#netzrückblick: Wieviel Breitband darf’s denn sein?

campact via flickr (CC BY-NC 2.0)

Schritt für Schritt versuchte sich heuer die Bundesregierung ihrem Ziel anzunähern, bis 2018 eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigen Internetanschlüssen herzustellen. Schließlich weiß auch die Regierung um die Tatsache, dass die im Koalitionsvertrag und in der „Digitalen Agenda“ aufgestellten Versprechen, die zu einer deutschen „Vorreiterrolle bei der Durchdringung und Nutzung digitaler Dienste“ führen sollen, kaum etwas wert sind, solange ein signifikanter Anteil der Bevölkerung nicht daran teilhaben kann.

Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der dreizehnte Beitrag in dieser Reihe.

Doch wurde man den Eindruck nicht los, dass dem Schritt nach vorne oft zwei Schritte zurück folgten. So wurde zwar das lang erwartete „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ verabschiedet, doch das setzt lieber auf ein kurzfristiges Bandbreitenziel anstatt auf nachhaltigen Infrastrukturausbau.

Nicht alle in der Branche verteufeln die umstrittene Vectoring-Technik, für helle Aufregung sorgte jedoch der Entscheidungsentwurf der Bundesnetzagentur, der der deutschen Telekom entscheidende Vorteile beim Vectoring-Ausbau verschafft und Wettbewerber benachteiligt.

Schatten und Licht

Um die Verbreitung offener WLANs voranzutreiben, bastelt die Regierung schon seit geraumer Zeit an einer Überarbeitung des Telemediengesetzes. Bislang ähnelt die Novellierung jedoch eher einem Debakel als einer erst zu nehmenden Klärung der Störerhaftung, sodass wir diesem Punkt einen eigenen #netzrückblick-Artikel widmen werden.

Als einziger unumstrittener Erfolg kann das Abschaffen des Routerzwangs gelten, der trotz des Widerstandes des Bundesrates verabschiedet wurde und Mitte nächsten Jahres in Kraft tritt. Damit steht es Verbrauchern endlich frei, beliebige Router einzusetzen, um sie ihren eigenen Bedürfnissen nach selbst zu konfigurieren oder um sie zeitnah gegen Sicherheitslücken abzusichern.

Förderprogramm benachteiligt Betreibermodell

Fast ein Drittel aller deutschen Haushalte ist von 50 MBit/s schnellen Internetanschlüssen weit entfernt. (Quelle: BMVI)
Fast ein Drittel aller deutschen Haushalte ist von 50 MBit/s schnellen Internetanschlüssen weit entfernt. (Quelle: BMVI)

Mitte 2015 waren bloß 76 Prozent aller deutschen Haushalte mit bis zu 30 MBit/s im Downstream ans Internet angeschlossen, was seit 2013 einem Zuwachs von etwa sechs Prozent entspricht. Diese moderate und zudem stagnierende Wachstumsrate soll das „Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau“ des (mitunter kaum handlungsfähigen) Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verbessern – und das dramatisch, denn viel Zeit bleibt der Regierung nicht mehr, um tatsächlich sämtliche deutsche Haushalte bis 2018 mit 50 MBit/s zu versorgen, wie es im Koalitionsvertrag festgeschrieben steht. Über eine solche Anbindung verfügten Mitte 2015 knapp 69 Prozent.

Um dieses Ziel zu erreichen, nimmt der Bund insgesamt 2,7 Milliarden Euro in die Hand und sieht zwei konkrete Fördermodelle vor: Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell soll Netzbetreibern ermöglichen, wirtschaftlich unattraktive Gebiete zu erschließen, indem die Fördergelder die finanzielle Lücke schließen. Beim Betreibermodell wiederum errichten die Kommunen die passive Infrastruktur, beispielsweise Glasfaserleitungen, und verpachten sie anschließend an einen Netzbetreiber. Über die Vergabe der Mittel entscheidet letztlich ein Punktesystem. So weit, so gut.

Der Teufel liegt freilich im Detail, denn gleichberechtigt sind die beiden Modelle nicht: Zwar verspricht das Betreibermodell einen langfristig sinnvolleren Ausbau, da die meisten Kommunen auf die nachhaltige, dafür aber teurere Glasfaser setzen dürften. Bewerben sich jedoch mehrere Anbieter beziehungsweise Modelle um den Auftrag, wird in aller Regel das Wirtschaftlichkeitslückenmodell zum Zug kommen, da das „wirtschaftlichere Modell“ zu wählen ist. Es steht also zu befürchten, dass uns die gute alte Kupferdoppelader auf der letzten Meile länger erhalten bleibt als gewünscht.

Re-Monopolisierung des Netzes

Auf veralteten Kupferleitungen setzt auch VDSL2-Vectoring auf, mit dem sich auf kurzen Distanzen Bandbreiten von bis zu 100 MBit/s realisieren lassen und deren Einsatz sich punktuell dazu eignet, begrenzte Gebiete über die Brückentechnologie schneller anzuschließen. Das macht Vectoring attraktiv für relativ schnellen und kostengünstigen Breitbandausbau, da zu weiten Teilen bereits vorhandene Infrastruktur genutzt werden kann – aber eben nur auf Basis der kaum zukunftsfesten Kupferdoppelader.

Zusätzlich und besonders problematisch an der Technik ist jedoch, dass sie immer nur ein einziger Netzbetreiber pro Vermittlungsstelle anbieten kann, da es sonst zu Störungen auf den übrigen Leitungen kommen würde. Vor diesem Hintergrund ist die Investitionszusage der deutschen Telekom zu sehen, die sich gerne im Tausch ein exklusiven Ausbaurecht von knapp 8.000 Hauptverteilern mit Vectoring sichern würde. Damit würden Mitbewerber jedoch den Zugriff auf die letzte Meile hin zum Kunden verlieren und wären auf Vorleistungsprodukte des Ex-Monopolisten angewiesen.

In einem ersten Entscheidungsentwurf ist die Bundesnetzagentur dieser Forderung weitgehend nachgekommen und hat damit für ein Beben in der Branche gesorgt. Zwar bleibt der Telekom der exklusive Zugriff auf die jeweiligen Nahbereiche formal verwehrt, Wettbewerber müssen jedoch mit strikteren Auflagen rechnen und befürchten eine „Re-Monopolisierung des Netzes.“ Dass es sich bei den Vorwürfen nicht um sonst so übliche Polemik handelt, zeigt die Schützenhilfe der Monopolkommission, die im Falle einer Umsetzung vor einem „Technologiemonopol der Telekom“ warnte. Mit einer Entscheidung ist Anfang nächsten Jahres zu rechnen. Es bleibt also spannend.

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