Der Bremer Verfassungsschutz durchsucht das Internet nach bestimmten Schlüsselwörtern, um damit „Extremismus“ aufzuspüren. Das berichten mehrere regionale Zeitungen unter Berufung auf den Leiter des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV), Dierk Schittkowski. Demzufolge habe ein Mitarbeiter des Dienstes einen linguistischen Algorithmus namens „LEA“ entwickelt, mit dem Soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter analysiert werden.
Mit „LEA“ sollen der Tageszeitung „Weser-Kurier“ zufolge extremistische Inhalte identifiziert werden, „die vorher nicht als solche zu erkennen waren“. Im Fokus stünden demnach „Terrorpropaganda von Islamisten, fremdenfeindliche Hetze, linksextreme Mobilisierungsvideos oder ‚Reichsbürger’-Videos“.
Suche nach auffälligen und häufigen Wörtern
Laut dem Verfassungsschutz werden derzeit nur offen zugängliche Inhalte in sozialen Medien durchsucht. Personenprofile oder geschlossene Gruppen und Foren seien nicht Gegenstand der „analytischen Methoden“. Das dabei genutzte Verfahren wird als „Open Source Intelligence“ (OSINT) oder „Social Media Intelligence“ (SOCMINT) bezeichnet.
Der Inlandsgeheimdienst nennt die Technik ein „Frühwarnsystem“ zum Aufspüren neuer extremistischer Gruppen. Die gefundenen Beiträge dienten außerdem als Beweismaterial. Dies würde bedeuten, dass auch die Polizei über Ergebnisse der Absuche informiert wird.
Die Bremer Software sucht hierzu nicht nur nach bestimmten Zeichenfolgen, sondern berücksichtigt auch die Häufigkeit bestimmter Wörter. Extremistische Gruppen würden beispielsweise oft Begriffe wie „Islamist“ verwenden, während bei nicht-extremistischen Gruppen eher das Wort „Dialog“ zu finden sei.
Keine Auskunft vom Senat
Nach Auskunft des obersten Bremer Verfassungsschützers geraten NutzerInnen auch durch Interaktionen in den Fokus des Dienstes. Ein Bericht zitiert den LfV-Chef mit den Worten, „wenn jemand 100mal Hassbotschaften liked, und das jeden Tag, dann haben wir auch den im Blick“. Laut Schittkowski machen sich NutzerInnen durch das Liken, Teilen oder Retweeten bestimmter Beiträge „bewusst oder leichtfertig zum Gehilfen“. Die Betroffenen müssten deshalb damit rechnen, das Interesse der Sicherheitsbehörden auf sich zu ziehen.
Eine Informationsfreiheitsanfrage an den Senator für Inneres in Bremen, in der nach Richtlinien und Verwaltungsvorschriften für Polizei und Verfassungsschutzamt zur offenen Internetbeobachtung gefragt wird, bleibt übrigens seit vier Monaten unbeantwortet. Dabei ging es auch um die Software zur Verarbeitung der gefundenen Massendaten.
