Sie taten es, obwohl sie es hätten wissen müssen: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das deutsche Leistungsschutzrecht sechs Jahre nach seiner Einführung für unwirksam erklärt. Das Gesetz sei nicht ordnungsgemäß bei der EU-Kommission gemeldet worden und deshalb nicht anzuwenden, teilte der EuGH heute mit.
Die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP hätte das Gesetz eigentlich in Brüssel notifizieren müssen – die Regierung nahm offenkundig wissentlich ein gerichtliches Scheitern des Leistungsschutzrecht in Kauf, um ihren Gesetzesentwurf noch vor der Wahl 2013 durch den Bundestag zu bringen.
Die schwarz-gelbe Koalition führte das Leistungsschutzrecht 2013 auf Druck deutscher Verlage ein. Das Gesetz sollte Google dazu bringen, für kurze Anreißertexte zu Artikeln auf Nachrichtenseiten Urheberrechtsabgaben an die Verlage abzuführen. Ein ähnliches Leistungsschutzrecht wurde erst dieses Jahr im Rahmen der umstrittenen Urheberrechtsreform EU-weit eingeführt.
In Deutschland zerpflückt seit Jahren eine breite Gegeninitiative das Leistungsschutzrecht. Sie befürchtet, das Leistungsschutzrecht schränke die Urheberrechte von Journalistinnen und Journalisten ein. Auch beeinträchtige es die Kommunikationsfreiheit aller Internet-Nutzenden, da es selbst kurze Textausschnitte und einzelne Wortfolgen wie Sätze oder Überschriften zu vergütungspflichtigen Inhalten mache. Auch wenden Kritiker:innen ein, dass das Gesetz nur großen Verlagen helfe, da diese den Großteil der Einnahmen daraus ziehen würden.
EuGH entschied nach Klage der VG Media
Ausgangspunkt für die nun getroffene Entscheidung des EuGH ist ein Rechtsstreit zwischen Google und VG Media. Die deutsche Verwertergesellschaft hatte Google geklagt. Der US-Konzern sollte auf Basis des Gesetzes zu Schadenersatzzahlungen für die Verwendung von kurzen Teasertexten verpflichtet werden.
Das zuständige Landgericht Berlin spielte in der Klage den Ball allerdings an das oberste EU-Gericht weiter. Vor einer Entscheidung sollte geklärt werden, ob das Gesetz überhaupt gültig ist.
Bereits davor erwies sich das Gesetz als wenig praxistauglich. Die deutschen Presseverlage knickten bereits kurz nach Einführung des Leistungsschutzrechts gegenüber Google ein und stimmten der vergütungsfreien Verwendung ihrer Texte zu. In Spanien wiederum drehte das Unternehmen den dortigen Google-News-Dienst ganz ab, um keine Lizenzgebühren entrichten zu müssen. Auf diese erprobte Taktik setzt Google nun europaweit. Der Konzern drohte mit einem Ende für Google News in ganz Europa, wenn das auf EU-Ebene beschlossene Leistungsschutzrecht wirksam wird.
Bekannt, ob damit das Gesetz von Anfang an ungültig ist? Wenn ja, die VG Media hat m.W. Verträge geschlossen und müsste dann die Einnahmen wieder auskehren.
Nachgeschoben.
Ist schon etwas durchgesickert, wie Google sich künftig positionieren will?
Ein weiterer Beleg dafür, daß Google verboten oder zumindest streng reguliert gehört. Und damit meine ich nicht diese doofe Strafzahlungen, die nur in die EU-Kasse fließen und dort sinnlos verprasst werden, sondern echte Regulierung.
Wie kann es sein, daß ein beschloßenes Gesetz schon nach kurzer Zeit nicht mehr angewendet wird, weil Google damit droht, Google News abzuschalten? Google hat eindeutig viel zu viel Marktmacht!
Google News ist ein kostenloser und werbefreier Dienst, bei dem man sich auch noch freiwillig anmelden muß! Warum nur soll Google dafür zahlen, das ist doch völliger Blödsinn! Google hat hier wirklich jedes Recht, daß sie diesen Dienst einfach einstellen, das Geschrei und Geheul der Verleger möchte ich dann aber nicht live hören müßen, das Verlagsgebäude von Springer wird bei deren Tobsuchtsanfällen wohl einstürzen wie ein Kartenhaus.
Den Mißbrauch von Macht sehe ich da eher bei den Verlagen, welche ihre Felle davonschwimmen sehen.