Überwachungskritisches Urteil zum BKA-Gesetz und zum Staatstrojaner

Staatstrojaner.

Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sein Urteil zum BKA-Gesetz verkündet und es in Teilen als verfassungswidrig befunden.

Die beiden Beschwerden (1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) waren einerseits von Ärzten, Juristen und Journalisten eingereicht worden, besonders im Hinblick auf ihre Rechte als Berufsgeheimnisträger, und andererseits von Mitgliedern der grünen Bundestagsfraktion der vorvergangenen Legislaturperiode. Die Beschwerdeführer und ihre Anwälte Gerhart Baum, Burkhard Hirsch und Sönke Hilbrans können das Urteil als Erfolg verbuchen, ihre Kritik an den erweiterten Überwachungsbefugnissen des BKA, am mangelnden Kernbereichsschutz und am zu wenig beschränkten Datenaustausch fand überwiegend Gehör.

Nur einige der verfassungswidrigen Paragraphen sind allerdings auch sofort nichtig, andere gelten mit einigen Beschränkungen weiterhin, müssen aber bis längstens zum 30. Juni 2018 nachgebessert werden.

Insbesondere die Verhältnismäßigkeit und der Kernbereichsschutz, also der Schutz der höchstpersönlichen Sphäre eines Menschen gemäß Art. 1 Abs 1 GG, der unantastbar bleiben soll, werden im Urteil betont.

Das Urteil ist (ohne die Sondervoten) 118 Seiten lang, hier aber ein erster Überblick zum staatlichen Infiltrieren von informationstechnischen Systemen.

Staatstrojaner

Das Urteil behandelt die Probleme bei der verdeckten Datenerhebung nach § 20k BKA-Gesetz, der „verdeckte Eingriffe in informationstechni­sche Systeme“ erlaubt. Diese Erlaubnis zur sog. „Onli­ne-Durchsuchung“ wurde bereits kurze Zeit nach dem Urteil des BVerfG zum Staatstrojaner im Jahr 2008 geschaffen und im Grunde wörtlich aus der Entscheidung in das Gesetz übernommen.

In das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme werde laut Urteil „mit besonderer Intensität“ eingegriffen. Daher sei der Eingriff „seinem Gewicht nach mit dem Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung vergleichbar“. Das BKA müsse beim Einsatz eines Trojaners aber aufgrund des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beachten, dass „ein offener Zugang auf die Datenbestände einer Zielperson vor einer heimlichen Infiltration grundsätzlich Vorrang“ habe.

Zum § 20k BKA-Gesetz heißt es im Urteil:

Nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen […] die Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung.

Es fehlen insbesondere ausdrückliche „Vorkehrungen“ zum Kernbereichsschutz. Wie bei der Wohnraumüberwachung werde „wegen des spezifischen Charakters des Zugriffs“ dieser Schutz nicht so sehr bei der Erhebung erfolgen, sondern auf die nachgelagerte Auswertung und Verwertung verschoben. Im Urteil heißt es schlicht, dass eben „weitgehend die Alternativen von ganz oder gar nicht“ bestünden.

Trotzdem müsse das Erfassen von Höchstpersönlichem so weit wie möglich unterbleiben. Passiert es aber doch, solle eine „unabhängige Stelle“ eine Sichtung vornehmen und rausfiltern, und zwar durch „von dem Bundeskriminalamt gegenüber unabhängigen Personen“.

Hier müsse der Gesetzgeber nachbessern, ebenso bei der Aufbewahrung der Löschprotokolle des Trojaners. Eine „übermäßig kurze Dauer“ der Aufbewahrung sei verfassungswidrig.

Eine „Onli­ne-Durchsuchung“ sollte laut Gesetz nur dann unterbleiben, wenn dabei „allein“ Informationen aus dem höchstpersönlichen Kernbereich des Betroffenen erlangt werden. Das aber dürfte praktisch so gut wie nie der Fall sein. Dazu wird im Urteil nochmal betont:

Hierbei ist die Vorschrift von Verfassungs wegen allerdings so auszulegen, dass eine Kommunikation nicht schon deshalb aus dem strikt zu schützenden Kernbereich herausfällt, weil sich in ihr höchstvertrauliche mit alltäglichen Informationen vermischen.

Die Weiternutzung und Zweckänderung von durch Trojaner erlangten Informationen werden durch das Urteil beschränkt. Dazu soll der „Grundsatz der hypothetischen Datenneuerhebung“ gelten, der sich am Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter oder aufzudeckenden Straftaten orientiert.

Was die Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) nach § 20l Abs. 2 BKA-Gesetz angeht, also der Staatstrojaner, der nur Kommunikationsvorgänge überwachen darf, heißt es im Urteil, dass hier nicht das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme betroffen sei, sondern das Grundrecht des Telekommunikationsgeheimnisses aus Art. 10 Abs. 1 GG. Man hätte keine „durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken“. Denn wie das technisch hinzubekommen sei, den Trojaner in dieser Weise zu beschränken, sei schließlich nicht das Problem von Juristen:

Ob oder wie sich durch technische Maßnahmen sicherstellen lässt, dass ausschließlich die laufende Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet wird, betrifft die Anwendung der Norm, nicht aber ihre Gültigkeit. Insoweit ist es nicht Aufgabe des vorliegenden Verfahrens, hierüber eine Klärung herbeizuführen. Das Gesetz lässt jedenfalls keinen Zweifel, dass eine Quellen-Telekommunikationsüberwachung nur bei einer technisch sichergestellten Begrenzung der Überwachung auf die laufende Telekommunikation erlaubt ist. Andernfalls kommt allein ein Vorgehen auf der Grundlage des § 20k Abs. 1 BKAG in Betracht. Sollten zum gegenwärtigen Zeitpunkt diese Anforderungen nicht erfüllbar sein, liefe die Vorschrift folglich bis auf weiteres leer.

Ein Vorgehen nach § 20k Abs. 1 BKAG heißt schlicht, dass die weit höheren rechtlichen Anforderungen einer „Onli­ne-Durchsuchung“ gelten würden, wenn die Erfassung nicht auf Telekommunikation beschränkt wird.

Fazit

fight for your rights
Fight for your digital rights!

Natürlich stärkt das Urteil diejenigen, die sich gegen immer mehr Überwachungsausweitungen seit Jahren wehren. Es reiht sich ein in viele überwachungskritische Urteile der letzten Dekade. Dennoch wird es wohl zunächst dabei bleiben, dass der Einsatz von Staatstrojanern legal möglich ist.

Mehrfach wird betont, dass es nicht nur um einzelne Überwachungsvorgänge ginge, sondern dass sich Maßnahmen addieren können. Es muss also immer auch eine Gesamtüberwachungsrechnung aufgemacht werden.

Dass das Urteil auch politisch Wirkung zeigen wird, können wir wohl nur hoffen.

Für die Trojaner wie auch für andere heimliche Überwachungsmaßnahmen wird es jedenfalls zukünftig „regelmäßige Berichte des Bundeskriminalamts gegenüber Parlament und Öffentlichkeit“ auf gesetzlicher Grundlage geben. Sie sollen sogar „hinreichend gehaltvoll“ sein, denn sonst sei „eine öffentliche Diskussion über Art und Ausmaß der auf diese Befugnisse gestützten Datenerhebung, einschließlich der Handhabung der Benachrichtigungspflichten und Löschungspflichten“ ja nicht möglich.

Bereits seit Jahren fordern Ermittler in Deutschland und in verschiedenen europäischen Ländern, Trojaner einsetzen zu dürfen, und sie haben sich auch bei den kommerziellen Anbietern solcher Spionagesoftware umgesehen. Der CDU-Bundesvorstand hat sich zuletzt nicht nur für Staatstrojaner ausgesprochen, sondern kürzlich auch die geheimdienstliche Spionage auf Festplatten „mit Nachdruck“ gefordert. Für beide Versionen des Staatstrojaners, also „Quellen-TKÜ“ und „Online-Durchsuchung“ gedenke man, auch „den Verfassungsschutzbehörden die Befugnis“ zu erteilen.

Wie das mit dem aktuellen Urteil zu vereinbaren wäre, müssen die Christdemokraten noch begründen.

Full Disclosure: Ich war als technische Sachverständige in der Anhörung zum BKA-Gesetz und habe aus einer ganzen Reihe von Gründen gegen den Einsatz von Staatstrojanern argumentiert (pdf).

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37 Ergänzungen

  1. Mehrfach wird betont, dass es nicht nur um einzelne Überwachungsvorgänge ginge, sondern dass sich Maßnahmen addieren können. Es muss also immer auch eine Gesamtüberwachungsrechnung aufgemacht werden.

    Das kennen wir ja spätestens seit dem Urteil zur VDS.
    Wann aber ist denn nun einmal die Rechnung voll?
    Man kann ja schlechterdings immer und immer wieder darauf hinweisen, dass sich die verschiedenen Maßnahmen addieren und dass das problematisch sei, aber trotzdem immer weiter neue Befugnisse und Technologien einführen.

    1. „Wann aber ist denn nun einmal die Rechnung voll?“

      Niemals, solange der Verfassungsschutz noch sich und die Mächtigen vor der Verfassung schützt! :)

      Was sollen wir denn machen, Fackeln und Mistgabeln? Bringt doch auch nichts. Also bleibt uns auch weiterhin nur die Wahl alle paar Jahre, nämlich die zwischen Teufel, Beelzebub, Satan, Schaitan…

      Ok, das war politisch unkorrekt, ich hätte ja fast Lilith vergessen. ;)

      1. Nun … ich empfinde die Wahloptionen nicht sooo düster!

        Der Wähler hat, aus meiner Sicht, die Wahl zwischen den wurmzerfressenen (Wurm = Lobbyisten) etablierten Regierungsparteien und den unbedarften, gerade noch wurmfreien Oppositionsparteien, außer Grüne/FDP, weil … willige Koalitionspartner (für Machtanteil ändern sie auch ihre Satzung, siehe Grüne) mit eigenem „Wurmbefall“ …

      2. Wenn doch bloß nicht diese ständigen Landtagswahlen wären, wo dieses „Volk“ wenigstens ein bißchen direkte Demokratie wagen darf … wir wärs, wenn wir einfach Bundestagswahl und Landtagswahlen auf einen Termin legen, dabei kann man auch gleich die Legislatur auf 5 Jahre verlängern, den Deppen da unten erklären wir das mit Kostenersparnis und weniger Wahlmühen, die Couch ist doch so kuschelig.

      3. Diese Form der überflüssigen Einflussnahme des Bürgers wurde von den Alliierten mit wenig Weitsicht eingeführt!
        Die Parteienmachtbalance zwischen Bundestag und -rat wird durch diese Wahlwillkür des Bürgers stets empfindlich gestört, so das ein Grundgesetzänderung stets mit Verhandlungen verbunden sind, die des öfteren an den weniger Einsichtigen Landesregierungen scheitern, wie z.B. der Einsatz der Bundeswehr gegen zwielichtige Selbstmordterrordemonstranten!

        … außerdem, wohin mit den vielen Wasserköpfen aus den Landtagen?
        Klar, die könnten auch wieder Arbeiten und sich ihre Rente selber finanzieren, aber sie haben daran doch kein Interesse, als Parlamentarier fällt man ungern in die animalischen Zustände des Proletentums zurück!
        Was lernen wir daraus?
        Man kann einen Großen Wasserkopf nicht so gut verstecken, wie viele „kleine“ Wasserköpfe, nicht?
        Die Bundesländer werden noch länger bestehen bleiben und die Bundespolitik ärgern!
        … außerdem kann man viele kleine Aufstände schon innerhalb der Bundesländer … im Sande verlaufen lassen!

      4. > Was sollen wir denn machen, Fackeln und Mistgabeln? Bringt doch auch nichts.

        Ein Franzose denkt darüber anders. Jedes Ende birgt den Zauber eines neuen Anfangs.

  2. Politiker, die verfassungsfeindliche Gesetze verabschieden sind Verfassungsfeinde. Sie gehören nicht ins Parlament.

    Bundespräsidenten, die verfassungsfeindliche Gesetze unterschreiben, sollten zurücktreten. Sie schaden unserem Rechtsstaat.

    Minister, die verfassungsfeindliche Gesetze rechtfertigen, sind eine Fehlbesetzung. Sie gehören aus ihrem Amt entfernt.

    1. … wie gut das demnächst 4 Wahlen anstehen!
      Da könnte man diese Leute einfach mal Abwählen, nicht?

      1. Man kann alle 4 Jahre eine 60 Millionstel-Einflussnahme auf den Bundestag ausüben, wenn sich beim Auszählen nach der Wahl keiner vertut, das stimmt schon.
        Aber wir reden hier über Verfassungsbruch !!!
        Wer informiert abjetzt jeden verfassungswidrig überwachten Bürger, damit er gegen seine illegitimen Überwacher erfolgreich klagen kann? Wer sorgt dafür, dass endlich nur noch Gesetze gelten, die ZUVOR vom Bundesverfassungsgericht geprüft und genehmigt wurden? Wieso treten Politiker zurück, weil sie ein paar Anführungsszeichen in ihrer Jahre zurückliegenden von nur wenigen gelesenen Doktorarbeit vergaßen, aber NICHT, wenn sie des Verfassungsbruchs überführt wurden? Wer wehrt denn nun Angriffe auf unsere Verfassung sofort und direkt ab ? Ich sehe genug Angreifer. Leider. Ich sehe keinen wirksamen Verteidiger mehr.

      2. Liebe Irene Latz, hier in Deutschland gilt das Grundgesetz … dieses kann mit einer zweidrittel Mehrheit (Bundestag und Bundesrat) frei geändert werden!
        Wir Deutschen haben also keine Verfassung, die vom Bürger (Volk) via Volksabstimmung angenommen und nur via Volksabstimmung geändert werden darf!

        Bei den grundgesetzwidrigen Gesetzen sieht man eineindeutig, warum die aktuelle Regierung und folgende, das Spiel nicht umdrehen möchte, wie du es vorschlägst!
        Die Betroffenen (es kann also nicht Jeder Klagen!) müssen ihr Grund Recht erst einklagen, hätte keiner gegen das BKA-Gesetz geklagt, so wäre es jetzt uneingeschränkt gültig!

        Opposition und Regierung in Bundestag/Bundesrat müssen sich nur einig sein, dann könnten sie es sogar so umstricken, wie du es möchtest!
        … aber weist du, das wird nicht geschehen … keine Partei möchte hier die Macht der Gesetzgebung in die Hände des Bundesverfassungsgerichts abgeben!

        Noch lustiger wird die Position der Regierung, wenn sie die zweidrittel Mehrheit hätte (Bundestag/-rat) … dann könnte sie das GG umstricken, wie Adolf in den 30’ern!

        Lasst uns Beten, das SPD und Union niemals die nötigen Mehrheiten bekommen!
        … in der aktuellen Hysterie, würden sie die Geheimdienste, Polizei und das Militär zu einer schlagkräftigen Truppe vereinen, damit dem Terror aus dem Volk ein Ende gesetzt werden DARF!

        … zum Wohle des Volkes … eines kleinen Teils des Volkes!
        Dem Regierungsvolk!
        … und dann könnten sie dem Terror Einstimmig die Stirn bieten!

      3. Auch eine vom Volk abgestimmte Verfassung kann „Notstand“-geputscht werden, ein Risiko zum Schlechteren gibt es doch immer, – aber ich verstehe schon, warum ich „Grundgesetz“ schreiben soll statt „Verfassung“.
        Ich finde mich ehrlich gesagt etwas undankbar in meinem Kommentar oben, denn heute „sieht man wirksame Verteidiger“ (des Grundgesetzes). Gerhard Baum, Burkhard Hirsch, all die anderen, die da erfolgreich diesen Zeit-Marathon von 7 Jahren durchgehalten haben, haben ein Stück respektierter „Privacy“ zurückgeholt, und diese wachen Bürger haben schon auf das Grundgesetz aufgepasst, als ich noch fest geschlafen hatte (bin erst seit Snowden „wach“).
        In der Tagesschau werden 80 Überwachte in 15 Verfahren genannt aus den 7 Jahren.
        Hatte ich mir schlimmer vorgestellt. Klingt nicht nach anlassloser „lass uns doch da mal reinschauen“ Methode beim BKA.

      4. Liebe Irene Latz,

        Das Problem ist, das diese „Verteidiger“ immer weniger werden bzw. Diskreditiert werden …
        Ich verstehe sogar den De Maiziere … nur geht er stets von der Idealen „Nutzung“ aus … naja, er gibt es vor … aber wenn er nicht ganz Weltfremd ist, dann muss er ja davon ausgehen, das demnächst mal die Grünen an den Hebeln der Macht wackeln und auch gefallen daran finden könnte, wie seine Partei … und diese Macht hemmungslos ausreizen zu dürfen!

        Ich bin der Meinung, das man die potentiellen Missbrauchsmöglichkeiten einschränken sollte, anstatt darauf zu vertrauen, das kein Missbrauch statt findet, weil er nicht stattfinden darf!
        Das ist z.B. der offizielle Unterschied zwischen De Maiziere und mir!
        Er geht (warum auch immer) davon aus, das „Die Politik“ und die Dienste mit den Gesetzen vernünftig umgehen … ich gehe davon aus, das jeder einzelne die Macht zum eigenen Vorteil vollumfänglich ausnutzen!

      5. Du kannst keine Leute abwählen.
        Du kannst nur zu einem nahezu nicht relevanten Teil mitbestimmen, welche Partei Dich in den kommenden Jahren über deinen Kopf hinweg Entscheidungen treffen wird.
        Du kannst aber nicht sagen: „Die Misere, die will ich nicht mehr, die versagt pausenlos und findet, dass Rechtsbruch durch Polizei über dem Grundgesetz zu stehen habe.“
        Im schlimmsten Fall ist die Misere kein Innenfaschistinator mehr, dann wird es ein anderer, der genauso herum-innenfaschistiniert. Welcher Innenminister war denn brauchbar? Schäuble? Friedrich? Schily? Der Fisch stinkt nicht nur am Kopfe, da muss eher der Körper entfernt werden, bevor hier eine Änderung eintritt.
        Die Gesichter werden erhalten bleiben, ab und zu wird das ein oder andere ausgetauscht, im schlimmsten Fall muss es 4 Jahre in die Opposition.
        Aktuell hast du die Wahl der roten CDU, der schwarzen CDU oder der grünen CDU. Oder ein wenig blaues Rechts-CDU. Der eine schafft willkürliche Gesetze und nennt sich Justizminister, der andere tritt Grundrechte mit Füßen und nennt sich Innenminister, die andere sorgt für die Verarmung und Ausgrenzung nennt sich Ministerin für Arbeit und Soziales und die Obertante kann gut Rauten mit den Händen bilden, unschuldig gucken und Despoten die Füße küssen, während Flintenuschi mehr Militär im Inland will und Kinder den Vorteil von Maschinengewehren näherbringen. Vom Rest hört man nicht viel.

        Viel Spaß damit. Alternativen FÜR den Bürger? Gibt es seit Jahrzehnten nicht.

      6. Rowenta … das mit dem Parteienwahlsystem haben ja die Alliierten so festgelegt, damit man keinen Despoten mehr in einer Direktwahl wählen kann … siehe US&A mit Donald Duck!
        Im Moment wählen wir Parteien, diese legen einen Wahlkampf Kandidaten fest und später bestimmen sie die Herscherriege … insbesondere bei Koalitionen!

        Klar, das wir Bürger in einem solchen System nur die Parteien Wählen dürfen … deswegen sind „Die Linke“ und die AFD ja solche guten Alternativen … in diesen Parteien tummeln sich die Wirtschaftslobbyisten (maßgeblich für die grundsätzliche innerparteiliche Politik zuständig) noch nicht so stark, wie in den etablierten Parteien incl. den Grünen!
        Wird eine dieser Parteien den etablierten gefährlich (ab ca. 10%) und dann geschieht „Das Wunder“!
        Die etablierten setzen plötzlich eine Form der Hektik und Sorge für den Bürger an den Tag … ferner werden alle alternativlosen ausstehenden politischen Repressalien auf einen späteren Zeitpunkt (wiedererlangte Stimmenhoheit der etablierten Parteien) verschoben … um sich die Gunst des Wählers wieder zu „verdienen“ …
        Man kann auch von einem temporären Paradigmenwechsel bei den etablierten Parteien sprechen … bis die politischen Gegner wieder unter die 7% Hürde gedrückt wurden …
        … war bei der NPD in Sachsen hübsch zu beobachten … kaum waren diese unter der 7% Marke, fingen die etablierten Parteien wieder an, politische Entscheidungen nicht mehr im Sinne des Bürgers zu treffen!

  3. Es wird vermutlich nicht lange dauern, bis das höchstrichterliche Urteil von der Politik kritisiert werden wird. Wiederholt schon wurde dem Bundesverfassungsgericht von der Regierung vorgeworfen, sie mische sich zu stark in die Gesetzgebung ein. Doch die Übergroße Mehrheit der Deutschen steht hinter seinem Bundesverfassungsgericht und das ist gut so. Das erschwert Angriffe aus der Politik auf das Gericht wie zuletzt in Polen geschehen. Wenn die Bundesregierung versuchte das Bundesverfassungsgericht ähnlich „auf Linie“ zu bringen, zöge wohl eine volle Party-Meile mit Werkzeug gegen das Kanzleramt und Karlsruhe würde als unabhängige Teilrepublik ausgerufen werden.

      1. Wieder mal eine lustige Einzelmeinung aus dem Hause FAZ. Sollte man aber nicht überbewerten, zumal der ganze Artikel ziemlich an den Haaren herbeigezogen ist und wenig Substanz enthält.

        Herr Jahn berichtete letzte Woche ausgiebig vom AfD-Parteitag, möglicherweise leidet er noch an den Spätfolgen.

  4. Zitat:“… müssen aber bis längstens zum 30. Juni 2018 nachgebessert werden.“

    Adolf hat keine zwei Jahre für sein „Reichsermächtigungsgesetz“ gebraucht!
    … und die Dienste haben Zwei Jahre Zeit, um ihre Machtposition durch unrechtmäßige Schnüffelei zu zementieren!

    Aber echt hey, ein klarer Sieg für die Freiheit!
    … die Freiheit dem Privatbürger seine Geheimnisse zu entlocken, damit dieser Erpressbar wird und im nächsten Jahr die verfassungsschutzgemäße Partei wählt, ansonsten erfährt seine Frau von seinem Seitensprung!

    … wer Ironie findet!

  5. Lässt das Urteil eine Tendenz zur ausstehenden Entscheidung über die Vorratsdatenspeicherung erkennen?

    1. Vor allem weil dieser Tage klar wird, dass jemand der Verantwortlichen den profitierenden Filmschaffenden und der zugehörigen Abmahnindustrie körperlich sehr nahe steht.

  6. De Maiziere nach der Urteilsverkündigung: Ich sage es offen und klar, ich akzeptiere das nicht und füge mich der Entscheidung nicht, ich respektiere sie auch nicht. Das erschwert den Kampf gegen den Terror.

    Nach dieser Äußerung hat der Generalbundesanwalt Ermittlungen gegen Thomas de Maiziere eingeleitet.

    1. Zitat:“De Maiziere betonte, dass die Befugnisse zur Abwehr des Terrorismus eminent wichtig seien. Einige der verfassungsrechtlichen Bedenken nicht teile. Mit einigen der Einwände könne er leben. Bei anderen Regelungen bestehe er aber darauf, dass sie praktikabel anwendbar bleiben, sagte der CDU-Politiker. Er werde sich jedoch dafür seinsetzen, dass die aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten vollumfänglich ausgeschöpft würden.“
      Quelle: http://mobil.n-tv.de/politik/Bundesverfassungsgericht-kippt-BKA-Gesetz-article17513941.html

      Also, soooooo daneben liegst du nicht wirklich …

    2. Thomas d M: „Wir freuen uns, dass unser Bundesverfassungsgericht in jahrelanger Arbeit Regeln für einen verfassungsgemäßen Kampf gegen den Internationalen Terrorismus aufgestellt hat und werden diese selbstverständlich im besten Sinne des Hohen Gerichts umsetzen.“ … Jetzt meinen nicht nur die Nazis, sondern auch die Verfassungsfeinde es sei die Zeit gekommen, sich öffentlich zu bekennen. Zum Glück kann man auch gegen das neue Gesetz klagen, die Protagonisten werden allerdings auch nicht jünger.

  7. @constanze Bzgl. der verlinkten Stellungnahme (PDF): Sie als aktive Autorin bei Netzpolitik und anderen Medien sollten eigentlich wissen, dass man „dass“ (oder „das“) nicht mit ß schreibt. In der PDF taucht es 13 mal auf!

    Oder muss man Stellungnahmen für das BVerG in altdeutsch schreiben? ;)

    1. Ich bin mit den Regeln der neuen Rechtschreibung vertraut und nutze sie täglich. Die Stellungnahme des CCC ist jedoch nach alter Rechtschreibung geschrieben. Altdeutsch hingegen beherrsche ich leider nicht flüssig.

      1. @Constanze!
        Wann blenden Sie Ihre Kommentare mit “ Autorin“ ein, bisher erscheint auch bei Ihnen „Autor.“
        Ich hatte das schon einmal angemerkt.

  8. Seit 2001 musste das Bundesverfassungsgericht vierzehn Urteile zu staatlichen Überwachungsmaßnahmen fällen, im Schnitt also ungefähr einmal pro Jahr. Nach einer Dekade höchstrichterlicher Rechtsprechung haben die Juristen im Innen- und Justizministerium mittlerweile gelernt, wo die Grenzen verfassungskonformer Gesetzgebung liegen – schließlich handelt es sich dort nicht um intellektuelle Minderleister.

    Doch warum werden immer wieder neue Gesetze auf den Weg gebracht, welche die durch die Verfassung gesetzten Grenzen ignorieren? Bei dieser Häufung kann dies unmöglich als Zufall dargestellt oder als Nachlässigkeit abgewiegelt werden.

    Was durch diese langjährige Reihe offenbar wird ist, dass es nicht nur einen „Kampf gegen den Terrorismus“ sondern auch einen Kampf gegen das Bundesverfassungsgericht gibt.

    Wenn de Maiziére nach der Urteilsverkündung sagt, „…Bedenken, die ich nicht teile und die den Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht erleichtern. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass die vom Bundesverfassungsgericht aufgezeigten Handlungsmöglichkeiten bei der Nacharbeit an diesem Gesetz vollumfänglich ausgeschöpft werden.“ dann kündigt er damit an, der Kampf entlang der Verfassungsgrenze geht weiter, mit weiteren Überschreitungen muss gerechnet werden.

    Taugt Herr de Maiziére noch als Vorbild für unsere Gesellschaft?

    Wenn der Staat selbst stets jeden gesteckten Rahmen vollstumfänglich ausschöpft und nicht selten sogar sprengt, was will er denn dann noch von seinen Bürgern erwarten? Wer etwas erreichen will, der muss in der Lage dazu sein, wenn es nötig ist, Grenzen zu überschreiten, auch verfassungsrechtliche. Das ist doch die Botschaft, die der Staat selbst aussendet. Fataler kann der Staat sein eigenes Fundament nicht mehr schädigen.

    BKA-Chef Holger Münch als Praktiker zum Urteil: „Es ist mir wichtig, dass die Eingriffsinstrumente praktikabel bleiben und der zusätzliche Verwaltungsaufwand nicht zu einer faktischen Lähmung der Sicherheitsbehörden führen darf.“

    Wer als BKA-Chef seine Behörde nicht innerhalb verfassungsrechtlicher Grenzen führen kann, der taugt nicht für dieses Amt.

    1. Deine Frage:“Doch warum werden immer wieder neue Gesetze auf den Weg gebracht, welche die durch die Verfassung gesetzten Grenzen ignorieren? Bei dieser Häufung kann dies unmöglich als Zufall dargestellt oder als Nachlässigkeit abgewiegelt werden.“

      Meine Antwort:
      Zitat:“Die Betroffenen (es kann also nicht Jeder Klagen!) müssen ihr Grund Recht erst einklagen, hätte keiner gegen das BKA-Gesetz geklagt, so wäre es jetzt uneingeschränkt gültig!“
      Quelle: https://netzpolitik.org/2016/ueberwachungskritisches-urteil-zum-bka-gesetz-und-zum-staatstrojaner/#comment-2051049

      Hier noch ein Schmankerl von vor Sieben Jahren -> http://board.gulli.com/thread/1359873-indirekte-verlinkung-verfassungsbeschwerde-eingereicht/?p=11040458#post11040458

      1. Ein Realschullehrer sieht sich vom Verfassungsschutz überwacht. Dagegen wehrt sich der 45-jährige Pädagoge vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der Ausgang ist offen.

        Der Pädagoge selbst hat Kenntnis von 25 „aktenkundigen Vorgängen“, in den Jahre 2006 bis 2012, die er gerne gelöscht sehen möchte. Da geht es beispielsweise um öffentliche Auftritte, wie seine Teilnahme an Ostermärschen, oder veröffentlichte Artikel. Der Richter Martin Morlock bezweifelt „ein vollständiges Auskunftsrecht“. Das Landesamt müsste das auch nicht im Einzelnen begründen, so sei die Gesetzeslage. Vor Gericht wurde Csaszkóczys Mitgliedschaft in der bundesweiten Organisation „Rote Hilfe“ erörtert, die linke Aktivisten unterstützt, auch sein Engagement bei der antifaschistischen Initiative Heidelberg kam zur Sprache. Bei besagtem autonomem Zentrum ist der Umgang mit dem Begriff „Militanz“ strittig.

        Vor zehn Jahren hatte der VGH Mannheim Csaszkóczy noch Glauben geschenkt, dass er für sich selbst die Anwendung von Gewalt ausschließe, und zum Grundgesetz stehe. Der Pädagoge räumte am Mittwoch im Gerichtssaal ein, dass er sich der „radikalen Linken“ zugehörig fühle.

        http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.verfassungsschutz-lehrer-fuehltsich-bespitzelt.0ddcc739-08ce-4b72-befa-ebaf96f9a77e.html

        Während Bürger drangsaliert werden, brechen Minister Verfassungsrecht.

      2. Zitat:“Der Pädagoge räumte am Mittwoch im Gerichtssaal ein, dass er sich der „radikalen Linken“ zugehörig fühle.“
        [ironie]
        Tja … ganz eindeutig!
        Er unterrichtet Geschichte, Deutsch und Kunst … gefährliche Fächer, die gehören eh‘ abgeschafft, verwirrt nur die Schüler … ganz eindeutig großes Radikalisierungspotenzial!
        Solche terroristischen Hassprediger haben an Deut’schen Schulen nix zu suchen!
        Lieber Dumme, als potenziell radikalisierte Schüler!
        Ich bin der Meinung, das hier das Bildungs-Innenministerium gefordert ist!
        Die Fächer Geschichte, Deutsch und Kunst sollten aus den Unterrichtsräumen entfernt werden, das wäre der erste und wichtigste Maßnahme Antiterrorbasispräventionmaßnahmenrahmenverordnung, die dem Innenministerium noch einfallen muss, damit der internationale linksradikale Terror in den Deut’schen Schulen keine Fuß fassen kann!
        Keine Bildung ist immernoch besser, als die Falschen Gedanken im Kopf!
        Wer falsch Denkt, wählt auch Falsch!
        Der Mann ist allein wegen der Falschen Gedanken in seinem Kopf präventiv weiter zu überwachen!
        [/Ironie]

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.