Protest nicht nur in Bayern: Peter Schaar über den Widerstand gegen Polizeigesetze

Was uns als vermeintliche Verbesserung der Sicherheit verkauft wird, hält einer kritischen Prüfung oft nicht stand. Wir sprechen mit Peter Schaar über den Wettlauf um das härteste Polizeigesetz, die überfällige Protestwelle dagegen und warum in Bremen die Debatte um das Polizeigesetz anders verlief als in Bayern.

Peter Schaar, Datenschützer und Buchautor.

Der überraschend große Protest gegen das Polizeiaufgabengesetz in Bayern war Anlass für ein Gespräch mit Peter Schaar. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte und Sachbuchautor hatte in seinem Buch „Trügerische Sicherheit“ analysiert, wie sich die Terrorangst auf grundlegende Bürger- und Freiheitsrechte auswirkt und wie intensive Grundrechtseingriffe durch die Große Koalition („GroKo“) in der vergangenen Legislaturperiode damit gerechtfertigt wurden. Ob diese Gesetze tatsächlich für mehr Sicherheit sorgen, ist aber alles andere als bewiesen. Widerstand gegen diese Entwicklung regte sich in den letzten Jahren wenig, was sich nun zu ändern scheint: Anders als in Bayern wurde die Novellierung des Polizeigesetzes in Bremen nach Protesten vorerst gestoppt.

Wir sprachen mit Peter Schaar (Twitter, Blog) über trügerische Sicherheit, Überwachung und symbolisches Handeln in der Politik. Schaar war für zwei Amtszeiten, also zehn Jahre, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und prägt bis heute öffentliche Debatten über Fragen der Privatsphäre. Er ist Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) in Berlin.

Die aktuellen Proteste: „Überfällig“

noPAG-protest
Marienplatz in München: Großdemonstration „noPAG“ am 10. Mai 2018 gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG).
Foto: Casey Hugelfink, CC BY-SA 2.0.

Constanze Kurz: Herr Schaar, ich würde gern mit Ihnen über die aktuelle Stimmung in Sachen Datenschutz und Überwachung reden. Wir haben das erste Mal seit der großen „Freiheit statt Angst“-Demo vor einigen Jahren wieder zehntausende Leute auf der Straße. Und Protest gibt es nicht nur in Bayern: In Bremen gab es wegen des bremischen Polizeigesetzes und des „Brementrojaners“ ebenfalls Widerstand. Wie bewerten Sie diese Stimmung, dass plötzlich wieder Protest aufkommt?

Peter Schaar: Es ist überfällig, dass die Grundrechtseinschränkungen, die über die letzten Jahre scheibchenweise eingeführt worden sind, kritisiert werden. Wir sind an einen Punkt gelangt, wo sich Menschen fragen: Sind wir da nicht zu weit gegangen? Ist der Gesetzgeber wirklich auf dem richtigen Weg, wenn er immer mehr Überwachung erlaubt? Deshalb finde ich den Protest gut.

Das hängt auch damit zusammen, dass offensichtlich die bayerische Staatsregierung und die tragende CSU die Außenwirkung des neuen Gesetzes falsch kalkuliert haben. Man hat wohl vor, bestimmten populistischen Argumenten dadurch das Wasser abzugraben, dass man ihnen folgt und sie übernimmt.

Doch das klappt eben nicht mehr, und es ist offensichtlich eine hochgefährliche Strategie. Das haben sehr viele Menschen erkannt. Dagegen wenden sich mittlerweile selbst Vertreter der Polizei und der Polizeigewerkschaften. Das spätestens sollte eigentlich den Verantwortlichen zu denken geben, aber die bayerische Mehrheitspartei, die CSU, hat das Gesetz dennoch durchgezogen. Ich habe den Eindruck, das wird letztlich nicht dazu führen, dass sich damit die Wahlchancen und die Chancen auf eine neue absolute Mehrheit verbessern.

Im Wettlauf: „Wer macht das härteste Polizeigesetz?“

Constanze Kurz: Es gab ja zuletzt noch eine stundenlange Landtagsdebatte in München. Die Argumentation der CSU gleicht dem, was Sie in Ihrem Buch „Trügerische Sicherheit“ herausgearbeitet hatten. Viele Argumente waren anekdotisch, man nimmt sich Einzelfälle, mit denen man Maßnahmen begründet, darunter auch solche, die gar nicht unbedingt ins Landespolizeirecht fallen. Die teilweise erfundenen Beispiele wirken aber oft sehr bedrückend, etwa ein Amoklauf unter Kindern, den ein CSU-Mann in der Landtagsdebatte anführte. Man zielt damit auf eine Emotion beim Zuhörer. Wie kann man dem argumentativ begegnen?

Peter Schaar: Das Anekdotische ist im Grunde genommen ein Armutszeugnis für die Politik, wenn sie statistisch nachweisbare und nachvollziehbare Evidenz nicht liefert. Ich denke, man muss diese Beispiele trotzdem sehr genau prüfen, denn bei diesen Anekdoten ist ja vieles falsch. Kaum eine Maßnahme, die jetzt etwa in Bayern beschlossen worden ist, hätte irgendeine dieser Straftaten, die dort zur Begründung angeführt werden, verhindern können. Gerade wenn es um eine sehr schwerwiegende Gefährdung, wenn es um die Planung von schwersten Straftaten geht, sind schon diese Planungen strafbar. Insofern greifen hier auch schon die entsprechenden Befugnisse, die in der Strafprozessordnung enthalten sind. Dafür braucht es kein verschärftes Polizeirecht.

Es ist so, dass sich Bayern praktisch parallel zu dem, was auf Bundesebene beschlossen wird, einen Wettlauf liefert: Wer macht das härteste Polizeigesetz? Und im Ergebnis haben wir im Grunde freie Auswahl für die Sicherheitsbehörden. Sie können sich aussuchen: Wo sind gerade die weitergehenden Befugnisse, im Strafverfahrensrecht oder im Polizeirecht? Und das Polizeirecht ist ja im Vorfeld einer Straftat anwendbar. Dabei sind die Sicherungen, die dort enthalten sind, ein ganzes Stück geringer als bei Strafverfahrensrecht.
 

bverfg in karlsruhe
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Foto: TMC-Fotografie.de, CC BY 2.0.

 
Constanze Kurz: In Bayern drehte sich die Debatte viel um den Begriff der „drohenden Gefahr“. Viele erinnerten sich an den Begriff, weil beim Bundesverfassungsgericht um das BKA-Gesetz gestritten wurde. Was dabei auffiel – jenseits von den juristischen Details und was wirklich im Urteil zum BKA-Gesetz steht –, ist wieder dieses Muster, dass man scheibchenweise die polizeilichen Befugnisse hinausschiebt. Man kommt offenbar gar nicht mehr auf die Idee, dass man nicht maximal ausnutzt, was in den Urteilen aus Karlsruhe als Grenze gesetzt wurde. Wie kann man das wieder drehen, auch angesichts der abnehmenden Kriminalitätsentwicklung und der Aufklärungsquoten, die ja ausgesprochen positiv in Deutschland sind?

Peter Schaar: Zum einen denke ich, dass man die Maßnahmen im Zusammenhang sehen muss. Es ist zwar richtig, dass der Begriff der „drohenden Gefahr“ auch vom Bundesverfassungsgericht gebraucht wurde, aber in einem Kontext, der mit entsprechenden sehr schweren Straftaten im Zusammenhang steht. Außerdem sagt das Bundesverfassungsgericht auch in der Zusammenschau: Wenn die Überwachung überhand nimmt und zu einer kompletten Abbildung der Persönlichkeit führt oder aber zu einer umfassenderen Überwachung von völlig unverdächtigen Personen, dann ist der Gesetzgeber zu weit gegangen. Und diesen Eindruck habe ich in Bayern, dass man hier zu weit gegangen ist.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass auch diese neuen Regelungen wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Und ich erwarte, dass das Bundesverfassungsgericht hier auch einiges wieder zurücknehmen wird. Aber generell wirkt immer noch das Phänomen: Wenn man die verschiedenen Gesetzesänderungen verteilt und die einzelnen Maßnahmen dann stückchenweise einführt, ist der Widerstand normalerweise nicht allzu groß. Das ist vielleicht der taktische Fehler gewesen in Bayern, dass man da alles reingepackt hat, was sich Sicherheitspolitiker in den letzten Jahren ausgedacht hatten. Vielleicht könnte man sich über ein solches nicht zu Ende gedachtes Verfahren sogar ein Stück weit freuen – aber mir fällt das angesichts der Wirkungen auf unsere Gesellschaft schwer.

„Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ‘ ich einen Arbeitskreis“

Constanze Kurz: Hat Sie das eigentlich überrascht, der große Protest?

Peter Schaar: Die Größe hat mich schon überrascht, ja. Aber es ist auch deutlich geworden, dass die bayerische Landesregierung und die CSU kein Jota zurückgewichen sind. Das war offenbar eine Frage der Gesichtswahrung. Wenn man sich etwas offener gezeigt hätte für die Kritik – und das muss man auch von Gesetzgebern erwarten –, dann wäre möglicherweise der Protest nicht so massiv ausgefallen.

Aber jetzt ist das Gesetz erstmal beschlossen worden. Ich finde es bezeichnend, dass jetzt gesagt wird, die Polizisten sollen dieses Gesetz in den Schulen und in den Universitäten erklären. Eigentlich wäre es Aufgabe der Politik, das zu erklären.

Constanze Kurz: Dazu ist auch eine „begleitende“ Kommission vom bayerischen Ministerpräsidenten angekündigt worden.

Peter Schaar: Ja, „Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründ‘ ich einen Arbeitskreis“, heißt es. Und hier scheint man diesen Satz mit Leben zu füllen.

„Das ist symbolisches Handeln“

Constanze Kurz: Es gibt auch in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen gegen die Polizeigesetze Proteste und ebenso in Bremen. In Bremen drehte sich die Debatte vor allem um den Brementrojaner, also das staatliche Hacken von Computern, und unter welchen Umständen das möglich sein soll. Wie bewerten Sie die politische Situation und dass die Regierung in Bremen einen anderen Weg gegangen ist und das Vorhaben gestoppt hat?

Peter Schaar: Bisher gab es nur einen Referentenentwurf, der ist nicht offiziell bekanntgegeben worden – bis heute. Insofern fällt die Bewertung natürlich schwer. Aber richtig ist, dass das Vorhaben in Bremen nicht durchgezogen worden ist, sondern dass das Thema auch in der Regierung – in dem Falle durch die Grünen – kritisch reflektiert wird. Auch in der SPD gibt es offensichtlich Politiker, denen dieser Referentenentwurf zu weit geht. Man muss auch hier die Frage beantworten: Wozu braucht die Polizei präventiv-polizeiliche Befugnisse zum Einschleusen von Trojanern, also von entsprechender Spionagesoftware, in technische Geräte? Wenn es wirklich um Terrorismusabwehr geht, dann reicht das Strafrecht vollständig aus. Da muss ich sagen: Ich kann die bisher vertretene Linie des Innensenators nicht verstehen. Aber ich finde es erstmal gut, dass es diese Diskussion in Bremen gibt.

Kritisch sehe ich auch die Ausweitung der Videoüberwachung, die in Bremen wie auch andernorts begründet wird mit der Terrorgefahr. Wenn man sich die bekanntgewordenen Regelungen anschaut, stellt man fest, dass auch die Bremer Regelung sehr weitgehend ist. Die Bremer Polizei darf heute schon an Kriminalitätsschwerpunkten videoüberwachen. In Zukunft soll sie überall dort videoüberwachen können, wo sich viele Menschen aufhalten. Nun halten sich in Bremen – das ist schließlich eine Großstadt – an vielen Orten viele Menschen auf, im Grunde genommen im gesamten Innenstadtbereich.

Nach dieser neuen Bestimmung, wenn sie denn beschlossen werden sollte, würde das einer flächendeckenden Überwachung ganzer Stadtviertel das Wort reden. Das hielte ich für unverhältnismäßig. Und ich verstehe auch nicht, wieso die Bremer Innenbehörde vorschlägt, die Videoüberwachungsbefugnisse auszuweiten, wenn heute nicht mal dort überwacht wird, wo Kriminalitätsschwerpunkte sind. Das ist wieder ein typisches Muster, dass man die Gesetzgebungsmaschine anwirft, aber wenn man dann genauer hinschaut, entsteht der Eindruck: Das ist symbolisches Handeln, das in erster Linie dazu dient, deutlich zu machen, dass man ja irgendetwas unternimmt.

Constanze Kurz: Trügerische Sicherheit, sozusagen.

Peter Schaar: Das ist nur eine vermeintliche Verbesserung der Sicherheit, und in Wirklichkeit geht es eher darum, das eigene Image aufzubessern. Dafür sind unsere Bürgerrechte zu wertvoll, dass man sie solchem Kalkül opfert.

Constanze Kurz: Vielen Dank für das Gespräch!

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15 Ergänzungen

  1. Fuer mich ergibt sich, besonders in Bremen, der Eindruck, als ginge es bei diesen Aktivitaeten seitens der Legislative immer auch um eine Art „Arschrettungsmassnahme“. Die Politik kann im Fall eines Falles zumindestens darstellen „alles menschenmoegliche zur Gefahrenabwehr getan zu haben.“ Es ist dies ein Vorrausgehorsam gegenueber einer stark veraenderten „Medienlandschaft“ des copy/paste-Journalismus und einer voellig enthemmten Totalopposition.

    In Bundeslaendern wie Bayern und im Bund, wo Massnahmen an allen Bedenken vorbei durchgepeitscht oder eben in kleinen Schritten konsequent auf ein Ziel zusteuernd eingefuehrt werden, kann man wohl die Beabsichtigung einer umfangreichen/ umfassenden Ueberwachung (Totalueberwachung) konstatieren, da offenbar dem Buerger bereits jetzt oder in naher Zukunft kein ausreichendes Vertrauen mehr entgegengebracht wird, seitens der Administration. Dies kann auch Hinweis auf bereits geplante Entwicklungen in Wirtschafts- und Sozialpolitik sein.

    Ich freute mich, wuerde Buerger begreifen, dass ‚Demokratie‘ kein Zustand ist, sondern taeglich neu erstritten werden muss; dass Aufmerksamkeit auch und besonders gegen die politische Klasse und ihre Behoerden angezeigt ist. Es ist doch nur natuerlich, dass widerstrebende Elemente in unserer Gesellschaft ihre jeweils als wichtig empfundenen Partikularinteressen moeglichst umfangreich umgesetzt wissen moechten. Als „Beobachter“ gar „Bittsteller“ hat man dabei nur einen verschwindenden Einfluss auf den Lauf der Dinge; aktives Einbringen bleibt wichtig.

    In dieser Zeit gilt fuer mich: wie kann ich einem Staat trauen, der seinen Buergern, der *mir* nicht traut.

    1. “Demokratie‘ kein Zustand ist, sondern taeglich neu erstritten werden muss“

      Das schlimme ist, dass gerade im ländlichen Bereich nicht nur Politikverdrossenheit (die gibt’s überall) zu beobachten ist, sondern regelrechter “Politikstillstand“ herrscht! Dort gibt man noch mehr (politische) Verantwortung ab und lässt sich noch lieber “Verwalten“ als dies, in größeren Städten und Ballungsgebieten, der Fall ist. Gerade in Bezug auf junge Erwachsene gilt: Politik? Ist doch nur was für die “da oben“. Ich habe mein Auto und meinen Fachbildschirm (Ironie). Und ganz wichtig: Hauptsache Arbeit! Alternative Treff’s, grüne oder gar linke Politik – im gesamten Landkreis – Fehlanzeige.
      In viele ländlichen Regionen sind (schleichend) Geschäfte, Banken/Sparkassen und Schwimmbäder verschwunden, wurde der ÖPNV auf ein Minimum reduziert, Schulen, Kindergärten und Arztpraxen geschlossen; die Menschen haben’s – kritiklos – hingenommen; “Bürgerversammlungen“ finden hier seit vielen Jahren nicht mehr statt. Auch interessant: Geldautomaten – und damit Bargeld – gibt es in vielen Ortschaften schon lange nicht mehr (ist den Instituten zu teuer).“Sparen“, dafür muss doch jede Bürgerin, jeder Bürger Verständnis haben.
      Bei uns berichtet die einzige Lokalzeitung gerne über Feuerwehrveranstaltungen und Sport (schöne große Bilder) – eine kritische Auseinandersetzung, beispielsweise mit der Kommunalpolitik, existiert so gut wie nicht. Besonders geil: Weil hier im Ort keiner das Amt des Ortsvorstehers übernehmen wollte, wurde so lange gesucht bis jemand gefunden wurde – demokratisch gewählt wurde er nicht.
      Ich stimme Deiner Aussage zu, dass Demokratie “kein Zustand“ ist, sondern “jeden Tag neu erstritten werden muss“. Würde ich dies im Ort öffentlich äußern, so hätte ich gute Chancen als “linker Spinner“ abgestempelt zu werden! Gespräche über Datenschutz, Freiheitsrechte (Verschärfungen d. PAG’s) und die Macht der Großkonzerne meide ich grundsätzlich, weil Systemkritik – hier allgemein – als “unschick“ gilt.

  2. Schaar ist genauso von der Gattung ‚künstlich-Wichtigtuer‘ und ‚Trittbrettfahrer‘ wie der Ex-Richter von Papier. Es gibt kein Thema zu dem sie sich nicht melden. Sie surfen gern auf den Welken mit. Und während sie Amt waren, haben sie nichts nennenswertes auf die Reihe bekommen. Daher ist es leicht jetzt Pensionär-APO zu spielen und alles besser zu wissen. Warum haben sie es damals nicht besser gemacht?

    Mich nerven solche Typen nur noch. Waste of time

    1. Innerhalb von 20 Jahren sind die New-Global-Player aufgestiegen – vom Nerd zum Multi-Milliardär. Sie trafen auf einer ausgewachsenen Lobby-Struktur der Old-Player, in der es möglich ist, mit kaum vorstellbaren Vermögen, Patentgesetzgebung und eigenen Studien, Einfluss auf ganze Politik-Zweige zu nehmen. Lokalpolitiker halten oft schon 100K Eur (früher DM, steuerfrei) für ein Vermögen. Für Millionen Eur werden von Regierungen sogar nachfolgende Generationen verraten.
      Die haben außerdem keine Ahnung, was die neue industrielle Revolution („KI-assisstierte Entfaltung der Produktivkräfte“) schon bringt – und das anti-zivilisatorisches Handeln sich heutzutage auch schon Monate später rächen kann –

  3. Kriminalitätsentwicklung rückläufig *gacker

    Ich glaube diesen Statistiken kein Wort. Diese erfassten Straftaten sind nicht das Verbrechen sondern nur die Spitze des Eisberges.

    1. Das ist genau die CSU-Linie, die Innenminister Herrmann so ausdrückt: Bayern ist „die Nummer eins“ beim Rückgang von Straftaten, mit einer Kriminalitätsbelastung, so gering wie „seit fast dreißig Jahren“ nicht mehr. Aber „gefühlt ist das irgendwie anders“, sagte Herrmann.

      Immer schön gefühlter Statistik glauben.

      1. Und wenn dann mal „die volle Härte“ des Gesetzes angewandt wird, ist das Gemoser wieder groß. Wieso soll man schon Bußgeld zahlen, wenn man zu schnell gefahren ist, ist doch gar nichts passiert!!1 Oder wieso soll man mit den Kindern nicht zur Schulzeit in die Ferien fliegen?!
        „Die volle Härte“ des Gesetzes ist nur ok, solange es andere trifft.

  4. @Reiser

    Und während sie Amt waren, haben sie nichts nennenswertes auf die Reihe bekommen

    Was kann ein Bundesdatenschutzbeauftragter dafür, wenn seiner Position per Gesetz nicht die Befugnisse eingeräumt werden, die er bräuchte, um etwas auf die Reihe zu bekommen? Wenn Sie da etwas ändern wollen, müssen Sie sich an Ihren Bundestagsabgeordneten wenden.

    1. „Was kann ein Bundesdatenschutzbeauftragter dafür, wenn seiner Position per Gesetz nicht die Befugnisse eingeräumt werden, die er bräuchte, um etwas auf die Reihe zu bekommen? “
      Was kann denn ein Bundesdatenschutzbeauftragter dafür, dass er nicht pflichtgemäß die Verfahrensverzeichnisse beim Bundeskriminalamt prüft nach Bundesdatenschutzgesetz, und erst vom CCC darauf gebracht werden muss, dass das BKA illegale Trojaner nutzt? Was kann der Bundesdatenschutzbeauftragte dafür, dass er auf eine Source-Code-Inspektion bei dem Trojaner verzichtet und seine kümmerlichen Ergebnisse dann unter Geheimschutz stellt? Die grüne Heuchelei, die stets antiamerikanisch ihren Hass auf Facebook feiert („Druck hilft!“ brüllend, wenn Zuckerberg freiwillig zur EU kommt, um denen zu erklären, was Faceboo ist), aber keinen hinreichenden Druck im eigenen Land wie Bayern aufbauen kann und will, richtet sich im Ergebnis gegen den Bürger und gegen den Datenschutz. Aber Visitenkarten müssen jetzt nach strenger DSGVO behandelt werden, während die bayerische Polizei trotz unserer drückenden Grünen uns nun enthemmt ausspionieren kann, dass die ehemaligen Mitarbeiter von Gestapo und Stasi vor Neid erblassen.
      Wir werden wohl auf die nächste Genration Politker warten müssen: die grünen Weicherts, Schaars und Albrechts haben versagt. Siehe Bayern.

      1. Wolfgang Ksoll sagt:
        21. Mai 2018 um 20:31 Uhr
        Dein Kommentar wartet auf Freischaltung.
        In kommunistischen Ländern prangert man das als Vorzensur an. :-)

        1. Etwas, von dem man nicht weiß (hierfür braucht es dann wiederum Informationsfreiheit und z.B. fragdenstaat.de), kann man schlecht überprüfen. Leider ist es nicht so, dass das BKA, oder sonstige Stellen ihre Konzepte vorher(!) beim/bei der Bundesdatenschutzbeauftragten zulassen müssen. Außerdem sind die Datenschutzämter unterbesetzt. Meine Einreichung vor ein paar Monaten wurde aber zeitnah bearbeitet.

          1. Nach §18 BDSG-alt galt: „Für ihre automatisierten Verarbeitungen haben sie die Angaben nach § 4e sowie die Rechtsgrundlage der Verarbeitung schriftlich festzulegen.“
            https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__18.html
            Von Herrn Schaar war nach dem Bekanntwerden der illegalen BKA-Trojaner und ihrer illegalen Datenerhebung durch Herrn Schaar nichts zu hören, ob das Verzeichnis ordentlich geführt wurde, ob vorab im Verzeichnis die zu erhebenden Daten richtig und mit Rechtsgrundlage aufgeführt waren. Es gab nur ausweichendes Blabla, Geheimschutz und die Weigerung eine Sourcecodeinspektion durchzuführen. So einen Bundesdatenschutzbauftragten braucht niemand, der die Täter bei mutmaßlichen Ordnungswidrigkeiten schützt. Zudem ist auch interessant, dass es keinen „Druck“ von den Grünen gab (wo Herr Schaar Mitglied ist), dass das illegale Ausschnüffeln von Festplatten wie Hausfriedensbruch auch mit Freiheitsstrafen geahndet wird. Den Gründen reicht für Ihr Handeln offenbar der Hass auf Facebook. Schade eigentlich, aber damit macht sich ihr Gerede unglaubwürdig.

  5. DAFÜR wird als das PAG gebraucht:

    „Die bayerische Polizei macht Jagd auf Schulschwänzer. Nicht nur in Memmingen, auch in Nürnberg und München kontrollierten Beamte Familien an Flughäfen – mit unterschiedlichem Ergebnis.“

    Beim ehemaligen Nachrichtenmagazin oder anderen Wahrheitsverdrehern.

    1. @Marc ™
      Tja, da sollten die Familien im Nachbarbundesland oder anderem Land einen Flughafen nutzen…
      Oder z.B. in Österreich leben, da können Sie die Kinder auch daheim unterrichten.

  6. Es ist sehr fragwürdig dass „Planungen“ von Straftaten strafbar sein sollen.
    Wenn jemand beginnt den Sprengstoff herzustellen, naja, aber z.B. die reine Planung, nein…

    Dann müsste man auch Autoren anklagen die in kleinsten Details fiktive aber mögliche Terrorakte etc. beschreiben.
    Es ist auch nicht strafbar eine detaillierte Anleitung für Sprengstoff etc. dort zu integrieren.

    Ich kann es „Planspiel“ nennen, und einen Terroranschlag bis ins letzte Detail „planen“ und online veröffentlichen. Inkl. realen Plänen von Orten, bestimmten Zeiten etc..
    Z.B. könnte man sich Drohnen mit GPS-Heimkehrfunktion beschaffen, dann rüstet man sie mit Sprengstoff oder Flüssigkeitsvernebler (da kommt „Sarin“ rein, oder auch Erreger oder „nur“ Salzsäure, Ammoniak etc.) aus, hackt einen falschen Startort rein, und sie kehrt von selbst zu diesem Ziel „zurück“.
    Das kann z.B. eine Demo sein, das Oktoberfest, der Kölner Karneval etc..
    Am Ziel angekommen zündet der Sprengsatz oder wird der Stoff frei gesetzt.

    Also Ich würde z.B. gerne real einen 3D-Plan vom Reichstag haben, und ihn als „Map“ für Egoshooter online stellen.
    In dem Fall einfach weil es provokant ist, und den da sicher zeternden Und Verbote fordernden Politikern ihre Grenzen aufzeigen soll. Entweder tatsächlich rechtlich (Klage/Anzeige abgewiesen oder verloren), oder faktisch (es bleibt online und es werden Videos aus dem Spiel veröffentlicht, wo wegen des Realismus natürlich auch mal Politiker und Polizei sterben können).
    Das ist etwas gutes, ja das wäre sogar Kunst.

    Wenn ein Lied verboten wird (z.B. der Fall des großen schwarze Vogel aus dem Weltraum, der über Bayern scheißt, und daraus entstand Günter Beckstein), muss man es öffentlich singen, um dem Staat Kontra und seine Grenzen zu zeigen.
    Daher klagte auch die linke Electronic Frontier Foundation im Interesse des Ku Klux Klan erfolgreich gegen den US-Staat, obwohl die EFF sicher nicht die Ideologie des KKK teilt… Für die EFF gibt es KEINERLEI Grenzen was die Meinungsfreiheit angeht, man darf gar nicht erst anfangen sie einzuschränken, auch wenn es „nur“ gegen die eigenen Gegner geht…

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.