben, wen man da eigentlich an die Spitze des Bundesamts setzen will. Anders konnte ich mir die Personalentscheidung bislang nicht erklären.

    Bild: NEXTConf. Lizenz: Creative Commons BY 2.0.

  • : „Hacktivismus“ und „Cyberstraftäter“: Bundeskriminalamt veröffentlicht weitere Studie
    So sinnvoll wie der Hackerparagraf: Symbolbild eines "Hackers". Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/brianklug/">Brian Klug</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/deed.en">BY-NC 2.0</a>.
    „Hacktivismus“ und „Cyberstraftäter“: Bundeskriminalamt veröffentlicht weitere Studie

    Seit rund drei Jahren geht das Bundeskriminalamt (BKA) in mehreren Untersuchungen und Studien dem Phänomen „Hacktivismus“ auf den Grund. Ende 2013 starteten deutsche Behörden ein „Projekt Hacktivismus“, das sich zunächst auf Aktionsformen von Anonymous bezog. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie Sicherheitsbehörden etwaige Gesetzesverstöße verfolgen und ahnden können und dabei „die relevanten Strafrahmen noch besser ausgeschöpft werden“. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Verteidigungsministerium sowie das „Nationale Cyber-Abwehrzentrum“ (NCAZ) sind beteiligt.

    Das statistische Material des „Projekt Hacktivismus“ basierte vor allem auf den Razzien und Verurteilungen im Rahmen der DDos-Angriffe gegen die GEMA in 2012. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hatte damals in mehreren Bundesländern Wohnungen von 106 Personen durchsucht und Computer und andere Ausrüstung beschlagnahmt, darunter Playstations, externe Festplatten, Karten-Lesegeräte und Mobiltelefone. Vermutet wurde ein „Hackerkollektiv Anonymous“, die Staatsanwaltschaft ermittelte wegen „Computersabotage“.

    Vor einem Jahr hat das BKA schließlich die Studie „Hacktivisten. Abschlussbericht zum Projektteil der Hellfeldbeforschung“ vorgelegt. Zentrale Erkenntnis:

    „Der Begriff Hacktivismus beinhaltet die Konzepte Hacking und Aktivismus“.

    Das BKA kündigte an, in einer weiteren Ausarbeitung die verschiedenen Phänomene definieren und „Szene-Trends“ darstellen zu wollen. Als Grundlage sollten „Quellen in Form von Büchern, Berichten, Studien und Artikeln“ ausgewertet werden. Hierzu wollte das BKA nach eigenem Bekunden mit dem Landeskriminalamt Niedersachsen und den drei Polizeipräsidien Aachen, Köln und Düsseldorf zusammenarbeiten.

    Unter dem Titel „Täter im Bereich Cybercrime – Eine Literaturanalyse“ liegt nun auch die neue Studie vor (Mirror). Das Werk teilt sich in die Abschnitte „Phänomenologische und tätertypologische Betrachtung“ sowie „Kriminologische Erklärungen und Handlungsmöglichkeiten“.

    Zunächst werden die TäterInnen differenziert:

    In phänomenologischer Hinsicht zeigt der Bericht, dass der typische Hacker Schüler, Auszubildender oder Student ist, der seine Kenntnisse im Bereich Informationstechnik häufig als Autodidakt erworben hat. Das ist heute einfacher als früher, sind viele junge Hacker doch als sog. „digital natives“ mit Computern und dem Internet als Informationsplattform groß geworden. Die meisten Hacker verbringen ihre Freizeit vor allem mit dem Computer und arbeiten viel alleine, ohne dabei sozial auffällig zu sein. Sie unterhalten eher informelle Kontakte, die offenbar eher dem Augenblick als einer soliden Einbindung in soziale Strukturen bzw. Gruppen entstammen. Kontakte werden vor allem über Chats, Cliquen oder als individuelle Freundschaften auch in der realen Welt gepflegt.

    „Hacktivismus“ ist laut dem BKA weiterhin eine stark männerdominierte Domäne. Zwar seien unter den Betroffenen der GEMA-Razzien 24% weibliche Täterinnen gewesen, allerdings sei diese Zahl für statistische Vergleiche kaum zu gebrauchen. Die VerfasserInnen der Studie zitieren Analysen, wonach um die Jahrtausendwende ein „exponentielles Wachstum“ weiblicher AtivistInnen zu verzeichnen gewesen sei. Andere Untersuchungen zeigten jedoch, dass junge Frauen niemals als Erstellerinnen oder Betreiberinnen etwa von Botnetzen ermittelt wurden.

    Die wenigsten jugendlichen „Cyberstraftäter“ haben laut der Studie Angst vor staatlicher Verfolgung, Strafen oder auch Haft seien „praktisch ohne Abschreckungswirkung“. Ein Grund liege laut dem BKA darin, dass viele HackerInnen darauf hoffen mit ihren Qualifikationen „trotz Straffälligkeit noch Karriere im IT-Sektor machen zu können“. Dies würde durch „Hackerlegenden“ belegt.

    Am Ende gibt der Bericht Empfehlungen, wie Sicherheitsbehörden am Besten gegen „Script-kiddies“, „Cybervandalen“, „Terroristen“, „Berufsverbrecher“, „Hacktivisten“ oder „Cyberforscher“ vorgehen müssten. „Script-kiddies“ könnte demnach als neues Phänomen der Jugenddelinquenz beurteilt werden, vorgeschlagen werden daher „auf das Hackingphänomen angepasste Gefährderansprachen“.

    Um die knappen personellen Ressourcen zu schonen sollte sich die polizeiliche Repression auf die relativ kleine Gruppe kreativer „versierter Hacker“ konzentrieren. Genannt wird etwa die Verhängung von Untersuchungshaft. Ein solches Vorgehen hätte laut der Studie Abschreckungseffekte auch auf jene „Hacktivisten“, die vorgefertigte Angriffswerkzeuge nutzen, „weil sie selber über zu wenig Wissen und (finanzielle) Möglichkeiten verfügen, komplexe Angriffswerkzeuge selber zu entwickeln“.

  • : Neuer BSI-Präsident vorgeschlagen: Kompetenz kein Einstellungskriterium
    Neuer BSI-Präsident vorgeschlagen: Kompetenz kein Einstellungskriterium

    Nach der Verabschiedung von Michael Hange in den Ruhestand wird eine erstaunliche Fehlentscheidung im regierungsnahen Personalbereich diskutiert: Arne Schönbohm, Präsident eines „Cyber-Sicherheitsrats“, Consultant und derzeitiger CEO einer Firma namens „BSS BuCET Shared Services AG“, soll neuer Chef des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) werden. Das in IT-Sicherheitskreisen als „Cyber-Bullshitting“ bekannte Phänomen wird damit wohl auch im BSI hoffähig, sollte Schönbohm tatsächlich benannt werden.

    Ausweislich seiner Arbeits-Vita hat er es bisher überraschend gut vermocht, Hinweise auf technische Kompetenz zu vermeiden. Die primäre Qualifikation des FDP-Parteigängers war der Verkauf teurer, aber oft überflüssiger Lösungen an Regierungen. So war Schönbohm bei der Rüstungsfirma EADS für das Tetra-Desaster (BOSNet) mitverantwortlich. Der von Brancheninsidern als „Cyberclown“ verspottete Schönbohm liefert keinerlei Indikation für technische Expertise – eigentlich aber eine Selbstverständlichkeit für alle bisherigen Präsidenten des BSI. Das Amt war bislang stets von Personen geleitet worden, denen es nicht an technischer Kompetenz mangelte.

    Bei aller auch hier bei netzpolitik.org immer wieder geäußerten Kritik am BSI war doch bisher unumstritten, dass das Amt einer der wenigen Horte technischer Expertise in Regierungsnähe war – auch an der Amtsspitze. Dass Innenminister Thomas de Maizière nun einem EADS-U-Boot, das in der Vergangenheit vor allem durch „Ultra-Cybering“ und Überwachungsfanatismus auffiel, den Chef-Posten des BSI angetragen hat, ist ein fatales Signal in einer Phase der Verunsicherung, die man mit Fug und Recht als IT-Vertrauenskrise bezeichnen kann.

    Das BSI hat nach wie vor einen signifikanten Einfluss auf Entscheidungen und Maßnahmen der Regierung im Bereich IT-Sicherheit. Bisher war das strategische Ziel, das BSI aus dem direkten Einflussbereich des Bundesinnenministeriums (BMI) herauszulösen und zu einem dringend benötigten, unabhängigen IT-Dienstleister für Bürger und Unternehmen zu formen. Mit dem ursprünglich vorgeschlagenen Kandidaten und bisherigen Vize-Präsident Andreas Könen wäre das immerhin denkbar, mit einem Cyber-Cyber-Schönbohm ist das ausgeschlossen.

  • : „Freedomvote“-Kampagne befragt Kandidierende der Schweiz zu Netzpolitik
    Freedomvote 2015
    Saal des Nationalrats im Bundeshaus in Bern (Parlamentsgebäude der Schweiz) - <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">CC BY-SA 3.0</a> via <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bundeshaus_-_Nationalratsratssaal_-_001.jpg">Wikimedia Commons by Petar Marjanovic</a>
    „Freedomvote“-Kampagne befragt Kandidierende der Schweiz zu Netzpolitik

    Am 18. Oktober 2015 wählt die Schweiz ein neues Parlament. Um die dabei Kandidierenden auf ihre netzpolitischen Ziele abzuklopfen, startet die FSFE Schweiz heute in Zusammenarbeit mit der Swiss Open Systems User Group (/ch/open) die Kampagne „Freedomvote“. Die Kampagne lädt auf der zugehörigen Plattform freedomvote.ch alle Kandidierenden dazu ein, zehn Fragen zu beantworten und damit ihre Position zu Freier Software, Vorratsdatenspeicherung, Netzneutralität, DRM, Open Data, E‑Voting, Offenen Dateiformaten und Bildungsmaterialien offenzulegen. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit für Kandidierende, ihre Position auch in eigenen Worten durch Verwendung eines freien Textfeldes darzustellen.

    Selbst betrachtet sich die Freedomvote-Kampagne als eine Transparenzinitiative: Mit Hilfe des Fragebogens sollen Kandidierende für netzpolitische Fragestellungen sensibilisiert und dazu animiert werden, diesbezüglich klare Positionen zu beziehen. Wählende wiederum, denen diese Themen wichtig sind, können anhand der gegebenen Antworten auf freedomvote.ch eine Entscheidungshilfe zur eigenen Stimmabgabe finden oder gleich nach Wunschkandidaten Ausschau halten. Dazu können die Kandidierenden nach Kategorien und Kantonen gefiltert werden. Außerdem ist es möglich, ein eigenes Profil zu erstellen und die eigenen Antworten direkt mit denen der Kandidierenden zu vergleichen, um automatisiert die besten Übereinstimmungen zu finden.

    Neben den Initiatoren FSFE Schweiz und /ch/open wird die Kampagne von mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt, der Parldigi, der Internet Society Switzerland Chapter, Opendata.ch, Digitale Allmend und der Wilhelm Tux. Das gesamte Portal von freedomvote.ch ist eigenständig erstellt und als Freie Software veröffentlicht.

    Die FSFE Schweiz versendet diese Woche hunderte Mails und Briefe an Kandidierende, um diese zur Teilnahme zu bewegen. Wenn Du in der Schweiz wählen darfst und Dir diese Kampagne gefällt, dann hilf Ihnen doch, indem Du die Kandidierenden Deiner Region auch ganz persönlich um ihre Teilnahme bittest.

  • : Lawrence Lessig überlegt „Protestkandidatur“ für US-Präsidentschaft
    Lawrence Lessig überlegt „Protestkandidatur“ für US-Präsidentschaft

    US-Rechtsprofessor Lawrence Lessig ist in Deutschland vor allem als Urheberrechtskritiker und Gründer von Creative Commons bekannt. Seit seinem Wechsel von Stanford nach Harvard im Jahr 2008 beschäftigt sich Lessig jedoch vor allem mit Fragen der Wahlkampffinanzierung. Die Bedeutung dieses Themas hat 2010 noch zugenommen, weil das US-Höchstgericht in der Entscheidung „Citizens United“ quasi sämtliche Beschränkung von Wahlkampffinanzierung durch Unternehmen als eine Beschränkung der Redefreiheit für verfassungswidrig befand. Lessig setzt sich seither auf verschiedenste Weise für eine Reform der Wahlkampffinanzierung in den USA ein.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Um das Thema Wahlkampffinanzierung und Demokratiereform auch im bereits angelaufenen Vorwahlkampf für die US-Präsidentschaftswahlen im Herbst 2016 zu platzieren, hat Lessig jetzt angekündigt, sich um die Nominierung der Demokraten für die Präsidentschaftskandidatur zu bemühen, sollten bis 5. September („Labor Day“) eine Million Dollar an Kleinspenden zusammengekommen sein. Der auf lessigforpresident.com dargelegte Plan sieht vor, dass Lessig im Fall seiner Wahl als „Referendumspräsident“ unmittelbar nach Verabschiedung eines „Citizens Equality Act“ zurücktritt und an seinen Vizepräsidentschaftskandidaten übergibt.

    Zwei weitere Punkte im Citizens Equality Act neben der Forderung nach öffentlich finanzierten Wahlkämpfen zielen auf gleichen Zugang zum Wahlrecht und gleiche Stimmgewichte. Ersterer ist – ebenfalls nach einem höchstgerichtlichen Urteil – vor allem durch Erschwernisse bei der Registrierung als Wähler/in auf Bundesstaatsebene bedroht, letztere sind durch algorithmenbasierten Neuzuschnitt von Wahlkreisen („Gerrymandering“) nicht gegeben.

    Lessig hat wohl kaum eine realistische Chance auf die Nominierung durch die Demokraten, genug Zustimmung (mehr als ein Prozent in drei nationalen Umfragen), um es in die offiziellen Vorwahlkampf-Debatten zu schaffen, könnte aber durchaus möglich sein. Mehr zu seinen Motiven für die Kandidatur lieferte Lessig bereits in einem Gespräch mit der New York Times.

  • : Lobbyisten in Brüssel: Leichtes Spiel mit Günther Oettinger
    Digitalkommissar Günther Oettinger trifft sich besonders gerne mit Vertretern aus der Wirtschaft – und vertritt anschließend deren Positionen. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/itupictures/18124096201/">ITU Pictures</a>
    Lobbyisten in Brüssel: Leichtes Spiel mit Günther Oettinger

    Seit Dezember 2014 haben über 4.000 gemeldete Treffen zwischen Mitgliedern der EU-Kommission und Lobby-Vertretern stattgefunden – und mehr als 75 % davon waren mit Vertretern von Unternehmen. Für Nichtregierungsorganisationen (18 %) oder Think Tanks (4 %) hatte die Kommission deutlich weniger Zeit, wie aus einer aktuellen Untersuchung von Transparency International hervorgeht.

    Besonders umtriebig waren demnach Google, General Electric und Airbus, während Exxon Mobil, Shell und Microsoft am meisten Geld (jeweils etwa 4,5 Millionen Euro) ausgegeben haben. Die meisten Treffen fanden in den Bereichen Klima und Energie, Arbeitsmarktpolitik sowie Digitale Ökonomie statt.

    Die Wirtschaftslobby und Günther Oettinger

    Ein noch deutlich unausgewogeneres Bild zeigt sich, sobald man gezielt nach den Terminen des Digitalkommissars Günther Oettinger sucht. Dieser hat sich in den vergangenen Monaten fast ausschließlich mit Vertretern der Industrie und Handelsorganisationen besprochen, wobei mit der Deutschen Telekom, Vodafone oder Orange große Telekommunikationsunternehmen seinen Terminkalender dominiert haben.

    Im gesamten Bereich „Digitale Ökonomie“ kam es zu insgesamt 366 Treffen, davon entfielen ganze 89 % auf Meetings mit Industrievertretern. Vor dem Hintergrund der aktuellen Verhandlungen rund um Netzneutralität sollte es also niemanden überraschen, wenn Oettinger praktisch ausnahmslos Positionen der Industrie vertritt und Befürwortern der Netzneutralität „Taliban-artige“ Tendenzen unterstellt.

    Dabei handelt es sich keineswegs um einen vollständigen Datensatz, wie Transparency International einräumt. Die Untersuchung umfasse lediglich die Top-1-% der EU-Beamten und nur 20 % der registrierten Lobby-Organisationen, was die Unzulänglichkeiten der derzeit freiwilligen Lobbyisten-Registrierung zeige. „Viele der Informationen, die Lobbyisten freiwillig in die Registrations-Datenbank eintragen, sind ungenau, unvollständig oder geradezu bedeutungslos“, sagte Daniel Freund, der Verfasser der Studie. Zusätzlich erschwert der Umstand, dass die Termine auf insgesamt 89 verschiedenen Webseiten veröffentlicht werden, das Nachvollziehen der Lobby-Treffen. Dieses Problem soll die interaktive Webseite EU Integrity Watch lindern, die die Treffen an einer zentralen Stelle auflistet und sinnvoll filterbar macht.

    Mehr Transparenz gewünscht

    Beginnend mit Dezember 2014 bemüht sich die Juncker-Kommission, selbst auferlegte Transparenzregeln einzuhalten. In einem Dokument über die „Arbeitsmethoden der EU-Kommission“ heißt es, Treffen mit Interessensgruppen müssten nicht nur transparent ablaufen, sondern auch eine „angemessene Balance“ sicherstellen. Mitglieder der Kommission dürften sich nur dann mit Lobby-Vertretern treffen, wenn sich diese im Transparenz-Register eingetragen hätten. Ferner werde von allen Kommissionsmitgliedern erwartet, sämtliche Besprechungen mit berufsmäßigen Lobbyisten spätestens zwei Wochen danach öffentlich zu machen, solange keine speziellen Geheimhaltungsgründe dagegen sprechen würden.

    Doch nicht einmal das ist Günther Oettinger gelungen. Vor einigen Tagen haben wir über das Transparenzproblem des Kommissars berichtet, der seine öffentliche Termindatenbank offensichtlich nicht ausreichend pflegt. Zwar wurden mittlerweile einige Termine nachgetragen, aber noch lange nicht alle. Das sei aber kein Problem, wie er dem Spiegel erklärte, denn nicht alle Treffen müssten verzeichnet werden, „etwa, wenn ich mich in einer öffentlichen Veranstaltung an Bürger wende, auf einer Konferenz spreche oder Abgeordnete treffe, die sich für die Rechte der Internet-Nutzer einsetzen“.

    Daran kann sich der österreichische Grünen-Abgeordnete Michel Reimon nicht erinnern. Seiner Darstellung nach sei Oettinger bei den Netzneutralitätsverhandlungen kein einziges Mal anwesend gewesen und würde sich stets für möglichst konzernfreundliche Lösungen einsetzen, beschwerte er sich dem Spiegel gegenüber. „Man weiß seit einem Jahr nicht, was er arbeitet. Und ob er überhaupt arbeitet.“

  • : zerotrollerance: Endlich Hilfe für sexistische Twitter-Trolle!
    zerotrollerance-logo
    zerotrollerance: Endlich Hilfe für sexistische Twitter-Trolle!

    Wir alle kennen sie, wir alle lieben sie – nicht! Trolle! Diese sich bevorzugt auf Twitter, Facebook, Foren oder den Kommentarspalten von Blogs und Zeitungen aller Art herumtreibenden, pöbelnden Nervensägen, die man am besten nicht weiter beachtet. Never feed the Troll! Aber Ignoranz hilft auch nicht weiter – vor allem wenn sie in Scharen auftreten und mit ihren sexistischen Beleidigungen alles was nicht männlich und/oder hetero ist beleidigen, belästigen und bedrohen, ist der Spaß lange vorbei. Die Plattformen selbst kommen mit den Trollen nicht besonders gut zurecht:

    „We suck at dealing with abuse and trolls on the platform and we’ve sucked at it for years,“ schreibt Twitter CEO Dick Costolo in einem internen Memo.

    Höchste Zeit also das selbst in die Hand zu nehmen, dachten sich die Aktivisten von Peng!, einem Kollektiv, dass für seine bunten Polit-Aktionen im Stile der Yes Men bekannt ist (Google-Hoax, AstroTV-Hack, Cinema for Peace).

    Anti-sexist trolls strike back!

    Das Peng! Collective erstellte eine Liste mit sexistischen Trollphrasen wie „attention seeking whore“, „die stupid bitch“ oder „feminazi“, wie sie auf Twitter leider viel zu oft verwendet werden. Im nächsten Schritt crawlten sie Twitter nach den Phrasen ihrer Liste und konnten so ca. 10’000 Profile identifizieren die auf Twitter ein brutales, sexistisches und gewalttätiges Verhalten aufweisen. Ihre sexistischen Tweets werden die nächsten sechs Tage von einer Schar aus 160 zurücktrollenden Twitter-Bots mit einer Videobotschaft beantwortet. Dafür wird eines der sechs Videos aus dem Zero Trollerance Programm verwendet – einer einfachen Sechs-Schritt-Anleitung mit kurzen „therapeutischen“ Ratschlägen und Inspirationen zur Überwindung ihres Sexismus und zur Verbesserung ihres online und offline Lebens.

    Diese kann man sich auf zerotrollerance.guru anschauen – und als Troll sein eigenes und das Leben seiner Mitmenschen verbessern. Endlich ein Programm für Trollaussteiger. Erdacht wurde das Aussteigerprogramm von langzeit Guru Adler King – gemeinsam mit Ex-Trollen.

  • : Viel Nichts auf 56 Seiten: Antwort der Bundesregierung zu Fragen der Digitalisierung
    CC <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/imh/4232804741/in/photolist-8G2xS-7s3eo6-b3sd8c-dXWhoh-aTYPnT-hbeFS5-cBRAE-4WfU8v-7KGNKY-5b1dEk-6JtdTT-6Yuvt9-5EvFMk-kkJxaR-7eajDt-7NKgFo-aR8iKX-f1p7uv-dvJAaF-7HD9xu-k2kzf6-nH8Wrr-5szkfd-5Nz7u8-51M3CH-ikWAf9-bT4Cm-f8rrUJ-7BT2nC-6EDbjw-braaJF-7BbinJ-3j4e7p-eUFq1h-8vxJnY-h6571X-4qakQU-jw1zxy-mAi3S-7jVHfj-2JdvM3-pq8ke4-pgsoy5-ong5wF-qqiFb3-qskioB-oLkmF9-oX5nRM-r2xcJz-8JwShZ">imh</a>
    Viel Nichts auf 56 Seiten: Antwort der Bundesregierung zu Fragen der Digitalisierung

    Der wirtschaftspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Dieter Janecek, hat eine Kleine Anfrage mit dem Titel „Chancen und Herausforderungen durch die Digitalisierung der Wirtschaft“ an die Bundesregierung gestellt, in der er eine bunte Tüte mit 67 Fragen rund um die Digitalisierung untergebracht hat. Die Themen reichen von Green IT, Industrie 4.0, Datenschutz, Cloud-Computing über Forschung bis hin zur Ausbildung von IT-Fachkräften.

    Die Digitale Agenda

    Bei den Fragen und Antworten wird intuitiverweise immer wieder Bezug auf die Digitale Agenda der Bundesregierung genommen. Die Bundesregierung gibt an, mit der Digitalen Agenda „eine Vielzahl der Empfehlungen der Enquete-Kommission ‚Internet und digitale Gesellschaft’ aufgegriffen“ zu haben. Auf die Frage, welche Handlungsempfehlungen der Enquete umgesetzt wurden, heißt es:

    [Die Bundesregierung] begleitet die für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Weiterentwicklung unseres Landes wesentlichen Aspekte der Digitalisierung durch Strategien und Initiativen und trägt auf diesem Wege dazu bei, den digitalen Wandel zu gestalten.

    Nun haben wir ja schon oft kritisiert, dass es sich bei der Digitalen Agenda primär um Ankündigungspolitik handelt und diese zu allgemein gehalten ist. Die Bundesregierung formuliert aus diesem Bug ein Feature:

    Die Digitale Agenda formuliert bewusst allgemeine Ziele und Vorhaben […]

    Ein weiterer Punkt, den wir an der Digitalen Agenda bemängelten, sind die ungeklärten Zuständigkeiten. Es gibt kein Ministerium, dass, trotz der Gewichtigkeit des Themas, hauptsächlich für Digitales zuständig ist und so zerfasern sich netzpolitische Fragen zwischen Wirtschafts‑, Innen- und Verkehrsministerium. Auch der Ausschuss für die Digitale Agenda hat keine Federführung bei betreffenden Gesetzesvorhaben und darf sich mittlerweile immerhin damit schmücken, sich um die gleichnamige Digitale Agenda zu kümmern.

    Doch die Bundesregierung gibt immer noch vor, das für eine sinnvolle Idee zu halten:

    Es ist nach Ansicht der Bundesregierung nicht sinnvoll, diese Kernzuständigkeiten aufgrund der Digitalisierung oder der Digitale Agenda neu zu ordnen, zumal es nach nicht sinnvoll ist, Themen – je nach dem analoger oder digitaler „Betroffenheit“ unterschiedlichen Ministerien zuzuweisen.

    Industrie 4.0 als Förderschwerpunkt

    Wirtschaft ist eines der Lieblingsthemen unserer CDU-dominierten Bundesregierung. Kleine und mittelständische Unternehmen sollen gefördert werden. Doch, wie auch Reuters berichtet, merken Industrievertreter davon wenig und beschweren sich über die im Gegensatz zu den USA schwierigeren Marktbedingungen in Deutschland. Auch gibt man an, die genauen Bedürfnisse der Industrie noch nicht vorhersagen zu können, genau wie die Auswirkungen der Digitalisierung auf den Arbeitsmarkt. Janecek sagte Reuters:

    Die Bundesregierung spricht gerne über die sogenannte Industrie 4.0, kommt aber kaum voran, dafür die Rahmenbedingungen zu schaffen.

    Deutschland als IT-Sicherheitsstandort

    Trotzdem ist man überzeugt davon, eigentlich gar nicht so schlecht dazustehen, wenn es um die digitale Wirtschaft geht. Man gibt zwar zu, dass es Deutschland „häufig noch an Erfahrung“ im Umgang mit „Industrie 4.0- und Big Data-Software-Werkzeugen fehlt.“ Aber die Bundesregierung rühmt sich mit den deutschen Errungenschaften im Bereich der IT-Sicherheit. Deutsche Unternehmen seien „im internationalen Vergleich gut positioniert, insbesondere bei Verschlüsselung, Smart Cards, Daten- und Netzwerksicherheit sowie Hochsicherheitslösungen.“ Das passt zu der Propagierung von Deutschland als „Verschlüsselungsstandort Nummer 1“, die nicht ganz zu den Tatsachen passt.

    Darauf zielt auch Janeceks Frage 53c:

    Wie plant die Bundesregierung, das in der Digitalen Agenda formulierte Ziel „Deutschland als Verschlüsselungsstandort Nummer eins“ zu realisieren (bei gleichzeitigen Überlegungen des Bundesministeriums des Innern Verschlüsselung grundsätzlich so zu gestalten, dass Sicherheitsdienste auf Kommunikation zugreifen können?

    Es wird unter anderem mit einem Verweis auf De-Mail geantwortet, beziehungsweise der jetzt vorgestellten Erweiterung mit Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Und was die Kommunikationsentschlüsselung durch Sicherheitsdienste angeht, behauptet man „weder die Implementierung von „Backdoors“ (Hintertüren) noch Schlüsselhinterlegung“ zu wollen. Aber:

    Gleichwohl sollen zur Bekämpfung von Kriminalität und Spionage die Cyberfähigkeiten der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden ausgebaut werden.

    Wie genau das zusammenpasst, wird nicht erklärt. Aber wir erinnern bei Gelegenheit gerne daran.

    Datenschutzrisiken durch Industrie 4.0

    Die Bundesregierung hat erkannt, dass durch Industrie 4.0™ und Big Data Datenschutzrisiken entstehen. Insbesondere bei Fragen nach dem „Personenbezug und dem ökonomischen Wert der jeweiligen Daten, nach den Verantwortlichkeiten bei der Erhebung und Nutzung, nach der Freiwilligkeit der Datenerhebung, nach der Transparenz der Datenerhebung für den Betroffenen oder nach einem etwaigen Informationsgefälle zwischen Datenverarbeiter und Betroffenem.“ Sie bestätigt auch, dass die Erstellung von Personenprofilen zum Nachteil des Betroffenen geregelt werden muss, wie bei der Verwendung von Fahrzeugdaten zur Ermittlung des Fahrstils und der damit verbundenen Einstufung bei Versicherungen.

    Verweis auf die EU-Datenschutzgrundverordnung

    Um diese Fragen zu lösen, verweist die Bundesregierung auf die derzeit in der EU verhandelte Datenschutzgrundverordnung. Leider wirkt sie aber nicht unwesentlich dabei mit, deren Verabschiedung hinauszuziehen und lässt sich durch intensive Lobbyarbeit dazu bewegen, sogar für schwächere Datenschutzregeln zu stimmen.

    Man redet sich auch beim Arbeitnehmerdatenschutz heraus. Man wolle sich nur um neue Regelungen für Datenschutz am Arbeitsplatz kümmern, wenn die EU-Datenschutzreform nicht schnell genug verabschiedet werde. Dabei verkennt die Bundesregierung, dass der Entwurf für die Datenschutzgrundverordnung massive Lücken – gerade im Bereich Arbeitnehmerdatenschutz – enthält. Viele Datenschützer sind der Meinung, dass beim aktuellen Stand der Arbeitnehmerdatenschutz am besten gar nicht in der EU-Verordnung geregelt werden solle. Dann könnten die Länder ihre eigenen Regelungen festlegen. Die Bundesregierung scheint nicht davon auszugehen, dass das notwendig wird.

    Sicherheit durch Sensibilisierung und Eigenverantwortung

    Was die Sicherheit von Daten angeht, wie zum Beispiel bei Wirtschaftsspionage relevant, setzt man auf Aufklärung. So sollen „Sensibilisierungsveranstaltungen“ der Verfassungsschutzbehörden und des Bundeskriminalamtes helfen, „Unternehmen Erscheinungsformen und Hintergründe von Wirtschaftsspiona-
    ge auch im elektronischen Raum zu erläutern.“ Die Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ soll kleinen und mittelständischen Unternehmen durch Webseiten-Checks und „Sicherheitsbotschafter“ helfen. Das aus einem Lobbyverband hervorgegangene Angebot „Deutschland sicher im Netz“ komplettiere das Angebot.

    Janecek und Cem Özdemir kommentieren bei der Welt:

    Jeder Nutzer und jedes Unternehmen trägt auch persönlich Verantwortung für die Sicherheit seiner Daten – aber die Bundesregierung muss aufhören, in Brüssel auf die Bremse zu treten, wenn es um starkes europäisches Datenschutzrecht geht. Die europäische IT-Industrie hat seit Snowden einen Wettbewerbsvorteil, wenn Unternehmen ihre Datencenter jetzt hier ansiedeln und nicht mehr in den USA. Das bleibt aber nur so, wenn wir Datenschutz und Datensicherheit ernst nehmen.

    Scheinheilige Haltung zur Netzneutralität

    Genauso wie die Bundesregierung vorgibt, sich auf EU-Ebene für eine rasche Datenschutzreform einzusetzen, argumentiert sie auch in Fragen der Netzneutralität. Man setze sich mit „Nachdruck für eine gesetzliche Verankerung der Netzneutralität auf europäischer Ebene und einen zeitnahen Abschluss der Verhandlungen zum Vorschlag einer Verordnung“ ein. Wir haben jedoch in einer aufwändigen Recherche gezeigt, dass es um die Netzneutralität in Deutschland ziemlich schlecht bestellt ist und deren Verletzung an der Tagesordnung ist. Das möchte die Bundesregierung beibehalten und setzt sich im EU-Rat dafür ein, dass viele Verletzungen der Netzneutralität in Zukunft legalisiert werden sollen.

    Open-Data-Schlusslicht

    Weiter geht es mit Open Data. Im September 2014 hat das Bundeskabinett den „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G8“ beschlossen und Ziele formuliert, die bis Ende 2015 umzusetzen sind. Erst im März hat das Center for Data Innovation einen Report veröffentlicht, in dem die Bemühungen der einzelnen Staaten im Rahmen der Charta bewertet werden. Das Ergebnis: Deutschland liegt abgeschlagen auf dem letzten Platz.

    Und da verwundern auch die aufgezählten Ziele nicht mehr, wie etwa:

    […] alle Ressorts haben Ansprechpersonen benannt […] Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, aus jeder obersten Bundesbehörde sowie jeder Bundesober- und Bundesmittelbehörde mindestens zwei [zwei!] Datensätze auf GovData verfügbar zu machen […] Bundesbehörden stellen konkret benannte Datensätze aus verschiedenen Themenfeldern bis Ende 2015 als Open Data bereit.

    Schade, denn im Fachgespräch zu Open Data im Bundestag, das letzten November stattfand, klang es noch so, als seien sich alle einig, dass die Förderung von offenen Daten ein wichtiges Ziel ist.

    Bescheidene Open-Source-Ziele

    Wenig fortschrittlich sieht es auch im Bereich Open-Source-Einsatz aus. Man befindet sich in dem Stadium „bei Beschaffungen der Bundesverwaltung praktische Hemmnisse für Open Source Software (OSS)“ abzubauen und nennt als Erfolg den Einsatz von Gpg4win. Der im Bundestag über lange Zeit verhindert wurde.

    Gemischtes

    Viele andere Antworten enthalten eine Aufzählung von mal mehr, mal weniger erfolgreichen Initiativen der Bundesregierung. Mit dabei viele Forschungsprojekte wie „Selbstbestimmt und sicher in der digitalen Welt“ oder „Innovationen für die Produktion, Dienstleistung und Arbeit von morgen,“ das EXIST-Programm zur Förderung von Ausgründungen im Hochschulumfeld und – ein persönlicher Favorit – „Industrie 4.0 – Forschung auf dem betrieblichen Hallenboden.“

    Fazit

    Ankündigungspolitik, wie gewohnt. Wenig Konkretes, wie schon oft kritisiert.

    Nachwort

    Eine kleine, nicht ganz ernstgemeinte Kritik an der Anfrage selbst am Schluss. Die Frage „Welche Materialien können bzw. werden nach Kenntnis der Bundesregierung heute schon in der 3D-Drucktechnik verwendet?“ hätte man sich doch mit Benutzung einer Suchmaschine selbst beantworten können. Nichtsdestotrotz – die Regierung gibt freundliche Auskunft:

    Thermoplastische Elastomere, gesintertes Polyamid, PVMA-Kunststoff und ABS-Kunststoff, Kunstgips, Kunstharze, Keramiken, Alumide-Sintern und Metalle.

    Danke dafür.

  • : Die FDP auf der Suche nach dem „Digitalen Deutschland“
    Die FDP auf der Suche nach dem „Digitalen Deutschland“
    Lindner bei Microsoft

    Christian Lindner gestern in Berlin.

    Die Microsoft Deutschland GmbH bietet in Berlin Veranstaltungsreihen an, bei denen illustre Politiker zu Gesprächen eingeladen werden. Alexander Dobrindt und Christoph Keese gaben sich schon die Ehre, Karl-Theodor zu Guttenberg sprach letztes Jahr gar über „Big Data“, also Datenmengen, die mehr als achtzig Disketten umfassen. Gestern war nun der FDP-Chef Christian Lindner zu Gast und sollte zum Thema Digitales Deutschland: Freiheitsentfaltung im digitalen Raum – eine Herausforderung? befragt werden.

    Lindner und seiner „Partei der Eigenverantwortung“, die derzeit 56.000 Mitglieder hat, wurden nach den Wahlen in Hamburg und einer Wutrede im NRW-Landtag Chancen auf ein Comeback nachgesagt. Eine gute Gelegenheit also, die politischen Positionen der Freien Demokraten zu den aktuell diskutierten netzpolitischen und technischen Fragen herauszufinden – dachte ich zumindest.

    Was bieten denn die Freidemokraten an zum Thema „Digitales Deutschland“? Diese Frage stellte der Interviewpartner Wolfram Weimer dem FDP-Chef gleich mehrfach im Laufe des Abends. Am überaus konzilianten Weimer, der eine „Trümmerlandschaft des deutschen Liberalismus“ ausmachte, lag es jedenfalls nicht, dass über alles Mögliche gesprochen wurde, nur auffallend wenig über netzpolitische Themen. Lindner blieb weitgehend vage, kündigte aber an, seine Partei politisch „konsequenter liberal“ führen zu wollen, und erwähnte eine Art „Manifest“ der FDP, das in Kürze veröffentlicht werden solle, dessen Inhalt aber nicht besprochen wurde. Es sei übrigens „vollkommen falsch“, dass die FDP nach links gerückt sei, im Gegenteil, der Grundsatz laute: „Pro Market“.

    Lindner Wahlkamp

    Der FDP-Vorsitzende Christian Lindner. Bild: Dirk Vorderstraße. Lizenz: Creative Commons BY 2.0

    Damit war das Motto des Abends gesetzt, denn das „Digitale Deutschland“ im freidemokratischen Parteiumfeld, dessen Sympathisanten die große Mehrheit der Besucher waren, besteht aus Marktteilnehmern und deren Bedürfnissen sowie aus wettbewerbsrechtlichen Fragen. Die inadäquate Gründungskultur in Deutschland wurde mehrfach angesprochen.

    Um die Themen des Gesprächs, das weitgehend ohne kritische Nachfragen auskam, zu umreißen, hier eine Auswahl der politischen Streitfelder, über die Lindner in anderthalb Stunden sprach: Außenpolitik, Rente, Frauenquote, Solidaritätszuschlag, Energie- und Klimapolitik, Steuern, FDP-Regionalpolitiker, Fernbuswesen, Wahl- und Politiklethargie, die AfD sowie der Berlin-Brandenburg-Zusammenschluss. Man sagt ja in den letzten Jahren immer öfter, dass sich in kaum einem Politikbereich keine netzpolitischen Fragen mehr aufdrängen würden, aber dass man beim „Digitalen Deutschland“ so weite Kreise ziehen würde, kam doch überraschend.

    Die wenigen netzpolitisch diskutierten Fragen, die Lindner überhaupt kurz ansprach, waren zum einen die Vorratsdatenspeicherung (VDS), von der er sich ganz klar distanziert und äußerte, dass „kein Fahnder sie seit dem Urteil vermisst“ hätte. Er beklagte das dauernde Rufen nach der VDS bei jeder Gelegenheit. Zum anderen erwähnte er die elektronische Gesundheitskarte und die elektronische Patientenakte, die er als enorm zukunftsträchtig charakterisierte und deren Chancen man nutzen müsse. Den Patienten sei aber die „Datensouveränität“ zu erhalten. Es gehe dabei vor allem um eine „Eigentumsfrage“, nämlich das Eigentum an den eigenen Gesundheitsdaten.

    Die EU-Datenschutzgrundverordnung, die derzeit in Brüssel ein heißes Eisen ist, kam auch nur am Rande zur Sprache. Nach Ansicht Lindners würde das Inkrafttreten eine „gewisse Waffengleichheit“ herstellen, gemeint war vermutlich die zwischen Nutzern und den Datenkonzernen. Man hätte sich die eine oder andere Nachfrage als Zuhörer gewünscht, Wohlfühl-Interviewer Weimer schien das anders zu sehen. Der FDP-Chef bezeichnete es noch als „Skandal, dass die Datenschutzgrundverordnung noch nicht beschlossen ist“, ging aber auf keinerlei inhaltliche Aspekte der Verordnung ein.

    Was die Bildung im „Digitalen Deutschland“ angeht, können sich die Studenten übrigens auf einiges gefasst machen, falls die FDP in Zukunft die Wissenschaftspolitik wieder mitbestimmen würde. Denn Hochschulen sind nach Lindners Auffassung zukünftig so aufzustellen, dass ihr „Innovationsstatus“ verbessert und sie für Unternehmenszwecke optimiert werden sollen. Man brauche vor allem „Gründergeist“ wie im Silicon Valley, über den an diesem Abend viel geredet wurde. Aber dass Hochschulen zu Kaderschmieden der Industrie degradiert wurden, daran stören sich nur noch wenige.

    Ganz am Schluss kurz von einem Mitglied der JuLis zu Online-Beteiligungsverfahren befragt, positionierte sich Lindner deutlich:

    Beteiligung darf Führung nicht ersetzen.

    Vielleicht könne sie aber ergänzt werden, man wolle aber nicht zu „piratisch“ werden.

    Die einzig konkrete technische Frage, die in der Fragerunde am Ende von Rüdiger Weis gestellt wurde, war nach politischen Ideen, um Trusted Computing entgegenzuwirken. Leider schien Lindner die Frage wirklich nicht verstanden zu haben, sondern antwortete nur allgemein, dass er sich für offene Schnittstellen und Open Source einsetzen wolle, allerdings nicht „als Religion“, sondern in „verhältnismäßigem“ Umfang.

    Nach der Fragerunde und den Gesprächen nach dem Lindner-Interview zu urteilen, war dem FDP-nahen Publikum das Fehlen netzpolitischer Inhalte und der freidemokratischen Positionen dazu kaum aufgefallen. Die meisten waren begeistert. Aber bis zur nächsten Bundestagswahl ist ja noch Zeit, politische Ideen zum „Digitalen Deutschland“ zu entwickeln und dem Wahlvolk zu erklären.

  • : Online-Wahlen: Shoot the messenger!
    Online-Wahlen: Shoot the messenger!

    Mitte März hatten Alex Halderman und Vanessa Teague öffentlich über eine Schwachstelle in dem australischen Online-Wahlsystem iVote (sic) berichtet, das sie den zuständigen Stellen in Australien auch zur Kenntnis gegeben hatten. Die von der Firma Scytl angebotene Software wurde erstmalig für die australischen Wahlen 2015 eingesetzt. Für etwa eine Woche war das System bereits in Benutzung, als Haldermans und Teagues Analyse öffentlich wurde, weswegen in diesem Zeitraum mehrere zehntausend Stimmen manipulierbar gewesen wären. Es geht dabei konkret um 66.000 abgegebene Stimmen.

    Halderman forscht mit wechselnden Teams seit mehr als fünf Jahren über Wahlcomputer und Online-Wahlsysteme und hatte verschiedene technische Unzulänglichkeiten und schwerwiegende Sicherheitsmängel aufgedeckt, etwa in Indien und Estland. Da Wahlen aber ein Markt sind, geht das Hase-und-Igel-Spiel zwischen Anbietern und Sicherheitsforschern sicher noch ein paar Jahre weiter.

    Wie so oft, erfolgte die Reaktion der Verantwortlichen nach demselben Muster, das beim Hinweis auf Schwachstellen viel zu oft zu beobachten ist: Man prügelt auf diejenigen ein, die das System analysieren und die Sicherheitslücken aufdecken. Überhaupt brauche man sich vor Online-Wahlen nicht zu fürchten, das Ganze sei nur eine Art Anti-Online-Wahlen-Kampagne und die Bedenken seien „overblown“. Die zuständige Kommission (Electoral Commission) musste zwar einräumen, dass das Online-Wahlsystem manipulierbar gewesen sei, man hätte aber durch einen Patch nun die Sicherheit wiederhergestellt.

    Die EFF kommentiert in ihrer kurzen Stellungnahme mit dem Titel „New South Wales Attacks Researchers Who Found Internet Voting Vulnerabilities“ treffend:

    Sadly, NSW [New South Wales] officials seemed more interested in protecting their reputations than the integrity of elections. They sharply criticized Halderman and Teague, rather than commending them, for their discovery of the FREAK attack vulnerability.

    Vielleicht sollte man doch langsam dazu übergehen, Schwachstellen nicht mehr zu melden, sondern für die Manipulation der Wahl auszunutzen. Aber das verstieße sicher nicht nur gegen die Hackerethik. :}

  • : Die Lobby-Republik – wer in Deutschland die Strippen zieht
    Die Lobby-Republik – wer in Deutschland die Strippen zieht

    Tillack_24777_MR1.inddAm Wochenende habe ich mal „Die Lobby-Republik – wer in Deutschland die Strippen zieht“ des Stern-Journalisten Hans-Martin Tillack fertig gelesen. Das Buch gibt einen aktuellen Überblick über das politische Berlin anhand der Lobbyaktivitäten diverser Branchen und ihrer Verbänden. Tillack kann dabei häufig auf interne Dokumente und Mails zurückgreifen und bietet damit einen guten Einblick, wie Politik beeinflusst wird. Gleichzeitig thematisiert er auch anschaulich, wie Politiker sich vereinnahmen lassen – und warum. Hans-Martin Tillack plädiert mit dem Buch auch für mehr Transparenz, sowohl bei politischen Entscheidungen als auch bei der Finanzierung unserer Parteien und Politiker. Und liefert die passenden Hintergründe und Einschätzungen dazu, denn Lobbyismus braucht endlich „klare Regeln und Kontrollen“.

    Das 349 Seiten lange Buch ist im Hanser-Verlag erschienen und kostet gedruckt 24,90 Euro (Amazon-Partnerlink) oder 18,99 als eBook (Amazon-Partnerlink).

    Aus der Verlagsbeschreibung:

    Eine Party für den frischgekürten Bundespräsidenten, lukrative Jobangebote jenseits der politischen Karriere, gesponserte Reisen, exklusive Abendgesellschaften: Lobbyisten buhlen nach Kräften um die Gunst der Politiker. Wie sie vorgehen, um an wertvolle Informationen zu gelangen und die Interessen der eigenen Klientel durchzusetzen, ist nicht immer sauber. Hans-Martin Tillack, der diese Praktiken seit Jahren verfolgt, führt uns hinter die Kulissen der Berliner Politik, offenbart verborgene Vorgänge und nennt Namen. Für ihn ist klar: Es bedarf verbindlicher Verhaltensregeln für den Umgang mit Interessenvertretern – sonst droht unsere demokratische Kultur Schaden zu nehmen.

  • : Debatte zum IT-Sicherheitsgesetz im Bundestag: Eigenlob und Frust
    Geplante Cybersicherheitsstrategie für Deutschland - noch will sich die Regierung nicht äußern.
    Debatte zum IT-Sicherheitsgesetz im Bundestag: Eigenlob und Frust

    Heute fand anlässlich der 1. Lesung des geplanten IT-Sicherheitsgesetzes (ITSG) – dem „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ – eine Debatte im Bundestag statt. Sie schwankte je nach Fraktionszugehörigkeit zwischen Selbstlob auf der einen und massiver Kritik auf der anderen Seite. Wir verfolgen das IT-Sicherheitsgesetz schon lange kritisch und auch diesmal bestätigten sich unsere Eindrücke.

    Lediglich eine Einigkeit gab es: Es ist an der Zeit, sich endlich mit IT-Sicherheit auseinanderzusetzen.

    Im Bereich der IT-Sicherheit brennt in Deutschland die Hütte lichterloh.

    So beschrieb Konstantin von Notz von den Grünen die Situation. Auch wenn sein Vergleich der mit Abstand am drastischsten ausgemalte war, betonten alle Abgeordneten und Innenminister de Maizière die Schlüsselfunktion digitaler Infrastrukturen für das Funktionieren der heutigen Gesellschaft. Stephan Mayer von CDU/CSU:

    IT-Sicherheit ist mittlerweile das Gerüst, ohne dass die Gesellschaft kaum existieren könnte.

    Ob mit dem aktuellen Gesetzesentwurf ein ausreichender Schutz dieser Infrastrukturen geschaffen werden kann, ist strittig. „Wir wollen die deutschen IT-Systeme zu den sichersten der Welt machen“, versprach de Maizière, „Wir haben geliefert!“, verkündete Gerold Reichenbach von der SPD. Aber dass gehalten werden kann, was versprochen wird, bezweifeln vor allem die Oppositionspolitiker.

    Begriffliche Unklarheiten

    Im Entwurf des ITSG befinden sich viele begriffliche Unklarheiten. Schon bei der Bestimmung der Unternehmen, für die das Gesetz gilt, geht das los: Betreiber kritischer Infrastrukturen. Das sind zum Beispiel Wasser, Energie, Telekommunikation. Aber ab wann wird es kritisch? Laut Clemens Binninger von der CDU/CSU wird geschätzt, dass etwa 2.000 Unternehmen unter „kritisch“ fallen. Aber wo festgemacht wird, ob ein Stadtwerk groß genug ist, um als solches zu gelten, bleibt im Dunkeln.

    Weitere schwammige Formulierungen sind „kritischer Vorfall“ und „erhebliche Störung“. Wenn die vorliegen, muss gemeldet werden. Angeblich sollen Betreiber und BSI zusammen festlegen, wann was vorliegt, da die Betreiber am besten wüssten, welches ihre kritischen Betriebsprozesse seien. Das lässt viel Spielraum für Interpretationen und Rechtsunsicherheiten.

    Nadine Schön von der CDU/CSU formulierte die Begriffsunklarheiten jedoch einfach als Feature statt als Bug: „Man muss sich die Begriffe alle nochmal anschauen. Aber Digitalisierung ist schnellebig“, deshalb brauche man ein flexibles Gesetz.

    Meldebürokratie

    Die vorgesehene Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle gilt für Unternehmen, die kritische Infrastrukturen betreiben. Im Standardfall sind anonyme Meldungen vorgesehen. Das freut die Unternehmen, da kein Imageschaden zu befürchten ist. „Die Prangerwirkung ausschließen“, nennt das Mayer.

    Für alle anderen, nicht-kritischen Unternehmen gibt es keine Meldepflicht. Genauso wenig wie für Bundes- und Länderverwaltungen und Behörden. Das sei „nicht ganzheitlich“, kritisierte von Notz. Noch weiter gehen sogar Bedenken des Juristen Christoph Althaus, der laut tagesschau.de darin eine Hinderung der Effektivität und sogar ein Problem mit der Verfassungskonformität sieht.

    Aber auch wenn gemeldet werden muss, ist erst einmal unklar, was mit diesen Meldungen passiert. Ein „Lagebild“ soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) daraus erstellen.

    Namentliche Meldung muss erst ab dem Ausfall kritischer Infrastruktur erfolgen. Dann, wenn es sowieso jeder merkt, weil das Licht ausgeht. Große Datenlecks dürften damit nie namentlich meldepflichtig werden, denn sie beeinträchtigen nur selten direkt die Funktionalität eines Systems.

    Wirksamkeit

    Ob das ITSG wirklich dazu führt, dass Unternehmen höhere Sicherheitsstandards einführen, muss in der derzeitigen Form bezweifelt werden. „Keine positiven Anreize für die Wirtschaft, aber auch keine negativen“, so lässt sich von Notz zusammenfassen. Denn Haftungsfragen oder gar Bußgeldregelungen sollen im Gesetz nicht festgelegt werden. Das Gesetz setzt auch keine Anreize, den Umgang mit kritischer Software grundlegend zu überdenken. In der Enquête-Kommission Internet wurde empfohlen, dass Open-Source-Software gefördert werden solle. Halina Wawzyniak von den Linken ist enttäuscht:

    Die Berichte der Enquête werden ignoriert.

    Sie fordert, sich das Kerckhoff-Prinzip zu Herzen zu nehmen und die Sicherheitsmechanismen von kritischen Infrastrukturen offenzulegen. Außerdem möchte sie Regelungen, die bei „responsible disclosure“ den Veröffentlicher von Sicherheitslücken vor Strafverfolgung schützen.

    Rolle von BSI, BKA, BfV und Co.

    Vor allem im Schatten der letzten Aufklärungen bezüglich der Rolle des BSI bei der Entwicklung des Staatstrojaners und seinem Erwerb von Sicherheitslücken ist dessen Vertrauenswürdigkeit stark beschädigt. „So kann es kein Vertrauen bei den Bürgern geben“, meint Jan Korte von den Linken. Man müsse das BSI unter anderem vom Innenministerium lösen und zu einer unabhängigen Stelle machen.

    Auch Christina Kampmann von der SPD scheint mit dem BSI nicht ganz glücklich zu sein. Es habe eine klare Rolle in der Cybersicherheit des Bundes – und zwar defensiv. Aktiv zur Ermöglichung von Sicherheitslücken beizutragen, schade der Glaubwürdigkeit des BSI sowie der Politik:

    Wir müssen IT-Sicherheit für Bürger schaffen und nicht gegen sie.

    Mayer dementiert die Vorwürfe: „Wir machen uns nicht zu Hehlern von Sicherheitslücken“, das Innenministerium habe keine Sicherheitslücken angekauft.

    Auch der Verfassungsschutz und andere Ermittlungsbehörden spielen im IT-Sicherheitsgesetz eine Rolle. Es soll aufgerüstet werden bei den Geheimdiensten, und das gefällt nicht allen. Korte moniert, ein Grundproblem des Gesetzesentwurfes sei, dass „zuviel aus Perspektive des staatlichen Sicherheitsapparates“ gesehen wird. „Bei Geheimdiensten soll aufgerüstet werden, die für Unsicherheit stehen“, bei der Bundesdatenschutzbeauftragten belaufen sich die geplanten Stellenerweiterungen auf eine einstellige Nummer.

    Fazit

    Was ist jetzt zu halten von der Debatte? Es zeigt sich primär, dass die einen finden, der Entwurf greife viel zu kurz. „Kein großer Wurf“, „konsequente Fortsetzung des Klein-Kleins der digitalen Agenda“, „Gesetz zur Simulation von IT-Sicherheit“, so die Vorwürfe Janeceks. „Der Entwurf des ITSG ist eines der wichtigsten und größten Vorhaben aus der Digitalen Agenda. Die Cyber-Sicherheitsstrategie wird konsequent fortgesetzt“, findet dagegen Mayer. Er und andere optimistische Abgeordnete sehen das kommende deutsche ITSG sogar als „Blaupause“ und „Vorbild“ für eine ähnliche Regelung in der EU, die geplante „Network and Information Security“-Direktive. Viele sind sich jedoch bewusst, dass das ITSG nur ein Anfang sein kann, so wie Kampmann. Und auch Lars Klingbeil (SPD) fordert vor allem die Opposition dazu auf, konstruktive Vorschläge zur Verbesserung zu bringen, nur „nicht ganz so krawallig wie heute“.

    Unsere Einschätzung hat sich seit dem letzten Mal nicht geändert. Der Entwurf greift zu kurz und in der jetzigen Form wäre er zum Papiertiger verurteilt.