Digital Services ActWelche Regeln für Online-Dienste jetzt in Kraft treten

Einfache Meldemöglichkeiten, strengere Werberegeln, weniger manipulatives Design: Ab dem 17. Februar treten durch das Digitale-Dienste-Gesetz der EU jede Menge neue Regeln in Kraft. Ein Überblick, was sich jetzt ändert.

Eine Smartwatch mit vielen verschiedenen App-Symbolen
Die Schonzeit für Diensteanbieter läuft am 17. Februar ab. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Daniel Cañibano

Ab dem 17. Februar tritt der Digital Services Act, das Digitale-Dienste-Gesetz der EU, vollständig in Kraft. Während bereits seit letztem Jahr eine Reihe an Regeln für „sehr große“ Online-Plattformen und Suchmaschinen gelten, werden nun auch für kleinere Anbieter neue Pflichten wirksam – also auch für jene, die weniger als 45 Millionen monatliche Nutzer:innen in der EU haben.

Eigentlich müssten die letzten notwendigen rechtlichen Anpassungen in Deutschland bis dahin fertig sein, doch das hiesige Digitale-Dienste-Gesetz befindet sich noch im Abstimmungsprozess. Am 18. Januar beriet der Bundestag es in erster Lesung, am kommenden Mittwoch hört der Digitalausschuss dazu Fachleute an. Es wird also etwas später in Deutschland, bis die Struktur der Online-Plattform-Aufsicht final geklärt ist. Den wichtigsten Regeln steht das jedoch nicht im Weg.

Illegale Inhalte leichter melden

Nutzer:innen sollen es künftig überall leicht haben, mutmaßlich illegale Inhalte bei Plattformen und Hostingdiensteanbietern zu melden. Dafür müssen die Betreiber eine elektronische Übermittlung anbieten, die „leicht zugänglich und benutzerfreundlich“ ist.

Wer etwas gemeldet hat, muss über das Ergebnis informiert werden. Auch wer von einer möglichen Löschung oder Sperrung betroffen ist, soll Bescheid bekommen – inklusive einer Begründung und Informationen dazu, wie man sich gegen die Entscheidung wehren kann.

Schätzt der Anbieter ein, dass es sich bei einem Inhalt wahrscheinlich um eine Straftat handelt, muss er entsprechenden Behörden im jeweiligen EU-Land Bescheid geben. In Deutschland soll das Bundeskriminalamt als zentrale Meldestelle fungieren.

Zugleich regeln der DSA und sein deutscher Ableger künftig Netzsperren. So findet sich die bisherige Regelung aus dem Telemediengesetz nun erweitert im Digitale-Dienste-Gesetz wieder: Lässt sich ein das Urheberrecht verletzender Inhalt über die vorgesehenen Wege nicht entfernen, kann eine Sperre angeordnet werden.

Mehr Berichts- und Transparenzpflichten

Die strengsten Auflagen gelten hierbei für die sogenannten VLOPs und VLOSEs, also für „sehr große“ Online-Plattformen und Suchmaschinen. Sie müssen halbjährliche Transparenzberichte veröffentlichen, die einen Einblick in die Arbeitsweise ihrer Moderationsteams gewähren sollen – unter anderem mit Details zu Löschungen von Inhalten und den jeweiligen Gründen. Zudem müssen die sehr großen Anbieter ihre Dienste jährlich auf systemische Risiken hin untersuchen, etwa auf massenhafte Desinformation bei Wahlen.

Viele Pflichten gelten ab diesem Samstag auch für Anbieter, die nicht ganz so groß wie Facebook sind. Auch sie müssen regelmäßig Transparenzberichte abliefern, allerdings nur ein Mal pro Jahr. Mit Ausnahme von Klein- und Kleinstunternehmen müssen zudem alle Online-Dienste halbjährlich die Anzahl ihrer monatlichen Nutzer in der EU veröffentlichen.

Ein weiterer Puzzlestein ist die neue DSA-Transparenzdatenbank, die seit Ende des Vorjahres in Betrieb ist und sich langsam füllt. Dort sollen ohne große Verzögerung alle Moderationsentscheidungen samt Begründung auflaufen.

Insgesamt sollen all diese Maßnahmen mehr Licht in die Welt der Online-Dienste bringen, die von außen wie eine Black Box anmuten und denen Nutzer:innen bislang fast ohnmächtig gegenüberstanden. Bei den privaten Anbietern bleibt der DSA jedoch nicht stehen, mehr Klarheit soll es auch über staatliche oder halb-staatliche Maßnahmen geben. So muss etwa öffentlich Buch über Löschaufforderungen von Behörden und „vertrauenswürdiger Hinweisgeber“ geführt werden. Auch die Aufsichtsbehörden müssen jährlich detaillierte Tätigkeitsberichte veröffentlichen.

Weniger manipulatives Design

Als „Dark Patterns“ bezeichnet man Design-Muster, die Nutzende zu einer bestimmten Handlung verleiten oder sie davon abhalten sollen. Der DSA verbietet solche Praktiken und nennt dabei explizit als Beispiel, dass „bestimmte Auswahlmöglichkeiten stärker hervorgehoben werden“. Das ist etwa der Fall, wenn uns ein Pop-up-Fenster dazu bringen will, etwas zu abonnieren – mit einem großen, farbigen Button zum Abo und einem kaum erkennbaren, blassen Kreuzchen zum Schließen des Fensters.

Manipulativ ist es auch, wenn die Anmeldung für einen Dienst kinderleicht ist, der Abmelde-Dialog aber tief im Menü versteckt. All das soll künftig weniger werden, so jedenfalls die Hoffnung. Das Dark-Patterns-Verbot enthält indes Ausnahmen, etwa für das weitverbreitete, manipulative Cookie-Banner-Design. Das ist bereits in anderen Gesetzen geregelt. Und hier zeigt sich auch das Problem mit entsprechenden Praktiken: Es gibt so viele davon, dass die Aufsichtsbehörden kaum hinterherkommen, das bestehende Recht durchzusetzen.

Strenger regulierte Online-Werbung

Wenn eine Plattform Online-Werbung ausspielt, muss sie die zum einen klar als solche kennzeichnen. Aber auch darüber hinaus sollen Nutzende in Zukunft schneller sehen können, von wem die Werbung kommt, wer für sie bezahlt hat und welche Auswahlkriterien dazu geführt haben, dass eine spezifische Anzeige ausgespielt wird.

Verboten für Plattformen ist künftig Werbung, die aufgrund sensibler Kriterien ausgewählt wird. Das sind etwa Gesundheitsinformationen, politische Überzeugung oder sexuelle Orientierung einer Person. Persönliche Daten Minderjähriger dürfen überhaupt nicht mehr verarbeitet werden, um gezielte Werbung anzuzeigen. Wobei dies in der Praxis nicht konsequent umsetzbar sein dürfte, wenn die Anbieter das Alter der entsprechenden Personen nicht kennen. Zusätzliche Daten, um das festzustellen, müssen sie nicht erheben.

Zentrale Koordinierung für Beschwerden

Kernstück für den DSA ist eine zentrale Beschwerdestelle in jedem Mitgliedstaat, der sogenannte Digital Services Coordinator. An diese Koordinierungsstelle für digitale Dienste können sich Nutzende wenden, wenn ein Online-Dienst sich nicht an die Regeln hält. Da Deutschland das Digitale-Dienste-Gesetz noch nicht verabschiedet hat, wird das nicht von Samstag an wie vorgesehen funktionieren. Als sicher gilt aber, dass eine neue Abteilung in der Bundesnetzagentur diese Aufnahme übernehmen wird – und die sich behelfsmäßig jetzt schon mit designierten Partnerbehörden in anderen EU-Ländern sowie der EU-Kommission abspricht.

Die Koordinierungsstelle nimmt Beschwerden an, etwa von Nutzer:innen sozialer Medien oder von Einzelhändlern auf einem Online-Marktplatz. Dann entscheidet sie, wie es weitergeht: Sitzt der jeweilige Anbieter in Deutschland, dann ist sie direkt zuständig, für Anbieter aus anderen Herkunftsländern reicht sie die Beschwerde an die jeweilige nationale Koordinierungsstelle weiter. Für die sehr großen Anbieter ist hingegen die EU-Kommission verantwortlich.

Auch in Deutschland liegt die Aufsicht nicht alleine bei der Bundesnetzagentur. Beim Jugendschutz sprechen die Landesmedienanstalten und die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz mit, während sich um bestimmte Aspekte personalisierter Online-Werbung der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit kümmert. Und schließlich vertritt die Koordinierungsstelle Deutschland in einem neuen EU-Gremium, wo sich künftig alle Aufseher:innen regelmäßig treffen, austauschen und koordinieren sollen.

Von diesem Wirrwarr sollen die Nutzenden im Idealfall kaum etwas mitbekommen. Die Koordinierungsstelle ihres Landes soll sie als alleinige Ansprechstelle von Anfang bis Ende ihrer Beschwerde begleiten, unabhängig davon, wo sich der Fall gerade befindet.

Strafen und Befugnisse

Für die effektive Aufsicht erhält die Koordinierungsstelle weitreichende Ermittlungsbefugnisse. Sie kann Geschäftsräumlichkeiten durchsuchen, Zeug:innen vernehmen und Beweismittel beschlagnahmen. Außerdem kann sie Zwangsgelder und Geldbußen verhängen, wenn sie Rechtsbrüche feststellt.

Neben ihren Aufsichtsaufgaben begutachtet die Koordinierungsstelle Forschungsaufträge auf Datenzugang bei den Online-Diensten, sie akkreditiert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und segnet vertrauenswürdige Hinweisgeber ab. Damit sind Organisationen oder Behörden gemeint, die in einem Fachgebiet als besonders kompetent gelten und deren Hinweise von Online-Diensten bevorzugt behandelt werden sollen.

Zusätzlichen Input soll ein Beirat liefern: Er soll aus 16 Mitgliedern bestehen, davon jeweils aus vier Vertreter:innen der Wissenschaft und von Wirtschaftsverbänden sowie acht Vertreter:innen der Zivilgesellschaft, einschließlich Verbraucherverbänden.

Noch ein weiter Weg

Auch wenn die neuen Regeln am morgigen Samstag in Kraft treten, wird sich erst in den kommenden Monaten zeigen, wie wirksam sie wirklich werden. Schon bei den länger geltenden Vorschriften für sehr große Anbieter stellte etwa der Verbraucherzentrale Bundesverband fest, dass diese längst nicht alles umsetzen. Die Verbraucherschützer:innen fanden weiter manipulative Designs, mangelhafte Werbekennzeichnungen und versteckte Meldemechanismen.

Es kommt also mit Sicherheit jede Menge Arbeit auf die Aufsichtsgremien zu, die neuen Regeln auch zu überprüfen und durchzusetzen. Dabei können alle mithelfen, denen Verstöße auffallen.

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17 Ergänzungen

  1. Hat das Regelwerk eigentlich den Anspruch so ziemlich alles zu regeln, was große Plattformen betrifft? So als wäre die Kompetenz dafür in diesem Regelwerk gebündelt?
    Wie sieht es mit dem Urheberrecht und Filtervorgaben aus, ist das jetzt wirklich abschließend eingedämmt?

  2. warum wird nicht erwähnt, dass das Gesetz auch die Meinungsfreiheit einschränkt?
    es wird zwar damit begründet, dass man „Hass“ und „Desinformation“ bekämpfen will. aber wenn das zur Aufgabe des Staates wird, ist das Zensur und widerspricht dem grundgesetzlichen freien Zugang zu Informationen.

    und was CH auch metwurdig finde ist, das Desinformation bei Wahlen verboten sein soll. dann durften eigentlich auch keine Wahlplakate mehr aufgestellt werden. es gibt kaum Wahlversprechen die eingehalten werden und natürlich hat jeder Mensch eine anderen Meinung oder Sicht auf vieles. muss das jetzt staatlich kontrolliert werden?
    ist der Wähler zu dumm geworden selbst zu entscheiden welche information er wahrnehmen möchte?

    1. > warum wird nicht erwähnt, dass das Gesetz auch die Meinungsfreiheit einschränkt?

      Weil das nicht zutrifft. Die Gedanken sind frei. Was aber reguliert ist, und reguliert sein muss, ist die Verbreitung von Content auf (un/sozialen) Medien zum Zweck der Desinformation.

      > ist der Wähler zu dumm geworden selbst zu entscheiden welche information er wahrnehmen möchte?

      Es geht nicht um Wahrnehmung und Auswahl, sondern um mangelnde eigene Urteilskraft, also um (politische) Bildung. Fehlt diese, steht das Tor offen für fehlleitende Einflussnahme. Die rhetorische Behauptung von genereller Wähler-Dummheit ist ein Beispiel von Desinformation.

      1. „Weil das nicht zutrifft. Die Gedanken sind frei. Was aber reguliert ist, und reguliert sein muss, ist die Verbreitung von Content auf (un/sozialen) Medien zum Zweck der Desinformation.“
        Wobei… man nicht vergessen sollte, dass die bisherigen Ansätze zur Regulierung
        A) Die gesellschaftschädigenden Geschäftsmodelle am Leben lassen.
        B) Andere in den Hintergrund drücken helfen.
        C) Tatsächlich zu mehr Zensur führen, z.B. wiel erzwungenermaßen Overblocking stattfinden wird, vor allem auf den großen „demokratischen“ Plattformen.

      2. Mutant77 hat doch völlig Recht und bestätigt wird natürlich von Anonymous… beide Kommentare spiegeln eine Meinung wieder, persönliche Einschätzung auf Grund der Bildung und der gemachten Erfahrungen der jeweiligen. keiner der Kommentare jedoch ist final und bindend bzw geschlossen. je nach dem, obwohl Grammatik und Rechtschreibung korrekt ist, kann doch jeder der diese beiden Meinungen liest etwas anderes verstehen. (sind wir nun alle blöd???) es liegt in der Natur der Menschen, also Biologie statt Ideologie, Schlüsse aus Erfahrung und information zu ziehen um zu lernen und handeln. warum das also in der Demokratie kontrollieren wollen? wenn die Mehrheit nachher für oder gegen etwas ist, ist es doch gerechtfertigt oder nicht !?

  3. Gelten die Verbote z.B. des Dark Patterns für alle Webseiten ohne Rücksicht auf Mitarbeiterzahl, Umsatz und Größe? Und auch für Streaming Dienste, Gaming Shops etc?

  4. Was ich sehe: Eine weitere massive Einschränkung durch die EU Politik, eine massive Kapitalisierung und Verschiebung. Seitdem die EU-Politik mitmischt wurde das Internet in 5 Schritten begraben:

    1. Politisierung
    2. Medialisierung
    3. Kommerzialisierung
    4. Massiver Unternehmertum
    5. Heftige Einschränkungen

    Googles Suchmaschine ist nicht mehr wieder zu erkennen SO langweilig geworden zu googeln.

    Foren sind nur noch langweilig und trist und die meisten verbittert.

    Dieser ganze Urheberwahnsinn und Jugendschutz und und und. Das Internet ist Txd

    1. Was ich sehe: Hier versucht jemand die EU als Quelle allen Übels darzustellen, mit falschen Behauptungen. Es ist leider so, dass die EU ziemlich spät das Internet bemerkte.

      1. Wer „Politisierung“ beklagt, hat ein Problem mit anderen Ansichten.
      2. Wer „Medialisierung“ beklagt, hat ein Problem mit einer freien Presse.
      3. Kommerzialisierung. Ja das nervt. Diese begann als Boris Becker in den 90ern mit „ich bin drin“ Werbung machte.
      4. „Massives Unternehmertum“. Es ist gerade die EU, welche mittels Wettbewerbsrecht dem entgegenwirkt.
      5. „Heftige Einschränkungen“. Das Lamentieren von 1. bis 4. wird durch weniger Einschränkungen nicht besser.

      1. Na gut, lassen wir die „Zahlenbeispiele“ weg, dann bleibt:
        „Googles Suchmaschine ist nicht mehr wieder zu erkennen SO langweilig geworden zu googeln.

        Foren sind nur noch langweilig und trist und die meisten verbittert.

        Dieser ganze Urheberwahnsinn und Jugendschutz und und und. Das Internet ist Txd“

        Was davon sind Falschinformationen?

        1. > Na gut, lassen wir die „Zahlenbeispiele“ weg, dann bleibt: …
          Nein, da bleibt nichts, rein gar nichts. Ich fand diesen Rest des Unerwähnten nicht wert, darauf einzugehen. Aber ja, für Trolle ist das super nützlich, was ihr Versuch der Resteverwertung schön verdeutlicht.

          1. „Nein, da bleibt nichts, rein gar nichts. Ich fand diesen Rest des Unerwähnten nicht wert, darauf einzugehen. Aber ja, für Trolle ist das super nützlich, was ihr Versuch der Resteverwertung schön verdeutlicht.“

            Versuchen wir abzulenken? Sie antworten hier auf „Was davon sind Falschinformationen?“
            Dabei wird folgendes zitiert auf das (mutmaßlich, oder Sie sind ein Troll) Sie geantwortet hatten:
            „Googles Suchmaschine ist nicht mehr wieder zu erkennen SO langweilig geworden zu googeln.

            Foren sind nur noch langweilig und trist und die meisten verbittert.

            Dieser ganze Urheberwahnsinn und Jugendschutz und und und. Das Internet ist Txd“

            Sie meinten, es wäre es nicht wert, darauf zu antworten, vermultich weil Sie es für Quatsch halten. Die Sachen sind aber flächig im Internet vorhanden. Vielleicht erklären Sie einfach noch mal, warum Sie diese nicht für relevant halten.

            Dann lassen wir die Zahlenbeispiele eben nicht weg, denn die Antwort hinkt in sich gewaltig. Z.B. ist das Internet von den großen Plattformen quasi gekapert worden, Lobbying und Gesetze liefen für diese, alles andere hat das Nachsehen und wird z.T. auf wilde Weise mitreguliert, q.e.d.

            Politisierung ist ein zweischneidiges Argument, einerseits brauchen wir „Politisierung“, z.B. in Russland, andererseits ist wohl gemeint, dass alles politisch aufgefasst und zersägt wird, und nicht mehr nach Sinn und Verstand, schon technische Diksussion wird u.U. erschwert. Ja nicht überall usw. usf., die Anzeichen gibt es schon.
            Medialisierung ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit freier Presse. Es scheint nicht ganz trivial, was damit gemeint war, hier wäre eine Nachfrage angebracht.

            An ihrer Replik ist eigentlich gar keine Substanz dran. Da sind mir Bot-Posts mit Fakten aber irgendwie dünn oder nicht realistisch gewichtet lieber, als Bot-Posts, die verreißen sollen, gut klingen, aber nicht die Substanz dafür aufweisen.

        2. Was will man da entgegnen? Substanzlose Anekdoten, frei von jeglichen überprüfbare Thesen oder Quellen, über die man überhaupt diskutieren könnte.

  5. Der DSA ist am 16. November 2022 in Kraft getreten. Was ihr meint: Er gilt seit gestern für alle Anbieter. Weiter unten schreibt ihr das ja auch ganz richtig.

    1. Das bedeutet, dass das Schachforum Osnabrück seine Hirne auch jenseits von 64 Feldern und Schwarz-Weiss-Ansichten benutzen sollte.

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