BundestagImpressumspflicht soll auf den Prüfstand

Für den eigenen Blog eine Privatadresse ins Internet schreiben? Die Impressumspflicht ist in ihrer heutigen Form eine Bedrohung für die Meinungsfreiheit. Die Ampelparteien im Bundestag wollen eine Überarbeitung prüfen, verpassen aber die Chance, das Problem schon im Digitale-Dienste-Gesetz anzugehen.

Mehrere gleichförmige Häuser. Eines sticht durch eine blaue Farbe hervor, der Rest ist leicht verschwommen.
Nicht jeder will, dass alle wissen können, wo man wohnt. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Breno Assis

Morgen will der Bundestag das Digitale-Dienste-Gesetz beschließen. Dann wären die nationalen Regelungen zu dem europäischen Digital Services Act mit einem Monat Verspätung auch in Deutschland umgesetzt. Im Windschatten des Gesetzes setzt der federführende Digitalausschuss nun ein Thema auf die Agenda, das schon lange auf der Forderungsliste der digitalen Zivilgesellschaft steht: die Impressumspflicht.

Die meisten Websites in Deutschland müssen ein Impressum haben. Ausnahmen gibt es für vollständig private Websites, aber schon Werbeeinblendungen oder Affiliate-Provisionen machen den privaten Blog impressumspflichtig. Darin soll zum einen der Name der verantwortlichen Person enthalten sein, zum anderen auch eine Postadresse.

Ein Postfach ist dafür nicht ausreichend. Und wer keine Geschäftsadresse hat, muss seine Privatadresse angeben. Damit soll sichergestellt werden, dass die Website-Anbieter erreichbar sind. Doch das wird für Betroffene oft zum Problem: zum Beispiel für die freie Journalistin, die zu Rechtsradikalismus recherchiert und nicht will, dass ihre Wohnadresse leicht im Internet zu finden ist. Oder für den Buchrezensions-Blogger, der auf seiner Seite ab und an Affiliate-Links postet, aber privat Probleme mit Stalkern hat. Oder für Soloselbstständige ohne Büro und Feministinnen, die regelmäßig Hass ausgesetzt sind. Oder, oder, oder.

Kurzum: Die Impressumspflicht in ihrer jetzigen Form ist abschreckend und ein Problem für die freie Meinungsäußerung.

Die Forderung ist nichts Neues

Vor allem die frühere Linksfraktion im Bundestag hatte immer wieder gefordert, die gesetzlichen Regelungen zu ändern. Sie machte auch Vorschläge, wie die Website-Betreiber stattdessen erreichbar sein könnten: Es könnte etwa eine neutrale Instanz als Intermediär geben, bei der sie eine Adresse angeben und die sie im Bedarfsfall zum Beispiel gegenüber Behörden offenbart. Ihre Anträge jedoch wurden – ebenso oft wie sie gestellt wurden – immer wieder abgelehnt.

Die Netzpolitikerin Anke Domscheit-Berg von den Linken im Bundestag kommentiert dazu gegenüber netzpolitik.org: „Seit Jahren haben wir als Linke im Bundestag dafür gekämpft, dass es eine Reform zur Impressumspflicht gibt, im Digitalausschuss alte und neue Digitalminister dazu befragt, Anträge bei Großer Koalition und Ampel gestellt und immer sind wir gegen eine Wand gerannt.“

Nun wollen die Ampelparteien das Problem offenbar selbst noch einmal angehen. In einem Antrag des Digitalausschusses heißt es: Die Impressumspflicht werde „insbesondere von Journalistinnen und Journalisten, aber auch von vulnerablen Gruppen mit Blick auf digitale Gewalt dahingehend kritisiert, dass Betroffene ihre Privatadresse angeben müssen.“ Man brauche nun eine Regel, die diese Personen schütze und „ein ausreichendes Maß an Transparenz und die Erreichbarkeit sicherstellt“.

Domscheit-Berg freut sich darüber, „dass nun zumindest die Absicht erklärt wird, hier nach Lösungen zu suchen, die das Schutzbedürfnis vulnerabler Menschen angemessen berücksichtigen, aber auch bezahlbar sind.“ Sie schlägt vor, dass Interessierte ihre Adresse und Kontaktdaten mit einer Chiffrenummer bei einer öffentlichen Stelle hinterlegen könnten. „Gibt es dann berechtigte Anliegen, wie bei der Zustellung von Gerichtspost, kann sie über ein Postweiterleitungsverfahren an die Wohnadresse weitergeleitet werden.“

Wichtig ist ihr, dass die Kosten für diese Dienstleistung die Kosten für die Briefzustellung nicht überschreiten sollen: „Denn Sicherheit darf nicht vom Geldbeutel abhängen“, so Domscheit-Berg.

Verschoben auf das Gesetz gegen digitale Gewalt

Sofort wird es aber nichts mit der Änderung, zumindest nicht im Zuge des Digitale-Dienste-Gesetzes. Es soll zunächst geprüft werden, was möglich ist. Denn die Impressumspflicht setzt auch EU-Vorgaben um. Die Bundestagsfraktionen wollen daher, dass die Bundesregierung das im Zuge des Gesetzes gegen digitale Gewalt untersucht.

Bis es also konkret wird, dürfte es noch dauern. Eckpunkte für ein Gesetz gegen digitale Gewalt hatte das Bundesjustizministerium zwar bereits im April 2023 vorgelegt, doch danach wurde es still. Kritik an den ersten Punkten gab es von vielen Seiten: Die Definition von digitaler Gewalt darin ist unklar, an manchen Stellen regulieren die Eckpunkte viel mehr als das genannte Phänomen, an anderen wiederum lassen sie Probleme unangetastet.

Die Chance, gleich im Digitale-Dienste-Gesetz einen Aufschlag zur Änderung der Impressumspflicht zu machen, haben die Parteien verpasst. Im Paragrafen zu „Allgemeinen Informationspflichten“ werden die Regelungen aus dem Telemediengesetz auf Online-Diensteanbieter übertragen. Sie sollen weiterhin „Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind“, angeben müssen.

23 Ergänzungen

  1. Die Impressumpflicht beruht auf der naiven Vorstellung von inkompetenten Politkern, das Kriminelle ihre Anschrift angeben würden. Das gehört auch für alle Anderen abgeschafft. Eine Internetadresse ist registirert und wer juristischen Anspruch auf diese Daten hat, hat jede Möglichkeit diese zu erlangen. Mehr braucht es nicht. Von mir aus kann man diese Regelung auf deutsche Internetadressen beschränken und eine bestimmte Anzahl anderer TLD’s, wie com, biz, info, da deutsche Adressen nicht ausreichend vorhanden sind bzw. oft vergeben. Jemand anderes kann die Angaben ohnehin nicht verifizieren. Man kann da letztlich alles mögliche hinschreiben. Gleiches gilt für die Umsatzsteuer ID, Bankverbindungen usw.

  2. Geht man in dem Zuge auch noch mal an die Domainregistrierung ran?
    Oder wie ist das Konzept? Blog bei Oma von den Blogs, und Oma passt auf Inhalte und IP-Logs auf?

  3. > Kurzum: Die Impressumspflicht in ihrer jetzigen Form ist abschreckend und ein Problem für die freie Meinungsäußerung.

    Das erinnert mich an den UN-Bericht, in dem es hieß, dass „Terrorismus“ gerne für die Einführung von Überwachungsgesetzen missbraucht wird. Beides Dinge, die intelligenten Menschen schon vor 20 Jahren hätten auffallen können und müssen, wenn sie sich dafür interessiert hätten.

    > Vor allem die frühere Linksfraktion im Bundestag hatte immer wieder gefordert, die gesetzlichen Regelungen zu ändern. […] Ihre Anträge jedoch wurden – ebenso oft wie sie gestellt wurden – immer wieder abgelehnt.

    Wie so oft ist die Linkspartei die ungehörte Stimme der Vernunft.

    > Nun wollen die Ampelparteien das Problem offenbar selbst noch einmal angehen.

    Das typische „Not-invented-here“-Syndrom. Regierende Parteien müssen immer erst selber auf etwas kommen. Ganz besonders gerne dann, wenn die Idee ursprünglich von der Linkspartei kam.

  4. Ich halte die Impressumspflicht für unverzichtbar, denn der Anbieter soll jederzeit eindeutig identifizierbar sein. Auf jeden Fall muß das für juristische Personen gelten aber auch für alle anderen, die Geschäfte im Internet machen, soll die ladungsfähige Anschrift im Impressum enthalten sein. Für reine Informationsseiten kann ggf. darauf verzichtet werden, wenn ein funktionierender und reaktiver Kontakt per Email möglich ist. Dazu gehört natürlich auch eine abuse@ Adresse. Die verantwortliche Person muß IMHO auf jeden Fall im Impressum stehen. Die Anschrift einfach für jedermann bei Bedarf zu ermitteln sein.

    1. Das wäre mal Zukunft, z.B. eine anonyme Kennung, die behördlich registriert ist, aber eben nicht jedem ermöglicht, jemanden zu ermitteln. Auch nicht Anwälten, z.B. unter vorgeschobenen bzw. konstruierten Gründen. Da müssten Behörden dann möglicherweise als Mittler auftreten, nächstes Jahrhundert oder so.

      1. Und dann?Fragen rechte Polizisten bei den Behörden für andere Rechtsextremisten nach der Adresse.
        Bringt dann auch wieder nichts.

      2. Ja, es bedarf tatsächlich Mechanismen des SCHUTZES. Nicht nur Mechanismen der Aufhebung (Am Ende der Kette). Also eine art Enklave des Datenzugriffs, eine Unabhängige Behörde mit Checks and Balances (mit allem bisherigem Wissen eingeflossen), sonst war es das.

        Ist natürlich absolut anales Neuland.

    2. „Ich halte die Impressumspflicht für unverzichtbar, denn der Anbieter soll jederzeit eindeutig identifizierbar sein.“

      Da sie technisch und rechtlich sowieso nicht durchsetzbar ist, ist sie selbstverständlich verzichtbar. Ich verstehe auch nicht woher der von dir formulierte Anspruch außerhalb des Kommerz kommt, ich muss mich auch nicht identifizieren wenn ich Nonsens über den Marktplatz brülle oder reagieren wenn mich jemand anspricht.

    3. Ich bin nicht sicher, dass das weit gedacht ist. Ich habe nur „Informationsseiten“ für eine bestimmte Sorte von binationalen Paaren betrieben. Da stand so etwas drin wie welche Formulare wann auszufüllen sind, bei welchem Amt man sie bekommt oder welche Grenzübergänge gerade offen oder geschlossen sind. Die Seite war ein „Geschäft“ (meinte zwischendurch das Finanzamt)… auf Spendenbasis, mit den in Deutschland zu erwartenden Ergebnissen.

      Das hat schon gereicht, dass ich mir „Freunde“ zugelegt habe, auf deren persönlichen Besuch ich keine gesteigerte Lust hatte und habe. Die Polizei kam da auch nicht weiter. Es gibt die Website schon länger nicht mehr.

      Mit persönlich wäre es egal, ob meine Internetadresse auf .de, .ch oder Punkt sonstwas endet. Wenn die Politik meint, ich solle doch meinen „Freunden“ eine „einfach für jedermann bei Bedarf zu ermittelnde“ Adresse im Internet zur Verfügung stellen, dann würde ich heute die Site von einem anderen Land aus betreiben mit eine Briefkasten als Adresse.

    4. Die Impressumspflicht wurde schon seit vielen Jahren aus der Netzszene kritisiert.
      Den Widerstand dagegen nun den Linken oder Frau Domscheit-Berg zuzuordnen ist falsch.

      1. „Der Widerstand“ sicherlich nicht, allerdings gibt es ja den politischen Widerstand, gestaffelt in alles Mögliche, u.a. eben auch politische Parteien und MdBs (Landtage etc.). Da ist schon interessant, wer sich dazu wie geäußert hat. Ich weiß es allerdings auch nicht, vermute Piraten, Linke dagegen, SPD für Uploadfilter, CDU für Netzsperren und DNS-Köter, CSU für Hausdurchsuchung und Gaskraft o.ä.

  5. > Die Impressumspflicht werde „insbesondere von Journalistinnen und Journalisten, aber auch von vulnerablen Gruppen mit Blick auf digitale Gewalt dahingehend kritisiert, dass Betroffene ihre Privatadresse angeben müssen.“

    Es gibt am anderen Ende der Vulnerabilitäts-Skala aber auch jene schädliche Kräfte, die sich diebisch freuen könnten, wenn sie noch ungeregelter ihr Unwesen treiben dürften.

    Es käme einer Bankrott-Erklärung gleich, wenn der Rechtsstaat seinen Rückzug von Regulierung wegen Unfähigkeit zum Minderheitenschutz rechtfertigen müsste.

    Problematische gesellschaftliche Entwicklungen werden nicht dadurch gemindert, indem missbräuchliche Möglichkeiten in libertärer Euphorie auch noch erleichtert werden. Das käme Zuständen gleich, wie sie in dubiosen Telegram-Kanälen existieren.

    Die Pflicht zum Impressum im Internet darf nicht hinter Standards, etwa von Print-Erzeugnissen, zurückfallen. Es sollten vielmehr Standardisierungen geben, welche die verbindliche Richtigkeit der Angaben im Impressum verifiziert garantieren.

    1. Naja die Basics braucht eigentlich jeder. Ich kann z.B. nicht pseudonym wirken. Kaputt, tschüss, won’t happen.

      Ja, hinter einer Plattform, vielleicht ein bischen. Aber dann zu deren Regeln.

      Kultur wächst nicht, wenn die Randbedingungen nicht da sind. Wirtschaft auch nicht. Dieser Teil ist systematisch geplättet worden. Weder kann ich als noch für andere pseudonym (anonym) etwas machen. Die nötigen Konstruktionen werden immer komplexer, bis unmöglich. Gleichzeitig füttern wir die Moloche, die unser Land im Zweifel gerne brennen sehen, mit Daten, massenhaft. Wir haben nicht nur keine Strategie, sondern auch kein Gehirn.

      1. (Kultur ist übrigens nicht nur Kunst und Spiel, sondern auch Kommerz und Lebensweise, falls das jemand vergessen haben sollte. Kultur des nächtlichen Radiohörens 1933-1945, z.B…)

  6. Nach der Impressumspflicht bitte auch noch den „fliegenden Gerichtsstand“ bei gewissen Rechtsgebieten (LG Hamburg und LG Köln) endlich abschaffen, wenn man sich schon um Dinge kümmert, die den deutschen Teil des Internets bereits seit mehr als 20 Jahren plagen.

  7. Was noch auffällt: es ist oft außerordentlich schwierig bis unmöglich einzusehen, wer der eigentliche Besizter einer Immobilie ist.
    Komisch, dass es da nicht so etwas wie eine Impressumspflicht gibt. Das übliche Muster: den Reichen schaut die von den Reichen eingesetzten „Regierungen“ nicht auf die Finger.

          1. Danke! Seit Jahren traue ich mich nicht einen YouTube Account o. ä. zu eröffnen, weil man dort seine Adresse angeben muss. Wenn man bedenkt was so alles passieren kann (Drachenlord) dann nein danke….

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