Ein Online-Dienst reagiert notorisch nicht auf Widerspruch, ist intransparent bei der Werbung oder versucht mit manipulativen Dialogen die Abo-Kündigung zu verhindern? Für solche Fälle gibt es nun eine neue Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur, an die sich Menschen wenden können.
Das Internet besteht nicht nur aus Google und Meta, sondern auch aus Hobby-Foren und Back-Blogs mit Kommentarspalte. Doch welche Regeln des europäischen Digitale-Dienste-Gesetzes für sie gelten, ist nicht vollständig klar. Dabei ist das Gesetz bereits seit Februar in Kraft.
Einfache Meldemöglichkeiten, strengere Werberegeln, weniger manipulatives Design: Ab dem 17. Februar treten durch das Digitale-Dienste-Gesetz der EU jede Menge neue Regeln in Kraft. Ein Überblick, was sich jetzt ändert.
Eine Hürde muss das Digitale-Dienste-Gesetz noch nehmen, bevor Deutschland seine Gesetze vollständig an den Digital Services Act angepasst hat. Auf den letzten Metern könnte der Bundestag die Regeln noch spürbar verbessern, meinen Vertreter:innen der Zivilgesellschaft. Vor allem die ausufernde Übermittlungspflicht an das Bundeskriminalamt bereitet vielen Sorgen.
Weniger als ein halbes Jahr bleibt der Bundesregierung, um eine neue Aufsicht über Online-Plattformen zu schaffen. Wir haben uns ausgewählte Stellungnahmen zum ersten Entwurf des Digitalministeriums angesehen. Vor allem braucht es eine starke Aufsicht aus einer Hand, so der Tenor der Zivilgesellschaft.
Monatelang hat die Bundesregierung darum gerungen, wer in Deutschland für die Umsetzung der neuen EU-Plattformregeln aus dem „Digital Services Act“ zuständig sein soll. Nun liegt ein Vorschlag vor, der jedoch wichtige Fragen offen lässt. Unser Gastautor Julian Jaursch wägt die Möglichkeiten ab und gibt Empfehlungen.
Plattformkonzerne wie Facebook sollen ihre Datenschätze für Wissenschaftler:innen öffnen und dadurch Forschung zu Themen wie Hassrede und politischer Polarisierung ermöglichen. So will es ein neues EU-Digitalgesetz. Doch Schlüsselfragen sind noch ungeklärt.
Verbraucherschützer:innen mahnen die Bundesregierung dazu, bei der anstehenden Umsetzung des Digital Services Act die Interessen der Nutzer:innen nicht aus den Augen zu verlieren. Wichtig sei vor allem eine starke Aufsicht und Durchsetzung der Regeln.
Das große Digitalpaket der EU ist in Kraft: „Digital Services Act“ und „Digital Markets Act“. Auf die EU und so manchen großen Internet-Anbieter kommt nun einiges an Arbeit zu. Auch Deutschland muss im kommenden Jahr viele Gesetze anpassen.