Seit Mai 2018 müssten alle EU-Mitgliedstaaten nationale Gesetze haben, die den Datenschutz bei der Strafverfolgung regeln. Griechenland und Spanien haben das bisher nicht erledigt, deswegen will die EU-Kommission sie nun vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen.
Griechenland soll laut der EU-Kommission etwa 5.000 Euro pro Tag zahlen, seit die Umsetzungsfrist verstrichen ist. Spanien ungefähr 21.000 Euro. Vom Tag eines ersten Urteils bis zur Umsetzung will die Kommission nochmal ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 22.000 Euro täglich, beziehungsweise fast 90.000 Euro für Spanien.
Dass die Beträge so unterschiedlich sind, hängt unter anderem am Bruttoinlandsprodukt der Staaten und an der Anzahl ihrer Sitze im EU-Parlament. Laut Daten der Weltbank ist Spaniens Bruttoinlandsprodukt etwa 6,5 Mal so hoch wie das Griechenlands.
Datenschutzgrundverordnung und JI-Richtlinie
Die sogenannte JI-Richtlinie – Justiz und Inneres – kam zur gleichen Zeit wie die Datenschutzgrundverordnung. Deutschland setzte daraufhin beide EU-Regelungen mit einem neuen Datenschutzgesetz um. Auch die Bundesländer mussten dafür ihre Regelungen anpassen. Es geht unter anderem um Informationspflichten der Behörden, Betroffenenrechte und Vorgaben für Datenübermittlungen an Dritte.
„Durch die fehlende Umsetzung ist der Schutz der Rechte und Freiheiten der Menschen in Spanien und Griechenland nicht vollumfänglich gewährleistet“, begründet die Kommission ihre Entscheidung. Außerdem seit der Datenaustausch der EU-Staaten mit Griechenland und Spanien beeinträchtigt. Schon kurz nach Ende der Umsetzungsfrist, im Juni 2018, hatte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Offenbar bis heute ohne Erfolg.
Auch Deutschland wurde bereits von der EU-Kommission verklagt. In einem der Fälle ging es um die Vorratsdatenspeicherung. Obwohl Deutschland zunächst die entsprechende EU-Richtlinie von 2006 umgesetzt hatte, wurden die nationalen Gesetze 2010 vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Zu einem Urteil kam es im Falle Deutschlands jedoch nicht: Der Europäische Gerichtshof erklärte im Jahr 2014 die EU-Richtlinie an sich für ungültig. Die Kommission zog daraufhin die Klage zurück.
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