Vor sieben Wochen zerriss der Europäische Gerichtshof die juristische Basis für Facebooks Datenaustausch mit den USA in der Luft. Die Richter annullierten mit ihrer Entscheidung das sogenannte Privacy Shield, da die Daten von Europäer:innen in den USA nicht hinreichend vor Überwachung durch Geheimdienste geschützt seien.
Doch an den umstrittenen Datentransfers Facebooks ändert sich erstmal wenig, wie der Datenschützer Max Schrems am heutigen Donnerstag dem EU-Parlament schilderte. „Facebook hat uns in einem Brief geschrieben, dass sie weiter Daten [in die USA] schicken werden, auch wenn das Urteil ihnen das untersagt hat“, sagte Schrems per Videokonferenz den Abgeordneten im Innenausschuss des EU-Parlaments.
Dass das Urteil des EU-Gerichts an der Alltagspraxis wenig ändert, bestreitet Facebook erst gar nicht. Der Konzern nehme nicht zu den Angaben von Schrems Stellung, teilte ein Sprecher gegenüber netzpolitik.org mit. Er verweist auf eine Stellungnahme vom August. Facebook betont darin, Daten statt unter dem Privacy Shield künftig unter Einsatz von Standardvertragsklauseln in die USA zu schicken.
Die EU-Kommission überarbeitet bis Jahresende die Standardvertragsklauseln. Sie sollen damit an das Urteil des EuGH angepasst werden, sagte EU-Justizkommissar Didier Reynders dem Parlament.
Schrems fordert US-Geheimdienstreform
Das Problem dabei aus der Sicht von Schrems: Diese Klauseln schützen Europäer:innen ebenso wenig vor Überwachung durch die NSA und andere Geheimdienste wie zuvor das Privacy Shield. Mittelfristig führe kein Weg daran vorbei, dass die USA ihre Überwachungsgesetze wie den Abschnitt 702 des FISA-Gesetzes überarbeite.
Eine solche Reform hält der österreichische Datenschützer für weitaus realistischer als es viele in Europa glaubten. Denn für US-Konzerne wie Google und Facebook sei der europäische Markt von immenser Bedeutung. „Wenn das halbe Silicon Valley den Hügel hinauf [zum US-Kongress] marschiert, dann kriegen wir ein Ergebnis“, sagte Schrems.
Die EU-Institutionen haben erstmal umfassendes Grübeln angekündigt. Andrea Jelinek, ebenfalls Österreicherin und Vorsitzende des Ausschusses aller Datenschutzbehörden, kündigte die Gründung einer Taskforce zum Urteil an. Diese beschäftigt sich zunächst mit Schrems’ 101 Klagen gegen Firmen, die sich auch nach dem Urteil des EU-Gerichtes auf Privacy Shield berufen.
Grundsätzliche Lösung statt neuem Feigenblatt
Die Kommission hält sich bis auf Weiteres bedeckt, wie sie weiter vorgehen will. Justizkommissar Reynders hatte bereits kurz nach der Entscheidung im Juli in einer gemeinsamen Presseerklärung mit der US-Regierung eine Neuauflage von Privacy Shield in den Raum gestellt.
Dies wäre der inzwischen dritte Anlauf für eine rechtskonforme Vereinbarung in Sachen transatlantischer Datentransfers. Vor Privacy Shield sollte die Safe-Harbor-Vereinbarung den legalen Datenaustausch garantieren, wurde jedoch, nach einer Klage von Schrems, ebenfalls vom EuGH für unzulässig erklärt.
Ein Weg des geringsten Widerstandes ohne große Änderungen am rechtlichen Unterbau dürfte wenig Aussichten auf anhaltenden Erfolg haben. Schrems selbst betont, es brauche eine permanente und echte Lösung zum Schutz europäischer Daten, kein neues Feigenblatt. Auch die EU-Abgeordnete Sophie in’t Veld betonte, eine neue Lösung müsse „Schrems-sicher“ sein, also nicht wieder vom EuGH gekippt werden.
