Gerade wenn man den Koalitionsvertrag mit dem in Sachsen-Anhalt vergleicht, wo auch die CDU Koalitionspartner ist, sind die Ergebnisse aus Stuttgart – obwohl da viel Netzpolitik drin steckt – mehr als enttäuschend. Darüber kann dann auch der Schmunzler nicht hinwegtäuschen, dass im Koalitionsvertrag (PDF) tatsächlich steht:
Genauso wichtig wie Straßen sind uns die Datenautobahnen.
In Koalitionsverträgen ist erfahrungsgemäß Vorsicht bei den Formulierungen geboten: Es macht einen großen Unterschied, ob da „wollen“, „sollen“ oder „werden“ bzw. „müssen“ steht. Die ersten beiden Formulierungen haben mehr den Charakter von Absichtserklärungen, während ein „werden“ und „müssen“ schon deutlicher ist, aber auch nicht garantiert, dass ein Vorhaben umgesetzt wird.
Breitbandausbau
Recht umfassend äußern sich die Koalitionäre zum Breitbandausbau:
Wir werden […] den flächendeckenden Ausbau der Breitbandverkabelung intensiv vorantreiben und dazu finanziell weiter stärken. Für uns hat die Breitbandversorgung die Qualität einer Daseinsvorsorge. Mit einem Breitbandprogramm wollen wir erhebliche Mittel bereitstellen, um die flächendeckende Verfügbarkeit von Bandbreiten ab 50 MBit/s im ganzen Land zügig voranzutreiben. Wir prüfen, wie hierzu neue Finanzierungs- und Gesellschaftsformen – auch unter Einbeziehung privaten Kapitals – umgesetzt werden können. Beim Breitbandausbau haben Glasfaserleitungen für uns Vorrang vor kupferbasierten Lösungen.
Glasfaser, schnelles Internet, Daseinsvorsorge, finanziell stärken – das klingt alles gut. Auch dass hier von mehr als 50 MBit/s die Rede ist und dass auch Landesgelder fließen sollen und nicht nur privates Kapital, lässt hoffen. Genauso ist die Priorisierung von Glasfaser zu loben. Bis aber feststeht, wieviel Geld im Haushalt dafür eingestellt wird, ist dies erstmal eine sehr gute Absichtserklärung.
Informationsfreiheit

Den mit dem Informationsfreiheitsgesetz begonnenen Weg hin zu einer offeneren Verwaltungskultur in Baden-Württemberg werden wir fortsetzen.
Der begonnene Weg führte in Baden-Württemberg leider zu einem der schwächsten Informationsfreiheitsgesetze Deutschlands. Ein wirklicher Schritt nach vorne wäre hier die Schaffung eines Transparenzgesetzes nach Hamburger Vorbild gewesen.
Freie Software, freie Lizenzen, Urheberrecht
Zu diesem Themenkomplex hält der Koalitionsvertrag gleich eine ganze Reihe von Aussagen bereit, die auf eine Stärkung von freier und offener Software und Lizenzen schließen lassen:
Wir werden die E‑Government-Richtlinien und das Beschaffungswesen des Landes bei der IT-Beschaffung in Richtung Open Source weiterentwickeln.
Auch Open Educational Resources werden genannt, so begrüße und unterstütze man die Bereitstellung freier Software und offener Bildungsressourcen (OER) durch das Landesmedienzentrum. Open Source biete ebenso wie freie Standards und offene Formate große Chancen für ein herstellerunabhängiges Software-Ökosystem. Diese Ansätze wolle die Koalition unterstützen. Das sind gute Feststellungen, die Frage aber wird sein, inwieweit öffentliche Verwaltungen dann wirklich Open Source nutzen werden und wie in Ausschreibungen Open Source eine Chance eingeräumt wird. Weiter heißt es im Vertrag, dass die Open-Access-Strategie des Landes weiterentwickelt werden solle.
In Sachen Urheberrecht steht im Koalitionsvertrag:
Wir setzen uns für ein modernes und praktikables Urheberrecht ein, das die Kunsteinrichtungen in die Lage versetzt, die Möglichkeiten digitaler Technologien zu nutzen. Wir setzen unsere Bemühungen fort, die Archivbestände der Landesarchive, Hochschulen, Museen und Kunsteinrichtungen in digitaler Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Soweit möglich sollen dabei freie Lizenzen zum Einsatz kommen, die eine Weiternutzung der Archivbestände durch Dritte ermöglichen.
Digitalisierung der Archivbestände und Veröffentlichung mit freien Lizenzen sind netzpolitische Kernforderungen, die jetzt Eingang finden in den Koalitionsvertrag.
Datenschutz
Das Wort Datenschutz kommt 30 mal vor im Koalitionsvertrag. Unter anderem heißt es dazu:
Die europäische Datenschutzgrundverordnung werden wir zeitnah umsetzen und weitere Schritte prüfen, wie eine gelingende Balance aus dem Schutz sensibler Daten und Innovationsförderung unterstützt werden und gelingen kann („gestaltender Datenschutz“).
Kritisch betrachtet könnte sich hier hinter dem Begriff „gestaltender Datenschutz“ eine Aufweichung von Datenschutzbestimmungen verstecken. Dass überhaupt ein Gegensatz zwischen Datenschutz und Innovation aufgemacht werden muss, verstört ein wenig.
Dafür geht es an anderer Stelle ins Detail:
Wir werden uns für bessere Informations- und Aufklärungsarbeit und stärkere Regulierung bei dem sogenannten digital fingerprinting einsetzen. Auf den Computern von Nutzern werden bei dem Besuch von Webseiten häufig „cookies“ erstellt, in denen Informationen über die Besucher gespeichert werden. Diese Informationen erlauben es Betreibern von Webseiten, den Nutzer wiederzuerkennen und nutzerbezogene Angebote zu generieren. Das „digital fingerprinting“ sollte ebenfalls über das Mittel des Einwilligungsvorbehalts eingeschränkt werden.
Sehr gut! Die zukünftige baden-württembergische Regierung hat erkannt, dass „digital fingerprinting“ ein Datenschutzproblem ist. Bei einer Einwilligungslösung ist jedoch darauf zu achten, dass sie nicht so ineffektiv bleibt wie bei den Cookies.
Und weiter:
Das Amt des beim Landtag angesiedelten unabhängigen Landesbeauftragten für den Datenschutz (LfD) besetzen wir zügig neu und wollen es aufgrund gewachsener Aufgaben entsprechend ausstatten.
Aufwuchs der Mittel für den Landesdatenschutzbeauftragten: Das ist gut, um die Prüfung des Datenschutzes in Baden-Württemberg zu stärken.
Freie Netze, WLAN, Störerhaftung
Zum Ausbau offener WLAN-Angebote sagt der Koalitionsvertrag:
Ob Schulen, Verwaltungsgebäude, Häfen oder Museen, alle müssen schnelles Internet für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und dann auch offene WLAN-Angebote für Besucherinnen und Besucher anbieten. Ebenso werden wir die Verfügbarkeit freien WLANs zu einer Voraussetzung bei der Vergabe von Verkehrsnetzen machen. Wir setzen uns auf Bundesebene für eine Abschaffung der Störerhaftung beim Betrieb offener WLAN-Angebote ein.
Wenn alle öffentlichen Gebäude verpflichtet werden, freies WLAN zur Verfügung zu stellen, dann ist das ein wirklich großer Schritt für mehr freie WLAN-Netze. Auch die Festschreibung von freien WLANs bei der Ausschreibung von Verkehrsnetzen ist konkret und zielführend. Zudem enthält der Koalitionsvertrag einen weiteren Sargnagel für die Störerhaftung. Das einzige, was hier fehlt, ist eine Unterstützung der Freifunk-Initiativen, wie sie in den Koalitionsverträgen in Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz festgeschrieben wurde.
Bildung
In Schulen soll das Fach Informatik gestärkt werden:
Die Informatik werden wir in den Schulen mit dem „Aufbaukurs Informatik“ in Klasse 7 aller weiterführenden Schulen, mit dem Profilfach „Mathematik, Physik, Informatik“ in den allgemeinbildenden Gymnasien und im erweiterten Niveau der Gemeinschaftsschulen sowie mit dem Wahlfach „Informatik“ in den Realschulen, Haupt‑, Werkreal- und Gemeinschaftsschulen verankern. Begleitend dazu werden wir ein Fortbildungskonzept für die Lehrkräfte auflegen.
Die Stärkung von Informatikunterricht ist begrüßenswert. Und auch das Bestreben, freie Lehrmaterialien zu unterstützen:
Wir setzen uns dafür ein, dass an den Schulen verstärkt freie Lern- und Lehrmaterialien (Open Educational Resources und Freie Software) genutzt werden können.
Und auch Kompetenzen für soziale Netzwerke und Datenschutz sollen auf breiter Basis gelehrt werden:
Wir werden eine umfassende Informationskampagne „Soziale Netzwerke“ starten, die sowohl Jugendliche als auch Eltern für den Umgang mit sozialen Medien trainiert und für Chancen und Gefahren (Datenschutz, Phishing, Viren etc.) sensibilisiert. Im Schulfach „Informatik“ sollte der Bereich Medienkunde, Medienkompetenz und Datenschutz verstärkt unterrichtet werden.
Datenschutz, Medienkunde und Medienkompetenz im Lehrplan war nach einer Recherche von netzpolitik.org im Jahr 2014 noch nirgendwo richtig verankert. Wenn Baden-Württemberg diese Inhalte wirklich in der Lehrplänen festschreibt, ist dies eine positive Entwicklung.
Andererseits ist die Tendenz, „was mit Medien“ und außerdem ein paar rechtliche Grundlagen in ein technisches Fach zu integrieren, auch ein Zeichen, wie wenig Verständnis dafür vorhanden ist, was Informatik eigentlich ist.
Verschlüsselung
Im Koalitionsvertrag heißt es:
Gemeinsam mit den Forschungseinrichtungen im Land werden wir einen Schwerpunkt im Bereich „Verschlüsselungstechnologie“ und einem „Baukasten für Datensicherheit“ legen.
Was das genau bedeutet, welche Verschlüsselungstechnologien unterstützt werden sollen, wieviel Geld hier fließen soll, steht leider nicht im Vertrag. Auch gibt es keine Erklärung im Koalitionsvertrag, dass Behörden per Verschlüsselung erreichbar sein sollen. Ein Bezug zu Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz nicht gemacht. So bleibt dieses Kapitel sehr vage und schwach.
Staatliche Überwachung
In diesem Themenkomplex liegen die echten Klopper des Koalitionsvertrages, in denen die Handschrift des schwarzen Koalitionspartners überwiegt:
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. […] Wir werden daher einen Schwerpunkt auf die Verbrechensbekämpfung im Internet legen und unsere Sicherheitsbehörden auf dem Weg zu IT-Strafverfolgung und ‑bekämpfung weiter unterstützen.
Der Koalitionsvertrag enthält gleich zweimal den Un-Satz, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei. Von diesem Geist geprägt ist das gesamte Kapitel zu Internetüberwachung, denn dort heißt es:
Konkret sind wir bereit, das Polizeigesetz unter folgenden Maßgaben anzupassen: Beachtung ausstehen- der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, präventive Terrorismusbekämpfung und Fälle schwerer Kriminalität. Alle Maßnahmen sollen unter Richtervorbehalt gestellt werden. Auf dieser Basis schaffen wir Ermächtigungsgrundlagen zur jeweils präventiv-polizeilichen Erhebung von Kommunikationsverbindungsdaten und der Ermöglichung der präventiven Telekommunikationsüberwachung (TKÜ).
Hier ist in astreinem Neusprech die Vorratsdatenspeicherung (VDS) versteckt, die jetzt offiziell von der neuen Koalition auch grün abgesegnet wird. Und das, obwohl die grüne Bundestagsfraktion als Beschwerdeführer gegen die VDS vor das Bundesverfassungsgericht zieht. Präventive Telekommunikationsüberwachung meint letztlich geheimpolizeiliche Befugnisse, so wie sie gerade beim Urteil zum BKA-Gesetz vom Verfassungsgericht erheblich beschränkt wurden.
Weiter schreiben die Koalitionäre:
Es ist zu überlegen, ob die Landespolizei und das Landesamt für Verfassungsschutz zum Zweck der Terrorismusbekämpfung die Befugnis zur Durchführung von Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung erhalten soll.
Das ist eine sehr vage Formulierung, aus der dennoch der Wunsch der Koalition herauslesbar ist, die beiden Staatstrojaner (Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung) der Polizei und dem Verfassungsschutz zur Verfügung zu stellen. Bislang darf der Inlandsgeheimdienst weder auf Bundes- noch auf Länderebene Staatstrojaner einsetzen. Warum ausgerechnet eine Regierung, bei der die grünen die größere Partei sind, einen solchen Vorstoß wagt, ist hier die Frage.
Auch eine finanzielle und personelle Stärkung gegen „Cyberkriminalität“ wird angekündigt:
Deshalb werden wir die Bekämpfung der Cyberkriminalität durch geeignete personelle und sachliche Maßnahmen verstärken. Wir setzen zum Beispiel spezielle Ermittlungsteams ein und schaffen gezielte Aus- und Weiterbildungsangebote.
Unklar in dieser Formulierung ist, um was für Ermittlungsteams mit welchen Befugnissen es sich handelt.
Außerdem will die grün-schwarze Koalition:
[…] automatische Kennzeichenlesesysteme auf Verkehrswegen und ‑achsen auf der Grundlage des geltenden Rechts dann einsetzen, wenn Erkenntnisse vorliegen, dass sie für reisende Tätergruppen besonders relevant sind. Die erforderliche Einsatz‑, Kriminal- und Verkehrstechnik werden wir bedarfsorientiert beschaffen.
Automatische Kennzeichenüberwachung erfasst grundsätzlich erstmal alle Autofahrer, sie ist deswegen aus Datenschutzgesichtpunkten höchst umstritten. Fraglich ist auch, was mit „reisenden Tätergruppen“ gemeint ist. Auch wird nicht gesagt, ob die Kennzeichenüberwachung nur bei Strafverfolgung oder sogar präventiv eingesetzt werden soll, zum Beispiel bei Großprotesten und ähnlichem.
Und dann kommt auch noch der Kernsatz sicherheitspolitischer Hardliner:
Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. Deshalb ist es wichtig, dass staatliche Organe in einem klar festgelegten Rahmen Informationen erhalten, austauschen und verarbeiten können, die zur Kriminalitätsbekämpfung sachdienlich sind.
Auch hier mit der Gleichsetzung von Datenschutz und Täterschutz eine klare Law-and-Order-Sprache. Gleichzeitig umreißt diese Passage nicht im Geringsten, welche Arten von „sachdienlichen Informationen“ hier eigentlich ausgetauscht werden dürfen. Das lässt sehr viel Spielraum zur Interpretation.
Geheimdienste
Auch zum Landesamt für Verfassungsschutz äußern sich die Koalitionspartner:
Das Landesamt für Verfassungsschutz werden wir als Frühwarnsystem der Demokratie bedarfsgerecht ausbauen.
Im Klartext heißt das: Die grün-schwarze Regierung will den Inlandsgeheimdienst personell und finanziell stärken. Von einem Ausbau der Geheimdienstkontrolle hingegen – früher mal ein grünes Sternchenthema – ist im Koalitionsvertrag nichts zu finden.
Im Gegenteil heißt es weiter:
Wir unterstützen im Bundesrat die Vernetzung von nationalen und europäischen Sicherheitsdatenbanken.
Dieser Datenbankaustausch wirft Fragen des Trennungsgebotes von Geheimdiensten und Polizei auf. Wir haben dieses Thema in unserem Artikel zum neuen Anti-Terror-Paket näher betrachtet.
Polizei & Bürgerrechte
Das Wort Polizei ist mit 67 Nennungen im Koalitionsvertrag sehr beliebt. Konfliktpotenzial liegt in dieser Formulierung:
Bei der Ausübung ihrer Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger werden Polizeibeamtinnen und –beamte, aber auch andere Amtsträger sowie Angehörige von Hilfs- und Rettungsdiensten zunehmend mit Respektlosigkeit, Widerstand und Gewalt konfrontiert. Diese Entwicklung werden wir nicht hinnehmen.
Hinter dieser Formulierung versteckt sich die Wiedereinführung des „Schutzparagrafen 112“, der den 113 StGB „Widerstand gegen die Staatsgewalt“ erweitert. Kritiker sehen in diesem Paragrafen, den mehrere Bundesländer einführen wollen, eine versteckte/indirekte Einschränkung der Versammlungsfreiheit.
Und bei der wirksamen Kontrolle der Polizei bewegt sich Baden-Württemberg gegen den bundesweiten Trend nicht nach vorne:
Eine individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamtinnen und ‑beamte werden wir in dieser Legislaturperiode nicht einführen.
Die individuelle Kennzeichnungspflicht stand damals im Koalitionsvertrag der grün-roten Vorgängerregierung, wurde aber nicht umgesetzt. Jetzt ist die Kennzeichnungspflicht ganz vom Tisch.
Fazit: Datenautobahn ausbauen, Grundrechte abbauen
Dieser Koalitionsvertrag hinterlässt aus netzpolitischer Sicht allerhöchstens gemischte Gefühle. Während Baden-Württemberg in Sachen Breitbandausbau, Informatik in der Schule, freies WLAN und Open Source wirklich nach vorne schaut, bleiben Grund- und Bürgerrechte in diesem Koalitionsvertrag auf der Strecke. Für die Grünen, die immer wieder als Bürgerrechtspartei auftreten, ist diese Koalitionsvereinbarung – zumindest in Kretschmanns Ländle – ein Abschied von alten Werten und Idealen – wieder einmal. Hinzu kommt, dass es laut Stuttgarter Zeitung auch noch Nebenabreden zum Koalitionsvertrag gibt – was in diesen steht, bleibt intransparent.
