SIS 3.0Tausende neue Behörden nutzen Europas größtes Fahndungssystem

Nach Polizeien, Zoll und Ausländerämtern werden nun zahlreiche nichtpolizeiliche Behörden an das Schengener Informationssystem angebunden. Alle teilnehmenden Staaten müssen dazu drei neue Verordnungen umsetzen. In der Schweiz regt sich überraschender Widerstand, am Ende könnte das Land aus dem SIS-Verbund aussteigen.

Auch ein Verband für den Fallschirmsport kann das SIS II nutzen, jedoch nur über einen Umweg. CC-BY-SA 2.0 ilf_

Rund 2.000 weitere deutsche Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden werden im Laufe des kommenden Jahres an das Schengener Informationssystem (SIS II) angeschlossen. Das schrieb das Bundesinnenministerium in der Antwort auf eine Kleine Anfrage im August dieses Jahres. Damals hieß es, zur Zahl der neuen Zugriffsberechtigten könne man „keine verlässliche Schätzung vornehmen“. In einer neuerlichen Antwort wird das Ministerium nun konkreter.

Das SIS II ist die größte europäische Datenbank, die seit 25 Jahren von Grenz-, Polizei-, Zoll- oder Einwanderungsbehörden sowie Geheimdiensten genutzt wird. Derzeit sind dort mehr als 90 Millionen Personen und Gegenstände zur Fahndung oder auch Einreiseverweigerung ausgeschrieben, die meisten Einträge stammen aus Italien, Frankreich und Deutschland. Dort können vor allem Polizeibehörden Fahndungen im SIS II einstellen und abfragen, außerdem der Zoll, Migrationsbehörden oder Zulassungsstellen.

Indirekter Anschluss für Freizeitsportverbände

Dieser Kreis wird nun deutlich ausgeweitet. Hintergrund ist die Umsetzung von drei neuen EU-Verordnungen zum Rechtsrahmen des SIS II. In Deutschland sollen etwa Zulassungsstellen für Wasserfahrzeuge oder Schifffahrtsämter auf Bundes- und Landesebene, das Luftfahrtbundesamt mit seinen Dienststellen oder die deutschen Botschaften in den SIS-Verbund aufgenommen werden. Letztere dürfen beispielsweise künftig Rückkehrentscheidungen und Einreisesperren für abgelehnte Asylsuchende eigenständig in das SIS II eintragen.

Am Ende des mehrjährigen Verfahrens werden zudem die Waffenbehörden an den SIS-Verbund angebunden, sie sollen dort etwa zur Fahndung ausgeschriebene Schusswaffen abfragen können. Auch der Anschluss von Einbürgerungs- und Justizbehörden soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Ebenfalls verbunden werden private Zulassungsstellen für den Freizeitsport, darunter Verbände für Flug und Modellflug oder den Fallschirmsport sowie der Allgemeine Deutscher Automobil-Club. Sie dürfen das SIS aber nicht direkt, sondern nur mit einem Umweg über Polizeibehörden nutzen.

Arbeitsgruppe mit 94 MitarbeiterInnen

Die neuen Verordnungen sehen nicht nur neue NutzerInnen vor, sondern auch erweiterte Rechte für die bestehenden TeilnehmerInnen. Die Polizeiagentur Europol erhält beispielsweise Zugriff auf weitere Ausschreibungskategorien, auch die Justizbehörde Eurojust und die Grenzagentur Frontex können jetzt Fahndungen nutzen.

Umsetzen muss die Bundesregierung die SIS-Neufassung bis Ende 2021. Hierfür haben mehrere Behörden unter Federführung des Bundeskriminalamtes (BKA) vor zwei Jahren eine Arbeitsgruppe „SIS 3.0“ mit 94 MitarbeiterInnen eingerichtet, die sich zu zwei Dritteln aus privaten Dienstleistern zusammensetzt. Seitens der Behörden sind das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie das Bundesverwaltungsamt beteiligt. Die Gruppe ist für technische Schnittstellen zuständig, entwirft Schulungsprogramme für die Neuzugänge und führt diese auch durch.

Für die Arbeitsgruppe erhält das BKA vom Bundesinnenministerium bis zum Jahr 2024 68,5 Mio. Euro, einen Teil davon übernimmt die EU-Kommission aus dem Fonds für die Innere Sicherheit. Das BKA will darüber Studien zur Umsetzung von Anforderungen der neuen Verordnungen finanzieren.

Ärger aus der Schweiz

Neben den meisten EU-Mitgliedstaaten (außer Irland und Zypern) nehmen auch Island, Norwegen, Liechtenstein und die Schweiz am SIS II teil. Als Schengen-Staaten können sie das neue EU-Recht nicht mitbestimmen, sondern nur im Komplettpaket übernehmen oder ablehnen. Erst Mitte September hat sich der Nationalrat in der Schweiz mit der Umsetzung der neuen Verordnungen befasst und knapp dagegen votiert. Das Zünglein an der Waage war die Sozialdemokratische Partei, die sich durchgehend enthielt und so den Grünen und der Volkspartei zur ablehnenden Mehrheit verhalf.

Bislang hat die Schweiz sämtliche Änderungen in Schengen-Angelegenheiten übernommen, zum ersten Mal seit dem Beitritt vor 16 Jahren erfolgt nun eine Ablehnung. Jedoch ist der Abstimmungsprozess noch nicht zu Ende. So könnte der Ständerat, der mit dem Nationalrat die Bundesversammlung bildet, den Verordnungen zustimmen. Anschließend wird der Nationalrat im Zuge der „Differenzbereinigung“ beider Kammern abermals um Zustimmung gebeten. Bleiben die SozialdemokratInnen bei ihrer Enthaltung, müsste die Schweiz den Schengen-Verbund verlassen.

8 Ergänzungen

  1. “mehr als 90 Millionen Personen und Gegenstände […], die meisten Einträge stammen aus Italien, Frankreich und Deutschland”

    Hmm. Sicher dass die Zahl stimmt? Wie groß ist der Anteil der Gegenstände?

    Nur zum Vergleich: Deutschland, Frankreich und Italien haben zusammen
    210 Millionen Einwohner.

      1. Okay, das ist eine ganz andere Größenordnung die ich für Personen angenommen hatte. Vielen Dank für die Klarstellung!

  2. Folgende nichtstaatliche Stellen sind zu diesem Zwecke in die Umsetzung des
    Projektes eingebunden:

    ○ Deutscher Aero Club e. V.
    ○ Deutscher Ultraleichtflugverband e. V.
    ○ Deutscher Modellflieger Verband e. V.
    ○ Deutscher Hängegleiterverband e.V.
    ○ Deutscher Fallschirmsport Verband e. V.
    ○ Deutscher Motoryachtverband e. V.
    ○ Deutscher Segler-Verband e. V.
    ○ Allgemeiner Deutscher Automobil-Club e. V.

    Was haben diese Vereine/Unternehmen mit dem neuen SIS zu tun?
    Wer greift auf welche Daten zu? Polizei auf ADAC oder umgekehrt?
    Ich verstehe es wirklich nicht. Bitte mal etwas ausführlicher erläutern, was da läuft.

    Warum nur ADAC und nicht andere z.B AvD oder ähnliche?
    Was ist die strategische Idee dahinter? Wollen diese Vereine das?

    Also wenn ich bei Aero Club und ADAC austrete, weil die sich den Behörden andienen, dann spende ich diese Mitgliedsbeiträge Netzpolitik.org!!

    1. Diese Vereine sind vom Bundesverkehrsministerium mit staatlichen Befugnissen ausgestattet (öffentlich beliehen), ähnlich wie der TÜV/Dekra für KFZ-Abnahmen oder Fahrerlaubnisprüfungen, bzw. der Bezirksschornsteinfeger für die Feuerstättenschau. Alle „luftpolizeilichen Vornahmen“ für Dran- und Gleitschirmflieger, also Start- und Landeplätze ausweisen, Fluggeräte und Winden zulassen, international anerkannte Fluglizenzen ausstellen, etc. nimmt der Deutsche Hängegleiterverband (DHV) vor. Dabei wird er vom Luftfahrtbundesamt als Bundesoberbehörde beaufsichtigt.

  3. Hallo Matthias!
    Schon mal bei den Clubs/Verbänden nachgefragt, wie die sich dazu positionieren?
    Könnte ein journalistischer Paukenschlag werden. Da geht es wohl um Mitgliederdaten von zig-Millionen Menschen. Sind diese Menschen informiert, in welche Abfragen und Datenströme sie da landen?

    1. Es geht nicht darum dass die Organisationen Personen ausschreiben. Sie können das SIS II aber zur Abfrage von Fahrzeugen oder Papieren nutzen und prüfen, ob diese als gestohlen gemeldet sind.

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