Innenministerium will rechtswidrige Datenverarbeitung bei Geheimdiensten sanktionsfrei machen

Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung muss das Datenschutzrecht in Deutschland neu geregelt werden. Wir veröffentlichen den aktuellen Referentenentwurf des Innenministeriums, der es in sich hat. Danach sollen Geheimdienste in Zukunft völlig straflos sein und die Bundesdatenschutzbeauftragte bekäme einen Maulkorb.

Wenn es nach dem BMI ginge: Maulkorb für die Bundesdatenschutzbeauftragte und straffreie Nachrichtendienste – CC BY-NC-ND 2.0 via flickr/Bart Heird

Auf EU-Ebene führen die im April verabschiedete Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und die neue Datenschutzrichtlinie im Bereich Justiz und Inneres (JI-Richtlinie) dazu, dass die Mitgliedstaaten ihre jeweilige Datenschutzgesetzgebung bis zum Mai 2018 anpassen müssen. Ziel ist eine Harmonisierung des Datenschutzrechts, aber es besteht noch einiger Spielraum für nationale Detailregelungen. Das alte Bundesdatenschutzgesetz wird ab dann nicht mehr in der bisherigen Form gelten können. Eine Verordnung beschreibt unmittelbar geltendes Recht, sogenannte Öffnungsklauseln lassen Raum für nationale Detailregelungen. Im Gegensatz beschreibt eine Richtlinie einen Rahmen, der in nationalen Gesetzen mit Leben gefüllt werden muss. Hier ist viel mehr der Ausgestaltung der einzelnen Mitgliedstaaten überlassen.

Ein Blick in den aktuellen Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums (BMI) für das „Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“, das beides leisten soll, wirft viele Fragen auf.

Wir veröffentlichen den Referentenentwurf hier im Volltext, ebenso zwei Stellungnahmen des Bundesjustizministeriums (BMJV) und der Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI). Die Kritik beider Stellen am BMI-Entwurf ist vernichtend. Den Namen Datenschutzgesetz hat das vorliegende Papier mitnichten verdient.

„Gravierende Regelungslücken“ bei Polizei und Justiz

Laut BMI sollen öffentliche Stellen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, solange dies „für die Wahrnehmung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe“ erforderlich ist. Eine breitere Formulierung hätte man kaum wählen können. Der darauf folgende Katalog, für welche Aufgaben das „insbesondere“ gilt, bringt keine ernstzunehmende Einschränkung.

Es ist beispielsweise – für alle öffentlichen Stellen – erlaubt, Daten „zur Verhütung, Aufdeckung und Verfolgung von Verstößen gegen Berufsstandsregeln bei reglementierten Berufen“ zu verarbeiten. Reglementierte Berufe, das sind viele: Die Datenbank in Deutschland reglementierter Berufe der EU-Kommission zählt 149. Von der Altenpflegerin über Lehrer und Rechtsanwälte bis hin zum Zweiradmechanikermeister wären Millionen Menschen betroffen.

Im Klartext bedeutet das: Polizei- und Justizbehörden dürften ohne vorliegenden Verdacht präventiv Daten zu all jenen speichern, die einem solchen reglementierten Beruf nachgehen. Ein anderer Punkt mit Interpretationsspielraum ist die Datenverarbeitung zur „Gewährleistung der Netz-, Daten-, und Informationssicherheit“. Oder „zur Wahrnehmung des Hausrechts“.

Die BfDI kommentiert:

Die Vorschrift ist […] insgesamt problematisch, zu undifferenziert und sie wahrt nicht das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

Datenschutzverstöße bei Nachrichtendiensten in Zukunft „vollständig straflos“

In Anbetracht der in den letzten Jahren aufgedeckten Rechtsverstöße bei deutschen Geheimdiensten wäre zu erwarten, dass hier auf stärkere Kontrolle gedrängt wird. Das Gegenteil ist der Fall, nicht nur bei den Reformplänen zum BND-Gesetz. Der von uns kürzlich veröffentlichte Prüfbericht der BfDI zu den Aktivitäten des BND in Bad Aibling macht deutlich, wie die Datenschutzbeauftragte in ihren Aufsichtsrechten beschnitten wurde.

Anstatt gegen diesen Umstand vorzugehen, will das BMI bei der Neuregelung des Datenschutzrechts BND, Bundesamt für Verfassungsschutz und Militärischen Abschirmdienst zukünftig noch stärker von der Aufsicht der BfDI abschotten.

Würde sich der aktuelle Entwurf durchsetzen, könnte die BfDI in Zukunft keinerlei Sanktionen oder Bußgelder mehr gegen Nachrichtendienste verhängen, wenn sie bei diesen „rechtswidrige Datenverarbeitungen“ feststellt.

Auch bei der Verarbeitung „allgemein zugänglicher Daten“ gibt es keinerlei Sanktionsmöglichkeiten mehr. Das ist problematisch, denn selbst wenn Daten öffentlich zugänglich sind, kann ihre Zusammenführung, Verarbeitung, Kombination und Anreicherung mit weiteren Informationen zu neuen Erkenntnissen führen, die tief in die informationelle Selbstbestimmung eingreifen. Die BfDI weist hier besonders auf die Fähigkeiten der Geheimdienste hin:

Gerade im Bereich der Nachrichtendienste kann es dazu kommen, dass diese über mehrere Jahrzehnte Daten zu einer Person zusammentragen und dadurch ein umfassendes Persönlichkeitsdossier zur Verfügung haben. Das kann den Betroffenen auch dann erheblich belasten, wenn sich dies auf allgemein zugängliche Informationen beschränkt.

Sie sieht darin auch ein Problem für die Meinungs- und Pressefreiheit, da man damit rechnen müsste, dass alles Geschriebene „in nachrichtendienstlichen Datenbanken gespeichert und mit anderen – auch geheimen – Dateien abgeglichen und mit Analysesytemen ausgewertet wird“.

Abgerundet wird der Kontrollverlust bei öffentlichen Stellen dadurch, dass für die Verfolgung von Datenschutzverstößen in der Behörde die Behörde selbst verantwortlich wäre. Der Geheimdienst „kontrolliert“ sich selbst.

Dazu kommt eine weitere Vorzugsbehandlung, hier des Bundesamtes für Verfassungsschutz: Bei der Übermittlung von Daten von Unternehmen an Unternehmen im außereuropäischen Ausland wie den USA muss formal ein adäquates Datenschutzniveau gelten – auch wenn an der realen Umsetzung in Form des sogenannten Privacy Shield Zweifel bestehen. Für Daten aus heimlicher Überwachung durch den Verfassungsschutz gilt nichts dergleichen. Es fehlt sowohl die Voraussetzung eines angemessenen Schutzniveaus bei der empfangenden Stelle als auch eine Beschränkung auf bestimmte Zwecke und die Prüfung der Rechtsstaatlichkeit des Empfängerlandes. Kontrollmöglichkeiten für die BfDI: Fehlanzeige.

Maulkorb: Bundesdatenschutzbeauftragte darf sich nicht mehr ans Parlament wenden

Legt man die Vorschriften im Referentenentwurf wörtlich aus, dürfte sich die BfDI nicht mehr eigeninitiativ mit Stellungnahmen und Kommentaren an die Öffentlichkeit wenden. Doch damit nicht genug. Auch dem Parlament dürfte sie nicht ohne weiteres Bericht erstatten. Es bräuchte erst eine Beauftragung von Bundestag oder Bundesregierung, damit sie tätig werden, Gutachten oder Berichte verfassen und an das Parlament und seine Kontrollgremien weiterleiten darf. Vor allem im nachrichtendienstlichen Bereich wäre das ein deutlicher Rückschritt.

Wenn die Abgeordneten des Bundestages von datenschutzrechtlichen Problemen bei den Nachrichtendiensten nichts wissen, können sie auch nicht fragen. In der Vergangenheit wurden die Kontrollgremien des Bundestages oft nur unzureichend oder gar nicht durch Nachrichtendienste über problematische Aktivitäten unterrichtet. Datenschutzverstöße kamen primär durch Presseberichte oder in jüngerer Zeit durch die Arbeit des NSA-Untersuchungsausschusses zu Tage.

Der faktische Maulkorb für die Bundesdatenschutzbeauftragte beschränkt die Rechte des Parlaments und die der BfDI gleichermaßen und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass Datenschutzverstöße nicht nur unsanktioniert, sondern auch unentdeckt bleiben. Die BfDI formuliert drastische Kritik an dieser Tendenz [Hervorhebungen wie im Originaldokument]:

Die Vorschrift schränkt geradezu erdrutschartig die bisherigen Befugnisse und Sanktionsmöglichkeiten der BfDI ein. Angesichts der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Kompensationsfunktion der datenschutzrechtlichen Kontrolle ist dies nicht hinnehmbar und verfassungswidrig.

Dass die damit verbunden Beschneidungen des Parlaments auch die Abgeordneten des Bundestages nicht kalt lassen, ist verständlich. Jan Korte, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Linken im Bundestag, äußert sich gegenüber netzpolitik.org deutlich empört. Er fürchtet, die BfDI solle „zu einer reinen Grüßtante degradiert werden“ und:

Auch dass die Parlamentsrechte beschnitten werden sollen und die BfDI nicht mehr auf Aufforderung des Bundestages Datenschutzgutachten zum Verfassungsschutz erstellen oder Berichte erstatten soll, ist völlig inakzeptabel.

„Zweckbindungsgrundsatz ausgehöhlt“

Die Diskussion um Zweckbindung war eine der wichtigsten und umstrittensten Punkte bei der Verabschiedung der DSGVO. Industrielobbyisten kämpften dafür, sie soweit möglich auszuhöhlen, damit sie persönliche Daten auf für ganz andere Zwecke verwenden können, um damit gewinnbringend arbeiten zu können – gegen die Interessen und – in ihrer Idealvorstellung – auch gegen das Wissen der Betroffenen. Am Ende schaffte man es trotzdem, eine vergleichsweise strenge Zweckbindung zu verankern.

Deutschlands Innenminister Thomas de Maizière wollte die Zweckbindung schon während des Entstehungsprozesses der DSGVO schwächen. Der Referentenentwurf aus seinem Ministerium zeigt, dass er diesen Kurs noch nicht aufgegeben hat. Das BMJV kritisiert, dass der Zweckbindungsgrundsatz im Referentenentwurf „ausgehöhlt“ wird. Harte Worte an das Nachbarministerium. Und es geht noch weiter:

Zulässig wäre – entgegen dem Zweckbindungsgrundsatz […] – sogar eine Verarbeitung zu Zwecken, die mit dem Erhebungsgrundsatz nicht vereinbar sind.

Die Datenverarbeitungswirtschaft dürfte das freuen, die Betroffenen eher nicht. Korte ist der Meinung, dass sich ein genereller Trend zeigt:

Der Gesetzentwurf zeigt ein weiteres Mal, worauf es dem Bundesinnenministerium beim Datenschutz ankommt: es soll in erster Linie nicht die Sicherheitsorgane stören, und in zweiter Linie die Wirtschaft nicht behindern. Wo es um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger geht, verweist sie der Gesetzestext zukünftig einfach auf die EU-Verordnung. Wo es um die Einschränkung dieser Rechte geht, finden sich akribische Ausführungen.

„Strukturell schwierig und inhaltlich problematisch“

Abgesehen von all den Punkten, die den Datenschutz in Deutschland unter das Niveau des bisherigen Bundesdatenschutzgesetzes katapultieren würden, gibt es auch jede Menge formale Kritik am Referentenentwurf. Da versucht wird, sowohl die DSGVO als auch die Vorgaben der JI-Richtlinie in einem Gesetz umzusetzen, wird es unübersichtlich. An vielen Stellen bleibt unklar, ob ein Paragraph sich auf DSGVO oder JI-Richtlinie bezieht. Ebenso fehlt oftmals eine Unterscheidung zwischen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. Dabei ist durchaus relevant, ob eine Regelung nun für eine Behörde oder ein Privatunternehmen gilt. Bei letzteren hat die Bundesregierung durch den Charakter der Verordnung wesentlich geringere Handlungsspielräume, was eigene Regelungen angeht.

Das führt in der Folge dazu, dass niemand wissen würde, was für ihn gilt und woran er sich nun zu halten hat. Die Folge: Rechtliche Unklarheiten und Unsicherheiten bei denen, die das Gesetz anwenden müssen.

Das BMJV nennt das Gesetz „strukturell schwierig und in der vorliegenden Fassung auch inhaltlich problematisch“, die BfDI bezeichnet den Entwurf als „unübersichtlich und kaum handhabbar“. Beide Institutionen empfehlen, die Umsetzung von DSGVO und JI-Richtlinie lieber in zwei getrennten Gesetzen vorzunehmen.

Bitte nochmal von vorne

Die Liste an Mängeln im aktuellen Referentenentwurf ist zu lang, um sie hier abschließend zu behandeln. Es stellt sich die Frage, ob der Entwurf auch positive Aspekte hat. Einer zumindest würde die BfDI – personell – stärken. Im Abschnitt zum Haushaltsaufwand ist ein Mehrbedarf von zehn Stellen für ihre Behörde veranschlagt, der über die im Haushalt 2017 veranschlagten Mittel hinausgeht.

Der Referentenentwurf aus dem BMI wird sowohl von BMJV als auch BfDI vernichtend kritisiert. Er zeigt die Tendenz des Innenministeriums, den deutschen Geheimdiensten immer mehr Befugnisse zu geben. Dass sich das nun auch in der Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetzes zeigt, macht deutlich, wie wenig man im BMI an echtem Datenschutz interessiert ist. Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, lobt zwar gegenüber netzpolitik.org, dass man sich nicht bis zum Ende der Umsetzungsfrist Zeit lässt, er sieht den Gesamtentwurf aber mit großer Sorge:

Es steht zu befürchten, dass eine Minimallösung angestrebt wird und einzelne Pläne nicht mehr, sondern letztendlich weniger Schutz für die Rechte der Bürger beinhalten. Anstelle der Beibehaltung oder des Ausbaus des nach Bundesdatenschutzgesetz grundsätzlich bestehenden, hohen Schutzstandards für persönliche Daten und Informationen könnte Bundrsinnenminister de Maizière die Umsetzung zu einer Herabsenkung der Datenschutzstandards nutzen.

Das Datenschutzrecht darf nicht zu einem Recht der Geheimdienste werden, ohne Aufsicht und Rechtfertigung an sämtlichen verfassungsrechtlichen Grundsätzen vorbeizuarbeiten. Es ist fraglich, ob der vorliegende Entwurf in seiner bisherigen Form überhaupt verbessert werden kann: Er weist sowohl rechtlich als auch strukturell schwerwiegende Mängel auf, die sich durch ein bisschen Nachbesserung hier und da nicht beheben lassen werden. Korte ist der Meinung, dass es besser wäre, „wenn dieser Referentenentwurf niemals den Weg durch das Kabinett und in den Bundestag finden würde.“ Von Notz gibt noch etwas Weiteres zu bedenken:

Wird die Umsetzung nachweislich zur Absenkung des deutschen Schutzstandards genutzt, beweist dies, wie dringend der grundrechtlich verankerte Datenschutz aus der Zuständigkeit des BMI herausgelöst werden muss.

Um ein verfassungskonformes Datenschutzrecht zu erlassen, das sowohl die Vorgaben der DSGVO und der JI-Richtlinie umsetzt als auch nicht hinter dem bisherigen deutschen Datenschutzniveau zurückfällt, scheint es sinnvoll, zurück auf Null zu gehen und einen neuen Anlauf zu starten. Das BMJV legt dem BMI nahe, die „streitigen, schwierigen, nicht eiligen“ Fragen, in der nächsten Legislaturperiode zu klären. Das klingt zumindest besser, als nun in einer Hau-Ruck-Aktion den Überwachungskurs des Innenministers auch noch im Datenschutzrecht zu verankern – dem Recht, das genau dort ein Gegengewicht bilden sollte.

Wir haben neben Bundestagsabgeordneten der Grünen und Linken auch SPD- und Unionsvertreter angefragt. Die wollen sich bedauerlicherweise zum derzeitigen Zeitpunkt nicht zu dem Entwurf äußern.


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43 Ergänzungen

  1. Wenn man mit den Veröffentlichungen Snowdens noch hoffte, die Staaten würden sich hinsichtlich anlassloser Überwachung selbst zurücknehmen, passiert genau das Gegenteil. Durch neue oder geänderte Gesetze werden die Maßnahmen legalisiert, bzw. noch erweitert und Rechtsmittel dagegen sogar beschnitten. Wir sind mitten drin, in der digitalen Diktatur.

    1. Hast du dir einen Großteil unserer Jugend angesehen. Die „Verblödete Republik“ ist Realität und der überwiegende Teil der Medien ist fest in der Hand von sehr reichen Damen.

  2. Naja mal ganz ehrlich, hat hier jemand etwa erwartet, dass das Auftreten von Frau Voßhoff die Vernunft in unsere Gesellschaft zurückholen wird?

    Es ist dazu längst zu spät. Drei Jahre sind verstrichen und niemand hat diese Zeit wirklich genutzt, um ein weiteres halbwegs freies anonymes und vor allem privates Leben eines Bürgers zu stützen. Weder die Presse im technologischen Sektor noch die große Presse hat für eine Trendumkehr sorgen können, da viel zu handzahm.

    Die Durchdringung durch Smartsapiens wurde in dieser Zeit sogar immer stärker, die Durchdringung großer US-Konzerne ebenso und letztlich fehlt es dann auch noch an Medienkompetenz. Nun sind die NDs gebündelt und nutzen ihre Kraft entsprechend. Der Nutzer wie auch die Presse haben diesen Umstand mitzuverantworten. Nicht nur die „bösen“ NDs. Die haben aber nun einen fundamentalen Nährboden, folglich wird nun politisch der letzte Hebel umgelegt.

    Was danach passieren wird, ist die Strafe der bürgerlichen Dekadenz. Nur wenige haben sich von „Smart“ distanziert nach Snowden. Die Masse will es so und nun kommt es auch genau so. Ich habe drei Jahre lang in digitaler Sparsamkeit gelebt und es ging wunderbar. Doch selbst in der Familie, dem Bekanntenkreis war das suspekt.

    Nun denn. Auf gehts liebe NDs. Ihr seit von nun an die treibende Kraft der Politik als Allwissende Augen. Ich bin sehr gespannt, wie ihr mit dieser Verantwortung, die anscheinend auch Bürgerwille ist in % gemessen, umgehen werdet.

  3. Das Internet und die Telekommunikation darf kein rechtsfreier Raum sein! Also – es sei denn man ist ein Geheimdienst. Dann sind Gesetze immer so furchtbar lästig….

  4. Zitat:“Danach sollen Geheimdienste in Zukunft völlig straflos sein und die Bundesdatenschutzbeauftragte bekäme einen Maulkorb.“

    Wer*s Frauchen (Kanzlerin) oder Herrchen (Innenminister) Beißt, bekommt einen Maulkorb!

    … ist wie mit dem Bürger, will er seine Rechte wahr nehmen oder gar einfordern, so werden sie umso rigoros eingeschränkt!
    Ok, ja … auch hier lässt die Vorsorge grüßen!
    Vorsorglich, im Namen des Volkes, werden diverse Vergünstigungen aus dem Kalten Krieg (Grund/Menschenrechte) gestrichen, da diese in der modernen Welt nicht mehr benötigt werden, so die Reale Einschätzung unserer Volksvertreter!
    … ja ne is klar, weil … einem Strafgefangenen kann ja Hinter Gittern nix mehr passieren!
    … also würde das ja auch dem Bürger ein besseres Sicherheitsgefühl geben, wenn seine Umgebung ordentlich abgesichert ist!
    Ja … ein Knast ist ja vor Inneren und Äußeren Feinden abgesichert!

    1. … nur mal so … die glorreichen Exzesse der SED mit der STASI, haben auch genau so angefangen!
      Zuerst kam die Angst der Volksvertreter, dann kamen die Befugnisse und dann lieferte die STASI Gründe für die Befugnisse und deren Ausweitung!

      … dasoll noch einer Sagen, das sich Geschichte nicht wiederholt!

      1. Auch wenn ich mich wiederhole: Was will man von einer ehemaligen FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda für das SED Unrechtsregimes der DDR (IM Eirka?) als Kanzhlerin und deren Minister auch anderes erwarten? Sie hat die alleinige Richtlinienkompetenz und unser derzeitiger Innenminister ist ein braver Erfüllungsgehilfe mit ausgeprägter Beamtenmentalität.
        Mir ist auch kein früherer bundesdeutscher Kanzler bekannt, dessen Regierung(en) so oft vom BVerfG. zurückgepfiffen wurde, und schon gar nicht so oft gleich mehrmals in der selben Sache (z.B. Wahlrecht oder Erbschaftssteuergesetz). Ebenso wurde m. W. auch unter keiner früheren Kantlerschaft das BVerfG. so oft missachtet, wie unter dieser ehemaligen FDJ-Sekretärin Merkel.

  5. … hatte vor einigen Jahren mal das Problem, dass meine Kommunikation amtlicherseits mitgelesen wurde, „bloß um zu verhindern, dass ich mich nicht vorstelle“.

    Wenn das jetzt eine türkische Geheimdienstmitarbeiterin gewesen sein sollte, dann müsste ich Eure Überschrift dahingehend interpretieren, dass sie damit im Recht war oder dass das nachträglich als rechtmäßig deklariert werden kann? Bitte schreibt mir, dass das nicht wahr sein kann!

    Das würde auch erklären, weshalb ich (hatte so eine subversives Buch in der Handtasche, Insidern als GL bekannt) von der Wahl mal weggeschickt wurde, als noch ein Widerspruch dagegen lief.

    1. Leider ist unter dieser Kanzlerin offensichtlich alles möglich. Das Grundgesetz scheinen für diese ehemalige FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda für das SED-Unrechtsregime der DDR ohnehin nur als lästig gelten und das BVerfG. als überflüssiges Ärgernis. Der Verfassungsschutz wird von dieser Kanzlerin und entsprechend auch von ihren Regierungen als Schutz der Regierung vor der Verfassung verstanden.

      Nur leider ist das ein gesamteuropäischer Trend geworden. Denn im Vergleich zu immer mehr anderen EU Staaten erscheint die BRD immer noch als lupenreiner demokratischer Rechtsstaat.

      1. … würde ihr (Kanzlerin) Handelsspielraum nicht durch gesetzliche Hürden eingeschränkt, so wären wir in Hinsicht auf die anderen EU-Länder definitiv kein Schlusslicht!

  6. Ich kann mich des Eindruckes nicht erwehren, dass die AfD die Pläne der CSU/CSU zum langsamen Vorgehen beim Ausbau der Überwachung durchkreuzen und deswegen auf das Tempo gedrückt wird. Sie wissen ja nicht, wie die Wahlen 2017 ausgehen und man sich plötzlich mit den Grünen im Boot wiederfindet. Aber keine sorge liebe CDU/CSU. Die Grünen machen alles für Geld. Die Springen dann auch über ihren eigenen Schatten. Siehe BW!!!!

      1. @Pixi
        Der Forist @reader ist dafür bekannt,dass er die AFD als Heilbringer in allen Lebenslagen promotet.Der hat sich als ernstzunehmender Forist durch seine offene AFD Hörigkeit unwiderruflich diskreditiert,der schläft sicherlich auch in AFD Bettwäsche.

  7. Ist eine interessante Story. Schon einmal die ARD / ZDF angeschrieben, die Ihren Fall aufarbeiten. z.B. die Sendung „die Story im Ersten“

  8. Ist einem Arbeitskollegen von mir ganz ähnlich ergangen … er wollte sich einen Reisepass ausstellen lassen … und dann wurde ihm unterstellt, das er diesen schon hätte!
    Er musste seine Unschuld nachweisen … dann gab es wohl einen großen Knall im Einwohnermeldeamt und den Hinweis, das er ein Einreiseverbot für China, Hongkong und Taiwan hätte!
    … auf die Frage „Warum?“, bekam er nur die Lapidare Antwort, das aus Wiesbaden nichts weiter bekannt sei!
    Das nächste was er tat, war einen „Persilschein“ zu beantragen … sinngemäß war dort aufgeführt, das „er“ bei Interpol als Waffenhändler geführt würde … dies sagte er seinem Anwalt, der bereitete alles für eine Selbstanzeige vor … diese wurde nicht öffentlich verhandelt und er wurde Frei gesprochen, alle Einträge wurden gelöscht und nach China darf er wohl auch wieder Reisen!
    … aber er hat mir schon gesagt, das er dies vermeiden möchte!
    Evtl. glauben die Chinesen ihm die Story von der geklauten Identität nicht!
    Im übrigen konnte auch nicht geklärt werden, von wem und wann der falsche Reisepass ausgestellt wurde, konnte nicht geklärt werden!
    Ob das stinkt? Na und wie!
    Ich gehe mal davon aus, das ein Agent des BND einen Reisepass benötigte …

    Zum Thema ausnutzen von Rechtslücken … Schadenfreude ist nicht angebracht, da es JEDEN Bürger treffen kann, eine echte Sicherheitslücke!
    … und wenn du kein Politiker bist, ziehen diese Leute (Eingetragene Betrüger im UCC-Register) dich aus -> http://m.focus.de/politik/deutschland/ins-visier-geraten-reichsbuerger-bedrohen-merkel-und-gauck-und-greifen-zur-malta-masche_id_5725393.html

    „Lustig“ zum Lesen -> http://krisenfrei.de/strafanzeige-gegen-ard-zdf-dr-und-beitragsservice/

    1. > ich gehe mal davon aus, das ein Agent des BND einen Reisepass benötigte …

      Kann sein, kann aber auch von einem ausländischen ND benutzt worden sein.

      Mossad is suspected of killing Mahmoud al-Mabhouh, a senior Hamas military commander, in January 2010 at Dubai, United Arab Emirates. … The agents‘ bogus passports included six British passports, cloned from those of real British nationals resident in Israel and suspected by Dubai, five Irish passports, apparently forged from those of living individuals, forged Australian passports that raised fears of reprisal against innocent victims of identity theft, a genuine German passport and a false French passport.

  9. Wo bleibt eigentlich der Verschwoerungstheoretiker, der diese ganzen Kommentare als Zersetzungsversuch der Geheimdienste entlarvt? 8)

  10. Grenzen im Recht sind für die Regierung und Geheimdienste nur da, um diese zu überschreiten und zu missachten. Aber wehe ein Bürger muckt dagegen auf, wird er wirtschaftlich vernichtet. Immer einer nach dem anderen. Und daher ist das Internet eine Bedrohung für diese Machenschaften. Die Opfer dieser Vorgehensweise können sich jetzt über das Internet auch über hunderte von Kilometer austauschen und Öffentlichkeit herstellen. Und dies ist eine Bedrohung für die Machtelite, ich schreibe extra nicht Staat. Der Staat sind die Bürger in unserem Land und nicht die auf Zeit gewählte Politganoven, die sich den Staat zur Beute gemacht haben.

  11. Eben in den Tagesthemen. Frau Merkel sagt, Deutschland wird Deutschland bleiben. Nein!! Wenn die Abschaffung von Grundrechten, Überwachungsausbau, Legalisierung von Gesetzesbrüchen des BND / Verfassungsschutz und Polizei, Bundeswehr im inneren und Ausbeutung der Sozialkassen auf der Agenda stehen.
    Nein, dies ist nicht mehr mein Deutschland Frau Merkel. Freiheit, Demokratie sind ein hohes Gut, welches Sie mit ihren Ministern zerstören. Sie kennen dies nicht, sie sind in einem Überwachungsstaat aufgewachsen und haben auch dort ihren Beitrag geleistet. Ich dagegen kenne noch die alte BRD und verabscheue ihre Handlungen und die ihrer Minister gegen die Bevölkerung. Demokratie ist vertrauen und nicht Überwachung und Gleichschaltung der Medien nach dem Vorbild der DDR. Und das aller Schlimmste ist, dass dies alles mit der Angst der Bevölkerung vor dem Terror begründet wird, den die USA gezüchtet haben. Ich gehe jeden Tag brav zur Arbeit und versuche mit dem Geld zu überleben, aber ich sehe keine ängstlichen Menschen auf den Straßen. Die ständige Indoktrination der Scharfmacher ist eine Beleidigung der Bürger in diesem Land.

  12. Es gibt in der BRD keine Geheimdienste. Das sollte bei den „Experten“ von netzpolitik doch mal so langsam angekommen sein.

    1. Laut zB Duden ist „Geheimdienst“ ein Synonym fuer „Nachrichtendienst“, was wiederum das „N“ in „BND“ ist und von BfV wie auch MAD in deren Selbstdarstellung verwendet wird.

      Und jetzt Du.

        1. Der Duden bildet den allgemeinen Sprachgebrauch relativ gut ab, andere mit diesem Ziel zeigen das gleiche.

          Auch wenn ich die bpb idR schaetze, ist der Text stark propagandistisch gefaerbt mit dem Versuch, zwischen den „guten Nachrichtendiensten“ von „uns“ und den „schlechten Geheimdiensten“ von „denen“ zu unterscheiden.

          Das ist zum einen illusionaer, wie vor kurzen mal wieder die retention flights, Verhoere in black sites, etc, gezeigt haben.

          Zum anderen verharmlosent: selbst wenn man nur die „Nachrichten“ betrachtet, sammeln diese Dienste ja nicht nur Informationen, sie werten sie aus, geben sie weiter, handeln damit, beeinflussen anderen. Abgesehen davon, dass das Erlangen der Informationen selber Taetigkeiten von Zeitunglesen ueber Abhoeren, Bestechung und Erpressung bis Folter beinhalten kann.

          Kernaufgabe jedes dieser Dienste ist natuerlich eine Beeinflussung des Geschehens, denn sonst koennte man sie als passives Element sofort zu machen.

          Ein „Nachrichtendienst“ ist entweder eine Presseargentur oder ein Geheimdienst.

    2. Es sind faktisch Geheimdienste, weil erstens die demokratische Kontrolle des Geheimen nicht funktioniert (Beispiele finden sich massenhaft) und zweitens eine organisatorische und informationelle Verzahnung mit der exekutiven Gewalt (Polizei, Ministerien) besteht. Der Begriff „Nachrichtendienst“ sollte allein Presseagenturen und wissenschaftlich arbeitenden Instituten vorbehalten bleiben.

  13. Ich mache jetzt was sinnvolles. Ich schaue mir Promi-BigBrother an. Dabei bekommt man den Querschnitt der Intelligenz in Deutschland gezeigt. Meine Befürchtung geht sogar gegen 90% der Bevölkerung. Inklusive der Machtelite.

  14. Wenn Leute sich nicht an Gesetze halten nennt man diese kriminell. Wenn Kriminelle im großen Stil zusammenarbeiten nennt man dass eine kriminelle Vereinigung genannt Mafia.

    Wenn ein Staat keine unabhängige Justiz, Medien und Politiker hat, die sich nicht an die Gesetze halten bzw. diese nach Lust und Laune illegal zu Gunsten einer Minderheit verändern nennt man den Staat Diktatur. Wie müßte man Deutschland nun nennen?

  15. Kamen noch jemand unzählige male die Frage seltsam vor, wie es kommen konnte, dass diese oder jene Diktatur, jener Überwachungsstaat sich etablieren konnte?
    Könnt ihr dieses mal wieder beobachten. Ich bin gespannt, wie es sich entwickelt.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.