Bereits Ende Januar hat die EU-Kommission beschlossen, den Transfer und den Schutz personenbezogener Daten künftig von Freihandelsabkommen ausklammern zu wollen. In einer Presseerklärung hielt die Kommission fest: „Da der Schutz personenbezogener Daten in der EU ein Grundrecht ist, kann er nicht Verhandlungsgegenstand im Kontext von EU-Freihandelsabkommen sein.“ Für die Regelung transnationaler Datenflüsse gebe es geeignetere Instrumente, etwa das Mittel der Angemessenheitsentscheidung.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Anlass zur Sorge, dass europäische Datenschutzstandards über den Umweg von Freihandelsabkommen ausgehebelt werden. Die EU-Kommission folgt mit ihrer Entscheidungen dem Drängen des EU-Parlaments und von Organisationen der digitalen Zivilgesellschaft.
European Digital Rights (EDRi), die Europäische Verbraucherschutzorganisationen BEUC und der Transatlantic Consumer Dialogue begrüßten den Schritt dementsprechend. Gleichzeitig fordern sie von der Kommission eine baldige Publikation des tatsächlichen Beschlusstextes und mehr Informationen darüber, wie die Entscheidung sich im Detail auf Freihandelsabkommen auswirken wird.
