Behörden in Schleswig-Holstein veröffentlichen seit diesem Jahr zahlreiche Dokumente unter transparenz.schleswig-holstein.de. Es ist das dritte Bundesland, das ein solches Transparenzportal eingerichtet hat.
Bislang sind erst knapp 100 Dokumente einsehbar. Diese Zahl dürfte rasch wachsen, zukünftig sollen Ministerien und landeseigene Unternehmen beispielsweise Gesetzesvorlagen und Tätigkeitsberichte von sich aus zur Einsicht bereitstellen.
Behörden sollen Informationen nun von sich aus veröffentlichen
In der Vergangenheit haben Behörden in Schleswig-Holstein solche Dokumente aus der öffentlichen Verwaltung nur auf Nachfrage herausgegeben und nur an den oder die Antragsteller:in. Oft liefen solche Anfragen über das Portal fragdenstaat.de.
Einmal angefragte Akten sollen von nun an für alle einsehbar sein. Die proaktive Veröffentlichung gilt rückwirkend bis 2017. Die Berichte zur biologischen Vielfalt in Schleswig-Holstein beispielsweise sind bereits vollständig verfügbar.
Das Portal ist nutzerfreundlich gestaltet. Insofern es sich um jährlich erscheinende Berichte handelt, sind diese gemeinsam gruppiert. Der gesamte Datensatz lässt sich nach Schlagwörtern, Zeitraum, Art des Dokuments und Herausgeber durchsuchen.
Keine Sanktionen gegen Behörden, wenn sie Dokumente nicht veröffentlichen
Arne Semsrott von FragDenStaat.de kritisiert, dass die Behörden lediglich aufgefordert sind, die Informationen zu veröffentlichen und keine Pflicht besteht:
Es ist zu hoffen, dass die Transparenzplattform nicht nur bei der nordischen Bevölkerung, sondern auch in den Behörden des Landes Zuspruch findet. Darauf ist sie nämlich angewiesen. Schließlich „sollen“ die Behörden laut Gesetz wichtige Dokumente veröffentlichen – eine Pflicht ergibt sich aus dem Gesetz leider nicht.
Einige Informationen sind grundsätzlich von einer Veröffentlichung ausgenommen, dazu zählen etwa Angaben zu Mitarbeiter:innen und Finanzgeschäfte des Landes. Auch Gutachten sollen erst ab einem Auftragswert von über 10.000 Euro veröffentlicht werden, andere Verträge erst ab einem Wert von über 50.000 Euro.
Den internen Mailverkehr ihrer Mitarbeiter:innen werden die Behörden in Schleswig-Holstein wohl auch zukünftig nicht proaktiv veröffentlichen. Für Journalist:innen und andere Interessierte bleibt die Möglichkeit zur Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein wichtiges Instrument, damit lassen sich beispielsweise Treffen zwischen Ministerien und Lobbyisten abfragen.
Im bundesweiten Vergleich landet Schleswig-Holstein auf dem zweiten Platz
Seit 2006 hat jede Person in Deutschland das Recht auf Zugang zu Informationen von Bundesstellen. Grundlage dafür ist das Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
In den Bundesländern ist dieses Recht jedoch verschieden ausgestaltet. Bundesweites Vorbild beim Transparenzgesetz ist Hamburg. In Hessen, Bayern, Sachsen und Niedersachsen hat man es hingegen besonders schwer, Auskünfte von Behörden zu bekommen.
In Schleswig-Holstein gibt es seit 2012 ein Informationszugangsgesetz (IZG), damit steht das nordische Bundesland im bundesweiten Vergleich gut da.
In Berlin läuft ein Volksbegehren für ein Transparenzgesetz
In Thüringen ist in diesem Monat ein Transparenzgesetz in Kraft getreten. Weitere Bundesländer könnten folgen: In Berlin prüft der Senat derzeit ein Volksbegehren für ein Transparenzgesetz. Auch Sachsen und Sachsen-Anhalt wollen noch dieses Jahr ein Transparenzgesetz einführen.
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