Wie Udo Vetter berichtet, sprach das Landgericht Hamburg Vertretern der Musikindustrie in einem Filesharing-Fall jeweils 15,00€ pro Titel zu – und zwar nicht nur fürs Herunterladen, sondern fürs Bereitstellen in einer Tauschbörse. Die Kläger hatten ursprünglich 300,00€ pro Titel gefordert. Dem Beklagten wurde ein gewisser Rabatt eingeräumt, weil die Titel bereits einige Jahre alt waren.
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Hamburg!? Ich glaub ich träume! :D Hätte ich nicht von „dort oben“ erwartet…
naja, imo hatte die pressekammer damit ja nichts zu tun…
ja hol’s der Teufel… da kündige ich doch gleich mein iTunes-Abo!!
[/ironie]
Hm… bei den Beträgen könnte man ja glatt wieder anfangen, über eine Kultur-Flatrate nachzudenken ;) :D