#FragDenMinister: FragDenStaat verklagt das Innenministerium

Muss das Innenministerium Auskunft über seine Aktivitäten auf Twitter geben? Das wird bald das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden. FragDenStaat verklagt das Ministerium von Horst Seehofer auf Offenlegung seiner Twitter-Direktnachrichten.

Innenminister Horst Seehofer wünscht sich mehr Fragen. – Screenshot: Twitter-Account @bmi_bund

Seit zwei Wochen ist Bundesinnenminister Horst Seehofer auf Twitter. In unregelmäßigen Abständen postet sein Social-Media-Team Videos von Seehofer, die große Resonanz erfahren. Neu seit Freitag: Das Format „FragdenMinister“. Twitter-Nutzerinnen sollen dem Account des Innenministeriums Fragen zukommen lassen, Seehofer spricht von einem „Dialog“.

Ob die inzwischen tausend Kommentatoren wirklich eine befriedigende Antwort bekommen, ist fraglich. Schließlich sucht sich das Ministerium selbst aus, wem es antwortet. Anders sieht es bei Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) aus: Erhält das Ministerium Anfragen auf Grundlage dieses Gesetzes, muss es darauf antworten. Das IFG gibt allen Menschen das Recht, Informationen von Behörden anzufragen.

Twitter-Nebelkerze statt Transparenz

Ironischerweise ist das Innenministerium allerdings gerade in Bezug auf seine Twitter-Aktivitäten besonders intransparent. Eine Anfrage nach der Kommunikation der Behörde per Twitter-Direktnachrichten wies die Behörde ab. Die Begründung: Twitter-DMs seien „rechtlich irrelevante Korrespondenz mit der Social-Media-Redaktion des Ministeriums“. Sie müssten daher anders als E-Mails des Ministeriums nicht herausgegeben werden.

Dagegen sprechen allerdings sowohl Theorie als auch Praxis: So beschreibt das Ministerium in seiner eigenen (per IFG befreiten) Hausanordnung zur Social-Media-Nutzung, die Nutzung von Twitter sei dienstlich. Außerdem gibt es Hinweise darauf, dass das Ministerium auch wichtige Verwaltungsprozesse per Twitter-Direktnachricht abwickelt.

Behörden kommunizieren über private Plattformen

Gegen die Ablehnung der Anfrage hat FragDenStaat deswegen jetzt Klage eingereicht. Darin geht es nicht alleine um den Inhalt der Ministeriums-Direktnachrichten. Da sich Kommunikation öffentlicher Stellen immer weiter auf private Plattformen wie Twitter, Instagram oder auch Whatsapp-Gruppen verlagert, soll die Klage grundsätzlich klären, ob auch Kommunikation über private Plattformen unter das Informationsfreiheitsgesetz fällt.

Das Innenministerium ist der Ansicht, dass lediglich Informationen herausgegeben werden müssen, die in Akten zu finden sind. Da Twitter-Nachrichten in der Regel – wie auch die SMS der Kanzlerin oder der Inhalt von Whatsapp-Gruppen von Behördenmitarbeiterinnen – nicht veraktet werden, würden auf diese Weise die Transparenzpflichten der Verwaltung umgangen.

Innenministerium will Twitter-Nachrichten nicht archivieren

Der Fall könnte auch das Bundesarchiv auf den Plan rufen. Denn das Innenministerium schreibt, dass Kommunikation über Twitter „nicht mit der gleichen Sorgfalt“ veraktet werden müsse „wie traditionelle papierschriftliche Kommunikation.“ Das dürften die Archivare anders sehen.

FragDenStaat sucht für die Klage noch finanzielle Unterstützung. Weitere Informationen zur Klage gibt es unter VerklagDenMinister.de.

2 Ergänzungen

  1. > Twitter-Nutzerinnen sollen dem Account des Innenministeriums Fragen zukommen lassen
    Laut verlinktem Tweet sind durchaus alle angesprochen… *scnr*

  2. Arne, ich liebe deine Arbeit so sehr!
    Wenn ich aktivistische Motivation benötige, dann schaue ich mir deine Arbeit an. Wenn ich von allem genervt bin und niveauvoll beschallt werden möchte, dann die Arbeit von deinem Bruder. Beides motiviert mich ungemein weiterhin „das Richtige“ zu tun obwohl ich als jemand der das internet-anonym selber mir Klagen in den Gerichten dank Zugriff auf Beck-online usw. mich ziemlich einsam in meinem Kampf gegen behördlichen Willkür fühle.

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