Wie Udo Vetter berichtet, sprach das Landgericht Hamburg Vertretern der Musikindustrie in einem Filesharing-Fall jeweils 15,00€ pro Titel zu – und zwar nicht nur fürs Herunterladen, sondern fürs Bereitstellen in einer Tauschbörse. Die Kläger hatten ursprünglich 300,00€ pro Titel gefordert. Dem Beklagten wurde ein gewisser Rabatt eingeräumt, weil die Titel bereits einige Jahre alt waren.