Rassistische Kriterien bei der WohnungsvergabeDie segregierte Stadt

Eine Bremer Wohnungsbaugesellschaft hatte Daten darüber erfasst, ob eine wohnungssuchende Person Schwarz war oder ein Kopftuch trug. Wegen Datenschutzverstößen musste sie deshalb ein Bußgeld zahlen. Doch das hilft nur begrenzt gegen Diskriminierung.

Hausfront mit mehreren Wohnungen
Wer bekommt welche Wohnung und wovon hängt das ab? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Ján Jakub Naništa

Fatou Sillah ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Fachbereich Humanwissenschaften der Universität Kassel und am Kassel Institute for Sustainability. Dieser Beitrag erschien zuerst in „Recht gegen rechts – Report 2023″, der im S. Fischer Verlag erschienen ist. Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Verlages und der Herausgeber*innen. Alle Rechte vorbehalten.

Dass Wohnungen nach rassistischen Kriterien vergeben werden, ist – zumindest unter den davon negativ betroffenen Menschen – kein Geheimnis. Kürzlich wurde in diesem Zusammenhang gegen die Bremer Wohnbaugesellschaft Brebau ein Bußgeld in Höhe von 1,9 Millionen Euro verhängt.

Das Unternehmen, das sich zu 100 Prozent im Eigentum der Freien Hansestadt Bremen befindet, hatte systematisch unter anderem Daten darüber erfasst, ob eine wohnungssuchende Person etwa Schwarz war oder ein Kopftuch trug. Die Datenschutzbeauftragte des Landes Bremen hat diese Praxis nun für rechtswidrig erklärt.

Die Brebau hatte den Profilen wohnungssuchender Personen systematisch Kürzel beigefügt, die auf deren Rasse oder Religion hinweisen sollten. Bereits zuvor wurden in dem betreffenden Freitextfeld sehr persönliche Umstände und vermutlich auch rassistische Kriterien eingetragen. Seit September 2019 wurde die Bezeichnung der „Zielgruppen“ jedoch der Übersichtlichkeit halber vereinheitlicht. In der E-Mail einer Teamleiterin heißt es: „Was [  …  ] abgefragt werden muss; E 40 (Schwarz); Kopftuch, wenn vorhanden – Abkürzung KT ; Wenn gleichgeschlechtliche Suche, ob Paar oder WG ; Welcher Stadtteil zu dem Interessenten passt …  “.

Eine Auswertung der Notizfeld-Eintragungen hat in 232 Fällen Treffer zu den Merkmalen E 40 und KT ergeben. Darüber hinaus führte die Brebau eine Liste mit „schlechten Adressen“. Dort wurden unter anderem Geflüchtetenunterkünfte, Rehabilitationseinrichtungen und soziale Brennpunkte aufgelistet. So wurde auch festgehalten, ob Personen, die bei der Brebau eine Wohnung suchten, zu dem Zeitpunkt in einer „schlechten Adresse“ gemeldet waren.

Cover des Recht-gegen-Rechts-Reports
In „Recht gegen Rechts“ geht es um rechte Tendenzen im Recht, die Autor*innen berichten über Fälle aus dem vergangenen Jahr. - Alle Rechte vorbehalten S. Fischer Verlag

„Was willst du denn, das machen doch alle so.“

Die Vermutung liegt nahe, dass die Brebau nicht die einzige Wohnungsbaugesellschaft ist, die sich rassistischer Kriterien zur Wohnungsvergabe bedient. Vielleicht ist die Systematik, mit der die Brebau vorgegangen ist, ein Ausnahmefall – Rassismus auf dem Wohnungsmarkt ist aber mit Sicherheit die Regel.

Dies lässt auch die Aussage des Informanten aus der Brebau vermuten, der den Sachverhalt öffentlich gemacht hatte. In einem Artikel des Bremer Lokalmagazins Buten un Binnen wird dieser mit den Worten zitiert „Wenn du was dagegen sagst, [  …  ] dann bist du der Außenseiter. Dann heißt es: ‚Was willst du denn, das machen doch alle Wohnungsgesellschaften so.‘  “

Dies unterstützt auch eine repräsentative Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, laut derer jeder dritte Mensch mit Migrationshintergrund rassistische Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfährt. Auch wenn das Kriterium des Migrationshintergrundes nicht besonders aussagekräftig ist, lässt das tief blicken. Deshalb ist es zwar wichtig, dass die Brebau nun zur Verantwortung gezogen wird. Jedoch ist das verhängte Bußgeld einzig mit dem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung begründet.

Daten dürfen grundsätzlich nur verarbeitet werden, wenn dies für den Zweck der Verarbeitung unmittelbar notwendig ist. Diesen rechtlichen Rahmen hat die Brebau aber weit überschritten. Die Daten über Merkmale, die im Zusammenhang mit Rasse oder Religion stehen, gehören sogar zu durch die Datenschutzgrundverordnung besonders geschützten Kategorien und dürfen somit grundsätzlich gar nicht erhoben werden. Problematisiert wird in dem Verfahren also vorrangig das Erheben der Daten an sich.

Das eigentliche Problem – der Rassismus – gerät dabei in den Hintergrund. Auch Imke Sommer, bremische Landesbeauftragte für Datenschutz, erklärt, dass die Datenschutzgrundverordnung nur bedingt Diskriminierung entgegenwirke. Gerade im Fall Brebau wäre aber eine zentrale Thematisierung von Rassismus essenziell.

Der zutiefst rassistische Charakter gerät in den Hintergrund

Dieses stark beschränkte Problembewusstsein findet sich auch in dem Untersuchungsbericht, durch den der Sachverhalt aufgeklärt werden sollte. In diesem vom ehemaligen Bremer Staatsrat Matthias Stauch angefertigten Gutachten wird zwar die Erhebung der Daten der Wohnungssuchenden als diskriminierend verurteilt. Jedoch folgert Stauch, dass die Daten nicht diskriminierend verwendet wurden. Stattdessen sei es der Brebau darum gegangen, „passende“ Wohnungen für die Bewerber:innen zu finden. Die Menschen seien aufgrund der Kategorisierung nicht von der Wohnungssuche ausgeschlossen worden. Im Gegenteil: Die Brebau habe sich bemüht, den betreffenden Personen eine Wohnung zu vermitteln.

Im Bericht heißt es weiter, die Zahlen bestätigten nicht, dass nach den erhobenen Kriterien diskriminiert wurde. Untersucht wurde, ob Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder mit „ausländisch klingenden Namen“ von der Brebau weniger Wohnungen vermittelt wurden als an deutsche Staatsangehörige, deren Namen auch danach klingen.

Das geht jedoch aus zwei Gründen am Kern des Problems vorbei: Erstens zeigt der Fall Brebau, dass auch Personen erfasst wurden, die deutsche Staatsangehörige sind und einen „deutsch klingenden Nachnamen“ haben, wenn diese Schwarz waren oder ein Kopftuch trugen. Dieser Umstand wird in dem Gutachten außer Acht gelassen.

Zweitens ist die Verwendung der Daten nicht nur diskriminierend, wenn aufgrund rassistischer beziehungsweise islamophober Kriterien keine Wohnungsvermittlung stattfindet. Auch wenn aufgrund der Kategorisierung entschieden wird, welche Wohnung einer Person angeboten wird, liegt eine Diskriminierung vor. Denn wenn rassistische Kriterien verwendet werden, um festzulegen, wer sich in welchen Räumen aufhalten darf, dann geht es nicht, wie im Gutachten harmlos dargestellt, darum, „passende Lösungen“ zu finden, sondern um Segregation.

Legale Segregation?

Dass es sich um Segregation handelt, legen die Informationen eines Brebau-Mitarbeiters nahe. Er schildert den Ablauf so: „Für Wohnungen werden von den Sachbearbeitern Zielgruppen erstellt. Das sind dann Dinge wie ‚hier gerne Studenten‘ oder ‚hier nur Senioren ab 60‘. Aber es werden eben auch solche Dinge hingeschrieben wie ‚Nur an Deutsche mit eigenem Einkommen‘  “.

Auch Deloitte Berlin, eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die ebenfalls mit einem Gutachten zum Sachverhalt beauftragt wurde, fand dafür Anhaltspunkte. Es gebe eine Tendenz, Interessent:innen mit bestimmten Merkmalen bestimmte Wohnlagen oder Objekte anzubieten. Das geht aus Einträgen in den Freitextfeldern hervor. Darin wurden Kommentare wie „kommt für gewünschten Stadtteil nicht in Frage“ oder „passt in Stadtteil“ gefunden. Personen, die in Kategorien wie E 40 oder KT eingeteilt waren, wurden also eher Wohnungen in Stadtteilen vermittelt, die bereits migrantisch geprägt sind. So wird Segregation vorangetrieben und Marginalisierung verfestigt.

Die Stigmatisierung bestimmter Stadtteile und deren Bewohner:innen ist dabei nur ein Problem. Hinzu kommt, dass der Zustand von Gebäuden und die Versorgung in benachteiligten Stadtteilen häufig schlechter sind. So problematisch all dies ist, handelt es sich rechtlich gesehen um eine Grauzone.

Zwar verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt, es lässt aber auch eine Ausnahme zu. Denn eine unterschiedliche Behandlung ist im Hinblick auf die Schaffung und Erhaltung sozial stabiler Bewohner:innenstrukturen und ausgewogener Siedlungsstrukturen sowie ausgeglichener wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Verhältnisse zulässig.

Was darunter zu verstehen ist, ist unter Jurist:innen umstritten. Einige kommen nach einer Auslegung, die konform mit der EU-Antirassismus-Richtlinie ist, zu dem Ergebnis, dass Unterschiede nur gemacht werden dürfen, um Diskriminierung entgegenzuwirken. Gleichzeitig gestehen andere Auslegungen den Vermieter:innen einen großen Entscheidungsspielraum zu. Diese rechtliche Unklarheit ist ein großes Problem. So wird die Vorschrift auch vom UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung und der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz kritisiert.

Doch es gehört mehr dazu, einen diskriminierungsfreien Wohnungsmarkt zu schaffen, als nur Schlupflöcher in Gesetzen zu schließen. Der Fall Brebau hat die Größe und das Ausmaß des Problems nun so deutlich offengelegt, dass es nicht weiter ignoriert werden kann. Klar ist, dass es insgesamt Veränderungen auf dem Wohnungsmarkt bedarf. Dieser ist in deutschen Großstädten – gelinde gesagt – angespannt. Für die wenigsten ist es einfach, eine bezahlbare Wohnung zu finden.

Wie schwer es ist, gegen den Wohnungsmangel anzukommen, zeigt die jüngere Geschichte der Gegenmaßnahmen: die Mietpreisbremse, der gekippte Berliner Mietendeckel oder zuletzt das Referendum „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“.

Auch wenn der Wohnungsmarkt für nahezu alle Menschen in Deutschland ein Problem darstellt, ist die Situation vor allem für jene ein Problem, die ohnehin schon marginalisiert sind. Denn diese Gruppen sind vom bestehenden Wohnungsmangel zwangsläufig noch stärker betroffen als andere. Weiterhin könnte sich die Brebau ein Vorbild an der Internetplattform Airbnb nehmen.

Hier wurden Anfragen Schwarzer Nutzer:innen wiederholt durch Gastgeber:innen abgelehnt, die angaben, die Unterkunft sei bereits gebucht. Die Nutzer:innen bemerkten jedoch, dass die Unterkunft ihnen in den Tagen darauf weiterhin als verfügbar angezeigt wurde. Stellten die Nutzer:innen eine erneute Anfrage von einem Account, in dem sie nicht als Schwarz zu erkennen waren, wurde die Anfrage angenommen. Als Reaktion ergriff das Unternehmen weitreichende Maßnahmen.

Unter anderem wurde ein Mechanismus entwickelt, der den Kalender des:der Gastgeber:in für den angefragten Zeitraum blockiert, sobald ein:e Gastgeber:in eine Anfrage mit der Begründung ablehnt, die Unterkunft sei bereits gebucht. So kann der:die Gastgeber:in für diese Tage keine weiteren Reservierungen annehmen. Abgelehnte Nutzer:innen werden unmittelbar über die Antidiskriminierungsstandards aufgeklärt und ihnen wird die Möglichkeit gegeben, sich bei auf Diskriminierung spezialisierten Mitarbeiter:innen zu beschweren. Diese Mitarbeiter:innen helfen den Nutzer:innen außerdem dabei, eine alternative Unterkunft zu finden. Auch hat Airbnb die Anzahl von Mitarbeiter:innen, die von Diskriminierung betroffen sind, deutlich erhöht. Solche Schritte sollte auch die Brebau gehen.

Darüber hinaus gilt es, bei der Aufklärung des Sachverhalts den Aufsichtsrat der Brebau zur Verantwortung zu ziehen, der bisher – auch in dem Untersuchungsbericht – nur sehr begrenzt
berücksichtigt wurde. Die Pflicht des Aufsichtsrates besteht darin, die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Überwachers und Betrachters walten zu lassen. Es ist zu überprüfen, ob der Aufsichtsrat diese Pflicht verletzt hat, indem er die Implementierung der rassistischen Praxis nicht verhinderte.

Diese Untersuchung ist insbesondere deswegen wichtig, weil der Aufsichtsrat der Brebau aus Politiker:innen des Bremer Senats besteht, die somit eine besondere Verpflichtung gegenüber den Bremer:innen haben. Damit könnte beispielsweise eine Antidiskriminierungsbeauftragte des Landes befasst werden, wie es in Berlin bereits gängige Praxis ist. Diese müsste mit einem Verbandsklagerecht ausgestattet werden, um Fälle wie den hier geschilderten konsequent zu verfolgen. So könnte bei einer Aufklärung die rassistische Dimension in den Mittelpunkt gestellt werden. Denn gerade bei einem öffentlichen Träger muss gewährleistet sein, dass Wohnungen nicht nach rassistischen Kriterien vergeben werden.

Diese Schritte sind unerlässlich auf dem Weg zu einer lebenswerten Stadt für alle.

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18 Ergänzungen

  1. Ein privater Vermieter kann und wird sich halt ohne Angabe von Gruenden frei fuer oder gegen potentielle Mieter entscheiden. Da kann man hinschicken, wen man will.

  2. Nunja, ich wohnte und wohne zT bewusst in Stadbezirken und Gebaeudekomplexen mit hoher Durchmischung und hohem Migrationsanteil. Und leider hoher Segregation, denn speziell die konservativ patriachal-autoritaer eingestellten Teile legen hohen Wert darauf, unter sich zu bleiben und den gewohnten Lebensstil beizubehalten.

    Durchmischung ist trotzdem der einzig sinnvolle Weg, aber viele Vermieter wollen nicht mit den potentiellen Problemen alleine gelassen werden und vermeiden das Risiko dann lieber.

  3. Aus Neugierde eine Detailfrage:
    „Airbnb (…) Hier wurden Anfragen Schwarzer Nutzer:innen wiederholt durch Gastgeber:innen abgelehnt, die angaben, die Unterkunft sei bereits gebucht. – (…) dann erneute Anfrage von einem Account, in dem sie nicht als Schwarz zu erkennen waren, …“
    > Wie wurden denn NutzerInnen als Schwarz erkannt? Über Schreibweisen der Namen oder wie? Ich habe schon mehrmals Airbnb benutzt, und mir ist nie ein Feld für Einträge aufgefallen, die Rückschlüsse auf die Ethnie zulassen. Außer halt vielleicht die Schreibweisen der Namen.

    1. In der Regel wohl über ihr Foto, das oft für die Buchung einer Unterkunft vorausgesetzt wird.

      Unter anderem deshalb wird das Profilbild mittlerweile erst bei Annahme einer Buchungsanfrage übermittelt, und nicht schon bei der ersten Kontaktaufnahme.

  4. „Liste mit „schlechten Adressen“. Dort wurden unter anderem Geflüchtetenunterkünfte, Rehabilitationseinrichtungen und soziale Brennpunkte aufgelistet. So wurde auch festgehalten, ob Personen, die bei der Brebau eine Wohnung suchten, zu dem Zeitpunkt in einer „schlechten Adresse“ gemeldet waren.“

    Das ist kein Rassismus. Das ist Alltag. Social-Profiling ist an der Tagesordnung.
    Und wird sogar genauso offen von Unternehmen kommuniziert. Zitat: „Kommen Sie wieder wenn Sie eine andere Adresse haben.“
    Weiss. Deutsch. No Dog. No Nicotin. No Drugs. No Alcohol.
    https://wandzeitung.xyz/@halbwach/109716380107929574

    https://wandzeitung.xyz/@halbwach/109716380586881708

    1. Der Ansatz, Leute irgendwo unter zu bringen und ihre Miete zu bezahlen, ist halt nicht ausreichend.

      Letztlich braucht man zum einen grosse gemeinwohlorientierte Organisationen als Eigentumer & Vermieter und zum anderen Strukture, Finanzierung, Leute und Methoden zur Unterstuetzung und Eingliederung.

      Solange die Progressiven die Notwendigkeit von Integration leugnen, erzeugen sie halt weiter Banlieus.

    2. Was ist dass denn für ein Argument? Das ist Alltag?! Deswegen ist es dennoch diskriminierend und segregationsfördernd.
      und was sollen uns die Toots genau sagen? Genau das steht doch im Artikel. Aber die BreBau, 100% Eigentum der Stadt Bremen, ist nochmal eine andere Liga

    3. interessanter Einwand, man muss jetzt nur noch 1 und 1 zusammenzählen und kommt auf den Kern…. in Deutschland ist Rassismuss Alltag

  5. Der Unterschied mit diesen Daten und ohne diese Daten ist. Das nun alle Bewerber erst einmal eingeladen werden und dann die Schwarzen, Schwulen, Diversen, Kopftücher und Emigranten aussortiert werden. Oder glaubt jemand das deren Chancen steigen nur weil alle „aufgeschlossen“ tun.
    Noch immer ist die akademiker Kleinfamilie mir 1/2 Kind der ideale Mieter.

  6. Moin,

    ich bin über diesen Satz gestolpert: „Auch hat Airbnb die Anzahl von Mitarbeiter:innen, die von Diskriminierung betroffen sind, deutlich erhöht.“ Ich hoffe mal nicht das Airbnb jetzt als Anwort auf die Diskriminierung angefangen hat die eigenen Mitarbeiter zu diskriminieren ;) Schätze mal es sollte eher „die für von Diskriminierung Betroffenen zuständig sind, deutlich erhöht.“ oder so heißen.

    Viele Grüße,
    Willlliam

    1. Hallo William und Danke fürs Lesen. Der Satz ist auch so korrekt, wie er da steht. Er meint nicht, dass AirBnB nun die eigenen Leute diskriminiert, sondern Menschen einstellt, die durch die Gesellschaft Diskriminierung erleben.

  7. Es wäre doch ganz einfach zu fragen, ob der Wohnungssuchende nach diesem oder jenem Umfeld sucht oder eben nicht. – Jetzt mal jenseits aller Kritik und nur um mal konstruktiv weiterzudenken.

  8. Hallo,
    es gibt keine menschlichen „Rassen“. Die Formulierung am Anfang des Artikels ist etwas unglücklich geraten (oder übersetzt?).
    Danke für diesen wichtigen Artikel!

  9. Strange, dass grade ein eher sozial absolut unverträgliches Unternehmen wie AirBnB als Muster für gutes Verhalten aufgeführt wird. Die entziehen dem Wohnungsmarkt Einheiten, zahlen (fast) keine Steuern und machen nur die Taschen von einigen wenigen noch voller .

  10. auch wen NP.org die Meinung von Gastbeiträgen nicht unbedingt teil wäre es toll wenn NP.org die Gastbeiträge vernünftig (nach)formatieren würde

    1. Danke für den Hinweis. Der Darstellungsfehler hatte nichts damit zu tun, dass es ein Gastbeitrag ist, sondern (vermute ich) mit einem Hickup beim eingerückten Bild. Hab’s korrigiert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.