Die Europawahl steht vor der Tür, aber die Verhandlungen zur verpflichtenden Chatkontrolle sind noch nicht abgeschlossen. Die Kommission will Internetdienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken. Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.
Die EU-Staaten können sich bisher nicht auf eine gemeinsame Position einigen. Manche Länder unterstützen den Vorschlag der Kommission, andere eher die Position des Parlaments. Letzte Woche hat der Rat erneut in der Arbeitsgruppe Strafverfolgung verhandelt. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.
Belgien präsentiert neuen Entwurf
Nachdem die Verhandlungen im April festgesteckt waren, hat die belgische Ratspräsidentschaft Anfang Mai neue Kompromissvorschläge gemacht. Wir veröffentlichen jetzt die belgische PowerPoint-Präsentation.
Am Dienstag hat die Ratspräsidentschaft ihren ausformulierten Kompromisstext an die Staaten verschickt. Wir veröffentlichen diesen Gesetzentwurf in Volltext (Update: offiziell).
Dienste sollen ihr Risiko für Straftaten bewerten, demnach würde die Chatkontrolle vor allem Dienste mit Anonymität und Verschlüsselung treffen. Dienste sollen Bilder, Videos und URLs durchsuchen, aber nicht mehr Audio und Text. Zudem sollen Nutzer einer Chatkontrolle zustimmen, sonst dürfen sie keine Bilder und Videos hochladen.
Viele Staaten unterstützen diese Ideen, trotzdem bleiben noch Fragen offen.
Frankreich entscheidet auf höchster Ebene
Für Deutschland ist der neue Vorschlag „noch immer nicht zufriedenstellend“. Polen findet den „Eingriff in die Privatsphäre weiterhin zu groß“, unverdächtige Personen dürfen nicht überwacht werden. Luxemburg hat „weiterhin erhebliche Bedenken angesichts des Scannens aller Nutzer“.
Österreich sieht ebenfalls „die grundrechtlichen Bedenken als nicht ausgeräumt an“. Die Niederlande lehnen den Vorschlag ebenfalls ab, weil Anbieter nicht nur bekanntes Missbrauchsmaterial, sondern auch bisher unbekannte Kinderpornografie suchen sollen.
Andere Staaten prüfen den Vorschlag noch, darunter Italien, Tschechien und Slowenien. In Schweden muss sich das Parlament mit dem neuen Vorschlag befassen.
Bisher scheitert eine Einigung, weil eine Sperrminorität aus mindestens vier Staaten mit mindestens 35 Prozent der EU-Bevölkerung nicht zustimmen kann. Das ist neben Deutschland und Polen bisher vor allem Frankreich.
Jetzt wackelt Paris. Einerseits steht Frankreich dem neuen Vorschlag „deutlich positiver gegenüber“ als bisher und will „gerne zur Kompromissfindung beitragen“. Andererseits hat das Land „noch in einigen Punkten Klärungsbedarf“. Die französische Vertretung in Brüssel wartet „auf eine Entscheidung auf allerhöchster Ebene“ – also von Premierminister Attal oder Staatspräsident Macron.
Juristen kritisieren anlasslose Überwachung
Die Chatkontrolle ist nicht nur politisch und technisch umstritten, sondern auch juristisch. Der Juristische Dienst der EU-Staaten hat die Chatkontrolle letztes Jahr als rechtswidrig bezeichnet und gewarnt, dass Gerichte das geplante Gesetz wieder kippen.
Auch die aktuellen Vorschläge überzeugen die Juristen nicht. „Alle Inhalte seien gleich sensibel“, so die Juristen. Wenn Anbieter Fotos und Videos scannen müssen, nicht aber Text und Audio, „ändert das nichts“ an der Bewertung, dass das vorgeschlagene Gesetz illegal ist.
Das elementare Problem der Chatkontrolle ist, dass Anbieter massenhaft und anlasslos alle Nutzer überwachen müssen, selbst wenn sie nicht mal ansatzweise mit Straftaten zu tun haben. „Das juristische Problem seien nicht Schutzklauseln, Identifizierungsmöglichkeiten oder ähnliches, sondern der Zugriff auf Kommunikation ohne Anfangsverdacht.“
Die Juristen kritisieren auch den Vorschlag, Nutzer zur Zustimmung einer Chatkontrolle zu zwingen. Eine Zustimmung muss aber „aus freien Stücken erfolgen“. „Wenn die Nutzbarkeit aller Funktionen aber von dieser Zustimmung abhinge, sei diese eben nicht komplett frei und eine Gültigkeit zu bezweifeln.“
Kommission will rechtliches Risiko eingehen
Die Ratspräsidentschaft widerspricht dem juristischen Dienst. Die belgischen Vertreter und die Rats-Juristen haben mehrere Aspekte diskutiert. Einigen konnten sie sich nicht. Es wurde lediglich deutlich, „dass Vorsitz und JD-Rat gegensätzliche Auffassungen haben“.
Damit bleibt es auch mit dem aktuellen Vorschlag wahrscheinlich, dass Gerichte die Chatkontrolle als rechtswidrig einstufen und für nichtig erklären. Dieses Risiko wollen einige Akteure eingehen.
Irland appellierte eindringlich, „nicht von vorne herein aus Angst vor möglichen Klagen das Ziel des Kinderschutzes aus den Augen zu verlieren“. Die EU-Staaten sollten „bereit sein, ein gewisses rechtliches Risiko einzugehen“.
Die EU-Kommission stimmte Irland zu. Neue Gesetze haben „immer ein Risiko“ und „absolute Rechtssicherheit gäbe es zu keinem Zeitpunkt“. Kindesmissbrauch ist ein wachsendes Problem, deshalb „müsse dieses Risiko eingehen“.
Präsidentschaft bittet um Einigung
Die Staaten sind sich bei einer Reihe wichtiger Fragen noch nicht einig. Mehrere Staaten kritisierten den Vorschlag, Nutzer zur Zustimmung einer Chatkontrolle zu verpflichten, darunter Österreich, Estland und Luxemburg. Laut Datenschutz-Grundverordnung muss eine Einwilligung „informiert und frei“ sein. Spanien hingegen unterstützt den Vorschlag. Die Ratspräsidentschaft „bat die Staaten“, sich doch bitte zu einigen.
Frankreich könnte die so genannte „Upload-Moderation“ akzeptieren, Nutzer zur Einwilligung in die Chatkontrolle zu verpflichten. „Eine solche Regelung solle aber erst in Kraft treten, wenn eine Technologie existiere, die die Verschlüsselung in Bezug auf Cybersicherheit nicht gefährde.“
Mehrere Staaten sind unzufrieden, dass Dienste „neues Material erst beim zweiten Treffer“ an eine Behörden melden sollen, darunter Italien, Rumänien und Ungarn. Andere Staaten „sprachen sich dagegen klar für das Zwei-Treffer-System aus“, darunter Frankreich und Polen. Da die Technik zu ungenau ist, könnte „eine Meldung aller Treffer zu vielen false-positive-Meldungen im EU-Zentrum führen“.
Der Umgang mit Verschlüsselung ist weiterhin ambivalent. Die Ratspräsidentschaft schlägt vor, verschlüsselte Inhalte gleichzeitig zu schützen und zu scannen. In der Sitzung behauptet Belgien, „dass Verschlüsselung geschützt ist, da der Ansatz bereits vor der Verschlüsselung ansetzte und diese damit nicht verletzte.“
Einer solchen Lösung kann Deutschland nicht zustimmen. Auch Tschechien hat „Bedenken in Bezug auf den Schutz von Verschlüsselung“. Frankreich fordert, „eine Umgehung von Verschlüsselung solle es nicht geben“.
Kompromiss nur mit mehr Flexibilität
Die Ratspräsidentschaft sah in der neuen Verhandlungsrunde „eine positive Grundstimmung“. Belgien hat „nach wie vor Hoffnung, einen Kompromiss zu finden, auch wenn strittige Punkte adressiert werden müssten“.
Die EU-Kommission sieht einen „Kompromiss in Sicht“, dieser erfordert aber „aber noch etwas mehr Flexibilität aller Mitgliedstaaten“.
Jetzt prüfen die nationalen Regierungen die 200 Seiten Gesetzentwurf. Am Dienstag verhandelt die Arbeitsgruppe erneut.
Am 13. Juni, drei Tage nach Ende der Europawahl, treffen sich die Justiz- und Innenminister der EU-Staaten. Belgien will dort einen Fortschrittsbericht der Verhandlungen präsentieren.
Ende Juni geht die Ratspräsidentschaft von Belgien an Ungarn. Ob die EU-Staaten bis dahin eine gemeinsame Position beschließen, hängt nach aktuellem Stand vor allem an Frankreich.
Hier das Protokoll in Volltext:
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 27.05.2024
- Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BMI, BMJ, BMWK, BMFSFJ, BMDV, BKAmt, BMF
- Betreff: Sitzung der RAGS am 24.05.2024
- Bezug: CM-2939-2024-INIT
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
Sitzung der RAGS am 24.05.2024
I. Zusammenfassung und Wertung
Den Schwerpunkt der Sitzung bildete die Diskussion zum weiterentwickelten Ansatz für die Position des Rates zur CSA–VO. Die Diskussion ergab grundsätzlich viel Unterstützung für die vorgeschlagenen Punkte, aufgrund der kurzfristigen Übermittlung des Dokuments legten aber einige MS Prüfvorbehalte ein.
Vorsitz kündigte an, auf Basis der schriftlichen und mündlichen Kommentare der einzelnen MS in der kommenden Woche einen kompletten Kompromisstext zu übermitteln.
II. Im Einzelnen
Eingangs der Sitzung kündigte Vorsitz weitere Sitzung der RAGS-Polizei an. Am 3. Juni werde es um den VO-Entwurf zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität, die Umsetzung der Ratsempfehlung grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit (CROLEC), Sportsgroßveranstaltungen sowie das EUCPN gehen. Am 4. Juni (nur vormittags) werde es um die CSA–VO gehen. Zudem würden weitere Sitzungen am 14. Juni sowie am 26. Juni (gem. mit RAGS-Zoll, nur vormittags) stattfinden.
TOP 1: Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse – Exchange of views on the new Presidency approach
Vorsitz erläuterte, dass geplant sei, auf dem JI-Rat am 13. Juni Bilanz zu ziehen über die bisherigen Verhandlungen zur CSA–VO und einen Fortschrittsbericht zu präsentieren.
DEU trug in allen Punkten weisungsgemäß vor. Insbesondere wurde (erneut) auf unsere bereits bekannten Positionen aus der DEU Stellungnahme aus April 2023 verwiesen und deutlich gemacht, dass der weiterentwickelte Ansatz zwar in die richtige Richtung gehe, allerdings die DEU Forderungen noch immer nicht zufriedenstellend abbilde. Der eingelegte Prüfvorbehalt werde entsprechend aufrechterhalten.
Im Folgenden werden die wesentlichen Wortmeldungen der einzelnen MS dargestellt.
Allgemeine Aussprache:
Vorsitz erläuterte zunächst seinen überarbeiteten Ansatz und kündigte für die kommende Woche einen vollständigen neuen Textvorschlag auf Basis der schriftlich eingereichten und mündlich vorgetragenen Kommentare der MS an.
Die Mehrzahl der wortnehmenden MS erkannten an, dass der Vorschlag in die richtige Richtung gehe.
FRA erklärte, den Ansatz mit großem Interesse zur Kenntnis genommen zu haben, sah allerdings noch in einigen Punkten Klärungsbedarf. FRA wolle gerne zur Kompromissfindung beitragen und stehe dem Ansatz deutlich positiver gegenüber als den voran gegangenen Vorschlägen.
AUT sah auch beim aktuellen Vorschlag die grundrechtlichen Bedenken als nicht ausgeräumt an.
Auch LUX äußerte weiterhin erhebliche Bedenken angesichts des Scannens aller Nutzer bei einer Aufdeckungsanordnung und stellte die Freiwilligkeit bei einer notwendigen Zustimmung für Upload-Moderation in Frage.
POL bezeichnete die Beschränkung auf Bilder und URL sowie die Aufnahme weiterer Safeguards als guten Schritt, jedoch sei der Eingriff in die Privatsphäre weiterhin zu groß. Kernziel müsse weiterhin sein, ein Gleichgewicht zwischen Kinderschutz und Schutz der Privatsphäre zu erreichen. An der Forderung eines personenbezogenen Verdachtsmoments hielt POL fest.
ESP gab zu bedenken, dass es beim derzeitigen Ansatz keinen Verhandlungsspielraum für die Trilogverhandlung mehr gäbe. Zudem bat ESP um Klarstellung, ob auch Audioinhalte im Rahmen von Videos vom Anwendungsbereich ausgenommen werden sollen, was Vorsitz verneinte. Der Ausschluss solle nur für reine Audiodateien gelten.
CZE äußerte allgemeine Bedenken in Bezug auf den Schutz von Verschlüsselung und fragte, ob Emojis als Texte oder Bilder zu werten seien.
IRL verwies auf eine Studie zum Thema Livestreaming und bat im Hinblick auf die immer größer werdende Dimension dieses Phänomens um eine Bewertung. Vorsitz verwies diesbezüglich an KOM, aus deren Sicht Livestreaming als neues Material zu werten sei und es auch technisch die Möglichkeit gäbe, dieses aufzudecken. Auf IRL Nachfrage, ob eine Nachricht mit mehreren Bildern als ein oder mehrere Treffer zu werten sei, teilte Vorsitz mit, dass dies bislang noch nicht diskutiert worden sei, es sich aber aller Voraussicht nach nur um 1 Treffer handele.
Zahlreiche MS legten weiterhin Prüfvorbehalt ein, neben DEU auch ITA, FIN, CZE, SWE (mit Hinweis auf notwendige Parlamentsbefassung), SVN.
Dem Wunsch einiger MS entsprechend bewertete JD-Rat den neuen Vorschlag. Er begrüßte die Bemühungen und auch generell die Einschränkung des Anwendungsbereiches von Aufdeckungsanordnungen, gab aber zu bedenken, dass es sich bei visuellen Inhalten um nicht weniger sensible Inhalte handele als bei Text bzw. Audio. Alle Inhalte seien gleich sensibel. Die Einschränkung des Anwendungsbereiches ändere daher nichts an der schriftlichen Stellungnahme des JD-Rates aus dem Vorjahr. Das juristische Problem seien nicht Schutzklauseln, Identifizierungsmöglichkeiten o.ä., sondern der Zugriff auf Kommunikation ohne Anfangsverdacht.
Die am 30. April ergangenen EuGH-Urteile in den Rechtssachen C-470/21 „La Quadrature du Net“ und C-670/22 „EncroChat“ hätten keine Relevanz für den Vorschlag zur CSA–VO, da es um andere rechtliche Probleme gehe. In der CSA–VO gehe es um Zugang zu Inhaltsdaten, die Urteile befasste sich aber mit der Identifizierbarkeit von Nutzern durch Metadaten bzw. Fragen der Europäischen Ermittlungsanordnung. Das könne man nicht direkt vergleichen. Beim Heranziehen von Urteilen müsse man genau unterscheiden, um welche Kategorie von Daten es gehe. Unabhängig davon sei ein massenhaftes Scannen rechtlich generell hochproblematisch.
Vorsitz sah jedoch durchaus eine Vergleichbarkeit und durch die Urteile eher die Möglichkeit eröffnet, den Anwendungsbereich der Aufdeckungsanordnungen auszudehnen.
Zur Zustimmung durch den Nutzer führt JD-Rat aus, dass das Hauptproblem sei, dass diese Zustimmung aus freien Stücken erfolgen müsse. Wenn die Nutzbarkeit aller Funktionen aber von dieser Zustimmung abhinge, sei diese eben nicht komplett frei und eine Gültigkeit zu bezweifeln. Es folgte eine kurze Diskussion zwischen Vorsitz und JD-Rat zur Vergleichbarkeit von CSAM mit Malware oder Standortdaten bei Navigationsgeräten, die aber lediglich unterstrich, dass Vorsitz und JD-Rat gegensätzliche Auffassungen haben.
IRL sah wie der Vorsitz ebenfalls eine Vergleichbarkeit i.S.v. Scannen auf Malware und Spam und appellierte angesichts der schwerwiegenden Straftat des Kindesmissbrauchs sowie des noch nicht vorhandenen „case law“ eindringlich, nicht von vorne herein aus Angst vor möglichen Klagen das Ziel des Kinderschutzes aus den Augen zu verlieren. Hier müsse man bereit sein, ein gewisses rechtliches Risiko einzugehen.
KOM schloss sich der IRL Argumentation an und wies darauf hin, dass es bei neuen rechtlichen Regelungen immer ein Risiko gäbe. Da es noch kein Urteil gäbe, welches genau diese Problematik entscheide, müsse man sich an Urteile halten, die sich mit ähnlichen Sachverhalten befassten. Absolute Rechtssicherheit gäbe es zu keinem Zeitpunkt, aber man müsse dieses Risiko eingehen, um das sich immer mehr ausweitende Problem von CSAM zu lösen.
Es folgte eine Diskussion Punkt für Punkt mit dem Hinweis, dass bereits viele Aspekte in der allgemeinen Aussprache vorweggenommen worden seien.
Punkt 1
Mehrere MS zeigten sich unzufrieden, dass in Bezug auf neues Material erst beim zweiten Treffer eine Meldung an das EU-Zentrum vorgenommen werden solle, darunter IRL, DNK, ROU, HUN, CYP, ITA, MLT, LVA und HRV. HRV fordert explizit eine sofortige Auswertung und eine Speicherung des Treffers für mindestens ein Jahr. HUN ergänzte, dass nach nationalem Recht jeder Besitz von CSAM strafbar und daher jeder Treffer strafrechtlich relevant sei.
FRA und POL sprachen sich dagegen klar für das Zwei-Treffer-System aus, das den VO-Entwurf verhältnismäßiger gestalte und erinnerten dabei an die Befürchtungen, dass eine Meldung aller Treffer zu vielen false-positive-Meldungen im EU-Zentrum führen könne. Dies sei zu verhindern.
DNK zeigte sich enttäuscht über den Ausschluss von Text aus dem Anwendungsbereich von Aufdeckungen. Für FIN sollte in Texten zumindest dann aufgedeckt werden können, wenn diese öffentlich zugänglich seien.
NLD lehnte den neuen Ansatz aufgrund des Verbleibes neuen Materials im Anwendungsbereich ab.
ESP sah den Anwendungsbereich der VO zum einen durch die Risikokategorisierung und zum anderen durch die Ausnahme von Text und Audioinhalten unverhältnismäßig eingeschränkt. Eine Einschränkung könne man hinnehmen, aber nicht beide in Kombination.
Vorsitz erläutert, dass die Beschränkungen in Kombination gerade zu mehr Effizienz von Aufdeckungen führen sollen.
KOM zeigte sich grundsätzlich offen für die vorgeschlagenen Lösungsansätze. Es sei ein Kompromiss in Sicht, welcher aber noch etwas mehr Flexibilität aller MS erfordere.
Punkte 2 und 3
Vorsitz führte aus, dass Verschlüsselung geschützt ist, da der Ansatz bereits vor der Verschlüsselung ansetzte und diese damit nicht verletzte.
Für FRA solle sich Artikel 5 am SWE Vorschlag orientieren, eine Umgehung von Verschlüsselung solle es nicht geben. Die vorgeschlagene „Upload-Moderation“ könne FRA akzeptieren. Eine solche Regelung solle aber erst in Kraft treten, wenn eine Technologie existiere, die die Verschlüsselung in Bezug auf Cybersicherheit nicht gefährde. Hier sei eine Review-Klausel sinnvoll. FRA warte dahingehend aber noch auf eine Entscheidung auf allerhöchster Ebene.
ESP erklärte ebenfalls Einverständnis mit der „Upload-Moderation“.
EST, LUX und AUT zeigten sich skeptisch. Es sei fraglich, ob eine Zustimmung freiwillig i.S.d. DSGVO erfolge, wenn ohne Zustimmung die Nutzbarkeit von Funktionen eingeschränkt werde.
Vorsitz bat die MS, eine Position zum Thema Einwilligung zu finden, die nach DSGVO „informiert und frei“ zu erfolgen habe.
IRL, unterstützt von DNK und LVA, erklärte auf Nachfrage des Vorsitz, ob weitere Themen angesprochen werden müssten, dass die Risikokategorisierung sehr komplex und bürokratisch und damit problematisch sei. Im Sinne einer Kompromissfindung könne man damit aber leben. FRA erklärte daraufhin, dass ohne die Risikokategorisierung die nationale Diskussion komplett neu angestoßen werde müssen SWE legte zur Risikokategorisierung PV ein.
Vorsitz stellte abschließend eine positive Grundstimmung fest. Es bestehe nach wie vor Hoffnung, einen Kompromiss zu finden, auch wenn strittige Punkte adressiert werden müssten. Vorsitz werde schnellstmöglich einen kompletten Text vorlegen, welcher als Grundlage für die Sitzung am 4. Juni dienen werde.
TOP 2: AOB
Keine Wortmeldungen.
Wie passend, dass ARTE erst vor kurzen einen unkritischen Propaganda-Beitrag zur Chatkontrolle veröffentlicht hat: https://www.arte.tv/de/videos/113627-000-A/kinderschaender-im-visier/
Die Produktionsfirma MEMENTO DISTRIBUTION wird übrigens von der EU-Kommission mit finanziert.
Ich habe mir den Beitrag angesehen. Es ist richtig: Man muss etwas gegen diese Täter unternehmen. Und trotzdem ist der Beitrag hinsichtlich der Methoden äußerst einseitig und wirft viele Fragen auf:
Warum müssen Kinder ohne Aufsicht stundenlang ins Netz und die Eltern wissen nicht, was sie dort tun? Warum nicht stattdessen echte (!) Freunde nach Hause einladen und Spaß haben? Ist das den Eltern schon zu viel?
Warum idealisieren wir das Netz so, um Kinder möglichst früh daran gewöhnen und blenden dabei bewusst die Schattenseiten aus?
Warum beschäftigen sich Eltern nicht mit ihren Kindern und wollen in Sachen IT-Sicherheit nichts dazulernen?
Warum stellt jeder sofort Persönliches ins Netz, wohl wissend, dass das von Kriminellen jeder Art ausgenutzt werden kann?
Können Kinder wirklich Verschlüsselung benutzen, wenn schon Erwachsene sie nicht richtig einsetzen können oder wollen? Gefolgert: Wem nützt dann ein Verschlüsselungsverbot? Den Kindern sicher nicht!
Müssen Kinder eigene Geräte samt Messengerkonten haben, nur weil Meta und Co. suggerieren: Du brauchst das, sonst hast keine Freunde und bist nichts wert?
Warum erzieht man Kinder nicht so selbstbewusst, so dass sie sagen: Nein, ich mache das nicht! Ich gebe keine (richtigen Daten) von mir preis! Ich treffe mich nicht mit dir!
Warum wird kein offener Umgang mit Sexualität gelehrt und erzieherisch praktiziert, der zu diesem Selbstbewusstsein führt?
Warum werden statt angestrebter Totalüberwachung keine internationalen Konzepte entwickelt, die Eltern davor bewahren, aus Armut ihre Kinder an Sextäter zu verkaufen?
Der Beitrag zeigt eindeutig, dass Missbrauch in allererster Linie in der Familie und im persönlichen Umfeld der Kinder stattfindet. Trotzdem kein Wort zur so notwendigen Prävention und deren Möglichkeiten in diesem Bereich!
Habe den Beitrag zwar nicht gesehen, aber generell meine Meinung zu den Fragen:
„Müssen Kinder eigene Geräte samt Messengerkonten haben, nur weil Meta und Co. suggerieren: Du brauchst das, sonst hast keine Freunde und bist nichts wert?“
Eigene Geräte würde ich sagen: Ja. Weil alles immer digitaler wird und es daher nicht schaden kann einen gewissen Umgang damit möglichst früh zu lernen und gewissen Kompetenzen zu entwickeln. Wenn ich bedenke, dass z.B. bereits vor 20 Jahren vorausgesetzt wurde, dass man Internetrecherche betreiben kann, am PC in Word Facharbeiten und PowerPoint-Präsentationen usw erstellen kann…
Bzw beim Smartphone: Auch da, ja. Wenn mal wirklich ein Notfall ist, ist man erreichbar und kann reagieren.
Eigene Messengerkonten: Nein, definititv nicht. Da würden im Notfall SMS reichen
„Warum werden statt angestrebter Totalüberwachung keine internationalen Konzepte entwickelt, die Eltern davor bewahren, aus Armut ihre Kinder an Sextäter zu verkaufen?“
Weil die Kinder den Politikern komplett egal sind. Das Ziel ist doch, das System unter dem Vorwand zu entwickeln und dann auf alles erdenkliche auszuweiten.
Wurde ja auch schon von NP berichtet.
https://netzpolitik.org/2023/ueberwachung-politiker-fordern-ausweitung-der-chatkontrolle-auf-andere-inhalte/
Deshalb ist der Großteil der Beiträge zu dem Thema ja auch so einseitig und echte Lösungen zum Schutz der Kinder werden gar nicht in Betracht gezogen.
Wenn man wirklich gewillt wäre, was für die Kinder zu tun, hätte man das mit den heutigen Möglichkeiten und Mitteln locker geschafft – ganz ohne die Zerstörung von Grund- und Menschenrechten.
Aber solange keiner gewillt ist, sich mit den technischen Themen oder den Kindern auseinanderzusetzen und ihnen Medienkompetenzen zu vermitteln, wird das nie was werden.
Dem Rest der Fragen kann ich nur zustimmen.
Ich würde noch dranhängen:
Warum gibt es in den Schulen kein Pflichtfach Medienkompetenz?
„Weil alles immer digitaler wird und es daher nicht schaden kann einen gewissen Umgang damit möglichst früh zu lernen und gewissen Kompetenzen zu entwickeln. ( …) vorausgesetzt ( … ) am PC in Word Facharbeiten und PowerPoint-Präsentationen usw erstellen kann…
Bzw beim Smartphone: Auch da, ja. Wenn mal wirklich ein Notfall ist, ist man erreichbar und kann reagieren.“
Das Heranführen klappt genauso gut, wenn Kinder ab einem bestimmten Alter erstmal ein einfaches Telefon in die Hand gedrückt bekommen, was auch für Notfälle reicht. Das Smartfone kann man auch begreifen, wenn die Kinder ab und an unter Aufsicht der Eltern deren Gerät in die Hand gedrückt und erklärt bekommen. Dasselbe gilt natürlich für den PC, zumal ein Smartfone ein vollwertiger „Quasi-Taschen-Rechner“ ist. Für das Erstellen von Facharbeiten etc. ist die Schule zuständig, und dann sind die Kinder garantiert schon Jugendliche. Auch dazu muss ein Kind kein eigenes Gerät haben.
Es passt irgendwie nicht zusammen, wenn Eltern einerseits ihre Kinder wie unter Glas helikoptern, aber andererseits bei den wirklich wichtigen Themen nicht bereit sind, Zeit u. a. in die Medienkompetenz zu investieren und stattdessen offensichtlich ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen.
Was das Schulfach „Medienkompetenz“ angeht, stimme ich voll zu, sehe aber bei dem jetzt schon vollgestopften Lehrplan Zeitprobleme.
Es erfordert „Mehr Flexibilität aller Mitgliedstaaten“, tatsächlich?
Aus dem Mund der Kommission heißt das doch nur, dass die Staaten, die noch kritisch sind, gefälligst endlich ihren Widerstand aufgeben sollen.
Hoffentlich lassen sich die kritischen Staaten nicht verquatschen von Belgiens Lüge, die Verschlüsselung sei geschützt, weil vor der Verschlüsselung gescannt wird.
Ich habe aber die Befürchtung, dass das, selbst wenn es jetzt gekippt wird, über kurz oder lang quasi zur Vorratsdatenspeicherung 2.0 wird.
Es gibt zum einen einfach zu viele Grund- und Bürgerrechtsfeinde in der EU und zum anderen sind die Leute in der Politik, die kritisch gegenüber solchen Machenschaften sind, viel zu leicht bereit, sich auf irgendwelche faulen Kompromisse einzulassen.
Aber klar, die haben es jetzt eilig, das mit allen Mitteln durchzupeitschen, vor allem jetzt, wo alle nur auf die Europawahl schauen.
Zitat: „Vorsitz führte aus, dass Verschlüsselung geschützt ist, da der Ansatz bereits vor der Verschlüsselung ansetzte und diese damit nicht verletzte.“
Die Verschlüsselung wird definitiv umgangen. Insofern ist dieser Satz einfach populistisch, aus meiner Sicht unredlich.
Die Idee, einer Prüfung vor dem Upload zuzustimmen oder im Fall einer Nichtzustimmung den Upload zu verhindern ist Vorzensur. Es wird ganz generell und ohne jeden Anfangsverdacht eine Überprüfung von Schriften oder Bildern vor der Veröffentlichung vorgenommen. Das ist unverhältnismäßig und vor allen Dingen grundrechtswidrig.
Signal hat erneut klargestellt, dass sie sich aus der EU zurückziehen werden, sollte die Chatkontrolle kommen
siehe
https://winfuture.de/news,143209.html
u.a.
Mal angenommen, so ein Gesetz würde beschlossen. Könnte man dann so dagegen klagen, dass es erst in Kraft treten würde, wenn die Klage scheitern würde?
Anonym: Das kann man jetzt noch nicht sagen, da das Gesetz nicht abschliessend geformt und in Kraft getreten ist und man somit noch nicht konkret auf mögliche Auswirkungen schliessen kann, die eventuell Rechtsgüter verletzen. Die Skala dieser kann hier von der Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und Intimität bis hin zu Auswirkungen auf die persönliche Handlungsfreiheit u. v. m. reichen. Andere Ansatzpunkte wären mögliche wirtschaftliche Einschränkungen (z. B. könnten Provider mutmaßliche wirtschaftliche Einbußen befürchten unter der Annahme, Internetnutzer könnten Verträge wegen des Chatkontrolle-Gessetzes kündigen usw.).
Ein mögliches Chatkontrolle-Gesetz liefert nach derzeitigem Wissensstand aus meiner Sicht etliche Klagegründe. Letztlich käme es darauf an, wer aus welchen Gründen wogegen bei welchem Gericht in welchem EU-Land Rechtsmittel einlegt, z. B. eine einzelne Person, eine Institution oder ein EU-Land. Da der EuGH in erster Linie kontrolliert, inwieweit einmal beschlossene Gesetze von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden, obliegt einzelnen Personen nur dann eine Klagemöglichkeit vor diesem, wenn sie selbst unmittelbar von der Verletzung eines durch das Gesetz nicht ausreichend geschützten Rechtsgutes betroffen sind. Eine genaue Differenzierung/Erklärung dazu siehe unter:
https://www.jura.uni-frankfurt.de/43679989.pdf (Seite 2 bis ca. 7)
Grundsätzlich existiert im Verwaltungsrecht (eine Chatkontrolle würde hier die sogenannten „Subjektiven Rechte“, speziell das sog. Abwehrrecht verletzen) die Möglichkeit der aufschiebenden Wirkung, vgl. dazu § 80 VwGO. Selbst bei möglichen Ausnahmen kann der Vollzug eines Gesetzes ausser Kraft gesetzt werden, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Anordnung bestehen.
Das ist aber von vielen Faktoren abhängig und bedarf einer jeweiligen Einzelfallprüfung.