BundestagswahlX muss relevante Daten für Forschung freigeben

Das Digitale-Dienste-Gesetz ist eindeutig: Große Plattformen müssen der Wissenschaft Zugang gewähren, damit diese systemische Risiken wie zum Beispiel Wahlbeeinflussung untersuchen kann. Musks Plattform X war dem nicht nachgekommen – und hat nun vor der Landgericht in Berlin verloren.

Screenshot auf dem Elon Musk, Alice Weidel und das Logo von X zu sehen sind
Elon Musks Haltung zugunsten rechter Parteien und Bewegungen ist bekannt. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press Wire

Die Wahlbeobachtungsorganisation Democracy Reporting International (DRI) hat vor dem Berliner Landgericht einen Erfolg gegen die Plattform X in einem Eilverfahren errungen. Dabei geht es um Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten des Kurznachrichtendienstes, der mittlerweile Elon Musk gehört. Die Plattform hatte sich geweigert, DRI öffentlich zugängliche Daten wie die Reichweite oder die Anzahl an Likes und Shares von Posts herauszugeben. Dagegen hatte DRI zusammen mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Landgericht geklagt. Der Zugang für Wissenschaft und Forschung ist im Digital Services Act (DSA) geregelt.

Die Untersuchung von Plattformen in Sachen politischer Meinungsbildung und vor allem im Umfeld von Wahlen ist wichtig, da Inhalte auf Plattformen auf verschiedene Art und Weise Einfluss auf die Wahlen nehmen können. Neben Desinformationskampagnen, irreführender Werbung und Hetzkampagnen ist bei manchen Plattformen weiterhin politisches Microtargeting möglich. Damit lassen sich Personen anhand ihrer Eigenschaften mit passenden Botschaften ansprechen.

Zuletzt war es in Rumänien bei der Präsidentschaftswahl zu einer massiven Einflussnahme über TikTok gekommen. Solche Kampagnen können besser entdeckt und untersucht werden, wenn die Wissenschaft einen geeigneten Zugang zu relevanten Informationen bekommt.

X muss Echtzeit-Zugang geben

Den hat die Klage nun erreicht. Im Beschluss des Gerichts, den netzpolitik.org einsehen konnte, wird X verpflichtet, „ab sofort bis zum 25. Februar 2025 einen unbeschränkten Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten der Plattform X, einschließlich zu Daten in Echtzeit, über ihre Online-Schnittstelle zu gewähren.“ Das heißt auch, dass X die Anzahl der Datenabfragen über die Schnittstelle nicht begrenzen darf.

Gesetzliche Grundlage für die Entscheidung ist Art. 40 des DSA. Dieser verpflichtet große Online-Plattformen dazu, Forschenden unverzüglich Zugang zu öffentlich verfügbaren Daten ihrer Plattform zu gewähren, um systemische Risiken untersuchen zu können.

„Die Sprache des Gesetzes ist sehr eindeutig und wir begrüßen, dass das Gericht bestätigt hat, was dort steht: Die Zivilgesellschaft und Forscher haben das Recht, Wahldebatten online zu analysieren. Der digitale Raum ist keine rechtsfreie Zone und ich vertraue darauf, dass X uns schnell Zugang zu seinen Daten gewähren wird. Wir untersuchen solche Debatten unvoreingenommen, um Transparenz in das zu bringen, was auf solchen Plattformen geschieht“, sagt Michael Meyer-Resende, Geschäftsführer von DRI.

Die GFF wertet die Entscheidung des Gerichts als „riesigen Erfolg für die Forschungsfreiheit und unsere Demokratie“. „Wir haben den Zugang zu relevanten Forschungsdaten erkämpft und schieben damit Versuchen, Wahlen zu beeinflussen, einen Riegel vor. Ein starkes Zeichen für den Schutz unserer Grundrechte im digitalen Zeitalter“, sagt Simone Ruf, Juristin und stellvertretende Leiterin des Center for User Rights der GFF.

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