KW 33Die Woche, als das BMI heimliche Hausdurchsuchungen anpries

Die 33. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 289.284 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

seit Jahrzehnten arbeiten Sicherheitsbehörden, Polizei und Geheimdienste kontinuierlich daran, ihre Befugnisse auszuweiten und Grundrechte einzuschränken. Mehr Datenerfassung, mehr Zugriffsrechte, mehr Überwachung, mehr Kontrolle. Das Vorgehen ist eine Salami-Taktik, immer noch ein Scheibchen mehr. Anschauliche Beispiele stehen in unserer Chronologie des Überwachungsstaats von 1950 bis 2021.

Diese Woche streckte SPD-Innenministerin Nancy Faeser einmal mehr die Hand aus, allerdings nicht nach einer weiteren Salami-Scheibe, sondern gleich nach der ganzen Wurst.

Der Entwurf für ein neues BKA-Gesetz machte bereits Schlagzeilen, bevor Interessierte ihn selbst lesen konnten. Am Donnerstag haben wir ihn im Volltext veröffentlicht, damit sich alle endlich selbst ein Bild davon machen können. Die daraus hervorgehende Wunschliste an neuen Befugnissen ist schwer verdaulich.

  • Heimlich in Wohnungen einbrechen und dort die Geräte von Menschen hacken.
  • Menschen durch biometrische Gesichter-Suchmaschinen identifizieren, deren Datenbanken kaum mit geltendem Datenschutz-Recht vereinbar sind.
  • Der Polizei erlauben, bislang getrennte Datenberge zusammenführen, was bereits in ähnlicher Form als verfassungswidrig eingestuft wurde.

Nicht nur mir ist das – um weiter im Bilde zu bleiben – äußerst übel aufgestoßen. Meine Kollegin Constanze schrieb in ihrem Kommentar am Mittwoch:

Heimliche Wohnungsdurchsuchungen gehören bisher nicht zum Repertoire von Staaten, die sich rechtsstaatlich nennen, obwohl Ausnahmen existieren. Sie wecken Erinnerungen an vergangene Diktaturen, deren Mittel nach Ende des Zweiten Weltkrieges und nach Ende der DDR zu Recht gescholten wurden.

Justizminister Marco Buschmann (FDP) nannte den Vorstoß einen „absoluten Tabubruch“. Auf Twitter-Nachfolger X schrieb er: „Es wird keine Befugnisse zum heimlichen Schnüffeln in Wohnungen geben. Im Staat des Grundgesetzes machen wir so etwas nicht.“ Und weiter: „Sollte jemand das ernsthaft vorschlagen wollen, wird ein solcher Vorschlag weder das Kabinett passieren noch wird es eine Mehrheit im Parlament dafür geben.“

Zum BKA-Gesetzentwurf wird es also Streit in der Ampel geben, gut so. Noch besser wäre es, wenn so ein Murks gar nicht erst auf den Tisch käme. Ohne Zweifel wird das Innenministerium mit einem Wunschzettel wie diesem keine offenen Türen einrennen. Eine ganze Reihe von Gesetzen und Gerichtsentscheidungen stehen den geplanten Befugnissen entgegen. Das im Detail durchzuackern wird allen Beteiligten eine Menge wertvoller Zeit Kosten.

Und ich glaube, genau das gehört zum Kalkül. Die Beteiligten mürbe machen, bis sie einfach froh sind, wenn sie das Schlimmste verhindern konnten. Und dabei ein Auge zudrücken, wenn am Ende doch noch eine neue Salami-Scheibe durchrutscht. Bis zum nächsten – unvermeidlichen – Griff Richtung Wurst.

Euch ein bekömmliches Wochenende
Sebastian


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